Sven Hornauf
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Gut, viele sind wir zwar nicht mehr – man sieht, wie brennend das Thema alle interessiert –, (Heiterkeit des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) aber das spricht ja für sich. „Alle Jahre wieder“ könnte heute das Motto sein. Da fragt man sich: Haben wir Murmeltiertag, oder sind wir schon bei „Dinner for One“? Genau die Hälfte meiner Kollegen könnte sagen: „Same procedure as last year.“ Dazu gehöre ich, ich bin ja noch neu. Der Rest kann sagen: „… as every year“, denn es ist das vierte Mal, dass wir über eine Beschleunigung reden. Vermutlich ist es so eine Art nachgelagerte Beschleunigung, (Heiterkeit des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) denn der Begriff ist ja eher ein Euphemismus. Wir verschleiern damit zum einen ein Problem, das wir gemeinsam haben, und wir verschleiern auch, dass wir dieses Problem noch nicht gelöst haben. Das haben wir mit unseren Kollegen gemein, und da kann man auch nicht sagen: Es war diese oder jene Koalition. Herr Filter, auch Sie haben das Problem nur beschrieben. Das ist quasi wie bei Karl Marx’ elfter Feuerbach-These: Die Philosophen haben die Welt nur beschrieben; es kommt aber darauf an, sie zu verändern. – Und da hakt es bei Ihnen, weil Sie leider nichts dazu gesagt haben, wie Sie das Problem angehen wollen. (Beifall BSW) Damit sind wir tatsächlich beim Problem: Warum sitzen wir hier? Warum machen wir das? Offensichtlich haben unsere Kommunen ein Problem. Ja, die Zahlen sind zurückgegangen, teilweise deutlich. Eine Vielzahl von Kommunen hinkt bei den Jahresabschlüssen aber immer noch hinterher – und Doppik funktioniert ohne Jahresabschlüsse nicht. Wie wollen Sie denn einen vernünftigen Plan aufstellen, wenn Sie nicht wissen, was die Jahresrechnung ergeben hat, welche Rückstellungen bzw. Rücklagen Sie bilden müssen, welche Risiken bestehen, welche Verluste zu berücksichtigen sind? All das ist wesentlich für den Haushaltsplan, für den Wirtschaftsplan im Bereich der Kommunen. Offensichtlich sind der Gründe viele, die dazu führen, dass die Kommunen dazu nicht in der Lage sind. Daher stellt sich die Frage: An was könnte es denn liegen? Erinnern wir uns an die Anhörung – das ist fast ein Jahr her –: Herr Graf und Herr Große, der Kämmerer von Wrietzen, haben uns klargemacht, dass die Jahresabschlüsse des Amtes Temnitz und der Landeshauptstadt Potsdam richtige Wälzer sind – und der des Landes Brandenburg ist fingerbreit. Wenn die paar Millionen Euro, die das Amt Temnitz bewegt, einen Stapel ausmachen, der zehnmal so dick ist wie der Milliardenhaushalt des Landes Brandenburg, ist doch schon irgendwas faul, oder? Um ein anderes Beispiel zu bringen: Sollte die Gemeinde Treplin mit gut 400 Einwohnern die gleichen Regeln befolgen müssen wie die Landeshauptstadt Potsdam, die ein Haushaltsvolumen von mehreren 100 Millionen Euro hat? Nein, sollte sie nicht. Das ist offensichtlich Unsinn; es gehört geändert. Wenn man sich die handelsrechtlichen Regelungen im Zivilrecht anschaut, sieht man: Dort gibt es seit Jahren unterschiedliche Vorschriften für kleine Unternehmen, für mittlere Unternehmen und für Großkonzerne. Eine Frage, die sich dann zum Beispiel auch stellt, ist: Muss die Gemeinde Treplin oder muss auch die Landeshauptstadt Potsdam immer wissen, was der kaputte Bürgersteig noch wert ist? – Die spannendere Frage ist ja: Woher kriegt sie das Geld, um ihn zu reparieren? – Oder ketzerisch gefragt: Gibt es überhaupt einen Markt für Bürgersteige – egal ob kaputt oder nicht? – Vermutlich gibt es ihn nicht. Die Frage ist aber nicht nur: Haben wir zu viele Regeln? Das könnten wir im Bürokratieausschuss in den Blick nehmen. Die Frage ist auch: Haben wir vielleicht sogar zu wenige Regeln? Macht es vielleicht Sinn, dass Brandenburg ähnlich wie andere Bundesländer durch zentrale Vorschriften – sei es als Verordnung oder als Landesgesetz – beispielsweise Vorgaben für die Festsetzung eines einheitlichen Zinssatzes für die kalkulatorische Verzinsung macht, um damit den Streit auf kommunaler Ebene zu beenden und auch Manipulationsmöglichkeiten zu verhindern? All das sind Fragen, die wir uns letztes Jahr nicht gestellt haben, weil wir uns leider nicht damit befasst haben, sodass wir jetzt aus der Verschiebung der Fristen mitnehmen müssen: Wir müssen uns kümmern. Gerade durch den Tagesordnungspunkt, den wir eben hatten, werden all die Fragen, die ich angesprochen habe, erneut virulent: Abschreibungen, Risiken, Verluste – all das müssen die Jahresabschlüsse abbilden, und wir können eben nicht bis 2028 bzw. 2029 warten. Deshalb bleibt es heute bei der Maßgabe: Es ist alternativlos, die Fristen wieder einmal – zum nunmehr fünften Mal – aufzuheben und nach hinten zu verschieben. Zugleich ist es für uns eine Verpflichtung, uns inhaltlich mit den Regeln zu befassen, denn so, wie sie jetzt sind, sind sie offensichtlich nicht tauglich und nicht ausreichend, um Brandenburg in die Zukunft zu führen und den großen Schwung an Investitionen, der so oder so kommen wird, ordentlich abzubilden. Ich denke, das ist eine Verpflichtung, die uns alle trifft, und deswegen ist die Zustimmung alternativlos. – Danke. (Beifall BSW)
