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Andreas Galau

AfD 17.12.2025 Sitzungen 8/23

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens namens „Zukunftspaket Brandenburg“ hat es jetzt also in die 2. Lesung geschafft – ein großer Titel, ein großes Versprechen. Doch wenn man hinter die Kulissen schaut, bleibt vor allem eines: ein haushaltspolitisches Risiko, das diesem Land in der Zukunft viel an finanzieller Bewegungsfreiheit nehmen wird. Sondervermögen sind kein Selbstzweck. (Beifall AfD) Sie sind Ausnahmen, und Ausnahmen verlangen immer eine exzellente Begründung, glasklare Ziele und eine solide Finanzierung. Davon sehen wir hier heute kaum etwas. Wir haben es stattdessen mit einem Konstrukt zu tun, das die strukturellen Haushaltsprobleme verdeckt, anstatt sie zu lösen, einem Instrument, das Ausgaben aus dem Kernhaushalt herauslöst, sie in einen Nebenhaushalt verlagert und damit parlamentarische Kontrolle erschwert. Wenn die Haushaltsstrukturkommission im kommenden Jahr nach den Worten unseres Finanzministers aber eben keine radikale Sparkommission sein soll, sondern nur an einigen Symptomen herumwerkeln wird, zeigt dies nur eines: Sie wollen überhaupt keine nachhaltigen Lösungen, sondern sich durchwursteln (Beifall AfD) und durchmogeln wie bisher, um Ihre Wiederwahl zu ermöglichen. Dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Sondervermögen „Zukunftspaket Brandenburg“ – oder besser: Zukunftsschuldenberg Brandenburg – fehlt zu allem Überfluss auch noch ein entscheidender Zusatz: eine klare Additionalitätsklausel, also Zusätzlichkeit, um die Bundesmittel auch tatsächlich in Investitionen vor Ort umwandeln zu können. Herr Vogelsänger, wie wichtig es ist, dass wir diesen Antrag noch einmal eingebracht haben, zeigen uns auch schon erste Rückmeldungen aus den Kommunen, in denen schon fleißig darüber nachgedacht wird – oder das gar schon umgesetzt wird –, einfach nur Haushaltslöcher zu stopfen und nicht irgendwelche zusätzlichen Investitionen anzuschieben, für die in Wirklichkeit kein Geld da wäre. (Beifall AfD) Wenigstens diesen Webfehler im System wollen wir mit unserem erneut vorliegenden Änderungsantrag reparieren; im Ausschuss haben Sie ihn ja bereits einmal abgelehnt. Der Grundgesetz-Artikel 143h legt zu den Sonderschulden unmissverständlich fest, dass Mittel zur Unterstützung strukturschwacher Regionen zusätzlich – zusätzlich! – zu den regulären Investitionen eingestellt werden müssen. Diese Absicherung fehlt im Gesetzentwurf schlichtweg. Auch unser Landesrechnungshof sieht im Gesetzentwurf nicht nur ein Zurückbleiben hinter den verfassungsrechtlichen Anforderungen von Art. 143h Grundgesetz, sondern auch das klare Risiko stiller Umschichtungen, weg von bereits im Doppelhaushalt zugesagten Investitionen und Förderungen, hin zu neuen Projekten, die politisch opportun erscheinen. Insbesondere weil das rückwirkende Inkrafttreten zum 1. Januar 2025 es ermöglicht, auch längst geplante Investitionen aus dem Sondervermögen zu finanzieren, und so ganz bewusst die Substitution bereits eingeplanter Haushaltsmittel ermöglicht, sollten wir besser auf die konstruktive Kritik des Rechnungshofs hören, meine Damen und Herren. Vielleicht noch ein Hinweis: Der Herr Finanzminister hat ja im Ausschuss so nonchalant gesagt, Art. 143h Grundgesetz binde ja den Bund, nicht uns. – Herr Finanzminister, vielleicht habe ich irgendetwas verpasst, aber ich glaube, Brandenburg gehört noch zur Bundesrepublik Deutschland, oder? Meine Damen und Herren, viele Maßnahmen im Wirtschaftsplan der Sonderschulden sind nur schlaglichtartig aufgelistet. Das erschwert unsere Kontrolle als Landtag. Ich habe die nötige Transparenz bereits mehrfach angemahnt. Es erschwert die Prüfung, ob die Zusätzlichkeit überhaupt gegeben ist. Dass Mittel in Projekte fließen, die nicht eng mit Infrastrukturinvestitionen verbunden sind, liegt auf der Hand, schaut man sich die Einzelpläne an. Ich verweise dazu extra auf die Sondersitzung des Finanzausschusses vom 8. Dezember, in der wir erfahren mussten, dass zum Beispiel das Eichamt ein 250 000 Euro teures Fahrzeug erhalten soll, dass Familienzimmer in Frauenhäusern für über 400 000 Euro saniert werden sollen usw. usf. Ich muss noch einmal auf die Geschichte mit den Frauenhäusern zurückkommen. Sogar das BSW hat die Sozialministerin ungläubig angeschaut und gefragt: Wie, 400 000 Euro für ein Frauenhaus in Rathenow, wo man ein denkmalgeschütztes Gebäude sanieren will? – Uns wurde gesagt, in Brandenburg fehlen, je nach Zählart, 800, 900 oder gar 1 300 Plätze für Frauen, die von Gewalt bedroht sind – sprich: für Frauenhäuser –, und man nimmt für einen einzigen Platz in Rathenow 400 000 Euro für die Sanierung in die Hand? Da, muss ich ganz ehrlich sagen, weiß ich auch nicht, was das soll. Das ist eigentlich unglaublich, wenn man sieht, wie das Geld hier fehlalloziert wird, wie man es schon wieder falsch ausgibt. Ich komme auch gern noch einmal auf die Jugendbildungsstätten vom Herrn Bildungsminister zurück. 15 Millionen Euro werden dort für diverse Jugendbildungsstätten in die Hand genommen, bei denen ich sage: „Hier, guck mal: DGB-Jugendbildungsstätte, evangelische Jugendbildungsstätte, katholische Jugendbildungsstätte, die Jugendbildungsstätte der ehemaligen SPD-Jugend ‚Die Falken‘“ . Meine Damen und Herren, das sind erstens alles Träger, die eigentlich selbst genug Geld haben müssten, um ihre Häuser in Schuss zu halten, (Beifall AfD) und zweitens: 15 Millionen Euro – ich sage Ihnen, das ist doch schon wieder Geld für den sogenannten Kampf gegen rechts. (Beifall AfD) Dazu nenne ich noch einmal kurz die Überschrift: Wir sprechen hier über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz, und wir wissen schon, wo die Gelder hingehen. Meine Damen und Herren, unser Änderungsantrag soll die mögliche Substitution regulärer Haushaltsmittel verhindern. Wir wollen keinen Schattenhaushalt. Wir wollen glaubwürdige Investitionen, die mit dem Sondervermögen ergänzt werden – in unsere Infrastruktur, in Wirtschaftsdynamik, in die Zukunft Brandenburgs.

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