Daniel Münschke
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute ein Änderungsgesetz, dessen ursprünglicher Kern zunächst klar begrenzt und vor allem nachvollziehbar war: Vorgesehen war lediglich, die Übergangsfrist für Betreiber zusammenhängender Spielhallen in Brandenburg um fünf Jahre bis Ende 2030 zu verlängern. Der Impuls hierfür, meine Damen und Herren, kam aus der Praxis. Betroffene Betreiber haben sich an Abgeordnete gewandt und auf die erheblichen Probleme hingewiesen, die mit der bisherigen Frist verbunden sind. Die am 12. November im Hauptausschuss vorgetragenen Erwägungen – etwa die begrenzte Zahl von rund 30 betroffenen Betrieben und die bislang zu kurze Übergangszeit – sind sachlich nachvollziehbar und verdienen eine ernsthafte parlamentarische Abwägung. Bis hierhin, meine Damen und Herren, wäre die Lage übersichtlich gewesen: ein klar umrissenes Anliegen, ein klarer Regelungsgegenstand, Zuständigkeit des Hauptausschusses. Genau an diesem Punkt verlässt das Verfahren aber den Boden der Klarheit, denn am 10. Dezember, also einen Monat später, lag ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im Hauptausschuss vor, der den Gesetzentwurf erheblich erweitert. Es geht nun nicht mehr nur um das Spielhallengesetz, sondern zusätzlich soll auch das erst Ende November verabschiedete Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz geändert werden. (Minister Daniel Keller: Dramatisch!) Begründet wird dies mit enthaltenen redaktionellen Fehlern, die nun korrigiert werden müssen. Meine Damen und Herren, an dieser Stelle beginnen die verfassungsrechtlichen Probleme: Wir haben es hier mit einem Gesetzentwurf zu tun, der an den Hauptausschuss überwiesen wurde. Für Änderungen am Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz ist jedoch – unstreitig – der Wirtschaftsausschuss zuständig. (Beifall AfD) Eine entsprechende Überweisung durch den Landtag hat es aber nicht gegeben. Das Parlament hat also nie beschlossen, dass dieses Gesetzgebungsverfahren auch Fragen des Energierechts umfassen soll. Dennoch soll nun genau dies über einen Änderungsantrag im Hauptausschuss und nach der 2. Lesung im Plenum geschehen. Natürlich ist die Vorgehensweise nicht völlig unbekannt. (Zwiegespräche zwischen Abgeordneten der AfD-Fraktion und Herrn Minister Daniel Keller) 2025 55 – Wenn Sie zuhören würden, meine Damen und Herren und Herr Minister, könnten Sie, wenn Sie das Rederecht haben, darauf auch entsprechend reagieren, und nicht zwischendurch immer reden. (Heiterkeit AfD)
