Daniela Oeynhausen
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die ausführliche Antwort. Ich möchte gern die Möglichkeit nutzen, drei Nachfragen zu stellen. Erstens. Man hört aus den Kreisen – auch Sie haben es erwähnt –, dass die bisherigen Erstattungen nicht unbedingt kostendeckend gewesen seien und die Kreise auch auf Kosten sitzen blieben. Können Sie als Gesundheitsministerin hier und heute ausschließen, dass die Patienten mit Gebührenbescheiden belästigt werden, also Kosten tragen müssen, wie wir es aus Nordrhein-Westfalen, konkret aus Essen, gehört haben und wie es Anfang dieses Jahres auch bei uns, im Landkreis MOL, der Fall war? Können Sie das hier ausschließen? Die zweite Frage: Man hört, dass die Beteiligten recht enttäuscht von dem runden Tisch gewesen seien, dass auch befürchtet werde, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu der Rettungsgebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming doch nicht ganz die Lösung bringen werde, die man erhoffe. Im Ausschuss haben Sie gesagt, dass Sie auf die Notfallreform des Bundes setzen. Diese würde aber eine bundeseinheitliche Regelung notwendig machen, das heißt, wir würden wahrscheinlich vom Satzungs- zu einem Verhandlungsmodell wechseln. Ist das so richtig? Sehen Sie, wie Sie im Ausschuss gesagt haben, in einem Verhandlungsmodell tatsächlich weniger Angriffspunkte? Wir sehen es ja gerade bei den Krankenfahrten: Auch in diesem Bereich gibt es Schwierigkeiten. Die dritte Nachfrage: Es geht ja vor allen Dingen um Fehlfahrten und die massiv gestiegenen Kosten; für Rettungsfahrten sind sie geradezu explodiert. Was haben Sie als Land Brandenburg vor, um diese Kosten zu senken, das heißt, was wollen Sie in den Rettungsdienst investieren? Ich erinnere daran, dass Investitionen in den Rettungsdienst durchaus Länderaufgabe sind.
