Daniel Münschke
Vielen Dank. – Bevor wir die Aussprache fortsetzen, danke ich jenen, die mir einen kleinen Hinweis haben zukommen lassen. – Sehr geehrter Herr Staatssekretär, im Namen des Hauses wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute zu Ihrem heutigen Geburtstag. (Allgemeiner Beifall) Wir freuen uns sehr, dass Sie Ihren Ehrentag mit uns gemeinsam verbringen, und wir wünschen Ihnen fürs neue Lebensjahr viel Heiterkeit. Herzlichen Glückwunsch! (Allgemeiner Beifall – Staatssekretär Hendrik Fischer: Danke!) Jetzt setzen wir die Aussprache fort und lauschen dem Abgeordneten Hohloch, der für die AfD-Fraktion das Wort erhält. Bitte sehr. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Staatssekretär, alles Gute zum Geburtstag, Gesundheit, Gottes Segen und viel Durchhaltevermögen! (Wolfgang Roick [SPD]: Warum kann ich Ihnen das nicht abnehmen? – Gegenruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]: Wie kann man so schlecht sein?) Ich habe überlegt, ob ich die Rede daraufhin überarbeite. Aber wissen Sie, schonen könnte ich Sie dann auch nicht. Ich wünsche Ihnen danach trotzdem noch einen schönen Tag. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf, der vor uns liegt, hat viel versprochen. Man ging im Bildungsministerium an die Öffentlichkeit, und auch im Bildungsausschuss hat man immer wieder gesagt, dass man die Lehrer im Land, nachdem man sie durch die Zusatzstunde, die im kommenden Halbjahr auf jeden einzelnen zukommt, stark belastet hat, jetzt von Bürokratie, von unnötigen Vorschriften, entlasten möchte und dass man sozusagen das kompensiert, was man ihnen an Mehraufgabe durch das Stundendeputat aufgetragen hat. Nur leider hat man uns dann diesen Gesetzentwurf präsentiert. Herr Staatssekretär, dieser Gesetzentwurf steht weit hinter dem zurück, was Sie versprochen haben. Außerdem enthält er eine Reihe von Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehlern. Ich würde es eigentlich gar nicht ansprechen; aber Sie haben offensichtlich das Frühwarndokument einfach kopiert, weil es schnell gehen sollte. Dementsprechend enthält er relativ viele Fehler. Das ist für ein Bildungsministerium ein Armutszeugnis, meine Damen und Herren. Aber kommen wir zu dem, was Herr Freiberg gesagt hat. Ich zitiere: „Wir haben es zugesagt – und wir halten unser Wort: Lehrerinnen und Lehrer in Brandenburg werden weiter von administrativen Aufgaben entlastet, um sich auf guten Unterricht fokussieren zu können.“ Meine Damen und Herren, so viel zu den Worten des Ministers. Kommen wir jetzt zu dem, was eigentlich im Gesetzentwurf steht. Denn unter der Prämisse dieses Versprechens muss man diesen Gesetzentwurf ja auch betrachten. Der Gesetzentwurf ist aber leider ein Sammelsurium aus Einzelmaßnahmen, die weder alle Lehrämter betreffen noch einzelne entschieden entlasten. Anstatt die drängenden Probleme, die Lehrer alltäglich spüren, anzugehen, erschöpfen Sie sich in kleinen Einzelmaßnahmen. Anstatt die Inklusion und das gemeinsame Lernen endlich anzugehen, die Sonderpädagogikverordnung zum Beispiel, um Förderpläne nicht alle halbe Jahre von Lehrern erstellen lassen zu müssen, oder die Migrationsproblematik endlich anzugehen, was unsere Lehrer wirklich entlasten würde, erschöpfen Sie sich, wie gesagt, in diesen Maßnahmen. Der Brandbrief aus Cottbus sei hier erwähnt. Sie alle wissen, was unsere Lehrer wirklich belastet. Es ist die zunehmende Kriminalität an den Schulen, es ist die Bürokratie, aber es ist vor allem auch die Massenmigration, die das Lehren an vielen Schulen unmöglich macht, meine Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall AfD) Es sind die Schulen, die Versuchsanstalten für ideologische Projekte – Stichwort „Rahmenlehrplan Teil C“ – oder von links-grünen Projekten werden. Das sehen wir in dem Brandbrief von tausend hessischen Lehrern: Schüler in der Grundschule könnten mittlerweile nicht einmal mehr die Stifte richtig halten, sich nicht konzentrieren, sich nicht die Schuhe zubinden und – das war am besten – wüssten nicht, wie man Toilettenpapier benutzt. Meine Damen und Herren, da wissen wir ganz genau, um welche Art von Schülern es sich handelt. Kommen wir zu dem, was Sie fordern. Erstens fordern Sie die Abschaffung des Grundschulgutachtens. Selbstverständlich ist das eine Entlastung für die Lehrer, aber auf der anderen Seite, in Kombination damit, dass Sie schriftliche Aufgaben wie Klassenarbeiten reduzieren und den Fokus auf mündliche Vorgaben legen, ist das natürlich auch ein Abbau von Rückmeldungen der Lehrer gegenüber dem Schüler. Dementsprechend ist das meiner Meinung nach nicht zielführend. Zweitens. Der Ausbau der Kooperation zwischen Grundschule und Hort wird jetzt zwischen den Jahrgangsstufen 1 bis 4 festgelegt. Dazu soll es Kooperationsvereinbarungen geben. Das ist kein Abbau von Bürokratie, das ist Aufbau von Bürokratie, meine Damen und Herren. Drittens. Kommen wir zur Unterrichtung des Jugendamts. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung soll eine Verpflichtung der Schule bestehen, das Jugendamt zu informieren. Dazu habe ich zwei Fragen. Erstens: Wieso ist das in Brandenburg noch nicht der Fall? In Berlin ist das schon seit Jahren so. Zweitens: Ist damit mehr Entlastung oder mehr Belastung verbunden? Indem hier eine weitere Meldekette aufgebaut wird, die meiner Meinung nach nicht sinnvoll ist, bedeutet dies keine Entlastung, die ja versprochen wurde, meine Damen und Herren. Viertens: die Befugnisübertragung bei der Verhängung von Ordnungsmaßnahmen. Es ist gut, dass nicht mehr bei jeder Ordnungsmaßnahme die Klassenkonferenz entscheiden muss, sondern dass das dem Schulleiter übertragen wird. Das ist der eine gute Grund. Es gibt aber zwei schlechte Gründe, die sich damit verbinden. Erstens werden die Schulleiter mit dieser Aufgabe belastet, die ohnehin schon über Überlastung klagen. Für die haben Sie an entlastenden Maßnahmen gar nichts im Paket. Der zweite schlechte Grund ist: Das öffnet Tür und Tor für das zu schnelle Verhängen von Ordnungsmaßnahmen. Ich denke dabei unter anderem an den Schulleiter der Grace-Hopper-Gesamtschule und an Schüler, die vielleicht nicht die gängige politische Auffassung haben. Fünftens. Die erste Sitzung der Schulgremien zu Beginn des Jahres findet in Präsenz statt. Danach können die Sitzungen weiterhin auch fernmündlich stattfinden. Auch das war vorher gang und gäbe. Das haben Sie jetzt konkretisiert. Aber auch hier findet keine weitere Entlastung statt, weil das Prozedere vorher schon im Schulgesetz verankert war. Dann ist da noch die Einführung des Ein-Fach-Lehrers, die Sie ja in den sogenannten Doppel-Fach-Lehrer und den – das finde ich am besten – Ein-Fach-Lehrer „mit ergänzenden Studieninhalten zur professionsbezogenen Profilierung“ aufgliedern: Meine Damen und Herren, da muss man natürlich erst mal überlegen, was das bedeutet. Das heißt also, Sie können zukünftig mit einem Fach an die Schule gehen. Der Doppel-Fach-Lehrer, der Physik studiert hat, muss also nachweisen, dass er im doppelten Umfang Physik studiert hat; da soll ja noch eine Verordnung folgen – Stichwort weitere Entlastung oder Bürokratisierung. Es gibt also noch mehr Bürokratie. Und es ist in dem Fall auch eine Niveauabsenkung, meine Damen und Herren, weil von den Lehrern nicht mehr zwei Fächer gefordert werden, sondern nur noch ein Fach gefordert wird. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Ich komme zum Schluss und fasse zusammen. Was Sie hier vorlegen, ist keine flächendeckende Entlastung, sondern es sind kleine Einzelmaßnahmen, die Sie groß verkaufen, aber im Endeffekt bleibt den Lehrern davon nicht viel, weder den Lehrämtern insgesamt noch einzelnen, meine Damen und Herren. Ich freue mich trotzdem auf die Beratung im Bildungsausschuss und hoffe, dass an diesem Gesetzentwurf noch die eine oder andere Stellschraube gedreht werden kann. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall AfD) 2025 75
