landtag.brandenburg.de ↗

Steffen Freiberg

17.12.2025 Sitzungen 8/23

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat seine Positionen in seinen Verlautbarungen zum Thema klar benannt und Schulämter und Schulleitungen bei entsprechenden Anfragen eindeutig, klar und auch konsistent beraten. Die Teilnahme an einer Demonstration während der Unterrichtszeit ist als unentschuldigte Fehlzeit zu werten; es gilt die Schulpflicht. Die Entscheidung, sich an Demonstrationen zu beteiligen, obliegt den Schülerinnen und Schülern selbst. Sie müssen dann aber gegebenenfalls mit entsprechenden Konsequenzen leben. Beispielsweise können nicht erbrachte Leistungen aufgrund unentschuldigten Fehlens mit der Note Ungenügend bewertet werden. – Insofern bestanden von dieser Seite – entgegen der Darstellung in der Frage – gar keine Unsicherheit und auch gar keine Unklarheit. Der schulrechtliche Umgang ist klar geregelt und eindeutig. Die verlässliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Schulen und Schulbehörden war seitens des MBJS stets gegeben. Klar wurde auch, dass das MBJS diesen Aufruf und auch andere Aufrufe – es gab in der Vergangenheit ja einige Aufrufe zu Schulstreiks – nicht inhaltlich bewertet. Das gilt analog im Übrigen auch für öffentliche Äußerungen, sei es für oder gegen diesen konkreten oder jeden anderen Aufruf, solange dieses auf dem Boden des Grundgesetzes geschieht.

Alle Reden von Steffen Freiberg Protokoll ↗