Benjamin Filter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden unseres Brandenburgs! Heute steht ein Gesetzentwurf zur Debatte und Abstimmung, der auf den ersten Blick wie eine große Erleichterung wirkt: Die Verschiebung des Inkrafttretens der in § 69 Abs. 6 der Brandenburgischen Kommunalverfassung enthaltenen Regelung auf das Haushaltsjahr 2028, die Ermöglichung vereinfachter Jahresabschlüsse bis einschließlich des Haushaltsjahrs 2023 und neue Übergangsregelungen in § 142. Das klingt nach Fortschritt, und doch ist es nichts als ein Aufschub; das haben wir schon im Ausschuss – zwar nicht mit Mehrheit, aber substanziell – feststellen können. Kein echter Durchbruch, kein Schlag gegen die Bürokratie! Als AfD-Fraktion haben wir uns in den vergangenen Monaten immer wieder für die vollständige Streichung des erstgenannten Absatzes eingesetzt, weil er die Handlungsfähigkeit und die Freiheit unserer Kommunen massiv bedroht. Ich sage es Ihnen heute ganz klar: Wir werden uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten. Wir wollen den Kommunen keinen Schaden zufügen, aber wir stimmen halben Sachen, bloßen Fristverlängerungen usw. nicht zu. (Vereinzelt Beifall AfD) So etwas ist mit der AfD nicht zu machen. Schauen wir uns doch die harte Realität an: Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg – der Vertreter unserer Städte, Gemeinden und Ämter – hat im September 2024 in einem eindeutigen Positionspapier vier Sofortmaßnahmen gefordert, an erster Stelle die Streichung von § 69 Abs. 6. Warum wurde das gefordert? Weil ohne diese Streichung ab 2025 rund 50 % unserer Kommunen in die vorläufige Haushaltsführung gerieten. Das bedeutet – wir wissen es alle –: Investitionen würden lahmgelegt, Projekte gestoppt, die lokale Wirtschaft würde geschwächt. Auch für soziale Belange wären keine Gelder mehr da. In der Anhörung im November hat der Städte- und Gemeindebund den vorliegenden Gesetzentwurf zwar begrüßt und seine Forderungen etwas abgemildert, er spricht aber weiterhin von Potenzial für zusätzliche Vereinfachungen – und das zu Recht, denn die Probleme sind und bleiben strukturell: Wir haben Personalmangel in den Kämmereien – das hat Herr Noack gerade schon angesprochen – und überlastete Rechnungsprüfungsämter. Das sind die Punkte, die weiterhin unbehandelt bleiben. Nehmen wir ein konkretes Beispiel aus dem echten Leben: Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wurden bis Februar 2025 32 Jahresabschlüsse für die Jahre 2021 bis 2023 erstellt, aber nur sechs davon sind geprüft. Das ist ein gewaltiger Prüfstau, den man mit einer bloßen Fristverlängerung nicht beseitigen wird. Die Ämter mit zehn oder mehr Haushalten versinken im Papier. Kreisangehörige Gemeinden hängen von überforderten externen Prüfern ab, jedenfalls in Teilen. Der Städte- und Gemeindebund schlägt völlig richtige Lösungen vor: Änderungen an den §§ 101 und 102, damit leichter eigene Rechnungsprüfungsämter eingerichtet werden können und externe Wirtschaftsprüfer ohne Genehmigung beauftragt werden dürfen, sowie ein Landesprogramm zur Unterstützung aus dem Ausgleichsfonds, wie es im Positionspapier vom März 2025 gefordert wird. Das ist alles vernünftig und notwendig, aber nichts davon findet sich im vorliegenden Entwurf wieder, stattdessen enthält er nur eine Verlängerung bis 2028. Wir zweifeln daran, dass die hinterherhinkenden Gemeinden ihr Soll tatsächlich bis dahin erfüllt haben werden. Danach droht wiederum das, wovor wir im Grunde genommen jetzt stehen und was mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht substanziell beseitigt wird: Es wird vermutlich ein Chaos geben, wenn die Fristen nicht eingehalten werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Noch einmal kurz zur SPD und zum BSW: Nach einem Jahr in der Regierung zeigt sich ein klares Muster: Die vorhandenen Krisen – seien sie groß, seien sie klein – werden nicht richtig gelöst, sondern nur verschoben. Das ist die typische Politik der letzten Jahre: ohne strukturelle Veränderungen, sondern weiterhin bürokratielastig und teilweise verwaltungsfern. Unsere Kommunen brauchen echte Freiheit und dauerhafte Entlastung: die Streichung der genannten Paragrafen, die Überführung der Vereinfachung ins Dauerrecht, weniger umfangreiche Berichtspflichten und klare, aktualisierte Regelungen zum Anhang. Deshalb enthalten wir uns heute – ich habe es vorhin schon gesagt. Wir blockieren keine kurzfristigen Erleichterungen, stimmen aber auch nicht zu, weil leider die Ursachen ignoriert werden. Wir werden die Umsetzung dieses Gesetzes …
