Robert Crumbach
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich habe ganz kurz überlegt, ob ich Sie, Herr Galau, bitte, dem Kollegen Hohm zu erklären, dass das Bürgergeld aus dem Bundeshaushalt gezahlt wird – aber gut, wir lassen es sein. Die Gemeindefinanzen stehen tatsächlich bundesweit unter Druck. Der kommunale Finanzreport 2025 dokumentiert für 2024 das größte kommunale Defizit in der Geschichte der Bundesrepublik: bundesweit rund 25 Milliarden Euro. Auch wenn die Kommunen in Brandenburg – ich will dazusagen: noch – vergleichsweise gut dastehen, stellt dies auch für unsere Kommunen ein Problem dar. Für die Landesregierung hat die auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen oberste Priorität. Daher sind wir wirksame Schritte zur Entlastung unserer Kommunen gegangen, die direkt vor Ort spürbar sind: Anderthalb Milliarden Euro erhalten die Kommunen aus dem Infrastruktursondervermögen des Bundes – das haben wir heute Mittag beschlossen –, und das kommunale Investitionsprogramm der Landesregierung von 2025 bis 2029 ermöglicht bis zu 500 Millionen Euro an zinsverbilligten Krediten für unsere Kommunen. Mit der Novelle des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes ist die Verbundquote bis 2026 festgeschrieben, was den Kommunen Planungssicherheit verschafft. Dabei bekennen wir uns zu einer regelmäßigen Überprüfung des Finanzausgleichsgesetzes. Die Landesregierung wendet überdies strikt und konsequent das Konnexitätsprinzip an: Mehrbelastungen, die durch Gesetze oder Rechtsverordnungen der Landesregierung verursacht werden, müssen ausgeglichen werden und werden ausgeglichen. Das verhindert im Übrigen auch leichtfertige Belastungen unserer Gemeinden. Die Prüfung der konkreten Finanzierungsbelastung bezieht sich dabei nicht nur auf die konkret vorgeschlagenen Änderungen, sondern umfasst die Zuweisung des Landes nach dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz sowie eigene Steuereinkünfte und hat gegebenenfalls Regelungen zur Kostenerstattung bei neuen oder veränderten Aufgaben zur Folge. Ich will gar nicht über die Schwierigkeiten reden, die den Bund träfen, wenn man Ihrem Vorschlag folgen würde – so müssten die kommunalen Strukturen in 16 Bundesländern bewertet und ausgeglichen werden –, ich will an dieser Stelle auch nicht über die verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten reden, die entstünden, wenn der Bund Ihrem Vorschlag folgen würde. Ich will Ihnen nur sagen: Ein höherer Anteil an der Einkommensteuer für die Kommunen bedeutet automatisch einen geringeren Anteil für den Bund und die Länder. Dass der Bund sich das vielleicht noch leisten kann, weil er über viele Instrumente zur Gestaltung der Schuldenbremse verfügt, mag zutreffend sein. Aber die Länder, und ganz konkret auch Brandenburg, stehen, wie Sie wissen, selbst unter erheblichem finanziellen Druck. Wie sollen wir denn die Kommunen finanziell unterstützen, wenn wir uns die wenigen Einnahmequellen, die wir haben, auch noch selbst austrocknen? Mehr Einkommensteuer für die Kommunen – das klingt so einfach. Es hätte allerdings ganz komplexe Auswirkungen auf das System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, zum Beispiel auf den Zuschlag bei der Umsatzsteuer, auf die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen und auch auf die Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisung wegen unterdurchschnittlicher Gemeindefinanzkraft. Ein höherer Anteil der Kommunen an der Einkommensteuer könnte dann insgesamt nachteilige Folgen für das Land und die Brandenburger Kommunen haben. Die schwierige finanzielle Lage unserer Kommunen wird zu einem erheblichen Teil durch Gesetze des Bundes verursacht. Er hat die Pflicht – und da haben Sie Recht –, die entstehenden Kosten zu kompensieren. Beispielsweise haben Leistungsverbesserungen im Bundesteilhabegesetz einen maßgeblichen Anteil an den Kostensteigerungen, vor allem im Zusammenwirken mit der demografischen Entwicklung. Bisher gibt es dafür keinen Ausgleichsmechanismus. Der Bund hat hier Standards verändert, deren Kosten die Länder und die Kommunen zu tragen haben. Deswegen muss die Bundesregierung selbstverständlich für eine substanzielle Entlastung von Ländern und Kommunen sorgen. Brandenburg ist sich darin mit allen Ländern grundsätzlich einig: Wir brauchen ein System, einen Regelungsmechanismus, das bzw. der diesen Ausgleich tatsächlich abbildet. Der Bund muss seine Vorhaben frühzeitig mit uns Ländern abstimmen, er muss transparente Kostenschätzungen erarbeiten, verbindliche Kompensationsregelungen vereinbaren und nachträglich die tatsächlich entstandenen Kosten prüfen. Meine Damen und Herren, die Kommunalfinanzen müssen gestärkt werden …
