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Jouleen Gruhn

17.12.2025 Sitzungen 8/23

Vielen Dank. – Es folgt Frau Abgeordnete Kotré für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD) Bitte schön, Frau Abgeordnete. Lena Kotré (AfD): Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Wir beraten heute in 2. Lesung das Dritte Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes – ein Gesetz, das von der Landesregierung als ordnungspolitischer Fortschritt verkauft wird. Tatsächlich ist es aber nur ein halbherziger Schritt in nicht ganz die falsche Richtung. Die AfD-Fraktion erkennt an, dass die Landesregierung endlich strukturell zwischen Menschen mit Bleibeperspektive und solchen ohne Bleibeperspektive unterscheidet. Genau diese Differenzierung fordern wir seit Jahren – aus Verantwortung gegenüber unseren Kommunen, unseren Bürgern und unserem Rechtsstaat. (Beifall AfD) Doch lassen Sie mich ebenso klar sagen: Dieses Gesetz bleibt weit hinter dem Notwendigen zurück. Zuerst einmal wird die Realität der illegalen Masseneinwanderung nicht konsequent abgebildet. Der Gesetzentwurf benennt zwar Landesübergangseinrichtungen und Ausreiseeinrichtungen, doch er vermeidet es konsequent, das zentrale Problem offen anzusprechen: illegale Migration in erheblich großem Umfang und der fehlende Vollzug geltenden Rechts. Abgelehnte Asylantragssteller und Personen mit unklarer Identität auf zunächst unbestimmte Zeit in Landesobhut verbleiben zu lassen, ist naturgemäß nicht der richtige Weg. Es muss für eine konsequente Abschiebung gesorgt werden. Stattdessen wird auf eine freiwillige Ausreise gebaut, die dann aber in der Regel nicht stattfindet. Oder sie wird noch großzügig finanziell begleitet und die Personen kommen dann trotzdem illegal wieder zurück. Was der Landesregierung generell – und hier im Speziellen – fehlt, ist ein klares Leitprinzip. Wer kein Aufenthaltsrecht hat, muss dieses Land auch wieder verlassen. (Beifall AfD) Das ist kein Extremismus, das ist geltendes Recht und Grundlage jedes funktionierenden Staates. Die nunmehr fadenscheinig neu geschaffenen sogenannten Landesübergangseinrichtungen dürfen keine Warteschleifen sein. Wir warnen ausdrücklich davor, dass Landesübergangseinrichtungen zu faktischen Daueraufenthaltsorten ohne realen Ausreisedruck werden. (Vereinzelt Beifall AfD) Die Verlängerung der Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen auf bis zu 24 Monate mag verwaltungspraktisch erscheinen, birgt jedoch ein erhebliches Risiko, nämlich das der Verfestigung illegaler Aufenthalte statt konsequenter Rückführungen. (Beifall AfD) Wer jahrelang untergebracht, versorgt und sozial betreut wird, ohne dass Abschiebungen konsequent vollzogen werden, verliert jeden Anreiz zur freiwilligen Ausreise. Wir brauchen stattdessen eine Remigrationspolitik mit klaren Fristen, klaren Zuständigkeiten und vor allem klaren Konsequenzen. (Beifall AfD) Besonders kritisch ist die Regelung des vorliegenden Gesetzentwurfs, wonach Umverteilungen aus Landesübergangseinrichtungen ohne Einvernehmen der zuständigen kommunalen Ausländerbehörden erfolgen sollen. Selbst die Landkreise bewerten diese Regelung als Eingriff in die kommunale Steuerungsfähigkeit. Ja, sehr geehrter Herr Minister, das ist übergriffig. Unsere Kommunen sollten am besten vollständig entlastet und nicht mit einem Zuständigkeitswirrwarr konfrontiert werden. Es fehlen im Land Brandenburg weiterhin die notwendigen Instrumente wie Abschiebungshaft, zweifelsfreie Identitätsklärung und Sanktionen. Was dieses Gesetz nicht regelt, ist mindestens ebenso relevant wie das, was es regelt. Es fehlen weiterhin klare Regelungen zu Abschiebungshaft auf Landesebene, verbindliche Instrumente zur Identitätsfeststellung, insbesondere bei angeblich Minderjährigen, sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Mitwirkungsverweigerung. Schon der Name des Gesetzes sollte eine klare Sprache sprechen. Anstatt „Landesaufnahmegesetz“ muss eine Umbenennung in „Landesaufnahmebegrenzungs- und Abschiebebeschleunigungsgesetz“ erfolgen. Als Instrument zur Durchsetzung der Ausreisepflicht müssen weitere Regelungen geschaffen und auch stringent umgesetzt werden. Ohne diese Elemente bleibt das Gesetz verwaltungstechnisch und politisch wirkungslos. Entgegen der von allen anderen Fraktionen vertretenen Auffassung ist Integration kein Automatismus und insbesondere keine Wiedergutmachung für illegale Einwanderung. Wer kein Bleiberecht hat, muss das Land ohne Wenn und Aber verlassen. Wer kein Bleiberecht hat, wer sich der Identitätsklärung entzieht, wer rechtskräftig abgelehnt wurde, der ist nicht zu integrieren, sondern zur Ausreise verpflichtet. (Beifall AfD) Wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, denn er verwaltet die Probleme statt sie zu lösen, organisiert Ausreise statt sie durchzusetzen und verspricht Ordnung, wo Konsequenz fehlt. Brandenburg braucht keine weiteren Übergänge, Brandenburg braucht Entscheidungen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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