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Daniel Münschke

17.12.2025 Sitzungen 8/23

Meine Damen und Herren, einen wunderschönen guten Abend – das kann man um diese Zeit durchaus schon sagen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf. TOP 11: Gesetz zur Aufhebung des Brandenburgischen Vergabegesetzes Gesetzentwurf der CDU-Fraktion Drucksache 8/2070 1. Lesung Die Aussprache eröffnet der Abgeordnete Bommert für die antragseinreichende Fraktion, der hiermit das Wort erhält. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD] – Andreas Galau [AfD]: Wenigstens einer klatscht!) Frank Bommert (CDU):* Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Falls meine Stimme nicht ganz da ist – kühle Winde und die ersten Schneeflocken heute Morgen haben sie etwas getrübt. (Oh! bei der AfD – Dennis Hohloch [AfD]: Das ist das Alter!) – Danke, ein bisschen Mitgefühl tut immer gut. Wir reden heute über unseren Antrag zur Aufhebung des Brandenburgischen Vergabegesetzes. Meine Damen und Herren, diese Aufhebung ergäbe zurzeit viel Sinn. Wir haben ab dem 1. Januar einen neuen einheitlichen Brutto-Mindestlohn im Bund, und da der Vergabemindestlohn in Brandenburg unter diesem liegt, aber im Ganzen viel mehr Aufwand macht, wäre es eine sinnvolle Sache, ihn aufzuheben. Denken Sie an das Sondervermögen, das wir jetzt zur Verfügung haben: Wenn wir es schnell an den Mann und unter die Menschen bringen wollen, damit in Brandenburg viel und schnell gebaut werden kann, wäre es gut, wenn wir die ganze Sache vereinfachten. Was würde es bringen? Es brächte zunächst einmal Bürokratieabbau; es würde den Staat entlasten. Der Vergabemindestlohn führt zu zusätzlichen Prüfnachweisen und Dokumentationspflichten – das bedeutet mehr Bürokratie in den Vergabestellen und natürlich gerade auch für die Unternehmen. Die Abschaffung des Vergabegesetzes würde schnellere Verfahren ermöglichen, weniger Fehlerquellen bedeuten, und die öffentliche Verwaltung wäre viel, viel, viel schneller handlungsfähig. Insgesamt würde es in der aktuellen Zeit allen weiterhelfen – und wir sind in einer für die Wirtschaft, für die Kommunen nicht so einfachen Situation. Deshalb, meine Damen und Herren, wäre es vernünftig, das zu machen. Es würde auch eine Kostenersparnis für das Land bedeuten. Wie ich schon sagte: Der Verwaltungsaufwand würde sich immens verringern; momentan verursacht er Millionenkosten ohne einen wirklichen Mehrwert. Durch den Bundesmindestlohn haben wir Doppelstrukturen, was ineffizient ist. Wir könnten zu Einsparungen kommen und dieses Geld direkt investieren. Wir hätten Einsparungen im Millionenbereich – das Geld könnte in Infrastruktur, Bildung und auch in Sicherheit investiert werden; das wäre richtig. Der Bundesmindestlohn, meine Damen und Herren, macht eine Landesregelung überflüssig. Er steigt am 01.01.2026 auf 13,90 Euro – im Vergabegesetz haben wir einen Mindestlohn von 13,00 Euro. Die Regelungen von Land und Bund sind faktisch wirkungslos, weil sie gegeneinander arbeiten. Wir sollten in der aktuellen Zeit wirklich schauen, dass wir ineffiziente Sachen abschaffen, damit die Verwaltungen schneller werden, damit wir schneller bauen können, damit wir das Sondervermögen ausbringen können und dadurch wirklich – a) – Entwicklung ermöglichen und – b) – natürlich Unternehmen stützen, die jetzt gerade nach Aufträgen suchen und darum ringen. Wir hätten mehr Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen, meine Damen und Herren, weil viele KMU und gerade Handwerksbetriebe von der aktuellen Bürokratie abgeschreckt werden. Wir hätten weniger Vergaberegeln und dadurch sicherlich mehr Bieter. Wir hätten mehr Wettbewerb, und das heißt am Ende: bessere Preise, höhere Qualität und mehr regionale Anbieter. Wenn man bedenkt, dass man heutzutage aufgrund des Vergabegesetzes manchmal für 6 Seiten Ausschreibung 80 Seiten Vortext braucht, merkt man, dass wir bei dieser Sache wirklich zu Einsparungen kommen und den Betrieben vor Ort etwas Vertrauen entgegenbringen und letztendlich die Wirtschaft stärken könnten. Wir würden den Mittelstand stärken und ihn nicht weiter ausbremsen. Gerade Handwerksbetriebe und kleine Betriebe leiden ja unter all den Nachweispflichten, den Haftungsrisiken und der Komplexität des Vergabeverfahrens. Die Abschaffung des Gesetzes senkt Markteintrittshürden. Öffentliche Aufträge zu bekommen wird realistischer; sie werden erreichbarer – gerade für kleine Firmen. (Beifall CDU) Eine einheitliche Rechtslage schafft einfach Klarheit. Unternehmen brauchen keinen Flickenteppich aus Landesregeln. Ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn regelt alles. Es ist einfacher, es ist transparenter, und es ist rechtssicher. Meine Damen und Herren, die sozialen Standards bleiben dabei erhalten; sie werden damit nicht gesenkt. Der Bundesmindestlohn gilt uneingeschränkt; auch Arbeits- und Tarifrecht bleiben vollständig bestehen. Wenn irgendwo im Handwerk oder in den Firmen höhere Tarife abgeschlossen sind, wird sich nichts daran ändern; das passiert nicht. Lohndumping kommt nicht infrage. Es besteht also keine Gefahr – falls jemand meint, der Sozialstaat sei jetzt gefährdet. Der Vergabemindestlohn ist schlichtweg überholt. Der Bundesmindestlohn steigt wie gesagt auf 13,90 Euro und liegt damit über dem Vergabemindestlohn, den wir in diesem Land haben. Was bleibt, sind Bürokratie und die Kosten für die Kommunen und den Mittelstand: 6 Millionen Euro. Wer heute öffentliche Aufträge will, muss Formulare statt Leistung liefern. Das schreckt gerade kleine Betriebe ab. Die Abschaffung des Gesetzes bedeutet keinen Lohnabbau, sondern weniger Doppelregulierung, mehr Wettbewerb und schnellere Vergaben. So stärken wir den Mittelstand und machen den Staat wieder handlungsfähig. Wer öffentliche Aufträge schneller, günstiger, mittelstandsfreundlicher vergeben will, muss unnötige Doppelregelungen abbauen. Der Bundesmindestlohn reicht aus – den Vergabemindestlohn braucht es nicht. Deshalb, meine Damen und Herren, würden wir uns freuen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen. Wir wollen damit etwas für die Brandenburger Wirtschaft tun. Wir wollen auch etwas für die gesamte Entwicklung tun, indem wir das Sondervermögen schneller ins Land, in die Fläche bringen und an der Stelle vorwärtskommen. – Vielen Dank. (Beifall CDU)

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