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Sebastian Rüter

SPD 17.12.2025 Sitzungen 8/23

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist korrekt und es ist sehr gut, dass der allgemein verbindliche Mindestlohn zum 1. Januar kommenden Jahres auf 13,90 Euro pro Stunde steigt. Ich bin sehr froh, dass die Mindestlohnkommission auf Bundesebene Mitte dieses Jahres endlich den Beschluss gefasst hat, und ich bin sehr froh, dass das Bundeskabinett die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vorgelegte entsprechend veränderte Verordnung beschlossen hat, meine Damen und Herren. Das war und ist bitter nötig und längst überfällig. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Gleichzeitig sehe ich, sehen wir, im Anstieg des allgemein verbindlichen Mindestlohns – Kollege Bommert – lediglich einen guten Anfang, auf den wir auf Landesebene aufbauen wollen und müssen. In diesem Rahmen kann ich Ihnen zusichern, dass wir auf einem guten Weg sind, den Vergabemindestlohn des Landes Brandenburg ebenfalls noch einmal aufzuwerten. Hierzu gerne ein paar Zahlen, die die Notwendigkeit dieses Unterfangens unterstreichen, meine Damen und Herren: Rund ein Viertel der Beschäftigten in Brandenburg verdient weniger als 15 Euro pro Stunde. Der Medianverdienst liegt mit aktuell rund 2 935 Euro pro Monat deutlich unter dem westdeutschen Durchschnitt. Gleichzeitig steigen die Preise für das tägliche Leben weiter an, allein die Lebensmittelpreise sind seit 2021 um rund 30 % gestiegen. Selbst Schokoweihnachtsmänner, meine Damen und Herren, sind in diesen Tagen keine Selbstverständlichkeit mehr. Sie sind laut der Verbraucherzentrale allein seit dem letzten Jahr in der Spitze um bis zu 36 % teurer geworden. Schokolade ist generell extrem teuer geworden; das hat jeder von uns, der gerade Schokoweihnachtsmänner kauft, gemerkt. Und deswegen, vor dem Hintergrund dieser immensen Preissteigerung, werden wir hier im kommenden Jahr über eine Erhöhung der untersten Haltelinie für Löhne bei Aufträgen der öffentlichen Hand beraten. 2025 69 Mit Blick auf das Brandenburger Vergabegesetz muss ich betonen, dass wir hier nicht nur über Vorschriften zum Mindestlohn reden, auch wenn das immer wieder gerne suggeriert wird. Es gibt vielmehr, darauf möchte ich kurz Ihre Aufmerksamkeit lenken, auch § 4 Abs. 1 und 2. Absatz 1 beinhaltet eine sehr wichtige Regelung zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Eisenbahnwesen und § 4 Abs. 2 eine Vorschrift zum Beschäftigtenübergang bei einem Betreiberwechsel nach einem Ausschreibungswettbewerb, ebenfalls im Eisenbahnwesen. Das muss auch weiterhin Bestand haben, meine Damen und Herren. Das ist nicht nur mir als Eisenbahngewerkschafter wichtig. Wir sind es unseren Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag im Nahverkehr – und darum geht es – unterwegs sind, auch einfach schuldig, dass sie bei einem Betreiberwechsel nicht neu anfangen, sondern die bisher erworbenen Besitzstände mitnehmen können. Das heißt: Der Wechsel zu einem neuen Betreiber heißt nicht weniger Gehalt, sondern gleiches Gehalt für die gute Arbeit von Eisenbahnerinnen und Eisenbahnern. (Beifall SPD) Lieber Frank Bommert, Sie haben kurz über die Zugänglichkeit gerade für kleine Unternehmen, gerade bei kleineren Aufträgen des Landes gesprochen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass wir – bzw. die Landesregierung; daran war das Parlament nicht beteiligt; es war eine Verordnung – gerade die Unterschwellenverordnung sehr stark angehoben haben und es bei einer Vergabesumme von unter 100 000 Euro überhaupt keiner Ausschreibung mehr bedarf. Ich denke, das ist ein guter Motor – gut für kleine Aufträge, für kleine Kommunen und für kleine Sachen, die gemacht werden müssen. Insofern sind wir auf dem richtigen Weg, was den Abbau von Bürokratie angeht. Sie sehen, meine Damen und Herren: Eine generelle Abschaffung des Brandenburgischen Vergabegesetzes ist aus vielerlei Gründen nicht angezeigt. Wir sehen vielmehr, dass es einer fairen Weiterentwicklung des Gesetzes bedarf, damit die Menschen in Brandenburg 2026 vielleicht mit ein bisschen mehr Zuversicht nach vorne gucken können. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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