Britta Müller
Vielen Dank für die Nachfragen. – Ich habe das Rechtsstaatsprinzip immer so verstanden, dass es ein Recht, also ein Gesetz, braucht, um daraus Maßnahmen abzuleiten. Wie ich bereits erwähnt habe, fehlt ein Corona-Amnestiegesetz. Im Rahmen der Enquetekommission kann es zu der Entscheidung kommen, dass es ein solches Gesetz geben wird. Insofern ist hier Rechtsstaatlichkeit durch ein Gesetz sicherzustellen, denn wir können nicht im rechtsleeren Raum Anweisungen in Richtung Kommunen geben. (Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]: Und was ist mit den Maßnahmen?)
