Daniela Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Liebe Brandenburger! Erinnern Sie sich noch an die Schlagzeile im Mai 2025, die so viele Diskussionen auslöste? Eine Frau verletzte am Hamburger Hauptbahnhof 18 Menschen, teilweise lebensgefährlich. Sie war erst einen Tag zuvor aus der Psychiatrie entlassen worden. Sie war schon vorher durch Gewalttaten aufgefallen und hatte ihren Vater mit einer Schere bedroht. Der Grund für diese Taten: eine schwere psychische Erkrankung, eine Psychose – wahrscheinlich litt die Frau auch unter Wahnvorstellungen –, eine Erkrankung, die die Frau für ihre Mitmenschen gefährlich werden ließ, die eine Aufsicht erfordert hätte, bei der es aber zu wenig Hilfe gab. Das ist leider kein Einzelfall, daher muss die Politik darauf reagieren. Als Ärztin weiß ich nur zu gut: Die meisten psychisch Kranken sind nicht gewalttätig, sie sind ungefährlich – klar –, aber bei schweren Straftaten sind sie leider überrepräsentiert. Studien zeigen: Ein Drittel der erwachsenen Amokläufer leidet an einer Psychose. – Darauf muss die Politik reagieren. Da dürfen wir nicht wegsehen. Nein, wir müssen darauf verantwortungsvoll reagieren und vorsorglich handeln. Menschen mit psychischen Erkrankungen brauchen Hilfe, und gleichzeitig müssen wir alles tun, um Tragödien wie die in Hamburg zu verhindern. Beides steht nicht in einem Gegensatz, nein, im Gegenteil: Gute Hilfe für die Betroffenen schützt auch die Gesellschaft. Denn ich unterstelle: Kein Kranker will krank sein – und erst recht nicht andere gefährden. Doch was macht die Brandenburger Landesregierung? Sie schläft weiter wie Dornröschen. Andere Bundesländer wie Bayern oder Niedersachsen haben ihre Psychisch-Kranken-Gesetze längst angepasst. Hier bei uns wartet man lieber auf einen Arbeitskreis auf Bundesebene, anstatt zu handeln. Ich frage die Landesregierung: Wollen Sie warten, bis bei uns ein Hamburg passiert? – Ich hoffe, nicht. Das Ministerium sagt, Therapie sei die beste Prävention. (Zuruf des Abgeordneten Udo Wernitz [SPD]) Das kann gut sein, aber doch nur, wenn die Betroffenen eine Therapie erhalten und eine Krankheitseinsicht vorhanden ist. Das ist aber häufig leider nicht der Fall. Deswegen fordere ich die Landesregierung auf, sich endlich mit dem Psychisch-Kranken-Gesetz zu beschäftigen. Wir wollen Lösungen anbieten, Lösungen für Fälle wie den, der tragischerweise in Hamburg passiert ist, um genau so etwas zu verhindern. Wir müssen Selbst- und Fremdgefährdung klar unterscheiden. Doch was macht diese Landesregierung? Sie wirft alles in einen Topf – Selbstmordgefährdete genauso wie potenziell Gewaltbereite. Da frage ich die Landesregierung, wie sie hier einen Bedarf abschätzen will? – Gar nicht. Deswegen fordere ich: Bei Zwangseinweisungen muss künftig statistisch erfasst werden, ob eine reine Selbstgefährdung oder eine Fremd- und Selbstgefährdung vorliegt. Nur so bekommen wir einen realistischen Überblick über die Situation in unserem Bundesland. Wir wollen das Gesetz nachschärfen, und zwar genau im Hinblick auf Personen, die wegen Fremdgefährdung zwangsweise in einer Psychiatrie untergebracht wurden. In diesen Fällen wollen wir, dass bei einer Entlassung sowohl der Sozialpsychiatrische Dienst als auch die Sicherheitsbehörden von der behandelnden Klinik eine Risikoabschätzung erhalten. In Bayern erfolgt das bereits, dort wird das seit Jahren so gehandhabt; und Niedersachsen folgt. Ich fordere die Landesregierung auf, dafür zu sorgen, dass diese Personen nach ihrer Entlassung engmaschig vom Sozialpsychiatrischen Dienst betreut werden. Wir brauchen ein verbindliches Follow-up. Das ist der wichtigste Punkt. Denn wie sieht es heute aus? Werden diese Patienten aus der Psychiatrie entlassen, erhält der Sozialpsychiatrische Dienst Bescheid. Dieser ruft erst einmal an, aber niemand geht ans Telefon. Dann fährt ein Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes zur Wohnung, aber niemand öffnet. Was passiert dann? – Nichts weiter! Papier ist geduldig. Es erfolgt nichts. Keiner weiß, ob derjenige seine Medikamente weiter nimmt, ob er weiter in Therapie ist. Keiner weiß, ob er zusätzlich Alkohol oder Drogen konsumiert, was die Situation massiv verschärfen würde, und keiner weiß, ob weiter eine Gewaltneigung besteht. Der Patient wird alleingelassen, und die Gesellschaft trägt das Risiko. Meine Damen und Herren, das darf nicht sein! Wir brauchen bei dieser Patientengruppe eine verpflichtende Begleitung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst vor Ort, eine echte Nachsorge, die sicherstellt, dass die Hilfe ankommt und Rückfälle verhindert werden. Das hilft den Betroffenen, wieder Fuß zu fassen, und schützt gleichzeitig andere. Lassen Sie uns auf Hamburg angemessen reagieren und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! – Vielen Dank. (Beifall AfD)
