Daniel Münschke
Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und treten in die Abstimmung ein. Ich darf die Damen und Herren Abgeordneten um Aufmerksamkeit bitten. – Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfs auf Drucksache 8/2070, Gesetz zur Aufhebung des Brandenburgischen Vergabegesetzes, an den Sonderausschuss „Bürokratieabbau“ zur Federführung und an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zur Mitberatung. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Überweisung wurde mehrheitlich abgelehnt. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 8/2070. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] : Na, da wollen wir doch mal nachzählen!) – Aufgrund der Unachtsamkeit des Abgeordneten Roick werte ich dessen Handzeichen als Gegenstimme. Damit ist der Gesetzentwurf ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt und hat sich erledigt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf. TOP 12: Artikelgesetz zur Steigerung der Effizienz und zum Abbau von Bürokratie im Bildungswesen (Artikelgesetz zum Bürokratieabbau des MBJS) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2100 1. Lesung Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung spricht Herr Staatssekretär Fischer. Bitte sehr. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Hendrik Fischer (Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Als jemand, der im Grunde sein ganzes berufliches Leben in der Verwaltung zugebracht hat, (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) bin ich ein großer Freund von Regeln, die klar sind, und ein großer Freund von geordneten Prozessen. Klare Regeln geben eine Struktur, schaffen Stabilität und schützen vor Willkür. Deshalb sind Bürokratie und Verwaltung wichtig, um unser 2025 73 Zusammenleben gut und gerecht zu organisieren. Aber schon von meiner ersten Chefin, der ersten brandenburgischen Arbeitsministerin Regine Hildebrandt, habe ich gelernt: Es kann auch manchmal zu viel des Guten sein. Deshalb ist es mir wichtig, dass wir Regeln immer wieder überprüfen, und deshalb überprüfen wir auch im Bildungsministerium unsere Verfahren und Vorschriften regelmäßig im Hinblick auf Aktualität und Effizienz. Außerdem sind wir – das haben wir mehrfach in verschiedenen Ausschüssen diskutiert – im ständigen Gespräch mit jenen, die die Vorgaben anschließend umsetzen müssen, das heißt mit den Lehrkräften, den Schulleitungen. Ich selbst habe in diesem Jahr mehrfach Gelegenheit gehabt, mit dem Landeschulbeirat und den darin vertretenen Verbänden zu reden. Bürokratie und Verwaltung sollen wirkungsvoll und nachvollziehbar sein. Das ist völlig klar. Mit dem vorliegenden Artikelgesetz, das wir heute in erster Lesung diskutieren, reiht sich das Bildungsministerium in die Bestrebungen der gesamten Landesregierung ein, bürokratische Hemmnisse abzubauen. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Jenny Meyer und Falk Peschel [BSW]) Unser Gesetzentwurf sieht Änderungen in den drei Gesetzen und in vier Verordnungen vor. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf den Entlastungen im Bildungsbereich. Der Unterricht soll für die Lehrkräfte klar im Fokus stehen und nicht die Verwaltung, die daneben besteht. Deshalb haben wir vor, bürokratische Aufgaben zu reduzieren. Einige wesentliche Änderungen will ich an dieser Stelle hervorheben und mit dem Brandenburgischen Schulgesetz beginnen. Zum einen soll das Gutachten im Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule abgeschafft werden. Damit wird der Arbeitsaufwand der Lehrkräfte signifikant verringert. Zum anderen sollen Klassen- und Schulleitungen über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bei Fehlverhalten künftig schneller und direkter entscheiden können. Bisher sind die Wege oft lang, und es tagen zusätzliche Gremien, die dann neu entscheiden müssen. Das wollen wir ändern. Mehr Spielräume sollen die Schulen auch bei den Gremiensitzungen erhalten. Die Lehrkräftekonferenzen können Aufgaben künftig auf ihren Vorsitzenden übertragen und dadurch handlungsfähiger werden. Darüber hinaus – das ist mit Blick auf den Ganztagsanspruch ab dem 1. August 2026 wichtig – werden Kooperationen zwischen den Schulen und den Kita-Trägern, also dem Hort, erleichtert. Auch die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt soll einfacher werden, wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Wohl einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet ist. Das war einer der Punkte, die auch mit der Datenschutzbeauftragten sehr intensiv besprochen wurden. Ein weiterer wichtiger Punkt: An den Schulen in freier Trägerschaft sollen künftig neu eingestellte Lehrkräfte ohne in Brandenburg anerkannte Lehramtsbefähigung mit dem Unterrichten starten können. Die Eignungsfeststellung wird einfacher werden. Eine Vereinfachung im buchstäblichen Sinne ist die Änderung im Lehrerbildungsgesetz. Mit ihr wird die Ein-Fach-Lehrkraft rechtlich möglich. Dieses Thema haben wir über Jahre hinweg immer wieder diskutiert. Es gab dann den Beschluss der KMK, dass das möglich sein soll. Jetzt werden wir mit dieser Änderung im Lehrerbildungsgesetz die Ein-Fach-Lehrkraft in Brandenburg ermöglichen. Künftig können, wenn Sie das so beschließen, Lehrkräfte mit einem statt mit zwei Studienfächern eingestellt werden. Das wird uns bei der Lehrkräftegewinnung helfen und spart letztlich auch Ressourcen für die berufliche Nachqualifizierung und beim Nachweis von Studienleistungen. Meine Damen und Herren, Ziel der ganzen Aktion ist es, mehr Klarheit und weniger Bürokratie in der Bildung zu haben. Das ist der Kern des Gesetzentwurfs. Nun geht es vor allen Dingen darum, die Entlastungen für die Lehrkräfte möglichst schnell und wirksam umzusetzen. Ich sage allen, die das hoffentlich möglich machen werden, schon im Voraus vielen herzlichen Dank. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW])
