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Britta Müller

17.12.2025 Sitzungen 8/23

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, die Entscheidung des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg bezieht sich auf Regelungen zum Betreiben von Verkaufsstellen in der Corona-Eindämmungsverordnung vom 6. März 2021. Die Einzelregelung in Bezug auf die Maskenpflicht sowie die daran anknüpfenden Bußgeldtatbestände, enthalten in § 8 Abs. 1 Nr. 5, hat das Verfassungsgericht für nichtig erklärt. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts liefert damit Erkenntnisse für die juristischen Fragen, die während der Pandemie auftraten, einschließlich der Abwägung von staatlichen Eingriffen in Freiheitsrechte unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem berechtigten Interesse am Schutz der öffentlichen Sicherheit. Unter anderem mit diesen Fragen setzt sich die Enquetekommission 8/1 auseinander. Dazu gehört auch die Frage nach einem Corona-Amnestiegesetz. Die Entscheidung über ein Corona-Amnestiegesetz, das eng mit dem weiteren Verfahren bezüglich der betroffenen Bußgeldverfahren zusammenhängt, wird auf Grundlage der Erkenntnisse der Kommission getroffen.

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