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Britta Müller

17.12.2025 Sitzungen 8/23

Ich habe jetzt eine Verfahrensfrage. Sie haben mit einigen Ihrer Nachfragen einer noch folgenden mündlichen Anfrage von Ihnen vorgegriffen. Zu Ihrer gestellten mündlichen Anfrage haben Sie eine Nachfrage gestellt; aber die weiteren Nachfragen bezogen sich auf eine mündliche Anfrage, die gleich noch behandelt wird. Daher würde ich mich jetzt auf die Beantwortung Ihrer konkreten Nachfrage zu der gestellten mündlichen Anfrage konzentrieren und auf die übrigen Nachfragen im Rahmen der Beantwortung von Frage 314, die die Stellungnahme der Landesregierung zu Plänen einer Reform der Notfallversorgung zum Gegenstand hat, eingehen. Dann geht es unter anderem um das Rettungsdienstgesetz, die Fehlfahrten und die Investitionskosten. Ich vergesse diese Punkte also nicht, sondern werde sie in der nächsten Beantwortung aufgreifen. Ich hoffe, dass das so geht. Ihre erste Frage war, ob die Zahlungen an die Leistungserbringer bzw. die Rettungsdienstträger kostendeckend gewesen seien. Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich hatte bereits ausgeführt, dass wir hier an dem runden Tisch ein sehr heterogenes Bild hatten. Es war auch nicht dessen Ziel, Einzelverhandlungsstände darzustellen oder zu besprechen. Es ging vielmehr darum, eine gemeinsame anerkannte Kalkulationsgrundlage zu finden. Das ist mit der ORGAKOM gelungen. Ich kann es hier so wiedergeben, wie es aus dem Kreis der Beteiligten am runden Tisch dargestellt worden ist. Das war auch das Ziel beim Start des runden Tisches. Es war nie das Ziel, über einzelne Verhandlungsstände zu berichten oder diese zu beurteilen. Ich kann nur noch einmal sagen: Es ergab sich ein heterogenes Bild. Ein Landkreis hat sogar einen höheren Zahlbetrag bekommen, als er abgerechnet hatte. Insofern fand ich es ein bisschen überraschend, dass gerade dieser Landkreis dann zum Ausdruck gebracht hat, dass die Verhandlungen nichts gebracht hätten. Das sind widersprüchliche Aussagen, die ich am runden Tisch nicht überprüfen konnte. Deshalb habe ich sofort nach dem vierten runden Tisch veranlasst, dass ein engmaschiges Monitoring stattfindet. Jetzt erfolgt auf beiden Seiten, sowohl bei den Kostenträgern als auch bei den Leistungserbringern, monatlich eine Abfrage, damit wir uns einen Überblick über die Verhandlungsstände 2025 und 2026 verschaffen können und mehr Klarheit in die diffizile Situation bekommen. Sie stellt sich, wie gesagt, sehr heterogen dar. Einige haben höhere Zahlbeträge erhalten, als die Rechnungen ausgewiesen hatten. Es ist Bestandteil der Vereinbarung, die wir getroffen haben und die auch über den 31. Dezember 2025 hinausreicht, dass Patienten keine Gebührenbescheide bekommen. Ich verlasse mich darauf, dass diese Vereinbarung, die zwischen den von mir genannten Partnern getroffen worden ist, eingehalten wird. Das ist also Teil der Vereinbarung, die immer noch Bestand hat. Zu der Frage nach der Enttäuschung: Ich glaube, die Erwartungshaltung war eine andere. Ich habe bereits ausgeführt, dass der runde Tisch nie die Intention hatte, einzelne Verhandlungsstände zu diskutieren, sondern vielmehr gemeinsam eine auf die Zukunft ausgerichtete Kalkulation für die Kosten- und Leistungsrechnung entwerfen sollte. Das ist erfolgt. Es gibt jetzt die ORGAKOM-Variante. Ausstehend ist wohl noch ein Handbuch. Es wird immer noch über einzelne Kostenbestandteile, das heißt, über die Frage, welche Bestandteile anzurechnen sind, gestritten. Über solche Details wird immer wieder gesprochen. Im Grunde ist es der klassische Verhandlungsstreit zwischen den Partnern: Welche Kosten werden in Ansatz gebracht? Was ist bedarfsgerecht? Was ist zu erstatten?

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