Plenarprotokoll 8/21
19.11.2025 · 352 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (62)SPD (44)BSW (26)CDU (25)
Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie und ebenso die Gäste auf der Besuchertribüne sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer, die uns am Livestream folgen, ganz herzlich zur 21. Sitzung des Landtages Brandenburg. Ein besonderer Gruß geht heute an Frau Sahi. Wir gratulieren ihr ganz herzlich zu ihrem Geburtstag. (Beifall SPD, BSW und CDU) Meine Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir einige Worte zur Erntekrone. Die Erntekrone ist immer ein Unikat. Katja Behling, Kornelia Hurttig, Helgard Swierkowski, Christa Kaspers und Doris Wilm aus der Ortsgruppe Weseram im Kreislandfrauenverband Potsdam-Mittelmark belegten den 1. Platz im diesjährigen Erntekronenwettbewerb in Altranft. Ich habe sie für heute eingeladen – herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Die zweitplatzierte Erntekrone – von Landmännern übrigens – kommt aus Michelsdorf/Kloster Lehnin und wird in der Staatskanzlei zu bestaunen sein; die drittplatzierte von „Wir Buchholzer“ geht in das Landwirtschaftsministerium. Die Gestaltung einer Erntekrone beginnt mit dem Schneiden des Getreides. Es gibt verschiedene Bindetechniken, manche Erntekronen werden aufgestellt, andere hängen, die Auswahl des Getreides ist verschieden. Im letzten Jahr wurde viel Lavendel verwendet, in diesem Jahr gab es keinen einzigen Lavendel in den 16 am Wettbewerb beteiligten Erntekronen. Wie in jedem Jahr gibt es Regeln, an die man sich zu halten hat (Unruhe) – Regeln wie bei uns, zum Beispiel dass Sie schön zuhören. – Es werden nur Naturmaterialien verwendet, kein Kleber; kleine Löcher können im Nachhinein nicht mehr gestopft werden. Die Krone soll nicht höher und breiter als 1 m sein, und sie muss natürlich auch durch die Tür passen. In unserer Krone verarbeitet wurden Gerste, Weizen ohne Grannen und begrannter Weizen, Hafer, Leinen, Gerste, Roggen, Raps – erstmalig beim Erntekronenteam dabei –, daneben wilder Wein für die blauen Tupfen, große und kleine Mohnkapseln sowie Samenstände vom Hibiskus, und natürlich gab es eine schöne Schleife. Die Erntekrone ist ein Abbild der zurückliegenden Ernte und ein Sinnbild für die Vielfalt unserer Landwirtschaft in den ländlichen Räumen. Meine Frage, ob es vorab eine Zeichnung gab, wurde von den Landfrauen verneint, man habe doch alles im Kopf. Das Metallgestell wurde mit einer Heizungsisolierung ummantelt, dann kam Stroh darauf, und die Ähren konnten in Reihen gebunden werden. Unsere Erntekrone wird bis zum 1. Advent im Plenarsaal stehen. Am liebsten hätten die insgesamt 21 beteiligten Erntekronen-Binderinnen eine Glasverkleidung um die Krone herum, damit es 2025 5 nicht zu dem kommt, was ich zu allererst gemacht habe, nämlich zum Streicheltest. Das geht gar nicht, denn dann brechen die Grannen der Gerste ab. Anfassen darf man die Erntekrone nicht. Sie ist als Kunstwerk zu behandeln: handgemachte Tradition, symbolträchtig und bodenständig zugleich. Danke den Landfrauen, danke allen Bäuerinnen und Bauern für eine erfolgreiche Ernte, danke für diese wunderschöne Erntekrone! (Allgemeiner Beifall) Vor Eintritt in die Tagesordnung informiere ich Sie darüber, dass die Anträge auf Drucksache 8/673, Drucksache 8/1148, Drucksache 8/1402 und Drucksache 8/1412 sowie der Entschließungsantrag auf Drucksache 8/399 von den jeweiligen Antragstellern zurückgezogen wurden. Gibt es von Ihnen Bemerkungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über die Tagesordnung abstimmen. Wer der Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte! – Enthaltungen? – Damit ist die Tagesordnung einstimmig beschlossen. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass die Tagesordnungspunkte 1, 2, 5 und 6 in Gebärdensprache übersetzt werden. Für den heutigen Sitzungstag wurde die teilweise Abwesenheit von Herrn Minister Tabbert und Herrn Abgeordneten John angezeigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf. TOP 1: Aktuelle Stunde Thema: „Zukunftspaket Brandenburg“ – Infrastruktur stärken. Zukunft gestalten. Brandenburg voranbringen! Antrag auf Aktuelle Stunde der SPD-Fraktion Drucksache 8/2024 in Verbindung damit: Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“ (Zukunftspaket Brandenburg-Errichtungsgesetz - ZuPakBbgG) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/1964 1. Lesung Die Debatte wird von Herrn Abgeordneten Lüttmann, SPD-Fraktion, eröffnet. Bitte schön. (Beifall SPD)
Björn Lüttmann SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Menschen im Land Brandenburg erwarten von uns, dass wir verantwortungsbewusst handeln und dass unsere Politik ihren Alltag konkret verbessert, egal, ob sie in der Prignitz oder in Elbe-Elster leben, und diese Verbesserungen müssen möglichst mit Händen zu greifen sein. Beim Sondervermögen, über das wir heute in der Aktuellen Stunde sprechen, geht es um nichts weniger als um Investitionen in die Grundlagen unseres Zusammenlebens: um gut ausgebaute Straßen und Schienen, um moderne Schulen und Kitas, um eine flächendeckende Gesundheitsversorgung, darum, dass Feuerwehren, Polizei und Katastrophenschutz gut aufgestellt sind, sowie um Wissenschaft, Forschung, Digitalisierung, intakte Sportplätze und Jugendbildungsstätten. Kurz gesagt, es geht um eine funktionierende öffentliche Infrastruktur, um ein Zukunftspaket für Brandenburg. (Beifall SPD und BSW) Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit der Wiedervereinigung vor 35 Jahren ist es gelungen, Brandenburg von einem auf Verschleiß fahrenden Produktionsstandort zu einem zunehmend nachgefragten europäischen Wirtschaftsstandort weiterzuentwickeln. Am Montag fand hier der Empfang der Unternehmensverbände statt. Dort hat der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, die großen Chancen der Metropolregion Berlin-Brandenburg noch einmal skizziert. Er sagte, dass Berlin-Brandenburg mit seinen verschiedenen Möglichkeiten und seiner Forschungsstruktur das Potenzial habe, zu den wirtschaftsstärksten Regionen Deutschlands nicht nur aufzuschließen, sondern die eine oder andere Region vielleicht sogar zu überholen. Der Ministerpräsident war gerade in Großbritannien und hat weitere Interessenbekundungen mitgebracht, unter anderem Zusagen für weitere Investitionen von Rolls-Royce in den Standort Dahlewitz. In Lübbenau entsteht ein großes Rechenzentrum der Schwarz-Gruppe – ein 11-Milliarden-Euro-Projekt für eine eigene Cloudlösung und für Datensicherheit, gespeist aus erneuerbaren Energien aus unserem Land. In der Lausitz entsteht Europas größtes Batteriespeicherprojekt, gebaut von der LEAG, um erneuerbare Energien auch speicherfähig zu machen. Potsdam kann mit den Investitionen Hasso Plattners zum Zentrum künstlicher Intelligenz werden. Das alles sind sehr erfreuliche Nachrichten, und darauf können die Brandenburgerinnen und Brandenburger wirklich stolz sein. (Beifall SPD und BSW) Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir solche Investitionen nicht im ganzen Land haben. Vielmehr stehen wir als flächenmäßig fünftgrößtes Bundesland seit jeher vor der besonderen Herausforderung, die in der Verschiedenheit unserer Regionen liegt. Ländlich und städtisch geprägte Räume haben sich oft sehr unterschiedlich entwickelt. Der berlinnahe Raum ist in den vergangenen Jahren einwohnermäßig stark gewachsen und kommt mit Investitionen in Kitas, Schulen, Straßen kaum hinterher, weder finanziell noch planerisch. Andere Regionen, etwa in der Uckermark oder in Elbe-Elster, kämpfen mit Bevölkerungsrückgang. Und wo immer weniger Menschen leben und arbeiten, nehmen Städte und Gemeinden auch weniger ein. Diese Einnahmen fehlen dann für den Erhalt von Straßen oder zum Beispiel für die Umstellung auf energiesparende Infrastruktur. Somit gilt, ob Stadt oder Land: Die Folgen sind in beiden Fällen Sanierungs- und Investitionsstaus, die spürbar sind, wenn Brücken gesperrt werden, keine Bahnen fahren oder Schwimmbäder schließen müssen. Die Situation in Brandenburg ist selbstverständlich kein Einzelfall. Bundesweit bestehen enorme Investitionsnotwendigkeiten. Anfang 2024 hat das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft gemeinsam mit der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung gerechnet und kam auf ein Defizit von ca. 600 Milliarden Euro an Investitionen in Infrastruktur in Deutschland – nicht weit weg von den 500 Milliarden, die die neue Bundesregierung in das Sondervermögen gepackt hat. Deshalb war dies zweifellos eine richtige und notwendige Entscheidung. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Matzies [BSW]) Der schon länger bestehende Investitionsbedarf wurde durch die Entwicklungen der letzten fünf Jahre enorm verschärft. Zum einen haben mehrere Krisen wie die Coronapandemie, steigende Energiepreise, veränderte globale Märkte und der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine die wirtschaftliche Stabilität Deutschlands stark belastet. Zum anderen befinden wir uns in einer tiefgreifenden Transformation, die unter anderem von Veränderungen der Arbeitswelt, dem Umbau unserer Energieversorgung und technologischem Fortschritt geprägt ist. Manchen geht diese Entwicklung nicht schnell genug, manchen viel zu schnell. Aber eines ist klar: All diese Entwicklungen gehen auch an Brandenburg nicht spurlos vorbei. Mit dem neuen Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität eröffnet die Bundesregierung deshalb auch eine historische Chance. Es geht darum, unser Land zukunftsfester zu machen – wirtschaftlich, sozial und ökologisch. Von dem 500-Milliarden-Euro-Investitionspaket, das deutschlandweit investiert wird, fließen 100 Milliarden Euro an die Länder und rund 3 Milliarden Euro direkt nach Brandenburg. Damit schnüren wir das Zukunftspaket, um die Wirtschaft anzukurbeln, Arbeitsplätze zu sichern und den Investitionsstau in unseren Städten und Gemeinden spürbar abzubauen. (Beifall SPD und BSW) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es war die SPD, die im Bundestag vehement darauf gepocht hat, zusätzliches Geld für Infrastruktur bereitzustellen. Ganz klar: Ohne die SPD hätte es dieses Sondervermögen überhaupt nicht gegeben, das ist Fakt. Ja, es sind neue Schulden, und manche sagen, dies gehe zulasten der kommenden Generationen. Wir finden das Sondervermögen trotzdem richtig, eben weil diese Investitionen in besonderem Maße der jungen Generation zugutekommen. Wir investieren schließlich in Zukunftsgerechtigkeit. Wir schaffen moderne Bildungs- und Lebensbedingungen und stärken die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Wer heute in Klimaneutralität, Digitalisierung und Bildung investiert, handelt nicht zulasten, sondern zugunsten der kommenden Generationen. Nicht zu investieren – das wäre die eigentliche Bürde, die wir unseren Kindern aufladen würden. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Meine sehr geehrten Damen und Herren, um anfänglichen Bedenken zu begegnen, die Mittel könnten überwiegend zur Stabilisierung des Landeshaushaltes verwendet werden, hat unser Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke frühzeitig einen Kommunalgipfel angesetzt. Bereits Anfang September wurde eine Vereinbarung zwischen dem Land Brandenburg und den kommunalen Spitzenverbänden getroffen, die klarstellt: Vor allem die Kommunen sollen profitieren; das Geld soll vor Ort ankommen. – Damit stärken wir die kommunale Kompetenz, denn es sind unsere Landkreise, Städte und Gemeinden, die am besten wissen, welche Maßnahmen aufgrund klammer Haushalte seit Jahren aufgeschoben werden. Ich freue mich sehr, dass es uns in Brandenburg gelungen ist, so frühzeitig eine gemeinsame Lösung mit den Kommunen zu finden und damit das Geld schnell auf den Weg zu bringen. Dafür brauchen wir auch das heutige Gesetz, das festlegt, auf welchem Weg die Kommunen die Mittel aus dem Sondervermögen abrufen können. Meine Kollegin Melanie Balzer wird in ihrem Beitrag noch näher auf die Details eingehen. Ich komme zum Ende. Mit dem Zukunftspaket in Form eines Sondervermögens haben wir einen Weg gefunden, der transparent, bürokratiearm, flexibel und vor allem schnell ist. Denn eines ist klar: Wir wollen Tempo machen, weil wir wissen, dass viele Kommunen fertige Maßnahmenpläne in der Schublade haben. Sie warten jetzt nur auf den Startschuss. Unser Ziel ist es, sie in die Lage zu versetzen, endlich zu investieren, anstatt Maßnahmen immer weiter hinausschieben zu müssen. Mit dem Sondervermögen investieren wir nicht nur in Trockenbau, Teer oder Technik, wir investieren vor allem in die Zukunft. Wir tragen dazu bei, dass Brandenburg auch in zehn, 20 oder 30 Jahren ein starkes und lebenswertes Land ist. Das Sondervermögen ist deshalb weit mehr als nur ein Finanzierungsinstrument. Aus Investitionen wächst Vertrauen. Deshalb ist dieses Zukunftspaket in meinen Augen auch ein Vertrauensprojekt: Wenn die Menschen vor Ort erleben, dass Schulen modernisiert, Straßen saniert oder Sportplätze erneuert werden, wächst das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates. Genau das brauchen wir jetzt – eine Politik, die sichtbar wirkt und Vertrauen zurückgewinnt, indem sie liefert. Das, liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger, ist genau das, was Sie von uns erwarten dürfen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Crumbach. (Beifall BSW und SPD)
Robert Crumbach
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Vor Ihnen liegt der Gesetzentwurf zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“. Dieses Zukunftspaket ist mehr als eine rein finanzielle Konstruktion. Es ist ein Ausdruck von Verlässlichkeit, Teamgeist und Gestaltungswillen. Wir stehen vor großen Herausforderungen. Zu lange wurde unsere Infrastruktur auf Verschleiß gefahren. Zu lange hat man gehofft, dass irgendwie alles weiterläuft. Diese Zeiten sind nun vorbei. Unsere Landesregierung setzt auf verlässliche Planung, auf Teamgeist mit unseren Kommunen und auf den Gestaltungswillen, unser Land aktiv weiterzuentwickeln. Es ist daher ein gutes Signal, dass auch die Bundesebene die Einsicht gewonnen hat, dass Deutschland mehr investieren 2025 7 muss. Das Bundessondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ist ein Schritt in die richtige Richtung. (Beifall BSW und SPD) Es bringt dringend benötigte Mittel nach Brandenburg: rund 3 Milliarden Euro. Die Landesregierung hat frühzeitig gehandelt, der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund bereits zugestimmt und die Voraussetzungen für verlässliches Regierungshandeln geschaffen. Dies bedeutet, nicht erst aktiv zu werden, wenn alle anderen fertig sind. Gestaltungswille bedeutet, Chancen zu nutzen, sobald sie da sind, und Teamgeist bedeutet, dass wir dies gemeinsam mit unseren Kommunen tun. Warum der Weg über ein Sondervermögen? Das ist der klügste Weg, um diese Mittel schnell, transparent und überjährig einzusetzen. Genau das brauchen die Menschen, braucht die Wirtschaft in unserem Land: verlässliche Strukturen, die ermöglichen, dass Investitionen nicht im Haushaltsnebel verschwinden. Ein Sondervermögen schafft klare Linien, ermöglicht zielgerichtete Planung und stärkt den Teamgeist im Zusammenspiel von Land, Kommunen und Parlament. Es zeigt: Wir wollen gestalten, und wir tun es auch. (Beifall BSW und SPD) Einige Kolleginnen und Kollegen der Opposition haben kritisiert, dass wir uns bereits frühzeitig mit den Kommunen verständigt haben. Dazu sage ich Ihnen: Das ist Verlässlichkeit, das ist Teamgeist, und das ist Gestaltungswille. (Beifall BSW und SPD) Wir haben nicht abgewartet, bis jede Formalie geklärt war. Die Kommunen brauchen Planungssicherheit. Wer gestalten will, der bereitet vor. Wer nur kommentiert, wartet ab. Brandenburg aber braucht diese Verlässlichkeit. Zur Zusätzlichkeit der Mittel: Auch daran gibt es die eine oder andere Kritik. Ich will Ihnen ganz klar sagen: Alle Mittel, die wir vom Bund bekommen, sind zusätzlich. (Beifall BSW und SPD) Das weiß jede Hausfrau und auch jeder Haushälter. Als Jurist fällt mir dann auch immer § 948 BGB ein; auch wenn mir meine Pressesprecher gesagt haben, ich solle das hier nicht sagen. Wenn man Geld zu Geld zusammenlegt, entsteht Miteigentum an der Gesamtsache. Das heißt, ich kann das dann nicht mehr trennen. Wenn ich zehn 100-Euro-Scheine nebeneinanderlege, habe ich eben 1 000 Euro und nicht mehr nur Eigentum an jedem dieser einzelnen Scheine. Das bedeutet: Die Scheine lassen sich nicht mehr auseinanderhalten, das Geld lässt sich nicht mehr auseinanderhalten, aber der zusätzliche Betrag ist immer zusätzlich. Transparenz bedeutet dabei, dass wir diese Zusätzlichkeit über den Wirtschaftsplan des Sondervermögens abbilden. Der kommunale Anteil, meine Damen und Herren, ist gelebter Teamgeist in der Praxis. Der kommunale Anteil beträgt rund 1,5 Milliarden Euro. Wir geben ihn pauschal und ohne bürokratische Hürden weiter. Das ist dann auch praktizierter Teamgeist, denn wir vertrauen unseren Kommunen, und wir nehmen sie ernst. Ich will besonders darauf hinweisen, dass die Kommunen nicht in Vorleistung gehen müssen, sondern das Land mit einer Quartalsauszahlung im Vorhinein einspringt. Das heißt, wir finanzieren die voraussichtlichen Ausgaben der Kommunen quartalsweise vor und rechnen sie erst im nächsten Quartal ab. Und ja, das bedeutet, dass wir als Land die dadurch entstehenden Zinskosten tragen, weil wir nämlich die Verantwortung übernehmen. Ich will ein bisschen was zu den Investitionsschwerpunkten sagen. Das ist der Gestaltungswille, von dem ich sprach, und deswegen investieren wir ganz gezielt 500 Millionen Euro in die Gesundheitsversorgung und Digitalisierung, in Straßen, Brücken, Bahnstrecken, Kitas, Schulen, Sportstätten, Sicherheit und Katastrophenschutz, vor allem aber in Projekte, die schnell starten können und sichtbare Verbesserungen schaffen. Für 2025 und 2026 sind dabei Investitionen von rund 433 Millionen Euro vorgesehen. Wir haben mit den Kommunen vereinbart, dass die Hälfte ihres Gesamtanteils bis 2029 verausgabt wird. Auch das ist ein Beweis unseres verlässlichen gemeinsamen Gestaltungswillens. (Beifall SPD und BSW) Das Bundesgesetz sieht einen sehr langen Förderzeitraum, nämlich bis 2042, vor. Das ist eine lange Wegstrecke. Und je länger ein Weg ist, desto wichtiger sind klare Prinzipien: Verlässlichkeit, Teamgeist und Gestaltungswille. Die Berichtspflichten gegenüber Bund, Parlament und Öffentlichkeit, die im Gesetz vorgesehen sind, sind sinnvoll. Transparenz schafft das notwendige Vertrauen, und Vertrauen ist die Basis verlässlichen Regierens. Dabei war es uns bei den Vereinbarungen mit dem Bund wichtig, diese bürokratischen Berichtspflichten – ja, auch das ist Bürokratie – auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Wir konnten das vereinbaren, was notwendig ist. Aber mehr wird es nicht geben, auch nicht für die Kommunen. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Ein Wort noch zur Transparenz. Ich bin dem Kollegen Vogelsänger ganz besonders dankbar. Vielleicht bedenken Sie ihn mit dem entsprechenden Applaus. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Er hat den Vorschlag gemacht, dass wir parallel zur Beantragung und Verwirklichung der Projekte bzw. zur Verausgabung der Mittel eine entsprechende Webseite, eine Web-App schaffen, mit deren Hilfe die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Wirtschaftsakteure dieses Landes sehen können: Was an Mitteln ist beantragt? Was an Mitteln ist bewilligt? Wie weit ist der Fortschritt? Sind die Gelder ausgegeben? – Herzlichen Dank, Herr Vogelsänger! (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie es mich so sagen: Dieses Sondervermögen ist ein starkes Signal. Brandenburg setzt auf Verlässlichkeit, auf Teamgeist und auf Gestaltungswillen. Vor allen Dingen: Wir haben den Mut, unser Brandenburg noch schöner zu machen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die AfD-Fraktion setzt Herr Abgeordneter Dr. Berndt fort. (Beifall AfD)
Hans-Christoph Berndt AfD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen von der SPD, fangen wir mit dem Positiven an: Das Thema dieser Aktuellen Stunde passt gut zum heutigen Buß- und Bettag. Denn mit Deutschland und Brandenburg geht es bergab, und Umkehr tut not. (Beifall AfD) Aber, sehr geehrte Damen und Herren, die Errichtung Ihres Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“ bedeutet, wie im Bund das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“, eben keine Abkehr von einer verfehlten Politik der Regierungen in Potsdam und Berlin. „Eine Politik, die liefert“, kündigte Herr Lüttmann uns gerade eben an – nach 35 Jahren SPD-Herrschaft. Ich weiß nicht, ob Sie jetzt noch einen verspäteten Karnevalsscherz machen wollten. Jedenfalls: Was Sie uns hier als Zukunftssicherung verkaufen wollen, ist nichts weiter als der Versuch von SPD und CDU, die Macht noch ein paar Jahre länger zu halten – zulasten kommender Generationen. (Beifall AfD) Auf diese Weise, sehr geehrte Damen und Herren, wird keine Zukunft gesichert, sondern wird Zukunft verspielt. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf aus fünf Gründen ab: Erstens: Wir brauchen kein Sondervermögen. „Sondervermögen“ ist ein Euphemismus für „Extraschulden“. Der Staat muss keine Schulden machen. Bund, Länder und Gemeinden nehmen 1,2 Billionen Euro ein. Wir haben kein Einnahme-, sondern ein Ausgabeproblem; (Beifall AfD) Herr Crumbach, das hat im Übrigen Ihre Vorgängerin Katrin Lange, damals als Finanzministerin, hier in diesem Landtag festgestellt. So lange ist es noch gar nicht her, dass man es (Beifall AfD) Wenn Sie im Gesetzentwurf Ihr Zukunftspaket mit den – ich zitiere – „Krisen der vergangenen Jahre und angesichts vielfältiger Herausforderungen“ begründen, streuen Sie Sand in unsere Augen. Die Herausforderung besteht ja vor allem in drei Jahren Rezession in Folge, wobei Brandenburg, Herr Lüttmann, im Jahr 2024 im Bundesvergleich am schlechtesten und in den ersten drei Monaten des Jahres 2025 am zweitschlechtesten abschnitt. (Björn Lüttmann [SPD]: Und vorher am besten!) Nur das Saarland stand noch schlechter da; das können Sie in Ihrer „MAZ“ nachlesen. Das ist das Ergebnis Ihrer Politik, Herr Woidke, Herr Crumbach und Herr Lüttmann. Das Gleiche gilt für die Krisen. Corona, Lockdown, Maskendeals, Testzentren, Impfstoffe – alles Ihre falschen Entscheidungen. Ukraine, Boykott von russischem Öl, Waffenlieferungen – Ihre falschen Entscheidungen. Asylkrise, Migrationskrise – Ihre falschen Entscheidungen; Herr Woidke, auch Ihre ganz persönlichen seit zehn Jahren. (Beifall AfD – Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: Jaja!) Wenn der Haushaltsausschuss des Bundestages in den Beratungen zum Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ feststellt – ich zitiere –, dass die Nettoanlageinvestitionen in den Gebietskörperschaften seit 20 Jahren bei null liegen – seit 20 Jahren bei null! –, ist das ein eklatantes Regierungsversagen über Jahrzehnte, und zwar auch Ihr persönliches, Herr Woidke, denn Sie sind ja seit über 20 Jahren Regierungsmitglied und seit mehr als zehn Jahren Regierungschef. Zweitens: Sehr geehrte Damen und Herren, das Sondervermögen schwächt die parlamentarische Kontrolle der Regierung. Dass die Grundgesetzänderungen, die das sogenannte Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ im Bund und damit das sogenannte Sondervermögen „Zukunftspaket Brandenburg“ auf den Weg gebracht haben, in einer Weise zustande kamen, die jeder Demokratie Hohn spricht, habe ich hier im März bereits dargelegt. Dass auch der Regierung in Brandenburg wenig an Transparenz und parlamentarischer Kontrolle liegt, hat sie bewiesen, als sie bereits am 9. September, Herr Crumbach, eine Einigung mit den Kommunalvertretungen über die Verteilung der Infrastrukturmittel verkündete – zwei Monate, bevor sich der Landtag damit befasste. (Beifall AfD) Von wegen Teamgeist! Herr Crumbach, das ist kein Teamgeist, das ist ganz einfach Arroganz der Macht. (Beifall AfD) Haushaltstechnisch ist Ihr Schuldenpaket ein Nebenhaushalt, der Transparenz, Haushaltsklarheit und parlamentarische Kontrolle schwächt. Wer wirklich will, dass die Menschen nachvollziehen können, wo die 3 Milliarden Euro eingesetzt werden, der muss diese Mittel im Kernhaushalt veranschlagen – mit klaren Titeln, jährlichen Nachweisen und einer öffentlichen Haushaltsrechnung. Alles andere, Herr Crumbach, ist Schattenbuchung. Drittens: Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr sogenanntes Sondervermögen – sprich: die Extraschulden – ist unzureichend. Da machen Sie schon Schulden, und dann reicht das Geld noch nicht einmal. Das Schuldenpaket stellt dem Land Brandenburg 1,5 Milliarden Euro über zwölf Jahre zur Verfügung; das sind 125 Millionen Euro pro Jahr. Diese Summe könnte Brandenburg spielend ohne Schulden aufbringen, denn sie ist weit niedriger als zum Beispiel die Aufwendungen für Asyl sind. Diese betrugen im Jahre 2024 über 600 Millionen Euro. Also: Diesem Bedarf wird das Zukunftspaket Brandenburg nicht gerecht. – Herr Bretz, Sie brauchen nicht zu fragen; ich lasse Ihre Zwischenfrage nicht zu. (Vereinzelt Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Hervorragend! Sehr gute Entscheidung gewesen! – Danny Eichelbaum [CDU]: Sehr parlamentarisch!) 2025 9 Sehr geehrte Damen und Herren, der Investitionsbedarf in Brandenburg liegt nicht bei 1,5 Milliarden Euro, sondern bei 40 Milliarden Euro. Und wissen Sie, wer das festgestellt hat, Herr Lüttmann? Das haben „Wissenschaftler*innen“ der Forschungsgruppe für Strukturwandel und Finanzpolitik Hannover im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes Berlin-Brandenburg und der Friedrich-Ebert-Stiftung festgestellt. Alleine der Investitionsbedarf für die Infrastruktur liegt bei über 13 Milliarden Euro. Das können Sie auf der Internetseite des DGB-Bezirks Berlin-Brandenburg in einer Nachricht vom 16. Mai 2025 nachlesen. (Beifall AfD) Ihr Schuldenpaket reicht nicht vorne und nicht hinten! Nicht anders sieht es in den Kreisen und Kommunen aus, wozu nachfolgend mein Kollege Andreas Galau etwas sagen wird. Klar ist, dass der von SPD und CDU zu verantwortende Investitionseinbruch auch durch Ihre Extraschulden nicht aufgefangen, sondern nur ein wenig abgeschwächt wird, vor allem mit Blick auf das Jahr 2029; dazu kommen wir noch. Ihr Schuldenpaket, sehr geehrte Damen und Herren, steht für das, was der Brandenburger eine „bescheidene Zukunft“ nennen würde. Viertens: Die Zusätzlichkeit Ihres Sondervermögens, also Ihrer Extraschulden, ist zumindest fraglich. Schon bei der Beratung im Bundestag warnte nicht nur die AfD davor, dass dieses Sondervermögen reguläre Investitionen einfach ersetzen könnte. Das 10-%-Kriterium für die Zusätzlichkeit ist absolut glitschig. Lieber Herr Crumbach, da helfen auch Ihre Vergleiche mit den klebenden Geldscheinen nicht. Es ist intransparent und nicht nachvollziehbar. Ich zitiere: „Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft […]“ – Ihr Lieblingsinstitut, Herr Lüttmann – „wird bis 2029 rund jeder zweite Euro zweckentfremdet. Dabei bedienen sich Union und SPD einer ganzen Reihe von Tricks. […] Das Sondervermögen verkommt so zu einem Verschiebebahnhof.“ Das können Sie in einer Pressemitteilung des Instituts der deutschen Wirtschaft vom 10. November 2025 nachlesen. (Beifall AfD) Und wenn ich im vorliegenden Gesetzentwurf lese, dass das sogenannte Zukunftspaket Brandenburg dazu dient, den „Goldenen Plan Brandenburg“ für den Sport mit 30 Millionen Euro fortzusetzen oder 8,8 Millionen Euro für Frauenhäuser gemäß Istanbul-Konvention auszugeben – nichts gegen Sport, nichts gegen Frauenhäuser –, dann frage ich mich, ob das zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und in die Zukunft sind. Ich denke, nein, und ich denke, auf den krummen Wegen, die Sie beschritten haben, wird Brandenburg nicht aus der Misere kommen. Sehr geehrter Herr Vogelsänger, da hilft auch keine noch so gut programmierte App. (Vereinzelt Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, damit komme ich zum fünften Ablehnungsgrund. Ihr Sondervermögen, also Ihre Extraverschuldung, dient der Fortsetzung einer falschen Politik und dient vor allem dem Machterhalt von SPD und CDU. Der Hauptgrund – das müssen wir uns immer wieder klarmachen – für den wirtschaftlichen Niedergang in Deutschland und in Brandenburg, noch vor Arbeitskräftemangel und noch vor Bürokratie und EU-Gängelei, sind die hohen Energiepreise. Und diese hohen Energiepreise – auch das muss sich jeder klarmachen – sind eine gewollte, eine gewünschte, eine beabsichtigte Folge der Transformationspolitik, an der Sie, Herr Lüttmann, festhalten, und der Energiewende. Es ist gewollt. Die Verarmung Deutschlands ist also gewollt. Die Verarmung Deutschlands und der EU durch Deindustrialisierung ist ein ebenso pathetisches wie dummes Opfer und sinnlos. (Beifall AfD) Die Klimakrise, sehr geehrte Damen und Herren, ist ein Konstrukt. Länder wie die USA, China oder Indien machen da nicht mit, sondern lachen uns ganz einfach aus. „Die ganze Welt hat genug von der Klimapolitik“, titelte die „New York Times“ im Vorfeld der brasilianischen Klimakonferenz. Leider nicht die ganze Welt: Die deutschen demokratischen Weltverbesserer, die auch um die Wirklichkeit. Gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung zur Verwendung dieser Extraschulden sollen die Milliardenschulden für Infrastruktur vor allem – ich zitiere – den Übergang zu einer mit erneuerbaren Energien arbeitenden Wirtschaft beschleunigen. Die Energiewende ist gescheitert; aber Sie wollen sie noch weiter beschleunigen. Wie irre kann man sein! (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Aber, sehr geehrte Damen und Herren, so naiv sind ja weder Herr Merz noch Herr Woidke noch Herr Crumbach, dass sie nicht mitbekämen, wie sehr ihre Politik die Menschen von ihnen weg und hin zur AfD treibt. Nur die AfD kann Deutschland retten, denken von Monat zu Monat mehr Menschen. (Beifall AfD) Deshalb, Herr Woidke, haben Sie solche Angst vor Neuwahlen – (Zuruf von Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke) und Sie, Herr Redmann, und Sie, Herr Lüders. Sie haben ganz erbärmliche Angst vor Neuwahlen. Deshalb versuchen Sie, mit den Schuldenpaketen die Symptome der Wirtschaftskrise zu kurieren, ohne deren Ursache zu bekämpfen. Das kann nicht gut gehen. Aber Sie denken sich: Vielleicht geht es bis 2029 gut. – Da sind Wahlen, (Dennis Hohloch [AfD]: Nee, die sind noch 2025!) und da geht es um Ihre Macht. Deswegen wird in den Kommunen die Hälfte des Geldes bis 2029 ausgegeben: weil da Wahlen sind. Diese Motivation, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, hat keiner so deutlich gemacht wie Sie selbst bei Ihrer Rede im Bundesrat am 26. September. Dietmar Woidke sagte: „Wir haben vielleicht nicht mal fünf Jahre Zeit. Schon vor der nächsten Bundestagswahl und vor den anderen Wahlen, die anstehen, müssen die Menschen in unserem Land merken, dass etwas vorwärtsgeht.“ Nach 35 Jahren SPD-Herrschaft! Sie haben Angst vor den Wahlen, und das ist unmissverständlich. (Beifall AfD) Bei den „Sondervermögen“ genannten Sonderschulden geht es nicht um Deutschland, es geht nicht um Brandenburg, und es geht nicht um die kommunale Familie; es geht um die Macht von SPD und CDU. Und da kann jeder gute Staatsbürger einfach nur Nein sagen. Deutschland und Brandenburg, sehr geehrte Damen und Herren, brauchen keine Schuldenpakete. Deutschland und Brandenburg brauchen einfach andere Regierungen. – Ich danke Ihnen. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Herr Abgeordneter Dorst setzt die Aussprache fort und spricht für das BSW. Bitte schön. (Beifall BSW – Zuruf von der AfD: Für welche BSW-Fraktion? – Vereinzelt Heiterkeit AfD)
Christian Dorst BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Berndt, Sie haben mich gerade irgendwie ziemlich verunsichert bzw.: Sie sehen mich sichtlich irritiert. Ich konnte nach dem ersten Drittel dem Inhalt Ihrer Rede nicht mehr folgen; (Lars Hünich [AfD]: Deswegen sind Sie ja beim BSW!) denn es ist etwas schier Unglaubliches passiert: Ich habe Sie erstmalig gendern hören. War das ein Unfall oder Absicht? (Vereinzelt Lachen bei der AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das war ein Zitat, Herr Dorst!) Gut, zum Thema. Mit dem Zukunftspaket Brandenburg wollen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, die Infrastruktur im Land Brandenburg zu modernisieren und zukunftsgerecht auszubauen. Der Bedarf ist überall in Brandenburg zu spüren: Schulen, Kitas, Sportstätten, Straßen und Brücken müssen saniert werden. Das Land braucht mehr bezahlbaren Wohnraum. Die Krankenhauslandschaft ist mit einem kalten Strukturwandel konfrontiert; damit verbunden sind entsprechende Ängste und Sorgen der davon betroffenen Brandenburger. Brand- und Katastrophenschutz fordern unseren Staat. Die Wirtschaft lahmt. Es braucht dringend Wachstumsimpulse. Arbeitsplätze müssen geschaffen oder zumindest gesichert werden. Und es geht um die Sicherung der Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden im Land, weil diese aufgrund der stagnierenden Konjunktur und insbesondere mit Blick auf die sinkenden Einnahmen aus der Gewerbesteuer mit immer knapperen Kassen zu kämpfen haben. Deshalb ist das heute im Gesetzentwurf enthaltene, zu beratende Investitionspaket eine Chance für Brandenburg. Wir können mit diesem Geld vor Ort einiges erreichen. Es ist ein gutes Signal gewesen, dass die Landesregierung bereits im September eine Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden erzielt hat. Im Ergebnis fließen 50 % des Investitionspakets in die Kommunen und Landkreise. In den nächsten zwölf Jahren sind das rund 1,5 Milliarden Euro. Ein weiterer Anteil von bis zu 500 Millionen Euro soll zur gemeinsamen Finanzierung der Umsetzung der Krankenhausreform und Sicherung der Gesundheitsversorgung sowie zur Beschleunigung der Digitalisierung verwendet werden. Diese beiden großen Pakete sind wichtig und notwendig, aber sie lösen die strukturellen finanziellen Probleme eines großen Teils der brandenburgischen Kommunen natürlich nicht. Deshalb sagen wir: Auf bundespolitischer Ebene braucht es tiefgreifende Reformen. Der Bund muss unbedingt an einer fairen Finanzverteilung arbeiten. Das betrifft nicht nur die Umsatzsteuerpunkte für die Kommunen, sondern bei den in den kommunalen Haushalten immer weiter steigenden Kosten im Sozialbereich auch ein echtes Konnexitätsprinzip. Insoweit muss der Bund endlich liefern. (Vereinzelt Beifall BSW sowie des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD]) Es geht um Investitionen in die Kitas, in die Schulen, in die Sportvereine, in die Feuerwehr oder auch in die Digitalisierung der Verwaltung. Das sind genau die Bereiche, bei denen die Menschen spüren, ob das Gemeinwesen funktioniert und handlungsfähig ist. Die im Wirtschaftsplan des Sondervermögens vorgesehene pauschale Zuweisung an die Kommunen in Höhe von knapp 1,5 Milliarden Euro bedeutet nichts weniger, als dass die gesamte Abwicklung so unbürokratisch wie möglich erfolgen soll. Die einzelnen kommunalen Projekte müssen nämlich nicht vorher beantragt und genehmigt werden, es braucht keine komplizierten Fragebögen, mehrseitigen Formulare und unzähligen Telefonate, um einen Antrag zu stellen. Jede Kommune weiß, welcher Betrag auf sie entfällt. Im Rahmen der Vorgaben des Bundesgesetzes kann sie damit in ihrer eigenen kommunalen Selbstverwaltung und Verantwortung entscheiden, welche Vorhaben sie umsetzt. Zeitnah bekommt sie die Kosten aus den Bundesmitteln erstattet. Unkomplizierter als vorgesehen kann man ein solches Verfahren wohl nicht gestalten. Aber es sind nicht nur die Investitionen auf kommunaler Ebene, die den Menschen direkt zugutekommen werden. Selbstverständlich profitieren sie auch von besseren Straßen, Schienen und von Krankenhäusern, die mit Landesmitteln gebaut werden. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz investieren wir nicht nur Geld. Wir investieren in Vertrauen, in funktionierende Gemeinden. Wir investieren in die Lebensqualität vor Ort. Wenn die Menschen sehen, dass sich etwas bewegt, dann wachsen 2025 11 der gesellschaftliche Zusammenhalt und das Vertrauen in staatliches Handeln. (Beifall BSW und SPD – Lars Hünich [AfD]: Das BSW wird in vier Wochen nicht mehr in der Regierung sein!) Deshalb sollten wir uns heute nicht im politischen Klein-Klein verzetteln – Herr Hünich – und nicht darüber streiten, ob das reicht, oder darüber jammern, dass das Sondervermögen über Bundesschulden finanziert wird, sondern den Ehrgeiz entwickeln, das, was da ist, jetzt mit dem Zukunftspaket Brandenburg entschlossen umzusetzen. Für meine Fraktion ist klar: Dieses Paket muss sich daran messen lassen, ob es unser Land und seine Kommunen zukunftsfest macht. Es liegt in unserer parlamentarischen Verantwortung, dafür zu sorgen, dass wir aus diesen Geldern das Bestmögliche machen und damit das Land weiter gestalten. Die öffentlichen Investitionen müssen zeitnah für Aufträge und Beschäftigung sorgen und damit für die Brandenburger sicht- und spürbar werden. Dabei wird nicht jedes einzelne Projekt in fünf Jahren zu realisieren sein. Die Transformation der Krankenhausversorgung oder auch die Umsetzung der Schienenprojekte im Rahmen von i2030 sind Vorhaben, die vermutlich etwas länger dauern werden. Wichtig ist aber, dass wir als Parlament unverzüglich die haushalterischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass begonnen werden kann. Ich bitte um Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU spricht Herr Abgeordneter Bretz. Bitte schön.
Steeven Bretz CDU
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als der Deutsche Bundestag die Entscheidung getroffen hat, im Rahmen eines Sonderfinanzierungsprogramms 500 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen, und mit den Bundesländern vereinbart hat, dass von diesen 500 Milliarden Euro 100 Milliarden im Rahmen eines Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes zur Verfügung gestellt werden, war klar, dass Brandenburg von diesen 100 Milliarden Euro profitieren wird. Auf Brandenburg entfallen damit – bis auf 800 000 Euro – fast genau 3 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionsmitteln. Das ist eine gute Nachricht für Brandenburg, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die Landesregierung hatte zwei Möglichkeiten: Entweder regelt sie das über ein Nachtragshaushaltsgesetz oder über die Errichtung eines Sondervermögens. Sie hat nachvollziehbar dargelegt, warum sie sich für ein Sondervermögen entschieden hat. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass dieses Geld zügig bei den Betroffenen ankommen soll, war, glaube ich, die Entscheidung richtig und nachvollziehbar. (Beifall CDU und SPD) Unsere Fraktion begrüßt – wir sind dem Ministerpräsidenten persönlich dankbar dafür –, dass die Landesregierung Brandenburg mit den Kommunen rechtzeitig die Vereinbarung getroffen hat, dass von den 3 Milliarden Euro 1,5 Milliarden Euro an die Brandenburger Kommunen fließen. Das heißt, zu einem Drittel fließen sie an die Landkreise, zu zwei Dritteln an die Gemeinden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum ist das klug? Meine und unsere feste Überzeugung ist es, dass ohne die kommunale Familie ein sachgerechter Einsatz dieses Geldes gar nicht möglich sein wird. Deshalb war es schlau und richtig, die Kommunen rechtzeitig mit ins Boot zu nehmen, weil nur so sichergestellt ist, dass dieses Geld zügig und zielgerichtet dorthin kommt, wo es gebraucht wird. Deshalb hat meine Fraktion auch im Finanzausschuss gesagt, dass wir unsererseits alles Mögliche tun werden, damit dieser Gesetzentwurf zügig und zielgerichtet im Parlament behandelt wird. Wir halten dieses Vorgehen für richtig. Dann wurde diskutiert, wie wir mit den verbleibenden Mitteln aus diesem Sondervermögen umgehen. Heute geht es nur um eine erste Einbringung, um eine Überweisung an den Finanzausschuss. Wir haben gemeinsam vereinbart, dass die zuständigen Ministerien den Kolleginnen und Kollegen den Wirtschaftsplan im Haushalts- und Finanzausschuss am 4. Dezember im Einzelnen erläutern. Hierbei sind einige Schwerpunkte zu nennen. Ich darf sagen, wenn das Ministerium für Gesundheit und Soziales mit rund 500 Millionen Euro Bestandteil dieses Wirtschaftsplans ist, dann ist es wichtig, dass wir am 4. Dezember im Haushalts- und Finanzausschuss gezielt nachfragen, was im Einzelnen geplant ist. Das Infrastrukturministerium wird mit etwas mehr als 300 Millionen Euro berücksichtigt. Daher ist es wichtig, dass wir auch hier nachfragen, was vom Ministerium genau geplant ist und wie die Mittel verwendet werden sollen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Da haben Sie dann eine App!) Und wir haben darum gebeten, dem Finanzausschuss auch die 200 Millionen Euro, die dem MIK zur Verfügung gestellt werden, ausreichend und tiefgreifend zu erläutern. Es ist unsere Aufgabe als Parlamentarier, nachzuvollziehen, was exakt mit dem Geld beabsichtigt ist, und darüber werden wir am 4. Dezember gemeinsam beraten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier ist gesagt worden, dieser Wirtschaftsplan sei nicht transparent. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass im Gesetz geregelt ist, dass der Wirtschaftsplan Bestandteil der Haushaltspläne der Landesregierung ist, und dass es sich hierbei um einen Entwurf handelt, der selbstverständlich im Parlament und in den Ausschüssen diskutiert werden kann, was auch unsere Aufgabe ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich sagen: Es ist richtig, dass wir als Parlament gemeinsam dafür Sorge tragen, dass das zur Verfügung gestellte Geld zielgerichtet und schnell dorthin kommt, wo es gebraucht wird. Es ist auch richtig, dass wir im Fachausschuss die Diskussion darüber führen, was mit dem Geld im Detail geplant ist. Ich finde, es ist richtig, dass wir heute den Weg dafür freimachen, und ich bitte um Zustimmung zur Überweisung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD sowie des Abgeordneten André von Ossowski [BSW])
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Ich begrüße wieder Gäste auf der Besuchertribüne. Dies sind Schülerinnen und Schüler des Ludwig-Leichhardt-Gymnasiums Cottbus. Seid uns herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall) Für die Landesregierung hat Herr Minister Crumbach das Wort. Bitte schön.
Robert Crumbach
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Ich bin Ihnen allen – das will ich ausdrücklich sagen – für Ihre Beiträge sehr dankbar, weil sie gezeigt haben, warum es so wichtig ist, dass wir das, was wir tun, so tun, wie wir es tun. Herr Bretz hat völlig zutreffend ausgeführt. Ich habe den Gesetzentwurf noch einmal mitgebracht, damit Sie, Herr Berndt, sehen können: Es hilft manchmal, in die Gesetzentwürfe hineinzuschauen, bevor man eine Rede hält. (Minister Robert Crumbach hält den Gesetzestext hoch.) Da steht dann beispielsweise bei Titelgruppe 65 – Ausgaben für Maßnahmen des EP 05 – der Haushaltsvermerk: „Die Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig.“ In den Erläuterungen stehen für die Fortführung des „Goldenen Plans Brandenburg“ 2026 bis 2029 30 Millionen Euro, davon veranschlagt in 2026: 7,5 Millionen Euro; für Investitionen in die Infrastruktur der Jugendbildungsstätten stehen dort 15 Millionen Euro. (Lars Hünich [AfD]: Ich kann verstehen, dass das BSW Sie loswerden will!) Ich will das nicht im Einzelnen für jede Titelgruppe, für jeden Titel ausführen. Genau das ist die Transparenz, die Sie mit dem Haushaltsgesetz einfordern, mit dem Wirtschaftsplan aber sehr viel umfänglicher erhalten, als wenn wir es in die normalen Haushalte hineinschreiben würden. Sie haben insoweit recht, als wir den Haushalt in einem Nachtragshaushalt für 2025/2026 genau so darstellen würden, und zwar exakt so, wie wir diesen Wirtschaftsplan vorgelegt haben – an keiner Stelle mit irgendeinem Komma anders. Da ist es nicht so. Wir sprechen von 2027 – den Haushalt für jenes Jahr werden wir erst noch aufstellen. Dann werden wir für das Sondervermögen einen Wirtschaftsplan vorlegen und Sie werden jeden einzelnen Cent, jeden einzelnen Euro dieses Sondervermögens im Wirtschaftsplan nachvollziehen können. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Würden wir es in den Haushalt hineinschreiben, würden Sie diesbezüglich gar nichts feststellen – null. Dann sähen Sie nur auf der Einnahmenseite, was wir vom Bund erhalten, wüssten aber nicht, was Sondervermögensmittel und was „normale“ Haushaltsmittel sind. Dass Sie § 948 BGB nicht verstehen, gut, mein Gott, das sei zugestanden. Das ist auch nicht so einfach. Ich will Hausfrauen nicht zu nahe treten, (Unmut der Abgeordneten Elske Hildebrandt [SPD]) aber das, was Sie da machen, passt eher zu einem Milchmädchen. Ich will aber noch ein paar andere Dinge sagen. Sie stellen sich hier hin und sagen: Gar nichts ist zusätzlich, denn ihr gebt das Geld aus, um eine Schule, eine Straße zu sanieren oder eine Brücke neu zu bauen oder für die Digitalisierung oder was auch immer. – Das Geld ist nach Ihren Worten nicht zusätzlich, weil die Ausgaben notwendig sind. Ja, die Ausgaben sind notwendig, und ich bin sehr froh, dass der Bund das Sondervermögen zur Verfügung stellt, damit wir diese notwendigen Ausgaben, diese notwendigen Leistungen gewähren können. Doch daraus zu schließen, dass, was notwendig ist und gemacht werden muss, nicht zusätzlich ist – auch das kann ich beim besten Willen noch nicht einmal mit dem Wort Milchmädchen in Verbindung bringen. Das ist einfach nur … (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Entweder haben Sie es nicht verstanden oder Sie sagen es – ich bin überzeugt, dass es das wahrscheinlich eher ist – böswillig. Dass es böswillig ist, (Zuruf von der AfD) entnehme ich auch Ihren Äußerungen an anderer Stelle. Sie sagen nämlich: Es geht Ihnen ausschließlich um die Macht. – Das verbietet sich für Abgeordnete, das verbietet sich für eine Landesregierung. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Es geht uns nicht um Macht, (Lachen des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) es geht uns darum, dieses Land verlässlich und gut zu regieren, zu gestalten und weiterzuentwickeln. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Ihnen geht es ausschließlich um Macht. (Zuruf von der AfD: Kritik! – Lars Hünich [AfD]: Das erzählen ausgerechnet Sie mit Ihrem BSW!) Dass ich das ablehne, dürfte Ihnen völlig klar sein. Es gibt noch viel mehr zu sagen: wie wir die einzelnen Dinge mit der ILB abwickeln werden, ob wir im Wirtschaftsplan die eine oder andere Veränderung vornehmen werden. Doch nach den heutigen Wortbeiträgen bin ich sicher, dass uns das gemeinsam, bei der weiteren Beratung dieses Gesetzentwurfes in den Ausschüssen, sehr gut gelingen wird. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW – Zuruf von der AfD: Mit der CDU!) 2025 13
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Herr Abgeordneter Dr. Berndt hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte. (Beifall AfD)
Hans-Christoph Berndt AfD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Crumbach, offensichtlich hat es Sie doch getroffen, dass wir festgestellt haben, dass Ihre Sonderschulden einen klaren machtpolitischen Hintergrund haben. Nun versuchen Sie, sich in Arroganz zu flüchten, und reden von einer Verlässlichkeit und einem guten Regieren. Wir haben ein Investitionsdefizit von mehr als 600 Milliarden Euro im Bund, von mehr als 40 Milliarden Euro im Land Brandenburg – nach 35 Jahren SPD-Regierung. Das nennen Sie verlässlich und gut regieren? (Beifall AfD) Sie haben das Geld auf allen Ebenen mit vollen Händen für Zwecke ausgegeben, für die es nicht da war: für Nichtregierungsorganisationen, für Migration, für unsere Umerziehung. Sie haben die Leute in den Gemeinden zum Teil privilegiert, aber Sie haben die Wirtschaft nicht gefördert, und Sie haben eine wirtschaftliche Misere produziert. Das versuchen Sie jetzt mit Schulden auszugleichen. Der Schwerpunkt der Ausgaben, Herr Crumbach – das können Sie nicht widerlegen –, reicht bis ins Jahr 2029 hinein, nämlich bis ins Wahljahr. Sie hoffen, dass Ihre Koalition bis 2029 hält. Ich glaube das nicht, aber die CDU kann vielleicht dazu beitragen. Deswegen diese Mittel, deswegen diese Schwerpunktsetzung. (Beifall AfD) Im Übrigen, Herr Crumbach, Ihre arroganten Bemerkungen zur Frage Nachtragshaushalt versus … (Zurufe der Abgeordneten Melanie Balzer [SPD] und Andreas Galau [AfD]) Sondervermögen sind völlig deplatziert. In puncto Jährlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Möglichkeit der politischen Schwerpunktsetzung, Kontrolle durch den Landesrechnungshof, Haushaltswahrheit und -klarheit, politische Signalwirkung hat ein Nachtragshaushalt klare Vorteile. (Beifall AfD) Wenn Sie die Titel einzeln handhaben wollen, wenn Sie das so vorbereitet haben, wie Sie uns das gezeigt haben, dann stellen Sie doch einen Nachtragshaushalt auf. Sie haben doch gezeigt, dass es möglich ist. Doch Sie wollen das nicht, weil Sie mit Ihren Sondervermögen die Möglichkeit haben, die parlamentarische Kontrolle zu schwächen, Schattenhaushalte zu schaffen und so weiterzumachen wie bisher. Es bleibt dabei: Das Hauptziel Ihres Sondervermögens, das übrigens auf eine skandalöse Art und Weise auf den Weg gebracht wurde …
Ulrike Liedtke
Ich muss Sie bitten, jetzt zum Ende zu kommen.
Hans-Christoph Berndt AfD
… – wir erinnern uns: von einem abgewählten Bundestag –, ist Machterhalt um jeden Preis, und nicht, etwas für Brandenburg, Deutschland und die Kommunen zu tun. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Herr Minister Crumbach, möchten Sie reagieren? Bitte schön.
Robert Crumbach
Herr Berndt, ich versuche es mal anders: All die Haushaltsgrundsätze, die Sie genannt haben, gelten selbstverständlich auch für die Ausgaben, die das Land im Rahmen eines Wirtschaftsplanes für ein Sondervermögen tätigt. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: In abgeschwächter Form!) Im Übrigen, seien Sie versichert, haben wir das Ganze auch mit dem Landesrechnungshof besprochen. Ich bin mir sicher, dass der Landesrechnungshof sich das auch irgendwann ansieht und uns dann auch das eine oder andere dazu sagt. Das Sondervermögen, Herr Berndt, ist auch nicht bis 2029 angelegt, sondern bis 2042. (Andreas Galau [AfD]: Das sagt ja auch keiner!) Ich wage nicht, so weit zu denken, dass unsere Koalition bis 2042 hält. (Lachen bei der AfD – Dennis Hohloch [AfD]: Aber vielleicht bis Dezember 2025!) Doch eines weiß ich: Wir haben das Land in dem knappen Jahr, in dem wir es bis jetzt regiert haben, gut regiert, und wir machen es besser. Dass Ihnen das nicht gefällt, habe ich verstanden. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW – Zuruf von der AfD)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank, meine Damen und Herren Abgeordneten. – Wir treten in eine zweite Debattenrunde ein, und ich gebe Ihnen die Redezeiten bekannt: SPD 13 Minuten, BSW eine Minute und 34 Sekunden, AfD 2:53 Minuten, CDU eine Minute und 25 Sekunden. Das Wort hat Frau Abgeordnete Balzer für die SPD-Fraktion. – Bitte schön. (Beifall SPD und BSW)
Melanie Balzer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Und vor allem: Sehr geehrte Landfrauen aus Potsdam-Mittelmark! Schön, dass Sie da sind. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Mein Blick auf das Sondervermögen ist landes- und kommunalpolitisch geprägt. Als Abgeordnete des Landtages Brandenburg und als wissenschaftspolitische Sprecherin freue ich mich sehr darüber, dass erhebliche Mittel, 150 Millionen Euro, aus dem Wirtschaftsplan in den Hochschulbau und das studentische Wohnen fließen. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Dr. Jouleen Gruhn [BSW]) Mehr Geld als geplant zu investieren, ist immer eine gute Nachricht. Wir in Brandenburg wissen: Unser Rohstoff sind die Köpfe. In die Zukunft investieren, die Infrastruktur stärken, die Wirtschaft ankurbeln, die Steuereinnahmen erhöhen – deswegen ist das Zukunftspaket auch eine Investition in die Menschen unseres Landes. Das Sondervermögen sorgt für Zukunftsgerechtigkeit, (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) egal, ob durch Maßnahmen des Landes oder der Landkreise, Städte und Gemeinden. In den kommenden Jahren gibt uns das Geld aus dem Sondervermögen des Bundes die Möglichkeit, aufzuholen und vor Ort sichtbar und spürbar Impulse zu setzen. Machen wir uns aber auch klar: Nicht nur das Geld der Kommunen, sondern auch der Landesteil kommt vor Ort an. Das sind in zwölf Jahren rund 3 Milliarden Euro; die Zahl wurde heute schon oft genannt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese 3 Milliarden Euro kommen on top an, zusätzlich zu den geplanten Ansätzen in der mittelfristigen Finanzplanung. Auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände erkennt darin einen unmittelbaren Einfluss auf die Investitionsleistungen der Kommunen. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich auch zu den Bundesmitteln etwas sagen. Ich freue mich nämlich sehr, dass sich CDU und SPD auf Bundesebene gemeinsam für die Sanierung kommunaler Sportstätten und Spitzensportstätten, die Sanierung von Frauenhäusern, den altersgerechten Umbau und eine Work-and-Stay-Agentur mit Blick auf die Fachkräfteeinwanderung einsetzen. Das sehe ich nicht nur als Vertreterin der Landespolitik, sondern auch als Kommunalpolitikerin mit Freude. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Christian Dorst [BSW]) Herr Lüttmann hat es vorhin schon erwähnt: Hier gehen nicht nur Bund und Land Hand in Hand, sondern hier wirken auch das Land und die Kommunen eng zusammen – und das zeichnet den Brandenburger Weg aus: Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde eine Verabredung zum Sondervermögen getroffen. Finanzschwache Kommunen erhalten mehr Geld als finanzstarke. Das ist nur fair! Das verstehe ich unter Zukunftsgerechtigkeit. 50 % sollen bis 2029 verausgabt sein. Ja, das ist für manche Kommunen eine Herausforderung. Aber genau deswegen haben das Land und die kommunalen Spitzenverbände Folgendes vereinbart, nämlich dass kein kommunaler Eigenanteil notwendig ist, das Sondervermögen aber wiederum als Eigenanteil bei anderen Förderprogrammen eingesetzt werden kann und das Land in finanzielle Vorleistung geht und den Kommunen dadurch bei nicht erbrachter Leistung keine Mehrkosten entstehen. Sie sehen also: Das alles kommt den Kommunen zugute. Wir haben aber auch daran gedacht, dass Kommunen in vorläufiger Haushaltsführung und in der Haushaltssicherung Mittel erhalten und Kommunen Mittel umschichten und übertragen dürfen. Das alles kann sich wirklich sehen lassen. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Nachdem wir so viel Technisches gehört haben, nenne ich Ihnen ein paar Beispiele: Stellen Sie sich vor, in einem Ort steht eine Schule und die Kinder aus dem Nachbarort besuchen diese Schule. Eigentlich würde man jetzt denken, die Schulstandortkommune müsste nun ganz allein für Anbau, Umbau und Sanierung Mittel aus dem Sondervermögen aufwenden. Das ist unfair; das kann so nicht gewollt sein. Mit dem Zukunftspaket Brandenburg wird geregelt, dass eine amtsangehörige Gemeinde wie zum Beispiel Borkwalde ihre Mittel oder einen Teil davon auf das Amt rückübertragen kann, und so können Borkheide und Borkwalde gerecht – nämlich gemeinsam – in Schulinfrastruktur investieren. Das Sondervermögen ist also nicht nur zusätzlich, sondern auch flexibel einsetzbar. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Vorhin haben wir gehört: Na ja, da werden bloß Projekte umgesetzt, die sowieso schon von langer Hand geplant sind. – Schauen wir einmal nach Bad Belzig, in die Kreisstadt Potsdam-Mittelmarks: Hier warten die Kameradinnen und Kameraden seit Jahren auf eine neue Feuerwache. Ein geeignetes Baugrundstück zu finden, ist schon schwer genug, aber ausreichend Mittel zu finden, ist viel schwerer. Klar, dieses Projekt ist schon seit Jahren geplant, aber die Finanzierungsmöglichkeit hat immer gewackelt. Jetzt kann der Bürgermeister, Dr. Pulz, dank des Zukunftspakets einen großen Teil der Kosten decken und damit die Errichtung des dringend benötigten Neubaus für die Freiwillige Feuerwehr Bad Belzig und ihre 120 Mitglieder stemmen. Das ist ein echter und sichtbarer Erfolg für den ländlichen Raum Potsdam-Mittelmarks. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Dr. Jouleen Gruhn und André von Ossowski [BSW]) Von solchen Erfolgen brauchen wir mehr im Land. Diese Erfolge sollen im ganzen Land sichtbar werden. Mit einer öffentlichen Darstellung – ob nun per Internetseite oder „vogelsängerscher“ App – wird das Finanzministerium des Landes Brandenburg den Brandenburgerinnen und Brandenburgern ganz transparent deutlich machen, wohin das Geld fließt und wie es verwendet wird. Das Geld ist in diesem Land für die Brandenburgerinnen und Brandenburger gedacht; jede und jeder weiß klipp und klar, wo es hingeht. 2025 15 Das Zukunftspaket Brandenburg hilft dabei von Nord bis Süd und von Ost bis West, und schon in wenigen Jahren werden alle Brandenburgerinnen und Brandenburger von diesem Paket profitiert haben. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Galau. (Beifall AfD)
Andreas Galau AfD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Die baldigen Verzweiflungskoalitionspartner, Herr Lüttmann von der SPD und Herr Bretz von der CDU, (Beifall AfD) haben ja nun die Stärkung der Kommunen beschworen. Die Kommunen im Land Brandenburg stehen aber unter einem finanziellen Druck, der sich längst nicht mehr mit punktuellen Hilfen oder kurzfristigen Programmen ausgleichen lässt. Trotz des neuen Sondervermögens, dem Zukunftspaket Brandenburg, in Höhe von rund 3 Milliarden Euro sind die strukturellen Probleme der kommunalen Haushalte nicht verschwunden. Sie treten nur weniger sichtbar auf, und genau das macht die Lage so gefährlich, denn wahr ist: Viele Kommunen kämpfen mit Haushalten, die kaum noch Spielräume lassen. Die Pflichtaufgaben wachsen, freiwillige Leistungen schrumpfen, Investitionen werden verschoben und Personalstellen bleiben unbesetzt. Gleichzeitig steigen die Erwartungen der Bürger an funktionierende Verwaltungen, moderne Schulen, digitale Prozesse und belastbare Infrastruktur. Die Kluft zwischen Anspruch und finanzieller Ausstattung wird nicht kleiner, sondern größer. Besonders kritisch ist, dass zahlreiche Aufgaben, die Bund und Land auf die Kommunen übertragen, nicht auskömmlich finanziert sind. Das Konnexitätsprinzip – wer bestellt, muss auch zahlen – wird in unglaublichem Umfang missachtet. (Beifall AfD) Neue, zusätzliche Aufgaben sammeln sich immer mehr an, ohne dass verbindliche Finanzierungsnachweise erbracht werden. Diese Dynamik führt zu einer galoppierenden Überforderung und gefährdet die Handlungsfähigkeit und die Fähigkeit zur Selbstverwaltung der kommunalen Ebene auf dramatische Art und Weise. Bundesweit erleben wir derzeit, dass Städte, Gemeinden und Landkreise unisono auf diese Fehlentwicklung hinweisen. Sie fordern eine verlässliche, planbare und nachhaltige Finanzierung der übertragenen Aufgaben sowie eine ehrliche Bestandsaufnahme der strukturellen Defizite. Brandenburg ist hiervon nicht ausgenommen – im Gegenteil, unsere kommunale Landschaft ist aufgrund ihrer demografischen und räumlichen Struktur für finanzielle Schieflagen besonders sensibel. Unsere beiden Anträge zur Reformierung der Kommunalfinanzen durch einen höheren Anteil an den Gemeinschaftssteuern, aber auch durch Befolgung des eben angesprochenen Konnexitätsprinzips, aus der letzten Legislaturperiode werden wir hier in aktualisierter Fassung nochmals vorlegen. Damals wurden sie natürlich mit arroganter Ignoranz der Regierungskoalition abgelehnt; heute sind genau das die beiden Kernforderungen sämtlicher kommunaler Spitzenvertreter bundesweit. Wir waren die einzige Fraktion, die sich schon damals für die kommunale Familie in unserem Land starkgemacht hat. (Beifall AfD) Weiterhin fordern wir – ich muss mich beeilen – noch für das Jahr 2025 die Einsetzung einer Enquetekommission …
Ulrike Liedtke
Ich muss Sie bitten, zum Schluss zu kommen.
Andreas Galau AfD
Ich komme gleich zum Schluss, Frau Präsidentin. – … die sich ausschließlich mit der Zukunftssicherung der Finanzen der kommunalen Haushalte befasst. Aber dazu mehr im Dezember-Plenum. Ein belastbares Konzept für die kommunale Finanzstärke ist kein parteipolitisches Anliegen, sondern die Grundvoraussetzung dafür, dass unser Land überhaupt funktionieren kann. (Beifall AfD) Brandenburgs Zukunft entscheidet sich nicht nur in Ministerien, sondern eben auch vor Ort, in Rathäusern, Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen. Die kommunale Familie braucht Sicherheit, Planbarkeit …
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist beendet.
Andreas Galau AfD
Letzter Satz. – … und eine faire Aufgabenverteilung, und das braucht sie jetzt. Nur sind wir davon weiter entfernt als je zuvor. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Das Wort geht an Herrn Abgeordneten Dorst für das BSW. – Sie möchten nicht noch einmal zu Wort kommen. – Herr Minister Crumbach, möchten Sie noch einmal das Wort nehmen? – Auch nicht. Frau Abgeordnete Balzer hätte noch einmal die Gelegenheit, für die SPD-Fraktion zu sprechen. Bitte sehr.
Melanie Balzer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank, dass ich mich dazu noch einmal äußern darf. Hier wurden insbesondere von Abgeordneten, die schon länger im Parlament sind und sich mit den Gepflogenheiten eigentlich auskennen sollten, ein paar Sätze gesagt, die einen ein bisschen verwundert zurücklassen. Wir haben zum Beispiel gehört, das Sondervermögen schwäche die parlamentarische Kontrolle der Regierung. (Zuruf von der AfD: Ja!) Ich sage es mal so: Wer die Tagesordnung gelesen hat, hat festgestellt, dass das hier die 1. Lesung ist; das heißt, es folgt mindestens noch eine 2. Lesung – und wir werden uns in der Sitzung des Haushaltsausschusses noch ausführlich mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Ich appelliere deswegen an Sie, nicht einfach eine vorbereitete Rede vorzulesen, sondern der Diskussion hier im Parlament zu folgen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Hätten Sie mal zugehört! – Lars Hünich [AfD]: Nicht nur zuhören! Auch verstehen wäre gut!) Dann können Sie feststellen, dass wir mit dem Vorschlag der Landesregierung ja noch gar nicht am Ende sind, sondern gerade erst beginnen, ihn zu diskutieren. (Beifall SPD) Im Gesetzentwurf der Landesregierung wird ganz genau festgelegt und supertransparent dargestellt, wo das Geld hingeht. Wir haben hier einen Wirtschaftsplan, in dem ganz genau dargestellt wird, wo jeder Euro hingeht. Ich weiß nicht, wie man es noch konkreter machen kann, damit es auch alle Fraktionen verstehen. Außerdem haben wir von Herrn Lüttmann gehört, wie er begründet hat, warum die kommenden Generationen belastet bzw. eben nicht belastet sind. Auch da scheint Herr Berndt nicht zugehört zu haben, (Dennis Hohloch [AfD]: Herr Dr. Berndt!) denn er hat noch einmal darauf hingewiesen, dass alles zulasten kommender Generationen gehe, und völlig außer Acht gelassen, dass Herr Lüttmann längst erwähnt hatte, dass dieses Geld insbesondere der jungen Generation zugutekommt. (Beifall SPD)
Ulrike Liedtke
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Melanie Balzer SPD
Nein, sehr gerne nicht. (Andreas Galau [AfD]: Überraschung!) Herr Berndt hat auch noch einmal auf den Investitionsrückstau hingewiesen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Rückstand, Frau Balzer!) Auch da habe ich mich total gewundert, weil Herr Lüttmann ja längst darauf eingegangen war und bereits im Vorfeld in der ersten Rede betont hatte: Ja, den gibt’s, das wissen wir; klar. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Und wer hat den zu verantworten?!) Natürlich könnte man noch mehr machen – und dennoch ist es richtig und wichtig, dass wir gut mit dem Sondervermögen des Bundes umgehen. Was ich mich noch gefragt habe, ist: Was war eigentlich Ihr Vorschlag? (Lars Hünich [AfD]: Wir lehnen diese Art von Kriegsvorbereitung ab!) Ich meine, dazu habe ich überhaupt nichts gehört. Sie haben zwar gesagt: „Das ist doof, das wollen wir nicht, hier haben wir noch Probleme“, (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) aber was Sie eigentlich umsetzen wollen, haben Sie uns nicht verraten. Dazu möchte ich gern unseren Finanzminister Robert Crumbach zitieren, der vorhin gesagt hat: „Wer nur kommentiert, wartet ab“ – und ich füge gern hinzu: Und er steht auch still in der Ecke und bringt dem Land gar nichts. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Von Herrn Abgeordneten Hohloch wurde eine Kurzintervention angemeldet. Bitte schön. (Beifall AfD)
Dennis Hohloch AfD
Frau Balzer, das ging ja ordentlich nach hinten los. (Lachen bei der SPD) Sie werfen dem Abgeordneten Berndt vor, wir hätten keine Vorschläge gemacht und nicht zugehört. Am besten fand ich das Argument, Herr Lüttmann habe ja vom Rückstau bzw. Rückstand bei den Investitionen gesprochen. Dann dürfen die anderen Fraktionen nicht darüber reden, oder wie? Und vor allem: Wer ist denn für den Rückstand bei den Investitionen verantwortlich? (Beifall AfD) 2025 17 Das sind Sie! Sie als SPD regieren in diesem Bundesland seit der Wende. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Sie haben den Investitionsrückstand zu verantworten, und es ist die Aufgabe der Opposition, Sie wenigstens mal darauf hinzuweisen. Und wenn Sie dann nachfragen, was unsere Alternative gewesen wäre, offenbaren Sie wirklich, dass Sie in der letzten Stunde einfach nur hier gesessen und Ihre Rede auswendig gelernt, aber eben nicht zugehört haben, was wir gesagt haben. (Oh! bei der SPD) Wir haben genug Mittel im Kernhaushalt. (Beifall AfD) Dieses Land und dieser Staat – das Land Brandenburg und der Bund – nehmen insgesamt 1,2 Billionen Euro an Steuern ein; die pressen sie den Menschen ab. Und was kriegen die Menschen dafür? Kaputte Brücken, kaputte Straßen, keine guten Schulen – und Weihnachtsmärkte, auf denen man sich nicht mehr sicher bewegen kann. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Das kriegen die Leute für die Steuern, für die sie bis zur Hälfte des Jahres arbeiten müssen. (Andreas Galau [AfD]: Länger!) Das ist nicht sozial, und deswegen sollten Sie von der SPD langsam mal das S aus ihrem Namen streichen, meine Damen und Herren, weil Sie nämlich für diese Politik verantwortlich sind. (Beifall AfD) Lassen Sie sich helfen, und hören Sie gern noch einmal zu: 600 Millionen Euro gibt das Land Brandenburg allein für Asyl aus. (Ludwig Scheetz [SPD]: Bundesmittel!) Diese Zahl hat unser Fraktionsvorsitzender hier erwähnt. Sie haben offensichtlich nicht zugehört. Setzen Sie bei diesen 600 Millionen Euro endlich mal den Rotstift an! Sie haben die Möglichkeit, zusammen mit der CDU – Ihrem zukünftigen Koalitionspartner hier in Brandenburg und Ihrem aktuellen Koalitionspartner im Bund – genau diese Ausgaben zu senken. Betreiben Sie Remigration, fahren Sie die Anreize zurück und schrauben Sie die Sozialausgaben zurück, dann können Sie alles aus dem Kernhaushalt finanzieren! (Beifall AfD) Was Sie machen, ist: Investitionen auf Pump. Dabei nehmen Sie Schulden auf, die Sie aber nicht für wirkliche Investitionen einsetzen, und Sie berauben kommende Regierungen der Chance, mit den zukünftigen Steuereinnahmen ordentlich zu haushalten und eine andere Regierungspolitik durchzusetzen, weil Sie mit diesen Schulden zukünftige Regierungen und die Bürger in diesem Land belasten, meine Damen und Herren. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Frau Abgeordnete Balzer möchte gern auf die Kurzintervention reagieren. Bitte schön. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Herr Lüttmann wollte gern reagieren!)
Melanie Balzer SPD
600 Millionen Euro – da haben Sie sich ganz kurz im Parlament geirrt, denn das sind ja die Bundesausgaben und nicht die Ausgaben des Landes. Aber gut. (Dennis Hohloch [AfD]: So eine Frechheit! Der Bund gibt doch nicht nur 600 Millionen für Asyl aus! – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] – Weitere Zurufe von der AfD) – Herr Hohloch, hören Sie mir zu, denn ich rede jetzt mit Ihnen! Sie haben ja auch mit mir gesprochen. – Ich würde gern noch einmal auf den von Ihnen erwähnten Investitionsrückstand eingehen: Wir haben in Brandenburg – Gott sei Dank – richtig viel Wachstum. Das Land wächst (Lachen bei der AfD sowie Zurufe) und verzeichnet Zuzug von vielen Bürgerinnen und Bürgern, die in dieses Land kommen und gerne hier wohnen wollen. (Beifall SPD) Es ist doch ganz normal, dass man dann in die Infrastruktur investieren muss. Das liegt doch auf der Hand; das würde doch auch jedem anderen so gehen. (Lars Hünich [AfD]: Sie wollen kriegstüchtig werden! Totaler Schwachsinn!) Danke, dass Sie mir auch die Gelegenheit geben, noch einen Satz zu sagen, den ich gerade vergessen habe, denn Herr Berndt hat ja noch einmal die hohen Energiepreise angesprochen: Ich bin froh, dass unser Ministerpräsident schon deutlich weiter ist als Sie. Er hat sich ja schon vor Monaten dahin gehend geäußert, dass die Stromkosten für unsere Bürgerinnen und Bürger spürbar gesenkt werden. (Lachen bei der AfD – Torsten Arndt [AfD]: In was für einer Welt leben Sie eigentlich?! Kommen Sie aus Ihrer Blase raus, Frau Balzer!) Ich kann nur festhalten: Das ist eine Zusammenfassung der sozialdemokratischen Politik, die wir hier erleben. Wir machen Politik für die Menschen in diesem Land und stellen uns nicht gegen sie. – Danke. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Ulrike Liedtke
Wir sind jetzt am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Die Parlamentarischen Geschäftsführer empfehlen die Überweisung des Gesetzentwurfs „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens ‚Zukunftspaket Brandenburg‘ (Zukunftspaket Brandenburg-Errichtungsgesetz – ZuPakBbgG)“, Drucksache 8/1964, an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Enthaltungen? – Damit wurde der Überweisung mehrheitlich zugestimmt. Es gab keine Enthaltungen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf. TOP 2: Fragestunde Drucksache 8/2031 (Neudruck) Es liegen uns insgesamt 22 mündliche Anfragen vor. Zu Beginn hat Frau Abgeordnete Schmidt das Wort zur Formulierung ihrer Frage 263 (Sachstandsanfrage zur Radwegeplanung zwischen der Stadt Bernau bei Berlin und Blumberg [Gemeinde Ahrensfelde] entlang der L 31). Frau Schmidt, wir warten einen ganz kleinen Moment, bis sich der Saal beruhigt hat. Es gibt einige, die der Fragestunde nicht beiwohnen und den Saal verlassen wollen. Ich möchte Sie bitten, dies zügig und leise zu tun. – Frau Schmidt, Sie haben das Wort.
Martina Maxi Schmidt SPD
Im Jahr 2022 haben die beiden Kommunen Bernau bei Berlin und Ahrensfelde eine Planungsvereinbarung unterzeichnet, um einen lang diskutierten Radweg entlang der L 31 anzugehen. Nach aktuellem Kenntnisstand erstellt die Stadt Bernau bei Berlin derzeit die Vorplanung – Leistungsphase 2. Unabhängig vom Planungsprozess sind die Eigentumsverhältnisse entlang der L 31 für den Radwegebau noch nicht abschließend geklärt. Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Maßnahmen unternimmt der Landesbetrieb Straßenwesen, um ein Baurecht zur Umsetzung des Radweges zu erlangen?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Tabbert, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Bitte sehr. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schmidt, der Landesbetrieb Straßenwesen steht mit den Bürgermeistern der Stadt Bernau und der Gemeinde Ahrensfelde in engem fachlichen Austausch. Im Ergebnis wurde festgestellt – Sie haben es bereits angesprochen –, dass zur Erlangung des Baurechts wegen der Problematik des Grunderwerbs ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren unter der Federführung des Landesbetriebes Straßenwesen erforderlich ist. Beide Kommunen arbeiten daran, dass die weiteren Planungen vorangetrieben werden, um das Planfeststellungsverfahren für diesen wichtigen Radweg zwischen Bernau und Blumberg zügig zum Abschluss zu bringen. Sobald die planerischen Voraussetzungen vorliegen, wird der Landesbetrieb Straßenwesen ein Planfeststellungsverfahren nach § 38 Brandenburgisches Straßenbaugesetz mit der Zielstellung beantragen, diese Baumaßnahme im Anschluss zügig umzusetzen. – Vielen Dank.
Ulrike Liedtke
Keine Rückfragen? – Doch, bitte schön, Frau Schmidt.
Martina Maxi Schmidt SPD
Vielen Dank. – Es freut mich, dass die Gespräche bereits stattfinden. Ich habe eine Rückfrage: Es gab zuletzt Unklarheiten bezüglich der Finanzierung und der Kostenaufteilung zwischen dem Land und den Kommunen. Haben Sie eine zeitliche Vorstellung, wann wir diesbezüglich mit einer Lösung durch den Landesbetrieb rechnen können? Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Ich gehe davon aus, dass diese angesprochenen Differenzen spätestens im 1. Quartal 2026 geklärt sein werden.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Frage 264 (Terminierung Landratswahl im Landkreis Oberspreewald-Lausitz am 11. Januar 2026) stellt Herr Abgeordneter Fabian Jank, AfD-Fraktion. Bitte schön.
Fabian Jank AfD
Der Termin der Landratswahl im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde auf den 11. Januar 2026 festgelegt und vom bisherigen Landrat am 18. September 2025 im öffentlichen Teil des Kreisausschusses verkündet. Ich frage jetzt die Landesregierung: Wie ist die Anberaumung des Landratswahltermines auf den 11. Januar 2026 mit den davor liegenden Weihnachtsferien vom 20. Dezember 2025 bis einschließlich 4. Januar 2026 und den damit einhergehenden 2025 19 Schwierigkeiten im Wahlkampf mit den Demokratieprinzipien – unter anderem dem Gebot der Chancengleichheit – vereinbar? (Ludwig Scheetz [SPD]: Haben doch alle dieselben Chancen!)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Herr Minister Wilke, Ministerium des Innern und für Kommunales, wird Ihnen antworten. Bitte.
René Wilke
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal kann man sagen, dass diese Wahl zu diesem Datum durchführbar und auch legitim ist. In Ihrer Anfrage steckt aber eine – ich sage einmal – Verkürzung, nämlich bei der Festlegungsart und der Frage: Wie kommt es denn zu solch einem Wahltermin? – Da wird es dann interessant: Der Wahltermin kommt nämlich dadurch zustande, dass eine Kreisverwaltung zu einer Einschätzung bezüglich eines geeigneten Datums kommt. Dafür sind Fristen einzuhalten, und es sind vor allem die Fragen des letztmöglichen Datums des Ausscheidens des Amtsinhabers und einer potenziell nachfolgenden Stichwahl zu klären. Einzuhalten ist auch ein Regularium, das dafür sorgt, dass, wenn ein Quorum nicht erfüllt ist, der Kreistag noch in der Lage ist, eine Wahl durchzuführen, und zwar vor Ende der regulären Amtszeit des jeweiligen Amtsinhabers. All diese Regularien sind erfüllt, sodass diese Grundbedingung erst einmal gegeben ist. Punkt zwei: Wenn die Verwaltung diesen Vorschlag erarbeitet hat, geht sie damit in den Kreistag, der Kreistag entscheidet dann darüber, der Kreistagsbeschluss geht dann dem MIK zu, das dann zu prüfen hat, ob die rechtlichen Gegebenheiten eingehalten wurden oder nicht. Wenn das bestätigt wird, geht ein Schreiben zurück und dann, ja, verkündet der Landrat den Wahltermin, was in diesem Fall passiert ist. In Ihrer Frage haben Sie leider den wesentlichen Mittelteil weggelassen. Kommen wir nun zur Frage der Geeignetheit des Termins: (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) – Wie bitte? – Der Wahltermin kollidiert nicht mit Feiertagen, auch wenn sie nah an diesem Termin liegen. Das ist aber nicht irgendwie gesetzlich normiert und steht dem auch nicht entgegen. Es haben auch schon Wahlen zu einem ähnlichen Zeitpunkt stattgefunden: Konkret hat im Landkreis Oberspreewald-Lausitz am 10. Januar bereits eine Landratswahl stattgefunden. Die lief auch erfolgreich, sodass klar ist: Es ist durchaus durchführbar. Eine weitere Erwägung des Landkreises war, diesen Wahltermin mit einer Bürgermeisterwahl, die am selben Tag stattfindet, zu kombinieren, sodass nicht zwei Wahlen organisiert und durchgeführt werden müssen. Zum kommunalen Eingriffsrecht ist prinzipiell zu sagen, dass wir als Kommunalaufsicht natürlich die Rechtmäßigkeit prüfen. Die ist hier gegeben, der Termin darf so gesetzt werden. Wir regulieren nicht, ob uns irgendwelche Wahltermine passen oder nicht. Das macht der Kreistag selbst, das ist kommunale Selbstverwaltung. Nun weise ich Sie auf einen Umstand hin, den ich in der ganzen Sache sehr spannend fand: Der Landkreis hat uns auf unsere Rückfrage zu dem Wahltermin Folgendes geantwortet: „[…] zur politischen Abstimmung zum beantragten Termin der anstehenden Landratswahl kann Folgendes mitgeteilt werden: Die Wahl des neuen Landrates oder der neuen Landrätin wurde im öffentlichen Teil der Kreistagssitzung am 26.06.2025 erörtert. In diesem Zusammenhang wurde die angedachte Terminkette erläutert. Die Anwesenden hatten die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern. Es wurden keine Anfragen gestellt oder gegenteilige Vorschläge unterbreitet. Auch nach der Kreistagssitzung erreichten uns diesbezüglich keine Anfragen bzw. Änderungsvorstellungen.“ Das ist erst einmal interessant, denn ich gehe davon aus, dass Sie dort auch eine Kommunalfraktion haben. Die hatte anscheinend nichts einzuwenden, keine anderen Vorschläge; Sie stellen jetzt diese Anfrage. Der Kreistag hat entschieden, dass das der Wahltermin ist. Wir haben ihn geprüft, für rechtmäßig erachtet und daher bestätigt.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Herr Abgeordneter, Sie möchten etwas nachfragen? Bitte.
Fabian Jank AfD
Genau. – Ja, das mag ja alles im Rahmen der rechtlichen Vorgaben richtig sein und auch alles passen. Ich habe aber explizit gefragt: Wie ist es mit dem Demokratieprinzip vereinbar, damit auch jeder Kandidat dieselben Chancen hat? – Ich meine: Ja, es ist jetzt Wahlkampf, und es geht doch darum, dass wir bei einer Kommunalwahl die Leute an die Wahlurne kriegen. Wir sehen, es gehen viel weniger Leute zu einer Kommunalwahl als zu einer Bundes- oder Landtagswahl. Wenn man in der Vorweihnachtszeit und um Neujahr damit beschäftigt ist, dass man sich mal Ruhe gönnt, man mal Zeit mit der Familie verbringen darf oder will, stellt sich die Frage: Wie sollen sich die Leute explizit mit politischen Inhalten, mit Kandidaten, die die nächsten acht Jahre ihren Landkreis leiten sollen, auseinandersetzen? Wie ist das zu erklären? Wie soll das funktionieren, dass da jeder einen ordentlichen Zugang zum demokratischen Angebot hat? (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD])
Ulrike Liedtke
Herr Minister, möchten Sie antworten? Bitte.
René Wilke
Ja, sehr gerne. – Mich erstaunt an Ihrer Fragestellung, wie wenig Sie den Menschen in diesem Land zutrauen und (Gelächter bei der AfD) dass Sie tatsächlich glauben, weil da drei Weihnachtstage und ein Neujahrstag sind, wären die Menschen nicht in der Lage, sich ausreichend zu informieren. Um was für Kandidatinnen und Kandidaten handelt es sich denn, dass die vier Feiertage im Umfeld dieses Wahltermins – wir sprechen über acht Jahre Amtszeit und einen Wahlkampf, der sich über Wochen und Monate zieht – solch einen Ausschlag geben sollen? Mit Verlaub: Ich glaube, die Bürgerinnen und Bürger werden sich vor dieser Wahl gut informieren; sie wissen, wie wichtig eine Landratswahl für die Zukunft ihres Landkreises ist. Die Bedingungen dafür sind allesamt erfüllt. Und: Kandidatinnen und Kandidaten, die sich wegen dieser vier Tage davor scheuen, müssen sich, glaube ich, eher andere Fragen stellen. – Danke.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Die nächste Frage, Frage 265 (Streit um Grundwasserentnahme für geplanten Red-Bull-Ausbau der Urstromquelle in Baruth/Mark), stellt Herr Abgeordneter Hornauf, BSW-Fraktion. (Abgeordneter Gunnar Lehmann [BSW] steht am Mikrofon.) – Ach, Sie haben getauscht? Das müssen Sie mir vorher sagen. – Herr Lehmann, bitte schön.
Gunnar Lehmann BSW
Frau Präsidentin, Herr Hornauf muss gleich eine Besuchergruppe betreuen und bat mich deshalb, an seiner statt diesen Fragenkomplex vorzutragen, wobei ich vorausschicken möchte, dass wir uns auch über eine schriftliche Version der Antwort freuen. Der österreichische Getränkehersteller Red Bull und dessen österreichischer Abfüllpartner Rauch haben vor zweieinhalb Jahren den Baruther Mineralwasserhersteller Brandenburger Urstromquelle gekauft. So konnte die Schließung des Werks verhindert werden. Die beiden Firmen wollen aktuell ihre Produktion erheblich ausbauen. Zum Beispiel sind drei neue Abfüllanlagen geplant, zusätzlich sollen ein Logistikzentrum und eine Fabrik für die Herstellung von Einweg-Aluminiumdosen entstehen. Eine Bürgerinitiative vor Ort befürchtet nun, dass die Fördergenehmigung – das ist die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus dem Grundwasser –, welche sich auf ein fast 20 Jahre altes hydrologisches Gutachten stützt, überholt ist und die Wasserknappheit durch die Wasserförderung für die Getränkeindustrie, die bereits jetzt über 90 % der bisherigen Erlaubnismenge nutzt, zunehmen und durch die Erhöhung das örtliche Dargebot übernutzt wird und in der Folge die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser nicht mehr gewährleistet sein könnte. Ich frage dazu die Landesregierung: Welche Erkenntnisse aus wasserfachlichen Prüfungen der hydrologischen Situation liegen ihr hinsichtlich des betroffenen Gebietes am Standort Red Bull/Rauch, außer dieses veralteten Gutachtens, vor?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung wird Frau Ministerin Mittelstädt, Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, antworten. Bitte schön. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Lehmann, vielen Dank, dass Sie die Frage für den Kollegen Hornauf übernommen haben. Ich würde die mündliche Frage 268 in meiner Ausführung gleich mitbeantworten wollen. In dieser Frage geht es nämlich darum, wie wir die Erkenntnisse der wasserfachlichen Prüfung des hydrologisch betroffenen Gebiets einschätzen. Ich mache das also gleich mit. Die Firmen Rauch und Red Bull – das vorweg – verfügen nicht über eine eigene Wasserversorgung und somit auch nicht über einen eigenen Wasserentnahmebrunnen. Sie sind also nicht Inhaber einer wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnis. Ausschließliche Erlaubnisinhaberin für die Grundwasserentnahme ist die Stadt Baruth/Mark bzw. – durch das Wasserwerk Baruth – ihr Eigenbetrieb WABAU. Die genannten Unternehmen beziehen Wasser vom Wasserwerk Baruth und besitzen mit dem Eigenbetrieb WABAU einen privatrechtlichen Rohwasserverkaufs- und Betriebsführungsvertrag. Dem Land Brandenburg liegen zu diesem Vertrag keine Kenntnisse vor. Die tatsächlichen Entnahmemengen des Wasserwerks Baruth sind aber seit 2012 rückläufig. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurde also weder vom Wasserwerkbetreiber, der Stadt Baruth, noch von den genannten Firmen ein Antrag auf Erweiterung des Wasserrechts bei der oberen Wasserbehörde gestellt. Die bewirtschafteten Grundwasservorräte besitzen durch die Grundwasserneubildung eine natürliche Regenerationsfähigkeit. Dabei darf die Grundwasserentnahme zu keiner Zeit zu einer Übernutzung der erneuerbaren Grundwasservorräte führen. Der Referenzwert ist dabei die langjährige mittlere Grundwasserneubildungsrate, auf der die 30-jährigen Zeitreihen basieren. Gemäß § 54 Abs. 1 Brandenburger Wassergesetz hat der Antragsteller bei Entnahme von mehr als 1 000 Kubikmetern Wasser pro Tag einen Grundwasservorratsnachweis in Form eines hydrologischen Gutachtens zu erbringen. Im Prüfprozess werden die beantragte Grundwasserentnahmemenge, bereits bestehende Wasserrechte und der landschaftsnotwendige Mindestabfluss innerhalb des Bilanzgebietes ins Verhältnis zur Grundwasserneubildung gesetzt. Ist die Bilanz positiv, folgen umfangreiche technische Erkundungsmaßnahmen einschließlich Feldversuchen, im vorliegenden Fall Demonstrativpumpversuche, um die theoretischen Ergebnisse noch einmal unter den gegebenen Standortbedingungen zu bestätigen. Werden diese dann bestätigt, kann eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser erteilt werden. Diese enthält aber auch Auflagen, und zwar unter anderem die zur kontinuierlichen Überwachung des Betriebsregimes sowie seiner Auswirkungen auf die Entwicklung des Grundwasserstands im Einzugsgebiet. Von diesem prinzipiellen Vorgehen wurde im Falle des Erlaubnisverfahrens für das Wasserwerk Baruth nicht abgewichen, und die bisher erhobenen Monitoring-Daten, die ja zur Auflage gehören, zeigen keine Tendenz, aus der sich eine Übernutzung der erneuerbaren Grundwasservorräte ableiten ließe. Insofern werden die Aussagen des hydrologischen Gutachtens, das Sie angesprochen haben, an dieser Stelle nur bestätigt. Für das Land Brandenburg arbeiten wir natürlich auch kontinuierlich an der Anpassung des Gesamtkonzeptes Wasser an den Klimawandel. Aktuell werden beispielsweise auch Studien zum mengenmäßigen Grundwasserstand in der 2025 21 Wasserversorgungsplanung Brandenburg durchgeführt. Insbesondere die Wasserentnahmen und die Grundwasserneubildung sind wichtige Bestandteile der landesweiten Grundwasserbilanzierung. Aber auch die Grundwasserbilanzierung, also die Bilanz in dem Gebiet, nach dem Sie fragen, enthält keinen Hinweis darauf, dass es hier zu einer Übernutzung käme. Eine Übernutzung der Grundwasservorräte ist daraus nicht ableitbar.
Ulrike Liedtke
Keine Nachfragen? – Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lehmann und Frau Ministerin Mittelstädt. Dann kommen wir jetzt zu Frage 266 (MVZ statt Krankenhaus in Wittstock) gestellt von Herrn Abgeordneten Dr. Jan Redmann, CDU-Fraktion.
Jan Redmann CDU
Trotz vieler Proteste ist inzwischen klar, dass das Krankenhaus Wittstock spätestens zum 1. Januar 2027 nicht mehr in Betrieb sein wird. Viele Wittstocker fragen sich zurzeit natürlich, wie in der Zukunft im Notfall versorgt werden wird. Auch wann das geplante medizinische Versorgungszentrum, MVZ, mit welchen Fachbereichen an den Start geht, ist unklar. Um diese Fragen zu klären, hat gestern – auch mit Arbeitsgruppen – die zweite Runde des Runden Tisches stattgefunden, bei der auch Zwischenergebnisse vorgestellt wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Welche Ergebnisse hat der Runde Tisch aus ihrer Sicht gebracht und wie bewertet sie sie?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung wird darauf Frau Ministerin Müller, Ministerium für Gesundheit und Soziales, antworten. Bitte schön.
Britta Müller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Redmann, vielen Dank für die Frage, sie ist ja aktuell. Der Runde Tisch hat tatsächlich erst am 17. November 2025 stattgefunden. Insofern darf ich Ihnen heute ganz zeitnah antworten. Als Vorbemerkung: Seit Bekanntwerden der geplanten Verlagerung der vollstationären Versorgungsangebote der KMG-Kliniken vom Standort Wittstock an den Standort Pritzwalk gab es mehrere Austausche. Zentraler Dreh- und Angelpunkt ist dabei der Runde Tisch des Bürgermeisters der Stadt Wittstock/Dosse, der erstmalig am 25.09.2025 stattfand. Im Anschluss an den ersten Termin wurden zwei Arbeitsgruppen installiert, die sich mit der Etablierung alternativer Versorgungsangebote sowie der Frage des regionalen Bedarfs – und hier zuvorderst mit der Sicherung der Akut- und Notfallversorgung – befasst haben. Darüber hinaus gab es vom MGS initiierte Austausche zwischen der Stadt Wittstock/Dosse, dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und dem MGS zu Fragen einer möglichen finanziellen Förderung der Etablierung eines ambulanten Versorgungsangebotes in der Stadt. Zum Ergebnis des zweiten Runden Tisches vom 17.11.2025 ist festzustellen, dass aufgrund der guten Vorbereitung der regionalen Akteure drei unterschiedliche Konzepte für die Gestaltung einer ambulanten Versorgung – inklusive Anbindung einer Akut- und Notfallversorgung – vorgestellt und diskutiert wurden. Dies führte insbesondere bei den anwesenden Wittstockerinnen und Wittstockern – sowohl bei der SVV als auch bei der Bürgerinitiative – zu einem positiven Eindruck von der Arbeit des Runden Tisches sowie den bis dahin erreichten Ergebnissen. Lassen Sie mich jetzt auf die einzelnen Punkte eingehen, nach denen Sie fragen. Zur Schließung des Krankenhauses Wittstock: Hier gibt es keine Veränderungen der bisherigen Planung seitens der KMG, das vollstationäre Leistungsangebot zum 01.01.2027 an den Standort Pritzwalk zu verlagern. Die der Entscheidung zugrunde liegenden Rahmenbedingungen – auch die normativen Bedingungen des KHAGs – haben sich nicht geändert. Ein ganz wichtiger Punkt, nach dem Sie fragen, ist die Notfallversorgung. Im Ergebnis ist bei den Austauchen zwischen dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes der Stadt Wittstock/Dosse, den KMG-Kliniken, dem Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg – UKRB – und dem MGS Folgendes abgesprochen worden. Die Rettungswache in Wittstock wird erhalten bleiben und rund um die Uhr besetzt sein. Die vorhandenen Kapazitäten im Rettungsdienst, bestehend aus zwei RTWs am Standort Wittstock/Dosse, werden im Verlauf des Jahres 2026 um einen dritten RTW, der ebenfalls rund um die Uhr zur Verfügung steht, ergänzt, sodass er spätestens zum 01.01.2027 vollumfänglich bereitsteht. Darüber hinaus wird über die Bereitstellung eines vierten RTWs für den zusätzlichen Betrieb von zehn Stunden pro Woche im Laufe des Jahres 2027 – je nach Bedarfslage – nachgedacht. Dabei werden die bestehenden Kapazitäten im bodengebundenen Rettungsdienst relevant erhöht. Seitens KMG wurde zugesagt, die benötigten notärztlichen Kapazitäten im Rahmen einer gemeinsamen Poollösung mit dem UKRB nach wie vor bereitzustellen. Diese Poollösung wird weiterhin vom zuständigen Träger des Rettungsdienstes, vom Landkreis Ostprignitz-Ruppin, koordiniert. Für die Luftrettung – wie zu lesen ist, wünscht sich der Landrat einen weiteren Hubschrauberlandeplatz – stellt sich die Lage wie folgt dar: Nach § 6 Abs. 2 des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes ist das Land für die Luftrettung zuständig. Es ist vorgesehen, zeitnah eine Bedarfsplanung für die Luftrettung auf den Weg zu bringen. Dabei werden insbesondere die Veränderungen in der Versorgungsstruktur durch die Krankenhausreform sowie die avisierte Notfallreform Berücksichtigung finden. Das Stadtgebiet Wittstock/Dosse zählt zum Versorgungsgebiet des Rettungshubschraubers „Christoph 39“, der in Perleberg stationiert ist. Ausgehend von den aktuell ermittelten Bedarfen wegen Notfällen in der Rettungsstelle des Standortes Wittstock – hier: ausweislich vorliegender Analysen – sind es momentan neun Notfälle je Tag, sieben davon mit stationärer und zwei mit ambulanter Behandlungsbedürftigkeit. Vor dem Hintergrund dieses Bedarfs ist davon auszugehen, dass die verfügbaren Kapazitäten des Rettungshubschraubers am Standort Perleberg hinreichend sind, um etwaige Mehrbedarfe aufzufangen. Hierbei ist zu erwähnen, dass die Annahme von Hilfeersuchen, die Alarmierung und die Veranlassung notwendiger Einsatzmaßnahmen der hoheitlichen Koordinierung und Steuerung den Integrierten Regionalstellen obliegen. – Sie sehen also, Herr Dr. Redmann, es ist schon viel Konkretes auf den Weg gebracht worden. Jetzt zu einem weiteren Punkt, der ambulanten Versorgung: Im Ergebnis der bisherigen Austausche ist festzustellen, dass die Partner die Etablierung eines Medizinischen Versorgungszentrums unisono befürworten. Die nötigen Versorgungsangebote eines MVZ – von mir aus auch „Poliklinik“ oder „Gesundheitscampus“, wie immer der Name sein wird – werden sich aus drei Richtungen speisen: zum einen aus freien Arztsitzen – zurzeit sprechen wir von hausärztlichen Arztsitzen, die frei sind –, zum Zweiten aus bereits niedergelassenen Ärzten inklusive der Option von Zweitpraxen im Planungsbereich; hierfür liegen bereits Interessenbekundungen vor. Eine weitere Lösung wird die Übernahme von altersbedingt abzugebenden Praxen sein, aber auch ein noch zu definierender Sonderbedarf; dieser Ansatzpunkt erfordert jedoch ein umfassendes Feststellungsverfahren. Weiterhin ist es das erklärte Ziel, dass es eine alternative Versorgung, die sukzessive zu etablieren ist, bereits im Jahr 2026 gibt. Es ist ein klares Bekenntnis und ein Aufbruchssignal an die Bevölkerung insgesamt, dass sich alle am Runden Tisch Beteiligten für diese Übergangslösung aussprechen. Es gibt bereits konkrete Planungen für die räumliche Abbildung – die Endlösung – des zukünftigen Angebots des MVZ bzw. Gesundheitscampus. Hierfür soll die Tuchfabrik baulich ertüchtigt werden; dazu habe ich im Ausschuss für Gesundheit und Soziales bereits ausgeführt. Dies führt darüber hinaus – also außer, dass man einen Bildungs- und Gesundheitscampus haben wird – zu einer Aufwertung des Stadtbildes insgesamt; denn die Tuchfabrik befindet sich im Zentrum und ist verkehrsmäßig gut zu erreichen. Fördermittel sollen sowohl vom MIL als auch vom MGS bereitgestellt werden. Herr Bretz, gern werde ich Ihnen am 4. Dezember für Ihre Anfragen zur Verfügung stehen. Ich hoffe dann auch wieder auf Ihre Unterstützung, weil es hier auch um Wittstock geht. Abschließend zu klären ist allerdings noch, wo das Interimsangebot bis zur baulichen Umgestaltung der Tuchfabrik Platz finden kann; wir sprechen ja über einen Planungs- und Bauzeitraum von drei bis vier Jahren. Zwei Optionen stehen zur Verfügung; diese werden gerade geprüft. Allen Partnern vor Ort ist bewusst, dass die Veränderung in Wittstock und Umgebung die gemeinsame Arbeit aller erfordert. Die Zusammenarbeit, wie ich sie momentan beschreiben kann, ist sehr konstruktiv und vom kritischen Austausch im Ringen um die bestmögliche Lösung für die Bevölkerung geprägt. Begleitend zu den genannten Aktivitäten ist das MGS auch im Austausch mit den Akteuren aus Wittstock/Dosse, um die drängenden Fragen aufzunehmen und zu klären. Ich kann hier ankündigen, dass es im Dezember eine gemeinsame Pressekonferenz aller Beteiligten vor Ort geben wird, wo wir das neue Konzept der medizinischen Versorgung vorstellen werden. Dann wird das, was ich hier nur skizziert habe, sicherlich noch deutlicher. Die Gespräche laufen seit einiger Zeit, und wir arbeiten weiter an der Ausgestaltung. Im Dezember wird, wie gesagt, vor Ort eine Pressekonferenz stattfinden. Ich glaube, dass wir dann auch die klinische Versorgung in groben Zügen darstellen können. Sie sehen, Herr Dr. Redmann: Ich bin Ihrem Wunsch, dass ich das zur Chefsache mache, nachgekommen. Ich glaube, Sie sagten hier im Plenum, dass Sie mich daran messen wollen, dass wir eine Versorgung in Wittstock auf die Beine stellen. Es ist natürlich meine Aufgabe als Ministerin, die medizinische Versorgung der Bevölkerung des gesamten Landes Brandenburg im Blick zu haben. Ich bin fest von dem dargestellten Konzept und den vorgesehenen Maßnahmen überzeugt. Die Versorgung in Wittstock wird nicht nur anders, sondern sogar besser; es wird mehr Versorgungsangebote als heute geben. Ich bitte alle, den beschriebenen Ansatz weiterhin konstruktiv zu unterstützen. Wir sind wirklich auf einem guten Weg. Ich freue mich darauf, dass wir dieses Projekt in die Umsetzung bringen können.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Ich würde die Rückfragen gern zusammenfassen. Zuerst bitte Herr Abgeordneter Dr. Redmann und anschließend Frau Dr. Oeynhausen. Bitte sehr.
Jan Redmann CDU
Vielen Dank, Frau Ministerin, für diese ausführliche Darstellung des Arbeitsstandes der Bemühungen zu dem Thema medizinische Versorgung in Wittstock. Ich kann Ihnen durchaus bestätigen, dass sich nach der Enttäuschung über die Schließung des Krankenhauses durch die KMG inzwischen auch wieder etwas Hoffnung in Wittstock breitmacht, was die künftige medizinische Versorgung angeht, und zwar aufgrund der sehr konkreten Konzepte, die insbesondere im Zusammenhang mit den Ruppiner Kliniken gegenwärtig entwickelt werden. Ich habe insbesondere zur Zeitschiene einige Fragen. Viele Wittstocker haben die Sorge, dass die Versorgung durch das Krankenhaus gar nicht mehr bis zum 1. Januar 2027 stattfinden kann, weil sich das medizinische Personal natürlich umorientiert und es dem Betreiber, der KMG, unter Umständen nicht mehr möglich ist, bis zum 1. Januar 2027 den Betrieb aufrechtzuerhalten. Liegen Ihnen dazu Erkenntnisse vor? Wie gedenkt die Landesregierung, mit diesem Risiko umzugehen? Sie haben ausgeführt, dass derzeit über eine Übergangsversorgungseinrichtung diskutiert wird, und erwähnt, dass es diesbezüglich zwei Optionen gebe. Können Sie diese Optionen für die Übergangsversorgung in Wittstock konkreter darstellen, auch in Bezug darauf, welches Angebot dort vorgehalten werden soll? Sie haben ferner ausgeführt, dass in der Tuchfabrik derzeit freie Arztsitze angesiedelt werden sollen. Können Sie darstellen, welche Arztsitze, die in der Region gerade frei sind, in der Tuchfabrik ein neues Zuhause finden könnten? Die Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung zu diesem Thema war in der Vergangenheit ja durchaus schwierig.
Ulrike Liedtke
Frau Dr. Oeynhausen schließt bitte gleich an.
Daniela Oeynhausen AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich begrüße es sehr, dass in der Ostprignitz durch die Anschaffung neuer Rettungswagen die Rettungsmöglichkeiten ausgebaut werden sollen; denn gerade in der Ostprignitz kommt etwa jeder fünfte Rettungswagen zu spät. 2025 23 Die Freude über das MVZ teile ich allerdings nicht. Ich halte diese Variante eher für Schadensbegrenzung infolge der unausgegorenen Klinikreform. Meine Frage an Sie: Sie sagten, dort solle eine Notfallversorgung stattfinden. Wir wissen aber, die G-BA-Richtlinien fordern, dass die Patienten innerhalb von 30 Minuten eine Abteilung für Innere Medizin, für Chirurgie, für Intensivmedizin und auch die Möglichkeit eines CT erreichen können. Das wäre in einem MVZ nicht gegeben. Wie wollen Sie die Richtlinien des G-BA auch für die Bewohner der Ortschaften einhalten, die nicht innerhalb einer halben Stunde nach Pritzwalk fahren können? Bitte klären Sie mich auf, wie Sie entsprechend den G-BA-Richtlinien die Notfallversorgung sichern wollen. Oder warten Sie darauf, dass der G-BA ganz schnell die Richtlinien ändert, damit das Problem auf diese Art und Weise gelöst wird?
Ulrike Liedtke
Frau Ministerin, bitte.
Britta Müller
Ich gehe zuerst auf die Fragen von Herrn Dr. Redmann ein: die medizinische Versorgung zum 01.01.2027 und die Sorge, was wird, wenn Personal abwandert, auch aufgrund der Ankündigung von KMG, sich zu verändern. Die KMG hat über den Krankenhausplan den Auftrag, die Versorgung hier bis zum 01.01.2027 sicherzustellen. Ich gehe davon aus, dass die KMG das Versorgungsangebot so, wie es vereinbart ist und im Krankenhausplan steht, sicherstellen muss. Die KMG muss das Angebot vorhalten und ihren Personalkörper so aufstellen, dass sie das Versorgungsangebot, wie es im Krankenhausplan festgelegt ist, sicherstellen kann. In seiner veränderten Form wird der Krankenhausplan erst zum 01.01.2027 in Kraft treten. Demnach haben sie einen Versorgungsauftrag, und dass dieser erfüllt wird, ist von der KMG sicherzustellen. Jetzt geht es um Interimslösungen, die wir vom 01.01.2027 bis zur Fertigstellung des Bildungs- und Gesundheitscampus, also des MVZ, brauchen. Bei der Planungszeit kann man davon ausgehen, dass, wenn man 2026 anfängt, das MVZ vielleicht Ende 2029 fertiggestellt sein wird. In der Zeit, vom 01.01.2027 bis zur Fertigstellung, geht es darum, eine Interimslösung zu finden. Diese zu entwickeln, darum geht es jetzt. Ich möchte jetzt nicht dem Bürgermeister in seine Planung grätschen. Von der Kommune werden gerade Objekte anvisiert. Ich bin jetzt nicht befugt – so sage ich einmal –, die Objekte zu nennen. Diese werden gerade daraufhin geprüft, ob es möglich ist. Insofern bitte ich um Nachsicht, dass ich, was die Planungsreife und die Gesprächsreife betrifft, noch nicht über die Standorte sprechen kann. Aber über den Endstandort Tuchfabrik gibt einen Konsens aller Partner, auch, wie gesagt, mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, das hier ebenfalls unterstützt. Was die Interimslösung betrifft, so hat das Universitätsklinikum Neuruppin seine Unterstützung in dieser Phase angeboten. Sie wissen, dass das Klinikum am Bahnhof bereits ein MVZ betreibt. Hier besteht also ein Angebot für die Interimslösung, die dann zu entwickeln sein wird. Wie gesagt, über Standorte möchte ich mich jetzt hier noch nicht äußern. Sie haben nach den freien Arztsitzen gefragt. Ich habe das in einer Sitzung des AGS bereits kurz skizziert. Bei den freien Arztsitzen handelt es sich momentan hauptsächlich um freie Hausarztsitze. Dann haben wir Arztsitze, deren Inhaber sie, wie ich bereits ausgeführt habe, altersbedingt abgeben. Ein Orthopäde war mit dabei, der gesagt hat, er könne sich vorstellen, sein Versorgungsangebot im Gesundheitscampus zu machen. Hier gibt es tatsächlich viele Modelle, die dann unter diesem Dach verwirklicht werden können. Über die kardiologischen Sonderbedarfe müssen wir jetzt mit den Kassen sprechen. Wir müssen das im Prinzip auffangen und dafür sorgen, dass die Leistungen im Rahmen des kardiologischen Angebots, die bisher stationär erbracht wurden, jetzt ambulant erbracht werden. Das sind diese Sonderbedarfe, über die dann Verhandlungen mit den Krankenkassen und der KVBB erfolgen werden. Das ist also tatsächlich eine bunte Mischung aus vielen Instrumenten. Frau Oeynhausen, zu Ihren Fragen. Frau Oeynhausen, ich glaube, Sie verwechseln immer die Rettungsfristen des Notarztes mit den G-BA-Richtlinien. Wir haben schon einmal darüber gesprochen, dass bei der Versorgung innerhalb eines Klinikums bestimmte Zeiten einzuhalten sind, dass also die Fachärzte innerhalb einer bestimmten Zeit bei einem Patienten sein müssen. Ich glaube, daran hat sich im G-BA nichts geändert – jedenfalls nichts, was mir bekannt ist. Die Rettungszeiten im Landkreis hatte ich mit Blick auf den Ausbau der Rettungsmittel erwähnt. Ich hatte Ihnen auch gesagt, wie viele Notfälle momentan versorgt werden. Die können versorgt werden. Ich glaube auch, durch den Aufbau von Kapazitäten – das ist das Anliegen all derer, die am Tisch sitzen – können auch die Rettungszeiten eingehalten werden. Vor allem ist es wichtig, dass der Patient in die richtige Versorgungseinheit geleitet wird. Deshalb begrüße ich es auch und freue mich darüber, dass jetzt der Referentenentwurf zur Notfallreform vorliegt, denn es ist sehr wichtig, dass der Patient nicht in ein falsches Krankenhaus – falsch in dem Sinne, dass er dort nicht das passende Versorgungsangebot vorfindet –, gefahren wird, sondern dass er über die koordinierende Rettungsstelle in die richtige Versorgungseinheit geleitet wird. – Vielen Dank.
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Sie haben noch eine Rückfrage? – Nein, gut. Bevor wir zur letzten Frage kommen, die wir im Rahmen der Fragestunde mündlich behandeln können, möchte ich wieder Gäste auf der Besuchertribüne begrüßen: Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Bruno H. Bürgel, die auf Einladung der Abgeordneten Katja Poschmann hier sind. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Auf der Besuchertribüne haben außerdem Auszubildende der Landesakademie für öffentliche Verwaltung Brandenburg Platz genommen, also diejenigen, die künftig die Profis und die Berater der Abgeordneten sind, wenn es um deren Ideen geht. – Wir bauen auf Sie. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Wir kommen zu Frage 284 (Stand der Verhandlung zwischen Krankenkassen und Anbietern von Krankenfahrten), gestellt von der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen von der AfD-Fraktion.
Daniela Oeynhausen AfD
Die Anbieter von Krankenfahrten haben zum Jahresende die bisherigen Preisvereinbarungen mit den Krankenkassen aufgekündigt. Dadurch droht ab Anfang 2026 ein erheblicher Mangel, gegebenenfalls sogar ein Ende des Angebots von Krankenfahrten im Land Brandenburg. Auch in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 5. November 2025 wurde das Problem besprochen. Die Landesregierung hat die Rechtsaufsicht über die AOK Nordost und die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin. Es wird weiter um eine Lösung gerungen. Es sollen Gespräche zwischen den Krankenkassen und den Anbietern von Krankenfahrten stattgefunden haben. Ich frage daher die Landesregierung: Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der konkrete Verhandlungsstand hinsichtlich der Gespräche mit welchen möglichen Angeboten, Zugeständnissen und Lösungsvorschlägen beider Seiten und mit welchen Schlussfolgerungen für das weitere Handeln des Gesundheitsministeriums?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Es antwortet wieder Ministerin Müller.
Britta Müller
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, wir haben im Ausschuss genau über dieses Thema der Krankenfahrten gesprochen. Zunächst hier noch einmal eine Klarstellung: Ausschließlich die Hilfsorganisationen haben ihre bisherigen Verträge bzw. Preisvereinbarungen zum Jahresende 2025 gekündigt. Mit rund 650 weiteren Vertragspartnern – das sind überwiegend Taxi- und Mietwagenunternehmen – bestehen die Vergütungsvereinbarungen unverändert über den 31. Dezember 2025 hinaus fort. Auf dieser Grundlage ist nach Angaben der AOK Nordost die Versorgung der Versicherten im Land Brandenburg nach aktuellem Kenntnisstand auch über den Jahreswechsel hinaus gesichert. Jetzt kommen wir zum Verhandlungsstand: Die AOK Nordost hat uns berichtet, dass am 11. November 2025 ein Gespräch zwischen der AOK Nordost und den Leistungserbringern stattfand. Ich muss hier vielleicht erwähnen: Es haben sich jetzt, ausgehend von den Kassen, zwei Verhandlungslager herausgebildet. Es gab zum einen die AOK Nordost und zum anderen die IKK, auf die ich gleich noch eingehe. Bei dem Gespräch mit der AOK Nordost waren Vertreter der Hilfsorganisationen und ein Vertreter des Taxi- und Mietwagenverbandes zugegen. Bei diesem Termin konnte keine Einigung erzielt werden. Mehrere Leistungserbringer, insbesondere aus dem Bereich der Hilfsorganisationen, forderten Vergütungserhöhungen von teilweise 80 %. Die Höhe dieser Forderung liegt jedoch deutlich außerhalb des rechtlich zulässigen und wirtschaftlich darstellbaren Rahmens. Die AOK Nordost ist genau wie alle anderen Krankenkassen gemäß § 12 ff. und § 133 SGB V verpflichtet, ausschließlich wirtschaftliche und angemessene Vergütungen zu vereinbaren. Die AOK Nordost hat jedoch in dem Gespräch am 11. November erneut ihre Bereitschaft zu weiteren konstruktiven und sachgerechten Verhandlungen bekräftigt, unter der Voraussetzung, dass die Leistungserbringer Vorschläge unterbreiten, die innerhalb des gesetzlichen Rahmens umsetzbar sind. Die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin, die im Bereich der Krankenfahrten durch den VDEK vertreten wird, hat mitgeteilt, dass der Verhandlungsführer, also der VDEK, für den 20. November erste Sondierungsgespräche terminiert habe. Das Ergebnis der nunmehr anlaufenden Gespräche bleibt abzuwarten. Nach derzeitigem Stand ist also nicht zu erwarten, dass durch die Kündigung ab dem 1. Januar 2026 ein Versorgungsdefizit bei den Krankenfahrten eintreten wird. Dies gilt auch für den Fall, dass sich bis zum Jahresende keine Einigung finden lässt. Zum einen besteht hier die Möglichkeit, ab 1. Januar 2026 bis zu einer vertraglichen Einigung nach der gekündigten Preisvereinbarung abzurechnen. Die alte Preisvereinbarung bestünde also weiter fort. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass eine Preisvereinbarung rückwirkend zum 1. Januar 2026 getroffen wird. Aufsichtsrechtlich besteht derzeit kein Anlass für ein Tätigwerden des Gesundheitsministeriums. Wenn Verträge zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern im Bereich der Krankenfahrten zum Ende der Laufzeit gekündigt und aufgrund dessen neu verhandelt werden, ist dies ein normales Vertragsgeschehen, was ich auch schon im AGS ausgeführt habe. Es ist Sache der Selbstverwaltungspartner, im Verhandlungswege zur Vereinbarung neuer, angemessener Vergütungen zu kommen. Das im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen geltende Prinzip der Selbstverwaltung verbietet insofern die Einflussnahme des Landes auf die Verhandlungen. Ein aufsichtsrechtliches Einschreiten wäre erst dann möglich, wenn eine flächendeckende Versorgung im Bereich der Krankenfahrten nicht mehr gesichert wäre. Dafür gibt es gegenwärtig keine Anhaltspunkte.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Nun gibt es Rückfragen. Ich fasse sie wieder zusammen. – Bitte, Frau Dr. Oeynhausen, danach Frau Augustin. Bitte schön.
Daniela Oeynhausen AfD
Frau Ministerin, Sie sprachen von Selbstverwaltung. Ja, das ist völlig korrekt. Für mich wäre jetzt die Frage: Wann wollen Sie zumindest vermittelnd eingreifen – nicht unbedingt als Aufsichtsbehörde, sondern vermittelnd –, damit die Vertragsparteien schnell zu einer Einigung kommen? Sie wissen, die Anbieter von Krankenfahrten fordern auch eine unabhängige Schiedsstelle. Wie wollen Sie hier vonseiten des Ministeriums unterstützen? – Das wäre meine erste Frage. Die zweite Frage: Wie kommen Sie zu der Annahme, dass ab nächstem Jahr das Angebot der Krankenfahrten in Brandenburg gesichert sei? Wir haben schon jetzt das Problem, dass am Wochenende kaum und in der Nacht keine Krankenfahrten möglich sind. Warum? Weil es keine Bereitschafts- und Wochenendzuschläge gibt. Wie kommen Sie zu dieser unfassbar positiven Annahme, die von der Praxis nicht gedeckt ist? 2025 25 Die dritte Frage: Falls bis Ende des Jahres keine Einigung erzielt würde und wir in einen Mangel an Anbietern rutschen, würde dies eine zusätzliche Belastung der Rettungsdienste bedeuten. Denn wenn es keine oder zu wenige Anbieter für Krankenfahrten gibt, müssten Rettungsdienste einen KTW stellen, einen qualifizierten Krankentransport anbieten, der achtmal so teuer ist und auch Personal bindet. Dadurch könnte die Einhaltung der Hilfsfrist bei Rettungseinsätzen schlechter werden. Sie wissen: Damit steht es in Brandenburg bereits jetzt nicht zum Besten. Wie wollen Sie als Gesundheitsministerin dieses schlimme Szenario tatkräftig verhindern?
Ulrike Liedtke
Frau Augustin schließt gleich an.
Kristy Augustin CDU
Vielen Dank, Frau Ministerin. Vor einigen Wochen gab es – vielleicht einmalig – eine Pressekonferenz, auf der sich Träger der Wohlfahrtspflege mit Hilfsorganisationen und dem Verband der Taxiunternehmer an die Öffentlichkeit gewandt und die Lage bei den Krankenfahrten sowie die Dringlichkeit des Anliegens deutlich gemacht haben. Ich finde dies sehr wichtig, denn mir macht es schon Sorgen, wenn die Vereinbarung mit den Hilfsorganisationen als Leistungserbringern zum 01.01.2026 aufgekündigt wird. Daher rühren meine zwei Fragen, die ein wenig an das anknüpfen, was Frau Dr. Oeynhausen gesagt hat. Die erste Frage: Habe ich es richtig verstanden, dass Sie – aber Sie sind ja in der Rolle als Gesundheitsministerin wohlweislich allenfalls vermittelnd tätig; es muss zwischen den Kassen und den Anbietern geklärt werden – keine Sorge haben, dass die Krankenfahrten ab 01.01.2026 nicht abgedeckt sind? Habe ich Sie dahin gehend richtig verstanden, dass sie durch den Verband der Taxiunternehmer, dessen Vertreter aber auch auf der Pressekonferenz waren und gesagt haben, sie können das nicht leisten, für das Land Brandenburg abgedeckt werden sollen? Ich sage ganz klar: Ich sehe dies schon jetzt nicht. Die zweite Frage knüpft ebenfalls dort an, wo bereits nachgehakt wurde: Sie haben zu den einzelnen Gesprächen zwischen den Kassen und den Leistungserbringern, die es gab, ausgeführt. Wie haben Sie sich in der vermittelnden Rolle bislang eingeschaltet bzw. wie werden Sie dies in den Gesprächen noch tun, auch um es zu einer Chefinnensache zu machen?
Ulrike Liedtke
Frau Ministerin, bitte.
Britta Müller
Ich würde das, Frau Augustin und Frau Oeynhausen, zusammenfassen. Sie haben beide ein Thema angesprochen: die Vermittlung. Ich möchte noch einmal auf die Partner der Selbstverwaltung hinweisen. Es ist mir nicht erlaubt, in das Verhandlungsgeschehen einzugreifen und in der Rolle der Vermittlerin tätig zu werden. Ich weiß, dass man da gern etwas konstruiert, da die Ministerin auch beim Rettungsdienst eine Mediation unternommen hat. Das gestaltet sich beim Rettungsdienst aber anders, weil die Landkreise auch Träger des Rettungsdienstes sind. Hier sind aber tatsächlich auch frei Tätige am Markt. Lassen Sie es mich etwas überspannt sagen: Wenn ich tätig würde, sobald sich zwei nicht auf einen Preis einigen können, würde ich in den nächsten Tagen oder Wochen nur noch Mediationsverfahren führen. Wenn sich nämlich die Heilmittelerbringer, zum Beispiel in der Orthopädietechnik, nicht über einen Preis einig würden – das gilt für alles, was sich an Verhandlungsgegenständen im SGB V findet – und ich dann vermitteln würde, könnte ich meiner Arbeit als Ministerin überhaupt nicht mehr nachgehen. Es ist nicht meine Aufgabe und auch keine Aufgabe des Gesundheitsministeriums, sich in einen Streit der Selbstverwaltungspartner einzumischen. Die Rechtsaufsicht haben wir, das ist klar; deshalb behalte ich natürlich die Versorgungssicherung im Blick. Wir haben Ähnliches auch bei den Hebammen mit den Verträgen. Ich möchte nochmals betonen – ich hatte den hierfür geltenden Paragrafen skizziert –, dass dies Aufgabe der Selbstverwaltungspartner ist. Frau Augustin, ich teile momentan, nach aktuellem Stand, nicht Ihre Sorge. Ich schätze dies gerade anhand der realen Versorgungsverträge ab. Hinsichtlich der Befürchtung, dass die Versorgungsverträge gekündigt werden, möchte ich noch einmal auf Folgendes eingehen: Das eine sind die Versorgungsverträge, die weiterhin fortgelten, auch für die Hilfsorganisationen. Das andere und was gekündigt wurde, sind die Vergütungsvereinbarungen. Das ist ganz normales Verhandlungsgeschehen, das in jedem Jahr stattfindet, bei dem der Leistungserbringer zu Verhandlungen auffordert, um für das nächste Jahr, weil Tarif- und Sachkostensteigerungen anstehen, neu zu verhandeln. Aber der Versorgungsvertrag besteht, und er besteht weiter fort. Deshalb habe ich gesagt: Selbst wenn keine neue Vergütungsvereinbarung abgeschlossen werden konnte, gelten die alten Preise fort. Insofern sehe ich momentan mit dem Blick darauf, dass wir über 50 Hilfsorganisationen sprechen, aber noch 80 bis 90 % der Taxiunternehmen ihre Vergütungsvereinbarung nicht gekündigt haben, keine Gefährdung der Versorgungssicherheit – nach derzeitigem Stand. Wenn sich anderes abzeichnen würde, würden wir auch aufsichtsrechtlich tätig werden; aber eben erst dann, wenn es sich abzeichnet. Frau Dr. Oeynhausen, Sie vermengen immer Krankenfahrten und Rettungsdienst. Ich würde Sie bitten, diese beiden Geschehen etwas auseinanderzuhalten. Krankenfahrten sind regulär geplante Fahrten, die angemeldet werden. Rettungsdienstfahrten nachts sind in den meisten Fällen keine Krankenfahrten. Die Fahrt zur Dialyse erfolgt nicht in der Nacht. Es sind geplante Fahrten. Sie verwechseln Rettungsfahrten in der Nacht mit Krankenfahrten. Ich glaube, es ist besser, eine klare Abgrenzung dahin gehend zu wahren, ob wir hier über Krankenfahrten und entsprechende Verträge oder über den Rettungsdienst sprechen.
Ulrike Liedtke
Frau Dr. Oeynhausen, Sie stehen noch. Da Sie Einbringerin der Frage sind, können Sie noch nachfragen. Bitte schön.
Daniela Oeynhausen AfD
Das muss ich entschieden zurückweisen, Frau Ministerin. Ich bitte Sie, das Rettungsdienstgesetz des Landes Brandenburg zu lesen. Natürlich bieten die Rettungsdienste auch sogenannte qualifizierte Krankentransporte an; das hat mit der Rettungsfahrt nichts zu tun. Aber wir haben im Land Brandenburg das Phänomen, dass wir einen Anstieg der qualifizierten – teuren – Krankentransporte haben, zu Ungunsten der einfachen Krankenfahrten. Ich bitte Sie, hier transparent zu antworten und das eben nicht zu vermengen, nur weil Sie meine Frage offensichtlich nicht schön finden.
Ulrike Liedtke
Gut. Das war eher eine Stellungnahme. – Frau Ministerin, wollen Sie dazu Stellung beziehen?
Britta Müller
Noch einmal zum Entwurf der Reform der Notfallversorgung; vielleicht haben sich einige Abgeordnete den Referentenentwurf schon angeguckt. Sie sprechen ja das Problem an, dass die Rettungsfahrten aufgrund der Vergütungssystematik teilweise nicht oder fehlrealisiert werden, dass hier also eine Fehlsteuerung im System vorliegt. Wenn Sie sich mit dem Referentenentwurf befassen, sehen Sie, dass sich genau die Forderung aus Brandenburg darin wiederfindet, die sogenannten Fehlfahrten über das SGB zu finanzieren. Insofern soll hier eine Entlastung erfolgen. Ich habe immer gesagt, dass wir zum einen das Verhandlungsgeschehen beobachten und dass ich mich zum anderen darum kümmere, dass wir den gesetzlichen Rahmen für die Versorgungssicherheit durch notwendige Ausführungen im SGB V schaffen. Insofern kann ich mich freuen, wenn Sie das noch nicht so richtig machen, weil es ja auch eine Ihrer Forderungen war, dass die Fehlfahrten bezahlt werden. Insofern wird am Ende das gesamte System wieder entlastet, wenn wir diese Reform der gesteuerten Notfallversorgung, die alle Systeme miteinander verbindet, endlich bekommen. Ich glaube, mit Blick auf die Reform der Notfallversorgung werden wir Entlastungen in diesem System bekommen.
Ulrike Liedtke
Herr von Ossowski hat noch eine Frage. Bitte schön.
André von Ossowski BSW
Danke schön, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich mache es kurz, um nicht Gram auf mich zu ziehen, weil ich die Mittagspause verzögere. Sie haben mit Weitsicht bereits die Mediation vorgenommen, mit kleiner Unterstützung des Ministerpräsidenten. Ist es denn richtig – ein einfaches Ja würde mir reichen –, dass es, wenn die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, die erwartet wird, da ist, dann auch eine Lösung gibt, was die Kosten- und Gebührenbescheide angeht, und wir dann vielleicht auch endgültig damit rechnen können, dass Klarheit über die Gebühren herrscht und sich auch die Patienten, die versorgt werden müssen, in Sicherheit wiegen können? – Danke schön.
Ulrike Liedtke
Bitte schön.
Britta Müller
Vielen Dank, Herr von Ossowski. Sie greifen jetzt eine weitere Sache auf. Aber es geht ja um die Gemengelage Rettungsdienst. Natürlich müssen wir im Rahmen der Reform der Notfallversorgung – davon habe ich ja gesprochen – alle Versorgungsformen, auch die in der bodengebundenen Rettung, zusammen angucken. Deshalb, glaube ich, ist das OHG-Urteil eine wichtige Sache. Da ist ein Termin für Januar anberaumt, bei dem noch aussteht, wie das Gericht es bewerten wird. Es ist also in Kürze mit einem Urteil zu rechnen. – Das ist das eine. Wir haben natürlich mit unserer Bundesratsinitiative und dem Referentenentwurf einen ganz wichtigen Punkt im SGB V geschaffen, nämlich dass die Kosten durch die Fehlfahrtensystematik jetzt von den Krankenkassen zu tragen sein werden. Ich glaube, das ist noch ein wesentlicher Punkt. Das Urteil wird natürlich auch auf die einzelnen Kosten eingehen, die von beiden Seiten beklagt wurden. Ich hoffe, dass es dann ein bisschen klarer sein wird, wer was zu bezahlen hat.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Dann sind wir am Ende von Tagesordnungspunkt 2 und somit am Ende der Fragestunde angelangt. Alle weiteren Fragen werden schriftlich beantwortet. Wir gehen in die Mittagspause, und es geht pünktlich um 13 Uhr weiter. (Unterbrechung der Sitzung: 12.13 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 13.00 Uhr)
Rainer Genilke
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist 13 Uhr. Wir haben noch etwas lichte Reihen, was uns aber nicht davon abhält, dennoch zu beginnen. Bevor wir in Tagesordnungspunkt 3 eintreten, gebe ich zwei Informationen: Die eine Information betrifft den TOP 14 des heutigen Tages. Es liegt ein Neudruck des Antrags der SPD-Fraktion, der BSW-Fraktion und der CDU-Fraktion mit dem Titel „Unterstützung der Bemühungen um Anerkennung des ostdeutschen Karnevals als immaterielles Kulturerbe“ vor. Ich bitte, diesen Neudruck zur Kenntnis zu nehmen. Die zweite Information betrifft den TOP 21 der 22. Sitzung, also der Sitzung am Freitag. Hier gibt es nun einen Entschließungsantrag der CDU-Fraktion zum Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Aufbau von Forschungszentren für Dual-Fluid- und Mini-Kraftwerke in Brandenburg“ mit der Drucksachennummer 8/1958 vom 04.11.2025. Ich bitte, auch diesen Antrag zur Kenntnis zu nehmen. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 3 auf. TOP 3: Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften im Bereich des gebäudebezogenen Energieeinsparrechts Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/1942 1. Lesung 2025 27 Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Die Parlamentarischen Geschäftsführer empfehlen die Überweisung des Gesetzentwurfes „Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften im Bereich des gebäudebezogenen Energiesparrechts“ auf Drucksache 8/1942 an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig an den Infrastrukturausschuss überwiesen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf. TOP 4: Gesetz zum Staatsvertrag über die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/1950 1. Lesung Auch hier wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Die Parlamentarischen Geschäftsführer empfehlen die Überweisung des Gesetzentwurfes „Gesetz zum Staatsvertrag über die zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB)“ an den Hauptausschuss. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig an den Hauptausschuss überwiesen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf. TOP 5: Ausstieg aus dem Verbrennerverbot Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1955 Entschließungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/2051 Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, Drucksache 8/2051, vor. Ich eröffne die Debatte. Es beginnt der Abgeordnete Kubitzki, der für die AfD-Fraktion spricht. (Beifall AfD)
Steffen Kubitzki AfD
Herr Vizepräsident! Liebe Kollegen! Werte Brandenburger! Heute geht es um den Ausstieg aus dem Verbrennerverbot. Ich glaube, die Kameras sind nicht wegen dieses Tagesordnungspunkts so zahlreich hier; es muss mit etwas anderem zu tun haben. Es ist trotzdem schön, dass so viel Presse da ist. Vielleicht übertragen Sie auch etwas zum Ausstieg aus dem Verbrennerverbot. Die Europäische Union hat ja das Verbot der Neuzulassung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ab dem Jahr 2035 beschlossen. Für uns ist das natürlich keine technologische Vision, sondern wirtschaftspolitischer Selbstmord, mindestens für Deutschland und mindestens auch für Brandenburg. Ich muss dazusagen: Ich bin ja aus einer Generation der Verbrenner. Bei uns gab es, außer auf der Arbeit ein paar Gabelstapler, die mit Batterie gefahren sind, keine Batteriefahrzeuge. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie ich das erste Mal kurz nach der Wende nach Frankfurt am Main zur IAA gefahren bin. Da haben sie die neue S-Klasse vorgestellt, den V12, also einen Zwölfzylinder, haben die Motorhaube aufgemacht, ein Markstück auf den Motor gestellt und das Auto gestartet. Das blieb so stehen, denn ein Zwölfzylinder hat eben eine super Laufruhe. Deswegen: Ich bin ein totaler Fan von Verbrennern und werde mich dafür auch immer wieder einsetzen. (Beifall AfD) Eigentlich habe ich auch den Traum, dass ich später, wenn ich irgendwann mal Rentner bin, einen gebrauchten V12 fahren werde. Und es kann ja nicht sein, dass ich das bis 2035 machen muss, weil es danach verboten ist. Das geht nicht. (Beifall AfD) Wie gesagt, im vergangenen Jahr sind schon 51 000 Arbeitsplätze verloren gegangen. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) – Ja, hören Sie auf zu quatschen! (Heiterkeit und Beifall AfD) Ich muss Ihnen mal eines sagen: Gerade von Ihrer Seite kommt ja immer, dass das mit den E-Autos ganz wichtig ist. Wenn ich in die Tiefgarage gucke und die Brummpensen stehen sehe, stelle ich fest: Da unten stehen kaum E-Autos, sondern richtige Granaten. (Beifall AfD – Zuruf von der SPD: Jaja! – Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) – Jaja, bleiben Sie ruhig! Bleiben Sie ruhig! (Uwe Adler [SPD]: Wenn Sie hier so einen Quark reden!) – Nein, das ist kein Quark, das ist einfach so. (Abgeordneter Ludwig Scheetz [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage.) – Nein, setzen Sie sich wieder hin, Herr Bretz; ich lasse jetzt keine Zwischenfrage zu. (Heiterkeit – Steeven Bretz [CDU]: Was?)
Rainer Genilke
Lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Steffen Kubitzki AfD
Nein, ich habe ja gerade mal angefangen. Vielleicht hat es sich nachher auch erledigt, wenn ich fertig bin. (Steeven Bretz [CDU]: Herr Kubitzki, können Sie die Namen nicht unterscheiden? – Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) – Nein, Herr Bretz, ich muss Ihnen sagen: Der SPD kann dieser Antrag ja nicht so wichtig sein; sonst würde hier nicht ihr forstpolitischer Sprecher und Diplom-Ingenieur für Forstwirtschaft dazu sprechen. (Wolfgang Roick [SPD]: Es geht ja auch ums Klima! – Weiterer Zuruf von der SPD: Klimapolitischer Sprecher!) – Jaja, Klima; alles klar. (Vereinzelt Beifall AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD], an den Abgeordneten Steeven Bretz [CDU] gewandt: Bretz, Scheetz – das kann man schon mal verwechseln! – Lars Hünich [AfD]: Das ist eh dieselbe Suppe! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: So ist es!) Lassen Sie mich zu meiner Rede zurückkommen. – Herr Präsident, hier steht gar keine Zahl.
Rainer Genilke
Es gibt keine Zahl mehr.
Steffen Kubitzki AfD
Es gibt keine Zahl mehr? Also, ich kann hier heute den ganzen Nachmittag labern? (Heiterkeit und Beifall AfD)
Rainer Genilke
Die Wette würde ich nicht eingehen, Herr Kubitzki.
Steffen Kubitzki AfD
Gut. – Wie gesagt, 51 000 Arbeitsplätze sind schon weggefallen, es werden immer mehr, und ich kann es nicht nachvollziehen. Damals, als es mit der Euphorie um Elektrofahrzeuge losging und alles umgestellt werden sollte, hat man schon gesagt: Von zehn Arbeitsplätzen werden mindestens acht oder neun wegfallen. – Man wusste das vorher schon. (Beifall AfD) Deswegen kann ich nicht nachvollziehen, dass man jetzt überall rumheult und rumflennt und sagt: Unsere schöne Automobilindustrie! – Gerade in der Automobilindustrie wurde wirklich Geld verdient. Ich habe genug Verwandtschaft in Ludwigsburg im Schwabenland. Die haben bei Porsche und Mercedes richtig Kohle verdient. Wenn all diese Arbeitsplätze wegfallen, dann gute Nacht, Marie! Und in Brandenburg haben wir das gleiche Problem. Ob das jetzt Schaeffler, ZF oder ein anderer der vielen kleinen Zulieferer ist: Die haben jetzt alle Probleme. Wir möchten, dass die Landesregierung unseren Antrag unterstützt und sich dafür einsetzt, dass das Verbrennerverbot gekippt wird und weiterhin Wahlfreiheit im Sinne einer zukunftsorientierten und technologieoffenen Mobilität besteht. Ich habe doch nichts gegen Elektroautos. Ich bin letztens eines gefahren – (Oh! bei der SPD – Andreas Galau [AfD]: Ui!) weil sie nichts anderes dahatten, will ich dazusagen. (Heiterkeit und Beifall AfD – Andreas Galau [AfD]: Parteiausschluss!) Das war wunderbar gewesen. Du kannst da Musik bzw. Opern hören; das ist ganz leise. Das ist wunderbar. Wer der Meinung ist, er muss so eine Karre fahren, soll sie doch fahren; das ist doch kein Problem. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD] – Andreas Galau [AfD]: Du hörst doch Rammstein!) Das gilt auch für den, der einen Verbrenner oder ein Wasserstoffauto fahren möchte – wenn es denn Tankstellen gibt. (Lars Hünich [AfD]: Freiwilligkeit ist das Thema!) Da sind wir nämlich beim zweiten Punkt: Wir haben eine grottenschlechte Energieversorgung, und wir haben überhaupt keine Infrastruktur. (Udo Wernitz [SPD]: Blödsinn! – Gegenruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]: Als wenn Sie Ahnung hätten, Herr Wernitz! Das ist ja absurd!) Wenn wir jetzt wirklich auf Elektrofahrzeuge umstellen, wo wollen wir die denn betanken bzw. aufladen? (Beifall AfD) Ich sehe hier keine Tanksäulen, und der Strom wird immer knapper. Also, ich weiß nicht. Das Verbrennerverbot trifft ja nicht die oberen 10 %, die sich sowieso ein Elektroauto oder eine Wallbox leisten können, sondern die Pendler. (Vereinzelt Beifall AfD) Sie wissen selber – das brauche ich Ihnen nicht zu erzählen –: Wir sind ein Land der Pendler. Und dem, der mit seinem Golf-Diesel zur Arbeit fährt, soll ich dann erklären: „So, ab 2035 ist Schicht im Schacht; du holst dir jetzt mal ein ganz günstiges Elektroauto“? – Wahrscheinlich ein chinesisches, weil das noch 2025 29 billiger ist; denn wir wollen ja die chinesische Wirtschaft ankurbeln, unsere einheimische ist ja scheißegal. (Beifall AfD) Wie gesagt, da muss unbedingt was passieren. Ich will jetzt gar nicht so lange reden; ich bin gespannt auf die Beiträge. Ich freue mich, dass sich die CDU entschlossen hat, auch einen Antrag in dieser Richtung vorzulegen. Ich habe es ja vorhin gesagt: Es geht nicht nur um Kneipen und Karneval, sondern auch ums Verbrennerverbot. Deswegen freue ich mich besonders darüber. Ich wünsche mir, dass wir jetzt eine ordentliche Debatte haben – ein bisschen abgekühlt –, und dann werden wir mal sehen. Wenn Sie bessere Ideen haben, wie wir es hinkriegen, dass alle Technologien irgendwie eine Chance haben: Ich höre zu und nehme die auch an. Aber, wie gesagt, man kann nicht einfach nur verbieten. Mir geht es in den letzten Jahren richtig auf den Senkel: Entweder wird alles abgeschaltet, oder es wird alles verboten. (Beifall AfD) Die Leute schindern und schindern und kriegen dann bloß immer gesagt: Das wird jetzt verboten. Ab 2035 kannst du das nicht mehr machen, und ab 2040 ist es damit auch vorbei. – Das kann so nicht sein. Wie gesagt, ich hoffe auf eine schöne Debatte. – Danke schön. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Wir fahren in der Debatte mit dem Beitrag des Abgeordneten Roick von der SPD-Fraktion fort. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Wolfgang Roick SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger am Livestream und hier im Saal! – Es wäre gut, wenn Herr Hünich auch zuhören würde. (Lars Hünich [AfD]: Warum?) Es geht schließlich auch ums Klima. Das ist zwar nicht mehr Thema unseres Ausschusses, aber es geht ums Klima. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Glauben Sie das wirklich? – Lars Hünich [AfD]: Glauben Sie das ernsthaft, Herr Roick? – Zuruf des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD]) Und deswegen stehe ich hier, Herr Kubitzki; darum geht es. Da geht es auch ums Abkühlen. Das Zweite, das ich zu Ihrem Beitrag sagen wollte: Eine 1-Euro-Münze steht, wie Sie es beschrieben haben, genauso auf einem Elektroautomotor. Aber lassen Sie mich zu Beginn mit einem verbreiteten Missverständnis aufräumen: Es gibt kein Stilllegungsgebot für bestehende Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Sie können also auch über 2035 hinaus mit Ihrem Verbrenner fahren. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Danke! Danke, Herr Roick! – Dennis Hohloch [AfD]: Sie sind so ein guter Mensch!) Mit den CO -Standards der EU für Pkw und leichte Nutzfahr-2 zeuge in der 2023 angepassten Fassung der entsprechenden Verordnung – über die reden wir ja – besteht ab 2035 ein Flottenziel von 100 % CO -Reduktion für Neuwagen. Das ist kein to-2 tales Verbrennerverbot, sondern eine Vorgabe für die Hersteller. Zugleich bleibt die Tür technologisch offen. Die EU-Kommission hat den Auftrag, eine Kategorie für Fahrzeuge zu schaffen, die ausschließlich mit CO -neutralen E-Fuels betrieben werden, also 2 „E-Fuels only“. 2026 ist eine Überprüfung vorgesehen. Angstnarrative helfen niemandem, Fakten schon. (Beifall SPD) Daher nehme ich sehr gerne zur Kenntnis, dass Sie sich darüber aufklären lassen, Herr Kubitzki, also dass Sie das auch annehmen. Denn das ist Fakt. Zur Industrie und zu den Arbeitsplätzen: Ja, es gibt Stellenabbau; das stimmt. Rund 51 500 Jobs sind in der deutschen Autoindustrie in den letzten zwölf Monaten verloren gegangen. Aber der Grund ist keine Regelung, die erst 2035 greift. (Lars Hünich [AfD]: Nee! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Natürlich!) Die Gründe sind globale Absatzschwächen, Exportprobleme, Preisdruck und eine zu lange verzögerte Anpassung an die Elektromobilität. (Zuruf von der SPD: Hört, hört! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Natürlich! – Dennis Hohloch [AfD]: Gut, dass Sie in der Regierung sind, auch im Bund! Die Ampel hätte es ja machen können! Aber die Ampel war eine Truppe von Versagern!) Wer kauft denn hier die chinesischen Elektrowagen? Es sind ja keine Verbrenner aus China, die hier gekauft werden, sondern es sind Elektroautos. Also muss es doch einen Bedarf geben. (Torsten Arndt [AfD]: Es geht um unsere Industrie! – Lars Hünich [AfD]: Wie viele Elektroautos fahren Sie denn, Herr Roick?) Wer das ausblendet, verhindert Lösungen. Gleichzeitig geht der Umbau voran. Produktionslinien werden umgestellt, Batteriewerke entstehen, Innovationen werden angeschoben. (Lars Hünich [AfD]: Sie fahren doch hoffentlich Elektroauto, Herr Roick!) In Brandenburg hat sich ein starkes Netzwerk aus Zulieferern für elektrische Fahrzeuge entwickelt, und große Investitionen, etwa in Grünheide, zeigen: Wertschöpfung bleibt hier, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. (Beifall SPD) – Danke schön. – Wir haben nämlich in Brandenburg – das wird wahrscheinlich auch der Wirtschaftsminister sagen – nicht nur Firmen, die Verbrenner herstellen, wie zum Beispiel Mercedes, sondern auch eine Firma, die Elektromobile herstellt. Möglicherweise – das war ja schon in der Presse – gibt es einen weiteren Interessenten, der hier ebenfalls Elektromobile bauen will. Und wenn wir das beschließen, sind wir als Brandenburger wirtschaftsfeindlich und gegen diejenigen, die hier investieren wollen. (Dennis Hohloch [AfD]: Ein chinesischer Staubsaugerhersteller, genau!) Im Bundeskabinett wurden entsprechende Weichen gestellt, nämlich mit der Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge. Vorgesehen ist: Für E-Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2030 zugelassen oder umgerüstet werden, gilt eine Befreiung von bis zu zehn Jahren, längstens bis zum 31.12.2035. Die parlamentarische Beratung dazu läuft. Zusätzlich sind 3 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds – Klima; deswegen stehe ich hier – bis 2029 für den sozial gerechten Umstieg vorgesehen, mit Fokus auf Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Auch hier gilt: Die Umsetzung erfolgt über konkrete Förderlinien. Parlamentarisch soll das demnächst beschlossen werden.
Rainer Genilke
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Wolfgang Roick SPD
Na, was möchte denn Herr Hohloch? – Bitte schön.
Rainer Genilke
Das wird er uns sagen. Bitte, Herr Hohloch.
Dennis Hohloch AfD
Vielen Dank, Herr Roick, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben ausgeführt, welche Bestimmungen es auf EU-Ebene für das Verbrennerverbot gibt. Was ich noch nicht verstanden habe, ist: Warum sind Sie dafür, dass ab 2035 in der gesamten Europäischen Union keine Verbrenner mehr gebaut oder zugelassen werden dürfen? Glauben Sie wirklich selbst (Lars Hünich [AfD]: Ja klar!) und nicht nur, weil Ihre Fraktion es Ihnen vorgibt, daran, dass das Klima gerettet wird, wenn in Europa die Autoindustrie stirbt, weil man keine Verbrenner mehr zulässt? Oder hat das andere Gründe? (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD])
Wolfgang Roick SPD
Danke schön für die Frage. Das ist eine sehr interessante Frage. Denn es ist ja so – das hatte ich gerade versucht zu sagen; aber da waren Sie wahrscheinlich schon auf dem Weg zu Ihrer Zwischenfrage –, dass gerade die Chinesen – dort ist ja ein großer Automobilmarkt im Entstehen – fast ausschließlich nur noch Elektrofahrzeuge bauen. Die werden bei uns auch gekauft. Man muss nur einmal schauen, was auf den Autobahnen mittlerweile an chinesischen Fahrzeugen herumfährt, die – das muss man leider sagen – auch qualitativ sehr gut sind. Das zum einen. Zweitens: Alle Verbrenner, die bis dahin zugelassen worden sind, können so lange fahren, bis sie auseinanderfallen. Sie werden vielleicht wissen, dass ich selbst ein älteres Auto fahre. Das werde ich fahren, so lange es geht. (Björn Lüttmann [SPD]: 700 000 km!) – Genau. 700 000 km. Aber egal. (Beifall SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Das schafft kein Elektroauto!) Die ersten Fahrzeuge, die überhaupt gebaut worden sind, waren ja Batteriefahrzeuge, bis die Ölindustrie gesagt hat: Wir würden aber gern Öl verkaufen. Dann ist auf solche Fahrzeuge umgerüstet worden, wie wir sie jetzt alle kennen. Die Leistungen der Batterien werden immer besser. Ich gehe davon aus, dass es im Jahr 2035 Elektrofahrzeuge geben wird, die mit einer oder maximal zwei Ladungen 1 000 km weit fahren. Das ist sogar mehr, als ein normaler Benziner schafft. Das dazu. – Und hier gibt es eine neue Frage. Bitte schön.
Rainer Genilke
Völlig korrekt. Lassen Sie die Frage zu?
Wolfgang Roick SPD
Ich lasse sie zu.
Rainer Genilke
Bitte schön.
Torsten Arndt AfD
Herr Roick, vielen Dank dafür. Sind Sie sich darüber im Klaren, dass es ca. 120 Jahre gebraucht hat, um unsere Kabelage in den Städten, in den Dörfern, überall, in den Boden einzubringen, und dass es, wenn alle Autos hier mit Strom fahren sollen, mindestens noch 60 Jahre brauchen wird, um die zusätzliche Kabelage in den Boden zu kriegen? Und noch etwas: Sind Sie sich darüber im Klaren, dass zum Beispiel im öffentlichen Raum Elektrokabel nur im Gehwegbereich und mit einem Abstand von mehr als 40 cm zueinander und mit einem Abstand von mehr als 50 cm zu Telekommunikationskabeln verlegt werden dürfen? Haben Sie sich darüber einmal Gedanken gemacht? 2025 31 Und dann bitte ich Sie, mir die Frage zu beantworten: Wie wollen Sie es in der kurzen Zeit schaffen, die Kabel einzubringen? Wie, bitte, soll das gehen? Denn …
Rainer Genilke
Ich glaube, die Frage ist angekommen.
Wolfgang Roick SPD
Die Frage ist angekommen. – Erstens: Da es schon viele Ladesäulen im öffentlichen Raum, bei Firmen und auch an anderen Stellen gibt, gehe ich davon aus, dass es bisher wegen der Kabel noch kein Problem gab. Zweitens: Ganz viele – das ist auch finanziell ein Vorteil – laden das Auto zu Hause, nämlich über Nacht, wenn es sowieso acht Stunden steht. Das ist eine wunderbare Sache, wie gesagt, auch finanziell. Und darüber hinaus: In jeder Straße, die neu gemacht wird, kann auch ein neues Kabel am Rande des Gehwegs verlegt werden. Warum denn nicht? Das ist doch machbar. (Einzelbeifall)
Rainer Genilke
Jetzt gibt es wahrscheinlich noch eine Frage.
Wolfgang Roick SPD
Na, gerne doch!
Rainer Genilke
Bitte.
Torsten Arndt AfD
Aufgrund Ihrer Antwort jetzt noch einmal die Frage: Wie viele Straßen wollen Sie denn neu bauen? Ich habe Ihnen eben erklärt: Es braucht mindestens 41 cm Abstand zwischen den Kabeln. Es braucht mindestens 51 cm Abstand zu den Kommunikationskabeln. Wenn Sie nicht nur direkt hier herum, sondern einmal durch Potsdam insgesamt gingen und nicht mit Ihrem Verbrenner führen, dann würden Sie sehen, dass die Gehwege eine bestimmte Breite haben. Die beträgt meistens weniger als zwei Meter. Wie soll das dann funktionieren? (Zurufe von der SPD)
Rainer Genilke
Einen Moment, bitte!
Wolfgang Roick SPD
Also, Sie haben gerade von 41 cm gesprochen.
Rainer Genilke
Herr Roick, ganz kurz! – Ich glaube, wir sind in einer Plenardebatte allesamt nicht in der Lage, technische Ratschläge auszufeilen. Das wäre auch der Debatte nicht dienlich. Wir haben verstanden, dass ein infrastrukturelles Problem gesehen wird. Herr Roick hat darauf geantwortet und wird jetzt noch einmal antworten. Aber wir sollten jetzt nicht über Zentimeter reden. In der Regel bringt das nichts. Ich glaube, die meisten haben diese Erfahrung schon gemacht. (Beifall SPD und CDU) Herr Roick, bitte.
Wolfgang Roick SPD
Sie haben es gerade selbst beantwortet. Wenn ein Gehweg zwei Meter breit ist und auf der einen Seite die Telekommunikationskabel liegen, kann man das Starkstromkabel ganz locker und bequem auf die andere Seite legen. Was die Straßen an sich betrifft, so haben wir heute schon über Infrastrukturmaßnahmen geredet. Wir werden demnächst auch eine ganze Menge Geld in die Hand nehmen, um unsere Straßenlandschaft zu modernisieren. Insofern gehe ich davon aus, dass auch hierfür etwas abfällt. Und weil Sie die Jahresscheiben genannt haben: Egal, wie lange es dauert; jeder Weg beginnt mit dem ersten Schritt, und den sollten wir gehen. Das ist auch kein Forderungskatalog. Das ist Handeln. Das ist industrie-, beschäftigungs- und klimapolitisch vernünftig. Elektrische Antriebe sind im Betrieb meist deutlich günstiger. Wer zu Hause lädt – das sagte ich schon –, fährt in der Regel für weniger Euro pro hundert Kilometer. Unternehmen profitieren doppelt: von niedrigen Energiekosten und von Förderprogrammen für die Ladeinfrastruktur und die Flottenumstellung. Hinzu kommen steuerliche Vorteile: Aktuell, nach geltendem Recht, wird keine Kfz-Steuer für E-Fahrzeuge fällig etc. Ich sehe, die Zeit ist weit fortgeschritten. – Natürlich braucht es dafür auch eine Ledeinfrastruktur. Deswegen setzen wir auf ein flächendeckendes Laden – auch in ländlichen Regionen – an Mehrfamilienhäusern, damit auch über Nacht geladen werden kann. Die Regelung ist maximal technologieoffen. Zulassungsfähig ist, was über den Lebenszyklus klimaneutral ist, ob batterieelektrisch oder künftig „E-fuels only“. Wie ein Kollege augenzwinkernd sagte: Wenn jemand einen CO -neutralen Wurstantrieb er-2 findet, darf auch der zugelassen werden. – Danke schön. (Beifall SPD – Lars Hünich [AfD]: Ich glaube ja, dass sie den Quatsch selbst nicht glauben!)
Rainer Genilke
Herzlichen Dank. – Wir fahren fort mit dem Abgeordneten Bommert von der CDU-Fraktion. Bitte schön. (Beifall CDU)
Frank Bommert CDU
Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Kollege Kubitzki, Herr Roick hat es schon gesagt: Auch nach 2035 können wir noch Verbrenner fahren. Wenn Sie sich dann mit Ihrem Zwölfzylinder links auf der Autobahn so richtig breitmachen, komme ich mit meinem Sechszylinder Porsche GT3 und werde Sie rechts überholen. (Heiterkeit – Beifall des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD]) Meine Damen und Herren, jetzt aber zurück zur Sache: Brandenburg ist Autoland, und zwar doppelt. Es ist Land der Elektromobilität und Land des Verbrenners. Wir als CDU wissen um die Bedeutung des Verbrenners für die Arbeitsplätze, für die Wertschöpfung und für den Export. Und wir wissen auch um die Verantwortung der CDU in der Situation, wie sie ist. Das möchte ich mit aller Selbstkritik sagen. Aber aus diesem Grund waren wir im letzten Monat auch in Brüssel. Wir haben dort vorgesprochen und deutlich gemacht, dass der Status quo nicht akzeptabel ist. Kollege Kubitzki, ich habe gehört, in Ihrer Fraktion sitzt jemand, der Beziehungen ins EU-Parlament nach Brüssel hat. Vielleicht sollte Ihre Fraktion einmal dorthin fahren. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Ich glaube, Sie haben mit Frau Hohloch dort jemanden. Vielleicht sollten Sie dort einmal vorsprechen und sich beim EU-Parlament äußern statt hier nur irgendwelche Phrasen zu dreschen. Werte Kollegen, eines passt mir an Ihrem Antrag nicht. Das ist die Einseitigkeit dieses Antrags. Bei Tesla arbeiten 8 000 Leute. Das ist industrielle Wertschöpfung in Brandenburg. In Ludwigsfelde gibt es Mercedes-Benz. Dort werden Verbrennermotoren und Elektrofahrzeuge gebaut. Das ist gelebte Koexistenz in der Praxis. Wir sollten sagen, dass das wichtig ist und nicht ein Entweder-Oder. Wir brauchen beides. (Beifall CDU) E-Mobilität wird im Speckgürtel und in der Stadt funktionieren. Wir wissen, dass es in der Fläche noch nicht so sein wird. Das ist ganz klar. Daher brauchen wir effiziente Verbrenner, E-Fuels, Wasserstoff, hybride und batterie-elektrische Antriebe. Daraus folgt für uns ein Zweites. Wir können im Land Brandenburg doch beides angehen. Gerade – und jetzt kommen wir einmal dazu – mit der PCK Schwedt haben wir eine große Raffinerie, die dieses vollständig stemmen kann. Dort können E-Fuels hergestellt werden, dort können andere Dinge hergestellt werden. Wir sollten sie stützen. Wir haben Strom, wir haben Wasserstoff, wir haben CO . Alles, was gebraucht wird, um E-Fuels 2 herzustellen, kann dort gemacht werden. Es braucht eine Beimischung. Das ist klar. Aber wir müssen an diesem Thema schon dranbleiben. E-Fuels sind heute noch teuer, ganz klar. Aber man kann die Kosten durch weitere Skalierung senken, ebenfalls bei Photovoltaik und Batterien. Das kann eine neue Idee für die Wertschöpfung in Brandenburg sein, und dieses Business ist auch für die PCK zu ermöglichen. Es sollte uns hier Pflicht und Ansporn sein, das zu tun, denn so können wir dort oben in der Uckermark, wo es sonst nicht so viel gibt, Arbeitsplätze retten. (Beifall CDU) Bezahlbare Mobilität ist die Wirtschaftsgrundlage für Lebensräume. Wir wollen für Pendler, Betriebe und Familien da sein, damit es weiter funktioniert. Deshalb brauchen wir beides, und deshalb stehen wir auch dafür ein. Wir wollen keine Jobvernichtungsmaschine, sondern eine Transformation und dadurch natürlich neue Arbeitsplätze. Wir würden uns freuen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen und wir gemeinsam – das kann man sagen: gemeinsam; da schaue ich auch in Richtung der SPD – ein Zeichen für die Verbrenner und die PCK Schwedt setzen würden. Wir können dort etwas erreichen, das es in den anderen Bundesländern noch nicht gibt; wir könnten dort Vorreiter sein. Meine Damen und Herren, stimmen Sie unserem Antrag zu – und wenn nicht dem Antrag, dann wenigstens der Überweisung an den Wirtschaftsausschuss! Wir sollten an dieser Stelle etwas für die Mobilität in Brandenburg, für die Menschen hier und für die Arbeitsplätze tun. – Vielen Dank. (Beifall CDU)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Wir fahren in der Debatte fort. Für die BSW-Fraktion spricht der Abgeordnete Skopec zu uns. (Beifall BSW)
Oliver Skopec BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal: Lieber Herr Kubitzki, Sie haben in Ihrem Beitrag eine ordentliche Debatte gefordert. Aber bei aller Liebe zu gut laufenden Zwölfzylindermotoren: Was Sie hier – auch noch als Priorität angemeldet! – an völlig unterkomplexer privater Schwelgerei abgeliefert haben, ist sicher kein Beitrag zu einer sachlichen Debatte. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Na ja!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den vorliegenden Anträgen – sowohl in dem der AfD zum Ausstieg aus dem Verbrennerverbot als auch im Antrag der CDU, einem Loblied auf die E-Fuels – steckt ein berechtigtes Kernanliegen: Das pauschale Verbrennerverbot ab 2035 ist weder wirtschaftlich noch technologisch oder gesellschaftlich sinnvoll. Meine Damen und Herren, dieses Verbot gehört gekippt! (Vereinzelt Beifall BSW) Aber: Damit endet meine Zustimmung zu den beiden Anträgen schon, denn sie enthalten schlicht keinerlei Strategie für ein Industrieland im internationalen Wettbewerb. Die AfD zeichnet in Bezug auf den ländlichen Raum ein Bild von Arbeitsplatzverlusten in der Automobilindustrie, von nicht mehr bezahlbarer 2025 33 Mobilität – und das sind reale Sorgen. Aber die Antwort kann nicht sein: Zurück zum klassischen Verbrenner und fertig! – So laufen wir sehenden Auges in die nächste Abhängigkeit, dieses Mal nicht energiepolitisch, sondern technologisch. (Lars Hünich [AfD]: Aber kann man das nicht freiwillig machen?) Die CDU wiederum verweist in ihrem Antrag auf die Notwendigkeit, E-Fuels stärker zu fördern. Auch hier gilt: Richtiger Ansatz, aber die Vorstellung, wir könnten batterieelektrische Antriebe einfach ersetzen, statt sie weiterzuentwickeln und mit hybriden Konzepten zu kombinieren, meine Damen und Herren, ist ganz weit weg vom Markt. (Dr. Jan Redmann [CDU]: Die gibt es doch gar nicht, die Vorstellung! – Gegenruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]: Schauen Sie mal in Ihren Antrag!) Was wirklich zählt, ist Technologieoffenheit mit strategischer Ausrichtung – keine Bevormundung, aber Verlässlichkeit. Unsere Industrie braucht keinen Zickzackkurs zwischen Verboten und Rückwärtsrollen. Sie braucht Planbarkeit, stabile Rahmenbedingungen und eine politische Begleitung, die Mut macht statt Angst – so schaffen wir auch Arbeitsplätze, meine Damen und Herren.
Rainer Genilke
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Oliver Skopec BSW
Gern, Herr Bommert.
Rainer Genilke
Bitte, Herr Bommert.
Frank Bommert CDU
Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Herr Skopec. Jetzt muss ich aber wirklich fragen, ob Sie unseren Antrag richtig gelesen haben. Wir wollen dorthin; wir sagen „Hybrid“, wir sagen „E-Fuels“, wir sagen „vollkommene Technologieoffenheit“. Alles muss möglich sein, damit wir das nicht bremsen. Das ist der Weg – ich glaube, Sie werden sich ein bisschen damit beschäftigt haben –, den auch Toyota und andere große Autohersteller gehen. Dafür müssen wir die Grundlagen schaffen, und das können wir tun, indem wir zum Beispiel in der PCK Schwedt E-Fuels herstellen. Es ist nur ein erster Schritt, aber in unserem Antrag steht, dass wir vollkommen offen in die Zukunft gehen und dafür einen Grundstein legen wollen – und den könnten wir dort legen.
Oliver Skopec BSW
Ich gehe gern kurz darauf ein, Herr Bommert, weil Ihr Fokus auf das PCK Schwedt eine sehr gute Idee ist. Wir diskutieren jetzt und hier allerdings nicht unter der Überschrift des PCK Schwedt, sondern unter der Überschrift des Verbrennerverbots über das Thema. Ich glaube, zum PCK Schwedt werden wir uns noch an vielen Stellen viele gute Gedanken machen müssen, aber wenn wir jetzt auf die Automobilwirtschaft, die wirtschaftliche Situation und die Arbeitsplätze in dem Sektor insgesamt schauen, können wir das nicht so verengt betrachten. Ich komme auch gleich zu den Argumenten, warum ich das so sehe. Ob wir es mögen oder nicht – E-Autos werden auf absehbare Zeit die dominierende Technologie sein, und ein Großteil davon wird aus dem Ausland kommen. Das ist eine Realität, die wir nicht mit Anträgen wegdebattieren können. Was wir also tun müssen, ist, hier in Brandenburg unsere Hausaufgaben zu erledigen. Das beginnt bei der Ladeinfrastruktur: dezentrale Energieproduktion und intelligente Speicherung – alles essenziell für ein Flächenland wie Brandenburg. Hier sind wir weiter als andere Bundesländer, aber wir sind noch lange nicht weit genug. Deshalb müssen wir vorankommen – und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht auch ohne die Verschandelung unserer Natur- und Grünflächen.
Rainer Genilke
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage zu?
Oliver Skopec BSW
Ich lasse auch eine zweite Zwischenfrage zu.
Rainer Genilke
Bitte schön.
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Vielen Dank, Herr Kollege Skopec, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie sprachen gerade von einer Rolle rückwärts beim Verbrennerverbot, von hü und hott. Aber alle Argumente, die Sie genannt haben, sprechen doch gerade dafür – Sie müssen mich verbessern, wenn ich es falsch verstanden habe –, dass Sie beiden Anträgen zustimmen können, denn genau das wird doch in beiden Anträgen gefordert. Ich würde gerne mal Ihre Meinung dazu hören, warum Sie dagegenstimmen oder sich enthalten wollen – wie auch immer –, wenn in unserem Antrag genau das gefordert wird, was Sie gesagt haben. (Lars Hünich [AfD]: Aber er ist ja noch in der Koalition! Da kann er dem nicht zustimmen!)
Oliver Skopec BSW
Vielen Dank für die Zwischenfrage. Das Problem ist, dass die Zwischenfragen so früh kamen, dass meine Argumente noch nicht in der Rede vorgekommen sind. Ich habe es gerade schon anklingen lassen: Ihre beiden Anträge lassen eine wirklich funktionierende Strategie vermissen – und ich komme gleich dazu, woraus eine solche Strategie bestehen müsste. (Dennis Hohloch [AfD]: Dann hätten Sie ja einen eigenen Antrag einbringen können!) Es gibt Zukunftsfelder, auf die wir uns konzentrieren müssen, um nicht nur hinterherzulaufen. Eines davon ist die Batteriezellenforschung bzw. alles rund um die Batterietechnik – von der Rohstoffgewinnung über die Aufbereitung bis zum Recycling; das ist ein großes industrielles Feld. Dazu müssen wir ernsthaft und engagiert auf Ansiedlungen wie die von Rock Tech schauen. Das hat nicht nur Exportpotenzial, das ist auch ein wichtiger Beitrag zur Souveränität unserer Lieferketten. Lithium-Schwefel-Batterien sind nur ein Beispiel dafür, welche möglichen Technologiesprünge jetzt vor uns liegen. Auch Software ist übrigens sehr zentral, wenn es um Batteriemanagementsysteme geht; auch hier kann Brandenburg mehr in Führung gehen. Selbst Zukunftsthemen wie Steer-by-Wire und andere Schlüsseltechnologien für autonomes Fahren sind ein vor uns liegendes offenes Feld. Ein drittes Feld sind hybride Antriebe – wir haben kurz darüber gesprochen, es geht um alternative Konzepte wie Methanol-Brennstoffzellen usw. Wenn Sie einen durchschnittlichen Pkw 23 Stunden am Tag stehen lassen (Lars Hünich [AfD]: Lasse ich nicht!) und im Schnitt weniger als 100 km pro Tag fahren, sind das wirtschaftlich absolut nachvollziehbare Lösungen – und das sind Themen, die von großen Herstellern nicht allein verfolgt werden können, denn die Effizienz muss gewahrt sein. Die Hersteller stehen international unglaublich unter Druck, aber hier gibt es einen Raum für unseren Mittelstand, für unsere Forschung, für unsere Start-ups, um flexibel und schnell mit Innovationen voranzugehen. Deswegen ist meine Kritik an Ihren beiden Anträgen folgende: Weder das planlose Festhalten am klassischen Verbrenner noch die Vorstellung, wir könnten einen simplen Antriebstausch zugunsten von E-Fuels vornehmen, bieten Antworten auf die He rausforderungen für Brandenburg als Industriestandort. Ja, das Verbrennerverbot in seiner aktuellen Form ist Quatsch und muss weg, (Dennis Hohloch [AfD]: Und genau das beantragen wir!) aber die Lösung ist nicht, hinterherzurennen, und auch nicht, an alten Dogmen festzuhalten, sondern die Lösung besteht darin, vorauszugehen und in die Zukunftsfelder hineinzuspringen, wo noch Marktlücken entstehen, weil wir dort Arbeitsplätze schaffen müssen. (Dennis Hohloch [AfD]: Das verbietet der Antrag doch gar nicht!) – Sie müssen nach vorne schauen, Herr Hohloch. Sie müssen nach vorne schauen! (Lachen bei der AfD) Wir müssen unseren Blick auf diese Felder richten, damit wir nicht nur Käufer von Technologien bleiben, sondern auch Anbieter werden. Deshalb schlage ich vor: Richten wir zum Beispiel gemeinsam mit dem MWAEK eine Fachkonferenz zu Mobilitäts- und Energiespeicherclustern in Brandenburg aus … (Oh! bei der AfD – Torsten Arndt [AfD]: Oh, eine Fachkonferenz! Super!)
Rainer Genilke
Lassen Sie noch eine Zwischenfrage zu?
Oliver Skopec BSW
Ich habe für heute genügend Zwischenfragen zugelassen. – und zwar mit den großen Playern, gemeinsam mit dem Mittelstand und der Wissenschaft, mit Risikokapitalgebern. Dort identifizieren wir dann die Innovationsräume für Brandenburg, in denen wir uns einen Vorsprung verschaffen können. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall BSW und SPD – Zuruf des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD])
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Wir fahren mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Zu uns spricht Herr Minister Keller. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe die Diskussion verfolgt, und insgesamt kann man mit Blick auf Herrn Kubitzki schon sagen … Wo ist er? Man sieht ihn ja sonst immer. – Ach, da ist er. Also, zu Herrn Kubitzki: Ich muss sagen, wenn ich in die Zukunft schaue, sehe ich Chancen und auch Möglichkeiten – und ich finde, Sie haben es verpasst, diese Chancen und Möglichkeiten in Ihrer Rede in den Vordergrund zu stellen. Bei Ihnen ging es viel um Angstmache, um Furcht und Ähnliches. Ich will festhalten, dass die Diskussion über das Verbrennerverbot, die wir hier führen, durchaus differenziert ist, und das ist zum Teil auch gerechtfertigt. Aber wie Sie hier in Teilen in Ihrer Rede zum Thema vorgetragen haben, ist es natürlich wenig zielführend. Ich will das auch kurz begründen – ich sage es immer wieder und gehe in meiner Rede auch differenziert auf einzelne Positionen ein –: Herr Kubitzki, es fällt mir wirklich schwer, mit einer Fraktion zu reden, die nun gar nicht an die Notwendigkeit glaubt, in irgendeinem Bereich – ob Industrie, ob Energie, ob im Sektor Verkehr – CO einzusparen. Es fällt mir wirklich schwer. 2 (Beifall SPD) Ich kann es auch nicht nachvollziehen: Auf verschiedenen Konferenzen – zum Beispiel beim Pariser Klimaabkommen – setzen sich 195 Staaten – der größte Teil der Gesellschaft weltweit – dafür ein und sieht die Notwendigkeit, CO zu sparen. Oftmals 2 bewegt die Frage nach dem Wie diese Staaten; da geht es um Zeiten, ums Tempo, ja darum, mit welchen Technologien das erfolgen soll. Aber die Frage nach dem Ob, über die die AfD ja immer wieder diskutieren will, indem sie sagt: „Das braucht man alles nicht, man braucht keine CO -Einsparung, man braucht das 2 2025 35 Thema nicht“, stellt sich für diese Staaten gar nicht. Es ist auch wirklich mühselig, zuzuhören, wie Sie hier immer einzelne Punkte herausziehen und dann so tun, als ginge es Ihnen auch um die Sache. – Ich bin jetzt sehr gespannt darauf, Herrn Freiherr von Lützows Erklärung zu hören, dass er an die Notwendigkeit der CO -Einsparung glaubt. – Das können Sie gerne einmal 2 sagen.
Rainer Genilke
Die Worterteilung für Zwischenfragen liegt immer noch beim Präsidenten. Von daher, Herr Minister, ist das sicherlich vorauseilender Gehorsam. Sie lassen offensichtlich die Zwischenfrage zu – das habe ich zumindest so Ihren Worten entnommen. Herr von Lützow hat jetzt das Vergnügen, Ihnen diese zu stellen.
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Vielen Dank, Herr Minister Keller, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Tatsächlich ging es nicht darum, sondern: Wir haben ja das Verbrennerverbot und das Energieproblem für die Firmen. Mercedes-Benz wandert aus Ludwigsfelde, aus unserem Bundesland ab, Tausende Arbeitsplätze gehen verloren. Sind Sie als Wirtschaftsminister nicht der Meinung, dass der Markt das Angebot selbst regelt und dementsprechend ein Verbrennerverbot nicht gebraucht wird? Wenn das E-Auto so toll ist, werden sich viele Leute so etwas kaufen, aber wenn einige einen Verbrenner haben wollen, sollen sie ihn doch haben. Wenn wir jetzt nur E-Autos fördern, geht irgendwann unsere Automobilbranche, die Verbrenner herstellt, kaputt. Es gehen deutschlandweit Arbeitsplätze verloren – das werden Sie als Wirtschaftsminister verfolgt haben; ich unterstelle Ihnen, dass Sie da genau im Bilde sind. Meine Frage ist: Sind Sie auch der Meinung, dass der Markt das regeln kann und wir kein Verbrennerverbot oder sonst irgendwelche Verbote brauchen?
Rainer Genilke
Bitte, Herr Minister. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Ich führe gerne zu der Frage und der Perspektive für die Industrie aus: Ich bin immer erstaunt, wie wir hier auf die deutsche Automobilindustrie schauen. Die ersten Herausforderungen und Probleme, die es in der deutschen Automobilindustrie gegeben hat, entstanden im Jahr 2015 und fortfolgend. Da gab es das Thema Verbrennerverbot noch gar nicht und auch keine gesetzliche Grundlage. Die Probleme haben etwas damit zu tun, dass wir es mit verschiedenen Herausforderungen zu tun hatten: Zum einen gab es eine gewisse Marktverschiebung – das muss man auch so sagen –; in den Schwellenländern und bei denjenigen, bei denen es noch große Bedarfe gibt, hat sich die Nachfrage nach deutschen Marken auf dem Automobilmarkt nicht so entwickelt, wie man sich das vorstellte; weitere große Unternehmen sind da nämlich mit eingestiegen. Zum anderen hat das Thema Automatisierung und Ähnliches zu Herausforderungen und zu Stellenabbau geführt. Bleiben wir doch einmal bei Ihrem konkreten Beispiel, bei Mercedes-Benz in Ludwigsfelde: Dieses Unternehmen hat sich entschieden, dort den Sprinter herzustellen. Das Problem der Mitarbeitenden bei Mercedes ist doch nicht das Verbrenneraus, sondern dass sich Mercedes in Stuttgart zum jetzigen Zeitpunkt entschieden hat, den E-Sprinter nicht in Ludwigsfelde herzustellen, diese Produktion aus Deutschland nach Polen zu verlagern (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja, genau!) und zukünftig dort herstellen zu lassen. Das konkrete Problem der Mitarbeiter vor Ort ist doch gerade, dass sie das Know-how hätten, diesen E-Sprinter zu produzieren, der Konzern aber hier eine andere Entscheidung getroffen hat. Dementsprechend sage ich noch einmal: Wenn Sie über Stellenabbau, Stellenumbau reden – das wurde hier mehrfach angesprochen –, dürfen Sie nicht vergessen, dass es uns gelungen ist, den Standort Brandenburg zu stärken. Ich frage mich, ob Sie, wenn einer von Ihnen in Verantwortung gewesen wäre, eine Einladung an einen großen Elektroautohersteller ausgesprochen hätten, hier nach Brandenburg zu kommen, ob es Ihnen gelungen wäre, hier 10 000 oder 11 000 neue Arbeitsplätze zu schaffen. – Ich sage Ihnen: Es wäre Ihnen nicht gelungen, (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Oliver Skopec [BSW]) weil Sie null Interesse daran haben.
Rainer Genilke
Herr Minister, lassen Sie eine zweite Zwischenfrage zu? Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Ja, gerne.
Hans-Christoph Berndt AfD
Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben davon gesprochen, dass Mercedes seine E-Autos nicht mehr in Ludwigsfelde produzieren, sondern ins Ausland gehen will. Warum? Haben Sie Informationen, was diese Standortentscheidung bewirkt hat? Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Ich formuliere es einmal so: Herr Freiherr von Lützow hat gerade vom freien Markt und von Unternehmensentscheidungen gesprochen und gesagt, dass wir die Unternehmen einfach entscheiden lassen sollen; der Markt regele das irgendwie. Sie fragen mich jetzt, warum sich der deutsche Konzern entschieden hat – eine freie Entscheidung –, die E-Autoproduktion nach Polen zu verlagern. Stellen Sie die Frage doch den Unternehmen. Ich sage Ihnen: Ich stelle die Frage nach der Zukunft der Belegschaft, und wir werden uns dafür einsetzen, dass es in Ludwigsfelde eine Perspektive gibt. (Vereinzelt Beifall SPD) Sogar die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ludwigsfelde haben verstanden, dass die Perspektive in den nächsten zehn, 20 Jahren nicht der Verbrennermotor sein wird, sondern dass, wenn wir hier eine Produktionslinie bekommen – jetzt reden wir einmal über den Markt –, diese in Zukunft auch nachgefragt werden wird. Und nachgefragt werden in Zukunft Stück für Stück – das machen andere Länder vor – mobile Autoverkehrsteilnehmer, motorisierter Individualverkehr, aber auch andere Angebote im Bereich der E-Mobilität. Damit müssen auch Sie sich abfinden. Uns muss beides gelingen: die Arbeitsplätze der Zukunft hier anzusiedeln, aber auch den Unternehmen, den Zulieferern, die wir hier haben, Perspektiven aufzuzeigen. Ich weiß gar nicht, warum wir das so fürchten. Wir sind in Brandenburg nicht nur für Hersteller im Bereich E-Mobilität hochattraktiv, sondern auch für entsprechende Zulieferer. Lassen Sie uns doch ein bisschen mehr über die Chancen, über die Perspektiven reden, die wir hier haben, als immer nur über Befürchtungen oder Ihre persönliche Beziehung zu Ihrem Auto, Herr Kubitzki. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Wenn wir über Innovationen, Zukunft und über die Ausrichtung der Industrie reden – Herr Bommert hat das gar nicht so verkehrt gemacht, auch die Kollegen vom BSW und von der SPD –, dann lassen Sie uns doch darüber reden, welche Möglichkeiten wir hier im Land Brandenburg haben, neue, gut bezahlte Industriearbeitsplätze zu schaffen. Herr Lüttmann hat es heute doch positiv dargestellt: (Lars Hünich [AfD]: Nur weil er das sagt, ist es noch nicht positiv!) Wir hatten in dieser Woche eine Investition in Höhe von 11 Milliarden Euro in ein Rechenzentrum; wir haben in der Lausitz gerade eine große Aufgabe im Rahmen der Transformation. Auch dort wissen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Die Perspektive ist hier nicht Braunkohle nach 2038, sondern sind die erneuerbaren Energien, die Gaskraftwerke, ist das größte Speicherkraftwerk innerhalb Europas. All das sind Technologien der Zukunft, die hier dafür sorgen werden, dass wir neue Arbeitsplätze schaffen. Das müssen wir auch einmal ein bisschen ins Gleichgewicht bringen: Brandenburg gelingt es gerade wie keinem anderen Land im Bundesgebiet, neue Arbeitsplätze in Zukunftstechnologien zu schaffen. Und ja, Herr Bommert, da kann dann auch PCK seinen Anteil leisten – und dafür werben wir gemeinsam. Als Landesregierung haben wir dort knapp 105 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, mit dem Bund sind es noch mehr, um eine Perspektive auch im Bereich von SAF und E-Fuels zu schaffen. Zur Wahrheit gehört auch: Auch nach 2035 wird es Autos mit Verbrenner geben; das wird dann nicht im motorisierten Individualverkehr sein, aber in Spezialfahrzeugen, in Lieferfahrzeugen, zum Teil womöglich auch noch in LKW-Flotten. Dort wird man dann erst später die Klimaziele erreichen. Auch bei Flugzeugen werden SAF, werden E-Fuels dringend und noch lange benötigt. Klar ist doch – es sagt heute auch niemand mehr etwas anderes –: Bei Lang- und Mittelstreckenflügen wird das Thema E-Mobilität keine Rolle spielen, sondern hier wird man mit SAF, mit E-Fuels auch CO -ärmer fliegen können. Darin liegt eine große 2 Chance. Ich sage es einmal so: Am Ende wird Brandenburg auch hier wieder Vorreiter sein, und zwar damit, dass wir mutig genug sind, Geld aus Landesmitteln zur Verfügung zu stellen, um hier im großen Rahmen industriell SAF und E-Fuels herzustellen. (Unmut bei der AfD) – Da brauchen Sie hier gar nicht so laut rumzutönen. Ich frage mich immer: Welches Bild wollen Sie denn den Brandenburgerinnen und Brandenburgern zeichnen, Herr Kubitzki? Wollen Sie an der Seite stehen und immer nur sagen, dass hier Arbeitsplätze verloren gehen? Oder wollen Sie auch dafür sorgen, dass neue Arbeitsplätze entstehen? (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Ich sage Ihnen: Diese Landesregierung setzt sich für neue Arbeitsplätze ein und dafür, dass wir aus der Zukunft Chancen gewinnen und nicht ständig nur Angst verbreiten. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Es wurden zwei Kurzinterventionen angemeldet, und ich verfahre so, dass wir beide Kurzinterventionen hintereinander hören; anschließend hat Herr Minister die Möglichkeit, darauf zu antworten. Wir beginnen mit der Kurzintervention des Abgeordneten Drenske. (Beifall AfD)
Peter Drenske AfD
Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Herr Minister, Sie können sich das Greenwashing so schönreden, wie Sie wollen: Außer manchen hier drinnen glaubt niemand mehr daran. (Beifall AfD) Draußen ist es so: Warum soll ich mir ein E-Auto kaufen, das teurer ist, eine kürzere Haltbarkeit besitzt, für das es eine schlechte Infrastruktur fürs Nachladen gibt und das noch dazu nichts zur Klimaneutralität beiträgt? Denn mittlerweile gehen die Technikfolgeabschätzungen schon so weit, dass mindestens 100 000 Kilometer gefahren werden müssen, bevor sich ein E-Auto rechnet. Und dann ist es fertig, dann ist die Batterie nämlich kaputt, und es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden! (Beifall AfD) Mercedes und VW verzeichnen massive Gewinneinbrüche und riesige Absatzprobleme. Warum? Weil keiner den Mist haben will! Wir wollen E-Autos nicht verbieten. Wir wollen nur Chancengleichheit für Verbrennermotoren haben. (Vereinzelt Beifall AfD) Chancengleichheit heißt, dass es auch über das bisher festgelegte Schlussjahr hinaus möglich sein muss, einen Verbrenner zu kaufen, und zwar als Neuwagen! Sonst muss ich meine alte Schüssel so lange fahren, bis ich 700 000 Kilometer erreiche – übrigens eine Laufleistung, die kein Elektroauto schaffen würde! Dann sagten Sie, es gebe keine andere Wahl, als auf E-Autos bzw. E-Motoren zu setzen. Schauen Sie sich an, wo die produziert werden: zum größten Teil in China. Auch die Rohstoffe 2025 37 kommen größtenteils aus China. Wissen Sie eigentlich, wie stark unsere Wirtschaft und die Umwelt dadurch belastet werden? Sie können mir nicht erzählen, dass Sie das nicht wissen. Mittlerweile gibt es Untersuchungen, die zeigen, wie viel Neodym bei der Herstellung von E-Autos verbraucht wird. Neodym wird in Verbindung mit dem Abbau von radioaktiven Stoffen gebracht. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Wir vergiften unsere Umwelt radioaktiv durch den Abbau solcher Rohstoffe. (Lachen des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Und dann sagen Sie, das sei der einzige, unabdingbare Weg, um CO -Neutralität zu erreichen? 2 Toyota hat mittlerweile die Auto-Produktion so weit umgestellt, dass sie auf Hybrid-, wenn nicht gar wieder auf Verbrennerlösungen setzen. Und Sie sagen, es gebe keine andere Möglichkeit? – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Als Nächster erhält der Abgeordnete Dr. Berndt die Möglichkeit, seine Kurzintervention vorzutragen. Bitte schön. (Beifall AfD)
Hans-Christoph Berndt AfD
Herr Kollege Keller bedient sich wieder der Strategie dieser Landesregierung, die Fragen oder Aussagen bewusst nicht versteht oder nicht verstehen will. Herr Keller, ich hatte Sie gefragt, ob Sie eine Information darüber haben, warum – unter anderem – Mercedes aus Ludwigsfelde abwandert und ins Ausland geht. Sie wissen es ganz genau; wir alle wissen es. Die Betriebsräte haben es in ihrem Brandbrief unter der Überschrift „Es ist 5 nach 12“ am 3. Juli 2025 an Bundeskanzler Merz geschrieben: Es sind die immens hohen Energiepreise in Deutschland, die dazu führen, dass wir keine Stahlproduktion mehr haben, dass die Autoindustrie abwandert, dass die Chemieindustrie kaputtgeht, dass die Spreewaldkonserve dichtmacht. Noch einmal: Wegen der hohen Energiepreise! (Beifall AfD) Ich habe es bereits gesagt: Die hohen Energiepreise sind das gewollte Produkt der Transformation. Sie glauben in Ihrem Größenwahn, es ginge uns besser, wenn wir in vorindustrielle Zeiten zurückfallen. Ich glaube nicht, dass Sie, Herr Keller, so schlichten Geistes sind, das zu glauben. Aber ich glaube, Sie sind Opportunist genug, diese Politik gegen besseres Wissen weiterzubetreiben. (Vereinzelt Beifall AfD) Wenn Sie nicht die Kraft haben, diese Energiewende zu beenden, wenn Sie nicht die Kraft und den Mut haben, umzusteuern, dann ruinieren Sie unser Land immer und immer weiter. Dann sind Sie keine verantwortungsvolle Regierung, sondern der Zerstörer unseres Landes. Die Quittung werden Sie spätestens bei der nächsten Wahl erhalten. (Beifall AfD – Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: Oh!)
Rainer Genilke
Der Minister hat jetzt die Möglichkeit, darauf zu antworten. – Davon macht er Gebrauch. Bitte, Herr Minister. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Herr Woidke, Sie haben Ihren Wahlkreis verloren, und das ist erst der Anfang! – Zuruf von der AfD: Unter 10 %!) Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin ein bisschen erstaunt: Bei dem Chemieexperten Drenske war es das Verbrennerverbot, das die deutsche Automobilindustrie in den Keller gestürzt hat; bei Herrn Berndt waren es die Strompreise. Das ist schon wirklich beachtlich, muss ich sagen. Kommen wir zum ersten Punkt, Herr Drenske: Ich sage noch einmal, dass die Herausforderungen für die deutsche Automobilindustrie schon weit vor der Debatte um ein Verbrennerverbot bzw. den großen Einstieg in die E-Mobilität entstanden waren. Das sollten Sie akzeptieren; zumindest sollten Sie sich die Zahlen anschauen. Das Zweite zum Thema E-Mobilität: Herr Drenske, Sie können versuchen, auch hier wieder im Zusammenhang mit dem E-Auto ein Schreckensszenario zu entwickeln; Sie haben sogar Radioaktivität damit in Verbindung gebracht. Das ist schon erstaunlich. Ich stelle fest, dass es weltweit eine Nachfrage nach E-Autos und damit einen Markt gibt. Wir verzeichnen in diesem Bereich auch Innovationen, etwa beim Umgang mit Batterien, insbesondere bei Recyclingmöglichkeiten. All das blenden Sie aus. Ich wiederhole es: Niemand wird derzeit gezwungen, ein Auto zu kaufen. Niemand! Auch nach 2035 werden Sie die Möglichkeit haben, mit Ihrem Verbrenner zu fahren. Sie versuchen, in der Debatte Furcht und Angst zu verbreiten. Nehmen Sie die doch wenigstens ein bisschen raus! Herr Dr. Berndt, auch das von Ihnen aufgeworfene Thema will ich noch einmal ansprechen. Es ist nicht so, dass die Idee von der AfD entwickelt worden wäre, sondern wir alle, die wir hier sitzen, haben großes Interesse an einem günstigen Industriestrompreis und setzen uns dafür ein. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Wir haben eine Bundesregierung, die die ersten Maßnahmen voranbringt, um einen solchen Industriestrompreis zeitnah umzusetzen. Wir müssen aber auch Wege finden – das ist noch viel wichtiger –, damit der Strompreis mittel- und langfristig sinkt. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja, eben: Energiewende beenden!) Diese Diskussion haben wir bei vielen Tagesordnungspunkten geführt. Ich sage: Die Produktion von erneuerbarem Strom und die erneuerbaren Energien an sich sind günstig. Für die Probleme im Zusammenhang mit fehlenden Speichern und fehlender Grundlastfähigkeit braucht es zügig Lösungen. Darüber gibt es gar keinen Dissens. Dementsprechend sage ich noch einmal deutlich: Wir setzen uns gemeinsam mit den Beschäftigten von Mercedes in Luckenwalde dafür ein, dass es dort weiterhin eine Perspektive gibt. Wir setzen uns gemeinsam mit der Bundesregierung dafür ein, dass es für die Industrie insgesamt bessere Rahmenbedingungen gibt. Aber eines werden wir nicht machen, Herr Berndt: Zukunftstechnologien nicht nutzen und Zukunftschancen verspielen. Wir stehen hier – erneuerbare Energien reden Sie schlecht. Wir stehen hier – die Großspeicherbatterie in Jänschwalde reden Sie schlecht. Wir stehen hier – Sie reden das Thema Wasserstoff schlecht. Wir stehen hier – Sie reden das Thema SAF und E-Fuels, das Herr Bommert angesprochen hat, schlecht. Wir hören von Ihnen nur ein Schlechtmachen von Technologien der Zukunft. Eine solche Haltung ist keine, mit der man vorwärtskommen oder gar regieren kann. (Beifall SPD – Torsten Arndt [AfD]: Sozialisten sind nun mal schlecht!)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Jetzt hat Herr Abgeordneter Kubitzki noch einmal die Möglichkeit, das Wort zu ergreifen. Bitte schön. (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Hervorragend!)
Steffen Kubitzki AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Tja, wo fange ich nun am besten an? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Zerleg sie alle!) Am besten mit dem Beitrag von Herrn Roick: Jetzt weiß ich, warum Sie gesprochen haben. Sie haben gesagt, wegen des Umweltaspekts. Dann frage ich Sie nach dem ökologischen Fußabdruck eines E-Autos. Ich bin der Meinung, dass das mit der Umweltfreundlichkeit dann nicht ganz so hinhaut. Aber Sie haben eines gesagt: Sie haben immer wieder die Begriffe „Fördermaßnahmen“, „Fördermittel“ und „Subventionen“ in den Mund genommen. Das ist doch das Hauptproblem! Ohne Förderung würden viele Sachen überhaupt nicht funktionieren. (Beifall AfD) Zwei Hinweise möchte ich Ihnen noch mit auf den Weg geben. Sie sagten, es gebe ganz viele Ladesäulen und es lägen ganz viele Kabel in der Erde; ich glaube, Sie haben von „Kabelage“ geredet. Ich sehe es nicht so, dass es ganz viele Ladesäulen gibt. Die müssen erst gebaut werden. Aber das ist noch eine andere Sache. Zu Herrn Bommert möchte ich sagen … Dazu fällt mir eigentlich nichts ein, außer … Ich hoffe, Herr Tabbert hat nicht gehört, dass du mich rechts überholen willst. Das wirst du sowieso nicht schaffen, aber … (Heiterkeit AfD) Herr Skopec, ich möchte mich noch einmal dafür entschuldigen, dass ich so emotional war und von meinen Träumen gesprochen habe. Beim nächsten Mal werde ich mir das verkneifen, sondern knallhart nur Fakten nennen. – Was haben Sie gesagt? Keine funktionierende Strategie in beiden Anträgen. Dann werden Sie ja zustimmen, dass beide Anträge an den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden. Ich bin gespannt. Dort werden wir nicht träumen, weder von gestern noch von morgen, sondern dort geht es nur um Fakten. Ich hoffe also, dass Sie der Überweisung beider Anträge zustimmen, sodass wir uns in Ruhe noch einmal darüber unterhalten können. (Beifall AfD) Zu E-Fuels in Schwedt hatten wir vor einiger Zeit selbst einen Antrag gestellt; er wurde von Ihnen abgelehnt. Jetzt komme ich zu Herrn Minister. Herr Minister Keller, ich fürchte mich nicht; das kann ich an dieser Stelle schon mal sagen. Ob es mir gelungen wäre, 11 000 Arbeitsplätze nach Brandenburg zu holen? Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich hätte mich bemüht. (Minister Daniel Keller: Beim Kollegen, der E-Autos fürchterlich findet?) Und Elon Musk … (Zuruf von Minister Daniel Keller) Ich will hier eines klarstellen: Unser Antrag „Ausstieg aus dem Verbrennerverbot“ bedeutet doch nicht, dass wir nur Verbrenner und sonst nichts anderes haben wollen. Wir möchten technologieoffen bleiben! (Beifall AfD) Was Herr Drenske sagt, interessiert mich doch nicht. Was ich hier vorn sage, interessiert mich. Hier hat doch jeder seine eigene Meinung. Die Zukunftsperspektive haben Sie angesprochen. Na ja, dann warten wir die nächsten fünf Jahre ab und sehen, wo es hingeht – dort lang oder dort lang. Ich weiß es nicht. Ich weiß wirklich nicht, worin die Zukunft liegt. Ich möchte bloß, dass wir technologieoffen bleiben. Ob E-Autos, Hybride oder Verbrenner – was weiß ich, was es alles auf diesem Markt gibt. Sollen sie alle machen! Dann werden wir sehen, welche Antriebsarten am besten laufen. Aber solange die E-Karren so sehr subventioniert und sonst wie gefördert werden, ist das natürlich eine Verzerrung des Wettbewerbs. (Beifall AfD) 2025 39 Was bleibt mir noch für die restlichen sieben Sekunden? Eigentlich nichts mehr. (Heiterkeit AfD) Danke für die Aussprache. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Wunderbar! – Damit sind wir am Ende der Debatte angekommen. Auch ich weiß nicht, was später besser laufen wird. Was auf jeden Fall jetzt laufen wird, ist die Abstimmung. Uns liegt von der AfD-Fraktion der Antrag auf Überweisung ihres eigenen Antrags mit dem Titel „Ausstieg aus dem Verbrennerverbot“, Drucksache 8/1955, an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz vor. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? (Lars Hünich [AfD]: Ach, die Koalition steht also noch!) Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag fast überwiesen. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) – Herr Hohloch, ich habe das im Blick.
Dennis Hohloch AfD
Wir beantragen die Auszählung.
Rainer Genilke
Es wurde ein Antrag gestellt. (Zurufe) Sie halten an Ihrem Antrag auf Auszählung fest? (Dennis Hohloch [AfD]: Ja!) – Okay. Das Ergebnis ist nicht im Sinne von Herrn Hohloch ausgefallen, wie es offensichtlich von hier oben aussah. Deshalb werden wir jetzt eine Auszählung durchführen. Ich habe hier meine Schriftführer – Sie hören mir zu? (Heiterkeit) Dann bitte ich Sie um Auszählung. Oder wir zählen erst einmal nur durch? Reicht Ihnen das aus? Sie wollen ja nicht namentlich abstimmen lassen; so habe ich Sie verstanden. Gut, dann bemühen wir uns jetzt um die Zählung. – Wer für die Überweisung ist, den bitte ich, die Hand zu heben. – 43 Stimmen für die Überweisung. Ich bitte diejenigen, die dagegenstimmen, die Hand zu heben; vielen Dank dafür. – Ich zähle 45 Abgeordnete, die nicht überweisen möchten. (Torsten Arndt [AfD]: Was ist mit den Separatisten los?) Damit ist das Bild, das ich ursprünglich hatte, bestätigt. Vielen Dank dafür; der Antrag wurde nicht überwiesen. (Unruhe) – Ich bitte um etwas Konzentration; die Abstimmung geht weiter. Wir stimmen nun über den Antrag „Ausstieg aus dem Verbrennerverbot“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/1955 in der Sache ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/2051, Titel … – Herr Hohloch.
Dennis Hohloch AfD
Herr Vizepräsident, ich würde Sie bitten, das Abstimmungsergebnis noch einmal mitzuteilen. Denn unserer Meinung nach sind wir keine 88 Abgeordneten im Saal. Bei uns fehlt der Herr Steffen John, weil er eine Operation hatte. Das heißt, es wurde sich verzählt. (Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: 41 – Sie haben sich verhört!)
Rainer Genilke
Hier vorne haben mir beide Schriftführer bestätigt, dass es 43 waren. (Ludwig Scheetz [SPD]: Wir haben höchstens 44! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Dann können es höchstens 44 Neinstimmen gewesen sein!) Aber egal – selbst wenn es 41 gewesen wären, hätte der Antrag dadurch nicht mehr Stimmen gehabt. Sie können mir also glauben; wir haben hier richtig nachgezählt. (Lars Hünich [AfD]: Sie sind immer derjenige, der sagt: „Sie können mir glauben!“ – Unruhe) Entschuldigen Sie, die Auszählung dieser Abstimmung ist bereits vorüber. Wir haben auch schon über den Antrag selbst abgestimmt und sind jetzt bei der Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion. Wir können diese Tatsachenentscheidungen nicht ständig infrage stellen. Ich bitte Sie darum, das zu akzeptieren. Wir sind als Tagungspräsidium zu der übereinstimmenden Ansicht gelangt, dass es keine Mehrheit für die Überweisung des Antrages gab, und damit ist das Thema für mich erledigt. (Beifall SPD und CDU) Herr Hohloch, bitte sehr.
Dennis Hohloch AfD
Herr Vizepräsident, ich finde es ja sehr gut, dass die CDU die Wahlen rückgängig machen würde – das ist ja noch nie vorgekommen –, aber mir geht es um Folgendes: Ich würde gerne noch einmal das Abstimmungsergebnis erfahren, denn ich habe jetzt mehrere Zahlen gehört. Waren es 45 Nein- und 43 Jastimmen? Dann wären es zusammen 88 Abgeordnete, obwohl wir nicht 88 sein können. Wir werden im Protokoll also ein falsches Ergebnis stehen haben. Deshalb wollte ich noch einmal wissen, ob das die Zahlen waren, die zu hören waren.
Rainer Genilke
Das waren die Stimmen, die hier vorne gezählt wurden: 43 Ja- und 45 Neinstimmen. (Unruhe bei der AfD) Das ist das Ergebnis, das wir hier vorne gezählt haben, und wenn Sie damit nicht einverstanden sind, hätten Sie eine namentliche Abstimmung beantragen müssen, dann wären wir wahrscheinlich zu einem ganz sicheren Ergebnis gekommen. Aber da wir drei uns einig sind, ist es jetzt, glaube ich, wie es ist. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, Drucksache 8/2051, „Brandenburg Automobilland – Technologieoffen und Ideologiefrei“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? (Dennis Hohloch [AfD]: Das sind jetzt 88 Gegenstimmen!) In der Hoffnung, dass wir nicht noch einmal auszählen müssen, ist dieser Antrag abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf. TOP 6: Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/1970 1. Lesung Die BSW-Fraktion hat diesen Tagesordnungspunkt als ihre Priorität angemeldet. Die Aussprache eröffnet Frau Abgeordnete Meyer vom BSW. Bitte schön. (Beifall BSW)
Jenny Meyer BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Ich hatte bereits in meiner Rede im September erwähnt, dass der Antrag zum gesteuerten Windenergieausbau nur der erste Schritt ist, um – mit Blick auf die Vielzahl der gestellten Genehmigungsanträge – in einigen Landkreisen den aktuell bevorstehenden Wildwuchs zu begrenzen. Sie erinnern sich: Ich sprach von 150 Anträgen allein im Jahr 2024; das bedeutet eine Verdreißigfachung im Vergleich zum Vorjahr. Mit Blick auf diese Masse von Genehmigungsanträgen von Unternehmen und Projektplanern, die die Steuerung des Ausbaus unterlaufen wollen und in den vergangenen Monaten beim Landesamt für Umwelt Genehmigungen für Windkraftanlagen außerhalb der von den Regionalplänen vorgesehenen Gebietskulissen beantragt haben, erwarten die Menschen in den betroffenen Gebieten, dass wir weiter handeln. (Beifall BSW) Der von uns vorgelegte Gesetzentwurf mit Regelungen zur Planungssicherung in § 2c des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung zielt darauf ab, den Windenergieausbau in Brandenburg durch eine gezielte Steuerung und Ausweisung von Windenergiegebieten in den Regionalplänen zu fördern. Die Genehmigung von Windenergieanlagen außerhalb dieser Gebiete soll während eines Übergangszeitraumes von zwölf Monaten untersagt werden, solange diese Pläne noch nicht beschlossen sind. (Beifall BSW) Ausnahmen sind nur möglich, wenn keine Beeinträchtigung der Raumordnung zu erwarten ist. Wir wollen damit den drei regionalen Planungsgemeinschaften Oder-Spree, Prignitz-Oberhavel und Lausitz-Spreewald die nötige Zeit verschaffen, um diese Regionalpläne in ihren Regionen abzuschließen und damit Rechtssicherheit zu gewährleisten. Es bleiben auch Ausnahmen möglich: Befreiungsmöglichkeiten sollen erlaubt sein für Anträge, die nachweislich keine Störung der Planungsprozesse verursachen. Auch Projekte im Rahmen des Repowering und der kommunalen Bauleitplanung sollen weiterhin möglich bleiben. Ausdrücklich betonen möchte ich, dass wir die entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen berücksichtigen und eben nicht in die kommunale Bauleitplanung eingreifen. Dabei orientieren wir uns an den bewährten gesetzlichen Regelungen im Landesplanungsgesetz von Nordrhein-Westfalen. Auch bei uns in Brandenburg besteht die konkrete Gefahr, dass der sorgfältig abgestimmte Planungsprozess im Rahmen der Regionalplanung durch eine Vielzahl ungesteuerter Einzelentscheidungen unterlaufen wird. Ohne diese Steuerung wird sich der Schwerpunkt des Ausbaus der Windenergie nämlich dorthin verlagern, wo er von den kommunalen Vertretern in den Regionen nicht vorgesehen ist. Das belastet einzelne Kommunen unverhältnismäßig, führt natürlich zu Akzeptanzproblemen und bringt Unsicherheiten für alle Beteiligten, auch für die Planer. Diese Entwicklung verstehen die Menschen vor Ort nicht, aber ich will, dass die Menschen verstehen, was passiert, und dass sie das Recht, mitzubestimmen, so gut wie möglich bekommen. (Beifall BSW) Unser Leitmotiv ist und bleibt Akzeptanz: Akzeptanz ist eine Grundvoraussetzung für den Erfolg der Energiewende, die im Moment in einer Krise steckt – auch aus anderen Gründen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Gescheitert!) Deswegen erwarten die Menschen vor Ort doch vollkommen zu Recht, dass sie auf demokratischem Weg Einfluss darauf nehmen können, wo der Ausbau im Land erfolgt und wo nicht. 2025 41 Deshalb brauchen wir klare Regeln, nicht nur für den Ausbau, sondern auch für die Grenzen des Ausbaus. Um es noch einmal ganz klar zu sagen, besonders den Vertretern der Presse: Es ist überwiegend das Verdienst von BSW-Fraktionsmitgliedern und unseres Fachreferenten, dass dieser Gesetzentwurf nun vorliegt. Mit dem Gesetz wollen wir Klarheit schaffen und die Planung der regionalen Planungsgemeinschaften sichern. An dieser Stelle will ich mich ausdrücklich bei den Regionalräten und den Planungsstellen der regionalen Planungsgemeinschaften bedanken, denn sie begleiten den Prozess der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus mittlerweile schon seit Jahren, wenn nicht sogar seit Jahrzehnten. Dass sie es dabei nicht immer leicht haben, konnte man gerade letzte Woche in der „Lausitzer Rundschau“ lesen. In einem Artikel ist von einem noch nicht in Kraft getretenen Erlass aus dem Umweltministerium von Ministerin Mittelstädt die Rede, mit dem die Schutzstreifen um Vogelschutzgebiete vergrößert werden sollen. Dies hätte fatale Folgen für die drei regionalen Planungsgemeinschaften, in denen die Planungen für die Windenergiegebiete noch nicht in Kraft getreten sind. Die schon laufenden und kurz vor dem Abschluss stehenden Planungsverfahren wären durch die geänderte ministerielle Vorgabe rechtlich angreifbar gewesen, und zwar mit der Folge, dass die Planungen von vorn hätten begonnen werden müssen. Das hätte eine Verzögerung von ein bis zwei Jahren bedeutet, und in der Zwischenzeit hätte für die Vorhabenträger natürlich die Möglichkeit bestanden, Anträge auf Vorbescheide zur Genehmigung von Windrädern zu stellen – und das eben außerhalb der dafür vorgesehenen Gebiete, mit nur beschränkter Mitsprachemöglichkeit der Kommunen. Das zeigt, wie dringend notwendig es ist, den ungesteuerten Windkraftausbau zu unterbinden, bis es im gesamten Land Brandenburg rechtskräftige Regionalpläne gibt. (Beifall BSW) Eine Pause ist dringend nötig, damit der Windausbau wieder in geordnete Bahnen kommt. – Vielen Dank. (Beifall BSW)
Rainer Genilke
Danke schön. – Wir setzen die Debatte fort. Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Drenske. (Beifall AfD)
Peter Drenske AfD
Herr Präsident! Liebe Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die Landesregierung hat mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erstmalig das öffentliche Eingeständnis geliefert, dass der bisherige Windkraftausbau faktisch nicht effizient gesteuert wurde. (Beifall AfD) Das nehmen wir positiv zur Kenntnis. Mehr als 1 000 Bürgerinitiativen gegen Windkraft gibt es mittlerweile in Deutschland. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dem Wildwuchs von Windrädern außerhalb von ausgewiesenen Windvorranggebieten Einhalt geboten werden. Mithilfe des in das Gesetz zur Regionalplanung einzuführenden § 2c soll ein Instrument geschaffen werden, das in der Presse bereits vielfach als „Ausbaumoratorium für Windräder“ bezeichnet wurde. So weit die vereinfachte Darstellung nach außen. Der Witz an der Sache ist allerdings, dass es eine solche inhaltliche Regelung im Gesetz bereits gab und diese erst vor relativ kurzer Zeit ersatzlos gestrichen wurde. Genauer gesagt: Eine solche Regelung gab es bis zum 13. Mai 2024. Zum 14. Mai trat nämlich das Gesetz zum Sechsten Staatsvertrag über die Änderung des Landesplanungsvertrages und zur Änderung anderer Vorschriften in Kraft, ein Mantelgesetz, das gleich mehrere Gesetze änderte, darunter eben auch das Gesetz zur Regionalplanung. Der bis dahin darin existierende § 2 mit dem Titel „Planungssicherheit“ wurde ersatzlos gestrichen. Das wiederum war ausschlaggebend dafür, dass die Situation so ist, wie sie heute ist, nämlich dass wildgewordene Investoren reihenweise Vorbescheide zur Aufstellung von Windrädern beantragt haben. (Beifall AfD) Im Rahmen der Beantwortung unserer Dringlichen Anfrage 4 auf Drucksache 8/1311 hatte unsere Ministerin Mittelstädt in der Plenarsitzung am 20.06.2025 eingeräumt, dass im Zuge der Bearbeitung solcher Vorbescheide immerhin schon einmal die grundsätzliche Eignung eines Standortes geprüft, beurteilt und dann beschieden wird. Das bedeutet im Grunde nichts anderes, als dass dem Antragssteller klar und deutlich signalisiert wird: „Projekt geht“ oder „Projekt geht hier eben nicht“. Das ist also die derzeitige Situation, die wir, wie gesagt, nicht hätten, wenn die Vorgängerregierung unter Beteiligung von SPD und CDU letztes Jahr die alte Regelung nach § 2c nicht mal eben ersatzlos gestrichen hätte, und das, meine Damen und Herren, obwohl sie in einer schriftlichen Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes vom 12. März 2024 ausdrücklich davor gewarnt wurde mit dem Hinweis – ich zitiere –: „Jedoch diente die Regelung in § 2c [des Gesetzes zur Regionalplanung] der Schaffung von Rechtssicherheit in Übergangszeiträumen. Aktuell findet weiterhin ein Übergang statt, verursacht durch die Änderung des Bundesrechtes […] und der Umstellung auf Vorranggebiete.“ Es war Ihnen also bekannt, und dennoch haben Sie der Änderung bewusst zugestimmt, sie sogar ausdrücklich befürwortet und vorangetrieben – im Gegensatz übrigens zur AfD, die die Vorlage eines Entwurfes, die Verabschiedung und auch das Gebaren im Zusammenhang mit der Anhörung scharf kritisiert hat. Die damalige Koalition hatte nämlich ausdrücklich auf eine lediglich schriftliche Stellungnahme der Verbände anstelle der ansonsten üblichen mündlichen Anhördung gedrängt und dies auch noch mit ihrer Mehrheit durchgesetzt. Das Gesetz, das nun verabschiedet werden soll, verspricht jedoch keine dauerhafte Rechtssicherheit. Es ist lediglich ein Moratorium auf Zeit. Bestehende Genehmigungsverfahren bleiben unberührt, wenn ihre Unterlagen bereits zehn Monate vor Inkrafttreten der neuen 2c-Regelung vorlagen. Repowering-Vorhaben sind ebenfalls ausgenommen, und auch für neue Anlagen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, nämlich wenn sie künftige Planungen – angeblich – nicht beeinträchtigen. Schon das 2022 ausgelaufene Windkraft-Moratorium, das wegen der Gerichtsentscheide gegen die alten Regionalpläne verhängt wurde, hat gezeigt, was solch ein Moratorium bewirkt: Nahezu nichts! Allein im ersten Halbjahr 2021 wurden nämlich 40 Windräder mehr errichtet als im gesamten Jahr davor. So wird es auch mit der nun beabsichtigten neuen, durchlässigen Regelung kommen – eine zahnlose Regelung ohne eine tatsächliche Bremswirkung auf den unkontrollierten Ausbau. Statt die Rechte der Kommune zu stärken, setzt man auf zentralistische Landesstrukturen. Ohne die Kommunen einzubeziehen, kann das Land weiterhin Ausnahmen durchwinken. Die Kommunen werden de facto komplett übergangen. Ihre Anliegen finden im Gesetzentwurf keinerlei Erwähnung; von verbindlichen Beteiligungsrechten oder einem Vetorecht findet sich im Entwurfstext nichts. Aus diesem Grund werden wir einen eigenen Entwurf mit entsprechenden Regelungen erarbeiten und zur Ausschussberatung sowie zur 2. Lesung einbringen. (Beifall AfD) Wir stimmen insofern der Überweisung an den Fachausschuss zu und enthalten uns ansonsten zum derzeitigen Zeitpunkt. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Schmidt zu uns.
Martina Maxi Schmidt SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir Ordnung, Planungssicherheit und Akzeptanz für den weiteren Ausbau der Windenergie in Brandenburg. Unser Land ist beim Ausbau der erneuerbaren Energien Vorreiter. Doch gerade weil wir in Brandenburg bereits einen sehr, sehr großen Beitrag zur Energiewende leisten, müssen wir darauf achten, dass dieser Ausbau planvoll, gerecht und regional ausgewogen erfolgt. Die Bundesregierung hat mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz klar gemacht: Der Ausbau der Windenergie soll geordnet und gesteuert erfolgen, und zwar auf Grundlage planerischer Entscheidungen in den Ländern. Die Steuerung der Raumordnung obliegt den Regionalen Planungsgemeinschaften, denen auch die kommunalen Vertreter angehören. In Brandenburg sollen diese mit ihren Regionalplänen mindestens 2,2 % ihrer Flächen als Windenergievorranggebiete ausweisen. Das sind die für den Ausbau von Windenergien privilegierten Flächen. In drei von fünf regionalen Planungsgemeinschaften befinden sich die Regionalpläne jedoch derzeit im Aufstellungsverfahren, und das bedeutet, dass hier die Teilplanung noch nicht in Kraft getreten ist und daher keine Rechtssicherheit für Vorrangflächen im Rahmen von Genehmigungen besteht. Währenddessen steigt die Zahl neuer Genehmigungsanträge außerhalb der geplanten Vorranggebiete an. Warum ist das problematisch? Solange die Regionalpläne nicht in Kraft getreten sind, wirkt die Privilegierung der Windenergieanlagen im baurechtlichen Außenbereich, und es besteht somit keine Steuerungswirkung durch die Vorranggebiete. Erst mit Erfüllung der sogenannten Flächenziele entfällt diese Privilegierung im Außenbereich. Um die Steuerungswirkung der Regionalplanung nicht zu unterlaufen, ist also jetzt ein Einlenken erforderlich, bis die Regionalpläne in Kraft getreten sind. Mit diesem Einlenken wird die raumpolitische Steuerung der Regionalpläne und somit die Akzeptanz bei den Menschen vor Ort gestärkt. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb führen wir befristet auf zwölf Monate eine plansichernde Untersagung ein. In dieser Zeit dürfen neue Windenergievorhaben außerhalb der vorgesehenen Windvorranggebiete nicht genehmigt werden, solange der Regionalplan eben noch nicht in Kraft getreten ist. Damit schützen wir die demokratisch legitimierten Planungsprozesse, verhindern ein Vorweglaufen einzelner Projekte und sichern die Steuerungswirkung der Regionalplanung ab. Gleichzeitig bleiben folgende Ausnahmen bestehen: Das sind die Projekte zur Erneuerung von Windenergieanlagen, Vorhaben, deren vollständige Genehmigungsunterlagen bereits zehn Monate vor Inkrafttreten des Gesetzes vorlagen, und außerdem bleibt eine Einzelfallbefreiung möglich. Zwei entscheidende Punkte möchte ich besonders hervorheben: Erstens. Die Hoheit der kommunalen Bauleitplanung im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung bleibt von diesem Gesetzentwurf unberührt. Die beiden bereits verabschiedeten Regionalpläne mit Vorranggebieten für die Windenergie sind ebenfalls nicht betroffen. Zweitens. Unser Gesetzentwurf ist keineswegs ein Stopp für den Windenergieausbau. Wir bekennen uns klar zum Ausbau der erneuerbaren Energien und unterstützen die vorgegebenen Flächenziele des Bundes. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Der vorgelegte Gesetzentwurf ist daher ein Ordnungsinstrument, um die Planung vor Ort und den beschleunigten Ausbau bis zum Inkrafttreten der ausstehenden Regionalpläne wieder in Einklang zu bringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Energiewende gelingt nur, wenn sie planvoll und transparent gestaltet wird, und das bedeutet auch, dass unsere Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, warum Windkraftanlagen an einem bestimmten Standort entstehen, und dass die vorgegebenen Ziele des Bundes mit den lokalen Interessen in Einklang gebracht werden. Unser Gesetz soll Vertrauen schaffen, stärkt die Planungsgemeinschaften und sorgt dafür, dass die Ausbauziele des Bundes tatsächlich umgesetzt werden – aber eben nicht irgendwo. Lassen Sie uns daher gemeinsam dafür sorgen, dass Brandenburg ein Land bleibt, das Verantwortung für den Klimaschutz, eine sichere Energiezukunft und eine verlässliche Planungspolitik übernimmt. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zur Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung, um am 11.12.2025 eine Anhörung zum Gesetzentwurf zu ermöglichen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW) 2025 43
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Gursch.
Corrado Gursch CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Lassen Sie mich kurz zu Beginn darstellen, welches Problem SPD und BSW mit diesem Gesetz lösen wollten, zumindest aus ihrer Sicht. Der Ausbau der Windenergie müsse in Brandenburg dringend gesteuert werden, und deshalb, so sagt die Koalition, müsse man gesetzlich verhindern, dass die Genehmigungsbehörden überhaupt Entscheidungen über Windenergieprojekte treffen – und das Ganze für die nächsten zwölf Monate. Mit anderen Worten: Die Verwaltung soll für zwölf Monate lahmgelegt werden. Das Gesetz richtet sich also gegen den Vollzug bisherigen staatlichen Handelns. In den Planungsgemeinschaften Oderland-Spree, Lausitz-Spreewald und Prignitz-Oberhavel, die ja noch keinen rechtskräftigen Regionalplan, sondern nur einen Entwurf haben, soll schlichtweg nicht mehr über Windenergieprojekte entschieden werden dürfen. Das ist ein faktischer Genehmigungsstopp, ein faktisches Moratorium für den Windenergieausbau. Was ist die Folge? Das Gesetz verschlechtert die Planungsrealität und führt zu Unsicherheit und Rechtsrisiken, denn der Planungsdruck vor Ort wird künstlich verstärkt. Das Gesetz setzt die regionalen Planungsgemeinschaften massiv unter Erwartungsdruck, innerhalb von zwölf Monaten ihre Pläne fertigzustellen, ein Erwartungsdruck, der einzig von der Koalition ausgeht. Das Risiko schlechter und hastiger Planung steigt damit ohne Grund. Was passiert, wenn es die drei Planungsgemeinschaften in den nächsten zwölf Monaten nicht schaffen, rechtskräftige Regionalpläne aufzustellen? Dann laufen Ihr Gesetz und Ihr Entscheidungsverbot aus. Meinen Sie nicht auch, dass sich für diesen Fall bereits jetzt einige Projektierer in Stellung bringen? Was tut die Koalition dann? Will sie die Frist um weitere zwölf Monate verlängern? Es gibt ein weiteres Problem: Die Anträge von heute sind damit ja nicht aus der Welt. In zwölf Monaten, wenn wieder entschieden werden muss oder aus Sicht der Koalition wieder entschieden werden darf, kommen die Anträge erneut auf den Tisch und müssen bearbeitet werden. Es ist also auch im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand nichts gewonnen. Kommen wir deshalb zur Bürokratie dieses Gesetzes. Ich darf dazu an die Aussagen der Staatssekretärin Frau Dr. Bartmann im Fachausschuss im März dieses Jahres erinnern. Sie sagte, für die noch laufenden Planungsprozesse in den regionalen Planungsgemeinschaften sei es nun wichtig, dass die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen konstant und verlässlich blieben. Mit anderen Worten: Wir müssen verhindern, dass ständig neue Gesetze die Planung destabilisieren und Unsicherheiten verursachen. Nun tun Sie als Koalition aber genau das: Sie schaffen einen neuen, extrem eingriffsintensiven Mechanismus mitten im laufenden Verfahren. Sie wiederholen auch Fehler der bekannten Bundesregierung, der Ampel, die ständig die Spielregeln änderte. Auch hier wäre doch die einfachste Lösung, die Regionalpläne endlich zügig aufzustellen. In Ihrem Koalitionsvertrag, den manche von Ihnen kennen und manche nicht – deshalb sage ich gern, auf welcher Seite: es ist die Seite 15 –, steht: „Neue Gesetze und Verordnungen unterziehen wir einem Bürokratiecheck. Neue Regelungen, Standards und Verfahren sollen nur eingeführt werden, wenn an anderer Stelle Regelungen, Standards und Verfahren wegfallen.“ Nun schaffen Sie wieder Sonderregelungen, aber wo fällt hier eigentlich etwas weg? Ich sehe nur neue Bürokratie, die obendrauf kommt, und zwar reichlich. Wenn das Ihr Verständnis von Entlastung ist, möchte ich nicht wissen, was Belastung ist. Vielleicht noch eine weitere Stelle des Koalitionsvertrages, Seite 15/16: „EU- und Bundesregelungen werden wir 1:1 umsetzen und nicht zusätzliche Landesregelungen ‚draufsatteln‘. Bestehende landespolitische Regelungen werden wir überprüfen und die Vorschriften zurückfahren, die über EU- und Bundesrecht hinausgehen.“ (Beifall des Abgeordneten Dr. Jan Redmann [CDU]) Nun satteln Sie hier drauf, und zwar kräftig. Heißt das also, Sie verstoßen gegen Ihren eigenen Koalitionsvertrag, und wer jetzt genau? Aber das ist Ihre Entscheidung. Zum Schluss noch ein kleiner Hinweis zur Gesetzesbegründung, in der es heißt: „Unbenommen davon sind Projekte im Rahmen der Bauleitplanung weiterhin möglich.“ Damit wollen Sie offensichtlich die Kommunen beruhigen. Aber leider findet sich dieser Passus nicht im Gesetz wieder. Die Begründung verspricht also etwas, das nicht im Gesetz steht und deshalb auch nicht gilt. Das ist irreführend und handwerklich fraglich – oder vielleicht auch gewollt? Leider ist Ihr Gesetzentwurf deshalb aus unserer Sicht in der jetzigen Fassung als völlig untauglich einzustufen. Dennoch könnte eine Überweisung an den Fachausschuss Sinn ergeben; man könnte in einer Anhörung von den Beteiligten erfahren, was wirklich nötig wäre, um in Brandenburg schneller zu gültigen und effektiven Regionalplänen zu kommen. Deshalb werden wir der Überweisung zustimmen, aber dem Gesetzentwurf nicht. – Vielen Dank. (Beifall des Abgeordneten Dr. Jan Redmann [CDU])
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Es gibt eine Kurzintervention des Abgeordneten Noack, der jetzt das Wort hat.
Andreas Noack SPD
Herr Vizepräsident! Herr Gursch, jetzt bin ich ein bisschen vom Glauben abgefallen. Ich war bisher der Meinung, dass die CDU im Interesse der Kommunen und im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung an unserer Seite steht. Ich bin mir ganz sicher, Sie haben der Abgeordneten Maxi Schmidt gelauscht. Die Ursache für die heutige Aktion ist ja die Gesetzgebung zur Beschleunigung des Windkraftausbaus, die nicht nur in meiner Region zu Unruhe und auch zu Auseinandersetzungen geführt hat. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass wir eine Möglichkeit finden müssen – diese bietet die gesetzliche Grundlage, die wir jetzt zu schaffen versuchen; das Anhörungsverfahren läuft noch –, damit wir wieder in ein geordnetes Verfahren kommen, an dem alle – Bürger und Kommunen – beteiligt werden und in dem regionale Planungsgemeinschaften ordentliche Vorbereitungen treffen können, damit die Vorgaben Windkraftanlagen nur dort entstehen lassen, wo Windeignungsgebiete ausgewiesen sind? In diesem Zustand befinden wir uns derzeit nicht. Ich hoffe, dass sich Ihre Position nach dem Anhörungsverfahren, nach dem intensiven Austausch insoweit wandeln wird, als Sie dem Gesetzentwurf möglicherweise mit Änderungen zustimmen können, da nicht nur Bedenken bestehen, sondern im Land auch Tatsachen geschaffen wurden, die im Vorfeld der Landtagswahl zu äußerst unbequemen Ereignissen geführt haben. Ich kann mich an meinen Wahlkreis erinnern. Dort bin ich in mancher Region Plakaten begegnet, auf denen stand: „Keine Windkraft im Wald!“. Diese Plakate standen exemplarisch dafür, dass sich die Bürgerinnen und Bürger hier nicht mitgenommen fühlen. Wir sollten als Landtag insgesamt dafür Sorge tragen, dass sich dies ändert. Ich würde mich freuen, Herr Gursch, wenn sich die Meinung Ihrer Fraktion dem annähern könnte und Sie dem möglicherweise zustimmen könnten. (Beifall SPD)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Der Abgeordnete Gursch hat nun die Möglichkeit, darauf zu erwidern – wovon er Gebrauch macht. Sie haben das Wort.
Corrado Gursch CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Kollege, ich habe jetzt keinen großen Dissens herausgehört. Wir erwarten ja, dass wir im Ausschuss gemeinsam ordentlich daran arbeiten. Aber wir sehen einfach, dass die Frist von zwölf Monaten, die Sie in den Antrag geschrieben haben, dieses faktische Moratorium, dem ganzen Ansinnen nicht wirklich hilft und nicht dienlich ist, denn die regionalen Planungsgemeinschaften müssen in die Lage versetzt werden, ihre Arbeit aufzunehmen. Einige haben es bereits auf den Weg gebracht. Bei den anderen sind wir der Meinung, dass wir sie mit diesem Verfahren unnötig unter Druck setzen und unnötig neue Bürokratie schaffen. Wir als Fraktion stehen genauso an der Seite der Kommunen wie Sie. Ich hoffe, dass wir im Ausschuss zu einem ordentlichen Anhörungsverfahren kommen und die Punkte, die uns wichtig sind, einbringen können. Aber noch einmal: Aus unserer Sicht sind die zwölf Monate dabei nicht hilfreich, sondern bringen unnötig Druck in die Situation. Auch die Anträge bleiben trotzdem; sie werden ja nicht irgendwie ausgesetzt. Insofern verschieben wir hier nur etwas. Aber ich hoffe, dass wir dies vielleicht im Ausschuss entsprechend diskutieren und dann gemeinsam auf den Weg bringen können. – Vielen Dank. (Beifall CDU)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Damit kommen wir zum Beitrag der Landesregierung. Zu uns spricht Herr Minister Tabbert. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Besucher! Bereits im September habe ich hier im Plenum des Landtages deutlich gemacht, dass der Ausbau der Windenergie im Einklang mit der Akzeptanz unserer Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg stehen muss. Ausbau und Akzeptanz sind eng miteinander verbunden. Und ich sage deutlich: Wir stehen zum Ausbau der Windenergie dort, wo er von den Kommunen gewollt ist. Das Land Brandenburg bekennt sich zur Energiewende und zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Damit einhergehen müssen aber wirksame Maßnahmen, die zur Akzeptanz der Energiewende bei unseren Bürgerinnen und Bürgern beitragen. Ein geordneter Ausbau der Windenergie in Brandenburg ist dafür Grundvoraussetzung. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Zu spät, Herr Tabbert!) Denn es sind auch im Rahmen des Bundes die Nordländer, die den Ausbau der Windkraft im Wesentlichen schultern. Die süddeutschen Bundesländer lassen in dieser Frage bislang leider an Solidarität vermissen. Dass wir hier heute zu dem Thema beraten, hat vor allem damit zu tun, dass es Projektierer aus dem Bereich der Windenergiewirtschaft in Brandenburg gibt, die die notwendige Steuerung dieses Ausbaus bewusst unterlaufen. In den vergangenen Monaten wurden Genehmigungen beim Landesamt für Umwelt außerhalb der von Regionalplänen vorgesehenen Gebietskulissen beantragt. Betroffen sind insbesondere die drei Planungsgemeinschaften, deren Regionalpläne sich noch in der Aufstellung befinden. Es sind dies Oderland-Spree, Lausitz-Spreewald und Prignitz-Oberhavel. Bereits rechtskräftige Regionalpläne haben die regionalen Planungsgemeinschaften Uckermark-Barnim und Havelland-Fläming. Durch diese Anträge außerhalb der geplanten Windvorranggebiete wird das Ziel der Regionalplanung einer gerechten Verteilung von Windenergieanlagen über das Land unterlaufen. Das hat zur Folge, dass die Akzeptanz vor Ort schwindet und die Planungsprozesse ins Stocken geraten. Es sollte deshalb alles unternommen werden, um zu erreichen, dass eine notwendige räumliche Steuerung nicht durch einen problematischen Übergangszeitraum bis zum Inkrafttreten der drei offenen Regionalpläne ausgehebelt wird. 2025 45 Darüber hinaus erschweren es die Regelungen des Bundes zum Repowering, die Windenergieentwicklung entsprechend auf Akzeptanz zu stützen. Positiv ist das Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau vom 27. Februar dieses Jahres. Die Problematik der Sicherung von Standorten durch Vorbescheide außerhalb von Vorranggebieten wurde damit eingedämmt. Ich begrüße die Intention der Koalitionsfraktionen, die planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen auch in den Planungsregionen ohne bestandskräftige Regionalpläne Wind zu ermöglichen und damit den regionalen Planungsgemeinschaften die Zeit zu geben, ihre Regionalpläne aufzustellen und dafür zu sorgen, dass Windkraftanlagen nur innerhalb der vorgesehenen Flächen errichtet werden. Herr Gursch, zu Ihrer Frage: Die Möglichkeit dieser zwölf Monate ist mit den Vorsitzenden der regionalen Planungsgemeinschaften abgestimmt, und alle drei begrüßen genau diesen Weg. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Frau Abgeordnete Schmidt, möchten Sie von Ihrer restlichen Redezeit Gebrauch machen? – Das möchten Sie. (Andreas Galau [AfD]: Da war noch eine Kurzintervention!) – Eine Kurzintervention? Ich habe sie nicht gesehen. Ich nehme an, es war rechtzeitig angemeldet? – War sie. (Andreas Galau [AfD]: Selbstverständlich!) Dann hat zuvor der Abgeordnete Drenske das Wort. Bitte schön. (Beifall AfD)
Peter Drenske AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Es tut mir leid, dass das nicht registriert wurde. Ich dachte, Sie hätten es gesehen. Liebe Kollegen! Lieber Herr Minister! Mittlerweile haben wir ja eine Gesetzeslage, die so schlüssig ist wie unser Steuerrecht: Keiner sieht mehr durch, und nur noch Fachleute können das Ganze auseinanderwuseln. – Jetzt wird Druck auf die Kommunen ausgeübt: Schnell, Regionalpläne, Regionalpläne! Sonst habt ihr hier Wildwuchs, und dann findet ihr euch nicht wieder! Im Endeffekt passiert genau das Gegenteil: Wir schaffen Regionen, in denen das normale Prüfverfahren eigentlich komplett ausgesetzt wird, in denen es im Schnellverfahren keinen Widerspruch der Kommune mehr geben kann und in denen alles schnell durchgewunken wird. Der Effekt ist nicht, dass wir damit Windeignungsgebiete schaffen, sondern dass eigentlich nur noch Nichtwindeignungsgebiete übrig bleiben. Das führt dann zu folgendem Zielkonflikt – das sagte die Ministerin auch schon –: Wenn wir bis 2030 30 % der Landesfläche mit Schutzgebieten ausweisen wollen, wird nichts mehr übrig sein, weil selbst da dann schon Windmühlen stehen werden. Deshalb hatten wir ja in der letzten Plenarsitzung die Forderung nach einem Moratorium eingebracht und gesagt, dass es keine Ausnahmen mehr geben darf und dass wir unsere Schutzgebiete ganz klar definieren müssen. (Beifall AfD) Da lasse ich auch die 2 % definiertes Flächenziel nicht mehr gelten. Denn 2 % definiertes Flächenziel heißt ja nicht, dass wir das nicht schon längst erreicht hätten. Wenn wir die Altanlagen dazurechnen und diese Altanlagen alle mit Repowering belegt werden, liegen wir sogar beim doppelten Wert. Sie müssen sich das einmal vor Augen führen: 2021 wurde das Flächenziel definiert. Mittlerweile ist der Wert von 3 Megawatt auf 6 bis 7 Megawatt pro Anlage gestiegen. Wenn wir diese Menge dazurechnen, haben wir das Ziel nicht nur erreicht, sondern sind schon weit, weit darüber. (Beifall AfD) Das Nächste, was da noch reinspielt, ist: Windanlagen, habe ich letztens gelesen, laufen in Deutschland ungefähr 2 000 Stunden pro Jahr. Eine Produktivitätsberechnung für Industrieunternehmen besagt aber, dass Anlagen 6 000 …
Rainer Genilke
Herr Drenske, Sie müssten jetzt langsam zum Schluss kommen.
Peter Drenske AfD
Das ist der letzte Satz. – Eine Produktivitätsberechnung für Industrieunternehmen besagt aber, dass Industrieanlagen, um produktiv zu sein, 6 000 Stunden pro Jahr laufen müssen. Und wir denken, wir können die Welt retten, indem wir noch mehr Windräder in Schutzgebiete bauen. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Der Minister hätte jetzt die Möglichkeit, zu antworten. – Darauf verzichtet er. Deshalb jetzt noch einmal mein Angebot an Frau Schmidt: Wenn Sie Ihre restliche Redezeit noch in Anspruch nehmen möchten, wäre das jetzt ein guter Zeitpunkt. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Martina Maxi Schmidt SPD
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hier wird eine sehr, sehr große Gemengelage zu diesem Gesetzentwurf aufgemacht. Wir wissen, dass wir bei der Stärkung der Regionalplanungsgemeinschaften noch nicht am Ende der Fahnenstange angekommen sind. Wir wollen die Regionalplanungsgemeinschaften gerne wirklich weiter stärken. Wir wissen, dass es hier noch viele offene Fragen gibt. Die wollen wir auch gerne lösen. Die lösen wir aber zugegebenermaßen nicht mit diesem Gesetzentwurf. Hier geht es, wie ich in meiner Rede ausgeführt habe, vor allen Dingen um ein Einlenken. Wir erfüllen hier Bundesvorgaben. Wir erfüllen die Vorgabe, 2,2 % an Fläche zu erreichen. Wir unterstützen diese Vorgabe. Für Brandenburg heißt das vor allen Dingen eines: Wir haben fünf regionale Planungsgemeinschaften, von denen zwei Regionalpläne verabschiedet haben. Bei den anderen dreien sieht es anders aus. Das bedeutet, dass hier die Privilegierung im Außenbereich nach Baugesetzbuch eintritt. Das heißt, diese Anlagen müssen außerhalb der schon in Planung befindlichen Vorranggebiete genehmigt werden. Das ist genau der Punkt, den wir ja nicht wollen. Wir wollen die Steuerung vor allen Dingen im Windvorranggebiet haben. Dieser Gesetzentwurf bezieht sich hier auch nur auf den Teil außerhalb dieser Regionalpläne, und die Bauleitplanung der Kommune ist hiervon unbetroffen. Die hat an der Stelle mit dem Gesetzentwurf nichts zu tun. Grundsätzlich ist es so: Seit 2023 bestehen die Ziele, bis 2027 1,8 % und bis 2032 2,2 % an Fläche zu erreichen. Nach Ablauf dieser Frist sind praktisch überall Genehmigungen im Rahmen der normalen Genehmigungsprozesse möglich; allerdings entfällt dann eine Privilegierung für die Regionalplanung. Das ist etwas, was wir gerade im Übergangszeitraum verhindern wollen. Ich begrüße den Gesetzentwurf, halte es aber für richtig, dass wir hier noch offene Fragen und Punkte zur Klärung in den Ausschuss mitnehmen. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Das Wort erhält nun noch einmal für die BSW-Fraktion Frau Abgeordnete Meyer. (Beifall BSW)
Jenny Meyer BSW
Herr Präsident! Lieber Herr Gursch, ich finde es schon kurios, was Sie hier behaupten. Genau das Gegenteil ist nämlich der Fall: Unser Moratorium greift eben nicht in laufende Verfahren ein, sondern nimmt Druck von den Planungsgemeinschaften und verschafft ihnen die notwendige Zeit, ihre Planungen nach den vorgeschriebenen Planungsverfahren fortzusetzen und abzuschließen. Herr Drenske, die Planungsgemeinschaften – davon gehe ich eigentlich aus – nehmen Rücksicht auf die Schutzgebiete. Es geht ja gerade darum, durch das Moratorium die Genehmigungen außerhalb der Windenergiebiete zu stoppen. Bei der jüngsten Ausschreibungsrunde … – Nein, jetzt habe ich keine Redezeit mehr. Also: Ich habe alles eigentlich schon mehrmals gesagt. Mich wundert, wie gesagt, dass da etwas nicht richtig verstanden wurde. Wir verschaffen den Planungsgemeinschaften die notwendige Zeit. Ich bitte um Zustimmung zur Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
Rainer Genilke
Wir sind am Ende der Debatte angekommen. Wir kommen zur Abstimmung. Die Koalitionsfraktionen beantragen die Überweisung ihres Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung, Drucksache 8/1970, an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist die Überweisung einstimmig beschlossen. (Vereinzelt Beifall BSW) Ich schließe Tagesordnungspunkt 6. Bevor ich Tagesordnungspunkt 7 aufrufe, darf ich Gäste begrüßen. Wir begrüßen die Mitglieder der Senioren Union Brandenburg auf Einladung der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt. Herzlich willkommen im Landtag Brandenburg! (Allgemeiner Beifall – Eine Besucherin winkt der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt [CDU] von der Besuchertribüne aus zu.) – Super, vielleicht könnten wir das jetzt wieder einstellen. Das war, glaube ich, deutlich. (Heiterkeit) Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf. TOP 7: Gesetz zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Sechster Medienänderungsstaatsvertrag) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/910 2. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 8/2043 in Verbindung damit: Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/918 2. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 8/2044 Entschließungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1459 (3. Neudruck) 2025 47 Zum Entwurf „Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge“ liegt auf Drucksache 8/2055 ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster spricht der Abgeordnete Stohn für die SPD-Fraktion. Bitte schön.
Erik Stohn SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Liebe Fans des öffentlich-rechtlichen Rundfunks! Und davon haben wir einige hier im Haus: (Beifall SPD – Vereinzelt Lachen bei der AfD) die einen, die unheimlich gerne das Kulturradio des RBB hören, oder die anderen, deren Augen glänzen, wenn Sahra Wagenknecht auf der Couch von Markus Lanz sitzt. Und ich bin mir sicher, dass die beiden Medienänderungsstaatsverträge, die wir heute behandeln und diskutieren, dazu beitragen werden, dass die Fangemeinde des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch größer wird. (Lachen bei der AfD – Dennis Hohloch [AfD]: Noch größer?) Wir reden heute über den Sechsten und den Siebten Medienänderungsstaatsvertrag. Beide werden wesentliche Änderungen unserer Medienlandschaft bringen, und beide benötigen die Zustimmung aller 16 Länder, aller 16 Landtage. 13 haben sie schon gegeben, und auch unsere Landesregierung hat das bereits im April getan. Jetzt ging es ja öfter darum: „Ist man dafür, ist man dagegen?“, aber eigentlich weniger um den Inhalt. Was leisten denn diese Staatsverträge? Das ist eine ganze Menge: mehr Kontrolle, mehr Transparenz, mehr Klarheit im Auftrag, mehr Effizienz, mehr Jugendschutz und mehr Nähe zu den Menschen. Und das wollen wir doch alle hier im Haus. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Mit diesen Staatsverträgen stärken wir die Aufsichtsgremien. Wir stärken den Sendeauftrag, damit Information, Bildung und Kultur wieder im Mittelpunkt stehen. Und im Zeitalter der Digitalisierung geben wir eine klare Guideline, eine klare Orientierung vor, damit junge Menschen eben nicht nur Netflix und TikTok kennen, sondern auch verlässliche Nachrichtenquellen wie die „Tagesschau“ oder „Brandenburg aktuell“. (Zurufe von der AfD) Wir wissen doch, wie gut und verlässlich gerade hier in Brandenburg regionale Berichterstattung ist. Sie kommt bei uns aus Cottbus, aus Frankfurt (Oder), aus Potsdam, aus Prenzlau, aus Perleberg und neu aus Brandenburg an der Havel. Das ist es doch, was Identität, Sichtbarkeit und Teilhabe sichert. Damit kommt Brandenburg medial vor. (Beifall SPD – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag widmet sich dem Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz. Das sage ich Ihnen auch als Vater: Bei veränderten Bedingungen in der Nutzung durch Kinder und Jugendliche bedarf es einer effektiven Verpflichtung von Medienanbietern, Jugendschutzfunktionen bedienbar, einfach, pragmatisch und effizient anzubieten. Das kommt jetzt mit diesem Änderungsstaatsvertrag, und das ist eine ganz wichtige Nachricht auch für Eltern. Schon allein deswegen lohnt es sich, dem zuzustimmen. Kommen wir zum Reformstaatsvertrag. Das wissen Sie alle: Um seine Aufgabe zu erfüllen, bekommt der öffentlich-rechtliche Rundfunk Geld von den Bürgerinnen und Bürgern in Form des Rundfunkbeitrags. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Die müssen den zahlen!) – Jaja. Sie wollen, dass das aus Steuern finanziert wird. Das wird jetzt nicht zu Staatsferne beitragen. Deswegen sind wir da anderer Meinung. (Andreas Galau [AfD]: Wir ja auch!) Übrigens trägt dieser Reformstaatsvertrag dazu bei – Herr Dr. Grimm hat das ja in der letzten Legislaturperiode für uns mitverhandelt –, dass die Beiträge stabil bleiben. Und es gibt mit diesem Reformstaatsvertrag eine klare Verpflichtung zu Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Das heißt: Doppelstrukturen werden abgeschafft. Das heißt: mehr Klasse statt Masse. Die aktuell 70 Hörfunkwellen werden auf 53 reduziert, Spartenprogramme wie ZDFneo und tagesschau24 werden neu sortiert, und 3sat und arte werden zu einer europäischen Kulturplattform zusammengefasst. Die Mediatheken werden ebenfalls zusammengebracht. Sie sehen: Inhalte bleiben erhalten; aber der Fokus wird auf den Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gelegt, und das ist auch richtig so. Aber ich sehe auf der Tribüne …
Rainer Genilke
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Erik Stohn SPD
Ja, sehr gerne.
Ludwig Scheetz SPD
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Stohn, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Regelt der Reformvertrag – das ist noch nicht so richtig herausgestellt worden – denn auch die Vergütung der Führungskräfte?
Erik Stohn SPD
Vielen Dank, Herr Kollege Scheetz. Damit sprechen Sie eine Diskussion an, die wir hier in diesem Haus in der vergangenen Legislaturperiode im Zusammenhang mit dem RBB-Staatsvertrag geführt haben, in dem wir festgelegt haben, dass die Vergütungen von Intendanten nicht höher sein dürfen als die des Ministerpräsidenten. Da ist Brandenburg vorangegangen. Und das findet sich eben auch in diesem Reformstaatsvertrag wieder. (Beifall des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Wir treffen jetzt hier klare Transparenzregelungen: Die Gehälter von Führungspersonal müssen veröffentlicht werden, die Zahl außertariflicher Verträge muss auf ein Mindestmaß reduziert werden. Ich glaube, es ist entscheidend für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dass es keine Rosinenpickerei gibt: auf der einen Seite die Vergütung wie in einem Wirtschaftsunternehmen und auf der anderen Seite Pensionsansprüche wie bei der öffentlichen Hand. – Vielen Dank, dass Sie darauf noch mal hinweisen. Brandenburg ist vorangegangen; (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) mit dem Reformstaatsvertrag wird es bundesweit nachgemacht. Hier ist Brandenburg also wieder vorne gewesen. Wurde die Zeit hier während der Zwischenfrage eigentlich angehalten?
Rainer Genilke
Natürlich.
Erik Stohn SPD
Das habe ich nicht so gesehen. Ich steige ja jetzt gerade erst wieder in die reguläre Rede rein. Das hat ja nicht so geklappt, Herr Vizepräsident. (Lars Hünich [AfD]: Das ist eine Missachtung des Präsidiums! – Weitere Zurufe von der AfD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, dass wir der Zustimmung zu den Staatsverträgen den Jugendschutz stärken und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für die Zukunft fit machen, damit die Fangemeinde weiter wächst und damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk das bleibt, was er doch sein muss: ein Fels in der Brandung gegen Desinformation. Er transportiert regionale Stimmen und ist ein Garant für die demokratische Vielfalt. Deshalb stimmen wir heute diesen Medienstaatsverträgen zu. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Wir fahren in der Debatte mit dem Beitrag des Abgeordneten Hohloch für die AfD-Fraktion fort. (Beifall AfD)
Dennis Hohloch AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir verlassen jetzt den Karnevalszug, kehren in den Landtag zurück und werden wieder sachlich. (Beifall AfD – Lachen der Abgeordneten Kai Berger und Torsten Arndt [AfD]) Denn wir diskutieren heute über ein wirklich wichtiges Thema. Wir diskutieren – angeblich – über die Zukunft der Medienlandschaft in Deutschland, über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und über den Sechsten und Siebten Medienänderungsstaatsvertrag. Bevor wir aber darüber reden, sollten wir uns eine Frage stellen, die für diejenigen Regierungsmitglieder, die an der Erarbeitung dieser Verträge mitgewirkt haben, Herr Dr. Grimm, essenziell gewesen wäre, und zwar: Warum haben so viele Menschen in diesem Land die Nase voll von ARD und ZDF? – Das ist doch die Frage. Um sie zu beantworten, müsste man sich Gedanken machen. Dann könnte man einen richtigen Reformstaatsvertrag vorlegen, und nicht das Pamphlet, das man uns hier heute präsentiert, meine Damen und Herren. Es gibt vier Gründe dafür, dass so viele Menschen in diesem Land keine Fans vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind, sondern ihn ablehnen. Zu diesen vier Gründen zählt, erstens, die fehlende Meinungsvielfalt. Die Pluralität wird in den öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten nicht abgebildet. Die anderen Gründe sind, zweitens, die Meinungsmache – andere sagen Propaganda –, drittens, das ungeheure Finanzvolumen und, viertens, die maßlose Geldverschwendung, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Kommen wir zur fehlenden Meinungsvielfalt. Sie kennen das: Es sind immer dieselben Gesichter, dieselben Parteien und dieselben Deutungen, die uns bei ARD, ZDF und RBB jeden Tag präsentiert werden. Kritische oder regierungskritische Positionen kommen, wenn überhaupt, in homöopathischen Dosen vor. Sehen wir uns als Beispiel einmal die Polittalkshows an: 2023 gab es bei ARD und ZDF 155 dieser Sendungen mit 240 Politikern. Wie viele von ihnen waren von der AfD? – Es waren zwei. Das ist weniger als 1 % für die größte Oppositionsfraktion in der Bundesrepublik, meine Damen und Herren. Ein Jahr zuvor war es sogar noch schlimmer: 457 Politiker wurden eingeladen, darunter 129 von der SPD, 125 von der CDU und gerade einmal zwei von der AfD. 0,4 % – so viel zur Meinungsvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Herr Stohn. (Beifall AfD) Man sollte sich Gedanken darüber machen, wo die Gründe dafür liegen. In Bezug auf die fehlende Meinungsvielfalt leiten sie sich aus zwei Punkten ab. Der erste ist die Parteiendominanz in den Kontrollgremien, die dieser Reformstaatsvertrag nicht angreift. Allein im ZDF-Fernsehrat weisen von den 60 Mitgliedern 36 eine Parteinähe oder einen Parteihintergrund auf, vor allem – wer hätte das gedacht – bei der SPD und der Union, meine Damen und Herren. Im RBB-Rundfunkrat sieht es nicht anders aus. 2025 49 Der zweite Punkt ist das rot-grüne Redaktionsmilieu, denn laut der Langzeitstudie „Journalismus und Demokratie“ wählen 41 % der Journalisten des ÖRR grün, 16 % die SPD und immerhin noch 8 % die CDU. Die AfD kommt selbstverständlich nicht darin vor, meine Damen und Herren, weil sie die falschen Meinungen vertritt. Kommen wir zum zweiten Grund, der Meinungsmache. Gerade bei den großen Streitfragen der letzten Jahre wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk eben nicht als ehrlicher Moderator wahrgenommen, sondern als Teil der politischen Kampagnen der Regierung. Bei Corona: „Coronaleugner“, „Schwurbler“ – Kritiker kamen erst gar nicht zu Wort. Bei der Migration: Überall positive Narrative über Willkommenskultur, Buntheit, die alles dominieren, während Kosten und Kriminalität verschwiegen werden sollen. Das beste Beispiel ist Julia Ruhs, deren Sendung die Journalisten des NDR am liebsten abgesetzt hätten, wenn es nach ihnen gegangen wäre. (Zuruf von der CDU: Wurde sie aber nicht!)
Rainer Genilke
Sie lassen eine Zwischenfrage zu, Herr Abgeordneter?
Dennis Hohloch AfD
Selbstverständlich.
Rainer Genilke
Herr Funke, bitte.
Johannes Funke SPD
Danke, Herr Abgeordneter Hohloch. Ihre Parteivorsitzende wird in den öffentlich-rechtlichen Medien dieser Tage ständig zu Russlandreisen ihrer Parteikollegen zitiert. Da häuft sich die Berichterstattung über Ihre Partei auffällig, das steht mit Ihrer Rede aber nicht in Einklang. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Oh, Gott, ist das billig! – Andreas Galau [AfD]: Was soll denn diese Frage?! – Lachen bei der AfD) Wie stehen Sie dazu?
Dennis Hohloch AfD
Wissen Sie, Herr Funke, Sie haben genau das belegt, was ich gerade gesagt habe: Nur weil jemand vorkommt, heißt das nicht, dass die Meinungsvielfalt abgebildet wird – wenn jemand permanent in den Medien für ganz legitime Kontakte zur Russischen Föderation diffamiert wird. (Beifall AfD) Wenn man Frieden möchte – ich verstehe, dass Sie bei der SPD das nicht kapieren –, muss man sich mit den Kriegsparteien zusammensetzen. Und das hat nichts damit zu tun, dass man ein Russlandhofnarr oder ein Putin-Hofnarr ist, wie Markus Söder sagte. Es hat etwas damit zu tun, dass man Verantwortung für dieses Land und diesen Kontinent Europa trägt. (Beifall AfD) Deutschland als größte Wirtschaftsmacht braucht die Kontakte in den Westen genauso wie die in den Osten. Wir befinden uns im Zentrum Europas, wir sind das Zentrum Europas. Deswegen haben wir dort Verantwortung zu tragen. Doch diese Verantwortung wird im öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbstverständlich verkannt, denn: Sämtliche Kontakte nach Russland oder sonst wohin, egal, was die AfD macht, ob sie sich mit Elon Musk, Trump oder Putin trifft – der öffentlich-rechtliche Rundfunk findet immer wieder die Möglichkeit, die AfD zu diskreditieren. Wenn Sie das als Meinungsvielfalt bezeichnen, weiß ich ganz genau, warum Sie Mitglied der SPD sind. (Unmut bei der SPD – Lars Hünich [AfD]: Deswegen geht jetzt der RBB raus!) Vielen Dank. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Lassen Sie eine zweite Zwischenfrage zu? – Bitte schön.
Erik Stohn SPD
Herr Hohloch, ehrlich gesagt lassen Sie mich verwirrt zurück. (Zuruf von der AfD: Ist in Ordnung! – Weitere Zurufe von der AfD) War es nicht Ihre Parteivorsitzende Alice Weidel, die auch gegen die Reise von Herrn Kotré war und klare Maßgaben genannt hat sowie Konsequenzen, wenn gegen diese verstoßen wird, bis hin zum Parteiausschluss? Machen Sie doch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht für die Vorgaben Ihrer eigenen Parteivorsitzenden verantwortlich! Entschuldigung! Wie stehen Sie dazu? (Zuruf von der AfD)
Rainer Genilke
Moment mal.
Dennis Hohloch AfD
Herr Stohn, ich muss …
Rainer Genilke
Moment, Herr Abgeordneter. – Zwischenfragen beziehen sich auf zuvor geäußerte Inhalte, nicht auf das Ergebnis einer Diskussion, die aufgrund einer Frage entstand. Insofern müssen Sie nicht auf diese Frage antworten. Ich lasse Ihre reguläre Zeit weiterlaufen.
Dennis Hohloch AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Hervorragender Präsident!) Wir sprachen gerade vom Beispiel Ukrainekrieg. Die Sichtweise der Bundesregierung ist im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ständig vertreten, wie ein Dauergast. Blicken wir auf das Thema Klima – da ist es genauso: Getarnte Klimaaktivisten werden uns als Experten verkauft. Auf der IAA kommen fast ausschließlich Klimaaktivisten und grüne Politiker wie Anton Hofreiter zu Wort. Selbstverständlich ist das gelebte Meinungsvielfalt, meine Damen und Herren. Kommen wir zum dritten Grund – zu teuer. 9 Milliarden Euro bekommt dieser Moloch von öffentlich-rechtlichem Rundfunk. Das ist der teuerste Rundfunk der Welt, das Programm ist aber leider nicht das beste der Welt. Bei einer Bevölkerung von 83 Millionen – vielleicht sind es mittlerweile schon 86 Millionen, wer weiß das schon – und im Vergleich zur Volksrepublik China ist es nicht zu rechtfertigen, dass dieser Rundfunk 9 Milliarden Euro kostet, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Zudem wird er über eine Zwangsgebühr finanziert – von denjenigen, die sich mit diesem Programm nicht identifizieren können. Es muss nicht mal sein, dass sie es nicht gucken – sie werden vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk sogar wegen ihrer falschen Meinung bekämpft, nämlich wenn diese nicht Mainstream genug ist. Das ist einfach nicht gerecht. (Beifall AfD) Kommen wir zum vierten Grund – die maßlose Geldverschwendung. Ich nenne Ihnen einfach nur zwei Beispiele. Caren Miosga: Eine Sendung kostet 219 000 Euro. Der Minutenpreis liegt also bei 3 650 Euro. Die Dame erhält pro Jahr ein Honorar von 570 000 Euro – mehr als eine halbe Million Euro. Das ist mehr, als der Intendant des WDR erhält – der ist nicht arm dran, meine Damen und Herren –, und wesentlich mehr, als der Bundeskanzler erhält. Das kann doch nicht unser aller Ernst sein; und dieser Reformstaatsvertrag ändert daran nichts. (Beifall AfD) „Tatort“: Die Produktionskosten pro Sendung belaufen sich auf 1,7 bis 1,9 Millionen Euro. Da kostet die Sendeminute sogar 21 500 Euro. Jeder sollte sich einmal fragen, ob das Niveau des „Tatorts“ das wert ist. Ich würde sagen: Nein. Wenden wir uns dem WDR-Intendanten Tom Buhrow zu: 2024 hat er 427 000 Euro erhalten, zusätzlich 20 000 Euro Sachbezüge. (Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) Auch daran ändert der Reformstaatsvertrag nichts, meine Damen und Herren. Kommen wir doch zum Reformstaatsvertrag – was bewirkt dieser denn? Herr Stohn hat gesagt: „Doppelstrukturen werden abgeschafft.“ – Das ist eine Lüge, denn das ZDF, bei dem wir ja mit dem Zweiten besser sehen, (Vereinzelt Beifall AfD) wird nicht abgeschafft, meine Damen und Herren. Doch Sie können es abschaffen, wenn Sie den Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu diesem Reformstaatsvertrag annehmen. Es gibt keine wesentlichen Verbesserungen, die Begrenzung der exorbitanten Gehälter ist viel zu zaghaft. Die AfD fordert ganz klar eine Bezahlung in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Es sind öffentliche Rundfunkanstalten, Anstalten des öffentlichen Rechts und keine Privatunternehmen – also keine außertariflichen Verträge mehr, meine Damen und Herren! (Beifall AfD) Der neue Medienrat wird nichts ändern. Er wird aus sechs Mitgliedern bestehen. Sie dürfen raten, wer diese Plätze besetzt – die Rundfunkanstalten selbst und die Regierungschefs der Bundesländer. So viel zur Staatsferne des Rundfunks. Auch dieser Medienrat wird nichts verändern. Vor allem lässt dieser Reformstaatsvertrag keine Antwort auf die eklatante Missachtung des Auftrags zu wahrheitsgemäßer, unparteilicher, umfassender und objektiver Berichterstattung der Rundfunkanstalten zu, meine Damen und Herren. Kurz noch zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag: Ich stimme Ihnen zu, Herr Stohn, es gibt Änderungen, die durchaus sinnvoll sind – gerade wenn es darum geht, zu verhindern, dass Minderjährige im Internet Zugang zu Hardcorepornografie haben. Das Problem ist, dass Sie das Ganze wieder mit fragwürdigen Bestimmungen vermengen, die die Meinungsfreiheit einschränken und durch EU-Vorgaben unnötigerweise in diesen Staatsvertrag eingeflossen sind. Die Gefahr des Overblockings ist auch nicht von der Hand zu weisen. Dementsprechend schlagen wir vor, diesen Staatsvertrag zu überarbeiten. Dann könnte auch die AfD-Fraktion diesem Ansinnen zustimmen, meine Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall AfD) Kommen wir zum Schluss: Die AfD verlangt Nacharbeit. Wir haben einen Entschließungsantrag eingereicht. Stimmen Sie diesem zu, beauftragen Sie die Landesregierung, einen echten Reformstaatsvertrag vorzulegen! Dann haben wir wirklich die Chance, Herr Stohn, die Fangemeinde endlich zu vergrößern. – Vielen Dank. (Beifall und Lachen bei der AfD)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – In der Debatte folgt nun der Beitrag des Abgeordneten Peschel für die BSW-Fraktion. (Beifall BSW – Lars Hünich [AfD]: Redet Herr Crumbach gar nicht? Wo ist denn Herr Crumbach?) 2025 51
Falk Peschel BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Das Wichtigste zuerst: Das BSW bekennt sich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ein von staatlicher und politischer Einflussnahme unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist für eine freie, umfassende und individuelle Meinungsbildung unverzichtbar. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Ein solcher Rundfunk muss jeden Tag seinem Programmauftrag nachkommen. Er muss ein breites Meinungsspektrum abbilden, höchste journalistische Standards sichern und mit kritischer, ausgewogener Berichterstattung über sämtliche gesellschaftsrelevante Themen zur demokratischen Kultur beitragen. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist aktuell weit davon entfernt, diesen Ansprüchen gerecht zu werden. Er steckt in einer Krise. (Beifall BSW und AfD) Immer mehr Bürger sind mit der politischen Gewichtung und journalistischen Qualität der Berichterstattung unzufrieden. (Beifall des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD]) Sie verlieren zunehmend das Vertrauen. Manchmal ist man sich nicht sicher, ob der Rundfunk noch die Mächtigen kritisch begleitet oder nicht doch eher die Mächtigen vor Kritik schützen will. (Beifall BSW sowie der Abgeordneten Andreas Galau und Lars Hünich [AfD]) Zudem befinden sich viele Sendeanstalten trotz jährlicher Einnahmen von rund 10 Milliarden Euro aus Rundfunkgebühren und Werbeeinkünften in einer finanziellen Schieflage. Die Gründe: ineffiziente und teure Verwaltungsstrukturen, immer noch zu wenig Transparenz bei Gehältern für alle Leitungsfunktionen und deutlich zu hohe Gagen und Produktionskosten. In dieser Situation bedarf es tiefgreifender Reformen, wie wir es auch im Koalitionsvertrag festgehalten haben. Es braucht dringend Reformen, mit denen man an den strukturellen Ursachen der Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ansetzt, anstatt sich auf Symptombehandlung und warme Worte zu beschränken. (Beifall BSW sowie der Abgeordneten Lars Hünich und Torsten Arndt [AfD]) Wir haben die Verträge in unserer Fraktion gründlich geprüft und uns über die Anhörung im Hauptausschuss hinaus von Sachverständigen begleiten lassen. Der Staatsvertrag zum Jugendschutz enthält mehrere Ergänzungen, mit denen der Jugendschutz vor dem Hintergrund des digitalen Wandels verbessert werden soll. Viele der Änderungen sehen wir als unproblematisch an; schließlich treten auch wir für einen stärkeren Jugendschutz ein. (Beifall BSW sowie der Abgeordneten Lars Katzmarek und Erik Stohn [SPD]) Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass unter dem Deckmantel des Jugendschutzes neue Kontrollinstrumente und -befugnisse für die Medienaufsichtsbehörden entstehen, die die digitalen Medien unverhältnismäßig einschränken können. (Beifall BSW und AfD) Es besteht die Gefahr, dass rechtliche Grundlagen dafür geschaffen werden, dass Aufsichtsbehörden nicht nur tatsächlich gefährliche und bzw. oder rechtswidrige Inhalte, sondern auch Medieninhalte und Anbieter, die sich außerhalb eines als zulässig empfundenen Meinungskorridors bewegen, sanktionieren können. Beiträge zur Kritik an der deutschen Aufrüstungspolitik könnten als Gefährdung „nationaler Sicherheits- und Verteidigungsinteressen“, wie es in dem Vertrag unter anderem heißt, eingestuft und verfolgt werden. Ausschließen kann das auf der Grundlage dieses Vertrages niemand. Das Eintreten für Meinungsfreiheit ist jedoch ein Grundpfeiler des BSW. (Beifall BSW) Im Reformstaatsvertrag werden viele der Strukturprobleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch nicht einmal benannt. Es werden nur zögerliche Ansätze geliefert, etwa die unverbindliche Beteiligung der Beitragszahler über einen nicht spezifizierten „Gesellschaftsdialog“ oder die Zusammenlegung und Streichung von Spartenprogrammen und Social-Media-Angeboten. Der Einfluss der Politik auf die Rundfunkhäuser vor allem bei der Besetzung der Führungspositionen in Aufsichtsgremien wird nicht problematisiert. Im Ergebnis steht ein nuanciertes „Weiter so!“, das die Krise des Rundfunks nicht lösen, sondern verstetigen wird. (Beifall BSW) Hinzu kommt: Seitdem der Reformstaatsvertrag im vergangenen Jahr ausgehandelt wurde, hat die Realität längst bewiesen, dass er völlig unzureichend ist. Zu erwähnen sind die Gelbhaar-Affäre bei unserem RBB, der Umgang mit kritischen oder andersdenkenden Journalisten etwa bei „frontal“ im ZDF oder in der Causa Julia Ruhs oder manipulative Sendungen wie vor wenigen Wochen „Die 100“ bei ARD zum Thema Wehrpflicht. Dieses Format war für die zunehmende Abkehr von einer ausgewogenen und pluralistischen Berichterstattung beispielhaft. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Beim Thema Aufrüstung und Kriegsertüchtigung ist dies besonders auffällig. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Sinnvolle, tiefgreifende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wären nach Auffassung des BSW unter anderem folgende: eine überzeugende Regelung, die Meinungsvielfalt garantiert – in der Berichterstattung müssen sich die unterschiedlichen Auffassungen der Gesellschaft widerspiegeln und die journalistischen Sorgfaltspflichten strikt beachtet werden –, ausgeweitete Transparenzregeln und Deckelung von Spitzengehältern, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Redaktionen insbesondere für die freien Mitarbeiter, denn journalistische Unabhängigkeit setzt faire Bezahlung und sichere Beschäftigung voraus, (Lars Hünich [AfD]: Absolut!) eine Reform der Aufsichtsgremien, etwa durch eine direkte Einbeziehung der Beitragszahler, damit unabhängig, repräsentativ und nicht parteipolitisch besetzt wird, (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) die Aufwertung des Informations- und Bildungsauftrags und die größtmögliche Zusammenlegung der Verwaltung der Sendeanstalten. Diese Reformen kosten nicht einen Euro. Im Gegenteil, sie machen den Rundfunk besser, transparenter und gleichzeitig preiswerter. (Beifall BSW) Was solche Reformen jedoch kosten, ist Mut – und sie erfordern, dass sich die Politik ganz bewusst selbst von der Möglichkeit der politischen Einflussnahme in den Aufsichtsgremien lossagt. Dieser Preis sollte aber für einen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine wichtige Rolle für die Demokratie nicht zu hoch sein. (Beifall BSW) Werden die Staatsverträge in der jetzigen Form ratifiziert, werden dringende Reformen vermutlich über viele Jahre nicht angepackt, der Vertrauensverlust sowie die Polarisierung unserer Gesellschaft gingen weiter. Wer kann das wollen? Meine Damen und Herren, in etlichen Sonntagsreden werden wir dazu aufgefordert, unsere Demokratie zu stärken und zu verteidigen. Jetzt haben wir alle hier die Chance dazu – nutzen wir sie doch. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD)
Rainer Genilke
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Falk Peschel BSW
Ich bin eigentlich schon beim letzten Satz, aber gern.
Rainer Genilke
Ich erinnere Sie daran.
Dennis Hohloch AfD
Vielen Dank, Herr Peschel, dass Sie die Frage zulassen. Das geht auch ganz schnell. Die Dinge, die Sie gerade aufgezählt haben, die Punkte der Kritik am System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Sie gerade erwähnt haben, können Sie zum Großteil mit dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion ausräumen. Deswegen interessiert mich, wie Sie und Ihre Fraktion zu dem Änderungsvortrag votieren werden.
Rainer Genilke
Bitte schön.
Falk Peschel BSW
Sehr geehrter Herr Kollege Hohloch, wir werden diesen Änderungsantrag ablehnen, weil er aus unserer Sicht im Kern immer noch an den wesentlichen Punkten, die ich gerade aufgeführt habe, vorbeigeht. (Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Ich würde gern zum Schluss meiner Rede kommen und noch etwas zu unserem Abstimmungsverhalten sagen: (Lars Hünich [AfD]: Wie hatten Sie denn im Hauptausschuss abgestimmt?) Unsere mehrheitliche Ablehnung der Medienänderungsstaatsverträge heute ist ausdrücklich keine Stimme gegen, sondern eine Stimme für einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Niels-Olaf Lüders [BSW]: Das ist genau der Unterschied! – Lars Hünich [AfD]: Nee!) und damit für eine Besserung der demokratischen Kultur und der Debatte in unserem Land. – Herzlichen Dank. (Beifall BSW)
Rainer Genilke
Danke schön. – Wir fahren in der Debatte fort; für die CDU-Fraktion wird der Abgeordnete Dr. Redmann sprechen.
Jan Redmann CDU
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Peschel, es tut mir leid – ich kann Sie mit Ihren Ausführungen und der Position der Mehrheit Ihrer Fraktion nicht ernst nehmen. Bei dem, was Sie hier vortragen, geht es nicht um die Medienstaatsverträge – es geht Ihnen um eine Medienshow! Das ist insbesondere einer Partei, die an einer Landesregierung beteiligt ist, unwürdig, denn wenn das, was Sie hier alles vorgetragen haben, tatsächlich stimmen würde, wenn es Ihnen tatsächlich um all die Dinge ginge, frage ich mich, warum Sie in den vergangenen Monaten nichts, aber auch gar nichts dafür getan haben, Ihre Vorstellungen in die Realität umzusetzen! (Beifall CDU) Ich zeige Ihnen jetzt einmal, wo Sie etwas hätten tun müssen: 2025 53 Der erste Entwurf des Reformstaatsvertrages ist am 25. Oktober 2024 vorgelegt worden, ziemlich pünktlich zum Beginn Ihrer Koalitionsverhandlungen. Wenn ich in Ihren Koalitionsvertrag schaue, sehe ich relativ allgemeine Äußerungen, die so verstanden werden müssen, dass Sie eigentlich mit diesem Staatsvertrag einverstanden sind. Am 6. März wurde der Staatsvertrag endgültig unterzeichnet. Der Ministerpräsident ist zur MPK gefahren, hat ihn unterzeichnet und hat keine Protokollerklärung abgegeben, dass die Mehrheit in diesem Landtag in seiner Koalition nicht gesichert wäre. Das ist sonst, wenn das der Fall ist, bei Staatsverträgen üblich und ist beim Beitragsstaatsvertrag zum Beispiel auch vorgekommen. Kurz danach hat das Kabinett diesen Staatsvertrag beschlossen, mit völliger Zustimmung des BSW. Auch da kein Wort des Widerspruchs, auch da kein Einwand. Ja, vor wenigen Wochen hat noch Ihr Fraktionsvorsitzender im Hauptausschuss betont, wie wichtig es ist, dass dieser Reformstaatsvertrag noch im November vom Landtag beschlossen und ratifiziert wird. Sie hatten gegen diese Staatsverträge über viele Monate einfach nichts einzuwenden. Das ist die Wahrheit! (Beifall CDU)
Rainer Genilke
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Jan Redmann CDU
Sehr gern.
Rainer Genilke
Herr Dorst, bitte.
Christian Dorst BSW
Vielen Dank, Herr Kollege Redmann, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Bei mir entsteht gerade der Eindruck, dass es Ihnen an Argumenten fehlt, (Lars Hünich [AfD]: Das ist kein Eindruck, das ist so!) warum Sie heute Ihre angekündigte Zustimmung zu den Medienänderungsstaatsverträgen vollziehen wollen, und dass Sie sich, weil Sie eigentlich keine sinnvollen Argumente dafür haben, (Danny Eichelbaum [CDU]: Wo ist denn die Frage? – Lars Hünich [AfD]: Lassen Sie ihn doch mal ausreden, meine Güte!) jetzt an der Chronologie und an einem vermeintlichen Fehlverhalten unserer Fraktion abarbeiten. Gehe ich recht in dieser Annahme? (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD])
Jan Redmann CDU
Wollen wir die zweite Frage gleich anhängen?
Rainer Genilke
Wenn Sie das möchten. – Bitte die nächste Zwischenfrage!
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Vielen Dank, Herr Dr. Redmann, dass Sie auch meine Zwischenfrage zulassen. Ich habe aufmerksam zugehört. Sie haben der letzten Landesregierung angehört und müssen wissen, wie das Prozedere ist. Für mich hat sich gerade jedes Argument, das Sie vorgebracht haben, so angehört, als wollten Sie sagen: Wir sind immer noch stinkig, dass ihr uns nicht um eine Koalition gefragt habt. – So hört sich Ihre Rede an. Ist dem so? Trauert die CDU der Koalition nach, und hätte sie es beim Staatsvertrag anders gemacht? – Danke. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Sie ist doch in der Koalition!)
Rainer Genilke
Sie können jetzt auf beide Fragen antworten. (Lars Hünich [AfD]: Jetzt sind wir gespannt!)
Jan Redmann CDU
Das passt recht gut. Danke für die zusätzliche Redezeit. Ich sage Ihnen eines: Ich weiß sehr genau, wie wir in der vergangenen Legislaturperiode die Aufstellung dieser Staatsverträge begleitet haben, welche Diskussionen wir auch in der Koalition geführt haben. Dass am 25. Oktober 2024 ein Staatsvertrag vorgelegt wurde, ist ja nicht vom Himmel gefallen, sondern dem sind Verhandlungen vorausgegangen. Ich sage Ihnen auch – damit komme ich zu Ihrer Frage –, dass ich finde, dass diese Reformstaatsverträge sicherlich nicht das Ende jeder Reformbedürftigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind, aber jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung, vielleicht auch zwei Schritte in die richtige Richtung. Deshalb stimmen wir ihnen auch zu, meine Damen und Herren. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD – Lars Hünich [AfD]: Die SPD kann sich halt auf die CDU verlassen!) Damit komme ich zum ersten, zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Was ist denn falsch daran, endlich auch im Internet eine Alterskennzeichnung einzuführen und damit – insofern irren Sie, Herr Peschel – Eltern die Gelegenheit zu geben, Jugendschutz zu aktivieren, zu deaktivieren, anzupassen? Es ist die Entscheidung der Eltern. Eltern erhalten endlich die Möglichkeit, ihre Kinder vor Gewalt, Pornografie und Cybermobbing zu schützen. Ich verstehe nicht, was man hiergegen haben kann, Herr Peschel! (Beifall CDU sowie vereinzelt BSW) Ich bin immer noch bei der Beantwortung der Frage, Herr Präsident. (Heiterkeit CDU und AfD) Ich sage Ihnen ein Zweites, Herr Dorst. Sie haben gefragt, warum wir zustimmen. Von Ihnen beiden, von AfD und BSW, wurden die Kosten und die Höhe der Beiträge moniert. Sie wissen sicherlich, wenn Sie sich damit beschäftigt haben, dass schon die aktuellen Beiträge nicht durch Staatsverträge festgelegt wurden. Die aktuellen Beiträge wurden durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgelegt. Dieses hat festgestellt, dass die Finanzierung dem Programmauftrag folgt. Wenn also der Staatsvertragsgeber etwas dazu beitragen möchte, dass die Beiträge künftig niedriger ausfallen, muss er den Programmauftrag reduzieren. (Zuruf von der AfD) Jetzt erzähle ich Ihnen vielleicht etwas Neues, Herr Dorst: Dieser Reformstaatsvertrag ist einer, der erstmals den Programmauftrag deutlich reduziert. Rund 20 Radiowellen sind ja wohl nicht nichts! Das wird dazu beitragen, dass die Rundfunkbeiträge ab dem Jahr 2029 niedriger ausfallen – wenn wir denn zustimmen. (Lachen bei der AfD – Dennis Hohloch [AfD]: Das glauben Sie doch wohl selbst nicht!) Das ist die Entscheidung, die wir heute zu treffen haben: Wollen wir niedrigere Beiträge, oder wollen wir, dass die Beiträge durch Verfassungsgerichtsurteile in den nächsten Jahren ungehindert weiter steigen? BSW und AfD wollen wohl keine niedrigeren Beiträge. Deshalb lehnen sie das ab. (Beifall CDU – Lars Hünich [AfD]: Jaja! Ich glaube, Herr Woidke hat verstanden, dass Sie gern mitwollen!) Meine Damen und Herren, selbstverständlich besteht darüber hinaus der Bedarf der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, und zwar ein erheblicher Bedarf, nicht nur aus finanziellen Gründen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat ein Vertrauensproblem, der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss ausgewogener werden, der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat ein Akzeptanzproblem, insbesondere bei den Jüngeren. Jetzt erzähle ich Ihnen vom BSW vielleicht noch etwas Neues: Es laufen bereits die Verhandlungen für den nächsten Medienstaatsvertrag. Wenn es Ihnen tatsächlich um einen besseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk ginge, hätten Sie heute hier die Gelegenheit in Ihrer Koalition genutzt, um dem Ministerpräsidenten, um der Staatskanzlei bei den Verhandlungen, die jetzt begonnen haben, Maßgaben mit auf den Weg zu geben, ihnen eine Richtschnur zu geben, Leitplanken aufzuzeigen, wie sich das Land Brandenburg in diese Verhandlungen einbringen soll. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) Von Ihnen hört man dazu nichts! Sie haben überhaupt kein Interesse daran. (Beifall CDU) Ihnen geht es hier ausschließlich um Klamauk. Wer monatelang nur Funkstille zum Rundfunkwesen hält und am Ende „Skandal!“ ruft, den kann man einfach nicht ernst nehmen. Ihnen geht es nicht darum, was für Brandenburg gut ist, Ihnen geht es nicht darum, was für unsere Kinder und Jugendlichen gut ist. Ihnen geht es um Spielchen. Ihnen geht es um Manöver. Ihnen geht es um Ihre eigenen Profilierungsinteressen. Meine Damen und Herren, das ist schäbig. Das wirft kein gutes Licht auf Brandenburg. Das wirft kein gutes Licht auf Brandenburgs Landesregierung. Das ist auch eine Hypothek für den Ministerpräsidenten und die Glaubwürdigkeit des Landes Brandenburg im Kreise der anderen Bundesländer. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] – Lars Hünich [AfD]: Stellen Sie jetzt ein Misstrauensvotum?) Was Brandenburg braucht, ist keine Show. Was Brandenburg stattdessen braucht, ist Seriosität, ist Stabilität und ist Verlässlichkeit. Wir stehen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und auch zu weiteren Reformschritten, die nötig sind. Die müssen mit den anderen Ländern vereinbart werden. Deshalb sind diese Staatsverträge, denen wir heute zustimmen, erst ein Anfang. Wir stehen zu unseren Aussagen, zu unseren Positionen, (Zuruf von der AfD) und zwar unabhängig vom Zustand dieser Koalition. Zumindest insoweit bekommt Brandenburg heute Klarheit. – Vielen Dank. (Beifall CDU sowie des Abgeordneten André von Ossowski [BSW])
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Diese Rede hat zwei Wortmeldungen zu Kurzinterventionen hervorgerufen. Wir werden sie handhaben wie die zum vorherigen Tagesordnungspunkt; die Kurzinterventionen werden hintereinander vorgetragen. Es beginnt der Abgeordnete Peschel. Danach folgt Herr Abgeordneter Hohloch. Bitte schön. (Beifall BSW)
Falk Peschel BSW
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Redmann, Sie haben in diesem Landtag eine Rede gehört, aber offensichtlich nicht meine. (Vereinzelt Beifall BSW) Ich habe ausdrücklich betont, dass das BSW zu einer Verbesserung des Jugendschutzes steht. Ich will Ihnen aber aus Artikel 1 zur Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages zitieren. In § 2 Abs. 1 sollen nach Satz 4 folgende zwei Sätze eingefügt werden: „Maßnahmen gegen Anbieter von Telemedien oder Betriebssystemen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind auf der Grundlage dieses Staatsvertrages zulässig, wenn 2025 55 die Maßnahme […] zum Schutz […] der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich des Jugendschutzes insbesondere im Hinblick auf […] Verhütung, Ermittlung, Aufklärung, Verfolgung und Vollstreckung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, […] die Bekämpfung der Verunglimpfung aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, des Glaubens oder der Nationalität, […] Verletzungen der Menschenwürde einzelner Personen“ – bis dahin ist es in Ordnung; jetzt kommt’s – „oder […] die Wahrung nationaler Sicherheits- und Verteidigungsinteressen, […] der öffentlichen Gesundheit oder […] der Interessen der Verbraucher und der Interessen von Anlegern erforderlich ist.“ Was hat das in einem Jugendschutzvertrag zu suchen? Nichts, sage ich Ihnen. (Beifall BSW und AfD) Mein Kollege im Sächsischen Landtag hat es so formuliert: Wenn er Zensur betreiben wollte, würde er es genau so tun. (Beifall BSW und AfD)
Rainer Genilke
Danke schön. – Der Abgeordnete Hohloch hat das Wort.
Dennis Hohloch AfD
Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Redmann, einmal Unsinn zu erzählen, kann passieren. Zweimal Unsinn zu erzählen, heißt, man ist CDU-Mitglied, meine Damen und Herren. (Gelächter und Beifall AfD – Erik Stohn [SPD]: Das ist Hohloch!) Herr Redmann, Sie glauben doch nicht im Ernst, dass die AfD schuld daran ist, dass der Rundfunkbeitrag steigt! So einen Unsinn habe ich erst einmal gehört, und zwar von Ihnen, genau vor einer Woche – und da habe ich versucht, Ihnen zu erklären, warum das Quatsch ist. Dieser Reformstaatsvertrag führt nicht dazu, dass der Rundfunkbeitrag sinkt, und wir werden das in der nächsten Beitragsperiode sehen. Wir werden Ihren Orakelspruch auf seinen Wahrheitsgehalt testen, meine Damen und Herren. Der finanzielle Beitrag folgt dem Auftrag, aber der Auftrag wird ja nicht reduziert. Es werden einzelne Spartenkanäle stillgelegt; das ZDF bleibt erhalten. Der Auftrag wird in seinem Volumen eher größer als kleiner. Dementsprechend wird es in Zukunft notwendig sein, das Finanzierungsvolumen noch einmal zu vergrößern. Jetzt komme ich noch zu etwas anderem, das die CDU hier immer verschweigt: Eigentlich müssten wir heute auch über den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag reden. Alle Landesparlamente mit CDU-Mehrheit haben dafür gestimmt, (Beifall AfD) dass der Rundfunkbeitrag zukünftig automatisch steigt (Lars Hünich [AfD]: Aha!) und die Länder in ihren Rechten beschnitten werden, um diese Steigerung nicht verhindern zu können. Hätten Sie sich das vorstellen können? Und das von der CDU, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Und das von der CDU!) die doch immer so „redlich“ daherkommt, meine Damen und Herren. (Vereinzelt Heiterkeit AfD) Sie sind diejenigen, die dafür sorgen, dass das Rundfunksystem weiterlebt, dass es genauso fett, aufgebläht und unaufrichtig bleibt wie in den letzten Jahren und Jahrzehnten. Sie sorgen mit diesem Reförmchen-Staatsvertrag eben nicht für eine Änderung! Die Kollegen vom BSW haben in dieser Hinsicht einfach recht: Wer wirklich einen großen Wurf will, lehnt diesen Staatsvertrag ab, setzt sich mit den anderen 15 Staatskanzleien in Verbindung und arbeitet einen neuen aus, mit dem dafür gesorgt wird, dass wir einen wirklich guten öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekommen, der nicht so teuer ist, der die Meinungsvielfalt im Land akzeptiert, der die Meinungsvielfalt lebt und der keine Propagandashow der Regierung ist, meine Damen und Herren. – Vielen Dank. (Beifall AfD sowie vereinzelt BSW)
Rainer Genilke
Herr Dr. Redmann wird darauf reagieren und hat das Wort.
Jan Redmann CDU
Herr Kollege Hohloch, Sie erzählen schlicht die Unwahrheit. (Lachen bei der AfD) Haben Sie sich mal die Frage gestellt, warum der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hier bei uns nicht auf der Tagesordnung steht? Weil drei unionsgeführte Bundesländer in der Ministerpräsidentenkonferenz angezeigt haben, dass sie diesem Staatsvertrag nicht zustimmen wollen. Es sind Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern, die genau diesen Regeln widersprochen haben, Herr Hohloch. (Dennis Hohloch [AfD]: Sachsen-Anhalt hat es wegen des BSW geschoben!) Deshalb, meine Damen und Herren … – Herr Hohloch, das stimmt nicht. Und das andere ist: Dass der Reformstaatsvertrag keine Auswirkungen auf die Beiträge haben werde, stimmt auch nicht. Selbst die KEF hat das untersucht und mitgeteilt, (Dennis Hohloch [AfD]: „Selbst die KEF“! Wer sitzt denn in der KEF?!) dass genau dieser Reformstaatsvertrag dazu führen wird, dass der Finanzierungsbedarf zukünftig geringer ausfallen wird. Insofern: Bleiben Sie bitte bei der Wahrheit! Hier müssen Sie halt mit Widerspruch rechnen; da kommen Sie mit einer so billigen Argumentation einfach nicht durch. Ich sage auch Ihnen noch etwas, Herr Peschel: Bleiben wir doch mal beim ganz Konkreten. Haben Sie sich mal damit beschäftigt, wie der Jugendschutz ausgestaltet wird? Hier von Zensur zu reden, ist einfach jenseits jeder Realität! Jedes Elternteil wird die Möglichkeit haben, selbst anzuklicken, welche Inhalte dem Kind künftig vorenthalten bleiben. (Lars Hünich [AfD]: Keiner hat die Absicht, eine Mauer zu bauen!) Diese Möglichkeiten werden nicht auf irgendwen übertragen. Es entscheidet keine staatliche Stelle, was aus dem Angebot genommen wird, sondern jedes Elternteil kann das endlich selbst entscheiden. (Zuruf des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Die meisten Eltern wünschen sich, endlich diese Entscheidungsmöglichkeit zu bekommen, und deshalb ist der Staatsvertrag auch so wichtig. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)
Rainer Genilke
Danke schön. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schneider zu uns. (Vereinzelt Beifall SPD)
Kathrin Schneider
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben im Oktober und im Dezember des vergangenen Jahres die Notwendigkeit für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekräftigt und dazu umfangreiche Beschlüsse gefasst. Die Landesregierung hat die Gesetzentwürfe zu den Medienstaatsverträgen am 11. sowie 18. März beschlossen und dem Landtag am 16. April zur Befassung zugeleitet. Der Sechste Medienstaatsvertrag zum Jugendschutz und der Siebte Medienstaatsvertrag – der Reformstaatsvertrag – wurden zwischenzeitlich von 15 Landesparlamenten bestätigt; Niedersachsen hat die Entscheidung gestern getroffen. Heute ist nun die Debatte hier im Landtag in Brandenburg. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Sie wissen, dass für das Wirksamwerden der Staatsverträge die Zustimmung aller Länder erforderlich ist. Die entsprechenden Ratifizierungsurkunden müssen bis zum 30. November 2025 an den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz übermittelt werden. Aber ich will ganz deutlich sagen, dass das nicht etwa der einzige Grund dafür ist, dass wir Ihnen die Zustimmung zu den Medienstaatsverträgen empfehlen. Wir empfehlen sie nicht nur, weil Brandenburg jetzt als letztes Land unter Druck steht und ansonsten ein lösungsorientierter und für alle Beteiligten arbeitsreicher und abstimmungsintensiver Prozess scheitern würde. Wir empfehlen Ihnen die Zustimmung vielmehr, weil der Schutz von Kindern und Jugendlichen wichtig und notwendig ist und weil die Änderungen im Reformstaatsvertrag ebenfalls wichtig und notwendig sind und in die richtige Richtung gehen. Es ist schon viel dazu gesagt worden, um welche Inhalte es geht. Beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geht es darum, dass Inhalte wie Pornografie, Gewalt und Hass für Kinder und Jugendliche wirksam abgewehrt werden. Gleichzeitig geht es darum, ein altersgerechtes digitales Umfeld zu fördern. Es geht um die Alterskontrolle auf digitalen Endgeräten, die für die Eltern die Möglichkeit bringt, ihre Kinder vor nicht altersgerechten Inhalten zu schützen. Die Anbieter der Betriebssysteme werden verpflichtet, die technischen Vorkehrungen dafür zu schaffen. Es geht natürlich auch darum, den Landesmedienanstalten wirksame Werkzeuge zur Bekämpfung illegaler Inhalte an die Hand zu geben. Ein aus unserer Sicht sehr wirksames Werkzeug wird dabei sein, die Zahlungsströme zu ausländischen Anbietern unzulässiger Angebote zu stoppen. Bezogen auf die hier eben vorgetragenen Änderungen in § 2 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags will ich hier noch einmal klarstellen, dass damit kein neues Recht geschaffen oder eingeführt wurde. Die Beachtung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und seiner Schutzgüter – eine EU-Richtlinie – war im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bisher über einen Verweis geregelt. Jetzt hat die Kommission im Rahmen der Ratifizierung festgestellt, dass ihr dieser Verweis nicht ausreicht. Deswegen bittet sie darum, dass der Text in die Verfahrensvorschrift übernommen wird. Das ist jetzt passiert. Es ist nichts Neues drin; es ist nichts Zusätzliches dazugekommen. Es geht eigentlich nur darum, dass mit Blick auf die Regulierung der Medienanstalten geklärt wird, unter welchen Bedingungen die Regelungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags für Anbieter aus dem EU-Ausland gelten – nicht mehr und nicht weniger. Zum Siebten Medienänderungsstaatsvertrag, dem Reformstaatsvertrag: Die dort festgehaltenen Reformschritte werden zu Einsparungen führen und gleichzeitig den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Mit dem Reformstaatsvertrag wird der Auftrag der Rundfunkanstalten qualitativ gestärkt. Ein Medienrat wird zukünftig die Umsetzung des Auftrages überprüfen. Die verstärkte Kooperation der Anstalten wird eingefordert, die öffentlich-rechtlichen Angebote werden im Netz stärker miteinander vernetzt, und gleichzeitig geht es um bessere und einfachere Erreichbarkeit, aber auch um mehr Effizienz. Wir sind sehr davon überzeugt, dass das zu mehr Einsparungen und auch zu größerer Effizienz führen wird. Der Auftrag der Rundfunkanstalten wird quantitativ begrenzt: Die Hörfunkprogramme werden von 70 auf 50 reduziert. Die Spartenprogramme werden gemeinsam beauftragt und von aktuell zehn auf sechs reduziert. Verschärfungen beim Verbot der 2025 57 Presseähnlichkeit werden das Verhältnis zwischen den öffentlich-rechtlichen Anstalten und der Presse klarer gestalten, und die Sportrechte – ist ja auch wichtig – werden zukünftig auf 5 % des Gesamtaufwandes von ARD und ZDF gedeckelt. Außerdem wird das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestärkt: Die Anstalten werden verpflichtet, einen Kodex mit klaren Governance-Standards für Leitung und Aufsicht vorzusehen, kollegiale Leitungsstrukturen werden eingeführt, und nicht zuletzt gibt es erstmals die Regelung zu außertariflichen Vergütungen und zur Begrenzung von Spitzengehältern. Ja, wir haben uns an der einen oder anderen Stelle mehr vorgestellt, aber möglicherweise wissen Sie alle selbst, die in Ihren Gruppen über Dinge und Meinungen und die Frage reden, wie Mehrheiten zustande kommen, wie schwierig es ist, ein Ergebnis zu bekommen, weil die Meinungen nun einmal unterschiedlich sind. Wie das bei 16 Bundesländern läuft, können Sie sich dann vorstellen. Wir finden jedenfalls, dass mit diesen Staatsverträgen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gegangen wird. (Beifall SPD und CDU) Wir brauchen für unser demokratisches Staatswesen einen gut aufgestellten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Und dieser muss sich, na klar, verändern können, und er muss reformfähig sein; das ist unstreitig. Und man kann sich, na klar, immer noch schnellere und bessere Reformen wünschen – auch das ist unstreitig. Wichtig ist letztendlich doch, dass man Reformen umsetzt, und das passiert mit der Bestätigung der Medienstaatsverträge. Nichtzustimmung bedeutet Stillstand. Deswegen werbe ich um Ihre Zustimmung zum Sechsten und Siebten Medienänderungsstaatsvertrag. Lassen Sie uns zusammen diese Reformen auf den Weg bringen. Nicht nur reden, sondern handeln. (Beifall SPD und CDU)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Zu uns spricht noch einmal für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Wolff.
Annemarie Wolff SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Junge Menschen bewegen sich heute ganz selbstverständlich in digitalen Räumen. Sie sind die Ersten, die neue Plattformen nutzen, und gleichzeitig diejenigen, die am wenigsten geschützt sind. Die Änderungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages sind ein Meilenstein, genau für diesen Schutz. Wir reden hier über die harte Realität, denn jedes vierte Kind unter zehn Jahren hat schon einmal einen Hardcoreporno gesehen. Die Frage, die sich stellt, lautet also: Interessieren sich die Betreiber dieser Pornoseiten für den Schutz junger Menschen oder eher für das Klingeln ihrer Kassen? Die Anbieter verzögern ihre Verantwortung genauso konsequent wie Rockstar den GTA-6-Release. Mal ehrlich: Diese Verzögerung können wir uns schlicht nicht leisten. Nun konkret: Wir verkürzen die Verfahren gegen sogenannte Mirror-Pages; das sind Kopien gesperrter Seiten. Sobald eine Plattform wegen fehlender Altersverifikation gesperrt wird, taucht sie sofort unter neuer URL wieder auf. Mit der Reform können wir deutlich schneller sanktionieren. (Beifall SPD und CDU) Wir führen den Follow-the-Money-Ansatz ein. Einfach: Wer Jugendschutz ignoriert, dem drehen wir den Geldhahn zu. Plattformen, die sich weigern, ein wirksames System einzubauen, dürfen künftig durch Zahlungsanbieter nicht mehr bedient werden. Damit entziehen wir jenen Akteuren den Boden, die den Rechtsstaat bloß als Empfehlung verstehen und ansehen. Wir schaffen klare Regeln, direkt auf den Geräten … (Unruhe bei der AfD)
Rainer Genilke
Ich merke, die Lautstärke ist deutlich zu hoch, vor allem hier auf der rechten Seite. Ich glaube, es ist nicht angebracht, dass während der Rede einer Kollegin über die Bank hinweg Gespräche geführt werden. Vielleicht können wir uns zusammen die restliche Rede anhören, denn sie ist ja die letzte Rednerin. – Frau Wolff, bitte fahren Sie fort. (Beifall CDU und SPD)
Annemarie Wolff SPD
Danke schön. – Wir schaffen klare Regeln direkt auf den Geräten. Bisher mussten Eltern auf jeder einzelnen Webseite und in jeder einzelnen App suchen: Wo aktiviere ich hier den Jugendschutz? – Künftig müssen Betriebssysteme ein einheitliches Altersprofil anbieten. Einmal eingerichtet, weiß das Gerät, dieses Kind ist zum Beispiel acht Jahre alt, dann blockiert es nicht altersgerechte Inhalte automatisch. Der Passus zu den nationalen Sicherheits- und Verteidigungsinteressen schafft – wir haben es gehört – keine neuen Befugnisse, sondern setzt lediglich geltendes EU-Recht um. (Beifall SPD und CDU) Es geht darum, dass junge Menschen sicher im Netz aufwachsen können, dass wir die Eltern nicht alleine lassen und moderne Antworten auf moderne Risiken geben. Wenn wir über junge Menschen sprechen, unterschätzen wir sie oft. Sie sagen: Die Jugend ist deprimiert, sie interessiert sich nicht für Politik. – Ich sage: Junge Menschen sind nicht das Problem. Sie warten einfach nur darauf, dass wir unseren Job machen, und das sollten wir heute auch tun. – Danke. (Beifall SPD und CDU)
Rainer Genilke
Lassen Sie eine Zwischenfrage zu, Frau Abgeordnete? – Sie sind am Ende Ihrer Rede angelangt?
Annemarie Wolff SPD
Ich bin am Ende meiner Rede.
Rainer Genilke
Dann hat sich die Frage erledigt. Gut, und Sie wollen auch nicht die Frage zulassen?
Annemarie Wolff SPD
Wie bitte?
Rainer Genilke
Alles gut. (Beifall SPD und CDU) Damit sind wir am Ende der Rednerliste angelangt und kommen zu den von mir eingangs zum Tagesordnungspunkt erläuterten Abstimmungen. Als Erstes stehen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Hauptausschusses, Drucksache 8/2043, Gesetzentwurf der Landesregierung, hier: Gesetz zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Sechster Medienänderungsstaatsvertrag), zur Abstimmung. (Unruhe bei der AfD – Lars Hünich [AfD]: Warum geht Herr Ossowski eigentlich raus?!) – Könnten Sie sich noch etwas sammeln? (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) – Gut. – Die CDU-Fraktion hat für die Abstimmung über diese Beschlussempfehlung die namentliche Abstimmung beantragt. Deshalb werden wir auch so verfahren, und ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Namentliche Abstimmung – Lars Hünich [AfD]: Sollen wir die Kollegen vom BSW wieder reinholen?!) Entschuldigen Sie, es geht nicht, dass hier – wie bei Frau Matzies – eine Person aufgerufen wird und dann jemand, der nicht die aufgerufene Person ist, so hereinruft, dass Abstimmungsergebnisse protokolliert werden. Die Abstimmung ist schwierig genug. Ich verlange, dass man sich hier professionell verhält. (Beifall SPD und CDU – Lars Hünich [AfD]: Das hat doch überhaupt keiner gemacht!) – Doch. (Fortsetzung der namentlichen Abstimmung) Uns liegt das Ergebnis vor. Über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses auf Drucksache 8/2043 wurde wie folgt abgestimmt: Es gab 45 Jastimmen, 39 Neinstimmen und keine Stimmenthaltungen. Damit wurden die Beschlussempfehlung und der Bericht angenommen (Beifall SPD und CDU) und wurde das Gesetz in der 2. Lesung verabschiedet. Bei der zweiten Abstimmung geht es um den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2055, „Öffentlich-rechtlichen Rundfunk funktionsgerecht verschlanken – Meinungsvielfalt herstellen – Rundfunkfreiheit sichern“: Der Einleitungssatz und § 3 sollen gestrichen, die §§ 1 und 2 geändert werden. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur dritten Abstimmung. Es geht um die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses auf Drucksache 8/2044 zum Gesetzentwurf der Landesregierung, „Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag)“. Die CDU-Fraktion hat eine namentliche Abstimmung beantragt. Ich eröffne die Abstimmung und bitte die Schriftführer, mit dem Verlesen der Namen zu beginnen. (Namentliche Abstimmung – Jean-René Adam [AfD] tritt nach Ende der namentlichen Abstimmung an ein Saalmikrofon. – Torsten Arndt [AfD]: Herr Präsident! – Zuruf von der Regierungsbank: Ganz ruhig!) – Herr Adam, ich nehme an, die Unstimmigkeit bei der Abstimmung ist Ihr Begehr?
Jean-René Adam AfD
Genau.
Rainer Genilke
Sie wollen mit Nein stimmen?
Jean-René Adam AfD
Ja, richtig.
Rainer Genilke
Das haben wir schon so berücksichtigt. (Allgemeine Heiterkeit sowie vereinzelt Beifall) Herr Hornauf möchte sein Abstimmungsergebnis offensichtlich auch berichtigen. (Zuruf von der AfD: Genau!) Bitte schön.
Sven Hornauf BSW
Herr Präsident, ich muss Sie darauf hinweisen, dass Sie das Abstimmungsverfahren nach § 67 Abs. 3 unserer Vorläufigen Geschäftsordnung nicht vollständig durchgeführt haben. 2025 59
Rainer Genilke
Weil?
Sven Hornauf BSW
Im Hinblick darauf, dass mehrere Abgeordnete, die heute anwesend sind, nicht ihre Stimme abgegeben haben, hätten Sie nach der Geschäftsordnung fragen müssen, ob alle Kollegen ihre Stimme abgegeben haben. Wenn das nicht aufgeklärt werden kann, ist nach der Geschäftsordnung entsprechend zu verfahren. Sie haben das jetzt zweimal nicht getan. (Vereinzelt Beifall AfD – Zuruf von der AfD: Richtig!)
Rainer Genilke
Mit der zweiten sind wir so weit. Aber wir kennen ja die Ankündigung, dass Abgeordnete der Abstimmung ganz bewusst nicht beiwohnen wollten. Das ist sowohl bei der ersten als auch bei der zweiten Abstimmung passiert. Insofern ist das, was angezeigt worden ist, auch relativ klar und deutlich kommuniziert worden. Aber ich kann natürlich gern fragen – wir haben das Ergebnis noch nicht bekanntgegeben –: Gibt es in diesem Saal jemanden, der die Stimme noch abgeben möchte? – Das ist nicht der Fall. Daher gebe ich an dieser Stelle das Ergebnis bekannt: Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Hauptausschusses, Drucksache 8/2044, zu dem Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge sind mit 45 Jastimmen und 39 Neinstimmen bei null Stimmenthaltungen angenommen worden. Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet worden. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Wir kommen zur vierten Abstimmung. Es geht um den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion unter dem Titel „Jetzt unverzüglich eine wirkliche Reform angehen!“ auf Drucksache 8/1459, 3. Neudruck. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf. TOP 8: Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden im Land Brandenburg (Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz - BbgEESG) Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/1723 2. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Drucksache 8/2035 Ich bitte um etwas Ruhe. – Die Debatte eröffnet Frau Abgeordnete Kornmesser für die SPD-Fraktion. (Beifall SPD)
Britta Kornmesser SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen jetzt zu einem sehr schönen Thema, wie ich finde. Wir beraten heute über das Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz in einer überarbeiteten, präzisierten und durch die Ausschussempfehlung weiter geschärften Fassung. Zwei bisher getrennte gesetzliche Regelungen zur Erhebung von Sonderabgaben für Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen sollen nun zu einem einheitlichen neuen Gesetz zusammengeführt werden. Das Hauptziel ist klar definiert: Dort, wo neue Anlagen entstehen, sollen die Menschen vor Ort angemessen finanziell beteiligt werden und einen spürbaren Vorteil haben. (Beifall SPD) In vielen Teilen unseres Landes prägen Windräder und Solarfelder inzwischen das Landschaftsbild; sie verändern unsere Umwelt sichtbar. Akzeptanz dafür ist bei den Menschen vor Ort keineswegs selbstverständlich. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Evaluierung des jetzigen Windenergie-Abgabengesetzes im Jahr 2023 hat bestätigt, dass eine finanzielle Beteiligung vor Ort tatsächlich die Zustimmung steigert. Ja, das ist auch ein Dank für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende, auch in ihrem persönlichen Umfeld. Kommunen erhalten durch die Abgabe zusätzliche finanzielle Mittel, um Projekte oder freiwillige Leistungen umzusetzen, die sonst gegebenenfalls nicht finanzierbar gewesen wären. Gleichzeitig wurde aber deutlich, dass die bisherigen Regelungen nachgebessert und geschärft werden sollten: hinsichtlich Abgabenhöhe und Verwendungsmöglichkeiten vor Ort, aber auch hinsichtlich des Bürokratieaufwands. Genau hier setzt das neue Gesetz an. (Beifall SPD) Ziel ist ein einheitliches, einfaches und bürokratiearmes Gesetz, das die Akzeptanz in der Bevölkerung steigert, die Beteiligung verbessert und zukünftig auch Modelle der direkten Bürgerbeteiligung vor Ort ermöglicht. Da Windenergieanlagen in den letzten Jahren erheblich leistungsfähiger und profitabler geworden sind, sollen die Gemeinden zukünftig auch deutlich mehr Geld erhalten, nämlich 5 000 Euro pro installiertem Megawatt für neue Windräder, die ab Januar 2026 in Betrieb gehen. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber der bisherigen Pauschale von 10 000 Euro pro Windrad! (Beifall der Abgeordneten Marcel Penquitt und Ines Seiler [SPD]) Moderne Anlagen verfügen über eine Leistung von bis zu 7 Megawatt und ermöglichen somit jährliche Zahlungen in Höhe von 30 000 bis 35 000 Euro. Diese Gelder können zum Beispiel in eine Strompreisentlastung der Bürgerinnen und Bürger münden. Für PV-Anlagen bleibt es bei den 2 000 Euro je Megawatt installierter Leistung. Die Kommunen sollen das Geld selbstbestimmt, vielfältig und individuell vor Ort einsetzen können, sei es für die Aufwertung des Ortsbildes, für kommunale Veranstaltungen, soziale, kulturelle und freizeitbezogene Aktivitäten oder Einrichtungen, für kommunale Energieprojekte oder Bürgerenergiegesellschaften oder für kommunale Beteiligungsmodelle wie Direktzahlungen oder Zuschüsse zu Stromrechnungen, um nur einige Möglichkeiten der Verwendung beispielhaft aufzuzeigen. Die vereinnahmten Gelder werden nicht auf den kommunalen Finanzausgleich angerechnet. Auch wenn eine Gemeinde sich in der Haushaltssicherung befindet, darf dieses Geld trotzdem für freiwillige Leistungen ausgegeben werden. Jeder Euro bleibt also vor Ort! (Beifall SPD) Wir als Koalition empfehlen nach der Anhörung und weiteren Gesprächen noch kleine Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf und haben dazu eine Beschlussempfehlung ins Parlament eingebracht. Konkret: Die Abgabepflicht für PV-Anlagen soll um besondere Flächen, etwa Braunkohlen- und Sanierungsgebiete, ergänzt werden. Der Radius, innerhalb dessen die Gemeinde anspruchsberechtigt ist, wird bei Windenergieanlagen auf 2,5 Kilometer festgesetzt und damit an die Regelungen im EEG angepasst. Kommunen können nun auch Vorauszahlungen für bis zu zehn Jahre vereinbaren; das ist ein Instrument, das auch die zeitnahe Umsetzung größerer Projekte, zum Beispiel den Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses, ermöglicht. Und: Die jährliche Berichtspflicht der Kommunen an das Wirtschaftsministerium soll im Rahmen des Bürokratieabbaus zukünftig entfallen. Alles gute Nachrichten, wie ich finde! (Beifall SPD) Meine Damen und Herren, die Energiewende funktioniert nur mit den Menschen vor Ort, und dafür braucht es eine finanzielle Beteiligung und Vorteile für diejenigen, die den erforderlichen Ausbau vor Ort mittragen. Es braucht Transparenz, einfache und unbürokratische Verfahren sowie eine faire Verteilung der Wertschöpfung. Genau das wollen wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf erreichen. Ich gehe daher von Ihrer Zustimmung aus. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – In der Debatte fährt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Kubitzki fort. (Beifall AfD)
Steffen Kubitzki AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Frau Kornmesser, Sie haben es angesprochen: Akzeptanz in der Bevölkerung und sie mitnehmen. Das sehe ich bei diesem Gesetzentwurf leider nicht. Sicherlich bekommen die Kommunen Geld dafür, dass sie damit einverstanden sind, dass Windräder genehmigt und aufgestellt werden. Ich will einfach einmal ein Zitat, das ich sehr gut finde – es ist nicht von mir –, bringen: „Wir bauen Erneuerbare, die ich nicht brauche, in ein Netz, das es nicht verträgt.“ Das stammt nicht von mir, sondern diese vernichtende Kritik kommt vom E.ON-Boss Herrn Birnbaum, also von jemandem, der ein bisschen Ahnung hat. Der Meinung bin ich auch. Wir haben jetzt schon überlastete Netze, weil wir teilweise zu viel Strom aus Erneuerbaren einspeisen. Ich hatte einmal den Wirtschaftsminister gefragt, wie weit der Ausbau ist. Wir hatten einmal das Ziel, 2,2 % der Landesfläche dafür zu reservieren. Da müssten wir schon längst drüber sein. In der ersten Lesung haben wir darüber diskutiert. Ich habe dazu angemerkt, dass ich das sehr kritisch sehe, auch in Bezug auf die Entsorgung der ganzen Teile, die in den nächsten Jahren kommt. Da redet man von 300 000 Tonnen an Material, das teilweise gar nicht richtig recycelt werden kann – jedenfalls bis jetzt noch nicht. Meine persönliche Meinung ist: Solange diese Windradgeschichten nur funktionieren, wenn sie stark subventioniert werden – also linke Tasche, rechte Tasche – und der EEG-Topf, aus dem sich alle bedienen, immer größer wird, können wir da überhaupt nicht mitgehen. Herr Gursch wird, wie ich ihn kenne, gleich noch etwas zur Beteiligung der Bürger sagen. Das ist ihm ja ganz, ganz wichtig. Ich sehe auch nicht, dass die Bürger daran beteiligt werden. In den Kommunen, die zum Teil in der Haushaltssicherung sind – das haben Sie angesprochen –, hört man die Summen. Bei uns im Betrieb hätte man früher gesagt: Du musst ganz vorsichtig sein; da gibt es Sachen, denen man nicht einfach so zustimmen kann. – „Compliance“ sage ich nur dazu. Das große Problem ist, dass die Kommunen eben kein Geld haben und natürlich auf die Riesensummen schauen, die da verteilt werden. Aber, wie gesagt, deswegen haben sie noch keine Akzeptanz in der Bevölkerung; denn auch wenn die Gemeinde das Geld sinnvollerweise für Kindergärten, wie Sie gesagt haben, Sportstätten oder so etwas ausgibt, ist es doch so, dass der einzelne Bürger, der auf dem Dorf wohnt oder dorthin zieht, die Natur, die Wälder zum Beispiel, so behalten möchte, wie sie sind. Darüber brauche ich gar nicht weiter zu reden. Die Akzeptanz steigern – das ist alles schön und gut. Aber ich sehe das bei diesem Gesetzentwurf nicht. Ich hätte mir gewünscht, dass wir ein bisschen weiter darüber diskutieren und uns einmal über einige Sachen unterhalten. Aber so ist es nun mal nicht. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. – Danke schön. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Frau Meyer spricht für die BSW-Fraktion. Bitte schön. 2025 61
Jenny Meyer BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Schon in der ersten Lesung im September habe ich gesagt, wer Windräder oder große Solarparks vor der Haustür hat, muss zwingend davon profitieren. Die Beteiligung an den Gewinnen der Energiekonzerne ist kein großzügiges Geschenk, sondern ein berechtigter Anspruch. Dafür setzen wir als BSW uns entschieden ein. (Beifall BSW) Mit dem brandenburgischen Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz gelingt es uns, den bislang inakzeptablen Status quo zumindest ein Stück weit zu verbessern, denn wir stellen die Bemessung bei Windkraftanlagen von einer Pauschale auf eine leistungsbezogene Abgabe um – konkret: 5 000 Euro pro MW installierter Leistung pro Jahr. Das heißt: je größer die Anlage, desto höher die Abgabe. Dabei führen wir die bisherigen Sonderabgaben für Windenergieanlagen und Photovoltaikfreiflächenanlagen in einem einheitlichen Abgabensystem zusammen. Das bedeutet auch, wir vereinfachen Verfahren, schaffen Rechtssicherheit und reduzieren Bürokratie. Vor allem aber sichern wir den Gemeinden verlässliche Einnahmen, die sie vor Ort gezielt einsetzen können, etwa für die Aufwertung von Infrastruktur oder die Unterstützung von Vereinen. Endlich werden auch neue Formen der direkten Bürgerbeteiligung ermöglicht. Das ist ein klarer Erfolg des BSW. Im Wirtschaftsausschuss haben wir unseren Gesetzentwurf in den vergangenen Sitzungen gründlich beraten und gemeinsam mit dem Koalitionspartner noch sinnvolle Ergänzungen beschlossen: Erstens. Auch Photovoltaikanlagen auf ehemaligen Braunkohleflächen werden künftig einbezogen. Zweitens. Wir schaffen die Möglichkeit von Vorauszahlungen der Sonderabgabe. Damit können Kommunen auch größere Investitionen tätigen, ohne erst Jahre zu warten, bis genug Mittel zusammenkommen. Drittens. Wir harmonisieren die Abstandsregelungen mit dem Bundesrecht. Viertens. Wir streichen überflüssige Berichtspflichten, die mehr Bürokratie als Nutzen erzeugen würden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Windlobby klagt bereits über diesen Gesetzentwurf; denn einzelne Projekte werden dadurch weniger profitabel. Ich sage, das ist gut so. Ja, die höheren Abgaben greifen bereits ab dem 1. Januar 2026, und wenn dadurch das eine oder andere überflüssige Windrad gar nicht erst gebaut wird, ist das auch ein Gewinn für die Menschen, die hier leben. (Beifall BSW) Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
Rainer Genilke
Danke schön. – In der Debatte fährt für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Gursch fort. Bitte schön. (Beifall CDU)
Corrado Gursch CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Herr Kubitzki, Sie hatten völlig recht: Mir liegt hier das Thema Bürgerbeteiligung am Herzen. Das hatten wir auch schon im Ausschuss erörtert. Da es aus unserer Sicht aber an diesem und auch an anderen Punkten gewisse Mängel gibt, lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Wir lehnen ihn nicht ab, weil wir den Kern der Erhöhung der Abgabe infrage stellen. Ganz im Gegenteil, wir erkennen an, dass die Akzeptanz für die Infrastruktur und die Energiewende auch über eine faire finanzielle Beteiligung entstehen kann. Aber dieser Gesetzentwurf beantwortet die zentrale Frage nicht: Wie erreichen wir eine echte, zielgerichtete Bürgerbeteiligung dort, wo die Nutzung der Windenergie negative Auswirkungen auf die unmittelbare Umgebung der Menschen hat? Die Anhörung im Ausschuss hat es unmissverständlich gezeigt: Mit diesem Entwurf wird dieses Ziel verfehlt. Statt klare, belastbare Mechanismen zu schaffen, die Beteiligung planbar und transparent zu machen, schiebt man die Verantwortung an die Kommunen ab. Man sagt: Vor Ort wird es schon gelingen. – Aber das ist uns zu wenig. (Beifall CDU) Die Beteiligung darf kein Zufallsprodukt sein, abhängig davon, wie eine Kommune organisiert ist oder wie leistungsfähig eine Gemeindeverwaltung gerade sein kann. Die Beteiligung braucht einen verbindlichen, landesweit geltenden Werkzeugkasten: verständlich, unbürokratisch und vor allem rechtssicher. Besonders unverständlich ist, dass im Ausschuss ausdrücklich die Bereitschaft signalisiert wurde, die direkte Bürgerbeteiligung zu nutzen und zu gestalten. Ob verbilligte Stromtarife, Direktzahlungen oder andere Vorteile – dieses Angebot wird nicht direkt genutzt. Stattdessen kommt jetzt ein Flickenteppich: hier ein Beteiligungsfonds, dort eine freiwillige Zahlung und anderswo eine komplizierte Zweckbindung im Haushalt. So gewinnen wir keine Akzeptanz, meine Damen und Herren. Das können wir doch besser! Für uns als CDU-Fraktion ist daher klar: Wenn die Auswirkungen von Windenergie vor Ort spürbar sind, müssen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger auch ganz konkret profitieren, nicht irgendwann, nicht indirekt, sondern direkt und nachvollziehbar. Das heißt, eine spürbare finanzielle Entlastung statt unverbindlicher Versprechen direkt im Portemonnaie statt irgendwie, irgendwo, irgendwann. Unter diesen Voraussetzungen können wir gern über dieses Gesetz sprechen, aber ohne belastbare Regeln für echte Bürgerbeteiligung bleibt die Abgabe eine leere Hülle. Wer Akzeptanz will, muss Verantwortung dort verankern, wo sie hingehört.
Rainer Genilke
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Corrado Gursch CDU
Ja, bitte schön.
Rainer Genilke
Frau Kornmesser, bitte.
Britta Kornmesser SPD
Vielen Dank, Herr Gursch, dass Sie die Frage zulassen. – Sie hatten gerade ausgeführt, dass Sie sich die Schaffung weiterer Bürgerbeteiligung in Form von direkt zu zahlenden Zuschüssen gewünscht hätten.
Corrado Gursch CDU
Ja.
Britta Kornmesser SPD
Daher meine Frage: Im neuen Gesetz steht unter Punkt 8 genau das: die Schaffung von weiteren Bürgerbeteiligungsregelungen, unter anderem in Form von Direktzahlungen, Zuschüssen zu Stromrechnungen oder vergleichbaren Maßnahmen. Das ist ein Punkt, der gegenüber der bisherigen Regelung neu hinzugekommen ist, weil wir darin ein Instrument sehen, das man zukünftig anwenden könnte. Geben Sie mir darin recht?
Corrado Gursch CDU
Frau Kornmesser, ja, aber wir haben immer noch das Konstrukt, dass die Kommunen hauptsächlich das Sagen haben. Das heißt also, dass sie entscheiden können, wo es letztendlich hingeht. Wir hatten schon im Ausschuss die Angst zum Ausdruck gebracht, dass im Zuge der finanziellen Belastungen auch der Kommunen, wenn die Entscheidungen nicht unbedingt für die Bürgerinnen und Bürger getroffen werden, sondern die Einnahmen umverteilt werden und dann vielleicht zwar auf dem Papier, aber nicht auf direktem Weg bei ihnen ankommen. Deshalb hätten wir uns gewünscht: 50 % beim Bürger, direkt im Gesetz festgelegt, und 50 % über die Kommunen. Es stimmt, was Sie sagen: Die Konstrukte, die Werkzeuge stehen darin, aber wir hätten uns den direkten Weg gewünscht. Wer Akzeptanz will, muss Verantwortung dort verankern, wo sie hingehört: bei den Projektierern und Betreibern, und zwar mit klaren Pflichten und Kontrollen. Die Kommunen sollten Partner und keine Blitzableiter sein. Darum können wir dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Wir sind bereit, an einem besseren, praxistauglichen Modell mitzuarbeiten, mit verbindlicher Bürgerdividende, standardisierten Beteiligungsangeboten der Industrie und klaren Verfahren. So entsteht Akzeptanz – fair, verlässlich und direkt. Bis dahin sagen wir Nein zu diesem Gesetz in der vorliegenden Form. – Vielen Dank. (Beifall CDU)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Keller zu uns. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte jetzt nicht noch einmal alle Punkte zum Thema erneuerbare Energien aufrufen, sondern auf einige Punkte zum Abgabengesetz eingehen. Herr Kubitzki, was ich nicht verstehe: Sie lehnen den Ausbau erneuerbarer Energien in dieser Form ab; das haben Sie gesagt. Das ist die Position der AfD, das haben wir heute auch schon vertieft. Wenn Sie aber wissen, dass es unumgänglich ist, dass wir nun einmal erneuerbare Energien ausbauen und sie da sind, verstehe ich nicht, warum Sie dann den Kommunen die Möglichkeit der Einnahmen vorenthalten wollen. Es ist nicht wirklich folgerichtig. Sie wissen, wir haben Windkraftanlagen. Ich verstehe, Sie sind dagegen. Sie wissen, wir haben auch Solaranlagen. Ich verstehe, Sie sind dagegen. Aber wenn sie nun einmal da sind, finde ich, wäre vielleicht so viel Pragmatismus angebracht, dass die Kommunen und am Ende auch die Bürgerinnen und Bürger partizipieren können. Deshalb verstehe ich die Begründung nicht, warum Sie jegliche Beteiligung und Zahlung von Windkraft- oder Solaranlagenbetreibern an Kommunen in dieser Form ablehnen. Das erschließt sich mir nicht. Herr Gursch, wir haben es ja schon besprochen. Was ich auch nicht so ganz verstehe: Wir haben jetzt eine weitere Möglichkeit geschaffen, dass die Kommunen entscheiden können, dass sie weitere Beteiligungsformate auch mit Bürgerinnen und Bürgern finden. In Ihrer Rede kam schon wieder ein Misstrauen gegenüber den Kommunen zum Ausdruck. Das verstehe ich gar nicht. (Julian Brüning [CDU]: Nein, nein!) Die CDU und die SPD stellen die meisten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Ich habe großes Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung, dass es hier auch die Möglichkeiten gibt. Wir haben gesagt, wir wollen es mit einem Leistungsbezug verbindlich regeln, welche Zahlungen relativ bürokratiearm an die Kommunen erfolgen können. Ich finde, die Kommunen haben jetzt alle Möglichkeiten, die wir hier auch aufgefächert haben. Frau Kornmesser hat darauf hingewiesen, auch zu schauen, welche Verfahren Sie hier wählen. Insgesamt werbe ich abschließend noch einmal für die Zustimmung der CDU. Wenn die CDU möchte, dass auch die Kommunen perspektivisch mehr von einer Abgabe in Bezug auf das Thema Windkraftanlagen profitieren können, müssen Sie heute, Herr Gursch, dann auch zustimmen. Haben Sie ein wenig Vertrauen in Ihre Kommunen, dass sie das auch selbst gelöst bekommen.
Rainer Genilke
Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Ja. Kurz, bitte.
Rainer Genilke
Bitte schön. 2025 63
Felix Teichner AfD
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich versuche, es so kurz wie möglich zu machen. Wir haben uns am Rande eines Wirtschaftsforums in Prenzlau ganz gut und sachlich darüber unterhalten, und ich hatte mir gewünscht, dass man das Gesetz novelliert. Nun haben wir aktuell die Situation: Wir haben § 6 EEG mit der freiwilligen Abgabe. Wir haben momentan noch das geltende Windenergieanlagenabgabegesetz und das Photovoltaikanlagen-Abgabengesetz. Jetzt haben sämtliche Kommunen Satzungen geschrieben, wie sie das Geld verteilen, welcher Anteil für die Verwaltung bleibt, welche Teile vielleicht auch direkt in die Ortsteile fließen. Nun haben wir beim Solar-Euro schon eine Zweckbindung drin. Beim Wind-Euro haben wir sie bisher nicht. Nun kommt meine Frage: Wie verbindlich ist die aktuelle Zweckbindung im Gesetz, sowohl für den Solar- als auch für den Wind-Euro, damit die Kommunen wissen: Wir müssen es jetzt auch in einer schlechten Haushaltslage – das wurde vorhin schon einmal kurz angesprochen, Stichwort: Haushaltssicherungskonzept oder stark defizitäre Haushalte – aufwenden können. Es muss dort ankommen können, wo es auch laut Gesetz ankommen soll. Ich bin der Meinung, im Nachgang müsste eine Richtlinie erlassen werden. Meine Frage ist: Wird eine Richtlinie erlassen, damit die Kommunen Klarheit haben und ihre jetzt schon gefassten Satzungen anpassen können? Und wenn ja: Wann wird diese Richtlinie erlassen?
Rainer Genilke
Bitte schön. Die Frage war kurz. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Danke schön. – Die Frage war jetzt nicht kurz, aber die Antwort ist kurz: Ganz klar, es ist eine Abgabe. Sie ist zweckgebunden, und bei beiden gab es auch vorher schon den Zweck, dass sie vordringlich für Akzeptanzmaßnahmen zu nutzen ist. Sie sind selbst auch Gemeindevertreter. Ich sage es noch einmal: Ich glaube an die kommunale Selbstverwaltung. Dort gibt es Gemeindevertreter, die die Möglichkeit haben, über den Haushalt und die Maßnahmen zu beschließen. Dort ist es auch richtig verortet; so ist das Gesetz angelegt. Unterstützen Sie die Kommunen ein wenig. Haben Sie Vertrauen. Die Fragen stellen Sie am besten Ihrem Bürgermeister vor Ort. Ich bin sehr zuversichtlich, dass das Geld gut genutzt wird. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Rednerliste angekommen und kommen nunmehr zur Abstimmung. Zur Abstimmung steht der Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BSW auf Drucksache 8/2059, Stichworte: Änderung der Datumsangabe in § 1 Abs. 2 sowie in § 3 Abs. 1 Nr. 1, Buchstabe A und B. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen ist der Änderungsantrag angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz auf Drucksache 8/2035 zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, hier: das Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe für Windenergie- und Photovoltaikfreiflächenanlagen an Gemeinden im Land Brandenburg aus dem Erneuerbare-Energien- und Sonderabgabengesetz. Wer der Beschlussempfehlung folgt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit wurde der Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen gefolgt. (Beifall SPD und BSW) Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 8. Der geschätzte Kollege Münschke wird mich jetzt ablösen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und übergebe an Herrn Münschke.
Daniel Münschke
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße ich Sie ganz herzlich am heutigen Nachmittag. Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf. TOP 9: Drittes Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/1953 1. Lesung Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt für die Landesregierung der Minister des Innern und für Kommunales, René Wilke. Bitte schön. (Beifall SPD sowie BSW) René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Gäste! Ich freue mich über die Möglichkeit, heute diesen Gesetzentwurf vorzustellen, obwohl man ja sagen kann, dass zu den Inhalten durchaus schon einige Diskussionen gelaufen sind. Zunächst einmal möchte ich mich aber für die Arbeit bedanken, die in diesem Gesetzentwurf steckt: für die viele Vorarbeit im MIK, natürlich in der ZABH, der Kolleginnen und Kollegen, die ihren Input gegeben haben, aber auch in den Kommunen. Denn was wir Ihnen hier vorlegen, ist nicht nur Teil der Umsetzung eines wichtigen Vorhabens des Koalitionsvertrages, sondern auch eine Vereinbarung mit allen Kommunen in diesem Land, mit den Landräten und den Oberbürgermeistern, niedergeschrieben in einer gemeinsamen Festlegung, die wir mit diesem Gesetz in Umsetzung bringen. So lassen wir den gemeinsamen Beschlüssen Taten folgen. Dieses Gesetz – das ist heute der Auftakt; wir werden im Ausschuss und in den kommenden Plenarsitzungen noch Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren – schafft gute Möglichkeiten für alle Beteiligten. Aus meiner Sicht verbessert es die Situation für die Kommunen dadurch, dass man sich in den Kommunen auf diejenigen konzentrieren kann, die eine Integrationsperspektive haben, dass diese sich eine Integrationsperspektive erarbeiten können und dass dort gemeinsam mit den Kommunen eine Konzentration hergestellt wird. Bei den MSA-II-Stellen nehmen wir eine Nachjustierung vor, die wichtig ist, weil wir insbesondere den Orten mehr Unterstützung zukommen lassen, die besonders hohe Anteile an Migration, hohe Ausländeranteile und daher auch die größeren Herausforderungen bei diesem Thema haben. Und wir sorgen für eine Entlastung bei bestimmten Verfahrensschritten, insbesondere durch die Zentralisierung von Themen wie der Ausreise. Das entlastet die Kommunen auch von anderen Aufgaben, sodass, wie gesagt, die Integrationsaufgabe im Vordergrund stehen kann. Es ist gut für das Land, weil wir für Klarheit und für Präzision in den Prozessen und in den Verfahren sorgen, insbesondere durch die gerade angesprochene Zentralisierung aller Strukturen, die mit der Ausreise zu tun haben, sowohl bei den Abschiebungen als auch bei der freiwilligen Ausreise. Das ist etwas, was für die Umsetzbarkeit dieser Vorhaben gut ist und damit auch fürs Land gut ist. Ich betone aber auch, dass dieses Gesetz aus meiner Sicht auch gut für die Geflüchteten in diesem Land ist. Es ist gut, weil sehr zügig Klarheit geschaffen wird, weil sehr zügig geklärt wird, ob es eine Bleibeperspektive gibt oder nicht, und weil danach dann auch ein Verbleib in den jeweiligen Landeseinrichtungen oder in der Kommune organisiert wird. So wird man dann entweder in die Ausreiseeinrichtung, in eine Übergangseinrichtung oder in eine Kommune verteilt. Das schafft auch für Geflüchtete zügiger Klarheit darüber, ob Chancen bestehen oder nicht, ob man sich Chancen möglicherweise auch erarbeiten kann oder ob diese Möglichkeit nicht besteht. Wir haben in der kommenden Diskussion aus meiner Sicht darüber hinaus zu berücksichtigen, dass wir weiter an bestimmten Rahmenbedingungen arbeiten müssen, die nicht nur in unserer Hand als Land liegen. Wir haben das Thema GEAS, also das Gemeinsame Europäische Asylsystem, im Anlauf und müssen auch diese Umsetzung brandenburgseitig begleiten und die Auswirkungen im Blick haben. Wir haben Abkommen mit Drittstaaten, deren Einhaltung wir einfordern, die in Erarbeitung sind und die uns auch bei der Frage von Rückführungen helfen werden. Wir haben das Integrationsgesetz, das der nächste Schritt nach dieser Änderung des Landesaufnahmegesetzes ist, ebenfalls als eine weitere zentrale Weichenstellung vor uns, an der wir aufbauend auf dieser Änderung des Landesaufnahmegesetzes weiter arbeiten werden.
Daniel Münschke
Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Freiherr von Lützow zu? René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Ja, gerne.
Daniel Münschke
Herr Lützow, bitte sehr.
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie hatten ja gerade folgerichtig von einer Abschiebehaftanstalt gesprochen, für die ich ja durchaus bin. Nun ist diese Woche rausgekommen, dass in Wünsdorf eine solche für 250 Insassen eingerichtet werden soll. Nun wurde den Wünsdorfern gesagt, dass die Leute, die da einsitzen müssen – „Abschiebehaftanstalt“ impliziert ja, dass sie einsitzen –, dort Freigang haben, dass ab und zu mal eine Streife vorbeikommt, dass da ein Zaun ist und die Leute keine Angst zu haben brauchen. Wir wissen aber, dass vollziehbar Ausreisepflichtige unter Umständen auch schwerste Straftäter sind und genau deswegen abgeschoben werden sollen. Diese sollen nun dort untergebracht werden. Meine Frage ist: Herr Minister, können Sie den Leuten versichern, dass Sie dort vernünftig ausgebildete Justizangestellte hinstellen und dass diese, ich sage mal, Schwerstverbrecher, die verurteilte Straftäter sind, die abgeschoben werden sollen, nicht auf Freigang rausgelassen werden, um nicht noch mehr Angst in der Bevölkerung zu schüren?
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Herr Minister. René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Zunächst einmal kann ich den Wünsdorfern und auch den Menschen in diesem Land versichern, dass ein Großteil Ihrer Fragestellung leider falsch ist. Ich versuche einmal, der Reihe nach, wenn ich mich richtig erinnere, jeden einzelnen Punkt klarzustellen. In Wünsdorf handelt es sich nicht um eine Abschiebehafteinrichtung, sondern um eine Ausreiseeinrichtung. Wir werden in Wünsdorf weiterhin eine Erstaufnahme und eine Ausreiseeinrichtung haben. Eine Ausreiseeinrichtung ist explizit keine Einrichtung für Geflüchtete, die wegen Straftaten dort sind, sondern eine Einrichtung für diejenigen Menschen, bei denen feststeht, dass sie keine Bleibeperspektive haben, dass eine Rückführung entweder freiwilliger Art oder in Form der Abschiebung erfolgt. Was Sie meinen, ist das Ausreisegewahrsam, das in der Ausreisesammelstelle am BER/Schönefeld bereits existiert. Dort finden Gewahrsamsmaßnahmen für einen bestimmten Zeitraum statt, um eine Abschiebung auch tatsächlich durchzuführen. Zum anderen Thema der Abschiebehafteinrichtung. Es wundert mich, ehrlich gesagt, dass Sie als Landtagsabgeordneter die Medienlage nicht verfolgt haben. Wir haben erst kürzlich in einer gemeinsamen Kabinettssitzung mit Berlin kundgetan, dass wir in einem Kooperationsmodell, in einer Mitnutzungsvereinbarung mit Berlin zunächst Abschiebehaftplätze in Berlin und die Kapazitäten dort mitnutzen. Das ist wiederum die Einrichtung, bei der es um Straftäter geht. Also: Bitte verwechseln Sie nicht die Funktionen der jeweiligen Einrichtungen. 2025 65 Wir haben heute – ich glaube, in anderthalb Stunden – eine Veranstaltung in Wünsdorf, bei der der Staatssekretär, der Leiter der Zentralen Ausländerbehörde, der Verantwortliche der Einrichtung, die Bürgermeisterin und die Polizei vor Ort mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch gehen und das Konzept der Einrichtung vorstellen, um klarzumachen, wie sie funktioniert, welche Maßnahmen getroffen werden, und um damit deutlich zu machen, was dort passiert und was nicht passiert. Was weder für das Sicherheitsempfinden noch für diese Debatte hilfreich ist, ist, mit derartigen Behauptungen, wie Sie sie hier gerade haben fallen lassen, eine Stimmung zu erzeugen, die mit dieser Einrichtung nichts zu tun hat. (Beifall BSW sowie vereinzelt CDU) Herr Abgeordneter, Sie müssen nicht Teil von irgendeiner Konstellation oder Koalition sein. Es reicht schon, wenn Sie die Pressespiegel verfolgen. Denn dann hätten Sie sich jede einzelne dieser Fragen von eben selbst beantworten können. Zurück zum Gesetzentwurf. Ich war gerade beim GEAS, dem Abkommen mit Drittstaaten, bei dem es darum geht, weitere Rückführungen zu ermöglichen, beim Integrationsgesetz und den Abstimmungen im Rahmen der Innenministerkonferenz und den weiteren diesbezüglichen Verfahren. Mir ist wichtig, für die kommende Debatte noch auf einen Punkt hinzuweisen – das ist hier gerade schon so ein bisschen angeklungen –: Wir wissen, dass dieses Landesaufnahmegesetz auch konkrete Härten für manche Menschen mit sich bringt. Und ich wünsche mir, dass wir die Diskussion im Ausschuss mit etwas weniger Schaum vorm Mund führen, als es manchmal gemacht wird. Denn: Wir haben in diesem Land erlebt, wohin Überforderung führt. Wir haben ein Gesetz, das dafür sorgt, dass diese Überforderungen gemildert werden. Wir erleben an den Zugangszahlen, dass auch bundesseitig viel gemacht wurde, um Überforderung abzumildern. Aber wir dürfen bei all diesen Debatten nicht vergessen, dass es dabei immer noch um Menschen geht, um Hoffnungen, die platzen, um Menschen, die sich vielleicht eine andere Perspektive für ihr Leben gewünscht haben, die wir ihnen in diesem Land nicht bieten können, weil es uns eben auch in Überforderung führt und deswegen nicht tragbar ist. Sehr viele Menschen in diesem Land – auch wir, die wir hier im Raum sind – haben das Glück, hier geboren worden zu sein und deswegen eine solche Debatte führen zu können, in der über andere Menschen entschieden wird. Lassen Sie uns das bei dieser Diskussion nicht vergessen. Es geht schon auch darum, mit einem humanistischen Geist und mit Anstand eine solche Diskussion mit ihren Härten und Wendigkeiten zu führen. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU) Unterm Strich sagt dieses Landesaufnahmegesetz: Integration dort, wo möglich, und besser als bisher. Und Rückkehr dort, wo notwendig, und auch das besser und konsequenter als bisher. Ich freue mich auf die Debatte und bitte um Zustimmung. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU)
Daniel Münschke
Die Aussprache setzt die Abgeordnete Kotré für die AfD-Fraktion fort. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Uns liegt ein Gesetzentwurf vor, der, wenn man die wohlfeilen Formulierungen in der Begründung beiseite lässt, nichts anderes ist als der nächste untaugliche Versuch, das selbst erzeugte Chaos der Migrationspolitik durch neue Strukturen, neue Behördenzuständigkeiten und neue Unterbringungstypen notdürftig zu überdecken. Die Landesregierung tut so, als handelte es sich um eine Verwaltungsreform, um eine Optimierung. Tatsächlich aber sprechen wir über eine grundlegende Weichenstellung: eine massive Ausweitung landeseigener Migrationsstrukturen, eine weitere Verfestigung irregulärer Migration und eine tiefgreifende Verschiebung der Verantwortung, zwar richtigerweise weg von den Kommunen, aber leider auch weg von echter Rechtsdurchsetzung und von echter Remigration. (Vereinzelt Beifall AfD) Das Grundproblem bleibt bestehen: Sie verwalten die Migration, statt sie zu begrenzen. Und dieses Gesetz ist ein Paradebeispiel dafür. Die Landesregierung will insbesondere drei Dinge: erstens Landesübergangseinrichtungen schaffen, zweitens Zuständigkeiten neu ordnen, drittens Erstaufenthaltszeiten verlängern und Verteilmechanismen neu gestalten. Der Gesetzentwurf liest sich wie ein technisches Reformwerk, aber die politischen Konsequenzen sind enorm. Der entscheidende Denkfehler der Regierung: unklare Bleibeperspektiven. Das ist kein Schicksal, sondern Ergebnis politischer Fehlentwicklung. (Vereinzelt Beifall AfD) Zudem hat jeder illegale Migrant keine unklare, sondern überhaupt keine Bleibeperspektive hier bei uns. Statt dieses Problem endlich zu lösen, schafft die Landesregierung nun neue Unterbringungsformen, als wäre das der natürliche Lauf der Dinge. Aber es gibt schon die richtige Lösung: Abschiebung aller vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer und davor die Unterbringung in Ausreisezentren oder auch Abschiebehaftanstalten, wie wir das oftmals hier beantragt haben. Nichts davon sehe ich in diesem Gesetz. Die geplanten Einrichtungen dienen – so steht es im Entwurf – der Steuerung und Entlastung der Kommunen. In Wirklichkeit bedeuten sie jedoch eine Ausweitung langfristiger staatlicher Versorgung, eine institutionelle Verfestigung illegaler Migration und eine weitere Verschiebung des Problems, statt es an der Wurzel zu packen. Wenn man Menschen, die bereits abgelehnt wurden, nicht abschiebt, sondern in neue Landesunterkünfte überführt, schafft man nicht Ordnung, sondern neue Anreize. Die Regierung behauptet zudem, mit diesem Gesetz würden die Kommunen entlastet. Aber schauen wir genauer hin. Die Menschen bleiben trotzdem hier, oft über Jahre. Die Sozialkosten steigen weiter, auch wenn ein Teil über Landesstellen läuft. Das ist keine Entlastung, das ist ein Verschieben auf Raten. (Vereinzelt Beifall AfD) Im gesamten Gesetzentwurf findet sich kein einziger Satz zu Grenzkontrollen, konsequenter Abschiebung, Verfahrensbeschleunigung, Herkunftsstaaten-abkommen, Sanktionierung fehlender Mitwirkung. Stattdessen: neue Unterbringungsformen, neue Zuständigkeiten, neue Sozialstrukturen, neue Regeln zur Zuweisung. Die Landesregierung stockt Personalstellen für die Migrationssozialarbeit auch noch massiv auf …
Daniel Münschke
Kommen Sie bitte zum Ende Ihrer Rede. Lena Kotré (AfD): Ja. – … wohlgemerkt nicht, weil mehr Menschen integriert werden müssten, sondern weil immer mehr Menschen kommen, bleiben und hier jahrelang versorgt werden. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Der Überweisung stimmen wir allerdings zu. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Als nächste Rednerin in der Debatte erhält Frau Abgeordnete Seiler für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Ines Seiler SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes beraten wir heute in erster Lesung über ein Gesetz, das weit über technische Details hinausgeht. Diesem Gesetz liegt der Auftrag zugrunde, die Asylpolitik in Brandenburg neu aufzustellen und zu ordnen. Dieses Gesetz übernimmt Verantwortung für die Menschen, die zu uns kommen, für die Kommunen und auch für unsere Gesellschaft in Brandenburg. (Vereinzelt Beifall SPD und BSW) Die Kommunen, das Ehrenamt, unzählige Vereine und Organisationen leisten Beeindruckendes bei der Unterbringung und Integration von Geflüchteten. Aber sie sind vielerorts an ihre Grenzen gestoßen. Wir als Landesparlament haben die Pflicht, für sie verlässliche und gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Und genau dafür steht dieses Gesetz. Mit den Landesübergangseinrichtungen führen wir ein Instrument ein, das zwei Dinge miteinander verbindet: Erstens entlasten wir die Kommunen, indem wir nur die Menschen auf die Kommunen verteilen, die eine sichere Bleibeperspektive haben, und zweitens sorgen wir dafür, dass Menschen mit unklarer Bleibeperspektive zunächst in der Verantwortung von Landeseinrichtungen bleiben, um dort beraten, qualifiziert und begleitet zu werden. (Vereinzelt Beifall SPD und BSW) Wir haben verstanden, dass es keinen Sinn erbibt, Menschen in kommunale Obhut zu geben, die eine schlechte Bleibeperspektive haben. Denn Integration in Stadt und Land gelingt am besten, wenn es eine Perspektive gibt. Um Doppelstrukturen zu vermeiden und um einheitliche Bemessungsgrundlagen zu schaffen, bündeln wir deswegen Aufgaben bei der Zentralen Ausländerbehörde mit dem Ziel, Verfahren zu beschleunigen. Wir gehen damit einen geordneten, einen nachvollziehbaren Weg und schaffen die Grundlage dafür, dass Integration vor Ort besser und schneller gelingt. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Mit den Landesausreiseeinrichtungen übernehmen wir Verantwortung für die Menschen, die unser Land auch wieder verlassen werden. Sehr geehrte Damen und Herren, um es klar zu sagen: Dieses Gesetz ist keine Symbolpolitik, dieses Gesetz ist eine Reform, die unser Aufnahmesystem dauerhaft verbessert. Es verbindet Ordnung mit Humanität, Realismus mit Verantwortung, und damit gehen wir den ersten Schritt hin zu einem Integrationsgesetz, das wir im kommenden Jahr auf den Weg bringen werden. Denn so verstehen wir unseren Auftrag: Wir entlasten die Kommunen, wir reformieren die Rahmenbedingungen, und wir geben den Menschen, die bleiben können, echte Chancen. Davon profitieren, wie wir wissen, unsere Unternehmen und unsere Wirtschaft. Letztendlich hängt davon auch die Zukunftsfähigkeit Brandenburgs ab.
Daniel Münschke
Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Freiherr von Lützow zu?
Ines Seiler SPD
Nein, ich bin jetzt direkt am Ende.
Daniel Münschke
Das ist auch sinnvoll; denn Ihre Redezeit ist bereits abgelaufen.
Ines Seiler SPD
Ich bin sofort fertig. – Also: Brandenburg übernimmt Verantwortung bei der Asylpolitik. Mit dem heutigen Gesetzentwurf legen wir den Grundstein für das kommende Integrationsgesetz. Davon profitieren wir alle. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gehe von Ihrer Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Inneres und Kommunales aus. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) 2025 67
Daniel Münschke
Gemäß der Reihenfolge auf der Redeliste hat als Nächstes der Abgeordnete Genilke für die CDU-Fraktion das Wort.
Rainer Genilke CDU
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich ist das, worüber wir heute beraten, schon 14 Monate alt. Die Landräte und Bürgermeister – der Innenminister hat es gesagt – hatten im September 2024 beschlossen, das Landesaufnahmegesetz dahin gehend zu ändern, dass das Land die Möglichkeit erhält, in besonderer Verantwortung dafür zu sorgen, dass diejenigen, die keine Bleibeperspektive haben – also Flüchtlinge, bei denen relativ klar ist, dass die Perspektiven, in unserem Land zu bleiben, nicht ausreichen werden –, gar nicht erst auf die Kommunen verteilt werden. Insofern ist es, wie ich finde, zweifellos wichtig, dass wir diese Regelungslücke schließen, indem wir den Gesetzentwurf heute zunächst überweisen, aber dann auch verabschieden. Nur, es wurden vor 14 Monaten auch andere Dinge mit den Landräten und Oberbürgermeistern vereinbart, und davon wird nichts umgesetzt. Wir haben leider immer noch 300 abgelehnte Asylbewerber, die wir nicht mehr finden, nach denen offensichtlich auch nicht gefahndet wird. Das sind Aufgaben, die wir natürlich im Auge behalten müssen. In diesem Zusammenhang haben im Übrigen die Oberbürgermeister und Landräte beschlossen, dass es eine Meldepflicht für abgelehnte Asylbewerber geben soll. Da, glaube ich, haben wir gar nichts gemacht. Das ist sehr schade, auch dass der Innenminister darauf nicht eingegangen ist, denn auch das ist in dem Beschluss erwähnt worden. Man kann sich eben nicht aussuchen, welche Beschlüsse man umsetzt, zumal er dem damals zugestimmt hat. Ich gehe also davon aus, dass es, wenn wir morgen darüber reden, vielleicht ein paar Aussagen dazu gibt. Das kryptische Schreiben, das der Minister auch an die Landkreise und kreisfreien Städte gerichtet hat und in dem er ausführt, dass es keine rechtliche Grundlage für eine Meldepflicht gibt, ist natürlich zu wenig. Dann muss man halt die rechtlichen Möglichkeiten schaffen. Wir schaffen es ja ganz offensichtlich auch mit dem Landesaufnahmegesetz. Denn keine Lösungsvorschläge sind schlechte Lösungsvorschläge. Keine Initiativen sind letztlich nicht die Antwort darauf, dass wir die Kommunen weiter unterstützen müssen. Ein verlegenes Lächeln reicht in der Regel nicht. Wir brauchen Taten, und wir wollen neben dem Landesaufnahmegesetz auch andere Dinge, die mit den Landräten und Oberbürgermeistern besprochen und vereinbart worden sind, zur Umsetzung bringen. – Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Freiherr von Lützow zu?
Rainer Genilke CDU
Ich lasse sie zu; denn er ist heute bei der AfD offensichtlich für die Fragestunden zuständig.
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter von Lützow, bitte sehr.
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Herr Genilke, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Mein Wahlkreis ist hauptsächlich betroffen. Ich unterstelle, dass Sie an meiner Stelle genauso verfahren würden. Ich komme jetzt zu meiner Frage. Sie haben als ehemaliges Mitglied der Landesregierung das Thema auch ein Stück weit mit begleitet. Das Thema ist ja nicht neu. Die Abschiebeanstalt oder die Ausreiseanstalt, wie man jetzt so schön sagt, ist ja nicht Herrn Wilkes Idee. Aber finden Sie es nicht auch ein bisschen „too much“, dort eine Abschiebeanstalt für so viele Leute zu errichten, die alle Freigang haben, wo es jetzt schon Probleme mit der Bevölkerung gibt? Frau Seiler kann ich verstehen …
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter, ich glaube, Ihre Frage ist angekommen.
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Nein, Herr Präsident. Ich bin noch nicht ganz fertig.
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter, Sie stellen eine Zwischenfrage an Herrn Genilke.
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Finden Sie nicht, es ist zu viel für das bisschen Bevölkerung, das dort noch lebt, dass man immer mehr dorthin schafft, und das im Freigang, auch wenn die SPD-Vertreterin es gut findet, weil ihr Mann dort in der Nähe arbeitet?
Daniel Münschke
Danke sehr. – Herr Genilke, bitte.
Rainer Genilke CDU
Herr von Lützow, wir müssen hierbei zwei Dinge auseinanderhalten. Das eine ist das, was wir jetzt über das Landesaufnahmegesetz regeln wollen: dass wir Flüchtlinge, die aus erster Sichtung heraus definitiv keine Bleibeperspektive haben, nicht auf die Landkreise und kreisfreien Städte, also auf die Gemeinden im Land Brandenburg, umverteilen. Das halte ich für eine sinnvolle Regelung. Die Verabredung, die hierzu in der letzten Legislaturperiode, wenn auch nur von einer geschäftsführenden Landesregierung, getroffen worden ist, war sinnvoll. Das andere, das Sie meinen, ist das Abschiebegewahrsam. Das brauchen wir ebenfalls. Es wurde auch mehrfach angekündigt. Denn irgendwie müssen wir der Sache habhaft werden und entscheiden, wie wir das regeln wollen. Ich finde nicht, dass es „too much“ ist. Ich finde, es ist ein Weg. Für das, was jetzt zu wenig läuft, brauchen wir einen Schub. Den erreichen wir nur, wenn wir sauber arbeiten, wenn wir Kommunen nicht Integrationsleistungen für einen Flüchtling zumuten, der nach erster Sichtung keine Bleibeperspektive hat, und wenn wir auch den Flüchtling nicht einem Prozess unterziehen, der am Ende des Tages nicht erfolgreich sein wird, aber Ressourcen kostet. Wir müssen mit unseren Ressourcen vorsichtig umgehen. Das gilt für die Schulen, das gilt für die Kitas, das gilt für die Integrationskurse, das gilt für die Sprachkurse. Damit das geschieht, ist es jetzt genau der richtige Zeitpunkt, dieses Gesetz zu ändern. Deshalb unterstützen wir das. – Vielen Dank. (Beifall CDU sowie der Abgeordneten Kurt Fischer und Ines Seiler [SPD])
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Damit kommen wir gleich zum nächsten Redebeitrag. Für die BSW-Fraktion erhält der Abgeordnete Lüders das Wort. (Vereinzelt Beifall BSW)
Niels-Olaf Lüders BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich lege als migrationspolitischer Sprecher unserer Fraktion großen Wert auf die Betonung eines Zweiklangs aus besserer Regulierung der Migration und deutlich besser gelingender Integration. Denn die oft eben nicht gut gelingende Integration von Menschen mit einer Bleibeperspektive kann kaum erfolgreicher werden, wenn der – zwar nachlassende – Zustrom von Asylbewerbern auf ein – immer noch – überfordertes System in den Kommunen trifft. Deswegen bildet die gemeinsame Erklärung der Landrätekonferenz und des Ministerpräsidenten aus dem März dieses Jahres die Grundlage für die Änderung des Landesaufnahmegesetzes. Herr Genilke, ich scheue mich überhaupt nicht zu sagen, dass auch Sie in der Zeit Ihrer Regierung mit den Kommunen im Gespräch waren und wir auf diese Grundlage aufsetzen können. Dafür bedanken wir uns. Wir machen gerade das Beste daraus. Die Kommunen werden mit dem Landesaufnahmegesetz von den mit der Migration und Integration verbundenen Aufgaben entlastet. Die stärkere Zentralisation dieser Aufgaben auf Landesebene sorgt zudem für gleich hohe Standards bei der Erfüllung dieser Aufgaben. Weswegen Sie, Frau Kotré, davon ausgehen, dass die Kommunen das bisher so gut gemacht haben, dass man das besser nicht dem Land überträgt, verstehe ich nicht. (Lena Kotré [AfD]: Nein, ich habe etwas ganz anderes gesagt!) Damit will ich nicht sagen, dass die Kommunen es nicht gut gemacht haben. Sie haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles versucht, aber es ist besser, zu zentralisieren, um gleiche Standards sicherzustellen. Dies ist ein wichtiger und richtiger Schritt, denn schon seit Beginn der Flüchtlingskrise tragen unsere Kommunen die personelle und finanzielle Hauptlast bei der Bewältigung der Vorgaben. Weiterhin werden mehrere neue Einrichtungen geschaffen, darunter eine Landesübergangseinrichtung, in der aufenthaltsrechtliche Perspektiven nochmals überprüft und durch Rückführungen oder freiwillige Ausreisen effizienter gestaltet werden können. Neu hinzu kommen auch ein Ausreisezentrum und ein Ausreisegewahrsam. Im Ergebnis – mit „Zwischenergebnis“ ist es wohl besser formuliert – haben wir also mit der SPD alle auf Landesebene bestehenden Möglichkeiten bestmöglich ausgeschöpft. Dennoch dürfen wir die Augen nicht davor verschließen, dass das eigentliche Problem auf der Landesebene gar nicht gelöst werden kann. Ich vermisse den Druck der Bundesregierung, innerhalb der EU, eine wirkliche Lösung im Sinne aller Beteiligten zumindest anzustreben. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD]) Die GEAS-Regelungen können doch bestenfalls ein kleiner, erster Anfang sein. Aber sie verhindern nicht, dass Menschen auf der Flucht im Mittelmeer ertrinken, weil sie sich, durch falsche Anreize gelockt und vor allem durch Kriege als Fluchtursache Nummer eins getrieben, auf gefährliche Fluchtrouten begeben. Sinnvoll wäre neben der Bekämpfung von Fluchtursachen – zum Beispiel durch einen sofortigen Stopp von Waffenlieferungen in Krisengebiete – die Durchführung von Asylverfahren bereits außerhalb der EU. Dies würde die gefährlichen Fluchtrouten schnell und wirksam austrocknen und gleichzeitig die Sozialsysteme der Aufnahmeländer schützen.
Daniel Münschke
Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abgeordneter?
Niels-Olaf Lüders BSW
Das haben wir immer vehement gefordert, und das werden wir auch weiterhin fordern. – Danke schön. (Vereinzelt Beifall BSW und SPD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Damit wären wir theoretisch noch einmal bei einem Redebeitrag der Landesregierung. Minister Wilke stehen noch 42 Sekunden zur Verfügung. – Diese möchte er nicht in Anspruch nehmen. Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir am Ende der Aussprache und treten in die Abstimmung ein. Die Parlamentarischen Geschäftsführer empfehlen die Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 8/1953, Drittes Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Ich bitte diejenigen, die der Überweisung zustimmen, um ihr Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Überweisung wurde einstimmig zugestimmt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf. 2025 69 TOP 10: Neuntes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Drucksache 8/1961 1. Lesung Die Aussprache eröffnet für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Dr. Kaufner. (Beifall AfD)
Dominik Kaufner AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! „Steige hoch, du roter Adler, hoch über Sumpf und Sand, hoch über dunkle Kiefernwälder, heil dir, mein Brandenburger Land.“ Brandenburg und Deutschland waren gebeutelt von schweren Krisen, als Gustav Büchsenschütz im Jahr 1923 seine „Märkische Heide“ in der Jugendherberge Wolfslake bei Neu-Vehlefanz dichtete. Ruhrbesetzung, Hyperinflation, Umsturzversuche von rechts und links – nur wenige werden damals zuversichtlich in die Zukunft geblickt haben. (Unruhe)
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter, lassen Sie mich kurz dazwischengrätschen. – Meine sehr verehrten Damen und Herren in den Reihen der CDU-Fraktion, ich darf Sie darum bitten, Ihre Geräuschkulisse etwas zu reduzieren und, wenn Sie sich unterhalten wollen, vor den Plenarsaal zu treten und dem Redebeitrag des Abgeordneten damit die gebührende Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. – Vielen Dank. Herr Abgeordneter Dr. Kaufner, Sie haben das Wort.
Dominik Kaufner AfD
Danke sehr. – Nur wenige werden damals zuversichtlich in die Zukunft geblickt haben. Viele Jugendliche suchten und fanden damals Halt in der Wandervogelbewegung. Unzählige Lieder dieser Zeit atmen das Erlebnis von Heimat, Natur und Gemeinschaft, Lieder, die auf gemeinsamen Fahrten und Abenden gedichtet, den Gefährten vorgetragen wurden und die die Schönheit unserer deutschen Heimat besangen. „Märkische Heide, märkischer Sand sind des Märkers Freude, sind sein Heimatland.“ Büchsenschütz hat mit seiner „Märkischen Heide“ aber mehr als nur ein Heimatlied geschaffen. Er hat unserer Mark Brandenburg eine Hymne gegeben. Leider ist unsere „Märkische Heide“ jedoch nur die inoffizielle Landeshymne – ein Versäumnis, das uns zuletzt beim Festakt zum 35. Jahrestag des Landtages Brandenburg schmerzlich bewusst wurde. (Beifall AfD) Ich frage Sie: Welches Lied hätte anlässlich von 35 Jahren Landtag besser gepasst als unsere „Märkische Heide“? (Dennis Hohloch [AfD]: Ode an die Freude!) Schließlich wurde mit der Neugründung des Landes Brandenburg dieses Lied auch bei offiziellen Anlässen wieder genutzt, nachdem es in der DDR gerade nicht erwünscht war. Es wäre ein starkes Symbol für 35 Jahre Landtag, für die Neugründung des Landes Brandenburg und für die Wiedervereinigung gewesen. Es mangelte in der Vergangenheit nicht an – allerdings gescheiterten – Versuchen, das Lied als offizielle Hymne einzuführen, und man hat den Eindruck, unsere „Märkische Heide“ ist auch nach der Wende manchen Politikern genauso unerwünscht wie der SED-Nomenklatura, die Brandenburg abschaffte und auch deshalb keine Brandenburg-Hymne wollte. Lassen Sie uns hier und heute entscheiden, sie zur offiziellen Hymne des Landes Brandenburg machen. Würdigen wir das Brandenburger Heimatgefühl, zeigen wir den Bürgern, dass hier in diesem Hause keine abgehobenen Abgeordneten sitzen, sondern Bürger Brandenburgs. (Vereinzelt Beifall AfD) Sie wissen es alle: Bei besagter Feierstunde wurde die Ode an die Freude intoniert. Nichts gegen Schiller und Beethoven; aber im Gegensatz zu Ihrer EU-Bürokratenhymne ist das Lied „Märkische Heide“ keine Hymne von oben, sondern von den Bürgern. (Vereinzelt Beifall AfD) Ohne staatliche Förderung, ja sogar gegen politische Einflussnahme hat sie sich durchgesetzt. Obwohl diese Ode an Brandenburg landauf, landab von den Brandenburgern gesungen wird und als fester Bestandteil von Dorffesten sowie Veranstaltungen von Feuerwehren und Vereinen gilt, haben Sie sich für die Brüsseler Bürokratenhymne entschieden und dann auch noch die Kinder vorgeschickt, die sich dieses Lied angeblich gewünscht hätten. Das glauben Sie ja selbst nicht. (Vereinzelt Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Meine Damen und Herren, Brandenburg ist keine leere Verwaltungseinheit, sondern Heimat, unsere Heimat, kein Kapital internationaler Konzerne, kein internationales Siedlungsgebiet für Resettlement-Programme, kein Experimentierfeld für linke Gesellschaftsexperimente. Nur wer tiefe Wurzeln hat, kann die Stürme der Zeit überstehen. Uns stehen große Umbrüche bevor. Noch leben wir nicht in einem Krisenjahr wie 1923, aber die regierenden Parteien in Land und Bund tun alles dafür, dass unsere Zukunft finster aussieht. (Vereinzelt Beifall AfD) Die Sozialsysteme sind durch immigrierte Leistungsbezieher überdehnt, das Bildungswesen ist eine Katastrophe, die Innenstädte sind unsicher, die Rente steht vor dem Aus. (Lachen des Abgeordneten Jörg Vogelsänger [SPD]) Überhaupt droht die Staatspleite, und unser Land wird weiter deindustrialisiert. Obendrein zerstört Ihre Energiewende unsere märkische Landschaft. Die Bilder, die einem durch den Kopf gehen, wenn man diese Liebeserklärung an die märkische Landschaft hört, sind da doch Balsam für die Seele. „Uralte Eichen, dunkler Buchenhain, grünende Birken stehen am Wiesenrain. Blauende Seen, Wiesen und Moor, liebliche Täler, schwankendes Rohr. Knorrige Kiefern leuchten im Abendrot, Sah’n wohl frohe Zeiten, sah’n auch märk’sche Not.“ Die „Märkische Heide“ ist ein starkes Symbol für unsere Identität, mehr noch: Sie wird auch außerhalb Brandenburgs gern gesungen und ist eine gute Botschafterin für unsere Mark. Machen Sie es wie die Bürger und Bauern von märk’schem Geschlecht: Halten Sie in märk’scher Treue fest, stehen Sie zur Heimat, und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. „‚Hie Brandenburg allewege‘ sei unser Losungswort, dem Vaterland die Treue in alle Zeiten fort.“ Danke schön. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Stohn für die SPD-Fraktion fort. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW])
Erik Stohn SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Lassen Sie mich mit aller Deutlichkeit vorab sagen: Das Lied „Märkische Heide“ ist ein schönes, traditionelles Stück brandenburgischer Kultur. Ich persönlich mag es sehr. Letztlich geht es hier um die Feierstunde. Ich muss sagen, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt fand ich, sie war eine würdige Feierstunde. Auch die Worte des Ministerpräsidenten haben mich mit Stolz erfüllt, und die Kollegin Nadine Graßmel kann bestätigen, dass ich kurz davor war, die „Märkische Heide“ anzustimmen. Aber das gehört sich nicht; man muss dem Protokoll folgen. Das Lied „Märkische Heide“ besingt unsere Wälder, unsere Seen, die Weite des Landes und die Verbundenheit der Menschen mit ihrer Heimat. Es steht für das, was Brandenburg ausmacht, für Bodenständigkeit, Natur, Geschichte und Stabilität. (Beifall des Abgeordneten Pascal Hohm [AfD]) Das hat offensichtlich auch der Gymnasiallehrer von der AfD aus Niederbayern verstanden. Aber das Lied verdient auch Respekt. Und, meine Damen und Herren: Ein Lied verdient Anstand. (Zuruf des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD]) Anstand zeigt sich auch darin, wie man mit einem Lied umgeht, wenn Kinder singen. Meine Damen und Herren von der AfD, Sie versuchen mit diesem Antrag den Anschein zu erwecken, es ginge Ihnen um Kultur, Tradition und Identität. Doch in Wahrheit wollen Sie mit diesem symbolischen Antrag nur eins: ablenken – von Ihrer eigenen Unanständigkeit. (Zuruf von der AfD) Denn alle hier im Haus haben gesehen, wie Sie sich während des Festakts zur Feier des 35. Jahrestages des Bestehens unseres Landtags verhalten haben. Kinder haben hier im Plenarsaal gesungen. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Galau [AfD])
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Stohn, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hohm zu?
Erik Stohn SPD
Danke, nein.
Daniel Münschke
Bitte sehr.
Erik Stohn SPD
Denn alle haben gesehen, wie sich Ihre Fraktion hier verhalten hat. Die Hälfte Ihrer Fraktion hat den Saal verlassen, die andere Hälfte hat gelangweilt auf ihre Bildschirme gestarrt. Nur ein einziger Abgeordneter hatte die Würde und den Anstand, bei den Klängen der Europahymne aufzustehen. (Zurufe der Abgeordneten Dennis Hohloch und Daniel Freiherr von Lützow [AfD] – Andreas Galau [AfD]: Die Hälfte Ihrer Fraktion schaut gerade auf ihre Bildschirme!) 2025 71 Sie wagen es, uns hier Lektionen in Heimatliebe und Landesstolz zu erteilen? Das ist keine Liebe zur Heimat, das ist Respektlosigkeit gegenüber dem Parlament, Respektlosigkeit gegenüber den Kindern, die hier mit Freude, Inbrunst und Begeisterung gesungen haben, und Respektlosigkeit gegenüber der europäischen Idee, die uns Frieden und Freiheit gebracht hat! Schämen Sie sich! (Zuruf von der AfD: Was ist denn das für eine Show?! – Torsten Arndt [AfD]: Kommen Sie runter, Schauspieler!)
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Stohn, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Freiherr von Lützow zu?
Erik Stohn SPD
Herr Vizepräsident, ich lasse keine Zwischenfragen zu. Vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nicht unterbrechen! – Unruhe) die AfD will mit diesem Antrag nicht Brandenburg ehren, sie will sich einfach nur reinwaschen. Sie missbraucht ein Lied, das Menschen verbindet, um über das eigene Verhalten hinwegzutäuschen, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Lauter!) über die Verachtung demokratischer Gepflogenheiten, über die Geringschätzung europäischer Werte und über die Lust an der Provokation. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten lassen das nicht durchgehen. Die „Märkische Heide“ ist ein Lied, das uns allen in Brandenburg gehört, (Lachen des Abgeordneten Marlon Deter [AfD]) nicht einer Partei, nicht einem politischen Lager, nicht einer Ideologie. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Es ist Ausdruck einer offenen, friedlichen, vielfältigen Heimat. Diese Heimat lässt sich nicht in Parolen pressen, auch wenn das die, die hier ständig dazwischenreden, so gern tun wollen. (Zuruf von der AfD)
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Stohn, ich frage Sie erneut: Der Abgeordnete Galau würde gern eine Zwischenfrage stellen; lassen Sie diese zu?
Erik Stohn SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, nein, ich lasse während meiner Rede keine Zwischenfragen zu. Deshalb sagen wir ganz klar: Dieses Lied braucht keine Verfassungsänderung. Es lebt in den Herzen der Menschen und nicht in Gesetzestexten. Wer es liebt, singt es – wie beim Strohballenfest in Oehna. Mit Dietmar Woidke und mir haben 600 Menschen zusammen die „Märkische Heide“ gesungen und im Anschluss die Annemarie-Polka getanzt. Das ist Brandenburg, wie es lebt und wie es die „Märkische Heide“ liebt und singt. Dafür braucht es keine unsinnigen Anträge. Dafür braucht es nicht dieses Intermezzo hier zu später Stunde, mit dem die AfD nur versucht, sich reinzuwaschen. Wenn wir das Lied „Märkische Heide“ verteidigen, verteidigen wir auch die Würde unseres Kulturguts. Wir verteidigen das Lied gegen eine parteipolitische Vereinnahmung. – Daher lehnen wir Ihren Antrag ab, (Dennis Hohloch [AfD]: Gesetzentwurf!) aus Respekt vor dem Lied, aus Respekt vor den Menschen, aus Respekt vor unserem Land. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Falk Peschel [BSW] und Steeven Bretz [CDU] – Zuruf des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD])
Daniel Münschke
Wir setzen die Aussprache fort. Der Abgeordnete Eichelbaum hat das Wort für die CDU-Fraktion. Bitte schön.
Danny Eichelbaum CDU
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe zunächst auf die Frage ein, ob Landeshymnen überhaupt in eine Landesverfassung gehören. Ein Blick auf die verfassungsrechtlichen Regelungen in Deutschland zeigt: Weder die Nationalhymne noch die Landeshymnen stehen im Grundgesetz bzw. in den Landesverfassungen, selbst das berühmte Bayernlied nicht. Die Landeshymnen der deutschen Bundesländer haben also ganz unterschiedliche, oft nur symbolische Rollen. Der offizielle Status variiert. Manche Lieder sind per Gesetz oder Verordnung anerkannt, viele andere einfach durch Tradition. Beispiel Bayern: Das Bayernlied ist offiziell, aber nicht verfassungsrechtlich festgeschrieben. Andere Länder regeln dieses Thema einfach durch Verwaltungsvorschriften oder Beschlüsse der Landesregierung. Kurz gesagt: Landeshymnen gehören nicht in Landesverfassungen, und sie stehen dort auch nirgendwo. Sie entstehen durch gelebte Tradition und nicht durch Paragrafen. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Wir alle wissen um die emotionale Kraft von Liedern. Musik kann Identität stiften, Gemeinschaft erzeugen und Heimatgefühl vermitteln. Auch die „Märkische Heide“ ist ohne Frage ein Lied, das viele Brandenburgerinnen und Brandenburger kennen und lieben. Es erklingt auf Dorffesten, bei Chören, bei Feuerwehrjubiläen – und das ist auch gut so. Doch, meine Damen und Herren, was die AfD hier vorschlägt, ist mehr als ein symbolischer Akt, es ist eine Verfassungsänderung. Verfassungen sind keine Liederbücher, sie sind das Fundament unseres demokratischen Zusammenlebens. Wenn wir anfangen, einzelne Lieder, Gedichte oder Trachten in der Verfassung zu verankern, wo ziehen wir dann noch die Grenzen? Unsere Verfassung ist nicht der Ort für solche kulturpolitischen Dekorationen. Die Wahrheit ist: Die AfD betreibt hier keine Kulturpolitik, sondern Symbolpolitik. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Sie versucht mit scheinbar harmlosen Themen nationale Identität zu instrumentalisieren. Damit komme ich zum zweiten Teil, zum Kern des Gesetzentwurfes, nämlich der Frage, ob die Europahymne bei festlichen Anlässen im Land Brandenburg gespielt werden soll. Unsere Antwort ist eindeutig: Ja. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und BSW) Denn das ergibt sich bereits aus der Präambel unserer Landesverfassung, und sie spricht eine klare Sprache. Ich zitiere: „Wir, die Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg, haben uns in freier Entscheidung diese Verfassung gegeben, im Geiste der Traditionen von Recht, Toleranz und Solidarität in der Mark Brandenburg, […] entschlossen, das Bundesland Brandenburg als lebendiges Glied der Bundesrepublik Deutschland in einem sich einigenden Europa und in der Einen Welt zu gestalten.“
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Eichelbaum, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Freiherr von Lützow zu?
Danny Eichelbaum CDU
Ja.
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter von Lützow, bitte sehr.
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Vielen Dank, Herr Eichelbaum. Anders als Ihr Kollege aus Jüterbog, Herr Stohn, lassen Sie die Frage wenigstens zu. (Erik Stohn [SPD]: Ich verstehe Sie aber gar nicht!) Meine Frage lautet: Sie hatten ja bereits gesagt, dass es um eine Verfassungsänderung geht – das ist sachlich richtig – und dass die Verfassung ein hohes Gut ist. Dann frage ich Sie, warum wir in der letzten Legislaturperiode wegen nichtigerer Dinge die Verfassung geändert haben, wenn eine so wichtige Sache wie unsere Brandenburg-Hymne dort nicht steht. Den Unterschied müssen Sie mir kurz erklären. – Danke. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Herr Eichelbaum, Sie haben das Wort.
Danny Eichelbaum CDU
Sie sollten erst einmal prüfen, was wir in der Verfassung in der letzten Wahlperiode konkret geändert haben. Das waren grundsätzliche Dinge, die natürlich auch in die Verfassung gehören. Doch ich habe eben zum Ausdruck gebracht, dass gerade Lieder und gewisse Traditionen nicht in die Verfassung gehören. Deshalb haben wir aus gutem Grund auch die Nationalhymne nicht im Grundgesetz verankert. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Ich mache hier noch einmal deutlich: Brandenburg ist Teil eines sich einigenden Europas, ein Land, das sich zu den Werten von Freiheit, Frieden und Solidarität bekennt. Die Europahymne, Beethovens „Ode an die Freude“, bringt diese Werte auf wunderbare Weise zum Ausdruck – ohne Worte, in der universellen Sprache der Musik. Der Europarat erklärte sie 1972 zu seiner Hymne, 1985 wurde sie von den EU-Staats- und Regierungschefs als offizielle Hymne der Europäischen Union angenommen. Wenn man sich die Worte von Friedrich Schiller ins Gedächtnis ruft: „Freude, schöner Götterfunken, Tochter aus Elysium, Wir betreten feuertrunken Himmlische, dein Heiligtum.“, steckt darin eine Botschaft, die auch für uns Brandenburgerinnen und Brandenburger gilt, eine Botschaft von Menschlichkeit, von Zusammenhalt und Hoffnung. Darum, meine Damen und Herren, sage ich zum Schluss: Mehr Freude bezogen auf Brandenburg, mehr Freude bezogen auf Deutschland, mehr Freude bezogen auf Europa – das wünsche ich der AfD-Fraktion. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW)
Daniel Münschke
Wir setzen die Aussprache fort. Aufgrund eines Verzichts der BSW-Fraktion hat nun der Minister des Innern und für Kommunales Wilke das Wort für die Landesregierung.
René Wilke
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde schon vieles gesagt. Ich schaue, ob ich noch ein, zwei sinnhafte Gedanken ergänzen kann. (Dennis Hohloch [AfD]: Das wird schon nicht passieren!) – Keine Sorge, ich glaube, das wird passieren, wenn Sie aufnahmefähig bleiben. – Beginnen wir damit, uns noch einmal unsere Verfassung anzusehen und einen Vergleich anzustellen, der, glaube ich, sehr sinnvoll ist. Es sind nämlich Dinge geregelt und nicht geregelt in unserer Verfassung. Sehen wir uns an, was 2025 73 in Art. 4 für wesentliche Zeichen unseres Landes geregelt ist, nämlich für die Landesfarben und das Wappen: „Die Landesfarben sind rot und weiß. Das Landeswappen ist der rote märkische Adler auf weißem Feld.“ Sie entnehmen dieser Formulierung unserer Verfassung, dass die Ausgestaltung dieses Adlers, die Ausgestaltung der Fahne, dass all diese Dinge nicht in der Verfassung geregelt sind, sondern anderen Regelungen anheimgestellt sind. Das macht schon einmal deutlich, dass die Verfassung eine Rahmenordnung bietet, aber kein Regelungswerk ist, in dem derartige bestimmte Details unseres Zusammenlebens festzulegen sind. Punkt zwei ist ein vielleicht interessanter Blick in die Geschichte dieser Diskussion, die wir heute führen. Sie wird nicht allzu oft im Landtag geführt, aber es ist nicht das erste Mal. 1994 hat die SPD-Fraktion dem damaligen Ministerium des Innern einen Prüfauftrag erteilt, und im Ergebnis dieser Prüfung wurde es nicht für sinnhaft erachtet – aus ähnlichen Gründen, wie wir sie heute in der Debatte gehört haben –, eine solche Verankerung in der Verfassung zu schaffen. Das Vorhaben wurde nicht weiterverfolgt; es gab keinen Antrag und auch keinen Gesetzentwurf. Die DVU hat es dann 2007 noch einmal versucht – das war übrigens eine interessante Debatte, die man im Plenarprotokoll nachlesen kann –, und jetzt die AfD im Jahre 2025. Die Diskussionen verlaufen hier durchaus ähnlich. Die wesentlichen Argumente wurden von Herrn Eichelbaum auch schon genannt. Das betrifft zum einen die Frage, wie andere Bundesländer damit umgehen. Inklusive Bundeshymne wären wir dann wohl die Einzigen mit einer solchen Regelung; auch zum relativ berühmten Niedersachsenlied wurde es nicht auf diese Weise geregelt. Was uns ebenfalls bewegen sollte – auch bei der Frage, wie frei wir mit der Wahl unseres Liedgutes umgehen –, ist die Tatsache, dass wir in diesem Land auch eine sorbisch-wendische Tradition haben. Das lassen Sie mit der von Ihnen vorgeschlagenen Regelung völlig außer Acht. Es gibt in diesem Land Regionen, in denen diese Hymne eine zentrale Rolle spielt und auch spielen darf; das sollte eine entsprechende Beachtung finden. Unter dem Strich ist es so, dass es auch aus Sicht der Landesregierung keine Notwendigkeit gibt, hierzu eine Verfassungsänderung durchzuführen. Man kann vieles tun, aber die Frage lautet immer, was davon sinnhaft ist, was davon irgendwie einen Mehrwert bringt. Das Lied „Märkische Heide“ wird an vielen Stellen gespielt; ich erlebe das häufig bei der Feuerwehr. Es wird mit Stolz und auch mit starkem Bewusstsein gespielt. Das werden die Menschen in diesem Land weiterhin tun, aber eben auch selbstbestimmt. Ich glaube nicht, dass es erforderlich ist, das irgendwie als verfassungsrechtliche Vorgabe – und das wäre es dann – zu verankern. Das passiert wie gesagt in anderen Ländern auch nicht. Zu guter Letzt noch der Hinweis, dass das Lied „Märkische Heide“ aus meiner Sicht auch, was die Geschichte des Landes angeht, ein gutes Beispiel dafür ist, wie man sich Kulturgut demokratisch zurückerobern kann. Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass dieses Lied in der NS-Zeit durchaus stark instrumentalisiert wurde, dass es als Motivations- und Aufruflied und auch als Lied zur Gewinnung von Soldaten genutzt wurde. Heute singen wir dieses Lied mit einem starken Bewusstsein für eine demokratische Tradition. Wir haben dieses Lied nicht den Nationalsozialisten überlassen, sondern es uns zurückerobert, es zurückgeholt, und das ist gut so. Wir werden es in diesem Land weiter mit Stolz und Freude singen – auch ohne verfassungsrechtliche Vorgabe, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU)
Daniel Münschke
Wir kommen zum zweiten Redebeitrag der antragstellenden Fraktion; der Abgeordnete Dr. Kaufner hat das Wort. (Beifall AfD)
Dominik Kaufner AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So überzeugend, muss ich sagen, waren die Gegenreden jetzt nicht. Herr Stohn hat sich mit leeren Floskeln darüber ereifert, warum man dieses Lied aus Respekt nicht zur offiziellen Landeshymne machen könne. Diese Logik versteht kein Mensch, zumal die SPD das Gleiche schon einmal probiert hat. Herr Wilke hat es hier schön zusammengefasst: Die SPD hat das selbst probiert. (Erik Stohn [SPD]: Hören Sie auf!) Ich weiß nicht, ob Sie diesen Konflikt 1994 genauso beurteilt hätten; Ihre Argumentation ist ganz abenteuerlich. Sie sagten dann, das Lied gehöre nicht einer Partei, sondern uns allen. – Wir wollen es ja auch nicht zur Parteihymne machen, sondern zur Landeshymne, damit es eben allen gehört. (Beifall AfD) Diese Leerstelle war ganz offensichtlich; es fehlt die Rolle als offizielle Landeshymne. Die EU-Hymne hat hier einfach nicht hineingepasst; es ist vollkommen klar, dass es bei 35 Jahren Landtag Brandenburg an der Stelle genau die „Märkische Heide“ gebraucht hätte. Ein Lied verdient Respekt und Anstand; das wäre damit sehr schön zum Ausdruck gekommen. Sie haben es auch ganz richtig zusammengefasst: Die Bodenständigkeit, die Natur – alles, was in der „Märkischen Heide“ genannt wird, hätte sehr schön hierhingepasst. Herr Eichelbaum, Sie haben sich vor allem mit Verfahrensfragen beschäftigt. (Danny Eichelbaum [CDU]: Verfassungsfragen!) Ich sehe das ganz anders: Natürlich kann man die Landeshymne in die Verfassung aufnehmen. Die Landesfarben und das Landeswappen werden genannt – und dann wäre eben auch die Landeshymne verankert. Ich sage Ihnen etwas: Wir haben in Brandenburg ein besonderes Glück. Es gibt gar nicht so viele Bundesländer, die eine spezifische Landeshymne haben, die sie in die Landesverfassung so aufnehmen könnten, und im Prinzip wäre das überall Konsens, weil man sie überall singt, weil sie einfach zum Alltag gehört, weil sie gelebte Tradition ist – wie Sie selbst gesagt haben –, bei der Feuerwehr und bei den Vereinen. Warum sind wir uns hier im Landtag zu fein dafür, wenn es draußen gelebte Tradition ist? haben, die die Bürger draußen bei allen Festen singen? Warum brauchen wir die EU-Hymne? Das zeigt mir ganz klar die Abgehobenheit dieser politischen Klasse. (Beifall AfD) Das kann man auch nicht mit Verfahrensfragen wegdiskutieren. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Alles Weitere wurde an dieser Stelle schon gesagt. – Danke schön. (Beifall AfD – Steeven Bretz [CDU]: Das war ja jetzt ein richtiger Schattenboxkampf!)
Daniel Münschke
Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt. Die AfD-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfs, „Neuntes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg“, auf Drucksache 8/1961, an den Hauptausschuss. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Überweisung mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, „Neuntes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg“, auf Drucksache 8/1961. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzesentwurf in erster Lesung mehrheitlich abgelehnt und hat sich somit erledigt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf. TOP 11: Siebtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Drucksache 8/1963 1. Lesung Für die antragstellende Fraktion erhält der Abgeordnete Hohloch das Wort. Bitte sehr. (Beifall AfD)
Dennis Hohloch AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wieder ist ein Jahr fast vorüber. Der Zahltag steht vor der Tür, und die Abgeordneten des Landtags Brandenburg erhalten wieder mehr Gehalt. Im Jahr 2026 sollen die Abgeordneten 405,21 Euro mehr bekommen. Das setzt sich aus drei Beträgen zusammen: einem Betrag als Entschädigung des Abgeordneten, in zwei Ebenen aufgesplittet, und einem Betrag für die Altersvorsorge. Das sind summa summarum 405 Euro mehr – das alles vor dem Hintergrund, dass wir hier in den letzten Jahren schon massive Gehaltssprünge hatten. Ich möchte Sie daran erinnern: 2023 haben sich die Abgeordneten pro Monat 357 Euro mehr auszahlen lassen. 2024 waren es 465 Euro, 2025 sogar 624 Euro. Das ergibt seit 2023 einen monatlichen Mehrbetrag von 1 843 Euro für jeden von uns Abgeordneten, und das vor dem Hintergrund, dass Sie über diese Erhöhung gar nicht mehr öffentlich sprechen wollen. Das haben Sie mit Ihrer Änderung des Abgeordnetengesetzes über sämtliche „demokratische“ Fraktionen hinweg so beschlossen, gegen die Stimmen der AfD, meine Damen und Herren. Zudem passiert es vor dem Hintergrund, dass wir in diesem Land vor der größten Wirtschaftskrise stehen, die diese Bundesrepublik je erlebt hat. Sie können sich auch nicht mit Brandenburger Zahlen herausreden, denn sie sind im Verhältnis zu anderen Bundesländern grottenhaft schlecht. Das haben wir heute in der Aktuellen Stunde gehört. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, Politiker sind die einzige Gruppe in diesem Land, die ihr Gehalt selbst bestimmen kann. Das ist auch nachvollziehbar; wer sollte es sonst tun, wenn nicht das Parlament? Es ist allerdings nicht nachvollziehbar, dass dieser Landtag ein innovatives System geschaffen hat – so bezeichnen es jedenfalls die „demokratischen Fraktionen“ –, wonach unsere Abgeordnetendiät jedes Jahr faktisch automatisch steigt und wir darüber nicht einmal diskutieren müssen. Das ist unredlich, meine Damen und Herren. Weil Glaubwürdigkeit und Integrität die Basis erfolgreicher Politik sind, würde es diesem Landtag und vor allem jedem einzelnen Politiker gut zu Gesicht stehen, wenn man wenigstens erklärt, Jahr 405 Euro mehr verdienen: Warum verdienen sie es, anstatt es nur zu bekommen? Die Argumente müssten auf den Tisch – und dann müsste man sich auch mal ehrlich machen und sagen: Ja, die wirtschaftliche Situation im Land sieht nicht gut aus, die Arbeitsplätze verschwinden, und offensichtlich hat die Landesregierung genau wie die Bundesregierung nicht das abgeliefert, was die Menschen sich von ihren Regierungen und Parlamenten erhoffen. – Vor diesem Hintergrund wäre es doch klar, dass man sich keine Erhöhung um 405 Euro genehmigt, meine Damen und Herren – und dafür plädiert die AfD. (Vereinzelt Beifall AfD) Ich möchte auf einen weiteren Missstand hinweisen: Weil Sie von den „demokratischen“ Fraktionen so innovativ sind, haben Sie zwei Mechanismen eingebaut – Herr Bretz grinst schon. (Steeven Bretz [CDU]: Was?!) Der eine Teil unserer Abgeordnetendiäten wird nach der Entwicklung der Einkommen bemessen. Diese sind im letzten Jahr in Brandenburg um 4,6 % gestiegen – und jetzt wird Herr Bretz natürlich gleich wieder sagen: Aber wir haben ja bei 3,5 % eine Bremse eingebaut. Dementsprechend steigt unser Gehalt im Durchschnitt nicht so stark wie das der anderen Arbeitnehmer. – Der Unterschied, meine Damen und Herren, besteht aber erstens darin, dass wir von einem sehr, sehr hohen Niveau kommen, zweitens darin, dass Sie nicht darüber diskutieren wollen, ob das angemessen ist oder nicht, und drittens darin, dass dieses System nicht gerecht ist. 2025 75 Das erkennt man am zweiten Teil unserer Abgeordnetendiäten: Sie haben ja vor Jahren angefangen, das zu splitten – mir ist nicht ganz klar, warum; vielleicht kann Herr Bretz es uns noch mal erläutern –, und dieser zweite Teil wird nicht anhand der Einkommensentwicklung, sondern anhand des Verbraucherpreisindex erhöht. Das heißt: Je stärker die Preise im Land steigen, desto stärker steigt dieser Teil unserer Diäten. Das heißt also, je schlechter Ihre Politik ist, desto mehr Geld kriegen die Abgeordneten, meine Damen und Herren. Das ist doch ein perverses System! Und dieses System muss abgelehnt werden. (Vereinzelt Beifall AfD) Ich möchte Ihnen das mal erklären – ich nehme mal die Bundeswerte; wir können es auch auf Brandenburg herunterrechnen –: 2021 hatten wir eine Inflation von 3,1 %. Der Haupttreiber waren die Energieprodukte Heizöl, Kraftstoffe, Gas und Strom. Weswegen? Weil Sie die Sanktionen gegen Russland beschlossen haben. Außerdem gab es Nachholbedarf wegen Corona. Wegen Ihrer Coronamaßnahmen sind die Preise und die Verbraucherpreise gestiegen. Schauen wir uns 2022 an: Da lag die Inflationsrate bei 6,9 % – die höchste Inflationsrate seit der Wiedervereinigung! Haupttreiber war auch hier die Energie: Es gab eine Explosion der Preise für Haushaltsenergie, Gas, Strom, Fernwärme und Kraftstoffe nach dem russischen Angriff auf die Ukraine – aber vor allem, weil Sie die Sanktionen beschlossen haben, meine Damen und Herren. 2023: 5,9 %. Hier waren vor allem Nahrungsmittel die Preistreiber. Die Nahrungsmittelproduktion wird eben belastet, weil Sie die unselige Energiewende vorantreiben, (Vereinzelt Beifall AfD) wodurch die Energiepreise ins Unermessliche steigen, und Sie noch dazu die CO -Steuer für die Transportkosten erhöhen – und 2 aufgrund dieser Erhöhung steigen die Abgeordnetendiäten immer weiter. Das kann doch nicht die Grundlage für unsere Bemessung sein! Deswegen haben wir Ihnen ein Gesetz vorgelegt, mit dem sich das ändern würde. Erstens: Wir wollen, dass die Entschädigung zukünftig ausschließlich an die Einkommensentwicklung im Land und nicht mehr an den Verbraucherpreisindex gekoppelt wird. Wir wollen außerdem, dass eine ausgewogene Maßzahl die Berechnungsgrundlage bleibt und – zweitens – die Präsidentin auf Grundlage des Berichtes des Landesamtes für Statistik einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vorlegt und selbst entscheidet, ob diese Erhöhung gerechtfertigt ist oder nicht. Drittens entscheidet dann der Landtag in einer offenen Diskussion, ob diese Erhöhung gerechtfertigt ist oder nicht, wie es jahrelang Usus war. Der Gesetzentwurf kommt in den Hauptausschuss, und dort können natürlich Änderungen vorgenommen werden. Ist die Erhöhung von 3,5 % gerechtfertigt – ja oder nein? Sind vielleicht nur 2,1 % gerechtfertigt? Das muss ausgehandelt werden, meine Damen und Herren – und das darf nicht in Hinterzimmern passieren! (Vereinzelt Beifall AfD) Vor allem darf es nicht durch irgendwelche Mechanismen bestimmt werden, die unklar und intransparent sind und die da draußen kein Mensch versteht. Wenn Sie dem zustimmen, können Sie vielleicht dafür sorgen, dass diese Wahlperiode – die 8. des Landtags – nicht die Periode mit dem prozentual höchsten Zuwachs wird. Schauen wir uns die Wahlperioden doch einmal an: Allein in der 6. Wahlperiode sind die Diäten um 11,9 % gestiegen, in der 7. um 14,4 % – und jetzt in der 8. Wahlperiode, die ja gerade mal ein Jahr alt ist, schon um 5,7 %. Das heißt also, wenn diese Entwicklung aufgrund des Mechanismus der „demokratischen“ Fraktionen hier im Haus so weitergeht, werden wir in der 8. Wahlperiode die höchste Steigerung unserer Abgeordnetendiäten in der Geschichte zu verzeichnen haben – und das kann man den Menschen da draußen einfach nicht erklären. (Vereinzelt Beifall AfD) Niemand in diesem Land hat etwas dagegen, dass die Abgeordneten sich die Diäten erhöhen – wenn mehrere Dinge eingehalten werden, nämlich wenn die Leute da draußen Arbeit haben, die Leute dieser Arbeit nachgehen und damit ihre Familie finanzieren können und die Leute sich im besten Falle ein Eigenheim in diesem Land und vielleicht ein oder zwei Urlaube mit der Familie leisten können. Das wäre die Grundlage für eine positive Entscheidung, den Abgeordneten mehr Geld zu geben, weil Sie dann eine gute Politik abgeliefert hätten, meine Damen und Herren. Aber die Koalition des Grauens aus SPD, CDU und BSW, die wir hier haben, sorgt eben nicht dafür! Deswegen, meine Damen und Herren: Nehmen Sie unseren Gesetzentwurf an! Überweisen Sie ihn wenigstens mit uns an den Hauptausschuss. Lassen Sie uns noch einmal über die Zukunft der Abgeordnetendiäten in Brandenburg reden. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall AfD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Scheetz für die Koalitionsfraktionen sowie für die CDU-Fraktion fort.
Ludwig Scheetz SPD
Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in diesem Haus erst vor wenigen Monaten das Sechste Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes beraten und verabschiedet. Damals ging es darum, ein seit Jahren bewährtes System weiterzuentwickeln: Die Entschädigung der Abgeordneten wurde an die allgemeine Lohn- und Einkommensentwicklung in Brandenburg gekoppelt, und gleichzeitig haben wir eine verbindliche Obergrenze von 3,5 % pro Jahr eingezogen. Ziel war es, die Rahmenbedingungen der Mandatsausübung klar, fair, transparent und verlässlich zu regeln. (Beifall SPD, BSW und CDU) Die Obergrenze greift bereits in diesem Jahr zum ersten Mal, was zeigt, dass die Einführung dieses Mechanismus durchaus sinnvoll war. Dass der zweite Teil an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist – das haben Sie angesprochen, Herr Hohloch –, liegt daran, dass wir keine zusätzliche steuerfreie Pauschale erhalten, mit der beispielsweise Büroausstattung, Briefmarken, Flyer, Facebook-Anzeigen – auch wenn Facebook-Anzeigen jetzt nicht mehr gehen – und weiß der Geier, was noch alles, abgegolten werden. Wir haben sozusagen alles in einem, und es muss auch entsprechend versteuert werden. Es ist in Ordnung und auch gerecht, dass die gesamten Aufwendungen, die wir als Abgeordnete bekommen, versteuert werden und es eben keine zusätzliche steuerfreie Pauschale gibt, und trotzdem müssen damit beispielsweise der Bürobetrieb und das, was für die Ausübung des Mandates notwendig ist, abgesichert werden können. Die Kosten für Papier, für Briefmarken, für Flyer – ich weiß nicht, was man noch alles aufzählen könnte – sind gestiegen, daher ist es natürlich folgerichtig, sich am Verbraucherpreisindex zu orientieren. Heute liegt uns mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion vor, der die Systematik erneut zur Diskussion stellt. Die SPD-Fraktion und die anderen Fraktionen – ich spreche ja für alle – (Dennis Hohloch [AfD]: Was?!) werden den Entwurf ablehnen, und ich möchte auch erläutern, warum. Schaut man nüchtern in die Vorlage, erkennt man zunächst: Am inhaltlichen Maßstab wird gar nicht viel verändert. Auch die AfD knüpft die Entschädigung weiterhin an die Einkommensentwicklung im Land Brandenburg, also an dieselbe statistische Grundlage, die wir heute nutzen. Nach Vorstellung der AfD soll künftig die Präsidentin bzw. der Präsident des Landtages jedes Jahr einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vorlegen, damit der Landtag vor jeder einzelnen Anpassung gesondert entscheidet. Die automatische Umsetzung des Index mit klarer Obergrenze soll also durch eine jährliche Gesetzesänderung ersetzt werden. Auch das ist keine Neuigkeit; diese Forderung stellen Sie ja bei jeder Gelegenheit und bei jeder Diskussion über das Abgeordnetengesetz. In der Begründung des Entwurfes heißt es, bislang würden Diätenerhöhungen ohne öffentliche Debatte vorgenommen, das sei den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr zu vermitteln. Das klingt natürlich griffig, entspricht aber nicht der Wahrheit. Wenn ich überlege, wie oft wir in der vergangenen Legislaturperiode und auch schon in dieser im Plenum über das Abgeordnetengesetz, über die Mechanismen des Abgeordnetengesetzes, über die Höhe der Diäten, über die einzelnen Bestandteile der Zuwendungen an Abgeordnete gesprochen haben, muss ich sagen, dass hier sehr wohl eine sehr lebhafte Debatte dazu stattfindet. Es ist völlig in Ordnung, es ist Ihr Recht, das einzufordern – für uns lautet die Schlussfolgerung aber nicht, die Systematik zu verändern. (Beifall des Abgeordneten Sebastian Rüter [SPD]) Zum Verfahren, das wir gewählt haben: Es gibt den jährlichen Bericht – die Auswertung des Statistischen Landesamtes zur entsprechenden Einkommensentwicklung –, der uns zugeht. Es wird transparent veröffentlicht – auch vom Landtag – und auch jedes Jahr in der Medienlandschaft aufgegriffen, weil darüber logischerweise berichtet wird – und auch das ist völlig in Ordnung. Ihre Behauptung, alles finde hier ohne öffentliche Debatte oder Würdigung statt, stimmt einfach nicht. (Vereinzelt Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Wir haben gerade mit der letzten Novelle sehr ausführlich und öffentlich über die Systematik gesprochen. Bereits das geltende Recht sieht vor, dass der Landtag aktiv entscheiden kann, wenn die maßgebliche Einkommensentwicklung über der Grenze von 3,5 % liegt. In diesen Fällen ist ausdrücklich vorgesehen, dass das Parlament den Anpassungssatz festlegt und damit auch öfter darüber debattieren könnte. Es gibt also Möglichkeiten – ich habe sie alle aufgeführt und dazu entsprechend ausgeführt. Zentraler Bestandteil der letzten Überarbeitung war die Fortführung und punktuelle Weiterentwicklung des Indexierungsverfahrens. Brandenburg war eines der ersten Bundesländer, das die Entschädigung der Abgeordneten an die allgemeine Lohn- und Einkommensentwicklung im Land geknüpft hat. Damit wurde ein transparenter, fairer und sachgerechter Mechanismus geschaffen – ein Beitrag zur Stärkung der parlamentarischen Unabhängigkeit. Die Entschädigung für Abgeordnete dient der Sicherstellung der Unabhängigkeit des Mandats. Sie ist Ausdruck des freien Mandats nach Art. 56 der Landesverfassung. Damit soll gewährleistet werden, dass jede Bürgerin und jeder Bürger unabhängig vom Beruf und sozialen Status ein Mandat im Landtag wahrnehmen kann. Dieser Mechanismus – all das wissen wir, weil wir es immer wieder hier an diesem Pult erzählen; aber ich muss es auch heute wieder erzählen – wurde ja nicht leichtfertig eingeführt, sondern war das Ergebnis einer breiten fachlichen und politischen Diskussion. Dieser politische Prozess wurde von einer unabhängigen Kommission begleitet; der ist jetzt schon über zehn Jahre her – wie gesagt: dazu habe ich hier schon mehrfach ausgeführt. In dieser Kommission saßen eben nicht die demokratischen Parteien, sondern Vertreter der Gewerkschaften, des Bundes der Steuerzahler und anderer Institutionen, die gemeinsam an diesem Mechanismus gearbeitet haben, der damals auch von der Medienlandschaft sehr, sehr positiv aufgenommen und teilweise als das modernste Abgeordnetengesetz Deutschlands bezeichnet wurde. Fast alle Bundesländer, auch der Bundestag, haben es übernommen. Die AfD-Fraktion schlägt nun vor, jedes Jahr erneut per Gesetz zu entscheiden. Das würde zwangsläufig bedeuten, dass wir in regelmäßigen Abständen wieder bei derselben Grundsatzdebatte beginnen. So wie heute führen wir dieselbe Debatte, die wir vor einem halben Jahr geführt haben: nicht über den konkreten Prozentsatz, sondern immer wieder über das Prinzip an sich. Es sind auch immer wieder dieselben Argumente und Debatten, und ob das tatsächlich zu mehr Transparenz führt, darf man zumindest hinterfragen. Transparenz entsteht ja nicht automatisch dadurch, dass man Themen möglichst oft hier im Plenum behandelt, sondern vor allem dadurch, dass Regeln klar, verständlich und dauerhaft nachvollziehbar sind. (Beifall SPD, BSW und CDU) Wer heute auf das Abgeordnetengesetz schaut, kann nachvollziehen: Die Daten kommen vom Amt für Statistik, die Obergrenze ist fixiert, die Berechnungslogik ist eindeutig und alle Schritte werden öffentlich gemacht. Das ist ein hohes Maß an Klarheit. Der Entwurf der AfD-Fraktion konzentriert sich fast ausschließlich auf die Forderung nach mehr jährlicher Plenardebatte, ohne überzeugend darzustellen, welchen konkreten Mehrwert gegenüber der bestehenden Regelung mit Indexobergrenze und Korrekturmöglichkeiten im Ausnahmefall sie bringen soll. Ich sage an dieser Stelle aber auch ausdrücklich, dass das Abgeordnetengesetz nicht für alle Zeiten unverändert bleiben muss. 2025 77 Im Gegenteil: Wir haben gerade mit der letzten Novellierung des Abgeordnetengesetzes gezeigt, dass wir bereit sind, auch Anpassungen vorzunehmen, etwa mit der schon angesprochenen Einführung der 3,5 %-Grenze und mehr Transparenz bei der Systematik. Wenn sich neue Fragen stellen, zum Beispiel zur Kommunikation des Indexes oder zur Einordnung in besondere wirtschaftliche Lagen, kann man darüber sprechen. Dafür braucht es aber keine jährliche Neufassung des gesamten Mechanismus. Aus Sicht der Fraktionen, für die ich hier heute sprechen darf – für das Vertrauen bedanke ich mich herzlich –, ist es richtig, das erst vor wenigen Monaten reformierte System jetzt nicht wieder aufzumachen. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Regeln für das Parlament verlässlich sind und nicht im Jahrestakt grundsätzlich neu verhandelt werden. Deshalb sage ich zusammenfassend: Wir halten das bestehende Modell „Kopplung an die Einkommensentwicklung, klare Obergrenzen, transparente Veröffentlichung“ nach wie vor für sachgerecht und ausgewogen. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ändert am Maßstab wenig, schafft aber zusätzliche Verfahren und Debatten, ohne einen erkennbaren inhaltlichen Gewinn zu bringen. Aus diesen Gründen lehnen wir den Gesetzentwurf ab. (Beifall SPD, BSW und CDU)
Daniel Münschke
Wir setzen die Aussprache fort. Die Landesregierung verzichtet. – Damit erhält Herr Abgeordneter Hohloch für die antragseinreichende Fraktion noch einmal das Wort. Bitte schön. (Beifall AfD)
Dennis Hohloch AfD
Meine Damen und Herren, diese Debatte – oder was auch immer das hier gerade gewesen sein soll, wenn sich zwei von vier Fraktionen streiten – hat gezeigt, dass Sie nichts verstanden haben. Es geht hier um ein Kernelement dessen, was wir bestimmen dürfen. Wir dürfen über unser Gehalt entscheiden, und wir als Parlament sind gegenüber der Öffentlichkeit der Rechenschaft über das, was wir hier tun, verpflichtet. Deshalb finden Debatten öffentlich statt. Dass Sie, Herr Scheetz von der SPD, nicht verstehen, warum man jährlich über die Gehaltssteigerung diskutieren sollte, ist mir klar. Was mich aber sehr erstaunt, ist, dass BSW und CDU offensichtlich keine Haltung zu dem Thema haben, fernab dessen, dass einigen von Ihnen offensichtlich generell die Haltung bei vielen Themen fehlt. Meine Damen und Herren, ich finde, diese Frage sollte gestattet sein. (Unruhe bei der CDU) – Sie können gerne eine Kurzintervention anmelden, Herr Bretz. – Finden Sie es gerecht, Kollegen vom BSW und Kollegen von der CDU, dass unsere Diät innerhalb von dreieinhalb Jahren um 1 800 Euro gestiegen ist? Finden Sie das gerecht? Gehen Sie nach vorne, sagen Sie ja, sagen Sie nein, und begründen Sie es. Sie hätten hier heute die Möglichkeit gehabt, das zu tun. Und, Herr Scheetz, es geht gar nicht darum, jedes Jahr Grundsatzdebatten zu führen. Es geht darum, jedes Jahr über die Zahl zu diskutieren und darüber, ob eine Erhöhung gerechtfertigt ist oder nicht. Und sie ist eben vor dem Hintergrund Ihrer desaströsen Politik nicht gerecht. Wenn die Menschen draußen ihre Arbeit verlieren, wenn die Menschen draußen merken, dass es in diesem Land nicht vorangeht, dass in der Industrie Stillstand herrscht, können Sie sich doch nicht einfach hier hinsetzen und sagen: Wir diskutieren nicht einmal mehr darüber, ob wir eine erhöhte Diät kriegen oder nicht. Wenn Sie dann noch sagen, unsere Diät sei getrennt, weil wir keinen Steuerfreibetrag hätten, antworte ich Ihnen, Herr Scheetz: Erstens haben wir einen Steuerfreibetrag von 270 Euro fürs Wahlkreisbüro, zweitens kriegen wir 1 000 Euro zusätzlich fürs Wahlkreisbüro, was Abgeordnete anderer Landesparlamente aus ihrem Steuerfreibetrag bezahlen müssen. Auch hier haben Sie wieder unterschlagen, dass wir dort mehr Geld bekommen, meine Damen und Herren. Wir reden nicht immer über das Abgeordnetengesetz – diese Debatte ist der beste Beweis dafür –, sondern wir reden dann jedes Jahr über die Erhöhung. Das schafft Transparenz, meine Damen und Herren. Dieser Gesetzentwurf ist auch keine Neuerung, sondern er kehrt zu einem alten, bewährten System zurück. Wenn Sie das heute so darstellen, dass dieses System nicht funktioniere, unterstellen Sie, dass in den letzten Jahrzehnten die Diskussion über die Abgeordnetenentschädigungen nie funktioniert habe, meine Damen und Herren. Das ist absoluter Nonsens! Deswegen: Stimmen Sie bitte unserem Gesetzentwurf zu.
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Hohloch, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dorst zu?
Dennis Hohloch AfD
Ja, gerne.
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Dorst, bitte schön.
Christian Dorst BSW
Kollege Hohloch, vielen Dank, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen. – Herr Hohloch, ich habe eine Frage: Mir wurde zugetragen, dass Sie bereits nach der ersten Runde, als es zu den Verhandlungen über das neue Abgeordnetengesetz kam, ausgestiegen sind. Trifft das zu? (Lars Hünich [AfD]: Ja, klar!) Warum? (Lars Hünich [AfD]: Diese Frage hätte ich nicht gestellt!) Wenn Sie dort Ihre Ideen nicht eingebracht haben, weil Sie aus irgendeinem mir unerfindlichen Grund schon nach der ersten Runde ausgestiegen sind, frage ich mich: Wie können Sie sich jetzt hier hinstellen und das Ergebnis beklagen? Sie hätten Ihre Ideen und Anregungen doch dort einbringen können. (Einzelbeifall)
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Hohloch, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Dennis Hohloch AfD
Herr Dorst, da Sie ja offensichtlich Politikneuling sind, will ich das kurz erklären. Diese Verhandlungen werden nicht öffentlich geführt. Ich sage Ihnen aber gern, warum wir es gemacht haben: Erstens, weil wir dieses Abgeordnetengesetz in Kombination mit der Geschäftsordnung des Landtages verhandelt haben, bei der Sie – auch Ihre Fraktion – zu Beginn noch für Ordnungsgelder von bis zu 1 000 Euro für Abgeordnete waren. Das ist jetzt angeblich vom Tisch – ich weiß davon noch nichts. (Zurufe der Abgeordneten Christian Dorst und Falk Peschel [BSW]) – Da brauchen Sie nicht Ihren Kopf zu schütteln. Fragen Sie Ihren PGF; offensichtlich kommunizieren Sie in Ihrer zweiteiligen Fraktion nicht so gut. – Zweitens haben wir von Anfang an klargemacht, dass für uns eine Sache nicht verhandelbar ist, und das ist der Automatismus, den Sie so weiterentwickeln wollten. (Vereinzelt Beifall AfD) Wir haben gesagt: Wir werden keiner Abgeordnetengesetzänderung zustimmen, wenn wir weiterhin einen Automatismus haben. Wir finden das zutiefst ungerecht, und wir finden das auch dem Amt und der Würde des Abgeordneten nicht angemessen, meine Damen und Herren, weil wir der Öffentlichkeit gegenüber verpflichtet sind. Wenn wir selbst über unser Gesetz entscheiden, sollten wir darüber öffentlich diskutieren und der Öffentlichkeit darlegen, warum wir der Meinung sind, dass wir mehr Gehalt verdienen – und nicht bekommen sollten. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Das war sogleich das Ende der Aussprache, und wir treten in die Abstimmung ein. Die AfD-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfs, „Siebtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“, Drucksache 8/1963, an den Hauptausschuss. Ich bitte diejenigen Abgeordneten, die der Überweisung zustimmen, jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 8/1963, „Siebentes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in erster Sitzung mehrheitlich abgelehnt und hat sich erledigt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf. TOP 12: Mehr hochwertiges Forstvermehrungsgut für den Waldumbau bereitstellen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1370 in Verbindung damit: Den Waldumbau in Brandenburg intensivieren Antrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/2016 Die Aussprache eröffnet für die AfD-Fraktion Frau Abgeordnete Muxel. (Beifall AfD)
Kathleen Muxel AfD
Werter Präsident! Werte Abgeordnete! Werte Brandenburger! Wir sind wieder einmal beim Thema Wald. Der Brandenburger Waldumbau zur Schaffung von strukturreichen Mischbeständen geht viel zu langsam voran. Darüber durfte ich – im Juni oder Anfang Juli, glaube ich – in diesem Hohen Haus schon reden, und das hat auch der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2024 bemängelt: In den letzten Jahren waren es durchschnittlich gerade einmal 1 756 Hektar pro Jahr, die umgebaut wurden; weit weniger als die geforderten 10 000 Hektar, die sich die Regierung mit dem Waldprogramm von 2011 selbst als Zielwert vorgegeben hat. Wir reden hier aber auch über einen Mangel an Forstgut zum Zweck der Wiederaufforstung. Ich denke dabei an die Lausitz: Ich habe heute früh Radio gehört. Dort sollen zuerst große Bestände aufgeforstet werden. Ich frage mich nur, womit. (Beifall AfD) Das hat verschiedene Ursachen, und ich will hier – sonst müsste ich drei Stunden reden – nicht auf jede Ursache eingehen. Das Ziel muss sein, den Waldumbau deutlich zu beschleunigen; darüber dürften wir uns alle einig sein. Einige Ursachen würde ich aber gerne aufzeigen: Nach Auffassung des Landwirtschaftsministeriums liegt es vor allem daran, dass die nächste Baumgeneration nach wie vor „mit viel zu hohem Wildverbiss“ zu kämpfen hat. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums vom 30.01. dieses Jahres hervor. Allerdings muss ich dann logisch nachfragen: Warum hat es dann eigentlich keine deutliche Verbesserung beim Waldumbau gegeben, nachdem der Wildbestand intensiv bejagt und deutlich reduziert wurde, der Wolfsbestand in den letzten Jahren aber angewachsen ist? Jeder weiß, dass der Wolf nicht gerne Gemüse isst. Er wird sich auch einmal eines Rehs bedienen. Das wurde 2025 79 am 2. Juli 2025, im Rahmen der Anhörung zum Wolfsmanagement, übrigens auch hier im Landtag erörtert. Wenn man noch weiter forschen will, kann man sich auch ein Diagramm aus einer Veröffentlichung des Landwirtschaftsministeriums ansehen. Da kann man – zum Beispiel – überprüfen, wie es sich mit dem Rehwild verhält: Seit 2013, also seit über zehn Jahren, werden beim Rehwild sinkende Abschusszahlen erfasst. Man kann sich das gerne angucken. Das entspricht nicht nur meiner persönlichen Wahrnehmung, es entspricht auch den Gesprächen, die nach Treibjagden geführt werden, zum Beispiel im Raum Hangelsberg, wo ich wohne. Ich bin nicht der Auffassung, dass wir das Problem des verschleppten Waldumbaus auf eine reine Wald- und Wilddiskussionen reduzieren sollten, wobei die AfD dieses Problem allerdings schon frühzeitig erkannt und schon im April 2020 einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Man hätte ihn natürlich annehmen sollen: „Wild und Wald statt Wald vor Wild: Für einen fairen Ausgleich forstwirtschaftlicher und jagdlicher Interessen in Brandenburg“. Leider wurde der Antrag damals von SPD und CDU abgelehnt. Man muss sich doch vielmehr fragen, ob das Problem mit dem schleppenden Waldumbau nicht auch an der fehlenden Bereitschaft liegt, wesentlich stärker in den Waldumbau zu investieren. Es geht dabei nicht nur um Zahlen, also nicht nur ums Geld, sondern auch darum, dass der Landesbetrieb Forst nicht genügend Forstarbeiter hat, nicht genügend Ausstattung hat, um Schutzzäune zu bauen, und vor allem nicht genügend Forstvermehrungsgut hat. (Beifall AfD) Natürlich soll der Landesbetrieb forstwirtschaftlich arbeiten. Er hat aber auch die Aufgabe, unseren Wald als Nutz- und Erholungswald für künftige Generationen zu sichern. Darüber sind wir uns wohl alle einig. Es ist ein Fehler, dass die Zukunftsaufgabe Waldumbau – wie jetzt – lediglich aus dem jährlichen Holzentschlag finanziert werden soll. Der Wald soll seinen Umbau jetzt also selbst finanzieren, und das Land gibt nichts mehr dazu. Das ist Klartext. Denken Sie beim Wald bitte um. Es handelt sich um einen Generationenvertrag. Wer heute einen Baum pflanzt, macht das für seine Enkelkinder. (Beifall AfD) Und jetzt kommen wir zu einem wichtigen Punkt: Durch die einseitige und dogmatische Fokussierung auf den Waldverbiss wird vom Landwirtschaftsministerium ausgeblendet, dass die Naturverjüngung ohnehin nicht – das heißt, völlig unabhängig vom Problem des Waldverbisses – überall die beste Option für den Waldumbau ist. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir zusätzlich zur Naturverjüngung – dort, wo möglich, viel stärker als bisher – einen Herkunfts- bzw. Baumartenwechsel durch künstlichen Waldumbau – ich meine damit nicht die Gummipalme – mittels Pflanzung oder Waldsaaten in Erwägung ziehen sollten. Saat ist sehr wichtig – ich denke an die beliebte Eiche –, damit eine starke Pfahlwurzel ausgebildet werden kann. Das Material dafür ist aber knapp und reicht bereits jetzt nicht in jedem Fall aus. Das habe ich mir übrigens auch nicht selber ausgedacht. Das können Sie vielmehr im neuen Vermehrungsgutkonzept des Landes Brandenburg von 2024 nachlesen. Auf gut Deutsch: Die Landesregierung wusste schon 2024, dass wir nicht genug Saatgut haben. Zu den Eichen heißt es in diesem Bericht: „Seit 2019 konnten die erforderlichen Mengen nicht aufgebracht werden.“ Sagen wir einmal so: Wir haben jetzt 2025. Also konnte das Saatgut in den vergangenen sechs Jahren nicht aufgebracht werden. Es muss also gehandelt werden. Uns schweben in diesem Zusammenhang zwei Dinge vor. Erstens wollen wir bei besonders wichtigen heimischen Eichenarten wie der Stiel- und Traubeneiche in den nächsten fünf Jahren sämtliche noch vorhandenen Kapazitäten und Reserven zur Neuzulassung von anerkannten Saatgutbeständen für den Waldumbau mobilisieren und nutzen. Zweitens wollen wir im Fall der besonders vielversprechenden, relativ trockenstressresistenten Baumarten Roteiche und Douglasie neue, landeseigene Versuchsserien aufbauen – das müsste ja möglich sein –, sodass unseren Förstern endlich auch langfristig größere Mengen an geprüftem Vermehrungsgut zur Verfügung gestellt werden können. Außerdem – das ist ein anderer Aspekt dabei – könnten auf diese Weise auch neue Erkenntnisse im Bereich der Forstpflanzenzüchtung gewonnen werden. Die waldbaulichen, ökonomischen und ökologischen Vorteile beider Baumarten dürften bekannt sein: 2025 wurde die erwähnte Roteiche zum Baum des Jahres gewählt, und zwar sicher nicht ohne Grund. Die Roteiche gewinnt zunehmend an Bedeutung. Ihre Fähigkeit, auch an trockenen Standorten zu gedeihen, macht sie zu einem wichtigen Bestandteil des deutschen Waldes. Sie steht für Widerstandskraft und nachhaltige Forstwirtschaft. Abschließend: Wenn wir den Waldumbau wirklich voranbringen wollen, brauchen wir verstärkte Anstrengungen, und zwar ohne ideologische Brille, ohne Scheuklappen und ohne Angst vor der Pflicht, für die nächsten Generationen etwas für unseren Wald tun zu müssen. Deshalb sollten Sie dem Antrag der AfD-Fraktion jetzt zustimmen. Über die beiden Änderungsanträge – den von der Koalition und den der CDU – spreche ich nachher noch. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Roick. Bitte schön. (Beifall SPD und BSW)
Wolfgang Roick SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und natürlich zu Hause am Livestream sowie gegebenenfalls oben auf der Tribüne! Es liegen ja zwei – nein, sogar drei – Anträge vor: Es gibt den Ursprungsantrag der Koalition, den ich sehr gut finde, einen Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag der CDU und einen mehrere Male verschobenen Antrag. Ich gehe erst einmal auf die beiden Anträge der Opposition ein: Vonseiten der CDU-Fraktion kommt die Forderung, Waldeigentümer bei der Reduzierung des Wildes mit Informations- und Unterstützungsmaßnahmen zu helfen. Ich gehe davon aus, dass unsere Revierförster – sofern sie existieren, denn wir haben da durchaus ein Personalproblem – das bereits machen und die Waldeigentümer entsprechend unterstützen. Zweiter Punkt: Wir werden morgen ja noch einmal über den Wolf reden, aber hier wird gefordert, das zweite Jagdpaket – so haben wir es ja genannt – bzw. die zweite Änderung im zweiten Quartal 2026 vorgelegt werden soll. Nur ist es leider so, dass wir in diesem Punkt nicht vom Land Brandenburg, sondern vom Bund abhängig sind. Ich gehe davon aus, dass, wenn der Bund die Gesetze schneller beschließt, auch das Ministerium daran arbeitet, im Hinblick auf den Wolf eine Änderung vorzunehmen, nämlich in unserem Wolfsmanagementplan. Aber wenn das nicht der Fall ist, müssen wir eben – so sagt es der Antrag der Koalitionsfraktionen – bis zum vierten Quartal 2026 warten. – Das dazu. Dann zum Waldumbau an sich; das ist neben der Saatgutgewinnung der wichtigste Punkt in Ihrem Antrag, Frau Muxel. Ich möchte auf zwei Dinge hinweisen: Das eine ist der Landeswald, also das Eigentum des Landes Brandenburg. Dort wird der Waldumbau planmäßig durchgeführt; das muss man so registrieren. Was die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Saatgut angeht, hatten wir während der Coronazeit das Problem, dass niemand sammeln konnte. Während der Afrikanischen Schweinepest hatten wir das Problem, dass die entsprechenden Saatgutbestände in Gebieten lagen, die nicht betreten werden durften. Aber: Der Waldumbau findet planmäßig statt. Damit komme ich auf unsere Forderung zu sprechen. In „Forstwirtschaft“ ist immer noch der Wortbestandteil „Wirtschaft“ enthalten. Ich möchte nicht, dass wir auf den ziemlich armen Standorten, für die eigentlich die Kiefer prädestiniert ist, aktiv Eichen, Buchen oder andere Laubhölzer ansiedeln. Wenn das im Rahmen der Naturverjüngung von sich aus geschieht, ist das in Ordnung; dann wird das aufgenommen. Aber aktiv sollte das nicht erfolgen. Genau das haben wir auch in unseren Antrag geschrieben. In einem großen Anteil des Privatwaldes in Brandenburg passiert das natürlich nicht. Dort entscheidet der Eigentümer – nach Beratung natürlich –, ob er den Waldumbau vornimmt oder nicht. Es kommt auf die Strategie des Waldeigentümers an: Wenn er ein bisschen Holz für seinen Holzvergaser ernten möchte, ist ihm die Kiefer natürlich genehm, weil sie insoweit gute Leistung erbringt. Möchte er gegebenenfalls mal einen Furnier-Stamm ernten – was nicht er kann, sondern erst seine Enkel können –, dann setzt er auf die Eiche und er bekommt die entsprechende Unterstützung von der Forstverwaltung. Kommen wir zu den Baumarten: Es gibt künftig die Möglichkeit, verschiedene Baumarten wie die Baumhasel, die sehr trockenresistent ist, oder die Gelb-Kiefer einzusetzen. Die Forschungsanstalt in Eberswalde arbeitet daran. Was die vielgepriesene Roteiche angeht, den Baum des Jahres 2025 – man kann davon halten, was man möchte; aber das Jahr ist ohnehin fast zu Ende –, möchte ich nur dazusagen, dass sich ihr Laub in unseren Breiten leider nicht zersetzt und deswegen die Aufschichtung der Laubstreu sehr hoch ist. Von dem Nieselregen, den wir in den letzten Jahren fast immer nur hatten, kommt im Boden nichts an. Deswegen ist die Roteiche nicht unbedingt der Baum der Wahl. In bestimmten Bereichen, insbesondere Waldbrandriegeln usw., ist das aber machbar. Unser Antrag enthält einige weitere Punkte, die ich für sehr wichtig halte und auf die ich gern noch einmal hinweise. So wollen wir, dass weiterhin Menschen den tollen Beruf des Waldarbeiters erlernen. Derzeit gibt es aber nur eine Waldarbeitsschule, in Kunsterspring. Das ist für viele Interessenten sehr weit weg, sodass sie sich womöglich einen anderen Beruf suchen. Deswegen wollen wir im Süden von Brandenburg eine weitere Waldarbeitsschule errichten, gegebenenfalls auch aus den Mitteln des Investitionspakets. Wir brauchen auch Menschen, die im Wald arbeiten und den Waldumbau, so er denn händisch erfolgt, durchführen. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Gunnar Lehmann [BSW]) – Danke schön. – Das war bereits Gegenstand in der vorherigen Legislaturperiode. Wir hatten das damals im Agrarausschuss sogar schon einmal beschlossen. Aber wir alle wissen, dass alles, was in der alten Legislaturperiode nicht zum Abschluss gebracht wurde, in der neuen Legislaturperiode perdu ist. Dann noch einmal zum Thema Saatgut: Ich denke, dazu haben wir unter Punkt 7 unseres Antrags alles ausreichend beschrieben, auch die Dinge, die die Forstverwaltung derzeit macht. In unserem Antrag heißt es nämlich: „… das Vermehrungsgutkonzept des Landesbetriebs Forst Brandenburg umzusetzen und wenn erforderlich weiterzuentwickeln …“ Da ist die Forstverwaltung dran. Zu den A- und Z-Standorten habe ich bereits etwas gesagt. Aber es gibt noch drei Punkte, die mir auch persönlich sehr wichtig sind. Ein Punkt betrifft die illegale Ablagerung von Abfall. Wir müssen leider konstatieren, dass sich Menschen nicht benehmen können und ihren Müll in unseren Wäldern hinterlassen. Ich hoffe, dass mehr dieser Leute erwischt werden und sich ihr Verhalten ändert, wenn wir die Bußgelder deutlich nach oben setzen. Ferner bitten wir zu prüfen, ob die aus der Historie bekannten Waldbrandschutzstreifen auf den Flächen aller Eigentümer wieder aktiviert werden können. Bilder von Waldbränden, wie wir sie erlebt haben, wollen wir alle sicherlich nicht mehr sehen. Ein Waldbrandschutzstreifen ist sehr nützlich und kann das Ausbreiten von Bränden verhindern. Bleiben wir noch bei den Waldbränden. Jetzt kommt der Innenminister in besonderer Weise ins Spiel; denn das ist auch sein Thema. Leider liegt in unseren Wäldern noch sehr viel Munition. Ich weiß, dass es auch ein finanzieller Kraftakt ist, aber wir müssen irgendwann damit anfangen, die Munition vermehrt zu beräumen. Dabei spielen insbesondere die Wege und mögliche Waldbrandschutzstreifen eine große Rolle, denn dort müssen die Tellereisen eingesetzt werden können. Dazu ist ein langfristig ausgerichtetes Konzept zu erarbeiten; unsere Forstverwaltung oder das Ministerium bzw. die Landesregierung wollen wir mit unserem Antrag entsprechend beauftragen. Ich denke, das ist ein sehr wichtiger Punkt, denn wir sollten diese Hinterlassenschaften der vergangenen Jahrzehnte endlich beräumen. 2025 81 In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke schön. (Beifall SPD und BSW)
Daniel Münschke
Wir setzen die Aussprache fort. Für die CDU-Fraktion erhält der Abgeordnete Brüning das Wort.
Julian Brüning CDU
Herzlichen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Waldumbau in Brandenburg ist keine Aufgabe, die sich in einer Wahlperiode bewältigen lässt. Sie lässt sich auch nicht innerhalb einer Generation lösen; aber wir können die Weichen dafür stellen. Gerade weil der Waldumbau eine Generationenaufgabe ist, verlangt er von uns, politische Verantwortung mit Weitblick zu übernehmen und auch langfristig für verlässliche Rahmenbedingungen zu sorgen. Ich möchte ausdrücklich anerkennen, dass sich die Koalition mit den Herausforderungen des Waldumbaus auseinandergesetzt hat und nun gute Ideen aufgreift, die in der letzten Legislaturperiode noch nicht umgesetzt werden konnten. Die Konzepte und Vorschläge, die nun vorliegen, sind altbekannt, da sie bereits mehrfach vom Waldbesitzerverband und vom Forum Natur Brandenburg eingebracht worden sind. Ich möchte betonen: Diese Ansätze gehen deutlich weiter als das, was die AfD heute hier vorschlägt. An die Kollegin Muxel gerichtet: Wer heute fordert, man solle den Fokus ausschließlich auf staatliche Baumschulen legen, verkennt die Realität. Die privaten Baumschulen in Brandenburg und den Nachbarländern leisten seit Jahren wertvolle Arbeit. Sie sind spezialisiert, hochprofessionell und wirtschaftlich effizient. Genau das braucht es, wenn wir mit vollem Tempo klimaangepasste und widerstandsfähige Wälder aufbauen wollen. (Beifall CDU) Neben der fachlichen Seite gibt es auch eine gesellschaftliche Komponente. Der Wald ist nicht nur Wirtschaftsgut, sondern auch Lebensraum, Erholungsraum und Identifikationsort vieler Brandenburgerinnen und Brandenburger. Deshalb ist es entscheidend, dass ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Waldeigentümer und der Jäger stattfindet. (Beifall CDU) Beide Gruppen tragen Verantwortung, die einen für Eigentum und Bewirtschaftung, die anderen für unser heimisches Wild. Doch dieser Ausgleich funktioniert nur, wenn man unvoreingenommen in die Diskussion geht, ohne vorgefertigte Urteile und ohne alte Gräben wieder aufzureißen. Deshalb würden wir es begrüßen, wenn die Koalition sich unseren Änderungsantrag noch einmal zu Gemüte führen könnte. Der Waldumbau wird nur gelingen, wenn Vertrauen herrscht: zwischen Politik, Eigentümern, Forstleuten, Jägern und Menschen im Land. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Wir setzen die Aussprache fort. Für die BSW-Fraktion erhält der Abgeordnete Lehmann das Wort. (Beifall BSW)
Gunnar Lehmann BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Gäste! Wald ist bekanntlich mehr als eine Ansammlung von Bäumen. Wald ist Lebensraum. Wald ist Wirtschaftsfaktor. Wald ist eine Stütze unseres Landschaftswasserhaushalts. Wald spielt in der Kulturgeschichte des deutschen Volkes eine bedeutende Rolle, nicht nur in unserer Landeshymne. Aber der märkische Wald ist – ausweislich der Waldzustandsberichte der vergangenen Jahre – in keiner guten Verfassung. Mehr noch, er ist in seiner Existenz akut bedroht. Ein Grund für die Anfälligkeit unserer Forsten gegenüber Wetterunbilden, Trockenheit und Schädlingsdruck ist die verhältnismäßig geringe Baumartenvielfalt, wobei ich deutlich machen möchte, dass die Kiefer selbstverständlich die bedeutendste Baumart in unseren märkischen Wäldern bleiben wird. Dieser Baum passt zu unseren Bodenverhältnissen, und er entsprach dem ökonomischen Interesse unserer Ahnen an schnell wachsendem Bau- und Brennholz. Es ist ein Verdienst unserer Großeltern und Urgroßeltern, diesen Wald nach den beiden Weltkriegen angelegt zu haben, und nicht etwa Ausweis mangelnden Sachverstands, wie heute von einigen rückblickend gern unterstellt wird. (Vereinzelt Beifall BSW sowie des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Dass jetzt aber die Weichen für die Zukunft unserer Wälder gestellt werden müssen, dass der Waldumbau erforderlich ist, diese Überzeugung eint offensichtlich alle politischen Kräfte im Hohen Hause. So haben zu diesem Tagesordnungspunkt alle Fraktionen eigene Anträge vorgelegt. Frau Muxel hat es schon erwähnt: Auch bei der Beratung zum Jahresbericht 2024 des Landesrechnungshofs im Ausschuss für Haushaltskontrolle konnte einstimmig ein gemeinsamer Beschlussvorschlag von SPD und AfD – sozusagen ohne Brandmauer – verabschiedet werden, in dem die Landesregierung unter anderem aufgefordert wurde, endlich realistische Ziele für den Waldumbau zu formulieren, der ja bereits erfolgt. Es besteht kein Zweifel darüber, dass der Waldumbau möglich ist. Es ist lediglich eine Frage der Bedingungen, die wir dafür schaffen. Das nötige Fachwissen ist in Brandenburg mit der Fachhochschule Eberswalde und mit den gut ausgebildeten Forstleuten unseres Landesbetriebs vorhanden. Praktische Beispiele gibt es zuhauf. Es sei nur auf den Betrieb des berühmten Chirurgen August Bier in Sauen verwiesen, in dem bereits seit 1913 die Umwandlung von Kieferreinbeständen in artenreiche Mischbestände erfolgt. Punkt 1 unseres Antrags enthält auch schon die schwerste Herausforderung: die Frage, inwiefern im Rahmen der angestrebten Anpassung des Jagdgesetzes und der dazugehörigen Durchführungsverordnung ein Ausgleich zwischen den Interessen der Waldeigentümer und der Jägerschaft erleichtert werden kann. Am Ende muss sichergestellt sein, dass Wildverbiss den Waldumbau nicht hemmt. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, das Wild pauschal zu dezimieren oder aus dem Wald zu verbannen, geschweige denn darum, Konflikte zwischen Förstern und Jägern heraufzubeschwören. Das heimische Wild gehört zum Ökosystem Wald dazu, und es gibt genügend nicht jagdliche Mittel, die beim Waldumbau angewendet werden können, um junge Bäume zu schützen. (Beifall BSW) Aber wir werden bei der Novellierung des Jagdgesetzes darüber zu sprechen haben, wie wir die Interessen der Waldeigentümer zum Beispiel mit denen der Jagdpächter in Ausgleich bringen können. Ein beredtes Beispiel für ein gewisses Ungleichgewicht in der Diskussion über die Jagd bietet auch der Jagdbeirat, der das Ministerium in Jagdfragen beraten soll. Dort wird seit Neuestem nicht einmal mehr den Vertretern des Büros der anerkannten Naturschutzverbände ein Platz eingeräumt. Sicherlich kostet der Waldumbau auch Geld. Es sei hier allein die Zäunung des Waldes genannt, die parallel zu einem Wildtiermanagement an bestimmten Standorten geboten ist. Hier stehen wir vor der einigermaßen absurden Situation, dass dem Landesforstbetrieb das Zäunen per Erlass in bestimmten Fällen untersagt ist. Gleichzeitig hat das Land ausweislich der Antwort auf unsere Kleine Anfrage seit 2019 164 Millionen Euro für Wildschutzzäune gegen die ASP ausgegeben. Zwei großen „menschlichen“ Herausforderungen sehen wir uns beim Waldumbau gegenüber: den Personalengpässen im Landesforstbetrieb, insbesondere bei Waldarbeitern, und in der Beratung sowie bei der Frage, wie wir die Kleinstwaldeigentümer erreichen, motivieren und in die Lage versetzen können, die erforderlichen Maßnahmen auf ihren Flächen zu ergreifen. In dieser Hinsicht sollte dringend die Einrichtung einer weiteren Waldarbeitsschule im Süden des Landes geprüft werden. Das haben wir auch im Koalitionsvertrag vereinbart, lieber Wolfgang Roick. Auch möchte ich an dieser Stelle, wie stets, auf die Angebote der Waldbauernschule und die hervorragende Arbeit der Forstbetriebsgemeinschaften verweisen. Als ein weiteres Vehikel, insbesondere bei der Finanzierung, kann durchaus auch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz dienen, ein milliardenschweres Bundesprogramm, wobei es darauf ankommt, niedrigschwellige und ergebnisorientierte Förderprogramme zu entwickeln, damit Mittel für Klimaschutz und Klimaanpassung zur Abwechslung in sinnvolle Projekte wie den Waldumbau investiert werden können. (Beifall BSW) Aber auch marktwirtschaftliche Instrumente sollten eine Rolle spielen. Neben Einkünften aus der Holzernte, die oft am Anfang des Waldumbaus steht, kann die Saatgutgewinnung für private Waldeigentümer eine lukrative Einnahmequelle werden. Natürlich muss klar sein: Der märkische Wald war Wirtschaftsfaktor, ist Wirtschaftsfaktor und muss dauerhaft Wirtschaftsfaktor bleiben, weshalb nicht zuletzt die Flächenkulisse „Natürliche Waldentwicklung“ einer dringenden Überprüfung bedarf. (Beifall BSW) Der AfD-Fraktion möchte ich für den von ihr eingebrachten Antrag danken und ihn ausdrücklich würdigen. Nach Ansicht meiner Fraktion haben Sie in der Tat ein wichtiges Hindernis für den Waldumbau in diesem Land adressiert: die Engpässe beim forstlichen Vermehrungsgut. Da der Antrag lange angekündigt war und die Debatte immer wieder verschoben wurde, haben wir nun einen eigenen Antrag vorgelegt, in dem sich Ihr Ansinnen unter den Nummern 7 a) und 7 b) wiederfindet. (Zurufe von der AfD) Insofern haben wir uns, wie stets, inhaltlich mit Ihren Forderungen auseinandergesetzt. (Beifall BSW – Zurufe von der AfD) Unser Antrag stellt einen wichtigen Schritt auf einem langen Weg dar, und ich bitte um Zustimmung, diesen Weg gemeinsam zu gehen. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung erhält Ministerin Mittelstädt das Wort. Bitte sehr. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werte Gäste! Liebe Frau Muxel, ich habe lange überlegt, was Sie mit dem Antrag tatsächlich bezwecken, und ich habe auch in diesem Bericht gesucht, um herauszufinden, was Sie eigentlich damit meinen, wenn Sie sagen, dass wir zu wenig Forstvermehrungsgut haben. Sie sind sicherlich auf folgenden Satz gestoßen: „Seit 2019 driften Bedarfsentwicklung und Erntemengen erheblich auseinander.“ Das wird sicherlich genau dieser Satz gewesen sein. Wenn man aber weiterliest, sieht man ganz schnell, dass wir, insbesondere wenn es zu Fraßschäden kam, viele Maßnahmen ergriffen haben, um dagegenzuhalten, beispielsweise durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. In dem Bericht heißt es weiter: „Wurden Fraßereignisse durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert, fruktifizierten die heimischen Arten in der Vergangenheit verhältnismäßig gut und regelmäßig.“ Dementsprechend kann ich an der Stelle nur vorwegschicken, dass man den Bericht nicht so lesen kann, dass wir nicht ausreichend Forstvermehrungsgut haben. Liebe Frau Muxel, worin wir uns einig sind, ist, dass es unbestritten ist, dass der Waldumbau in Brandenburg angesichts des Klimawandels weiterhin konsequent vorangetrieben werden muss. Dabei steht natürlich die Entwicklung hin zu strukturreichen und klimaresilienten Wäldern im Mittelpunkt. Die natürliche Verjüngung der Bestände ist dabei eine zentrale Strategie, und die Erzeugung und Verfügbarkeit von forstlichem Vermehrungsgut ist ein wichtiger, aber keineswegs der alleinige Faktor. 2025 83 Bereits seit vielen Jahren sorgt der Landesbetrieb Forst – Sie sprachen es an – in einem fortwährenden Prozess für die Erzeugung von und die ausreichende Versorgung mit forstlichem Vermehrungsgut. Die Zulassung geeigneter Erntebestände für heimisches Eichensaatgut erfolgt unter Berücksichtigung bundeseinheitlicher Vorgaben, und zwar an der Stelle sehr kontinuierlich. Der aktuelle Stand ist, dass die ausgewiesenen Saatgutbestände für Stiel- und Traubeneichen tatsächlich als ausreichend angesehen werden können. Mit rund 2 560 ha Saatguterntebeständen nimmt Brandenburg fast eine bundesweite Spitzenposition ein. Doch die Arbeit endet eben nicht bei der Ernte. Vielmehr ist das geerntete Saatgut sensibel, und die Qualität muss in den nachgelagerten Prozessen erhalten werden. Deshalb investiert das Land Brandenburg aktuell Millionenbeträge in die Modernisierung der Baumschule Lübbesee und baut dort eine neue Halle, um die thermische Behandlung, die Einlagerung und auch die Aufbereitung des Erntegutes zu gewährleisten. Die Inbetriebnahme ist für Herbst 2026 geplant. Neben all diesen Investitionen investiert der Landesbetrieb Forst natürlich auch in die Ausbildung, und zwar gezielt in die Ausbildung von Baumschulgärtnerinnen und -gärtnern in Kooperation mit dem Thünen-Institut, dem Forstbotanischen Garten Eberswalde und den Biesenthaler Baumschulen. Nach Jahren des Stellenabbaus investieren wir wieder in personelle Kapazität, die sich darauf spezialisiert. Auch die genetische und physiologische Anpassung verschiedener Baumarten, darunter die Roteiche, wird wissenschaftlich untersucht. In Brandenburg werden zudem genetische Monitorings bei den wichtigen Traubeneichenvorkommen durchgeführt. Auch bei anderen Baumarten, wie der Douglasie, sind die Saatgutreserven nach dem Forstsaatgutkonzept des Landes Brandenburg tatsächlich als ausreichend zu betiteln. Insgesamt zeigt sich, dass wir als Land Brandenburg hierbei sehr gut aufgestellt sind. Deshalb empfehle ich, den Antrag der AfD abzulehnen. Schauen wir uns den Antrag der CDU an: Das Jagdpaket 2 soll unbedingt schneller voranschreiten. Ich kann den Druck zum Teil verstehen, empfehle aber, in den Koalitionsvertrag zu schauen. Wir schaffen es nicht so schnell, das Jagdpaket 2 an den Start zu bringen. Dazu sind viele Abstimmungen notwendig. Wenn wir uns den Antrag der Regierungskoalition anschauen, sehen wir: Er ist breit aufgestellt. Er ist deutlich ausgewogener und berücksichtigt auf der einen Seite die Naturverjüngung, aber auf der anderen Seite auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, die wir brauchen, damit es vorangeht. Er stärkt zudem die Bedeutung der Netzwerke zwischen Landesbetrieb, Waldeigentümern, Waldbauernschule und den Regionalbüros Natürlicher Klimaschutz. Lassen Sie mich am Ende – ich weiß, es ist ein langer Tag, den wir heute haben – mit einem Zitat enden: „Wer im Wald lauscht, hört mehr als Worte.“ – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und BSW)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Die Rede der Ministerin hat eine Kurzintervention des Abgeordneten Jank von der AfD-Fraktion zur Folge. (Beifall AfD)
Fabian Jank AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Werte Frau Mittelstädt, ich bin enttäuscht, dass Sie empfehlen, unseren Antrag abzulehnen und stattdessen den Schaufensterantrag der Koalition durchzuwinken. Ich meine, alles, was darinsteht, könnten Sie zum Großteil schon längst machen. Aber ich kann Ihnen die elf Punkte ausdrucken. Dann rahme ich Ihnen das ein, und dann können Sie sich das auf Ihren Schreibtisch stellen. Es ist so: Acht von elf Punkten betreffen eigentlich das Handeln Ihres Ministeriums. Das kann so geschehen, dass muss man nicht irgendwo festhalten. Die einzigen drei sinnvollen Punkte, die im Koalitionsvertrag stehen, haben Sie bei der AfD abgeschrieben. (Beifall AfD) Also, gut gemacht! Lernfähig sind Sie auf jeden Fall. Aber das eigentliche Problem, das wir hier in Brandenburg mit unseren Wäldern haben, ist, dass wir einen Sparzwang haben, den man sich selbst auferlegt hat. Um 2010 herum wurde die Mitarbeiterzahl im Landesforstbetrieb halbiert. Das heißt, darauf brauchen wir uns nichts einzubilden: Die Dürrejahre 2018 und 2019 hätten übelst reingehauen, und deshalb würde es unseren Wäldern so schlecht gehen – das ist letztendlich nur die Konsequenz dessen, dass die Bäume überhaupt anfällig für diese Dürreperioden waren, weil in den Jahren davor die Wälder überhaupt nicht ordentlich durchforstet werden konnten. (Beifall AfD) Zum letzten Punkt: Wenn Sie hier immer so schön auf Naturverjüngung setzen – keine Zäune mehr und am besten auch kein Saatgut mehr, sondern nur noch Naturverjüngung –: Ja, das hört sich immer so schön an, und die Schuld den Rehen und dem Rotwild zuzuschieben ist auch immer ganz einfach. Aber wenn wir eine Naturverjüngung umsetzen wollen, müssen wir auch daran denken, dass wir das Jagdgesetz in Brandenburg anpassen müssen, (Beifall AfD) und wir müssen zusehen, dass wir dem Reh- und Rotwild mal wieder mehr Ruhe verschaffen, dass die Reviere kleiner gestaltet bzw. die Jagdzeiten für kleine Reviere eingekürzt werden, dass die Rehe mehr Ruhezonen haben und man das Problem Wolf, das ebenfalls auf die Rehe und das Rotwild einwirkt, berücksichtigt. Deshalb muss ein neues Jagdgesetz her. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Kommen Sie bitte zum Ende. Die Zeit für die Kurzintervention ist vorbei.
Fabian Jank AfD
Ich komme gleich zum Ende, Herr Präsident. – Deshalb muss ein neues Jagdgesetz her, wenn man schon auf Naturverjüngung setzen will. Dazu brauchen wir Inhalte statt diesen Schaufensterantrag. – Danke. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Frau Ministerin Mittelstädt möchte erwidern und hat somit das Wort. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Jank, wir können uns lange darüber auslassen, ob wir in den letzten Generationen Personal abgebaut haben und dass der Waldumbau aus Personalgründen nicht vorangeschritten ist. Ich glaube, es gibt viele Aspekte, und diese haben wir heute auch intensiv beleuchtet. Naturverjüngung ist nicht das einzige Mittel, um den Waldumbau voranzubringen. (Fabian Jank [AfD]: Sie haben es gerade etwa so gesagt!) – Nein, ich sage nicht, dass dies das einzige Mittel sei. Das stimmt nicht. Wir brauchen auch Forstvermehrungssaatgut, und wir brauchen Jagdregelungen, die darauf abzielen, den Wildverbiss auf der einen Seite zu verhindern, aber auch das Wild zu schützen – Hege und Pflege auf der anderen Seite. Dass wir ein Jagdpaket vorbereitet haben, ist doch unstrittig, und dass wir den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen, ebenfalls. Ich frage mich an dieser Stelle wirklich, ob Sie in den Ausschusssitzungen aufgepasst haben, denn wir haben genau dies dort immer stark thematisiert. Der Wolf kommt ins Jagdgesetz. Das ist angeschoben und wird Anfang des nächsten Jahres passieren. Dann warte ich auf den Bund, dass endlich das Bundesgesetz beschlossen wird und wir den Wolf so ins Jagdrecht aufnehmen können, dass er bejagt werden kann. (Beifall SPD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Wir kommen zur zweiten Runde. Für die AfD-Fraktion hat die Abgeordnete Muxel noch 3:06 Minuten Redezeit. (Beifall AfD)
Kathleen Muxel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank zunächst an den Kollegen für die Kurzintervention. Ich muss sagen, ich bin jetzt, nachdem ich mir in der vorherigen Legislaturperiode fünf Jahre lang angehört habe, wie schlimm doch die Kiefer für den Boden sei, und immer versucht habe, zu erklären, dass bestimmte Bäume auf bestimmten Böden gar nicht anders wachsen und wir froh sein können, dass wir die Kiefer – auch wenn wir Reparationswälder haben, was ja unbestritten ist – überhaupt haben, schier begeistert, dass es hier zu der Erkenntnis gekommen ist: Die Kiefer ist kein verteufelter Baum mehr. Ich freue mich ja. (Beifall AfD) Dann zu Herrn Brüning, den ich natürlich auch sehr schätze: Wo steht denn in unserem Antrag, dass wir Saatgut nur in staatlichen Baumschulen brauchen? Es geht darum, dass wir grundsätzlich genügend Saatgut oder kleine Bäume zur Verfügung haben. Wenn ich an die Lausitz und die Erstaufforstung denke – es wird ja hier immer so schön von den Großindustrieansiedlungen gesprochen –, sind wir ja im Gebiet von Tesla betroffen: 300 Hektar. Da muss ich sagen: Ich bin kein Freund von Ausgleichszahlungen, sondern der Meinung, dass man diese 300 Hektar wieder neu aufforsten muss. Das werden Sie aber nicht tun. Wenn Sie irgendwo irgendwelche Vögel irgendwelche Samen suchen lassen, brauchen wir erst einmal eine Vogelstation, um überhaupt so viele Vögel heranzubekommen, dass sie dieses ganze Saatgut verteilen können. Nun noch einmal zum Thema Abstimmung und wie unser Abstimmungsverhalten sein wird: Wir werden uns zu dem Antrag der Regierungskoalition enthalten. Ich sage Ihnen auch, warum wir ihn nicht ablehnen werden. Wie mein Kollege schon sagte: Punkt 2 und Punkt 7 sind definitiv Forderungen der AfD aus der letzten Legislaturperiode. Wir haben wirklich auf Sie eingeredet – es ging schon gar nicht mehr anders –, dass Sie die Haushaltsmittel im Haushaltsausschuss bereitstellen und dafür Mittel bereitstellen, dass es wieder genügend Arbeiter im Wald gibt, nämlich Forstarbeiter, und wir eine zweite Waldarbeiterschule brauchen. Dass Sie das erst fünf Jahre später erkennen und umsetzen, ist aber nicht ganz unser Problem. Außerdem muss ich sagen: Natürlich können wir auch nicht gegen Ihren Antrag stimmen, denn unter Punkt 7 haben Sie geschrieben: „[…] mit dem Ziel einer Erhöhung der Verfügbarkeit von geeignetem Saat- und Pflanzgut das Vermehrungsgutkonzept des Landesbetriebs Forst Brandenburg umzusetzen […]“. Ja, was denn nun? Braucht der Landesbetrieb Forst nun eine Erhöhung oder ist, wie die Ministerin sagte, alles schon da? Dann brauche ich ja keine Erhöhung, wenn ich zu viel habe. Also werden wir uns dazu natürlich enthalten. Genauso werden wir uns beim Antrag der CDU enthalten. Ich würde nur für die Zukunft sagen: Wir sind uns alle einig, dass wir den Wald als Lebensraum brauchen. Jetzt sage ich noch einen Satz, und zwar von den Familienbetrieben Land und Forst, nämlich den privaten Waldbesitzern, in einem Schreiben vom 14. November 2025: Das Prinzip gerät jedoch zunehmend unter Druck. Die EU-Kommission – und in Deutschland wird sich viel an die EU gehalten – erschlägt unsere Forstwirtschaft nicht nur mit erdrückender Bürokratie, sondern verhindert im Rahmen des sogenannten Green Deals, dass wir den Wald für eine Zukunft wirklich vor uns haben. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Der Redebeitrag hat ebenfalls eine Kurzintervention hervorgerufen, des Abgeordneten Roick von der SPD-Fraktion. 2025 85
Wolfgang Roick SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich tue es nur ungern, weil ich eigentlich unsere Zeit hier nicht verlängern will. Aber zu den zwei Punkten, die hier gerade gesagt worden sind, möchte ich das wirklich richtigstellen: Es stimmt definitiv nicht, dass die Waldarbeitsschule eine Forderung der AfD ist. Die Waldarbeitsschule ist eigentlich sogar durch die Forstverwaltung selber aufgekommen – die hatte im Ausschuss mal thematisiert, ob man das so machen könnte –, und der Ausschuss – fragen Sie mich jetzt nicht nach dem Abstimmungsverhalten im Agrarausschuss in der alten Legislaturperiode – hat dieser Sache zugestimmt. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Nun gibt es aber das Prinzip der Diskontinuität, und deswegen ist das hier neu hineingekommen, quasi wieder als neuer Auftrag. Was den zweiten Punkt angeht, haben Sie jetzt einen Antrag zum Saatgut geschrieben; das betrifft Punkt 7. Das ist richtig, aber nicht in der alten Legislaturperiode. Was wir gesagt haben – da können Sie auch gerne das Protokoll bemühen, in dem steht, was ich zuerst sagte –, war, dass wir all das, was Sie gefordert haben, schon tun. Deswegen haben wir ja hineingeschrieben, das Konzept des Landesbetriebs Forst Brandenburg umzusetzen und, wenn erforderlich, weiterzuentwickeln. Dass das Ideen von Ihnen sind, weise ich daher kategorisch zurück. – Danke. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU)
Daniel Münschke
Danke. – Ich sehe, dass die Abgeordnete Muxel erwidern möchte. Sie hat das Wort. (Beifall AfD)
Kathleen Muxel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich will es auch nicht zu sehr in die Länge ziehen. Aber, Herr Roick, Sie wissen schon, dass wir seit Jahren darüber reden, dass wir selbst als unterste Kante im Forstbetrieb – schlagen Sie mich nicht tot – 1 290 Mitarbeiter brauchten und wir es in der ganzen letzten Legislatur gerade mal geschafft haben, knapp über 900 zu bekommen. Ich rechne mal: Wir hatten also zumindest in den letzten fünf Jahren, in denen ich im Landtag saß, schon 300 Forstarbeiter zu wenig, und die Landesregierung war nicht in der Lage, diese Forstarbeiter beizubringen. (Wolfgang Roick [SPD]: 1 300 Stellen hat die Forstverwaltung!) Es gab auch immer die Maßgabe – ich kann mich an diese Ausschusssitzungen noch erinnern –, dass wir in Kunsterspring nur 30 oder 33 Leute pro Jahrgang ausbilden. Da sagte ich immer, dass das zu wenig ist, weil wir ja auch einen gewissen Abgang berücksichtigen müssen. Von den jungen Leuten bleiben nicht alle in Brandenburg, und es werden sich auch nicht alle Arbeit im Landesbetrieb Forst suchen. Insofern war es doch eine berechtigte Sache, dass wir uns im Ausschuss darüber einig waren, dass endlich mehr ausgebildet werden muss; da haben Sie völlig recht. Es ist nur so, dass wir seit Jahren ein Defizit an Forstmitarbeitern haben, die den Wald überhaupt erst ertüchtigen, sodass ein Waldumbau machbar ist. Ich frage mich wirklich, wie diese Großprogramme – demnächst in der Lausitz – vonstattengehen sollen. Welche der jetzt schon zu wenig vorhandenen Arbeiter wollen Sie denn abziehen, um die Lausitz aufzuforsten? (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich darf noch um etwas Aufmerksamkeit bitten. Die Geräuschkulisse wird tatsächlich immer lauter. Selbst wir hier vorne haben die Herausforderung, dass wir teilweise nicht genau verstehen, was am Rednerpult gesagt wird. Deswegen bitte ich Sie, wenn Sie Gespräche führen wollen, dies vor dem Plenarsaal zu tun. Wir fahren in der Aussprache fort. Der Abgeordnete Roick – wo ist er? – hätte regulär noch 34 Sekunden. Möchte er diese nutzen? (Vereinzelt Beifall SPD – Jean-Pascal Hohm [AfD]: Auf geht’s!) – Er möchte. – Damit hat der Abgeordnete Herr Roick für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön. Wolfgang Roick (SPD):* Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Es ist gut, dass ich noch einmal reden darf. So kann ich nämlich sagen, dass wir 1 300 Stellen in der Forstverwaltung haben. Vorher war geplant, auf 1 150 zurückzugehen, und in der alten Legislaturperiode haben wir durchgesetzt, dass es 1 300 sind. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Dass sie noch besetzt werden müssen, ist richtig. Deswegen kann man nur dafür werben, dass junge Leute diesen Beruf ergreifen. – Danke. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die BSW-Fraktion hätte der Abgeordnete Lehmann noch 1:27 Minute. – Er bedankt sich und winkt ab. Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt. Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen gegenüber der Richtigkeit halber noch formulieren – das hatte ich eingangs des Tagesordnungspunktes weggelassen –, dass es auf Drucksache 8/2057 noch einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion gibt. Jetzt kommen wir zu den Abstimmungen. Insgesamt liegen drei Anträge vor. Wir beginnen mit der Abstimmung über den Antrag „Mehr hochwertiges Forstvermehrungsgut für den Waldumbau bereitstellen“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/1370. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/2057; dabei geht es um eine Änderung des letzten Satzes von Absatz 1 und eine Neufassung von Nummer 1. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist bei Enthaltungen ebenfalls mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag „Den Waldumbau in Brandenburg intensivieren“ der Fraktionen von SPD und BSW auf Drucksache 8/2016. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und rufe Tagesordnungspunkt 13 auf. TOP 13: Landesprogramm zur Anwerbung internationaler Spitzenwissenschaftler – historische Chance für Brandenburg nutzen Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/2010 Die Aussprache beginnt für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Prof. Dr. Schierack. Bitte sehr.
Michael Schierack CDU
Sehr geehrte Abgeordnete! Herr Präsident! Liebe Zuschauer! Zur späten Stunde bitte ich noch einmal um Aufmerksamkeit, geht es doch um unsere Wissenschaftslandschaft – keine Debatte ohne Wissenschaft. Wir nehmen jetzt die strategische Zukunft der Wissenschaft an der Spitze in den Blick, und das in einer Zeit, in der sich die internationale Wissenschaftsforschung rapide verändert. Zunächst einmal: Brandenburg verfügt über eine solide und zunehmend leistungsstarke Wissenschaft. Die Medizinische Universität Lausitz ist ebenso ein Symbol wie beispielsweise der Ausbau des Hasso-Plattner-Instituts. Darüber hinaus freuen sich unsere Hochschulen über ihre internationale Sichtbarkeit. Doch wir wissen auch: Der internationale Wettbewerb um die klügsten Köpfe wird schärfer. Exzellente Forscherinnen und Forscher treffen ihre Entscheidung in Bezug auf den Ort ihrer Tätigkeit längst nicht mehr nur nach der fachlichen Ausstattung. Sie fragen nach politischer Stabilität, nach Wissenschaftsfreiheit, nach Lebensqualität für sich und ihre Familien. Genau hier liegt unsere Chance – eine historische Chance, die wir nutzen müssen. Gerade in den Vereinigten Staaten beobachten wir eine Entwicklung, die das Wissenschaftssystem zunehmend unter Druck setzt: Einschränkung der Lehrfreiheit, Einflussnahme auf Forschung und Lehre, Kürzung von Budgets, politische Eingriffe in Berufungen. Das hat Folgen. Immer mehr Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler suchen gezielt nach Alternativen in Europa, und Deutschland gilt dabei nach wie vor als stabiler, forschungsfreundlicher Ort. Doch andere Bundesländer schlafen nicht. Sie haben längst Programme aufgelegt, mit denen sie gezielt internationale Top-Forschende anziehen: In Bayern zum Beispiel wurde mit dem Spitzenprofessurenprogramm im Rahmen der „Hightech Agenda Bayern“ ein Förderinstrument geschaffen, das weltweit Maßstäbe setzt: Fünf Millionen Euro über fünf Jahre, das ist kein symbolischer Beitrag, sondern ein Berufungspaket auf Augenhöhe mit den führenden Staaten Großbritannien und USA. NRW geht einen doppelten Weg: mit einem bewährten Rückkehrprogramm für Nachwuchswissenschaftler auf der einen Seite und Innovationsprofessuren für etablierte Forscher auf der anderen Seite. In Hessen ist man besonders erfolgreich mit der „Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz“, dem LOEWE-Programm. Dieses gliedert sich in fünf Förderlinien, unter anderem die LOEWE-Spitzenprofessuren. Mit bis zu 3 Millionen Euro für Berufungen gelingt es so, Spitzenwissenschaftler nach Hessen zu bringen, zum Beispiel erst kürzlich Prof. Vogelsberger, einen der bedeutendsten Wissenschaftler im Bereich der daten- und computerbasierten Astrophysik, der im März dieses Jahres mit 2,2 Millionen Euro nach Marburg gelenkt worden ist. Baden-Württemberg investiert insgesamt 23,6 Millionen Euro in das Zukunftsprogramm „Global Partnership in Science“. Davon sind 10 Millionen Euro für das „Global Professorship“-Program vorgesehen, um es den Universitäten zu ermöglichen, attraktive und individuelle Angebote für Professuren zu machen. Und Berlin zeigt mit der Kampagne „Brain City Berlin“ beispielhaft, wie man Wissenschaftler mit gezielten Anfragen nach Berlin locken kann. Meine Damen und Herren, das alles sind keine Luxusprogramme. Das sind strategische Investitionen in die Zukunft der Wissenschaft eines Landes. Wir schlagen deshalb vor, ein Landesprogramm aufzustellen, das gezielt an den Punkten ansetzt, die ich gerade angesprochen habe, das nicht nur Forschungsgelder und Ausstattung bieten soll, sondern auch Unterstützung bei Wohnungssuche und Umzug, die Kinderbetreuung und berufliche Perspektive der Lebenspartner mitdenkt. Das Landesprogramm soll an bestehende und geplante Initiativen auf Bundesebene und EU-Förderprogramme anknüpfen. Zu nennen sei zum Beispiel das 1000-Köpfe-plus-Programm der Bundesregierung. Dieses sieht unter anderem schnelle Visaverfahren und administrative Entlastung der Hochschulen vor. Ein Landesprogramm kann diese bundesweiten Bemühungen durchaus sinnvoll ergänzen. Wir wollen, dass dieses Förderprogramm zusammen mit den einzelnen Hochschulen umgesetzt wird, weil die Hochschulen am besten wissen, was sie brauchen und wen sie nach Brandenburg locken wollen. Wir wollen außerdem, dass die bestehenden Netzwerke, zum Beispiel das German Academic International Network, GAIN, oder Alumnikontakte, Konferenzen usw. genutzt 2025 87 werden. Wer als Land sichtbar sein will, der muss auch sichtbar agieren. (Beifall CDU) Das in unserem Antrag vorgeschlagene Programm soll die Nachwuchsförderung nicht ergänzen und auch nicht ersetzen, sondern es soll sie ausbauen. Es soll sich gezielt an Deutsche im Ausland wenden, die zurückkehren wollen, ohne dabei Wissenschaftler anderer Nationalitäten prinzipiell auszuschließen. Wir fordern die Landesregierung auf, bis Ende Mai 2026 ein erstes konkretes Konzept für ein solches Programm vorzulegen. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns die sich bietende Chance nutzen und nicht nur bloß dabeistehen, wenn andere Bundesländer vorangehen! – Herzlichen Dank. (Beifall CDU)
Daniel Münschke
Danke sehr. – Die Aussprache setzt Frau Abgeordnete Balzer für die SPD-Fraktion fort. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Melanie Balzer SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „[…] globale Verschiebungen in Wissenschaft, Politik und Wirtschaft [erzeugen] neue Möglichkeiten für forschungsstarke Länder und Regionen in Europa.“ Das steht im Antrag der CDU-Fraktion, und dem möchte ich recht geben. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden in ihrer Arbeit weltweit zunehmend behindert. Sie erleben polarisierendes, ja sogar ablehnendes Verhalten. Als Wissenschafts- und Forschungsstandort müssen wir umso mehr attraktiv für internationale Fachkräfte sein, und dabei dürfen wir uns auch über private Geldgeber freuen, die ein brandenburgisches Silicon Valley ermöglichen wollen. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU) Damit passiert in Brandenburg schon genau das, was unser, Ihr Bundeskanzler fordert, nämlich dass für die Finanzierung öffentlicher Infrastruktur öffentliche Mittel und privates Kapital genutzt werden. Sie erwähnen in Ihrem Antrag das 1000-Köpfe-plus-Programm des Bundes, mit dem Forscherinnen und Forscher aus aller Welt für Deutschland gewonnen werden sollen. Die Koalition auf Bundesebene setzt beim 1000-Köpfe-plus-Programm explizit auf bereits existierende Programme der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Alexander-von-Humboldt-Stiftung sowie auf Angebote des Deutschen Akademischen Austauschdienstes. Das 1000-Köpfe-plus-Programm will Doppelstrukturen vermeiden. Ein wie von der CDU vorgeschlagenes Landesprogramm würde aber genau diese schaffen. Ich bin nicht sicher, ob das bei Ihren Kolleginnen und Kollegen in Berlin auf Gegenliebe stößt. Die CDU schlägt beispielsweise „Brandenburg-Fellowships“ vor. Sehr ähnliche Pakete bieten aber bereits die Humboldt-Stiftung und DFG-Programme auf Bundesebene an. Brandenburg würde parallel zu den bestehenden Programmen arbeiten. Für mich klingt das nicht schlüssig; für Brandenburg ist das keine Option. Die CDU betont zwar in ihrem Antrag, die Landesregierung möge sich mit Bund und EU auseinandersetzen und abstimmen. Ein Landesprogramm würde aber in direkter Konkurrenz um die besten Köpfe zu den Bundesprogrammen stehen. Ein Beispiel: Wendet Brandenburg eigene Mittel auf, um einen Forscher zu unterstützen, kann man davon ausgehen, dass der Bund diesen Forscher vermutlich nicht unterstützt. Landesgeld ersetzt dann Bundesgeld, ohne dass auch nur ein Forscher mehr in Brandenburg ankommt. Das kann nicht unser Ziel sein. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Viele der im Antrag genannten Unterstützungsleistungen wie zum Beispiel Wohnraumkontingente, Kindertagesbetreuung oder auch Partnerjobvermittlung werden bereits auf lokaler Ebene von den Hochschulen und den Forschungseinrichtungen angeboten, oft in Zusammenarbeit mit kommunalen Partnern. Die Universität Potsdam hat beispielsweise ein Welcome Center, das internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Kitaplatz unterstützt. Auch Dual-Career-Angebote wurden bereits geschaffen und müssen auf Landesebene nicht neu erfunden werden. Als SPD-Fraktion legen wir außerdem großen Wert auf den verantwortungsvollen Umgang mit Steuermitteln. Angesichts des begrenzten Landeshaushaltes und zahlreicher konkurrierender Themenfelder muss genau überlegt werden, wofür Landesmittel eingesetzt werden. In diesem Fall sprechen gewichtige finanzielle Gründe gegen das von Ihnen vorgeschlagene Programm; denn Bund und EU finanzieren schon. Jeder Euro, den das Land Brandenburg jetzt in ein eigenes Programm steckt, müsste aus dem knappen Landeshaushalt herausgelöst werden, und das, obwohl dieselbe Förderung auf EU- und Bundesebene schon budgetiert ist. Ich sage es noch einmal: Unsere Priorität ist es, Doppelausgaben zu vermeiden. Die Landesregierung sollte sich darauf konzentrieren, vorhandene Finanzierungswege zugunsten Brandenburgs zu finden und optimal zu nutzen, anstatt Parallelförderung aufzubauen. Das Land Brandenburg investiert bereits erheblich in die brandenburgischen Hochschulen, zum Beispiel auch in die Tariferhöhung der Hochschulbeschäftigten und in die Grundfinanzierung der Forschung. Ein Spitzenforscher nützt uns wenig, wenn es keinen guten Campus, keine Ausstattung und kein Personal in der Lehre gibt – eigentlich klar. Prioritätensetzung bedeutet somit, die Basis zu stärken, um Brandenburg attraktiv zu halten. Prioritätensetzung bedeutet aber auch, dass Brandenburg weiterhin für die Wissenschaftsfreiheit und Weltoffenheit kämpft. So bleiben wir ein attraktiver Standort. Ihren Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Daniel Münschke
Danke sehr. – Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Dr. Kaufner für die AfD-Fraktion fort. (Beifall AfD)
Dominik Kaufner AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der CDU ist aufgefallen, dass Deutschland im Bereich der internationalen Forschung auf dem absteigenden Ast sitzt, und das, obwohl – ich könnte vielleicht auch sagen: weil – unser Land auf Bundesebene seit Jahrzehnten mehrheitlich von der CDU regiert wird. (Vereinzelt Beifall AfD) Und weil das so ist, wollen Sie nun in Brandenburg etwas dagegen unternehmen. Begrüßenswert ist, dass sich die CDU offenbar zumindest ausnahmsweise auch mal um Deutsche bemühen möchte, nämlich um vor den hiesigen Verhältnissen ins Ausland geflohene Fachkräfte. Sich um die Rückkehr dieser deutschen Fachkräfte zu bemühen, ist richtig, ebenso die konsequente Förderung des eigenen wissenschaftlichen Nachwuchses, der zumindest in einem Satz des Antrags erwähnt wird, auch wenn der Kern Ihres Anliegens ja so gar nicht bei den Brandenburgern liegt – wie immer also. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Natürlich muss in einem CDU-Antrag unbedingt noch einmal die Abhängigkeit von den USA als Stärke verkauft werden. In Zeiten globaler Umbrüche, heißt es da, gewinne die Frage der Qualität dieser Zusammenarbeit an Bedeutung. Ich kann an dieser Stelle nur auf das Debakel mit dem H-1B-Visum in den USA hinweisen, also dem Arbeitsvisum für Hochqualifizierte. So etwas sollten wir hier in Deutschland und Brandenburg sicherlich nicht kopieren. So geht es Ihnen vor allem darum, brandenburgische Forschungsplätze für Ausländer zu schaffen bzw. mit Ausländern zu besetzen. Dafür brauche es „verlässliche Rahmenbedingungen“, welche „gesellschaftliche Offenheit und exzellente Forschungsinfrastruktur garantieren“, so Ihre Wortwahl. Frau Balzer hat ja gerade auch von der Weltoffenheit gesprochen und dabei ganz penetrant in unsere Richtung geguckt. Hier begegnet uns also eine Chiffre: die sogenannte offene Gesellschaft. Wir alle wissen, was dieser linke Begriff eigentlich meint: Multikulti und allerlei Buchstabensalat, Geschlechtsverwirrungsquatsch und was auch immer linke sogenannte NGOs sonst noch so umtreibt. Und – das wissen wir natürlich aus dem Bund – die CDU finanziert diesen linken Karneval gern in Regierungsverantwortung mit. (Vereinzelt Beifall AfD) Dass in Ihrem Antrag dann auch noch von wissenschaftlicher Freiheit gesprochen wird, klingt angesichts des politisch korrekten Klimas an den Universitäten hierzulande wie Hohn. Herr Prof. Schierack, Sie haben gesagt, die Einflussnahme auf Forschung und Lehre nehme in den USA zu. Anscheinend fliehen jetzt alle Wissenschaftler zu uns. Frau Balzer, Sie denken offensichtlich, Wissenschaftler werden weltweit zunehmend behindert; nur bei uns ist die Insel der Seligen, hier gibt es keine politische Einflussnahme auf die Wissenschaft. Vielleicht sollten Sie erst einmal ein paar Initiativen einbringen, um wissenschaftliche Freiheit auch an den Unis hierzulande wieder zur Geltung zu bringen, ohne Geschlechtsverwirrung, kritische Weißseinsforschung und ähnlichen Mist. Aber bekanntermaßen hat die CDU eigentlich gar kein Problem mit Eingriffen in die Wissenschaftsfreiheit – weder bei der aktuellen woken Agenda noch bei angeblichen Pandemien – und ebenso wenig mit Überfremdungsmigration. (Vereinzelt Beifall AfD) Meine Damen und Herren, es ist wahr: Wir leben in Zeiten globaler Umbrüche, und auch unser Brandenburg ist betroffen. Deswegen brauchen wir ein Landesprogramm, das sich um eine breitflächige Förderung unserer Jugend kümmert. Ziel muss es sein, aus Teilen der Brandenburger Jugend internationale Spitzenwissenschaftler zu formen und diese nicht zu importieren, aber auch andere Berufsfelder zu bedienen, die für die märkische Wirtschaft wichtig sind bzw. immer wichtiger werden. Unsere Wirtschaft, aber auch unsere Gesellschaft insgesamt wird große Umbrüche bewältigen müssen: das demografische Schrumpfen unseres Volkes, die Möglichkeiten der KI und der Automatisierung. Dafür braucht es eine groß angelegte Brandenburg-Strategie. Akademische Spitzenkräfte aber sind nur ein Teil davon. Mir ist klar, dass der Union vorschwebt, unsere Forschungsstandorte radikal zu internationalisieren, und auch Frau Balzer träumt schon von einem brandenburgischen Silicon Valley. Für Sie ist Brandenburg eben nur ein Wirtschafts- und Forschungsstandort, aber eben keine Heimat. Das hat man gerade noch einmal beim Thema Brandenburg-Hymne gesehen: Sie ziehen die EU- der Brandenburg-Hymne vor. Wir müssen uns aber erst einmal um unsere Grundlagen kümmern, die unsere Region unter anderem auch als Forschungsstandort attraktiv machen. Das erfordert mehr als Wohnungen für ausländische Studenten. Die Vision und die Langzeitstrategie müssen über Ansätze hinausgehen, die noch immer von einer amerikanischen Vormacht und internationalen, vollständig neutralen Handels- und Forschungsbeziehungen ausgehen. (Uwe Adler [SPD]: Reden Sie doch mal faktenbasiert! – Lars Hünich [AfD]: Als wenn Sie faktenbasiert reden! Hören Sie doch mal zu! – Gegenruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD] – Lars Hünich [AfD]: Sie sind doch hier, damit Sie mal was lernen!) Wir werden Ihren Antrag deshalb ablehnen. Aber ein Angebot will ich Ihnen schon machen: Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Deutschland nicht nur ein attraktiver Wissenschaftsstandort, sondern auch ein lebenswertes Land wird, in dessen Städten man auch nachts auf die Straßen gehen kann und dessen Stadtbilder nicht zunehmend an die Dritte Welt erinnern. (Vereinzelt Beifall AfD) Dann kommen die Wissenschaftler und Spitzenforscher von ganz alleine zurück. – Vielen Dank. (Beifall AfD – Uwe Adler [SPD]: Null Inhalt!)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die BSW-Fraktion erhält in der Aussprache der Abgeordnete Skopec das Wort. (Einzelbeifall BSW – Zuruf des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD]) 2025 89
Oliver Skopec BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wage zu sagen, dass niemand in diesem Haus daran zweifelt, dass internationale Spitzenwissenschaft wichtig für Brandenburg ist. Wir alle wissen: Wenn wir in Zukunft technologisch vorn mitspielen wollen, ob bei der KI, der Medizinforschung oder der modernen Industrie, brauchen wir Menschen, die mutig denken und exzellent forschen. Ja, die weltpolitische Lage bietet uns dazu eine historische Chance, und wir sollten diese Chance auch ergreifen. Aber wenn wir darüber sprechen, wie wir Menschen aus aller Welt nach Brandenburg zurückholen wollen, dürfen wir eines nicht vergessen: Auch Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher haben ein Privatleben. Sie treffen ihre Entscheidungen nicht allein auf der Grundlage eines Förderprogramms, sondern sie fragen: Wie lebt meine Familie dort? Wie fühlt sich das politische Klima an? Können meine Kinder dort gut groß werden? Hat mein Partner, hat meine Partnerin berufliche Perspektiven? Vieles davon bleibt in Ihrem Antrag, liebe CDU, im Ungefähren. Ein Programm allein macht eben noch keinen Lebensort. Was mir heute am meisten auf den Nägeln brennt, ist aber etwas anderes. Wir sprechen über die klügsten Köpfe der Welt, während hier in Brandenburg kluge Köpfe leben, denen wir jeden Tag nicht gerecht werden: junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Entwickler, Programmierer, Menschen, Talente an unseren eigenen Hochschulen und auch solche, die durch Krieg und Verfolgung mit beeindruckenden Lebensläufen zu uns gekommen sind. Sie sind hier, sie sind bereit, sie könnten längst einen Beitrag leisten. Aber unser eigenes System hält sie zurück, anstatt sie zu fördern. Wie sollen wir internationalen Spitzenkräften glaubhaft vermitteln, dass Brandenburg ein Ort der Möglichkeiten ist, wenn wir diese Möglichkeiten für Menschen, die längst hier sind, nicht öffnen? Wie erklären wir einem jungen Programmierer aus Aleppo oder einer Medizinerin aus Teheran, dass wir Millionen Euro in Kampagnen für die Rückgewinnung von Talenten im Ausland investieren wollen, während sie monate- oder jahrelang nicht arbeiten dürfen? Wenn wir uns ernsthaft als Land der Chancen präsentieren wollen, müssen wir diese Chancen zuerst für unsere eigenen Talente Wirklichkeit werden lassen, nicht, weil die einen mehr wert wären als die anderen, sondern weil Brandenburg glaubwürdig sein muss. Wissenschaftler aus dem Ausland werden sehr genau beobachten, wie wir mit den Menschen hier umgehen, wie wir die fördern, die schon da sind. (Beifall der Abgeordneten Melanie Matzies [BSW] sowie vereinzelt Beifall SPD) Lassen Sie mich, weil Sie ihn formuliert haben, einen weiteren Punkt ansprechen, der die Herzen vieler Menschen in unserem Land berührt: Wohnraum. Ihr Antrag sieht vor, Spitzenforscherinnen und -forschern landeseigenen Wohnraum bereitzustellen. Aber wir wissen alle, wie angespannt die Lage schon jetzt ist. Wenn wir besonderen Gruppen Vorteile verschaffen, während viele Familien seit Jahren eine bezahlbare Wohnung suchen, schaffen wir nicht Attraktivität, sondern sozialen Sprengstoff – nicht, weil die Idee falsch wäre, sondern weil sie ohne klares Umsetzungskonzept Erwartungen weckt, die wir nicht erfüllen können.
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Skopec, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Filter zu?
Oliver Skopec BSW
Ich lasse um 18.41 Uhr keine Zwischenfrage mehr zu. (Lena Kotré [AfD]: 18.42 Uhr!)
Daniel Münschke
Okay. Dann fahren Sie bitte fort.
Oliver Skopec BSW
Brandenburg kann ein Magnet für Spitzenwissenschaft sein. Das glaube ich zutiefst. Aber das erreichen wir nicht, indem wir neue Programme im luftleeren Raum entwerfen. Wir erreichen es, in dem wir ein Land bauen, in dem Wissenschaftsfreiheit gelebt wird, ein Land, das offen, vielfältig und politisch gesund ist, (Beifall SPD) ein Land, das seine Talente erkennt, ganz gleich, ob Sie aus Cottbus, Kabul oder Kalifornien kommen. Wir wollen die Besten der Welt gewinnen, ja – aber nicht, indem wir die Besten, die schon hier sind, übersehen. Wir sollten zuerst ihnen die Chance geben, die sie verdienen. Dann und nur dann, meine Damen und Herren, sind wir international glaubwürdig. Bei der Suche helfe ich gern mit. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall BSW und SPD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – In der Aussprache erhält die Landesregierung in der Person von Frau Ministerin Dr. Schüle das Wort. Bitte schön. Dr. Manja Schüle (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Des einen Braindrain ist des anderen Braingain. – Das mag in der Theorie recht gut klingen; in der Praxis, lieber Herr Prof. Schierack, ist es dann doch wesentlich komplizierter. Aber zunächst zu den Fakten. Brandenburg ist heute schon ein außerordentlich attraktiver Standort für internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Im Jahr 2024 kamen unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus 95 Ländern dieser Welt, jeder fünfte Wissenschaftler kommt aus dem Ausland, und bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind es über 50 %. Das liegt an unserer exzellenten Spitzenforschung nicht nur im Bereich der Astrophysik, nicht nur im Bereich der Geophysik oder der Klimaforschung, der Materialforschung, der Medizintechnik, der Mikroelektronik, der Life Sciences, der Bioökonomie oder der Zeitgeschichte. Wir alle wissen natürlich: Wissenschaft und Forschung kennen keine nationalen Grenzen, sondern sind auf internationale Kollaboration angewiesen; denn bei globalen Herausforderungen ist die Antwort immer noch global zu entwickeln. Sie haben darauf hingewiesen: Mit dem HPI und der Medizinischen Universität Lausitz gewinnen wir noch einmal an Attraktivität. Das tun wir aber auch mit den vielen Forschungsprogrammen, -projekten und -instituten, die wir in der Lausitz mit an den Start gebracht haben, DLR und Fraunhofer beispielsweise. Aus der ehemaligen Kohleregion wird eine Wissenschafts- und Innovationsregion für klimafreundliche Industrien, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit. Das Geld steht bereit. Die Infrastruktur und die Willkommenskultur bauen wir mit Man- und Womanpower aus der Region aus, und Menschen aus der ganzen Welt werden willkommen geheißen. Besonders freut mich, dass sich mit den ersten Interessensbekundungen für die Medizinische Universität Lausitz schon Spitzenkräfte aus den USA, aus Österreich, aus der Schweiz, Großbritannien, Australien, Thailand und Südkorea interessiert gezeigt bzw. beworben haben.
Daniel Münschke
Frau Ministerin … Dr. Manja Schüle (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur): Nein, ich lasse keine Zwischenfrage der AfD zu. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Brandenburg sollte noch internationaler werden. Das fordert der Antrag. Das sieht die Landesregierung ganz genauso und arbeitet mit voller Kraft daran. Wir finden aber, ein extra Landesprogramm ist nicht der richtige Weg. Sie wissen, es gibt ein Bundesprogramm, das 1 000-Köpfe-plus-Programm Global Minds, das von der Humboldt-Stiftung, dem DAAD und auch von der DFG administriert wird. Aus den ersten Ausschreibungsrunden der Humboldt-Stiftung wissen wir, dass nur sieben der 74 Geförderten derzeit aus den Vereinigten Staaten kommen. Aber viel wesentlicher finde ich, dass in Brandenburg bereits ein Programm zur Anwerbung internationaler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der frühen Karrierephase, nämlich in der Postdoc-Phase, existiert: Es gibt – das wissen Sie – das Postdoc Network Brandenburg. Das vergibt individuelle Stipendien über zwei Jahre, es vergibt aber auch Förderungen an Forschungsgruppen über einen Zeitraum von vier Jahren. Diese Stipendien werden international ausgeschrieben und vor allem auch kompetitiv bewertet bzw. zugewiesen. So kamen in den letzten Jahren Fellows aus Spanien, Rumänien, Kamerun, Slowenien, der Ukraine, aber auch aus Polen. Selbstverständlich nutzt das Team des Postdoc Networks dabei die existierenden Netzwerke zur Anwerbung, wie Sie es in Ihrem Antrag vorgeschlagen haben. Auch andere Forderungen aus Ihrem Antrag sind bereits Status quo, beispielsweise die Beratung von ausländischen Beschäftigten zu administrativen Vorgängen in Deutschland, also zur Vereinbarkeit mit der Familie, Mobilität und Wohnen. An den Hochschulen und an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen gibt es die International Offices, und das bereits genannte Postdoc-Netzwerk hat wie auch das Welcome Center an der Universität Potsdam genau diese Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Blick. Nun zu der meiner Ansicht nach wesentlichen Antwort auf Ihren Antrag, lieber Herr Schierack. Sie sind immer die Fraktion gewesen, die sich für die Hochschulautonomie besonders starkgemacht hat. Wir haben in den letzten Jahren mit den Hochschulen im Rahmen der Hochschulverträge und gemeinsamer Perspektivpapiere vereinbart, dass wir im Bereich der Internationalisierung vorangehen wollen. Wir sagen: Statt Projektförderung mit hohem Bürokratieaufwand sollen die Hochschulen selbst entscheiden, wie und wann sie die Internationalisierung strategisch nutzen, um ihre jeweiligen Stärken auszubauen. Hierbei spielt die Anwerbung von internationalen Wissenschaftlern zum Beispiel bei Nachwuchsforschergruppen selbstverständlich eine wesentliche Rolle. Wir möchten ganz in Ihrem Sinne möglichst viel Hochschulautonomie und möglichst wenig Bürokratie. Deswegen planen wir kein extra Programm zur Anwerbung von Einzelpersonen. An dieser Stelle, lieber Herr Schierack, eine Bemerkung: Sie haben mehrere Länder aufgezeigt, die extra Anwerbeprogramme fahren, zum Beispiel Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Sie haben drei Bundesländer genannt, die bei der Globalfinanzierung ihrer Hochschulen gerade einsparen. Das hat Brandenburg nicht gemacht. Wir haben nicht gespart, sondern gesagt: Wir setzen die „Hochschultreppe“ fort, und es liegt in eurer Entscheidung, in eurer Autonomie, wie ihr die Internationalisierung vorantreibt und wie ihr im Übrigen auch internationale Wissenschaftler anwerbt. Zum Abschluss komme ich noch zur spezifischen Situation in den USA. Die Landesregierung ist bereits jetzt in konkreten Planungen für eine verstärkte Präsenz unserer Wissenschaftseinrichtungen auf der GAIN-Jahrestagung in San Francisco im nächsten Jahr. GAIN – das haben Sie gesagt – ist das German Academic International Network. Es unterstützt deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den USA und in Kanada. Sie können sicher sein, dass sich Brandenburg in San Francisco von seiner attraktivsten und vor allen Dingen auch von seiner charmantesten Seite zeigen wird. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion erhält Herr Prof. Dr. Schierack … (Zuruf: Er möchte nicht sprechen!) – Er möchte nicht mehr sprechen. – Jetzt habe ich die Zeiten schon kumuliert, weil die Landesregierung etwas überzogen hat: Sie hätten noch 5:15 Minuten Redezeit zur Verfügung. (Vereinzelt Heiterkeit und Zurufe) 2025 91 Meine sehr geehrten Damen und Herren, somit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und treten in die Abstimmung ein. (Unruhe) – Ich darf noch um ein wenig Aufmerksamkeit bitten. – Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrags auf Drucksache 8/2010, „Landesprogramm zur Anwerbung internationaler Spitzenwissenschaftler – historische Chance für Brandenburg nutzen“, an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. (Torsten Arndt [AfD]: Gucken Sie von der CDU hier rüber!) Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag auf Überweisung wurde ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur abschließenden Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/2010. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Meine Damen und Herren, bevor ich Tagesordnungspunkt 13 schließe, informiere ich Sie darüber, dass das Präsidium eine Verständigung darüber getroffen hat, dass, wenn abzusehen ist, dass die heutige Tagesordnung nicht bis 18.30 Uhr abgearbeitet sein wird, der letzte Tagesordnungspunkt, TOP 14, auf Freitag verschoben und dann als letzter Tagesordnungspunkt aufgerufen wird. Wir werden das so handhaben. Damit war Tagesordnungspunkt 13 heute der letzte Tagesordnungspunkt. (Lars Hünich [AfD]: Das ist doch Schwachsinn, wir haben doch Zeit!) Der zweite Hinweis, den ich Ihnen noch mitgeben darf: Der Parlamentarische Abend findet heute in der Wissenschaftsetage im Bildungsforum, Etage 4, statt. Ich bitte alle Abgeordneten, die dabei sein möchten, den Weg auf sich zu nehmen. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 13 und beende die 21. Sitzung des Landtages. – Ich bedanke mich bei allen Akteuren für eine sehr gute Sitzung und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landtages für die wertvolle Unterstützung am heutigen Tage. Ende der Sitzung: 18.51 Uhr Anlagen 2 Gefasster Beschluss Den Waldumbau in Brandenburg intensivieren 19. November 2025 zum TOP 12 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Das Land Brandenburg verfügt über 1,1 Millionen Hektar Wald. Das entspricht fast 40 % der Landesfläche. Der größte Teil des brandenburgischen Waldes besteht aus einem durch die Kiefer dominierten Altersklassenwald, der nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Ziel entstand, die Bevölkerung so schnell wie möglich wieder mit dem Rohstoff Holz zu versorgen. Die brandenburgischen Wälder, die wir heute nutzen, stellen eine herausragende Kulturleistung unserer Groß- und Urgroßeltern dar. Aufgrund des voranschreitenden Klimawandels und zunehmender ökologischer Herausforderungen erfordert die aktuelle Situation des Waldes verstärkte Schutz- und Pflegemaßnahmen. Laut Waldzustandsbericht 2024 weisen lediglich 15 % der Waldfläche keine sichtbaren Schäden auf. Um stabile, gesunde und standortgerechte Waldbestände zu erreichen, müssen die Waldentwicklung und der Waldumbau in Richtung artenreicher Dauerwälder intensiviert werden. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die gezielte Reduzierung von Wildtierbeständen und damit des Wildverbisses. Nur mit ausreichendem und bestens geschultem Personal im Landesbetrieb Forst lässt sich der Waldumbau im Landeswald, aber auch die Beratung der Privatwaldeigentümer realisieren. Auch wenn das Hauptaugenmerk auf der Naturverjüngung liegt, spielt die Verfügbarkeit geeigneten Saat- und Pflanzgutes eine zunehmend wichtige Rolle. Ziel muss eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sein, die die Nutzung des Rohstoffes Holz genauso einschließt, wie die Aufrechterhaltung der ökologischen Funktionen des Waldes. Mit der Waldentwicklung hin zu strukturreichen und mit Laubhölzern gemischten Wäldern wird zugleich ein Beitrag zur Waldbrandprävention geleistet. Eine große Herausforderung für den Waldumbau in Brandenburg stellt die kleinteilige Eigentumsstruktur dar. Deshalb liegt eine Stärkung und Unterstützung funktionierender, selbstverwalteter forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse wie Forstbetriebsgemeinschaften und forstwirtschaftlicher Vereinigungen im forstpolitischen Landesinteresse. Der Zustand unserer Brandenburger Wälder erfordert auch im Hinblick auf den zeitlichen Verzug beim Erreichen der staatlich postulierten Umbauziele dringend engagierte Maßnahmen durch die Landesregierung. Der Landtag beschließt: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. nach Aufnahme des Wolfs in das Landesjagdrecht und Anpassungen in der Jagddurchführungsverordnung im 1. Quartal 2026 (Jagdpaket 1) dem Landtag bzw. dem zuständigen Ausschuss Eckpunkte für eine weitergehende Novellierung des Landesjagdrechts (Jagdpaket 2) bis zum vierten Quartal 2026 vorzulegen, wobei der damit verbundene Novellierungs- und Beteiligungsprozess sich am Ausgleich zwischen den Erfordernissen des 2 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. Waldumbaus, der Forstwirtschaft, den Interessen der Waldeigentümer einerseits und andererseits den Erfordernissen der Hege der Wildbestände wie auch an den Interessen der Jägerschaft orientieren muss, wobei im Blick zu behalten ist, dass entgegen früherer Novellierungsversuche die erforderliche breite gesellschaftliche Basis zu erreichen ist; 2. im Interesse der Sicherung von Fachkräften für die Waldarbeit im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Erweiterung vorhandener Kapazitäten, zum Beispiel über die Einrichtung einer weiteren Waldarbeitsschule im Süden des Landes und weitere Möglichkeiten der Dezentralisierung der Forstwirtausbildung, zu prüfen. Dem zuständigen Ausschuss ist bis zum ersten Quartal 2026 über das Ergebnis dieser Prüfung und der umgesetzten Maßnahmen zu berichten; 3. über das Regionalbüro Natürlicher Klimaschutz, den Landesbetrieb Forst Brandenburg und über die Waldbauernschule aktiv bei den Waldeigentümern und Forstbetriebsgemeinschaften für die Beantragung von Fördermitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz, des klimaangepassten Waldmanagements und weiterer EU-, Bundes- und Landesfördermittel zu werben; 4. die Flächenkulisse ‚Natürliche Waldentwicklung (NWE-10)‘ im Landeswald zu überprüfen und mögliche Flächenänderungen im Hinblick auf wirtschaftliche Einbußen des Landesbetriebs Forst Brandenburg vorzuschlagen und den zuständigen Ausschuss bis zum zweiten Quartal 2026 über das Ergebnis dieser Prüfung in Kenntnis zu setzen; 5. im Zusammenwirken mit dem Landesbetrieb Forst Brandenburg, dem Landeskompetenzzentrum und der Waldbauernschule die Mobilisierung der Waldeigentümer für den Waldumbau voranzutreiben und zu ihrer Unterstützung niedrigschwellige und ergebnisorientierte Förderprogramme zum Waldumbau zu gestalten, um insbesondere Kleinstwaldeigentümern die Mitwirkung zu erleichtern; 6. im Landeswald die aktive Waldentwicklung (Saat und Pflanzung) auf A- und Z-Standorten möglichst durch Laubholznaturverjüngung umzusetzen und dabei die Errichtung von Wildschutzzäunen nicht auszuschließen; 7. mit dem Ziel einer Erhöhung der Verfügbarkeit von geeignetem Saat- und Pflanzgut das Vermehrungsgutkonzept des Landesbetriebs Forst Brandenburg umzusetzen und wenn erforderlich weiterzuentwickeln, dafür sind a) die vorhandenen Saatgutplantagen zu pflegen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel fortlaufend zu ergänzen, b) über die Beratungs- bzw. Hoheitsforstbeamten im Privat- und Körperschaftswald geeignete Saatgutbestände zu identifizieren, Eigentümer zu ermitteln und durch gezielte Beratung und Anleitung diese Waldeigentümer für die Saatgutgewinnung als Einnahmequelle zu interessieren; 8. die Geldbußen im für die illegale Ablagerung von Abfällen im Wald einschlägigen Bußgeldkatalog mindestens auf das im Land Berlin geltende Niveau anzuheben und den zuständigen Behörden die Möglichkeit zur Auszahlung einer Belohnung für Hinweise einzuräumen, die zur Ergreifung der Verursacher führen; 9. die Arrondierung von Landeswaldflächen und den Verkauf von Splitterflächen (< 20 Hektar ohne Anbindung an bestehende Landeswaldflächen) systematisch in den Forstbetrieben umzusetzen, wobei die Belange der Flächenbewirtschaftung durch Forstbetriebsgemeinschaften in Betracht gezogen werden sollen; 10. zu prüfen, ob die aus der Historie bekannten Waldbrandschutzstreifen auf den Flächen aller Eigentümer wiederhergestellt werden können und inwieweit zum Freihalten dieser Streifen die Beweidung mit Schafen und Ziegen ermöglicht werden kann; 11. zu prüfen , in welcher Form ein Plan für die weitere Entmunitionierung von Waldflächen, insbesondere Wegen für Brandenburg erstellt werden kann. “ 2025 93 Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen Zu TOP 7: - Gesetz zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Sechster Medienänderungsstaatsvertrag) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/910 vom 16.04.2025 - Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses - Drucksache 8/2043 vom 17.11.2025 Folgende Abgeordnete stimmten mit Ja: Herr Abg. Adler (SPD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Fischer (SPD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Herr Abg. Gursch (CDU) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Lange (SPD) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Folgende Abgeordnete stimmten mit Nein: Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Arndt (AfD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Filter (AfD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Hanko (AfD) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Herr Abg. Lehmann (BSW) Herr Abg. Lüders (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Peschel (BSW) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) - Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des öffentlichrechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/918 vom 16.04.2025 - Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses - Drucksache 8/2044 vom 17.11.2025 Folgende Abgeordnete stimmten mit Ja: Herr Abg. Adler (SPD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Fischer (SPD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Herr Abg. Gursch (CDU) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Lange (SPD) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Folgende Abgeordnete stimmten mit Nein: Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Arndt (AfD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Filter (AfD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Hanko (AfD) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Herr Abg. Lehmann (BSW) Herr Abg. Lüders (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Peschel (BSW) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) 2025 95 Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 19.11.2025 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 267 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Bürokratieaufwand durch Berichtspflichten Bundes in den Ministerien und nachgeordneten Anfang November stellte Finanzminister Crumbach Finanzen den Gesetzentwurf der Landesregierung Brandenburg“ vor. Er berichtete, dass es wegen nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand komme. ziffere und ob dafür zusätzliche Stellen geschaffen ligen Zeitpunkt keine Auskunft geben. Ich frage daher die Landesregierung: Mit welchem richtspflichten an den Bund im Sinne der Vorbemerkung rien/nachgeordneten Behörden mit welchen daraus weils in Vollzeitäquivalenten und Personalkosten Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Das Länder-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz getreten. Mit der Vorlage des Gesetzentwurfes kunftspaket Brandenburg“ (Zukunftspaket Brandenburg-Errichtungsgesetz haben wir auch für Brandenburg die nötigen eingeleitet. Die Inanspruchnahme der Mittel noch von dem Inkrafttreten der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung Die zwischen Bund und Ländern abgestimmte burg bereits unterschrieben ist, regelt auch entsprechende Insbesondere die lange Laufzeit und das hohe ben dem Informationsbedürfnis der Bundesregierung Informationsbedürfnis des parlamentarischen Die konkreten Berichtspflichten sind in § 5 der gelt. Die Berichtspflichten beinhalten unter anderem Verfahren zur Durchführung des LuKIFG. Kern begonnenen und abgeschlossenen Maßnahmen. auf Landesseite von entscheidender Bedeutung zenden Maßnahmen. Eingegangen: 19.11.2025 / Ausgegeben: 19.11.2025 mit Bezug zum „Sondervermögen“ des Behörden des Landes Brandenburg (BSW) im Ausschuss für Haushalt und zum Sondervermögen „Zukunftspaket der Berichtspflichten an den Bund zu einem Auf die Frage, wie hoch er diesen bewerden müssten, konnte er zum dama-Personalaufwand hinsichtlich der Berechnet sie in welchen Ministeresultierenden Personalkosten (bitte jein Euro angeben)? Minister der Finanzen und für Europa die ist am 24. Oktober 2025 in Kraft zur Errichtung eines Sondervermögens „Zu-– ZuPakBbgG) Schritte zur Schaffung der Voraussetzungen des Bundes-Sondervermögens hängt auch ab. Verwaltungsvereinbarung, die von Branden-Berichtspflichten an den Bund. Volumen des Sondervermögens führen nenatürlich auch zu einem gesteigerten Raums und der allgemeinen Öffentlichkeit. Verwaltungsvereinbarung zum LuKIFG gere-Aspekte zur Umsetzung und über die ist die Berichterstattung über die geplanten, Diese Informationen vorzuhalten ist auch bei der laufenden Steuerung der umzuset-Aktuell erfolgen hierzu mit dem Bund noch die Voraussetzungen, die Grundlage der Berichterstattung fang der Berichterstattung auch von den umzusetzenden jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Angaben zum Nach derzeitiger Einschätzung gehen wir davon gen sowohl in den Kommunen als auch bei uns stehenden Kapazitäten zu bewältigen sind. Die desmaßnahmen liegt in der Hoheit der jeweils gesehen, zusätzliche Stellen zu schaffen. - 2 Abstimmungen der Details und technischen sein werden. Daher und da der Um-Projekten abhängt, können zum Personalaufwand gemacht werden. aus, dass die laufenden Berichterstattunauf Landesebene mit den zur Verfügung konkrete Umsetzung in Bezug auf die Lanbetroffenen Ressorts. Es ist hierzu nicht vor-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 269 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Personalaufwand im MGS mit der Krankenhausreform Im Ministerium für Gesundheit und Soziales hörde Landesamt für Soziales und Versorgung nachvollziehbar 17 neue Stellen mit Bezug zur zu der Diskussion im Ausschuss für Haushalt und der Krankenhausreform neu geschaffen wurden. Ich frage daher die Landesregierung: Wie hoch lenten sowie Personalkosten) hinsichtlich der KHAG sowie diesbezüglicher Verordnungen chen weiteren Landesbehörden? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Wie ich in meiner Antwort auf die mündliche Anfrage gelegt habe, waren mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz samt 18 Stellen zusätzlich ausgebracht worden. ben. Die am 6. November 2025 im AHF beratene Ausbringung ten des Landesamtes für Soziales und Versorgung 12. Dezember 2024 mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz kenhausfinanzierungsgesetz (KHG) eingefügten men und die Fördertatbestände für die Inanspruchnahme Krankenhaus-Transformationsfonds festlegt. Hierüber häusern bekanntermaßen von 2026 bis 2035 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Hierbei besteht ein unmittelbarer Bezug bzw. setzung der Krankenhausreform als solcher hausplanung bzw. der Krankenhausfinanzierung, wirkt und verändert. Eine Abgrenzung wäre daher Dies vorausgeschickt, stellt sich der in Vollzeitäquivalenten aufwand hinsichtlich der Umsetzung der Krankenhausreform Eingegangen: 19.11.2025 / Ausgegeben: 19.11.2025 (MGS) sowie in seiner nachgeordneten Be-(LASV) wurden in den letzten beiden Jahren Krankenhausreform geschaffen. Das führte Finanzen (AHF), wie viele Stellen im Zuge ist der Personalaufwand (in Vollzeitäquiva-Umsetzung der Krankenhausreform (KHVVG, etc.) im Gesundheitsministerium bzw. in wel-Ministerin für Gesundheit und Soziales die 11 vom 22. Januar 2025 bereits darvom 24. Juli 2024 insge-Seitdem hat es keine Änderungen gegezusätzlicher drei Stellen zuguns-(LASV) dient der Umsetzung des am in das Kran-§ 12b KHG, welcher den rechtlichen Rahvon Mitteln aus dem sogenannten stehen den Brandenburger Krankeninsgesamt Fördermittel in Höhe von bis zu eine klare Wechselwirkung zwischen der Um- und den bisherigen Aufgaben der Krankenweil sich die Reform direkt auf diese auswillkürlich. (VZÄ) ausgedrückte Personalaktuell wie folgt dar: Im MGS sind zum Stichtag 31. Oktober 2025 gaben sowie die damit zusammenhängenden gesehen, wovon 21,5 VZÄ aktuell besetzt sind. Potsdam tätig. Für diese 23,0 VZÄ ist nach den durchschnittskosten von insgesamt 2 052 800 Des Weiteren sind im LASV zum Stichtag 31. zusammenhängenden Finanzierungsaufgaben Umfang von 1,0 VZÄ noch mit anderen Aufgaben 1,0 VZÄ derzeit über eine zusätzliche Befristung sind alle in Cottbus tätig. Für diese 4,0 VZÄ Personaldurchschnittskosten von insgesamt 321 Hinzu treten künftig weitere 5,0 VZÄ im LASV. falls alle am Standort Cottbus tätig sein. Hierbei von weiteren Personaldurchschnittskosten von hen. - 2 insgesamt 23,0 VZÄ für entsprechende Auf-Planungs- und Finanzierungsaufgaben vor-Die betreffenden Beschäftigten sind alle in aktuellen Tabellenentgelten von Personal-Euro pro Jahr auszugehen. Oktober 2025 insgesamt 4,0 VZÄ für damit vorgesehen, wobei zwei Beschäftigte im befasst sind. Deshalb wird ein Bedarf von abgedeckt. Die betreffenden Beschäftigten ist nach den aktuellen Tabellenentgelten von 300 Euro pro Jahr auszugehen. Die betreffenden Beschäftigten sollen ebenist nach den aktuellen Tabellen-entgelten insgesamt 477 700 Euro pro Jahr auszuge-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 270 des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack Situation des Rettungsdienstes in Brandenburg Im Streit um die Finanzierung der Rettungsdienste kreise und Krankenkassenverbände in der ersten geeinigt und im Sommer 2025 eine Lösung verkündet, Gegenwärtig werden nach meiner Erkenntnis nicht ausreichen. Es besteht die Gefahr, dass Kosten beteiligt werden müssen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Verhandlungen zwischen den Rettungsdiensten Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Der Landkreistag Brandenburg in Vertretung kreise und die vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg senverbände haben am 30. Juni 2025 die „Verfahrensabsprache rung im Rettungsdienst“ gezeichnet. In der Verfahrensumsetzung schiedlichen Gründen erneut zu Verzögerungen tretung wurde gegenüber dem Landkreistag Mitte gehensweise unterbreitet, dem der Landkreistag punkte, unter anderem zur Bestätigung über trag und die vorläufige Kostenerstattung, wurden formuliert und konkretisiert. Nach Kenntnis des Ministeriums für Gesundheit alle Landkreise, die bereits eine Kosten- und Leistungsrechnung gereicht hatten, eine Bestätigung über die Zahlbeträge dem 1. Juli 2025 erhalten (Landkreise Barnim, tow-Fläming, Oberhavel und Oder-Spree). Die Vorbehalt. Nach Vorliegen des OVG-Urteils soll vorliegenden Gebührenkalkulation zum 1. Januar Für die übrigen Rettungsdienstträger, die eine mung bei den Krankenkassen vorlegten, konnten sprachen getroffen werden. Soweit es erforderlich sundheit auch diese Verfahren weiterhin. Eingegangen: 19.11.2025 / Ausgegeben: 19.11.2025 (CDU-Fraktion) weiter ungewiss kehrt keine Ruhe ein. Hatten sich Land-Hälfte des Jahres auf eine Friedenspflicht ist das Problem jetzt wieder akut. nur die Festbeträge gezahlt, die bei weitem die Bürgerinnen und Bürger anteilig an den Wie ist der aktuelle Sachstand der und den Kassen? Ministerin für Gesundheit und Soziales die der acht von Festbeträgen betroffenen Landin Vertretung für die Krankenkaszur Übergangsfinanziewar es zuletzt aus untergekommen. Seitens der vdek-Landesver-Oktober ein Vorschlag zur weiteren Vorgrundsätzlich folgen konnte. Konkrete Eckden jeweils anerkannten vorläufigen Zahlbeseitens des Landkreistages noch einmal und Soziales haben am 7. November 2025 bei den Kostenträgern einfür die Abrechnung der Einsätze ab Märkisch-Oderland, Potsdam-Mittelmark, Tel-Zahlung erfolgt vereinbarungsgemäß unter eine rückwirkende Zahlung auf Basis der 2025 bzw. 1. Januar 2026 erfolgen. Kosten- und Leistungsrechnung zur Abstimweitestgehend ähnliche Verfahrensabist, unterstützt der Abteilungsleiter Ge-Auf Einladung der Ministerin werden noch im Städte, die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalen kenkassen an einem Tisch zusammenkommen, zu reflektieren. Zudem wird es einen Ausblick Verabschiedung des Gesetzes zur Reform der entwurf, welcher sich auf Bundesebene derzeit umfasst die inhaltlichen Forderungen der Bundesratsinitiative wäre eine Lösung für die Fehlfahrtenproblematik - 2 Dezember erneut alle Landkreise, kreisfreien Spitzenverbände sowie der Kranum gemeinsam den aktuellen Sachstand auf das Jahr 2026 geben, wo wir mit einer Notfallversorgung rechnen. Der Referentennoch in der Ressortabstimmung befindet, der Landesregierung. Damit in Sicht. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 271 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Generalisierte Pflegeausbildung im Land Brandenburg Die Regelungen zur Ausbildung in der Altenlistischen Pflegeausbildung zusammengeführt. ausbildung auf Grundlage des Pflegeberufegesetzes. Altenpflegegesetz sind zum 31. Dezember 2019 zubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege Kindern und Jugendlichen sehen, wählen, ob schluss in der Altenpflege oder der Gesundheits-Bis Ende 2025 soll überprüft werden, ob für die pflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele ralisierten Pflegeausbildung eine Pflegeausbildung Bitte aufschlüsseln nach Pflegefachfrau/Pflegefachmann, pflege, Schwerpunkt Altenpflege und sonstige. Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Grundsätzlich schließen Auszubildende der generalistischen Pflegeberufegesetz (PflBG) einen Ausbildungsvertrag „Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann“ ab. Es gen eines entsprechenden Vertiefungseinsatzes ter generalistisch zu absolvieren, sondern mit Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/zum oder zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger die Ausbildung den Berufsabschluss mit gleichlautender Berufsbezeichnung Spezialabschlüsse bestehen nicht. Die Überprüfung desseitig Ende 2025. Die Anzahl der Ausbildungsabschlüsse seit Einführung dung sind nachfolgend dargestellt: 1 Vgl. „Pflegeberufegesetz“, in: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeberufegesetz.html (11.04.2024), abgerufen am 10.11.2025. Eingegangen: 19.11.2025 / Ausgegeben: 19.11.2025 und Krankenpflege wurden zur einer genera-Seit dem 1. Januar 2020 erfolgt die Pflege-1 Das Krankenpflegegesetz und das außer Kraft getreten. Bisher können Ausalter Menschen oder in der Versorgung von sie im dritten Jahr einen gesonderten Ab- und Kinderkrankenpflege erwerben wollen. gesonderten Berufsabschlüsse in der Altenweiterhin Bedarf besteht. Personen haben seit Einführung der geneim Land Brandenburg abgeschlossen? Schwerpunkt Kinderkranken-Ministerin für Gesundheit und Soziales die Pflegeausbildung nach dem mit dem Ziel der Berufsbezeichnung besteht aber die Wahlmöglichkeit, bei Vorliedas letzte Drittel der Ausbildung nicht weieinen spezialisierten Ausbildungsanteil zur Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger zu beenden und den entsprechenzu erlangen. Weitere sonstige zu dieser Wahlmöglichkeit erfolgt bunder generalistischen Pflegeausbil-Abschluss Pflegefachfrau/-mann Anzahl 2 444 - 2 Gesundheits- und Kin- Altenpfleger/in derkrankenpfleger/in 0 0 - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 272 des Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) Streit um Grundwasserentnahme für geplanten in Baruth/Mark III Der österreichische Getränkehersteller Red Bull Rauch haben vor zweieinhalb Jahren den Baruther Urstromquelle gekauft. So konnte die Schließung den. Die beiden Firmen wollen aktuell ihre Produktion Errichtung von drei neuen Abfüllanlagen. Zusätzlich über hinaus soll eine Fabrik für die Herstellung Eine Bürgerinitiative vor Ort befürchtet nun, dass wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von auf ein fast 20 Jahre altes hydrologisches Gutachten knappheit durch die Wasserförderung für die der bisherigen Erlaubnismenge nutzt, zunehmen gebot übernutzt wird mit der Folge einer Gefährdung wasser. Ich frage dazu die Landesregierung: Sieht sie rigen bei der OWB anhängigen wasserrechtlichen dem Grundwasser) – im betroffenen Gebiet eine gen als gegeben an? Namens der Landesregierung beantwortet die schaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Mündliche Zur Klarstellung verweise ich auf die Antwort dass bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder vom ein Antrag auf Erweiterung des Wasserrechts wurde. Die Grundwasserentnahme durch das Wasserwerk nutzung dar. Für die Benutzung von Gewässern Bewilligungspflicht. Dies trifft auch auf die Erhöhung mengen zu. Die Voraussetzungen für die Erteilung sung ergeben sich in erster Linie aus § 12 Wasserhaushaltsgesetz oder Bewilligung ist demnach zu versagen, wenn gen nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare oder andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Eingegangen: 19.11.2025 / Ausgegeben: 19.11.2025 Red-Bull-Ausbau der Urstromquelle und dessen österreichischer Abfüllpartner Mineralwasserhersteller Brandenburger des Werks in Baruth/Mark verhindert wererheblich ausbauen. Geplant ist die soll ein Logistikzentrum entstehen. Dar-Einweg-Aluminiumdosen entstehen. die „Fördergenehmigung“ (das heißt die Wasser aus dem Grundwasser), welche sich stützt, überholt sei und die Wasser-Getränkeindustrie, die bereits jetzt über 90 % und durch die Erhöhung das örtliche Darder Bevölkerungsversorgung mit Trink-– im Hinblick auf Umfang und Dauer der üb-Erlaubnisverfahren (zu Entnahmen aus ausreichende Prüfung der nutzbaren Men-Ministerin für Land- und Ernährungswirt-Anfrage wie folgt: auf Ihre mündliche Anfrage 265 und betone, Wasserwerksbetreiber noch von Red Bull bei der Oberen Wasserbehörde gestellt (WW) Baruth stellt eine Gewässerbebesteht eine prinzipielle Erlaubnis- oder von bereits genehmigten Entnahmeeiner solchen wasserrechtlichen Zulas-(WHG). Die Erlaubnis schädliche, auch durch Nebenbestimmun-Gewässerveränderungen zu erwarten sind Vorschriften nicht erfüllt werden. Der Antragsteller hat im Erlaubnisverfahren in Form die Genehmigungsvoraussetzungen durch die den. Den Umfang der wasserrechtlichen Prüfung mündlichen Anfragen 265 und 268 erläutert. - 2 von Antragsunterlagen nachzuweisen, dass beantragte Gewässerbenutzung erfüllt werhabe ich bereits bei der Beantwortung der - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 273 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Triagegesetz im Land Brandenburg Im Jahr 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Regelung zu finden, die sicherstellt, dass benswichtigen intensivmedizinischen Behandlungen, Verfügung stehen, nicht diskriminiert werden. ins Infektionsschutzgesetz. Nach einer Klage von keine Gesetzgebungskompetenz habe. Zwar nannten Coronapandemie zustande, aber eine halb von Pandemien in Krankenhäusern entstehen, 1 der Pflicht stünden. Ich frage daher die Landesregierung: Wann hung welcher bereits existierenden gesetzlichen einbringen? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Landesregierung plant derzeit kein Triagegesetz existiert kein Zeitplan. 1 Vgl. „Beschwerde erfolgreich – Triage-Regelung gekippt“, schaft/bundesverfassungsgericht-triage-entscheidung-100.html Eingegangen: 19.11.2025 / Ausgegeben: 19.11.2025 (BVerfG) den Gesetzgeber aufgefordert, Menschen mit Behinderungen bei überlefür die nur begrenzte Kapazitäten zur Die Regelung, das „Triagegesetz“, kam 2022 Ärzten urteilte das BVerfG, dass der Bund kam das Triagegesetz mit Bezug zur sogesolche heikle Situation könne auch außersodass die Länder als Gesetzgeber in will sie mit welchem Zeitplan unter Hinzuzie-Vorlage ein Triagegesetz in den Landtag Ministerin für Gesundheit und Soziales die in den Landtag einzubringen, folglich in: https://www.tagesschau.de/inland/gesell-(05.11.2025), abgerufen am 10.11.2025. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 274 des Abgeordneten Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) Schlachthof Perleberg In Quitzow bei Perleberg droht die Schließung schäftigten. Dies hätte erhebliche Auswirkungen die ohnehin knappen Schlachtkapazitäten in Brandenburg des Landwirtschaftsministeriums wurden im Rahmen und der Unternehmensführung verschiedene ter die Einbindung der Wirtschaftsförderung Brandenburg ten zur Stabilisierung des Betriebs. Trotz dieser spektive zur Sicherung des Standorts erreicht Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten hende Schließung des Schlachthofs in Quitzow Arbeitsplätze zu sichern und den notwendigen Brandenburg sicherzustellen? Namens der Landesregierung beantwortet die schaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Mündliche Die Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Betriebes unternehmerische Entscheidung der Eigentümer. Eigentümer wurde bereits der erste Teilbereich Nach Bekanntwerden einer erneuten wirtschaftlichen meinem Ministerkollegen Till Backhaus, den Landräten desbauernpräsidenten aus Brandenburg und am 28.2.2025 organisiert. Es folgten im März 2025 lungen zu Fördermöglichkeiten, zahlreiche Gespräche Brandenburg zur Einschätzung der Lage. Ein Verarbeitern unter Beteiligung von pro agro folgte. Zu keinem Zeitpunkt präsentierte der Eigentümer Termin mit Förderexperten der ILB – auf meine Unternehmens ohne Ergebnis. Die Landesregierung hat sich sofort und mit hohem Landkreisen und Marktteilnehmern für Perspektiven Eindruck vermittelt worden, dass die Betriebsaufgabe Eingegangen: 19.11.2025 / Ausgegeben: 19.11.2025 des dortigen Schlachthofs mit rund 150 Beauf den regionalen Arbeitsmarkt und würde weiter verringern. Nach Angaben von Gesprächen mit dem Landkreis Unterstützungsmöglichkeiten geprüft, darun- sowie die Option von Bürgschaf-Angebote ist bislang keine tragfähige Perworden. Maßnahmen hat sie ergriffen, um die drobei Perleberg abzuwenden, um die dortigen Erhalt von Schlachtkapazitäten im Land Ministerin für Land- und Ernährungswirt-Anfrage wie folgt: des Fleischcenter Perleberg ist eine Nach der Übernahme durch den jetzigen Zerlegung stillgelegt. Schieflage habe ich persönlich mit der betroffenen Kreise und den Lan-Mecklenburg-Vorpommern ein Spitzentreffen Abstimmungen innerhalb der Fachabteimit Landwirten und Verarbeitern aus weiteres Spitzengespräch mit Landwirten und Sanierungs- und Zukunftskonzepte. Ein Veranlassung hin – endete von Seiten des Engagement und unter Beteiligung von eingesetzt. Es ist allerdings bislang der durch den Eigentümer beschlossen ist. Es war und ist große Vorsicht geboten, diese unterstützen. Sollten sich durch Übernahmeinteressenten neue desregierung erneut bemühen, im Rahmen einer stützen. - 2 Struktur durch öffentliche Finanzmittel zu Perspektiven ergeben, wird sich die Lansachlich-fachlichen Bewertung zu unter-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 275 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Klage der Krankenkassen gegen den Bund Im letzten Plenum wurde bereits eine mündliche gegen den Bund gestellt. Gesundheitsministerin „Der GKV-Spitzenverband wird für alle Krankenkassen, auftragen, gegen die unzureichende Finanzierung geldbeziehern klagen. Gegenstand der Klagen ergehenden Zuweisungsbescheide des Bundesamtes sundheitsfonds für das Jahr 2026 sein. Die der krankenkasse Brandenburg und Berlin hat sich Spitzenverband mit der Erhebung einer entsprechenden AOK Nordost beabsichtigt nach aktuellem Stand, sie in Erwägung, ebenfalls den GKV-Spitzenverband gen.“ Ich frage daher die Landesregierung: Welche sundheit und Soziales (MGS) befindlichen Krankenkassen zu welchem Zeitpunkt damit beauftragt, eine Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) im Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse ber 2025 eine entsprechende Prozessvollmacht gen gegen die Grundlagenbescheide und die Soziale Sicherung für das Kalenderjahr 2026 und zende, abändernde, korrigierende oder ersetzende Die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin am 28. Oktober 2025 eine entsprechende Prozessvollmacht Eingegangen: 19.11.2025 / Ausgegeben: 19.11.2025 wegen Kosten für Bürgergeldempfänger Anfrage zum Thema der Klage der Kassen Müller antwortete hierzu: die ihn mit der Prozessführung beder Gesundheitsversorgung von Bürgerder Krankenkassen werden die im Herbst für Soziale Sicherung aus dem Ge-Aufsicht des MGS unterstehende Innungsfür die Option ausgesprochen, den GKV-Klage zu beauftragen. Auch die den Klageweg zu beschreiten. Dabei zieht mit der Prozessführung zu beauftrader in der Aufsicht des Ministeriums für Gehaben den GKV-Spitzenverband Klage gegen die Zuweisungsbescheide des Sinne der Vorbemerkung zu erheben? Ministerin für Gesundheit und Soziales die hat dem GKV-Spitzenverband am 6. Oktoerteilt. Die Vollmacht bezieht sich auf Kla-Zuweisungsbescheide des Bundesamtes für Folgejahre sowie diese Bescheide ergän-Bescheide. (IKK BB) hat dem GKV-Spitzenverband übermittelt. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 276 des Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) Streit um Grundwasserentnahme für geplanten in Baruth/Mark IV Der österreichische Getränkehersteller Red Bull Rauch haben vor zweieinhalb Jahren den Baruther Urstromquelle gekauft. So konnte die Schließung den. Die beiden Firmen wollen aktuell ihre Produktion Errichtung von drei neuen Abfüllanlagen. Zusätzlich über hinaus soll eine Fabrik für die Herstellung Eine Bürgerinitiative vor Ort befürchtet nun, dass wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von auf ein fast 20 Jahre altes hydrologisches Gutachten knappheit durch die Wasserförderung für die der bisherigen Erlaubnismenge nutzt, zunehmen gebot übernutzt wird mit der Folge einer Gefährdung wasser. Ich frage dazu die Landesregierung: Gilt der Prüfungsmaßstab dere die Verfahrensführung, auch für alle anderen (höhere) Entnahmen aus dem Grundwasser? Namens der Landesregierung beantwortet die schaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Mündliche Zur Klarstellung verweise ich auf die Antwort dass bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder vom ein Antrag auf Erweiterung des Wasserrechts wurde. Was die Prüfung der Entnahmemengen in anderen betrifft, kann ich Ihnen versichern, dass bei fungsmaßstab gemäß Anforderungen nach § setz (BbgWG), angepasst an die jeweiligen Standortbedingungen, dass bei allen beantragten Entnahmen aus dem lokalen Wasservorkommen und die langfristige prüft werden. Die wasserrechtlichen Genehmigungen sichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse Eingegangen: 19.11.2025 / Ausgegeben: 19.11.2025 Red-Bull-Ausbau der Urstromquelle und dessen österreichischer Abfüllpartner Mineralwasserhersteller Brandenburger des Werks in Baruth/Mark verhindert wererheblich ausbauen. Geplant ist die soll ein Logistikzentrum entstehen. Dar-Einweg-Aluminiumdosen entstehen. die „Fördergenehmigung“ (das heißt die Wasser aus dem Grundwasser), welche sich stützt, überholt sei und die Wasser-Getränkeindustrie, die bereits jetzt über 90 % und durch die Erhöhung das örtliche Darder Bevölkerungsversorgung mit Trinkfür dieses Gebiet, insbesonwasserrechtlichen Erlaubnisverfahren auf Ministerin für Land- und Ernährungswirt-Anfrage wie folgt: auf Ihre mündliche Anfrage 265 und betone, Wasserwerksbetreiber noch von Red Bull bei der Oberen Wasserbehörde gestellt wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren sämtlichen Verfahren derselbe strenge Prü-54 Absatz 1 Brandenburgisches Wassergebesteht. Dies bedeutet, Grundwasser die Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit der Bevölkerung gewerden dabei immer unter Berück- und der spezifischen hydrologischen Situation vor Ort erteilt. Sollte ein Antrag ser die Gefahr einer Übernutzung oder einer sich bringen, wird eine Genehmigung nicht erteilt Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die wasservorkommen in einem Rahmen erfolgt, gewährleistet. Daher wird jede Gewässerbenutzung send geprüft. - 2 auf eine (höhere) Entnahme von Grundwas-Gefährdung der Trinkwasserversorgung mit oder entsprechend angepasst. Entnahme von Wasser aus unseren Grundder eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung vor der behördlichen Zulassung umfas-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 277 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Personal im MGS und seinen nachgeordneten planung beschäftigt ist Im Ministerium für Gesundheit und Soziales hörde Landesamt für Soziales und Versorgung nachvollziehbar 17 neue Stellen mit Bezug zur zu der Diskussion im Ausschuss für Haushalt und der Krankenhausreform neu geschaffen wurden. Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele Personalkosten gibt es im MGS bzw. weiteren häuser/Krankenhausplanung? Bitte seit 2020 aufschlüsseln sowie nach besetzt und unbesetzt Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Zum Stichtag 31. Dezember 2020 waren im Aufgabenbereich der Aufgabe der Krankenhausplanung beschäftigt: Planstellen/Stellen/ besetzt VZÄ kalkulierte Nachwuchsstellen Gesamtpersonaldurchschnittskosten 11 11 9,5 918 Hinweis: Davon waren eine Beschäftigte zu 0,6 zeitbeschäftigt. Gemäß § 1 der Verordnung zur Übertragung Krankenhausentwicklungsgesetz auf das Landesamt selte mit Wirkung zum 1. April 2023 die Zuständigkeit rung im Sinne des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes kenhausinvestitionspauschalverordnung zum Krankenhäuser beschäftigt: Eingegangen: 19.11.2025 / Ausgegeben: 19.11.2025 Behörden, das mit der Krankenhaus-(MGS) sowie in seiner nachgeordneten Be-(LASV) wurden in den letzten beiden Jahren Krankenhausreform geschaffen. Das führte Finanzen (AHF), wie viele Stellen im Zuge Planstellen mit welchen diesbezüglichen Landesbehörden für den Bereich Krankenbis heute (Stichtag) nach VZÄ und Arbeitsort aufschlüsseln. Ministerin für Gesundheit und Soziales die Krankenhäuser einschließlich Arbeitsort 800 € alle MGS/Potsdam VZÄ sowie eine Beamtin zu 0,9 VZÄ teilvon Aufgaben nach dem Brandenburgischen für Soziales und Versorgung wechfür die gesamte Krankenhausförde- und der KranLASV. Seitdem sind dort im Aufgabenbereich Planstellen/Stellen/ besetzt VZÄ kalkulierte Nachwuchsstellen Gesamtpersonaldurchschnittskosten 4 4 4,0 291 Hinweis: Davon sind zwei Beschäftigte anteilig Aufgaben befasst; hinzu kommt 1,0 VZÄ über Zum Stichtag 31. Oktober 2025 ergab sich folgendes Planstellen/Stellen/ besetzt VZÄ kalkulierte Nachwuchsstellen Gesamtpersonaldurchschnittskosten 23 22 21,5 2 4 4 4,0 321 Hinweis: Davon ist eine Beschäftigte zu 0,5 VZÄ noch nicht nachbesetzt. - 2 Arbeitsort 4 800 € alle LASV/Cottbus zu 0,85 VZÄ bzw. 0,15 VZÄ mit anderen eine befristete Beschäftigung. Gesamtbild: Arbeitsort 6 052 800 € alle MGS/Potsdam 300 € alle LASV/Cottbus teilzeitbeschäftigt und eine Stelle ist derzeit - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 278 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) Austausch des MBJS zum Thema Wertevermittlung Wertevermittlung ist eine zentrale Querschnittsaufgabe sichts zunehmender gesellschaftlicher Polarisierungen staatlichen Stellen und zivilgesellschaftlichen Ich frage die Landesregierung: In welcher Form Jugend und Sport aktuell mit externen Partnern pädagogischen Fachverbänden oder anderen nahmen zur schulischen und außerschulischen Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Bereits das Schulgesetz hebt mit den Zielen den Auftrag der Schulen zur Achtung und Verwirklichung Ansatz zur Wertevermittlung findet sich explizit schichte und Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde Regelaufgabe aller Schulen, das übergreifende chern umzusetzen. Dabei geht es im Kern um len befähigt werden, existierende Machtstrukturen, gleichheiten kritisch zu analysieren, zu bewerten Schüler erwerben auf diese Weise Kompetenzen, litische Probleme, Entscheidungen und Handlungsoptionen len. Aufgrund der großen gesellschaftlichen Herausforderungen zunehmenden Polarisierungen unterstützt das Ein Beispiel ist der 5-Punkte-Plan zur „Stärkung Schulen“ aus dem Jahr 2023. Ein wichtiger Punkt durch stärkere Vernetzung der Fächer PB und durch verbesserte Beratung. Aber auch die Vernetzung lischen Partnern sowie Akteuren aus Verwaltung Gerade Letzteres ist wichtig und bedeutsam, aktuellen Herausforderungen zu erarbeiten, mit benötigen und nutzen externe Akteure. Das MBJS Vielfalt und gegen Diskriminierung. Mit der Neuaufstellung fachliche Schwerpunkt der Demokratiebildung Eingegangen: 19.11.2025 / Ausgegeben: 19.11.2025 im Bildungsbereich. Gerade angekommt dem Austausch zwischen Akteuren eine besondere Bedeutung zu. stimmt sich das Ministerium für Bildung, wie zivilgesellschaftlichen Organisationen, Ressorts über Inhalte, Konzepte und Maß-Wertevermittlung ab? Minister für Bildung, Jugend und Sport die und Grundsätzen der Erziehung und Bildung der Werteordnung hervor. Dieser in den Fächern Politische Bildung, Gewieder. Zudem gehört es auch zur Thema der Demokratiebildung in vielen Fädie Entwicklung zur Mündigkeit. Schüler solgesellschaftliche Prozesse und Un- und mitzugestalten. Schülerinnen und um schulische, gesellschaftliche und pozu analysieren und zu beurtei- und auch als Antwort auf die MBJS die Schulen in diesem Prozess. der politischen Bildung an Brandenburger ist dabei die Stärkung der Wertebildung LER sowie die Stärkung der Qualität der PB und Kommunikation mit außerschu- und Zivilgesellschaft stehen hier im Fokus. um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten für die denen Schulen konfrontiert sind. Schulen fördert Projekte zur Demokratiebildung, des LIBRA wurde zudem der hervorgehoben. Den pädagogischen Zentren kommt bezüglich der Fortbildung eine hohe Bedeutung Akteure. Mit dem Orientierungsrahmen „Gute Schule Brandenburg“ che formuliert, die die Wahrnehmung des Bildungsder Demokratiebildung herausstellen. Der 5-Punkte-Plan sieht eine AG Politische Bildung als AG Politische Bildung trifft und sich zu aktuellen und Entwicklungen in der schulischen politischen 12. Dezember 2025 wird sich die AG erneut treffen. rium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und und Lehrkräftebildung (LIBRA) u.a. Vertretungen und Lebenskunde-Ethik-Religion (LER), die dung, Integration und Demokratie (RAA) sowie politische Bildung (BLzpB). Darüber hinaus stimmen sich die einzelnen Akteure MBJS steht dazu auch mit den Vertreterinnen Kontakt. So fanden z.B. auch verschiedene Gesprächsanlässe Bischof Koch und dem Minister u.a. zum Thema nennen ist hier die Religionsphilosophische Schulprojektwoche Luckau vom 14. bis 18. Juli 2025. Ein wichtiger externer Partner ist die RAA. Das und Mitarbeitern mit dem Instrument der Zielvereinbarung feldern ab. Diese schließen Absprachen zu Konzepten Wertevermittlung grundsätzlich mit ein. Des Weiteren ist das MBJS Teil verschiedener zu denen u.a. das „Tolerante Brandenburg“, Rassismus, Antisemitismus und Islamischer MBJS innerhalb der Handlungskonzepte ist es, dung und Extremismusprävention zu sensibilisieren, mitteln. Ressortübergreifend arbeitet das MBJS mit dem gehörenden Beratungsnetzwerk (u. a. die RAA Gemeinwesenberatung) zusammen, um landesweite Extremismusprävention zu entwickeln. Auch tauscht sich das MBJS regelmäßig über das aktuelle liche Bestrebungen und politisch motivierte Kriminalität meinsam mit dem MIK Veranstaltungen für Schulleitungen Das MBJS veranstaltet regelmäßig abteilungsübergreifend men, die Demokratiebildung betreffen, um gemeinsam men zu entwickeln. - 2 zu. Auch hier unterstützen externe wurden zudem Qualitätsansprü- und Erziehungsanspruchs im Kontext vor, die sich ein Mal jährlich seit 2023 relevanten Themen, Herausforderungen Bildung austauscht und abstimmt. Am Teil dieser AG sind neben dem Ministedem Landesinstitut Brandenburg für Schule der Fachverbände für Politische Bildung Kirchen, die Regionale Arbeitsstellen für Bildie Brandenburgische Landeszentrale für themenbezogen untereinander ab. Das und Vertretern der Kirchen in direktem zwischen Bischof Stäblein, Wertevermittlung statt. Besonders zu am Bohnstedt-Gymnasium MBJS stimmt sich mit den Mitarbeiterinnen jährlich zu konkreten Handlungs- und Maßnahmen der schulischen Handlungskonzepte der Landesregierung, Starke Demokratie, starker Zusammenhalt, Extremismus gehören. Die Aufgaben des die Schulen für Themen der Demokratiebilaufzuklären und Unterstützung zu ver-„Toleranten Brandenburg“ und dem dazu , demos – Brandenburgisches Institut für Strategien zur Demokratiebildung und mit dem Verfassungsschutz und der Polizei Lagebild bzgl. über verfassungsfeindaus und plant und organisiert ge- und Lehrkräfte. hausinterne Schulungen zu The-Strategien, Konzepte und Maßnah-- Weiterhin wird das MBJS regelmäßig zur Dienstberatung eingeladen, um über aktuelle Themen der Demokratiebildung zu informieren und sich über die konkreten Situationen schen. Mit dem LIBRA steht das MBJS darüber hinaus Bildungsformaten für die Schulen, zu denen auch zählen. Die Brandenburgische Landeszentrale für politische im Geschäftsbereich des MBJS seit 35 Jahren ger der außerschulischen politischen Bildung derung steht die Landeszentrale zudem in wechselseitiger gern. Sie berät zu Vorhaben und fördert Projekte die unmittelbar aus den Bedürfnissen der Akteurinnen der Förderung demokratischer Werte dienen. Darüber hinaus ist die Landeszentrale in interministeriellen gruppen im regelmäßigen Austausch und aktivem und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren. Das MBJS fördert zahlreiche Projekte im Bereich Richtlinie der Förderung von Projekten der diese Förderung können freie Träger Demokratiebildungsprojekte bieten. Über das Schulportal Brandenburg können bote zugreifen. Dazu zählen u. a. Materialien zum Thema „Partizipation für Lehrkräfte“, Handreichungen zum Neutralitätsgebot Phänomenbereichen. - 3 der Schulrätinnen und Schulräte und Extremismusprävention und Bedarfe der Schulen auszutauim stetigen wechselseitigen Austausch zu bedarfsorientierte Lehrkräftefortbildungen Bildung ist als nachgeordnete Behörde verlässliche Ansprechpartnerin für freie Träim Land Brandenburg. Im Rahmen ihrer För-Abstimmung mit den Projektträder außerschulischen politischen Bildung, und Akteure vor Ort entstehen und Gremien und anderen Arbeits-Zusammenwirken mit anderen Ressorts der Demokratiebildung in Schule über die schulischen übergreifenden Themen. Durch kostenfrei an Schulen an-Brandenburger Schulen auf alle Angefür Schülerinnen und Schüler sowie und Umgang mit extremistischen - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 279 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Personalausstattung der Abteilung für Gesundheit und Soziales Im Ministerium für Gesundheit und Soziales hörde Landesamt für Soziales und Versorgung 23 neue Stellen mit Bezug zur Krankenhausreform ländischer Berufsabschlüsse geschaffen. Das Haushalt und Finanzen (AHF), wie viele Stellen schaffen wurden. Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele ten Stellen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) gab der Abteilung für Gesundheit im MGS? Bitte jährlich Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Eine Darstellung der Planstellen von 2015 bis mündlichen Anfrage nicht möglich. Eingegangen: 19.11.2025 / Ausgegeben: 19.11.2025 im Ministerium für Gesundheit (MGS) sowie in seiner nachgeordneten Be-(LASV) wurden in den letzten beiden Jahren sowie zur schnelleren Anerkennung ausführte zu der Diskussion im Ausschuss für im Zuge der Krankenhausreform neu ge-Planstellen mit wie vielen tatsächlich besetz- bzw. gibt es von 2015 bis heute (Stichtag) in nach VZÄ aufschlüsseln. Ministerin für Gesundheit und Soziales die heute ist im Rahmen der Beantwortung einer Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 280 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen für In der Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, vember 2025 wurden zahlreiche Maßnahmen lasten sollen. Ziel dieser Maßnahmen sei laut administrativen Belastungen und eine Verbesserung Mehrere der angekündigten Vorhaben befinden Gesetzgebungsverfahren. Begleitende Übergangsstrategien nen für die Schulen während der Umsetzungsphase Zudem steht das Entlastungspaket im Zusammenhang henen Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung, tung aufwirft. Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen die angekündigten Entlastungsmaßnahmen trotz kurzfristig Wirkung entfalten, ohne Lehrkräfte lich zu belasten? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Wie Ihnen bekannt ist, hat das Ministerium für mer 2024 ein Entlastungspaket zusammen mit hat das MBJS, gemeinsam mit den staatlichen den Lehrerinnen und Lehrern – kontinuierlich ziert, geprüft und teilweise bereits implementiert Muster für schulinterne Curricula, die Schulassistenzkräfte sionellen Teams (beides vor allem an Startchancen-Schulen). nahmen der Entlastung sollen die Lehrkräfte der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen – und auch im Bildungsausschuss des Landtages dargestellt wurde, sind einige der Maßnahmen sam, für andere Maßnahmen bedarf es noch derung von Verordnungen, wiederum andere Jahre. Die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen dies Eingegangen: 19.11.2025 / Ausgegeben: 19.11.2025 Lehrkräfte in Brandenburg Jugend und Sport (MBJS) vom 6. Novorgestellt, die Lehrkräfte in Brandenburg ent-Ministerium eine spürbare Verringerung der der Arbeitsbedingungen an Schulen. sich derzeit noch in Vorbereitung oder im oder zeitliche Kompensatiosind bislang nicht näher beschrieben. mit der für Februar 2026 vorgesewas Fragen zur tatsächlichen Nettoentlasergreift sie, um sicherzustellen, dass noch ausstehender Umsetzungsschritte durch parallele Umstellungsprozesse zusätz-Minister für Bildung, Jugend und Sport die Bildung, Jugend und Sport (MBJS) im Somden Gewerkschaften abgestimmt. Seitdem Schulämtern und vor allem gemeinsam mit weitere Möglichkeiten zur Entlastung identifi- bzw. umgesetzt. Dazu gehörten u. a. die und der Einsatz von multiprofes-Mit den verschiedenen Maßin ihrer Kerntätigkeit – dem Unterrichten und gestärkt werden. Wie in der Pressemitteilung am 6. November 2025 durch das MBJS bereits seit Beginn des Schuljahres wirkeiniger Gesetzesänderungen bzw. der Veränsind in der Vorbereitung für die nächsten noch einmal: Mit dem Chatbot „telli“ haben Schulen in Brandenburg formen Zugang zu moderner KI-Technologie erhalten. jahr, die Einführung an allen Schulen folgte zu Werkzeug unterstützt und entlastet Lehrerinnen und auch bei administrativen Aufgaben (wie Elternbriefen). Grundschulen können auf sogenannte kompetenzorientierte formulieren den Entwicklungsstand der Kompetenzen Lehrkräften per Ankreuzen ausgefüllt. Das ist Mit dem 2. Schulhalbjahr entfallen die Prüfungen Facharbeiten in der Jahrgangsstufe 9 wird nicht rung der Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens gen. Für diese Veränderungen sind Anpassungen wendig, die bereits mit Vertreterinnen und Vertretern den sind. Einen wesentlichen Beitrag erwarten hungs- und Ordnungsmaßnahmen (Schulgesetz: nungsmaßnahmen). Es gibt viele Situationen, ergreifen müssen, und auch viele, in denen Ordnungsmaßnahmen gewalttätigen Verhaltensweisen von Schülerinnen nungsmaßnahmen sind die Wege aktuell lang Lehrkräften bin ich darauf hingewiesen worden, nahmen nicht ergriffen wurden aus Respekt vor möchte ich ändern. Über die drei am wenigsten schriftlicher Verweis, Überweisung in eine Parallelklasse, vom Unterricht oder von einzelnen schulischen künftig die Schulleitung direkt entscheiden können einberufen werden. Das MBJS kann versichern, dass die Schulen den, um Umstellungsprozesse – sofern diese Gleichzeitig ist es mir ein wichtiges Anliegen, dass pakets der Prozess nicht abgeschlossen ist. setzung prüfen und sind dankbar für weitere Hinweise Mir ist die Entlastung von Lehrkräften von Verwaltungsaufgaben Lehrerinnen und Lehrer leisten jeden Tag Großartiges, Weg ins Erwachsenwerden begleiten und ihnen ten. Dafür müssen sie auch Zeit haben. Ich danke für ihre engagierte Arbeit. - 2 einen sicheren und datenschutzkon-Der Pilot lief im vergangenen Schul-Beginn des Schuljahres 2025/26. Das digitale und Lehrer bei der Unterrichtsvorbereitung, Zeugnisse umstellen – diese eines Kindes und werden von den optional. am Gymnasium und die Durchführung der mehr verpflichtend sein. Auch die Reduziekann ohne weiteren Aufwand erfolin den Bildungsgangverordnungen notverschiedener Verbände diskutiert worwir uns von der Vereinfachung der Erzie-§ 64, § 85 und § 88 Erziehungs- und Ordin denen Lehrkräfte erziehende Maßnahmen nötig werden, etwa bei und Schülern. Insbesondere für Ord- und aufwendig. In vielen Gesprächen mit dass manche pädagogisch sinnvollen Maßdem damit einhergehenden Aufwand. Das weitreichenden Ordnungsmaßnahmen (Info: der vorübergehende Ausschluss Veranstaltungen bis zu zwei Wochen) soll und nicht erst eine Klassenkonferenz informiert wurden und weiter informiert werüberhaupt notwendig sind – vorzubereiten. mit der Veröffentlichung des Entlastungs-Wir werden weiter Maßnahmen auf ihre Umvon Lehrerinnen und Lehrern. ein wichtiges Anliegen. Die in dem sie junge Menschen auf dem den Grundstock für ein gutes Leben bereiden Lehrkräften und auch Schulleitungen - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 281 des Abgeordneten Benjamin Filter (AfD-Fraktion) Bisherige Antragsteller zum ILB-Förderprogramm Kommunales Investitionsprogramm 2025–2029“ In der Sitzung des Ausschusses für Haushalt unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht zum Kommunen – Kommunales Investitionsprogramm mitgeteilt, dass bisher 14 Anträge gestellt worden Ich frage die Landesregierung: Wie ist der jeweilige im Zusammenhang mit dem ILB-Förderprogramm munales Investitionsprogramm 2025–2029“? Antragsgrund und den Sachstand angeben.) Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Bei dem Kommunalen Investitionsprogramm Kreditprogramm der Investitionsbank des Landes Bankgeheimnis greift. Wegen des bestehenden die erbetene Auskunft daher leider nicht möglich. Zudem ist zu beachten, dass es sich insbesondere um laufende und damit offene Bewilligungsvorgänge der Investitionsbank handelt. Damit sind grundsätzlich der Anträge und Bewilligungen möglich. Vor diesem sechs Wochen nach Programmstart und damit Sachstand zu verzeichnen: Mit 16 Anträgen über insgesamt 83,6 Millionen 100 Millionen Euro) läuft das Kreditprogramm hälftig auf den Bereich Landkreise/kreisfreie und Städte. Inhaltlicher Schwerpunkt bildet Investitionsbereichen Bildung und Infrastruktur, Kita und Feuerwehr. Die Kreditanträge reichen von einem Kreditvolumen und umfassen damit große Unterschiede in der Landkreisen und kreisfreien Städten auf der der anderen Seite aus der Natur der Sache strukturbedingt Eingegangen: 19.11.2025 / Ausgegeben: 19.11.2025 „Brandenburg-Kredit Kommunen – und Finanzen vom 6. November 2025 wurde ILB-Förderprogramm ‚Brandenburg-Kredit 2025–2029‘“ durch die Landesregierung sind. Sachstand der bisher gestellten Anträge „Brandenburg-Kredit Kommunen – Kom-(Bitte die Kommune, das Antragsdatum, den Minister der Finanzen und für Europa die 2025–2029 handelt es sich um ein Brandenburg, bei dem grundsätzlich das Bankgeheimnisses der Investitionsbank ist bei der Frage zum jeweiligen Sachstand zur Kreditprüfung und Kreditvergabe nur statistische Angaben zur Anzahl Hintergrund ist nach einer Laufzeit von zum Stand 14. November 2025 folgender Euro (bei einem Kreditvolumen von erfolgreich. Das Kreditvolumen verteilt sich Städte und auf den Bereich der Gemeinden derzeit die (Mit-)Finanzierung aus den also Maßnahmen im Bereich Schulen, Hort, von 400 000 Euro bis 15 Millionen Euro Betragshöhe, die wegen Beantragung von einen Seite und Städten und Gemeinden auf sind. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 282 des Abgeordneten Fabian Jank (AfD-Fraktion) Förderung Wilde Möhre GmbH Dem Gesamtprojekt „Wilde Zukunft“ unter Trägerschaft Veranstaltungsgelände Göritz und der ehemaligen insgesamt 354 768,08 Euro aus Mitteln des Strukturstärkungsgesetzes desmittel) gewährt (siehe Antwort der Landesregierung Drucksache 8/1376). Vom 22. bis 25. August 2025 fand das Festival Neben musikalischen Live-Acts wurden unter geboten. Darunter fanden sich Programmpunkte 1 Weißsein“; „Digitaler (De-)Kolonialismus“ ; „Aktivismus 3 „Eine Reise zum sexuellen Ich“ oder „Wem 4 Politiken der Zeit“ . Ich frage die Landesregierung: Inwiefern entsprechen Möhre“ angebotenen Programmpunkte wie „Critical sein“, „Digitaler (De-)Kolonialismus“, „Aktivismus Reise zum sexuellen Ich“ oder „Wem gehört die der Zeit“ den Förderzielen des Strukturstärkungsgesetzes Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Das aus Mitteln des Strukturstärkungsgesetz strategischen Ziel des Lausitzprogramms 2038, sprachliche Vielfalt sowie intakte Naturräume Werkstatt 5 – Kultur, Kreativwirtschaft, Tourismus Lausitz (WRL) am 19.02.2021 abschließend Arbeitsgruppe am 17.06.2021 als förderwürdig Die von Ihnen erfragten Programmpunkte sind Im Übrigen verweise ich auf die Drucksachen 1 Vgl. https://wildemoehrefestival.de/#programm-digitaler-de-kolonialismus, 2 Vgl. https://wildemoehrefestival.de/#programm-aktivismus-und-transformatives-organizing, 27.10.2025. 3 Vgl. https://wildemoehrefestival.de/#programm-eine-reise-zum-sexuellen-ich, 4 Vgl. https://wildemoehrefestival.de/#programm-wem-gehoert-die-zeit, Eingegangen: 19.11.2025 / Ausgegeben: 19.11.2025 der Wilde Möhre GmbH mit dem Ziegelei Muckwar wurden im Jahr 2024 (Landes- und Bunauf die Kleine Anfrage Nr. 513, „Wilde Möhre“ in Göritz (Drebkau) statt. anderem auch Vorträge und Workshops an- wie: „Critical Whiteness – Ein Blick auf das 2 und transformatives Organizing“ ; gehört die Zeit? Feministische Theorien und die im Rahmen des Festivals „Wilde Whiteness – Ein Blick auf das Weiß- und transformatives Organizing“, „Eine Zeit? Feministische Theorien und Politiken Kohleregionen? Ministerin und Chefin der Staatskanzlei die geförderte Projekt ordnet sich unter dem eine hohe Lebensqualität, kulturelle und zu schaffen, ein. Dies wurde in der und Marketing der Wirtschaftsregion positiv votiert und in der Interministeriellen bewertet. nicht Bestandteil der Förderung. 8/1583 sowie 8/1897. abgerufen am 27.10.2025. abgerufen am abgerufen am 27.10.2025. abgerufen am 27.10.2025. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 283 des Abgeordneten Norbert Rescher (AfD-Fraktion) Öffentliche Kommunikation und Termintransparenz tem – Beispiel B 198 bei Klein Ziethen Die halbseitige Sperrung der Bundesstraße 198 tober 2021. Bereits in der Antwort auf die Kleine klargestellt, dass der Landesbetrieb Straßenwesen behebung angelegt hatte – mit dem Ziel, die führen. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Laut aktueller Antwort auf die Kleine Anfrage erst die Ausschreibungsunterlagen erstellt. Gleichzeitig tem, zum wiederholten Male, ein Termin zum 30. November 2025 vermerkt. Die Landesregierung genannten Termine auf verkehrsrechtlichen Anordnungen rechtlich gesetzte Fristen, nicht aber realistische Aus Sicht der Öffentlichkeit und betroffener Verkehrsteilnehmer Bild: Die Angaben im Baustelleninformationssystem genommen. Wenn diese regelmäßig verstreichen, ginn erfolgt, schwindet die Glaubwürdigkeit staatlicher Hinzu kommt, dass die Landesregierung in derselben sei „unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen für das erste Quartal 2026 vorgesehen – also tionssystem eingetragenen Termins. Damit wird weder technisch erreichbar noch intern als belastbar Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie Anordnungen im Baustelleninformationssystem scheinen, obwohl zu diesem Zeitpunkt weder scher Bauzeitplan vorhanden ist? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Das Baustelleninformationssystem wird auf Basis führt. Neben Baustellen werden auch Ereignisse kung von mehr als 24 Stunden erforderlich machen. Eingegangen: 19.11.2025 / Ausgegeben: 19.11.2025 im Baustelleninformationssysbei Klein Ziethen besteht seit dem 23. Ok-Anfrage Nr. 435 (Drucksache 8/1038) wurde (LS) frühzeitig ein Projekt zur Schadens-Maßnahme im dritten Quartal 2023 durchzu-Nr. 720 (Drucksache 8/1876) werden derzeit ist im Baustelleninformationssys-Abschluss der Maßnahme, diesmal für den begründet dies damit, dass die dort beruhen – also rein verwaltungs-Bauzeitprognosen sind. entsteht jedoch ein anderes werden als belastbare Zeitpläne wahrohne dass Ausschreibung oder Baube-Kommunikation. Antwort erklärt, die Bauausführung Vergabe und geeigneter Witterung“ nunmehr nach Ablauf des aktuell im Baustelleninformaweiterhin ein Datum öffentlich geführt, das angesehen wird. die Systematik, mit der verkehrsrechtliche als angebliche Fertigstellungstermine ereine Ausschreibung erfolgt noch ein realisti-Minister für Infrastruktur und Landesplanung von verkehrsrechtlichen Anordnungen gedargestellt, die eine Verkehrsbeschrän-Die Anordnungen dienen primär der rechtlichen dingungen, unter denen Verkehrsbeschränkungen spielhaft benannte B 198 geht aus der Meldung dass ein Böschungsschaden als Ereignis für die nahmen ursächlich ist. Es handelt sich noch nicht tigstellungstermin. Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird generell gert, wenn es weiterhin erforderlich ist. Entsprechend onssystem aktualisiert. Die Gültigkeit der verkehrsrechtlichen Anordnung derzeit auf den 30. November 2025 datiert. auch der Hinweis im Baustelleninformationssystem schungsschaden besteht und noch keine Baumaßnahme kann. Um zu verdeutlichen, dass unterschiedliche Meldungsarten tem vorhanden sind, wird der Landesbetrieb Straßenwesen textlichen Erläuterung auf seiner Internetseite - 2 Regelung und Festlegung von Rahmenbestattfinden dürfen. Für die von Ihnen beiim Baustelleninformationssystem hervor, derzeitigen verkehrsbeschränkenden Maßum eine Baustelle mit Bauzeiten und Ferrechtzeitig vor Ablauf des Datums verlänwird auch das Baustelleninformatifür die Einschränkung auf der B 198 ist Die verkehrsrechtliche Anordnung und damit werden verlängert, solange der Bö-(Baustelle) terminiert werden im Baustelleninformationssyskurzfristig eine Anpassung der vornehmen. -
