Peter Drenske
Herr Präsident! Liebe Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die Landesregierung hat mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erstmalig das öffentliche Eingeständnis geliefert, dass der bisherige Windkraftausbau faktisch nicht effizient gesteuert wurde. (Beifall AfD) Das nehmen wir positiv zur Kenntnis. Mehr als 1 000 Bürgerinitiativen gegen Windkraft gibt es mittlerweile in Deutschland. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dem Wildwuchs von Windrädern außerhalb von ausgewiesenen Windvorranggebieten Einhalt geboten werden. Mithilfe des in das Gesetz zur Regionalplanung einzuführenden § 2c soll ein Instrument geschaffen werden, das in der Presse bereits vielfach als „Ausbaumoratorium für Windräder“ bezeichnet wurde. So weit die vereinfachte Darstellung nach außen. Der Witz an der Sache ist allerdings, dass es eine solche inhaltliche Regelung im Gesetz bereits gab und diese erst vor relativ kurzer Zeit ersatzlos gestrichen wurde. Genauer gesagt: Eine solche Regelung gab es bis zum 13. Mai 2024. Zum 14. Mai trat nämlich das Gesetz zum Sechsten Staatsvertrag über die Änderung des Landesplanungsvertrages und zur Änderung anderer Vorschriften in Kraft, ein Mantelgesetz, das gleich mehrere Gesetze änderte, darunter eben auch das Gesetz zur Regionalplanung. Der bis dahin darin existierende § 2 mit dem Titel „Planungssicherheit“ wurde ersatzlos gestrichen. Das wiederum war ausschlaggebend dafür, dass die Situation so ist, wie sie heute ist, nämlich dass wildgewordene Investoren reihenweise Vorbescheide zur Aufstellung von Windrädern beantragt haben. (Beifall AfD) Im Rahmen der Beantwortung unserer Dringlichen Anfrage 4 auf Drucksache 8/1311 hatte unsere Ministerin Mittelstädt in der Plenarsitzung am 20.06.2025 eingeräumt, dass im Zuge der Bearbeitung solcher Vorbescheide immerhin schon einmal die grundsätzliche Eignung eines Standortes geprüft, beurteilt und dann beschieden wird. Das bedeutet im Grunde nichts anderes, als dass dem Antragssteller klar und deutlich signalisiert wird: „Projekt geht“ oder „Projekt geht hier eben nicht“. Das ist also die derzeitige Situation, die wir, wie gesagt, nicht hätten, wenn die Vorgängerregierung unter Beteiligung von SPD und CDU letztes Jahr die alte Regelung nach § 2c nicht mal eben ersatzlos gestrichen hätte, und das, meine Damen und Herren, obwohl sie in einer schriftlichen Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes vom 12. März 2024 ausdrücklich davor gewarnt wurde mit dem Hinweis – ich zitiere –: „Jedoch diente die Regelung in § 2c [des Gesetzes zur Regionalplanung] der Schaffung von Rechtssicherheit in Übergangszeiträumen. Aktuell findet weiterhin ein Übergang statt, verursacht durch die Änderung des Bundesrechtes […] und der Umstellung auf Vorranggebiete.“ Es war Ihnen also bekannt, und dennoch haben Sie der Änderung bewusst zugestimmt, sie sogar ausdrücklich befürwortet und vorangetrieben – im Gegensatz übrigens zur AfD, die die Vorlage eines Entwurfes, die Verabschiedung und auch das Gebaren im Zusammenhang mit der Anhörung scharf kritisiert hat. Die damalige Koalition hatte nämlich ausdrücklich auf eine lediglich schriftliche Stellungnahme der Verbände anstelle der ansonsten üblichen mündlichen Anhördung gedrängt und dies auch noch mit ihrer Mehrheit durchgesetzt. Das Gesetz, das nun verabschiedet werden soll, verspricht jedoch keine dauerhafte Rechtssicherheit. Es ist lediglich ein Moratorium auf Zeit. Bestehende Genehmigungsverfahren bleiben unberührt, wenn ihre Unterlagen bereits zehn Monate vor Inkrafttreten der neuen 2c-Regelung vorlagen. Repowering-Vorhaben sind ebenfalls ausgenommen, und auch für neue Anlagen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, nämlich wenn sie künftige Planungen – angeblich – nicht beeinträchtigen. Schon das 2022 ausgelaufene Windkraft-Moratorium, das wegen der Gerichtsentscheide gegen die alten Regionalpläne verhängt wurde, hat gezeigt, was solch ein Moratorium bewirkt: Nahezu nichts! Allein im ersten Halbjahr 2021 wurden nämlich 40 Windräder mehr errichtet als im gesamten Jahr davor. So wird es auch mit der nun beabsichtigten neuen, durchlässigen Regelung kommen – eine zahnlose Regelung ohne eine tatsächliche Bremswirkung auf den unkontrollierten Ausbau. Statt die Rechte der Kommune zu stärken, setzt man auf zentralistische Landesstrukturen. Ohne die Kommunen einzubeziehen, kann das Land weiterhin Ausnahmen durchwinken. Die Kommunen werden de facto komplett übergangen. Ihre Anliegen finden im Gesetzentwurf keinerlei Erwähnung; von verbindlichen Beteiligungsrechten oder einem Vetorecht findet sich im Entwurfstext nichts. Aus diesem Grund werden wir einen eigenen Entwurf mit entsprechenden Regelungen erarbeiten und zur Ausschussberatung sowie zur 2. Lesung einbringen. (Beifall AfD) Wir stimmen insofern der Überweisung an den Fachausschuss zu und enthalten uns ansonsten zum derzeitigen Zeitpunkt. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
