René Wilke
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde schon vieles gesagt. Ich schaue, ob ich noch ein, zwei sinnhafte Gedanken ergänzen kann. (Dennis Hohloch [AfD]: Das wird schon nicht passieren!) – Keine Sorge, ich glaube, das wird passieren, wenn Sie aufnahmefähig bleiben. – Beginnen wir damit, uns noch einmal unsere Verfassung anzusehen und einen Vergleich anzustellen, der, glaube ich, sehr sinnvoll ist. Es sind nämlich Dinge geregelt und nicht geregelt in unserer Verfassung. Sehen wir uns an, was 2025 73 in Art. 4 für wesentliche Zeichen unseres Landes geregelt ist, nämlich für die Landesfarben und das Wappen: „Die Landesfarben sind rot und weiß. Das Landeswappen ist der rote märkische Adler auf weißem Feld.“ Sie entnehmen dieser Formulierung unserer Verfassung, dass die Ausgestaltung dieses Adlers, die Ausgestaltung der Fahne, dass all diese Dinge nicht in der Verfassung geregelt sind, sondern anderen Regelungen anheimgestellt sind. Das macht schon einmal deutlich, dass die Verfassung eine Rahmenordnung bietet, aber kein Regelungswerk ist, in dem derartige bestimmte Details unseres Zusammenlebens festzulegen sind. Punkt zwei ist ein vielleicht interessanter Blick in die Geschichte dieser Diskussion, die wir heute führen. Sie wird nicht allzu oft im Landtag geführt, aber es ist nicht das erste Mal. 1994 hat die SPD-Fraktion dem damaligen Ministerium des Innern einen Prüfauftrag erteilt, und im Ergebnis dieser Prüfung wurde es nicht für sinnhaft erachtet – aus ähnlichen Gründen, wie wir sie heute in der Debatte gehört haben –, eine solche Verankerung in der Verfassung zu schaffen. Das Vorhaben wurde nicht weiterverfolgt; es gab keinen Antrag und auch keinen Gesetzentwurf. Die DVU hat es dann 2007 noch einmal versucht – das war übrigens eine interessante Debatte, die man im Plenarprotokoll nachlesen kann –, und jetzt die AfD im Jahre 2025. Die Diskussionen verlaufen hier durchaus ähnlich. Die wesentlichen Argumente wurden von Herrn Eichelbaum auch schon genannt. Das betrifft zum einen die Frage, wie andere Bundesländer damit umgehen. Inklusive Bundeshymne wären wir dann wohl die Einzigen mit einer solchen Regelung; auch zum relativ berühmten Niedersachsenlied wurde es nicht auf diese Weise geregelt. Was uns ebenfalls bewegen sollte – auch bei der Frage, wie frei wir mit der Wahl unseres Liedgutes umgehen –, ist die Tatsache, dass wir in diesem Land auch eine sorbisch-wendische Tradition haben. Das lassen Sie mit der von Ihnen vorgeschlagenen Regelung völlig außer Acht. Es gibt in diesem Land Regionen, in denen diese Hymne eine zentrale Rolle spielt und auch spielen darf; das sollte eine entsprechende Beachtung finden. Unter dem Strich ist es so, dass es auch aus Sicht der Landesregierung keine Notwendigkeit gibt, hierzu eine Verfassungsänderung durchzuführen. Man kann vieles tun, aber die Frage lautet immer, was davon sinnhaft ist, was davon irgendwie einen Mehrwert bringt. Das Lied „Märkische Heide“ wird an vielen Stellen gespielt; ich erlebe das häufig bei der Feuerwehr. Es wird mit Stolz und auch mit starkem Bewusstsein gespielt. Das werden die Menschen in diesem Land weiterhin tun, aber eben auch selbstbestimmt. Ich glaube nicht, dass es erforderlich ist, das irgendwie als verfassungsrechtliche Vorgabe – und das wäre es dann – zu verankern. Das passiert wie gesagt in anderen Ländern auch nicht. Zu guter Letzt noch der Hinweis, dass das Lied „Märkische Heide“ aus meiner Sicht auch, was die Geschichte des Landes angeht, ein gutes Beispiel dafür ist, wie man sich Kulturgut demokratisch zurückerobern kann. Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass dieses Lied in der NS-Zeit durchaus stark instrumentalisiert wurde, dass es als Motivations- und Aufruflied und auch als Lied zur Gewinnung von Soldaten genutzt wurde. Heute singen wir dieses Lied mit einem starken Bewusstsein für eine demokratische Tradition. Wir haben dieses Lied nicht den Nationalsozialisten überlassen, sondern es uns zurückerobert, es zurückgeholt, und das ist gut so. Wir werden es in diesem Land weiter mit Stolz und Freude singen – auch ohne verfassungsrechtliche Vorgabe, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU)
