Britta Müller
Vielen Dank, Herr von Ossowski. Sie greifen jetzt eine weitere Sache auf. Aber es geht ja um die Gemengelage Rettungsdienst. Natürlich müssen wir im Rahmen der Reform der Notfallversorgung – davon habe ich ja gesprochen – alle Versorgungsformen, auch die in der bodengebundenen Rettung, zusammen angucken. Deshalb, glaube ich, ist das OHG-Urteil eine wichtige Sache. Da ist ein Termin für Januar anberaumt, bei dem noch aussteht, wie das Gericht es bewerten wird. Es ist also in Kürze mit einem Urteil zu rechnen. – Das ist das eine. Wir haben natürlich mit unserer Bundesratsinitiative und dem Referentenentwurf einen ganz wichtigen Punkt im SGB V geschaffen, nämlich dass die Kosten durch die Fehlfahrtensystematik jetzt von den Krankenkassen zu tragen sein werden. Ich glaube, das ist noch ein wesentlicher Punkt. Das Urteil wird natürlich auch auf die einzelnen Kosten eingehen, die von beiden Seiten beklagt wurden. Ich hoffe, dass es dann ein bisschen klarer sein wird, wer was zu bezahlen hat.
