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Gunnar Lehmann

BSW 19.11.2025 Sitzungen 8/21

Frau Präsidentin, Herr Hornauf muss gleich eine Besuchergruppe betreuen und bat mich deshalb, an seiner statt diesen Fragenkomplex vorzutragen, wobei ich vorausschicken möchte, dass wir uns auch über eine schriftliche Version der Antwort freuen. Der österreichische Getränkehersteller Red Bull und dessen österreichischer Abfüllpartner Rauch haben vor zweieinhalb Jahren den Baruther Mineralwasserhersteller Brandenburger Urstromquelle gekauft. So konnte die Schließung des Werks verhindert werden. Die beiden Firmen wollen aktuell ihre Produktion erheblich ausbauen. Zum Beispiel sind drei neue Abfüllanlagen geplant, zusätzlich sollen ein Logistikzentrum und eine Fabrik für die Herstellung von Einweg-Aluminiumdosen entstehen. Eine Bürgerinitiative vor Ort befürchtet nun, dass die Fördergenehmigung – das ist die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus dem Grundwasser –, welche sich auf ein fast 20 Jahre altes hydrologisches Gutachten stützt, überholt ist und die Wasserknappheit durch die Wasserförderung für die Getränkeindustrie, die bereits jetzt über 90 % der bisherigen Erlaubnismenge nutzt, zunehmen und durch die Erhöhung das örtliche Dargebot übernutzt wird und in der Folge die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser nicht mehr gewährleistet sein könnte. Ich frage dazu die Landesregierung: Welche Erkenntnisse aus wasserfachlichen Prüfungen der hydrologischen Situation liegen ihr hinsichtlich des betroffenen Gebietes am Standort Red Bull/Rauch, außer dieses veralteten Gutachtens, vor?

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