Danny Eichelbaum
Sie sollten erst einmal prüfen, was wir in der Verfassung in der letzten Wahlperiode konkret geändert haben. Das waren grundsätzliche Dinge, die natürlich auch in die Verfassung gehören. Doch ich habe eben zum Ausdruck gebracht, dass gerade Lieder und gewisse Traditionen nicht in die Verfassung gehören. Deshalb haben wir aus gutem Grund auch die Nationalhymne nicht im Grundgesetz verankert. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Ich mache hier noch einmal deutlich: Brandenburg ist Teil eines sich einigenden Europas, ein Land, das sich zu den Werten von Freiheit, Frieden und Solidarität bekennt. Die Europahymne, Beethovens „Ode an die Freude“, bringt diese Werte auf wunderbare Weise zum Ausdruck – ohne Worte, in der universellen Sprache der Musik. Der Europarat erklärte sie 1972 zu seiner Hymne, 1985 wurde sie von den EU-Staats- und Regierungschefs als offizielle Hymne der Europäischen Union angenommen. Wenn man sich die Worte von Friedrich Schiller ins Gedächtnis ruft: „Freude, schöner Götterfunken, Tochter aus Elysium, Wir betreten feuertrunken Himmlische, dein Heiligtum.“, steckt darin eine Botschaft, die auch für uns Brandenburgerinnen und Brandenburger gilt, eine Botschaft von Menschlichkeit, von Zusammenhalt und Hoffnung. Darum, meine Damen und Herren, sage ich zum Schluss: Mehr Freude bezogen auf Brandenburg, mehr Freude bezogen auf Deutschland, mehr Freude bezogen auf Europa – das wünsche ich der AfD-Fraktion. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW)
