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Kathrin Schneider

19.11.2025 Sitzungen 8/21

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben im Oktober und im Dezember des vergangenen Jahres die Notwendigkeit für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekräftigt und dazu umfangreiche Beschlüsse gefasst. Die Landesregierung hat die Gesetzentwürfe zu den Medienstaatsverträgen am 11. sowie 18. März beschlossen und dem Landtag am 16. April zur Befassung zugeleitet. Der Sechste Medienstaatsvertrag zum Jugendschutz und der Siebte Medienstaatsvertrag – der Reformstaatsvertrag – wurden zwischenzeitlich von 15 Landesparlamenten bestätigt; Niedersachsen hat die Entscheidung gestern getroffen. Heute ist nun die Debatte hier im Landtag in Brandenburg. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Sie wissen, dass für das Wirksamwerden der Staatsverträge die Zustimmung aller Länder erforderlich ist. Die entsprechenden Ratifizierungsurkunden müssen bis zum 30. November 2025 an den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz übermittelt werden. Aber ich will ganz deutlich sagen, dass das nicht etwa der einzige Grund dafür ist, dass wir Ihnen die Zustimmung zu den Medienstaatsverträgen empfehlen. Wir empfehlen sie nicht nur, weil Brandenburg jetzt als letztes Land unter Druck steht und ansonsten ein lösungsorientierter und für alle Beteiligten arbeitsreicher und abstimmungsintensiver Prozess scheitern würde. Wir empfehlen Ihnen die Zustimmung vielmehr, weil der Schutz von Kindern und Jugendlichen wichtig und notwendig ist und weil die Änderungen im Reformstaatsvertrag ebenfalls wichtig und notwendig sind und in die richtige Richtung gehen. Es ist schon viel dazu gesagt worden, um welche Inhalte es geht. Beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geht es darum, dass Inhalte wie Pornografie, Gewalt und Hass für Kinder und Jugendliche wirksam abgewehrt werden. Gleichzeitig geht es darum, ein altersgerechtes digitales Umfeld zu fördern. Es geht um die Alterskontrolle auf digitalen Endgeräten, die für die Eltern die Möglichkeit bringt, ihre Kinder vor nicht altersgerechten Inhalten zu schützen. Die Anbieter der Betriebssysteme werden verpflichtet, die technischen Vorkehrungen dafür zu schaffen. Es geht natürlich auch darum, den Landesmedienanstalten wirksame Werkzeuge zur Bekämpfung illegaler Inhalte an die Hand zu geben. Ein aus unserer Sicht sehr wirksames Werkzeug wird dabei sein, die Zahlungsströme zu ausländischen Anbietern unzulässiger Angebote zu stoppen. Bezogen auf die hier eben vorgetragenen Änderungen in § 2 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags will ich hier noch einmal klarstellen, dass damit kein neues Recht geschaffen oder eingeführt wurde. Die Beachtung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und seiner Schutzgüter – eine EU-Richtlinie – war im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bisher über einen Verweis geregelt. Jetzt hat die Kommission im Rahmen der Ratifizierung festgestellt, dass ihr dieser Verweis nicht ausreicht. Deswegen bittet sie darum, dass der Text in die Verfahrensvorschrift übernommen wird. Das ist jetzt passiert. Es ist nichts Neues drin; es ist nichts Zusätzliches dazugekommen. Es geht eigentlich nur darum, dass mit Blick auf die Regulierung der Medienanstalten geklärt wird, unter welchen Bedingungen die Regelungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags für Anbieter aus dem EU-Ausland gelten – nicht mehr und nicht weniger. Zum Siebten Medienänderungsstaatsvertrag, dem Reformstaatsvertrag: Die dort festgehaltenen Reformschritte werden zu Einsparungen führen und gleichzeitig den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU) Mit dem Reformstaatsvertrag wird der Auftrag der Rundfunkanstalten qualitativ gestärkt. Ein Medienrat wird zukünftig die Umsetzung des Auftrages überprüfen. Die verstärkte Kooperation der Anstalten wird eingefordert, die öffentlich-rechtlichen Angebote werden im Netz stärker miteinander vernetzt, und gleichzeitig geht es um bessere und einfachere Erreichbarkeit, aber auch um mehr Effizienz. Wir sind sehr davon überzeugt, dass das zu mehr Einsparungen und auch zu größerer Effizienz führen wird. Der Auftrag der Rundfunkanstalten wird quantitativ begrenzt: Die Hörfunkprogramme werden von 70 auf 50 reduziert. Die Spartenprogramme werden gemeinsam beauftragt und von aktuell zehn auf sechs reduziert. Verschärfungen beim Verbot der 2025 57 Presseähnlichkeit werden das Verhältnis zwischen den öffentlich-rechtlichen Anstalten und der Presse klarer gestalten, und die Sportrechte – ist ja auch wichtig – werden zukünftig auf 5 % des Gesamtaufwandes von ARD und ZDF gedeckelt. Außerdem wird das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestärkt: Die Anstalten werden verpflichtet, einen Kodex mit klaren Governance-Standards für Leitung und Aufsicht vorzusehen, kollegiale Leitungsstrukturen werden eingeführt, und nicht zuletzt gibt es erstmals die Regelung zu außertariflichen Vergütungen und zur Begrenzung von Spitzengehältern. Ja, wir haben uns an der einen oder anderen Stelle mehr vorgestellt, aber möglicherweise wissen Sie alle selbst, die in Ihren Gruppen über Dinge und Meinungen und die Frage reden, wie Mehrheiten zustande kommen, wie schwierig es ist, ein Ergebnis zu bekommen, weil die Meinungen nun einmal unterschiedlich sind. Wie das bei 16 Bundesländern läuft, können Sie sich dann vorstellen. Wir finden jedenfalls, dass mit diesen Staatsverträgen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gegangen wird. (Beifall SPD und CDU) Wir brauchen für unser demokratisches Staatswesen einen gut aufgestellten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Und dieser muss sich, na klar, verändern können, und er muss reformfähig sein; das ist unstreitig. Und man kann sich, na klar, immer noch schnellere und bessere Reformen wünschen – auch das ist unstreitig. Wichtig ist letztendlich doch, dass man Reformen umsetzt, und das passiert mit der Bestätigung der Medienstaatsverträge. Nichtzustimmung bedeutet Stillstand. Deswegen werbe ich um Ihre Zustimmung zum Sechsten und Siebten Medienänderungsstaatsvertrag. Lassen Sie uns zusammen diese Reformen auf den Weg bringen. Nicht nur reden, sondern handeln. (Beifall SPD und CDU)

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