landtag.brandenburg.de ↗

Danny Eichelbaum

CDU 19.11.2025 Sitzungen 8/21

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe zunächst auf die Frage ein, ob Landeshymnen überhaupt in eine Landesverfassung gehören. Ein Blick auf die verfassungsrechtlichen Regelungen in Deutschland zeigt: Weder die Nationalhymne noch die Landeshymnen stehen im Grundgesetz bzw. in den Landesverfassungen, selbst das berühmte Bayernlied nicht. Die Landeshymnen der deutschen Bundesländer haben also ganz unterschiedliche, oft nur symbolische Rollen. Der offizielle Status variiert. Manche Lieder sind per Gesetz oder Verordnung anerkannt, viele andere einfach durch Tradition. Beispiel Bayern: Das Bayernlied ist offiziell, aber nicht verfassungsrechtlich festgeschrieben. Andere Länder regeln dieses Thema einfach durch Verwaltungsvorschriften oder Beschlüsse der Landesregierung. Kurz gesagt: Landeshymnen gehören nicht in Landesverfassungen, und sie stehen dort auch nirgendwo. Sie entstehen durch gelebte Tradition und nicht durch Paragrafen. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Wir alle wissen um die emotionale Kraft von Liedern. Musik kann Identität stiften, Gemeinschaft erzeugen und Heimatgefühl vermitteln. Auch die „Märkische Heide“ ist ohne Frage ein Lied, das viele Brandenburgerinnen und Brandenburger kennen und lieben. Es erklingt auf Dorffesten, bei Chören, bei Feuerwehrjubiläen – und das ist auch gut so. Doch, meine Damen und Herren, was die AfD hier vorschlägt, ist mehr als ein symbolischer Akt, es ist eine Verfassungsänderung. Verfassungen sind keine Liederbücher, sie sind das Fundament unseres demokratischen Zusammenlebens. Wenn wir anfangen, einzelne Lieder, Gedichte oder Trachten in der Verfassung zu verankern, wo ziehen wir dann noch die Grenzen? Unsere Verfassung ist nicht der Ort für solche kulturpolitischen Dekorationen. Die Wahrheit ist: Die AfD betreibt hier keine Kulturpolitik, sondern Symbolpolitik. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Sie versucht mit scheinbar harmlosen Themen nationale Identität zu instrumentalisieren. Damit komme ich zum zweiten Teil, zum Kern des Gesetzentwurfes, nämlich der Frage, ob die Europahymne bei festlichen Anlässen im Land Brandenburg gespielt werden soll. Unsere Antwort ist eindeutig: Ja. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und BSW) Denn das ergibt sich bereits aus der Präambel unserer Landesverfassung, und sie spricht eine klare Sprache. Ich zitiere: „Wir, die Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg, haben uns in freier Entscheidung diese Verfassung gegeben, im Geiste der Traditionen von Recht, Toleranz und Solidarität in der Mark Brandenburg, […] entschlossen, das Bundesland Brandenburg als lebendiges Glied der Bundesrepublik Deutschland in einem sich einigenden Europa und in der Einen Welt zu gestalten.“

Alle Reden von Danny Eichelbaum Protokoll ↗