Felix Teichner
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich versuche, es so kurz wie möglich zu machen. Wir haben uns am Rande eines Wirtschaftsforums in Prenzlau ganz gut und sachlich darüber unterhalten, und ich hatte mir gewünscht, dass man das Gesetz novelliert. Nun haben wir aktuell die Situation: Wir haben § 6 EEG mit der freiwilligen Abgabe. Wir haben momentan noch das geltende Windenergieanlagenabgabegesetz und das Photovoltaikanlagen-Abgabengesetz. Jetzt haben sämtliche Kommunen Satzungen geschrieben, wie sie das Geld verteilen, welcher Anteil für die Verwaltung bleibt, welche Teile vielleicht auch direkt in die Ortsteile fließen. Nun haben wir beim Solar-Euro schon eine Zweckbindung drin. Beim Wind-Euro haben wir sie bisher nicht. Nun kommt meine Frage: Wie verbindlich ist die aktuelle Zweckbindung im Gesetz, sowohl für den Solar- als auch für den Wind-Euro, damit die Kommunen wissen: Wir müssen es jetzt auch in einer schlechten Haushaltslage – das wurde vorhin schon einmal kurz angesprochen, Stichwort: Haushaltssicherungskonzept oder stark defizitäre Haushalte – aufwenden können. Es muss dort ankommen können, wo es auch laut Gesetz ankommen soll. Ich bin der Meinung, im Nachgang müsste eine Richtlinie erlassen werden. Meine Frage ist: Wird eine Richtlinie erlassen, damit die Kommunen Klarheit haben und ihre jetzt schon gefassten Satzungen anpassen können? Und wenn ja: Wann wird diese Richtlinie erlassen?
