Daniel Münschke
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße ich Sie ganz herzlich am heutigen Nachmittag. Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf. TOP 9: Drittes Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/1953 1. Lesung Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt für die Landesregierung der Minister des Innern und für Kommunales, René Wilke. Bitte schön. (Beifall SPD sowie BSW) René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Gäste! Ich freue mich über die Möglichkeit, heute diesen Gesetzentwurf vorzustellen, obwohl man ja sagen kann, dass zu den Inhalten durchaus schon einige Diskussionen gelaufen sind. Zunächst einmal möchte ich mich aber für die Arbeit bedanken, die in diesem Gesetzentwurf steckt: für die viele Vorarbeit im MIK, natürlich in der ZABH, der Kolleginnen und Kollegen, die ihren Input gegeben haben, aber auch in den Kommunen. Denn was wir Ihnen hier vorlegen, ist nicht nur Teil der Umsetzung eines wichtigen Vorhabens des Koalitionsvertrages, sondern auch eine Vereinbarung mit allen Kommunen in diesem Land, mit den Landräten und den Oberbürgermeistern, niedergeschrieben in einer gemeinsamen Festlegung, die wir mit diesem Gesetz in Umsetzung bringen. So lassen wir den gemeinsamen Beschlüssen Taten folgen. Dieses Gesetz – das ist heute der Auftakt; wir werden im Ausschuss und in den kommenden Plenarsitzungen noch Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren – schafft gute Möglichkeiten für alle Beteiligten. Aus meiner Sicht verbessert es die Situation für die Kommunen dadurch, dass man sich in den Kommunen auf diejenigen konzentrieren kann, die eine Integrationsperspektive haben, dass diese sich eine Integrationsperspektive erarbeiten können und dass dort gemeinsam mit den Kommunen eine Konzentration hergestellt wird. Bei den MSA-II-Stellen nehmen wir eine Nachjustierung vor, die wichtig ist, weil wir insbesondere den Orten mehr Unterstützung zukommen lassen, die besonders hohe Anteile an Migration, hohe Ausländeranteile und daher auch die größeren Herausforderungen bei diesem Thema haben. Und wir sorgen für eine Entlastung bei bestimmten Verfahrensschritten, insbesondere durch die Zentralisierung von Themen wie der Ausreise. Das entlastet die Kommunen auch von anderen Aufgaben, sodass, wie gesagt, die Integrationsaufgabe im Vordergrund stehen kann. Es ist gut für das Land, weil wir für Klarheit und für Präzision in den Prozessen und in den Verfahren sorgen, insbesondere durch die gerade angesprochene Zentralisierung aller Strukturen, die mit der Ausreise zu tun haben, sowohl bei den Abschiebungen als auch bei der freiwilligen Ausreise. Das ist etwas, was für die Umsetzbarkeit dieser Vorhaben gut ist und damit auch fürs Land gut ist. Ich betone aber auch, dass dieses Gesetz aus meiner Sicht auch gut für die Geflüchteten in diesem Land ist. Es ist gut, weil sehr zügig Klarheit geschaffen wird, weil sehr zügig geklärt wird, ob es eine Bleibeperspektive gibt oder nicht, und weil danach dann auch ein Verbleib in den jeweiligen Landeseinrichtungen oder in der Kommune organisiert wird. So wird man dann entweder in die Ausreiseeinrichtung, in eine Übergangseinrichtung oder in eine Kommune verteilt. Das schafft auch für Geflüchtete zügiger Klarheit darüber, ob Chancen bestehen oder nicht, ob man sich Chancen möglicherweise auch erarbeiten kann oder ob diese Möglichkeit nicht besteht. Wir haben in der kommenden Diskussion aus meiner Sicht darüber hinaus zu berücksichtigen, dass wir weiter an bestimmten Rahmenbedingungen arbeiten müssen, die nicht nur in unserer Hand als Land liegen. Wir haben das Thema GEAS, also das Gemeinsame Europäische Asylsystem, im Anlauf und müssen auch diese Umsetzung brandenburgseitig begleiten und die Auswirkungen im Blick haben. Wir haben Abkommen mit Drittstaaten, deren Einhaltung wir einfordern, die in Erarbeitung sind und die uns auch bei der Frage von Rückführungen helfen werden. Wir haben das Integrationsgesetz, das der nächste Schritt nach dieser Änderung des Landesaufnahmegesetzes ist, ebenfalls als eine weitere zentrale Weichenstellung vor uns, an der wir aufbauend auf dieser Änderung des Landesaufnahmegesetzes weiter arbeiten werden.
