Britta Müller
Ich gehe zuerst auf die Fragen von Herrn Dr. Redmann ein: die medizinische Versorgung zum 01.01.2027 und die Sorge, was wird, wenn Personal abwandert, auch aufgrund der Ankündigung von KMG, sich zu verändern. Die KMG hat über den Krankenhausplan den Auftrag, die Versorgung hier bis zum 01.01.2027 sicherzustellen. Ich gehe davon aus, dass die KMG das Versorgungsangebot so, wie es vereinbart ist und im Krankenhausplan steht, sicherstellen muss. Die KMG muss das Angebot vorhalten und ihren Personalkörper so aufstellen, dass sie das Versorgungsangebot, wie es im Krankenhausplan festgelegt ist, sicherstellen kann. In seiner veränderten Form wird der Krankenhausplan erst zum 01.01.2027 in Kraft treten. Demnach haben sie einen Versorgungsauftrag, und dass dieser erfüllt wird, ist von der KMG sicherzustellen. Jetzt geht es um Interimslösungen, die wir vom 01.01.2027 bis zur Fertigstellung des Bildungs- und Gesundheitscampus, also des MVZ, brauchen. Bei der Planungszeit kann man davon ausgehen, dass, wenn man 2026 anfängt, das MVZ vielleicht Ende 2029 fertiggestellt sein wird. In der Zeit, vom 01.01.2027 bis zur Fertigstellung, geht es darum, eine Interimslösung zu finden. Diese zu entwickeln, darum geht es jetzt. Ich möchte jetzt nicht dem Bürgermeister in seine Planung grätschen. Von der Kommune werden gerade Objekte anvisiert. Ich bin jetzt nicht befugt – so sage ich einmal –, die Objekte zu nennen. Diese werden gerade daraufhin geprüft, ob es möglich ist. Insofern bitte ich um Nachsicht, dass ich, was die Planungsreife und die Gesprächsreife betrifft, noch nicht über die Standorte sprechen kann. Aber über den Endstandort Tuchfabrik gibt einen Konsens aller Partner, auch, wie gesagt, mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, das hier ebenfalls unterstützt. Was die Interimslösung betrifft, so hat das Universitätsklinikum Neuruppin seine Unterstützung in dieser Phase angeboten. Sie wissen, dass das Klinikum am Bahnhof bereits ein MVZ betreibt. Hier besteht also ein Angebot für die Interimslösung, die dann zu entwickeln sein wird. Wie gesagt, über Standorte möchte ich mich jetzt hier noch nicht äußern. Sie haben nach den freien Arztsitzen gefragt. Ich habe das in einer Sitzung des AGS bereits kurz skizziert. Bei den freien Arztsitzen handelt es sich momentan hauptsächlich um freie Hausarztsitze. Dann haben wir Arztsitze, deren Inhaber sie, wie ich bereits ausgeführt habe, altersbedingt abgeben. Ein Orthopäde war mit dabei, der gesagt hat, er könne sich vorstellen, sein Versorgungsangebot im Gesundheitscampus zu machen. Hier gibt es tatsächlich viele Modelle, die dann unter diesem Dach verwirklicht werden können. Über die kardiologischen Sonderbedarfe müssen wir jetzt mit den Kassen sprechen. Wir müssen das im Prinzip auffangen und dafür sorgen, dass die Leistungen im Rahmen des kardiologischen Angebots, die bisher stationär erbracht wurden, jetzt ambulant erbracht werden. Das sind diese Sonderbedarfe, über die dann Verhandlungen mit den Krankenkassen und der KVBB erfolgen werden. Das ist also tatsächlich eine bunte Mischung aus vielen Instrumenten. Frau Oeynhausen, zu Ihren Fragen. Frau Oeynhausen, ich glaube, Sie verwechseln immer die Rettungsfristen des Notarztes mit den G-BA-Richtlinien. Wir haben schon einmal darüber gesprochen, dass bei der Versorgung innerhalb eines Klinikums bestimmte Zeiten einzuhalten sind, dass also die Fachärzte innerhalb einer bestimmten Zeit bei einem Patienten sein müssen. Ich glaube, daran hat sich im G-BA nichts geändert – jedenfalls nichts, was mir bekannt ist. Die Rettungszeiten im Landkreis hatte ich mit Blick auf den Ausbau der Rettungsmittel erwähnt. Ich hatte Ihnen auch gesagt, wie viele Notfälle momentan versorgt werden. Die können versorgt werden. Ich glaube auch, durch den Aufbau von Kapazitäten – das ist das Anliegen all derer, die am Tisch sitzen – können auch die Rettungszeiten eingehalten werden. Vor allem ist es wichtig, dass der Patient in die richtige Versorgungseinheit geleitet wird. Deshalb begrüße ich es auch und freue mich darüber, dass jetzt der Referentenentwurf zur Notfallreform vorliegt, denn es ist sehr wichtig, dass der Patient nicht in ein falsches Krankenhaus – falsch in dem Sinne, dass er dort nicht das passende Versorgungsangebot vorfindet –, gefahren wird, sondern dass er über die koordinierende Rettungsstelle in die richtige Versorgungseinheit geleitet wird. – Vielen Dank.
