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Britta Müller

19.11.2025 Sitzungen 8/21

Ich würde das, Frau Augustin und Frau Oeynhausen, zusammenfassen. Sie haben beide ein Thema angesprochen: die Vermittlung. Ich möchte noch einmal auf die Partner der Selbstverwaltung hinweisen. Es ist mir nicht erlaubt, in das Verhandlungsgeschehen einzugreifen und in der Rolle der Vermittlerin tätig zu werden. Ich weiß, dass man da gern etwas konstruiert, da die Ministerin auch beim Rettungsdienst eine Mediation unternommen hat. Das gestaltet sich beim Rettungsdienst aber anders, weil die Landkreise auch Träger des Rettungsdienstes sind. Hier sind aber tatsächlich auch frei Tätige am Markt. Lassen Sie es mich etwas überspannt sagen: Wenn ich tätig würde, sobald sich zwei nicht auf einen Preis einigen können, würde ich in den nächsten Tagen oder Wochen nur noch Mediationsverfahren führen. Wenn sich nämlich die Heilmittelerbringer, zum Beispiel in der Orthopädietechnik, nicht über einen Preis einig würden – das gilt für alles, was sich an Verhandlungsgegenständen im SGB V findet – und ich dann vermitteln würde, könnte ich meiner Arbeit als Ministerin überhaupt nicht mehr nachgehen. Es ist nicht meine Aufgabe und auch keine Aufgabe des Gesundheitsministeriums, sich in einen Streit der Selbstverwaltungspartner einzumischen. Die Rechtsaufsicht haben wir, das ist klar; deshalb behalte ich natürlich die Versorgungssicherung im Blick. Wir haben Ähnliches auch bei den Hebammen mit den Verträgen. Ich möchte nochmals betonen – ich hatte den hierfür geltenden Paragrafen skizziert –, dass dies Aufgabe der Selbstverwaltungspartner ist. Frau Augustin, ich teile momentan, nach aktuellem Stand, nicht Ihre Sorge. Ich schätze dies gerade anhand der realen Versorgungsverträge ab. Hinsichtlich der Befürchtung, dass die Versorgungsverträge gekündigt werden, möchte ich noch einmal auf Folgendes eingehen: Das eine sind die Versorgungsverträge, die weiterhin fortgelten, auch für die Hilfsorganisationen. Das andere und was gekündigt wurde, sind die Vergütungsvereinbarungen. Das ist ganz normales Verhandlungsgeschehen, das in jedem Jahr stattfindet, bei dem der Leistungserbringer zu Verhandlungen auffordert, um für das nächste Jahr, weil Tarif- und Sachkostensteigerungen anstehen, neu zu verhandeln. Aber der Versorgungsvertrag besteht, und er besteht weiter fort. Deshalb habe ich gesagt: Selbst wenn keine neue Vergütungsvereinbarung abgeschlossen werden konnte, gelten die alten Preise fort. Insofern sehe ich momentan mit dem Blick darauf, dass wir über 50 Hilfsorganisationen sprechen, aber noch 80 bis 90 % der Taxiunternehmen ihre Vergütungsvereinbarung nicht gekündigt haben, keine Gefährdung der Versorgungssicherheit – nach derzeitigem Stand. Wenn sich anderes abzeichnen würde, würden wir auch aufsichtsrechtlich tätig werden; aber eben erst dann, wenn es sich abzeichnet. Frau Dr. Oeynhausen, Sie vermengen immer Krankenfahrten und Rettungsdienst. Ich würde Sie bitten, diese beiden Geschehen etwas auseinanderzuhalten. Krankenfahrten sind regulär geplante Fahrten, die angemeldet werden. Rettungsdienstfahrten nachts sind in den meisten Fällen keine Krankenfahrten. Die Fahrt zur Dialyse erfolgt nicht in der Nacht. Es sind geplante Fahrten. Sie verwechseln Rettungsfahrten in der Nacht mit Krankenfahrten. Ich glaube, es ist besser, eine klare Abgrenzung dahin gehend zu wahren, ob wir hier über Krankenfahrten und entsprechende Verträge oder über den Rettungsdienst sprechen.

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