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Jenny Meyer

BSW 19.11.2025 Sitzungen 8/21

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Ich hatte bereits in meiner Rede im September erwähnt, dass der Antrag zum gesteuerten Windenergieausbau nur der erste Schritt ist, um – mit Blick auf die Vielzahl der gestellten Genehmigungsanträge – in einigen Landkreisen den aktuell bevorstehenden Wildwuchs zu begrenzen. Sie erinnern sich: Ich sprach von 150 Anträgen allein im Jahr 2024; das bedeutet eine Verdreißigfachung im Vergleich zum Vorjahr. Mit Blick auf diese Masse von Genehmigungsanträgen von Unternehmen und Projektplanern, die die Steuerung des Ausbaus unterlaufen wollen und in den vergangenen Monaten beim Landesamt für Umwelt Genehmigungen für Windkraftanlagen außerhalb der von den Regionalplänen vorgesehenen Gebietskulissen beantragt haben, erwarten die Menschen in den betroffenen Gebieten, dass wir weiter handeln. (Beifall BSW) Der von uns vorgelegte Gesetzentwurf mit Regelungen zur Planungssicherung in § 2c des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung zielt darauf ab, den Windenergieausbau in Brandenburg durch eine gezielte Steuerung und Ausweisung von Windenergiegebieten in den Regionalplänen zu fördern. Die Genehmigung von Windenergieanlagen außerhalb dieser Gebiete soll während eines Übergangszeitraumes von zwölf Monaten untersagt werden, solange diese Pläne noch nicht beschlossen sind. (Beifall BSW) Ausnahmen sind nur möglich, wenn keine Beeinträchtigung der Raumordnung zu erwarten ist. Wir wollen damit den drei regionalen Planungsgemeinschaften Oder-Spree, Prignitz-Oberhavel und Lausitz-Spreewald die nötige Zeit verschaffen, um diese Regionalpläne in ihren Regionen abzuschließen und damit Rechtssicherheit zu gewährleisten. Es bleiben auch Ausnahmen möglich: Befreiungsmöglichkeiten sollen erlaubt sein für Anträge, die nachweislich keine Störung der Planungsprozesse verursachen. Auch Projekte im Rahmen des Repowering und der kommunalen Bauleitplanung sollen weiterhin möglich bleiben. Ausdrücklich betonen möchte ich, dass wir die entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen berücksichtigen und eben nicht in die kommunale Bauleitplanung eingreifen. Dabei orientieren wir uns an den bewährten gesetzlichen Regelungen im Landesplanungsgesetz von Nordrhein-Westfalen. Auch bei uns in Brandenburg besteht die konkrete Gefahr, dass der sorgfältig abgestimmte Planungsprozess im Rahmen der Regionalplanung durch eine Vielzahl ungesteuerter Einzelentscheidungen unterlaufen wird. Ohne diese Steuerung wird sich der Schwerpunkt des Ausbaus der Windenergie nämlich dorthin verlagern, wo er von den kommunalen Vertretern in den Regionen nicht vorgesehen ist. Das belastet einzelne Kommunen unverhältnismäßig, führt natürlich zu Akzeptanzproblemen und bringt Unsicherheiten für alle Beteiligten, auch für die Planer. Diese Entwicklung verstehen die Menschen vor Ort nicht, aber ich will, dass die Menschen verstehen, was passiert, und dass sie das Recht, mitzubestimmen, so gut wie möglich bekommen. (Beifall BSW) Unser Leitmotiv ist und bleibt Akzeptanz: Akzeptanz ist eine Grundvoraussetzung für den Erfolg der Energiewende, die im Moment in einer Krise steckt – auch aus anderen Gründen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Gescheitert!) Deswegen erwarten die Menschen vor Ort doch vollkommen zu Recht, dass sie auf demokratischem Weg Einfluss darauf nehmen können, wo der Ausbau im Land erfolgt und wo nicht. 2025 41 Deshalb brauchen wir klare Regeln, nicht nur für den Ausbau, sondern auch für die Grenzen des Ausbaus. Um es noch einmal ganz klar zu sagen, besonders den Vertretern der Presse: Es ist überwiegend das Verdienst von BSW-Fraktionsmitgliedern und unseres Fachreferenten, dass dieser Gesetzentwurf nun vorliegt. Mit dem Gesetz wollen wir Klarheit schaffen und die Planung der regionalen Planungsgemeinschaften sichern. An dieser Stelle will ich mich ausdrücklich bei den Regionalräten und den Planungsstellen der regionalen Planungsgemeinschaften bedanken, denn sie begleiten den Prozess der raumordnerischen Steuerung des Windenergieausbaus mittlerweile schon seit Jahren, wenn nicht sogar seit Jahrzehnten. Dass sie es dabei nicht immer leicht haben, konnte man gerade letzte Woche in der „Lausitzer Rundschau“ lesen. In einem Artikel ist von einem noch nicht in Kraft getretenen Erlass aus dem Umweltministerium von Ministerin Mittelstädt die Rede, mit dem die Schutzstreifen um Vogelschutzgebiete vergrößert werden sollen. Dies hätte fatale Folgen für die drei regionalen Planungsgemeinschaften, in denen die Planungen für die Windenergiegebiete noch nicht in Kraft getreten sind. Die schon laufenden und kurz vor dem Abschluss stehenden Planungsverfahren wären durch die geänderte ministerielle Vorgabe rechtlich angreifbar gewesen, und zwar mit der Folge, dass die Planungen von vorn hätten begonnen werden müssen. Das hätte eine Verzögerung von ein bis zwei Jahren bedeutet, und in der Zwischenzeit hätte für die Vorhabenträger natürlich die Möglichkeit bestanden, Anträge auf Vorbescheide zur Genehmigung von Windrädern zu stellen – und das eben außerhalb der dafür vorgesehenen Gebiete, mit nur beschränkter Mitsprachemöglichkeit der Kommunen. Das zeigt, wie dringend notwendig es ist, den ungesteuerten Windkraftausbau zu unterbinden, bis es im gesamten Land Brandenburg rechtskräftige Regionalpläne gibt. (Beifall BSW) Eine Pause ist dringend nötig, damit der Windausbau wieder in geordnete Bahnen kommt. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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