Jan Redmann
Das passt recht gut. Danke für die zusätzliche Redezeit. Ich sage Ihnen eines: Ich weiß sehr genau, wie wir in der vergangenen Legislaturperiode die Aufstellung dieser Staatsverträge begleitet haben, welche Diskussionen wir auch in der Koalition geführt haben. Dass am 25. Oktober 2024 ein Staatsvertrag vorgelegt wurde, ist ja nicht vom Himmel gefallen, sondern dem sind Verhandlungen vorausgegangen. Ich sage Ihnen auch – damit komme ich zu Ihrer Frage –, dass ich finde, dass diese Reformstaatsverträge sicherlich nicht das Ende jeder Reformbedürftigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind, aber jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung, vielleicht auch zwei Schritte in die richtige Richtung. Deshalb stimmen wir ihnen auch zu, meine Damen und Herren. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD – Lars Hünich [AfD]: Die SPD kann sich halt auf die CDU verlassen!) Damit komme ich zum ersten, zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Was ist denn falsch daran, endlich auch im Internet eine Alterskennzeichnung einzuführen und damit – insofern irren Sie, Herr Peschel – Eltern die Gelegenheit zu geben, Jugendschutz zu aktivieren, zu deaktivieren, anzupassen? Es ist die Entscheidung der Eltern. Eltern erhalten endlich die Möglichkeit, ihre Kinder vor Gewalt, Pornografie und Cybermobbing zu schützen. Ich verstehe nicht, was man hiergegen haben kann, Herr Peschel! (Beifall CDU sowie vereinzelt BSW) Ich bin immer noch bei der Beantwortung der Frage, Herr Präsident. (Heiterkeit CDU und AfD) Ich sage Ihnen ein Zweites, Herr Dorst. Sie haben gefragt, warum wir zustimmen. Von Ihnen beiden, von AfD und BSW, wurden die Kosten und die Höhe der Beiträge moniert. Sie wissen sicherlich, wenn Sie sich damit beschäftigt haben, dass schon die aktuellen Beiträge nicht durch Staatsverträge festgelegt wurden. Die aktuellen Beiträge wurden durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgelegt. Dieses hat festgestellt, dass die Finanzierung dem Programmauftrag folgt. Wenn also der Staatsvertragsgeber etwas dazu beitragen möchte, dass die Beiträge künftig niedriger ausfallen, muss er den Programmauftrag reduzieren. (Zuruf von der AfD) Jetzt erzähle ich Ihnen vielleicht etwas Neues, Herr Dorst: Dieser Reformstaatsvertrag ist einer, der erstmals den Programmauftrag deutlich reduziert. Rund 20 Radiowellen sind ja wohl nicht nichts! Das wird dazu beitragen, dass die Rundfunkbeiträge ab dem Jahr 2029 niedriger ausfallen – wenn wir denn zustimmen. (Lachen bei der AfD – Dennis Hohloch [AfD]: Das glauben Sie doch wohl selbst nicht!) Das ist die Entscheidung, die wir heute zu treffen haben: Wollen wir niedrigere Beiträge, oder wollen wir, dass die Beiträge durch Verfassungsgerichtsurteile in den nächsten Jahren ungehindert weiter steigen? BSW und AfD wollen wohl keine niedrigeren Beiträge. Deshalb lehnen sie das ab. (Beifall CDU – Lars Hünich [AfD]: Jaja! Ich glaube, Herr Woidke hat verstanden, dass Sie gern mitwollen!) Meine Damen und Herren, selbstverständlich besteht darüber hinaus der Bedarf der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, und zwar ein erheblicher Bedarf, nicht nur aus finanziellen Gründen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat ein Vertrauensproblem, der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss ausgewogener werden, der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat ein Akzeptanzproblem, insbesondere bei den Jüngeren. Jetzt erzähle ich Ihnen vom BSW vielleicht noch etwas Neues: Es laufen bereits die Verhandlungen für den nächsten Medienstaatsvertrag. Wenn es Ihnen tatsächlich um einen besseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk ginge, hätten Sie heute hier die Gelegenheit in Ihrer Koalition genutzt, um dem Ministerpräsidenten, um der Staatskanzlei bei den Verhandlungen, die jetzt begonnen haben, Maßgaben mit auf den Weg zu geben, ihnen eine Richtschnur zu geben, Leitplanken aufzuzeigen, wie sich das Land Brandenburg in diese Verhandlungen einbringen soll. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) Von Ihnen hört man dazu nichts! Sie haben überhaupt kein Interesse daran. (Beifall CDU) Ihnen geht es hier ausschließlich um Klamauk. Wer monatelang nur Funkstille zum Rundfunkwesen hält und am Ende „Skandal!“ ruft, den kann man einfach nicht ernst nehmen. Ihnen geht es nicht darum, was für Brandenburg gut ist, Ihnen geht es nicht darum, was für unsere Kinder und Jugendlichen gut ist. Ihnen geht es um Spielchen. Ihnen geht es um Manöver. Ihnen geht es um Ihre eigenen Profilierungsinteressen. Meine Damen und Herren, das ist schäbig. Das wirft kein gutes Licht auf Brandenburg. Das wirft kein gutes Licht auf Brandenburgs Landesregierung. Das ist auch eine Hypothek für den Ministerpräsidenten und die Glaubwürdigkeit des Landes Brandenburg im Kreise der anderen Bundesländer. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] – Lars Hünich [AfD]: Stellen Sie jetzt ein Misstrauensvotum?) Was Brandenburg braucht, ist keine Show. Was Brandenburg stattdessen braucht, ist Seriosität, ist Stabilität und ist Verlässlichkeit. Wir stehen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und auch zu weiteren Reformschritten, die nötig sind. Die müssen mit den anderen Ländern vereinbart werden. Deshalb sind diese Staatsverträge, denen wir heute zustimmen, erst ein Anfang. Wir stehen zu unseren Aussagen, zu unseren Positionen, (Zuruf von der AfD) und zwar unabhängig vom Zustand dieser Koalition. Zumindest insoweit bekommt Brandenburg heute Klarheit. – Vielen Dank. (Beifall CDU sowie des Abgeordneten André von Ossowski [BSW])
