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Jenny Meyer

BSW 19.11.2025 Sitzungen 8/21

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Schon in der ersten Lesung im September habe ich gesagt, wer Windräder oder große Solarparks vor der Haustür hat, muss zwingend davon profitieren. Die Beteiligung an den Gewinnen der Energiekonzerne ist kein großzügiges Geschenk, sondern ein berechtigter Anspruch. Dafür setzen wir als BSW uns entschieden ein. (Beifall BSW) Mit dem brandenburgischen Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz gelingt es uns, den bislang inakzeptablen Status quo zumindest ein Stück weit zu verbessern, denn wir stellen die Bemessung bei Windkraftanlagen von einer Pauschale auf eine leistungsbezogene Abgabe um – konkret: 5 000 Euro pro MW installierter Leistung pro Jahr. Das heißt: je größer die Anlage, desto höher die Abgabe. Dabei führen wir die bisherigen Sonderabgaben für Windenergieanlagen und Photovoltaikfreiflächenanlagen in einem einheitlichen Abgabensystem zusammen. Das bedeutet auch, wir vereinfachen Verfahren, schaffen Rechtssicherheit und reduzieren Bürokratie. Vor allem aber sichern wir den Gemeinden verlässliche Einnahmen, die sie vor Ort gezielt einsetzen können, etwa für die Aufwertung von Infrastruktur oder die Unterstützung von Vereinen. Endlich werden auch neue Formen der direkten Bürgerbeteiligung ermöglicht. Das ist ein klarer Erfolg des BSW. Im Wirtschaftsausschuss haben wir unseren Gesetzentwurf in den vergangenen Sitzungen gründlich beraten und gemeinsam mit dem Koalitionspartner noch sinnvolle Ergänzungen beschlossen: Erstens. Auch Photovoltaikanlagen auf ehemaligen Braunkohleflächen werden künftig einbezogen. Zweitens. Wir schaffen die Möglichkeit von Vorauszahlungen der Sonderabgabe. Damit können Kommunen auch größere Investitionen tätigen, ohne erst Jahre zu warten, bis genug Mittel zusammenkommen. Drittens. Wir harmonisieren die Abstandsregelungen mit dem Bundesrecht. Viertens. Wir streichen überflüssige Berichtspflichten, die mehr Bürokratie als Nutzen erzeugen würden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Windlobby klagt bereits über diesen Gesetzentwurf; denn einzelne Projekte werden dadurch weniger profitabel. Ich sage, das ist gut so. Ja, die höheren Abgaben greifen bereits ab dem 1. Januar 2026, und wenn dadurch das eine oder andere überflüssige Windrad gar nicht erst gebaut wird, ist das auch ein Gewinn für die Menschen, die hier leben. (Beifall BSW) Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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