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Britta Kornmesser

SPD 19.11.2025 Sitzungen 8/21

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen jetzt zu einem sehr schönen Thema, wie ich finde. Wir beraten heute über das Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz in einer überarbeiteten, präzisierten und durch die Ausschussempfehlung weiter geschärften Fassung. Zwei bisher getrennte gesetzliche Regelungen zur Erhebung von Sonderabgaben für Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen sollen nun zu einem einheitlichen neuen Gesetz zusammengeführt werden. Das Hauptziel ist klar definiert: Dort, wo neue Anlagen entstehen, sollen die Menschen vor Ort angemessen finanziell beteiligt werden und einen spürbaren Vorteil haben. (Beifall SPD) In vielen Teilen unseres Landes prägen Windräder und Solarfelder inzwischen das Landschaftsbild; sie verändern unsere Umwelt sichtbar. Akzeptanz dafür ist bei den Menschen vor Ort keineswegs selbstverständlich. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Evaluierung des jetzigen Windenergie-Abgabengesetzes im Jahr 2023 hat bestätigt, dass eine finanzielle Beteiligung vor Ort tatsächlich die Zustimmung steigert. Ja, das ist auch ein Dank für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende, auch in ihrem persönlichen Umfeld. Kommunen erhalten durch die Abgabe zusätzliche finanzielle Mittel, um Projekte oder freiwillige Leistungen umzusetzen, die sonst gegebenenfalls nicht finanzierbar gewesen wären. Gleichzeitig wurde aber deutlich, dass die bisherigen Regelungen nachgebessert und geschärft werden sollten: hinsichtlich Abgabenhöhe und Verwendungsmöglichkeiten vor Ort, aber auch hinsichtlich des Bürokratieaufwands. Genau hier setzt das neue Gesetz an. (Beifall SPD) Ziel ist ein einheitliches, einfaches und bürokratiearmes Gesetz, das die Akzeptanz in der Bevölkerung steigert, die Beteiligung verbessert und zukünftig auch Modelle der direkten Bürgerbeteiligung vor Ort ermöglicht. Da Windenergieanlagen in den letzten Jahren erheblich leistungsfähiger und profitabler geworden sind, sollen die Gemeinden zukünftig auch deutlich mehr Geld erhalten, nämlich 5 000 Euro pro installiertem Megawatt für neue Windräder, die ab Januar 2026 in Betrieb gehen. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber der bisherigen Pauschale von 10 000 Euro pro Windrad! (Beifall der Abgeordneten Marcel Penquitt und Ines Seiler [SPD]) Moderne Anlagen verfügen über eine Leistung von bis zu 7 Megawatt und ermöglichen somit jährliche Zahlungen in Höhe von 30 000 bis 35 000 Euro. Diese Gelder können zum Beispiel in eine Strompreisentlastung der Bürgerinnen und Bürger münden. Für PV-Anlagen bleibt es bei den 2 000 Euro je Megawatt installierter Leistung. Die Kommunen sollen das Geld selbstbestimmt, vielfältig und individuell vor Ort einsetzen können, sei es für die Aufwertung des Ortsbildes, für kommunale Veranstaltungen, soziale, kulturelle und freizeitbezogene Aktivitäten oder Einrichtungen, für kommunale Energieprojekte oder Bürgerenergiegesellschaften oder für kommunale Beteiligungsmodelle wie Direktzahlungen oder Zuschüsse zu Stromrechnungen, um nur einige Möglichkeiten der Verwendung beispielhaft aufzuzeigen. Die vereinnahmten Gelder werden nicht auf den kommunalen Finanzausgleich angerechnet. Auch wenn eine Gemeinde sich in der Haushaltssicherung befindet, darf dieses Geld trotzdem für freiwillige Leistungen ausgegeben werden. Jeder Euro bleibt also vor Ort! (Beifall SPD) Wir als Koalition empfehlen nach der Anhörung und weiteren Gesprächen noch kleine Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf und haben dazu eine Beschlussempfehlung ins Parlament eingebracht. Konkret: Die Abgabepflicht für PV-Anlagen soll um besondere Flächen, etwa Braunkohlen- und Sanierungsgebiete, ergänzt werden. Der Radius, innerhalb dessen die Gemeinde anspruchsberechtigt ist, wird bei Windenergieanlagen auf 2,5 Kilometer festgesetzt und damit an die Regelungen im EEG angepasst. Kommunen können nun auch Vorauszahlungen für bis zu zehn Jahre vereinbaren; das ist ein Instrument, das auch die zeitnahe Umsetzung größerer Projekte, zum Beispiel den Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses, ermöglicht. Und: Die jährliche Berichtspflicht der Kommunen an das Wirtschaftsministerium soll im Rahmen des Bürokratieabbaus zukünftig entfallen. Alles gute Nachrichten, wie ich finde! (Beifall SPD) Meine Damen und Herren, die Energiewende funktioniert nur mit den Menschen vor Ort, und dafür braucht es eine finanzielle Beteiligung und Vorteile für diejenigen, die den erforderlichen Ausbau vor Ort mittragen. Es braucht Transparenz, einfache und unbürokratische Verfahren sowie eine faire Verteilung der Wertschöpfung. Genau das wollen wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf erreichen. Ich gehe daher von Ihrer Zustimmung aus. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

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