Falk Peschel
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Redmann, Sie haben in diesem Landtag eine Rede gehört, aber offensichtlich nicht meine. (Vereinzelt Beifall BSW) Ich habe ausdrücklich betont, dass das BSW zu einer Verbesserung des Jugendschutzes steht. Ich will Ihnen aber aus Artikel 1 zur Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages zitieren. In § 2 Abs. 1 sollen nach Satz 4 folgende zwei Sätze eingefügt werden: „Maßnahmen gegen Anbieter von Telemedien oder Betriebssystemen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind auf der Grundlage dieses Staatsvertrages zulässig, wenn 2025 55 die Maßnahme […] zum Schutz […] der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich des Jugendschutzes insbesondere im Hinblick auf […] Verhütung, Ermittlung, Aufklärung, Verfolgung und Vollstreckung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, […] die Bekämpfung der Verunglimpfung aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, des Glaubens oder der Nationalität, […] Verletzungen der Menschenwürde einzelner Personen“ – bis dahin ist es in Ordnung; jetzt kommt’s – „oder […] die Wahrung nationaler Sicherheits- und Verteidigungsinteressen, […] der öffentlichen Gesundheit oder […] der Interessen der Verbraucher und der Interessen von Anlegern erforderlich ist.“ Was hat das in einem Jugendschutzvertrag zu suchen? Nichts, sage ich Ihnen. (Beifall BSW und AfD) Mein Kollege im Sächsischen Landtag hat es so formuliert: Wenn er Zensur betreiben wollte, würde er es genau so tun. (Beifall BSW und AfD)
