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Martina Maxi Schmidt

SPD 19.11.2025 Sitzungen 8/21

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir Ordnung, Planungssicherheit und Akzeptanz für den weiteren Ausbau der Windenergie in Brandenburg. Unser Land ist beim Ausbau der erneuerbaren Energien Vorreiter. Doch gerade weil wir in Brandenburg bereits einen sehr, sehr großen Beitrag zur Energiewende leisten, müssen wir darauf achten, dass dieser Ausbau planvoll, gerecht und regional ausgewogen erfolgt. Die Bundesregierung hat mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz klar gemacht: Der Ausbau der Windenergie soll geordnet und gesteuert erfolgen, und zwar auf Grundlage planerischer Entscheidungen in den Ländern. Die Steuerung der Raumordnung obliegt den Regionalen Planungsgemeinschaften, denen auch die kommunalen Vertreter angehören. In Brandenburg sollen diese mit ihren Regionalplänen mindestens 2,2 % ihrer Flächen als Windenergievorranggebiete ausweisen. Das sind die für den Ausbau von Windenergien privilegierten Flächen. In drei von fünf regionalen Planungsgemeinschaften befinden sich die Regionalpläne jedoch derzeit im Aufstellungsverfahren, und das bedeutet, dass hier die Teilplanung noch nicht in Kraft getreten ist und daher keine Rechtssicherheit für Vorrangflächen im Rahmen von Genehmigungen besteht. Währenddessen steigt die Zahl neuer Genehmigungsanträge außerhalb der geplanten Vorranggebiete an. Warum ist das problematisch? Solange die Regionalpläne nicht in Kraft getreten sind, wirkt die Privilegierung der Windenergieanlagen im baurechtlichen Außenbereich, und es besteht somit keine Steuerungswirkung durch die Vorranggebiete. Erst mit Erfüllung der sogenannten Flächenziele entfällt diese Privilegierung im Außenbereich. Um die Steuerungswirkung der Regionalplanung nicht zu unterlaufen, ist also jetzt ein Einlenken erforderlich, bis die Regionalpläne in Kraft getreten sind. Mit diesem Einlenken wird die raumpolitische Steuerung der Regionalpläne und somit die Akzeptanz bei den Menschen vor Ort gestärkt. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb führen wir befristet auf zwölf Monate eine plansichernde Untersagung ein. In dieser Zeit dürfen neue Windenergievorhaben außerhalb der vorgesehenen Windvorranggebiete nicht genehmigt werden, solange der Regionalplan eben noch nicht in Kraft getreten ist. Damit schützen wir die demokratisch legitimierten Planungsprozesse, verhindern ein Vorweglaufen einzelner Projekte und sichern die Steuerungswirkung der Regionalplanung ab. Gleichzeitig bleiben folgende Ausnahmen bestehen: Das sind die Projekte zur Erneuerung von Windenergieanlagen, Vorhaben, deren vollständige Genehmigungsunterlagen bereits zehn Monate vor Inkrafttreten des Gesetzes vorlagen, und außerdem bleibt eine Einzelfallbefreiung möglich. Zwei entscheidende Punkte möchte ich besonders hervorheben: Erstens. Die Hoheit der kommunalen Bauleitplanung im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung bleibt von diesem Gesetzentwurf unberührt. Die beiden bereits verabschiedeten Regionalpläne mit Vorranggebieten für die Windenergie sind ebenfalls nicht betroffen. Zweitens. Unser Gesetzentwurf ist keineswegs ein Stopp für den Windenergieausbau. Wir bekennen uns klar zum Ausbau der erneuerbaren Energien und unterstützen die vorgegebenen Flächenziele des Bundes. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Der vorgelegte Gesetzentwurf ist daher ein Ordnungsinstrument, um die Planung vor Ort und den beschleunigten Ausbau bis zum Inkrafttreten der ausstehenden Regionalpläne wieder in Einklang zu bringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Energiewende gelingt nur, wenn sie planvoll und transparent gestaltet wird, und das bedeutet auch, dass unsere Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, warum Windkraftanlagen an einem bestimmten Standort entstehen, und dass die vorgegebenen Ziele des Bundes mit den lokalen Interessen in Einklang gebracht werden. Unser Gesetz soll Vertrauen schaffen, stärkt die Planungsgemeinschaften und sorgt dafür, dass die Ausbauziele des Bundes tatsächlich umgesetzt werden – aber eben nicht irgendwo. Lassen Sie uns daher gemeinsam dafür sorgen, dass Brandenburg ein Land bleibt, das Verantwortung für den Klimaschutz, eine sichere Energiezukunft und eine verlässliche Planungspolitik übernimmt. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zur Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung, um am 11.12.2025 eine Anhörung zum Gesetzentwurf zu ermöglichen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW) 2025 43

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