Rainer Genilke
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich ist das, worüber wir heute beraten, schon 14 Monate alt. Die Landräte und Bürgermeister – der Innenminister hat es gesagt – hatten im September 2024 beschlossen, das Landesaufnahmegesetz dahin gehend zu ändern, dass das Land die Möglichkeit erhält, in besonderer Verantwortung dafür zu sorgen, dass diejenigen, die keine Bleibeperspektive haben – also Flüchtlinge, bei denen relativ klar ist, dass die Perspektiven, in unserem Land zu bleiben, nicht ausreichen werden –, gar nicht erst auf die Kommunen verteilt werden. Insofern ist es, wie ich finde, zweifellos wichtig, dass wir diese Regelungslücke schließen, indem wir den Gesetzentwurf heute zunächst überweisen, aber dann auch verabschieden. Nur, es wurden vor 14 Monaten auch andere Dinge mit den Landräten und Oberbürgermeistern vereinbart, und davon wird nichts umgesetzt. Wir haben leider immer noch 300 abgelehnte Asylbewerber, die wir nicht mehr finden, nach denen offensichtlich auch nicht gefahndet wird. Das sind Aufgaben, die wir natürlich im Auge behalten müssen. In diesem Zusammenhang haben im Übrigen die Oberbürgermeister und Landräte beschlossen, dass es eine Meldepflicht für abgelehnte Asylbewerber geben soll. Da, glaube ich, haben wir gar nichts gemacht. Das ist sehr schade, auch dass der Innenminister darauf nicht eingegangen ist, denn auch das ist in dem Beschluss erwähnt worden. Man kann sich eben nicht aussuchen, welche Beschlüsse man umsetzt, zumal er dem damals zugestimmt hat. Ich gehe also davon aus, dass es, wenn wir morgen darüber reden, vielleicht ein paar Aussagen dazu gibt. Das kryptische Schreiben, das der Minister auch an die Landkreise und kreisfreien Städte gerichtet hat und in dem er ausführt, dass es keine rechtliche Grundlage für eine Meldepflicht gibt, ist natürlich zu wenig. Dann muss man halt die rechtlichen Möglichkeiten schaffen. Wir schaffen es ja ganz offensichtlich auch mit dem Landesaufnahmegesetz. Denn keine Lösungsvorschläge sind schlechte Lösungsvorschläge. Keine Initiativen sind letztlich nicht die Antwort darauf, dass wir die Kommunen weiter unterstützen müssen. Ein verlegenes Lächeln reicht in der Regel nicht. Wir brauchen Taten, und wir wollen neben dem Landesaufnahmegesetz auch andere Dinge, die mit den Landräten und Oberbürgermeistern besprochen und vereinbart worden sind, zur Umsetzung bringen. – Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
