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Corrado Gursch

CDU 19.11.2025 Sitzungen 8/21

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Herr Kubitzki, Sie hatten völlig recht: Mir liegt hier das Thema Bürgerbeteiligung am Herzen. Das hatten wir auch schon im Ausschuss erörtert. Da es aus unserer Sicht aber an diesem und auch an anderen Punkten gewisse Mängel gibt, lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Wir lehnen ihn nicht ab, weil wir den Kern der Erhöhung der Abgabe infrage stellen. Ganz im Gegenteil, wir erkennen an, dass die Akzeptanz für die Infrastruktur und die Energiewende auch über eine faire finanzielle Beteiligung entstehen kann. Aber dieser Gesetzentwurf beantwortet die zentrale Frage nicht: Wie erreichen wir eine echte, zielgerichtete Bürgerbeteiligung dort, wo die Nutzung der Windenergie negative Auswirkungen auf die unmittelbare Umgebung der Menschen hat? Die Anhörung im Ausschuss hat es unmissverständlich gezeigt: Mit diesem Entwurf wird dieses Ziel verfehlt. Statt klare, belastbare Mechanismen zu schaffen, die Beteiligung planbar und transparent zu machen, schiebt man die Verantwortung an die Kommunen ab. Man sagt: Vor Ort wird es schon gelingen. – Aber das ist uns zu wenig. (Beifall CDU) Die Beteiligung darf kein Zufallsprodukt sein, abhängig davon, wie eine Kommune organisiert ist oder wie leistungsfähig eine Gemeindeverwaltung gerade sein kann. Die Beteiligung braucht einen verbindlichen, landesweit geltenden Werkzeugkasten: verständlich, unbürokratisch und vor allem rechtssicher. Besonders unverständlich ist, dass im Ausschuss ausdrücklich die Bereitschaft signalisiert wurde, die direkte Bürgerbeteiligung zu nutzen und zu gestalten. Ob verbilligte Stromtarife, Direktzahlungen oder andere Vorteile – dieses Angebot wird nicht direkt genutzt. Stattdessen kommt jetzt ein Flickenteppich: hier ein Beteiligungsfonds, dort eine freiwillige Zahlung und anderswo eine komplizierte Zweckbindung im Haushalt. So gewinnen wir keine Akzeptanz, meine Damen und Herren. Das können wir doch besser! Für uns als CDU-Fraktion ist daher klar: Wenn die Auswirkungen von Windenergie vor Ort spürbar sind, müssen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger auch ganz konkret profitieren, nicht irgendwann, nicht indirekt, sondern direkt und nachvollziehbar. Das heißt, eine spürbare finanzielle Entlastung statt unverbindlicher Versprechen direkt im Portemonnaie statt irgendwie, irgendwo, irgendwann. Unter diesen Voraussetzungen können wir gern über dieses Gesetz sprechen, aber ohne belastbare Regeln für echte Bürgerbeteiligung bleibt die Abgabe eine leere Hülle. Wer Akzeptanz will, muss Verantwortung dort verankern, wo sie hingehört.

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