Martina Maxi Schmidt
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hier wird eine sehr, sehr große Gemengelage zu diesem Gesetzentwurf aufgemacht. Wir wissen, dass wir bei der Stärkung der Regionalplanungsgemeinschaften noch nicht am Ende der Fahnenstange angekommen sind. Wir wollen die Regionalplanungsgemeinschaften gerne wirklich weiter stärken. Wir wissen, dass es hier noch viele offene Fragen gibt. Die wollen wir auch gerne lösen. Die lösen wir aber zugegebenermaßen nicht mit diesem Gesetzentwurf. Hier geht es, wie ich in meiner Rede ausgeführt habe, vor allen Dingen um ein Einlenken. Wir erfüllen hier Bundesvorgaben. Wir erfüllen die Vorgabe, 2,2 % an Fläche zu erreichen. Wir unterstützen diese Vorgabe. Für Brandenburg heißt das vor allen Dingen eines: Wir haben fünf regionale Planungsgemeinschaften, von denen zwei Regionalpläne verabschiedet haben. Bei den anderen dreien sieht es anders aus. Das bedeutet, dass hier die Privilegierung im Außenbereich nach Baugesetzbuch eintritt. Das heißt, diese Anlagen müssen außerhalb der schon in Planung befindlichen Vorranggebiete genehmigt werden. Das ist genau der Punkt, den wir ja nicht wollen. Wir wollen die Steuerung vor allen Dingen im Windvorranggebiet haben. Dieser Gesetzentwurf bezieht sich hier auch nur auf den Teil außerhalb dieser Regionalpläne, und die Bauleitplanung der Kommune ist hiervon unbetroffen. Die hat an der Stelle mit dem Gesetzentwurf nichts zu tun. Grundsätzlich ist es so: Seit 2023 bestehen die Ziele, bis 2027 1,8 % und bis 2032 2,2 % an Fläche zu erreichen. Nach Ablauf dieser Frist sind praktisch überall Genehmigungen im Rahmen der normalen Genehmigungsprozesse möglich; allerdings entfällt dann eine Privilegierung für die Regionalplanung. Das ist etwas, was wir gerade im Übergangszeitraum verhindern wollen. Ich begrüße den Gesetzentwurf, halte es aber für richtig, dass wir hier noch offene Fragen und Punkte zur Klärung in den Ausschuss mitnehmen. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
