Ludwig Scheetz
Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in diesem Haus erst vor wenigen Monaten das Sechste Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes beraten und verabschiedet. Damals ging es darum, ein seit Jahren bewährtes System weiterzuentwickeln: Die Entschädigung der Abgeordneten wurde an die allgemeine Lohn- und Einkommensentwicklung in Brandenburg gekoppelt, und gleichzeitig haben wir eine verbindliche Obergrenze von 3,5 % pro Jahr eingezogen. Ziel war es, die Rahmenbedingungen der Mandatsausübung klar, fair, transparent und verlässlich zu regeln. (Beifall SPD, BSW und CDU) Die Obergrenze greift bereits in diesem Jahr zum ersten Mal, was zeigt, dass die Einführung dieses Mechanismus durchaus sinnvoll war. Dass der zweite Teil an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist – das haben Sie angesprochen, Herr Hohloch –, liegt daran, dass wir keine zusätzliche steuerfreie Pauschale erhalten, mit der beispielsweise Büroausstattung, Briefmarken, Flyer, Facebook-Anzeigen – auch wenn Facebook-Anzeigen jetzt nicht mehr gehen – und weiß der Geier, was noch alles, abgegolten werden. Wir haben sozusagen alles in einem, und es muss auch entsprechend versteuert werden. Es ist in Ordnung und auch gerecht, dass die gesamten Aufwendungen, die wir als Abgeordnete bekommen, versteuert werden und es eben keine zusätzliche steuerfreie Pauschale gibt, und trotzdem müssen damit beispielsweise der Bürobetrieb und das, was für die Ausübung des Mandates notwendig ist, abgesichert werden können. Die Kosten für Papier, für Briefmarken, für Flyer – ich weiß nicht, was man noch alles aufzählen könnte – sind gestiegen, daher ist es natürlich folgerichtig, sich am Verbraucherpreisindex zu orientieren. Heute liegt uns mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion vor, der die Systematik erneut zur Diskussion stellt. Die SPD-Fraktion und die anderen Fraktionen – ich spreche ja für alle – (Dennis Hohloch [AfD]: Was?!) werden den Entwurf ablehnen, und ich möchte auch erläutern, warum. Schaut man nüchtern in die Vorlage, erkennt man zunächst: Am inhaltlichen Maßstab wird gar nicht viel verändert. Auch die AfD knüpft die Entschädigung weiterhin an die Einkommensentwicklung im Land Brandenburg, also an dieselbe statistische Grundlage, die wir heute nutzen. Nach Vorstellung der AfD soll künftig die Präsidentin bzw. der Präsident des Landtages jedes Jahr einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vorlegen, damit der Landtag vor jeder einzelnen Anpassung gesondert entscheidet. Die automatische Umsetzung des Index mit klarer Obergrenze soll also durch eine jährliche Gesetzesänderung ersetzt werden. Auch das ist keine Neuigkeit; diese Forderung stellen Sie ja bei jeder Gelegenheit und bei jeder Diskussion über das Abgeordnetengesetz. In der Begründung des Entwurfes heißt es, bislang würden Diätenerhöhungen ohne öffentliche Debatte vorgenommen, das sei den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr zu vermitteln. Das klingt natürlich griffig, entspricht aber nicht der Wahrheit. Wenn ich überlege, wie oft wir in der vergangenen Legislaturperiode und auch schon in dieser im Plenum über das Abgeordnetengesetz, über die Mechanismen des Abgeordnetengesetzes, über die Höhe der Diäten, über die einzelnen Bestandteile der Zuwendungen an Abgeordnete gesprochen haben, muss ich sagen, dass hier sehr wohl eine sehr lebhafte Debatte dazu stattfindet. Es ist völlig in Ordnung, es ist Ihr Recht, das einzufordern – für uns lautet die Schlussfolgerung aber nicht, die Systematik zu verändern. (Beifall des Abgeordneten Sebastian Rüter [SPD]) Zum Verfahren, das wir gewählt haben: Es gibt den jährlichen Bericht – die Auswertung des Statistischen Landesamtes zur entsprechenden Einkommensentwicklung –, der uns zugeht. Es wird transparent veröffentlicht – auch vom Landtag – und auch jedes Jahr in der Medienlandschaft aufgegriffen, weil darüber logischerweise berichtet wird – und auch das ist völlig in Ordnung. Ihre Behauptung, alles finde hier ohne öffentliche Debatte oder Würdigung statt, stimmt einfach nicht. (Vereinzelt Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Wir haben gerade mit der letzten Novelle sehr ausführlich und öffentlich über die Systematik gesprochen. Bereits das geltende Recht sieht vor, dass der Landtag aktiv entscheiden kann, wenn die maßgebliche Einkommensentwicklung über der Grenze von 3,5 % liegt. In diesen Fällen ist ausdrücklich vorgesehen, dass das Parlament den Anpassungssatz festlegt und damit auch öfter darüber debattieren könnte. Es gibt also Möglichkeiten – ich habe sie alle aufgeführt und dazu entsprechend ausgeführt. Zentraler Bestandteil der letzten Überarbeitung war die Fortführung und punktuelle Weiterentwicklung des Indexierungsverfahrens. Brandenburg war eines der ersten Bundesländer, das die Entschädigung der Abgeordneten an die allgemeine Lohn- und Einkommensentwicklung im Land geknüpft hat. Damit wurde ein transparenter, fairer und sachgerechter Mechanismus geschaffen – ein Beitrag zur Stärkung der parlamentarischen Unabhängigkeit. Die Entschädigung für Abgeordnete dient der Sicherstellung der Unabhängigkeit des Mandats. Sie ist Ausdruck des freien Mandats nach Art. 56 der Landesverfassung. Damit soll gewährleistet werden, dass jede Bürgerin und jeder Bürger unabhängig vom Beruf und sozialen Status ein Mandat im Landtag wahrnehmen kann. Dieser Mechanismus – all das wissen wir, weil wir es immer wieder hier an diesem Pult erzählen; aber ich muss es auch heute wieder erzählen – wurde ja nicht leichtfertig eingeführt, sondern war das Ergebnis einer breiten fachlichen und politischen Diskussion. Dieser politische Prozess wurde von einer unabhängigen Kommission begleitet; der ist jetzt schon über zehn Jahre her – wie gesagt: dazu habe ich hier schon mehrfach ausgeführt. In dieser Kommission saßen eben nicht die demokratischen Parteien, sondern Vertreter der Gewerkschaften, des Bundes der Steuerzahler und anderer Institutionen, die gemeinsam an diesem Mechanismus gearbeitet haben, der damals auch von der Medienlandschaft sehr, sehr positiv aufgenommen und teilweise als das modernste Abgeordnetengesetz Deutschlands bezeichnet wurde. Fast alle Bundesländer, auch der Bundestag, haben es übernommen. Die AfD-Fraktion schlägt nun vor, jedes Jahr erneut per Gesetz zu entscheiden. Das würde zwangsläufig bedeuten, dass wir in regelmäßigen Abständen wieder bei derselben Grundsatzdebatte beginnen. So wie heute führen wir dieselbe Debatte, die wir vor einem halben Jahr geführt haben: nicht über den konkreten Prozentsatz, sondern immer wieder über das Prinzip an sich. Es sind auch immer wieder dieselben Argumente und Debatten, und ob das tatsächlich zu mehr Transparenz führt, darf man zumindest hinterfragen. Transparenz entsteht ja nicht automatisch dadurch, dass man Themen möglichst oft hier im Plenum behandelt, sondern vor allem dadurch, dass Regeln klar, verständlich und dauerhaft nachvollziehbar sind. (Beifall SPD, BSW und CDU) Wer heute auf das Abgeordnetengesetz schaut, kann nachvollziehen: Die Daten kommen vom Amt für Statistik, die Obergrenze ist fixiert, die Berechnungslogik ist eindeutig und alle Schritte werden öffentlich gemacht. Das ist ein hohes Maß an Klarheit. Der Entwurf der AfD-Fraktion konzentriert sich fast ausschließlich auf die Forderung nach mehr jährlicher Plenardebatte, ohne überzeugend darzustellen, welchen konkreten Mehrwert gegenüber der bestehenden Regelung mit Indexobergrenze und Korrekturmöglichkeiten im Ausnahmefall sie bringen soll. Ich sage an dieser Stelle aber auch ausdrücklich, dass das Abgeordnetengesetz nicht für alle Zeiten unverändert bleiben muss. 2025 77 Im Gegenteil: Wir haben gerade mit der letzten Novellierung des Abgeordnetengesetzes gezeigt, dass wir bereit sind, auch Anpassungen vorzunehmen, etwa mit der schon angesprochenen Einführung der 3,5 %-Grenze und mehr Transparenz bei der Systematik. Wenn sich neue Fragen stellen, zum Beispiel zur Kommunikation des Indexes oder zur Einordnung in besondere wirtschaftliche Lagen, kann man darüber sprechen. Dafür braucht es aber keine jährliche Neufassung des gesamten Mechanismus. Aus Sicht der Fraktionen, für die ich hier heute sprechen darf – für das Vertrauen bedanke ich mich herzlich –, ist es richtig, das erst vor wenigen Monaten reformierte System jetzt nicht wieder aufzumachen. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Regeln für das Parlament verlässlich sind und nicht im Jahrestakt grundsätzlich neu verhandelt werden. Deshalb sage ich zusammenfassend: Wir halten das bestehende Modell „Kopplung an die Einkommensentwicklung, klare Obergrenzen, transparente Veröffentlichung“ nach wie vor für sachgerecht und ausgewogen. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ändert am Maßstab wenig, schafft aber zusätzliche Verfahren und Debatten, ohne einen erkennbaren inhaltlichen Gewinn zu bringen. Aus diesen Gründen lehnen wir den Gesetzentwurf ab. (Beifall SPD, BSW und CDU)
