Rainer Genilke
Herr von Lützow, wir müssen hierbei zwei Dinge auseinanderhalten. Das eine ist das, was wir jetzt über das Landesaufnahmegesetz regeln wollen: dass wir Flüchtlinge, die aus erster Sichtung heraus definitiv keine Bleibeperspektive haben, nicht auf die Landkreise und kreisfreien Städte, also auf die Gemeinden im Land Brandenburg, umverteilen. Das halte ich für eine sinnvolle Regelung. Die Verabredung, die hierzu in der letzten Legislaturperiode, wenn auch nur von einer geschäftsführenden Landesregierung, getroffen worden ist, war sinnvoll. Das andere, das Sie meinen, ist das Abschiebegewahrsam. Das brauchen wir ebenfalls. Es wurde auch mehrfach angekündigt. Denn irgendwie müssen wir der Sache habhaft werden und entscheiden, wie wir das regeln wollen. Ich finde nicht, dass es „too much“ ist. Ich finde, es ist ein Weg. Für das, was jetzt zu wenig läuft, brauchen wir einen Schub. Den erreichen wir nur, wenn wir sauber arbeiten, wenn wir Kommunen nicht Integrationsleistungen für einen Flüchtling zumuten, der nach erster Sichtung keine Bleibeperspektive hat, und wenn wir auch den Flüchtling nicht einem Prozess unterziehen, der am Ende des Tages nicht erfolgreich sein wird, aber Ressourcen kostet. Wir müssen mit unseren Ressourcen vorsichtig umgehen. Das gilt für die Schulen, das gilt für die Kitas, das gilt für die Integrationskurse, das gilt für die Sprachkurse. Damit das geschieht, ist es jetzt genau der richtige Zeitpunkt, dieses Gesetz zu ändern. Deshalb unterstützen wir das. – Vielen Dank. (Beifall CDU sowie der Abgeordneten Kurt Fischer und Ines Seiler [SPD])
