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Ines Seiler

SPD 19.11.2025 Sitzungen 8/21

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes beraten wir heute in erster Lesung über ein Gesetz, das weit über technische Details hinausgeht. Diesem Gesetz liegt der Auftrag zugrunde, die Asylpolitik in Brandenburg neu aufzustellen und zu ordnen. Dieses Gesetz übernimmt Verantwortung für die Menschen, die zu uns kommen, für die Kommunen und auch für unsere Gesellschaft in Brandenburg. (Vereinzelt Beifall SPD und BSW) Die Kommunen, das Ehrenamt, unzählige Vereine und Organisationen leisten Beeindruckendes bei der Unterbringung und Integration von Geflüchteten. Aber sie sind vielerorts an ihre Grenzen gestoßen. Wir als Landesparlament haben die Pflicht, für sie verlässliche und gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Und genau dafür steht dieses Gesetz. Mit den Landesübergangseinrichtungen führen wir ein Instrument ein, das zwei Dinge miteinander verbindet: Erstens entlasten wir die Kommunen, indem wir nur die Menschen auf die Kommunen verteilen, die eine sichere Bleibeperspektive haben, und zweitens sorgen wir dafür, dass Menschen mit unklarer Bleibeperspektive zunächst in der Verantwortung von Landeseinrichtungen bleiben, um dort beraten, qualifiziert und begleitet zu werden. (Vereinzelt Beifall SPD und BSW) Wir haben verstanden, dass es keinen Sinn erbibt, Menschen in kommunale Obhut zu geben, die eine schlechte Bleibeperspektive haben. Denn Integration in Stadt und Land gelingt am besten, wenn es eine Perspektive gibt. Um Doppelstrukturen zu vermeiden und um einheitliche Bemessungsgrundlagen zu schaffen, bündeln wir deswegen Aufgaben bei der Zentralen Ausländerbehörde mit dem Ziel, Verfahren zu beschleunigen. Wir gehen damit einen geordneten, einen nachvollziehbaren Weg und schaffen die Grundlage dafür, dass Integration vor Ort besser und schneller gelingt. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Mit den Landesausreiseeinrichtungen übernehmen wir Verantwortung für die Menschen, die unser Land auch wieder verlassen werden. Sehr geehrte Damen und Herren, um es klar zu sagen: Dieses Gesetz ist keine Symbolpolitik, dieses Gesetz ist eine Reform, die unser Aufnahmesystem dauerhaft verbessert. Es verbindet Ordnung mit Humanität, Realismus mit Verantwortung, und damit gehen wir den ersten Schritt hin zu einem Integrationsgesetz, das wir im kommenden Jahr auf den Weg bringen werden. Denn so verstehen wir unseren Auftrag: Wir entlasten die Kommunen, wir reformieren die Rahmenbedingungen, und wir geben den Menschen, die bleiben können, echte Chancen. Davon profitieren, wie wir wissen, unsere Unternehmen und unsere Wirtschaft. Letztendlich hängt davon auch die Zukunftsfähigkeit Brandenburgs ab.

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