Erik Stohn
Vielen Dank, Herr Kollege Scheetz. Damit sprechen Sie eine Diskussion an, die wir hier in diesem Haus in der vergangenen Legislaturperiode im Zusammenhang mit dem RBB-Staatsvertrag geführt haben, in dem wir festgelegt haben, dass die Vergütungen von Intendanten nicht höher sein dürfen als die des Ministerpräsidenten. Da ist Brandenburg vorangegangen. Und das findet sich eben auch in diesem Reformstaatsvertrag wieder. (Beifall des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Wir treffen jetzt hier klare Transparenzregelungen: Die Gehälter von Führungspersonal müssen veröffentlicht werden, die Zahl außertariflicher Verträge muss auf ein Mindestmaß reduziert werden. Ich glaube, es ist entscheidend für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dass es keine Rosinenpickerei gibt: auf der einen Seite die Vergütung wie in einem Wirtschaftsunternehmen und auf der anderen Seite Pensionsansprüche wie bei der öffentlichen Hand. – Vielen Dank, dass Sie darauf noch mal hinweisen. Brandenburg ist vorangegangen; (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) mit dem Reformstaatsvertrag wird es bundesweit nachgemacht. Hier ist Brandenburg also wieder vorne gewesen. Wurde die Zeit hier während der Zwischenfrage eigentlich angehalten?
