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Britta Müller

19.11.2025 Sitzungen 8/21

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, wir haben im Ausschuss genau über dieses Thema der Krankenfahrten gesprochen. Zunächst hier noch einmal eine Klarstellung: Ausschließlich die Hilfsorganisationen haben ihre bisherigen Verträge bzw. Preisvereinbarungen zum Jahresende 2025 gekündigt. Mit rund 650 weiteren Vertragspartnern – das sind überwiegend Taxi- und Mietwagenunternehmen – bestehen die Vergütungsvereinbarungen unverändert über den 31. Dezember 2025 hinaus fort. Auf dieser Grundlage ist nach Angaben der AOK Nordost die Versorgung der Versicherten im Land Brandenburg nach aktuellem Kenntnisstand auch über den Jahreswechsel hinaus gesichert. Jetzt kommen wir zum Verhandlungsstand: Die AOK Nordost hat uns berichtet, dass am 11. November 2025 ein Gespräch zwischen der AOK Nordost und den Leistungserbringern stattfand. Ich muss hier vielleicht erwähnen: Es haben sich jetzt, ausgehend von den Kassen, zwei Verhandlungslager herausgebildet. Es gab zum einen die AOK Nordost und zum anderen die IKK, auf die ich gleich noch eingehe. Bei dem Gespräch mit der AOK Nordost waren Vertreter der Hilfsorganisationen und ein Vertreter des Taxi- und Mietwagenverbandes zugegen. Bei diesem Termin konnte keine Einigung erzielt werden. Mehrere Leistungserbringer, insbesondere aus dem Bereich der Hilfsorganisationen, forderten Vergütungserhöhungen von teilweise 80 %. Die Höhe dieser Forderung liegt jedoch deutlich außerhalb des rechtlich zulässigen und wirtschaftlich darstellbaren Rahmens. Die AOK Nordost ist genau wie alle anderen Krankenkassen gemäß § 12 ff. und § 133 SGB V verpflichtet, ausschließlich wirtschaftliche und angemessene Vergütungen zu vereinbaren. Die AOK Nordost hat jedoch in dem Gespräch am 11. November erneut ihre Bereitschaft zu weiteren konstruktiven und sachgerechten Verhandlungen bekräftigt, unter der Voraussetzung, dass die Leistungserbringer Vorschläge unterbreiten, die innerhalb des gesetzlichen Rahmens umsetzbar sind. Die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin, die im Bereich der Krankenfahrten durch den VDEK vertreten wird, hat mitgeteilt, dass der Verhandlungsführer, also der VDEK, für den 20. November erste Sondierungsgespräche terminiert habe. Das Ergebnis der nunmehr anlaufenden Gespräche bleibt abzuwarten. Nach derzeitigem Stand ist also nicht zu erwarten, dass durch die Kündigung ab dem 1. Januar 2026 ein Versorgungsdefizit bei den Krankenfahrten eintreten wird. Dies gilt auch für den Fall, dass sich bis zum Jahresende keine Einigung finden lässt. Zum einen besteht hier die Möglichkeit, ab 1. Januar 2026 bis zu einer vertraglichen Einigung nach der gekündigten Preisvereinbarung abzurechnen. Die alte Preisvereinbarung bestünde also weiter fort. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass eine Preisvereinbarung rückwirkend zum 1. Januar 2026 getroffen wird. Aufsichtsrechtlich besteht derzeit kein Anlass für ein Tätigwerden des Gesundheitsministeriums. Wenn Verträge zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern im Bereich der Krankenfahrten zum Ende der Laufzeit gekündigt und aufgrund dessen neu verhandelt werden, ist dies ein normales Vertragsgeschehen, was ich auch schon im AGS ausgeführt habe. Es ist Sache der Selbstverwaltungspartner, im Verhandlungswege zur Vereinbarung neuer, angemessener Vergütungen zu kommen. Das im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen geltende Prinzip der Selbstverwaltung verbietet insofern die Einflussnahme des Landes auf die Verhandlungen. Ein aufsichtsrechtliches Einschreiten wäre erst dann möglich, wenn eine flächendeckende Versorgung im Bereich der Krankenfahrten nicht mehr gesichert wäre. Dafür gibt es gegenwärtig keine Anhaltspunkte.

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