Rainer Genilke
Vielen Dank. – Damit kommen wir zum Beitrag der Landesregierung. Zu uns spricht Herr Minister Tabbert. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Besucher! Bereits im September habe ich hier im Plenum des Landtages deutlich gemacht, dass der Ausbau der Windenergie im Einklang mit der Akzeptanz unserer Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg stehen muss. Ausbau und Akzeptanz sind eng miteinander verbunden. Und ich sage deutlich: Wir stehen zum Ausbau der Windenergie dort, wo er von den Kommunen gewollt ist. Das Land Brandenburg bekennt sich zur Energiewende und zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Damit einhergehen müssen aber wirksame Maßnahmen, die zur Akzeptanz der Energiewende bei unseren Bürgerinnen und Bürgern beitragen. Ein geordneter Ausbau der Windenergie in Brandenburg ist dafür Grundvoraussetzung. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Zu spät, Herr Tabbert!) Denn es sind auch im Rahmen des Bundes die Nordländer, die den Ausbau der Windkraft im Wesentlichen schultern. Die süddeutschen Bundesländer lassen in dieser Frage bislang leider an Solidarität vermissen. Dass wir hier heute zu dem Thema beraten, hat vor allem damit zu tun, dass es Projektierer aus dem Bereich der Windenergiewirtschaft in Brandenburg gibt, die die notwendige Steuerung dieses Ausbaus bewusst unterlaufen. In den vergangenen Monaten wurden Genehmigungen beim Landesamt für Umwelt außerhalb der von Regionalplänen vorgesehenen Gebietskulissen beantragt. Betroffen sind insbesondere die drei Planungsgemeinschaften, deren Regionalpläne sich noch in der Aufstellung befinden. Es sind dies Oderland-Spree, Lausitz-Spreewald und Prignitz-Oberhavel. Bereits rechtskräftige Regionalpläne haben die regionalen Planungsgemeinschaften Uckermark-Barnim und Havelland-Fläming. Durch diese Anträge außerhalb der geplanten Windvorranggebiete wird das Ziel der Regionalplanung einer gerechten Verteilung von Windenergieanlagen über das Land unterlaufen. Das hat zur Folge, dass die Akzeptanz vor Ort schwindet und die Planungsprozesse ins Stocken geraten. Es sollte deshalb alles unternommen werden, um zu erreichen, dass eine notwendige räumliche Steuerung nicht durch einen problematischen Übergangszeitraum bis zum Inkrafttreten der drei offenen Regionalpläne ausgehebelt wird. 2025 45 Darüber hinaus erschweren es die Regelungen des Bundes zum Repowering, die Windenergieentwicklung entsprechend auf Akzeptanz zu stützen. Positiv ist das Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau vom 27. Februar dieses Jahres. Die Problematik der Sicherung von Standorten durch Vorbescheide außerhalb von Vorranggebieten wurde damit eingedämmt. Ich begrüße die Intention der Koalitionsfraktionen, die planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen auch in den Planungsregionen ohne bestandskräftige Regionalpläne Wind zu ermöglichen und damit den regionalen Planungsgemeinschaften die Zeit zu geben, ihre Regionalpläne aufzustellen und dafür zu sorgen, dass Windkraftanlagen nur innerhalb der vorgesehenen Flächen errichtet werden. Herr Gursch, zu Ihrer Frage: Die Möglichkeit dieser zwölf Monate ist mit den Vorsitzenden der regionalen Planungsgemeinschaften abgestimmt, und alle drei begrüßen genau diesen Weg. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)
