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Niels-Olaf Lüders

BSW 19.11.2025 Sitzungen 8/21

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich lege als migrationspolitischer Sprecher unserer Fraktion großen Wert auf die Betonung eines Zweiklangs aus besserer Regulierung der Migration und deutlich besser gelingender Integration. Denn die oft eben nicht gut gelingende Integration von Menschen mit einer Bleibeperspektive kann kaum erfolgreicher werden, wenn der – zwar nachlassende – Zustrom von Asylbewerbern auf ein – immer noch – überfordertes System in den Kommunen trifft. Deswegen bildet die gemeinsame Erklärung der Landrätekonferenz und des Ministerpräsidenten aus dem März dieses Jahres die Grundlage für die Änderung des Landesaufnahmegesetzes. Herr Genilke, ich scheue mich überhaupt nicht zu sagen, dass auch Sie in der Zeit Ihrer Regierung mit den Kommunen im Gespräch waren und wir auf diese Grundlage aufsetzen können. Dafür bedanken wir uns. Wir machen gerade das Beste daraus. Die Kommunen werden mit dem Landesaufnahmegesetz von den mit der Migration und Integration verbundenen Aufgaben entlastet. Die stärkere Zentralisation dieser Aufgaben auf Landesebene sorgt zudem für gleich hohe Standards bei der Erfüllung dieser Aufgaben. Weswegen Sie, Frau Kotré, davon ausgehen, dass die Kommunen das bisher so gut gemacht haben, dass man das besser nicht dem Land überträgt, verstehe ich nicht. (Lena Kotré [AfD]: Nein, ich habe etwas ganz anderes gesagt!) Damit will ich nicht sagen, dass die Kommunen es nicht gut gemacht haben. Sie haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles versucht, aber es ist besser, zu zentralisieren, um gleiche Standards sicherzustellen. Dies ist ein wichtiger und richtiger Schritt, denn schon seit Beginn der Flüchtlingskrise tragen unsere Kommunen die personelle und finanzielle Hauptlast bei der Bewältigung der Vorgaben. Weiterhin werden mehrere neue Einrichtungen geschaffen, darunter eine Landesübergangseinrichtung, in der aufenthaltsrechtliche Perspektiven nochmals überprüft und durch Rückführungen oder freiwillige Ausreisen effizienter gestaltet werden können. Neu hinzu kommen auch ein Ausreisezentrum und ein Ausreisegewahrsam. Im Ergebnis – mit „Zwischenergebnis“ ist es wohl besser formuliert – haben wir also mit der SPD alle auf Landesebene bestehenden Möglichkeiten bestmöglich ausgeschöpft. Dennoch dürfen wir die Augen nicht davor verschließen, dass das eigentliche Problem auf der Landesebene gar nicht gelöst werden kann. Ich vermisse den Druck der Bundesregierung, innerhalb der EU, eine wirkliche Lösung im Sinne aller Beteiligten zumindest anzustreben. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD]) Die GEAS-Regelungen können doch bestenfalls ein kleiner, erster Anfang sein. Aber sie verhindern nicht, dass Menschen auf der Flucht im Mittelmeer ertrinken, weil sie sich, durch falsche Anreize gelockt und vor allem durch Kriege als Fluchtursache Nummer eins getrieben, auf gefährliche Fluchtrouten begeben. Sinnvoll wäre neben der Bekämpfung von Fluchtursachen – zum Beispiel durch einen sofortigen Stopp von Waffenlieferungen in Krisengebiete – die Durchführung von Asylverfahren bereits außerhalb der EU. Dies würde die gefährlichen Fluchtrouten schnell und wirksam austrocknen und gleichzeitig die Sozialsysteme der Aufnahmeländer schützen.

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