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Corrado Gursch

CDU 19.11.2025 Sitzungen 8/21

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Lassen Sie mich kurz zu Beginn darstellen, welches Problem SPD und BSW mit diesem Gesetz lösen wollten, zumindest aus ihrer Sicht. Der Ausbau der Windenergie müsse in Brandenburg dringend gesteuert werden, und deshalb, so sagt die Koalition, müsse man gesetzlich verhindern, dass die Genehmigungsbehörden überhaupt Entscheidungen über Windenergieprojekte treffen – und das Ganze für die nächsten zwölf Monate. Mit anderen Worten: Die Verwaltung soll für zwölf Monate lahmgelegt werden. Das Gesetz richtet sich also gegen den Vollzug bisherigen staatlichen Handelns. In den Planungsgemeinschaften Oderland-Spree, Lausitz-Spreewald und Prignitz-Oberhavel, die ja noch keinen rechtskräftigen Regionalplan, sondern nur einen Entwurf haben, soll schlichtweg nicht mehr über Windenergieprojekte entschieden werden dürfen. Das ist ein faktischer Genehmigungsstopp, ein faktisches Moratorium für den Windenergieausbau. Was ist die Folge? Das Gesetz verschlechtert die Planungsrealität und führt zu Unsicherheit und Rechtsrisiken, denn der Planungsdruck vor Ort wird künstlich verstärkt. Das Gesetz setzt die regionalen Planungsgemeinschaften massiv unter Erwartungsdruck, innerhalb von zwölf Monaten ihre Pläne fertigzustellen, ein Erwartungsdruck, der einzig von der Koalition ausgeht. Das Risiko schlechter und hastiger Planung steigt damit ohne Grund. Was passiert, wenn es die drei Planungsgemeinschaften in den nächsten zwölf Monaten nicht schaffen, rechtskräftige Regionalpläne aufzustellen? Dann laufen Ihr Gesetz und Ihr Entscheidungsverbot aus. Meinen Sie nicht auch, dass sich für diesen Fall bereits jetzt einige Projektierer in Stellung bringen? Was tut die Koalition dann? Will sie die Frist um weitere zwölf Monate verlängern? Es gibt ein weiteres Problem: Die Anträge von heute sind damit ja nicht aus der Welt. In zwölf Monaten, wenn wieder entschieden werden muss oder aus Sicht der Koalition wieder entschieden werden darf, kommen die Anträge erneut auf den Tisch und müssen bearbeitet werden. Es ist also auch im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand nichts gewonnen. Kommen wir deshalb zur Bürokratie dieses Gesetzes. Ich darf dazu an die Aussagen der Staatssekretärin Frau Dr. Bartmann im Fachausschuss im März dieses Jahres erinnern. Sie sagte, für die noch laufenden Planungsprozesse in den regionalen Planungsgemeinschaften sei es nun wichtig, dass die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen konstant und verlässlich blieben. Mit anderen Worten: Wir müssen verhindern, dass ständig neue Gesetze die Planung destabilisieren und Unsicherheiten verursachen. Nun tun Sie als Koalition aber genau das: Sie schaffen einen neuen, extrem eingriffsintensiven Mechanismus mitten im laufenden Verfahren. Sie wiederholen auch Fehler der bekannten Bundesregierung, der Ampel, die ständig die Spielregeln änderte. Auch hier wäre doch die einfachste Lösung, die Regionalpläne endlich zügig aufzustellen. In Ihrem Koalitionsvertrag, den manche von Ihnen kennen und manche nicht – deshalb sage ich gern, auf welcher Seite: es ist die Seite 15 –, steht: „Neue Gesetze und Verordnungen unterziehen wir einem Bürokratiecheck. Neue Regelungen, Standards und Verfahren sollen nur eingeführt werden, wenn an anderer Stelle Regelungen, Standards und Verfahren wegfallen.“ Nun schaffen Sie wieder Sonderregelungen, aber wo fällt hier eigentlich etwas weg? Ich sehe nur neue Bürokratie, die obendrauf kommt, und zwar reichlich. Wenn das Ihr Verständnis von Entlastung ist, möchte ich nicht wissen, was Belastung ist. Vielleicht noch eine weitere Stelle des Koalitionsvertrages, Seite 15/16: „EU- und Bundesregelungen werden wir 1:1 umsetzen und nicht zusätzliche Landesregelungen ‚draufsatteln‘. Bestehende landespolitische Regelungen werden wir überprüfen und die Vorschriften zurückfahren, die über EU- und Bundesrecht hinausgehen.“ (Beifall des Abgeordneten Dr. Jan Redmann [CDU]) Nun satteln Sie hier drauf, und zwar kräftig. Heißt das also, Sie verstoßen gegen Ihren eigenen Koalitionsvertrag, und wer jetzt genau? Aber das ist Ihre Entscheidung. Zum Schluss noch ein kleiner Hinweis zur Gesetzesbegründung, in der es heißt: „Unbenommen davon sind Projekte im Rahmen der Bauleitplanung weiterhin möglich.“ Damit wollen Sie offensichtlich die Kommunen beruhigen. Aber leider findet sich dieser Passus nicht im Gesetz wieder. Die Begründung verspricht also etwas, das nicht im Gesetz steht und deshalb auch nicht gilt. Das ist irreführend und handwerklich fraglich – oder vielleicht auch gewollt? Leider ist Ihr Gesetzentwurf deshalb aus unserer Sicht in der jetzigen Fassung als völlig untauglich einzustufen. Dennoch könnte eine Überweisung an den Fachausschuss Sinn ergeben; man könnte in einer Anhörung von den Beteiligten erfahren, was wirklich nötig wäre, um in Brandenburg schneller zu gültigen und effektiven Regionalplänen zu kommen. Deshalb werden wir der Überweisung zustimmen, aber dem Gesetzentwurf nicht. – Vielen Dank. (Beifall des Abgeordneten Dr. Jan Redmann [CDU])

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