18. Sitzung (WP8)
10.09.2025 · 179 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (44)CDU (25)Die Linke (24)GRÜNE (20)BSW (19)SPD (13)fraktionslos (5)
Meine sehr geehrten Kolle8. Sächsischen Landtags. Gestatten Sie mir vorab, ein freudiges Ereignis zu würdigen: Wir gratulieren Frau Kollegin Katja Meier ganz herzlich zu ihrem Geburtstag. Frau Kollegin Meier, herzlichen Glückwunsch! (Beifall) Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: die Kollegen Exner, Panter, Prantl, Dulig und Moncsek. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 3 und 5 bis 8 Tagesordnungspunkt Fachregierungserklärung Zukunft des Wissenschaftslandes Ich übergebe das Wort an den Staatsminister für Wissenschaft, Hochschule und Forschung, Herrn Sebastian Gemkow. Sehr geehrter Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Bitte schön. Sebastian Gemkow, Staatsminister für Wissenschaft, Hochschule und Forschung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist offensichtlich: Dank einer klugen, vor allem strategisch weitsichtigen Politik seit der deutschen Wiedervereinigung hat sich Sachsen zu einem nicht nur deutschlandweit, sondern auch international führenden Wissenschafts- und Forschungsstandort entwickelt. Der Sächsische Landtag – Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren – hat mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 einen klaren Schwerpunkt auf Wissenschaft und Forschung gelegt und damit die Fortführung dieses Kurses ermöglicht. Mehr als 2 Milliarden Euro jährlich stehen bis zum Jahr 2026 für diese Bereiche zur Verfügung. Jeder Euro ist hier klug investiert: in die wissenschaftliche, in die gesellschaftliche und vor allem in die wirtschaftliche Entwicklung Sachsens. Denn: Forschung ist ein Motor für Wirtschaft und gesellschaftlichen Fortschritt, und sie ist unverzichtbar für die regionale Entwicklung. Die Finanzierung von Wissenschaft und Forschung ist ganz konkret, meine sehr geehrten Damen und Herren; denn es geht nicht um die Finanzierung irgendeiner abstrakten Spitzenposition oder Imagepflege; es geht um die Investition in Talente, in Köpfe, in neue Ideen, in Ausbildung und Weiterbildung, Technologie und Wissenstransfer in allen Bereichen – angefangen bei der Gesundheitsforschung, über MINT-Fächer bis hin zur künstlichen Intelligenz und festgelegt: CDU 78 Minuten, AfD ebenfalls 78 Minuten, BSW 42 Minuten, SPD 31 Minuten, BÜNDNISGRÜNE sowie Die Linke 26 Minuten und die Staatsregierung 55 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit des fraktionslosen Abgeordneten beträgt 13 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Änderungsanträge zur Tagesordnung liegen mir nicht vor, ebenso keine als dringlich zu bezeichnenden Anträge. Insofern können wir jetzt über die Tagesordnung beschließen. Gibt es Widerspruch zur vorliegenden Tagesordnung? – Ich kann keinen erkennen. Damit ist die Tagesordnung Meine Damen und Herren, ich rufe auf zum Thema: Sachsen in herausfordernden Zeiten vielem mehr. Wir alle profitieren ganz konkret von diesem starken Wissenschaftsstandort. Charakteristisch und erfolgsweisend für unser sächsisches Wissenschaftssystem von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist ein ganz hohes Maß an Kooperation und Komplementarität. Es gibt heute in Sachsen etwa 50 außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die eng mit unseren 15 staatlichen Hochschulen zusammenarbeiten. Diese Hochschulen – um darauf den ersten Fokus zu werfen – sind sozusagen der Grundversorger unserer sächsischen Wissens- und Wissenschaftsgesellschaft. Mit der langjährigen Zuschussvereinbarung, deren Abschluss Sie zugestimmt haben, erhalten unsere Hochschulen die nötige Freiheit und vor allem die Sicherheit, um Zukunftsthemen wie Digitalisierung, Transfer und Fachkräftesicherung strategisch anzugehen. An unseren sächsischen Hochschulen studieren gegenwärtig etwa 108 000 junge Menschen aus Sachsen, aus anderen Bundesländern und aus dem internationalen Raum. Im Jahr 2024 wurden an den Hochschulen 19 400 Abschlussprüfungen bestanden; hinzu kamen fast 1 000 an der Berufsakademie Sachsen, unserer jetzigen Dualen Hochschule. Der MINT-Anteil, also der Anteil der naturwissenschaftlich-technischen Studiengänge, an den bestandenen Prüfungen liegt durchschnittlich und konstant bei 40 %. Damit halten unsere Hochschulen im Ländervergleich den Spitzenplatz. Für unsere Wirtschaft ist das die unabdingbare Voraussetzung für Wachstum. Um einmal ein paar Beispiele zu nennen: Für die Halbleiterindustrie sind die Absolventen in den Studienbereichen Elektrotechnik, Informationstechnik und Informatik ein herausragender Standortfaktor. Im Jahr 2024 gab es allein in diesen Bereichen 2 200 erfolgreiche Abschlussprüfungen, also 2 200 potenzielle Arbeitskräfte in diesem Zukunftssektor für unser Land. 1 600 erfolgreiche Prüfungen wurden in den Lehramtsstudiengängen abgelegt. Wir alle wissen, wie dringend notwendig die Versorgung mit Lehrerinnen und Lehrern ist. Diese Zahlen sind die Basis für die gute Ausstattung an unseren Schulen. Wenn es um die Gesundheit, um die Versorgung unseres Gesundheitssystems mit Arbeitskräften geht, dann sehen wir jedes Jahr 600 angehende Ärztinnen und Ärzte, die das Studium der Humanmedizin bei uns in Sachsen absolvieren. Unsere Hochschulen leisten also, allein an diesen Beispielen deutlich erkennbar, einen entscheidenden Beitrag zur Deckung des Bedarfs an hoch qualifizierten Fachkräften wie Lehrerinnen und Lehrer, Ingenieurinnen und Ingenieure, Ärztinnen und Ärzte und vielen mehr, vorausgesetzt, genügend Absolventinnen und Absolventen sehen in Sachsen ihre berufliche Zukunft. Das ist eine Frage, die wir uns immer wieder stellen: Wer bleibt denn am Ende hier? Diesbezüglich gibt es eine erfreuliche Botschaft: Es ist ein stetig steigender Anteil an Absolventinnen und Absolventen, der nach dem Abschluss hier bei uns im Freistaat Sachsen bleibt. Das heißt, es gibt durch das Studium hier bei uns in Sachsen den berühmten Klebeeffekt, weil die Menschen bei uns bleiben und hier arbeiten wollen. Die Zahlen, die Herr Prof. Karl Lenz am 13. August dieses Jahres mit seiner 4. Sächsischen Absolventenstudie der Öffentlichkeit vorgestellt hat, belegen das mit einer wissenschaftlichen Untersuchung, mit einem sicheren Fundament. Die Auswertung der von ihm und seinem Forscherteam erhobenen Daten ist eine Bestätigung dafür. Mehr als 60 % der Absolventen – über alle Absolventen hinweg betrachtet – bleiben für ihre erste Erwerbstätigkeit in Sachsen. Wenn wir es noch weiter herunterbrechen, dann sehen wir nicht nur, dass die ersten untersuchten Kohorten – insbesondere des Prüfungsjahrgangs 2006/2007, als es noch 56 % waren – in der Vergangenheit geringer waren, sondern wir sehen vor allem auch, dass diejenigen, die aus Sachsen kommen und hier bei uns studieren, nach dem Studienabschluss zu etwa 80 % in Sachsen bleiben. Das heißt, dass junge Menschen, die aus Sachsen kommen, eine tolle Ausbildung erhalten und hier ihre Zukunft sehen. Bei den Lehramtsstudiengängen liegt der Gesamtdurchschnitt bei 74 %. Das bedeutet, dass diejenigen, die aus Sachsen und aus anderen Bundesländern zu uns kommen, hier bleiben wollen. Das sind gute und richtige Zahlen. Das zeigt aber auch, dass das Ressourcen sind, die wir zwar teuer bezahlen, aber auch sehr sinnvoll für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes einsetzen. Interessant ist auch die Debatte, die wir immer wieder miteinander führen, zu der Frage: Was passiert mit denjenigen, die aus dem übrigen Bundesgebiet, die aus dem internationalen Raum kommen? Auch hierzu kann ich über erfreuliche Zahlen berichten: 44 % derjenigen, die von außen zu uns kommen und hier erfolgreich sind, bleiben anschließend bei uns. Das ist ein klares Zeichen dafür, dass es Sinn macht, diese überregionalen Rekrutierungsstrategien weiter auszubauen; denn wir werden auch an weiteren Zahlen sehen: Wir brauchen dringend jeden Menschen, der zu uns kommt! (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Diese positiven Entwicklungen sind dank der attraktiven Beschäftigungsbedingungen in der sächsischen Wirtschaft möglich; genauso wie aufgrund der attraktiven Bedingungen im sozialen und kulturellen Umfeld in unserem Land. Grund ist aber auch die verstärkte Hinwendung der Hochschulen zur regionalen Wirtschaft und zu einer frühzeitigen Einbindung von Studenten in Kontakte zu Unternehmen und Einrichtungen. Hinzu kommt auch das Bekenntnis der Hochschulen zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung in der jeweiligen Region. Wir müssen im Interesse des Freistaates diese Kraft weiter verstetigen und weiterentwickeln; denn unsere Hochschulen müssen in die Lage versetzt werden, die Herausforderungen der Zeit zu meistern. Zu diesen Herausforderungen zählt zweifellos die demografische Entwicklung. Sie stellt die Hochschulen in zweierlei Hinsicht vor große Herausforderungen: Zum einen steht auch dort ein Generationenwechsel an, wie in so vielen Bereichen unserer Verwaltung. 25 % der Professorenschaft ist älter als 60 Jahre. Wollen wir die Innovation in Forschung und Lehre in den kommenden Jahren gewährleisten, dann müssen wir mit einer klugen Berufungspolitik und vor allem mit konkurrenzfähigen Rahmenbedingungen die besten Köpfe für diese Hochschullehrerschaft gewinnen, damit letzten Endes das Wissen und Know-how an kommende Generationen weitergegeben werden kann. Zum anderen haben die Hochschulen – das ist die zweite Herausforderung – weiterhin um jede Studienanfängerin und um jeden Studienanfänger zu kämpfen; denn damit die Zahl – ich habe sie eingangs erwähnt – der erfolgreichen Studienabschlüsse konstant bleibt, muss die Zahl der Studienanfänger gehalten werden. Das waren in 2024 einschließlich der Berufsakademie 21 000 junge Menschen. Wenn wir heute sehen, dass jedes Jahr nur 15 000 Studienberechtige unsere sächsischen Schulen verlassen, dann wird deutlich, dass wir diesbezüglich ein Defizit zu den Studienanfängerzahlen haben. Das jedes Jahr auszugleichen, ist eine der ganz großen Herausforderungen bei einem Trend, der dazu führen wird, dass in den kommenden Jahren weniger junge Menschen aus Sachsen an unseren Hochschulen studieren werden. Aber ich bin überzeugt davon, dass unsere Hochschulen auf dem richtigen Weg sind. Ein Zeichen dafür sind auch die Ergebnisse der schon zitierten Absolventenstudie. Darin wird zum Beispiel die Qualität des Studiums an den sächsischen Hochschulen äußerst positiv bewertet. Die Studien- und die Prüfungsorganisation werden von 79 % der Befragten als sehr gut oder gut bewertet. Auch das soziale Klima wird mit 75 % ähnlich hoch bewertet. Auch für diese Kennziffern gibt es einen positiven Trend von vergangenen Absolventenstudien im Vergleich zu denen, die uns hierzu in diesen Tagen vorliegen. Gleichzeitig verstärken unsere Hochschulen ihre Aktivitäten zur gezielten Gewinnung internationaler Studentinnen und Studenten. Vor einigen Wochen wurde in Santiago de Chile das unter der Federführung der TU Chemnitz agierende und arbeitende sächsische wissenschaftliche Verbindungsbüro eröffnet. Daneben gibt es weitere wissenschaftliche Verbindungsbüros unter der Federführung weiterer sächsischer Hochschulen in der Mongolei, in Usbekistan, in Indien und in Taiwan, um die klügsten Köpfe aus zielgerichtet ausgewählten Regionen der Welt für ein Studium und später für den Arbeitsmarkt im Freistaat zu gewinnen. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir in Sachsen dürfen mit Recht stolz auf den Wissenschaftsstandort Sachsen sein. Wenn wir heute über Spitzenforschung sprechen, dann neben außergewöhnlichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in ihren Disziplinen auch über Exzellenz und die Bedeutung der von Bund und Land geförderten Exzellenzstrategie. Es gibt einen Indikator für die Forschungsstärke und die erfolgreiche Wissensgenerierung der Hochschulen. Das ist die Höhe der Drittmitteleinnahmen: Geld oder Sachmittel, die die Hochschulen oder Forschungseinrichtungen von externen Geldgebern bekommen, also zusätzliches Geld zur Grundfinanzierung, das notwendige Forschungen überhaupt ermöglicht. Im Jahr 2023 beliefen sich die sächsischen Drittmittel auf sagenhafte 743 Millionen Euro. Das war fast das Anderthalbfache des Wertes von 2016. Im Jahr 2022 führte Sachsen bei den Drittmitteleinnahmen pro Professor mit 339 000 Euro das Länderranking mit erheblichem Abstand an. Diese Leistungsfähigkeit hat sich – das haben Sie alle in den letzten Monaten verfolgt – auch in den diesjährigen Ergebnissen der Exzellenzstrategie niedergeschlagen. Ab dem 1. Januar 2026 erhalten sechs sächsische Exzellenzcluster über sieben Jahre hinweg finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern. Damit hat sich die Zahl der Exzellenzcluster in Sachsen im Vergleich zur vorherigen Förderperiode verdoppelt. Dieses herausragende Ergebnis bestätigt: Sachsen ist einer der führenden Forschungsstandorte in Deutschland. Die hohe Qualität dieser Spitzenforschung ist zugleich ein starkes Signal für unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit. Die Technische Universität Dresden konnte sich mit fünf der sechs eingereichten Projekte durchsetzen. Schon bestehende Cluster, wie Physik des Lebens, Komplexität, Topologie und Dynamik in Quantenmaterialien und das Center for Tactile Internet with Human-in-the-Loop, werden weitergeführt. Neu hinzukommen zwei weitere Forschungsverbünde, die sich mit verantwortungsvoller Elektronik im Zeitalter des Klimawandels und mit klimaneutralem und ressourceneffizientem Bauen beschäftigen. Erstmals ist auch die Universität Leipzig mit dem Cluster Zentrum für Metabolismus vertreten. Diese Forschungsprojekte sind nicht nur wissenschaftlich anspruchsvoll, sondern sie haben eine große gesellschaftliche Bedeutung für die kommenden Jahre und vor allem ein immenses Innovationspotenzial für unsere Wirtschaft. Gut fassbar wird es zum Beispiel am Leipziger Zentrum für Metabolismus. Es klingt vielleicht etwas pathetisch, wenn man es so ausspricht, aber hier kann Forschung sogar Leben retten. Der Wissenstransfer aus der Exzellenzforschung wird zeigen, dass wissenschaftliche Erkenntnisse konkret zur Bewältigung komplexer und unsicherer Zukunftsszenarien für jeden Einzelnen wie auch für unsere Gesellschaft beitragen können. Ein besonderes Merkmal der sächsischen Exzellenzcluster ist die enge Einbindung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen. So hat Dresden enge Kooperationen mit dem Leibniz-Institut für Polymerforschung, dem Leibniz-Institut für Festkörper- und Werkstoffforschung und mit dem Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf. In Leipzig punkten die Exzellenzcluster durch ihre Zusammenarbeit mit mehreren Max-Planck-Instituten, dem FraunhoferInstitut für Zelltherapie und Genetik, dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung und weiteren Forschungseinrichtungen. Daran wird schon deutlich: Diese enge Kooperation und die Vielzahl der Einrichtungen, die wir haben, bilden die kritische Masse, die man braucht, um Erfolg in solchen sehr anspruchsvollen Förderprojekten und Förderrichtlinien zu haben. Es sind diese interdisziplinären Kooperationen, die die wissenschaftliche Qualität stärken und vor allem den Technologietransfer und die Innovationskraft in Sachsen nach vorn bringen. Für Sachsen ist dieser Erfolg in der Exzellenzstrategie eine riesengroße Chance. Es sind auch unglaublich hohe finanzielle Mittel damit verbunden. In den nächsten sieben Jahren fließen durch diese sechs neuen Exzellenzcluster bis zu 200 Millionen Euro an Bundesmitteln nach Sachsen. Diese Investitionen stärken nicht nur Hochschulen, sondern sie wirken sich am Ende positiv auf die gesamte Wissenschaftslandschaft, die Wirtschaft und vor allem auf die regionale Entwicklung aus. Diese Entwicklung – ich sage es noch einmal – ist das Ergebnis einer konsequenten Wissenschaftspolitik in den vergangenen Legislaturperioden, die die Qualität, die Zusammenarbeit und die Innovation in den Mittelpunkt gestellt hat. Es sind auch die Unternehmen, die zunehmend und massiv von der Nähe zu exzellenter Forschung profitieren. Sie suchen sie sogar; denn dadurch werden Innovationen schneller zugänglich, und für das Thema Fachkräfteausbildung, das damit in einem engen Zusammenhang steht, ist es ganz offensichtlich sinnfällig. Viele Unternehmen haben sich in den letzten Jahren für eine Ansiedlung in Sachsen entschieden, weil es dieses herausragende wissenschaftliche Ökosystem gibt. Gleichzeitig entstehen hochwertige Arbeitsplätze, die den Standort weiter attraktiv machen, also eine Dynamik, die sich in eine sehr positive Richtung entwickelt. Für Studentinnen und Studenten schafft diese Politik beste Bedingungen, um hautnah von diesen aktuellen Erkenntnissen zu profitieren und forschungsnah zu lernen. Eine ganz klare Botschaft: Es lohnt sich, in Sachsen zu studieren, hier zu forschen, zu arbeiten und zu leben. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Ein neuer Baustein und eine Ergänzung im System der sächsischen Hochschulen ist die Duale Hochschule. Wir haben darüber schon oft miteinander gesprochen. Wir haben gemeinsam im Januar 2024 die Umwandlung der Berufsakademie zur Dualen Hochschule beschlossen. (Beifall CDU) Ich kann heute sagen, dass der Start zum 1. Januar 2025 dank des unermüdlichen Einsatzes aller Beteiligten reibungslos verlaufen ist. Es geht mit großen Schritten voran. Damit wurde eines der zentralen wissenschaftspolitischen Projekte der vergangenen Legislaturperiode in einem wirklich sehr anspruchsvollen und komplexen Prozess umgesetzt. Die Berufsakademie Sachsen war schon in der Vergangenheit – sie ist es erst recht jetzt, nach ihrer Umwandlung zur Dualen Hochschule – ein sehr attraktiver Partner für die sächsischen Unternehmen, insbesondere für unsere mittelständisch geprägte sächsische Wirtschaft. (Beifall Marko Schiemann, CDU) Entscheidend dafür ist das duale Prinzip der engen Verknüpfung von akademischer Theorie und Praxis. Schon vor der Umwandlung erfüllte die BA Sachsen eine wichtige Funktion im regionalen Bildungs- und Beschäftigungssystem. Mit der Weiterentwicklung zur Dualen Hochschule ist diese Funktion massiv aufgewertet und um einiges verbessert worden; denn jetzt können – übrigens auf Wunsch der Handwerkskammern – erstmals auch Absolventen einer dualen Ausbildung unmittelbar nach erfolgreichem Ausbildungsende ein Studium an der Dualen Hochschule aufnehmen. Damit haben wir eine größere Durchlässigkeit unserer Bildungswege erreicht. Wichtige Faktoren sind außerdem – das wissen wir alle – die Standorte der Dualen Hochschule. Sie liegen zum großen Teil außerhalb der Ballungszentren und können dadurch einen immens wichtigen Beitrag zur Entwicklung in den ländlichen Regionen leisten. (Vereinzelt Beifall CDU und SPD – Beifall Staatsregierung) Sie stärken damit die regionale Wirtschaft. Vor allem binden sie junge Menschen in diesen Regionen, die damit eine gute Zukunft haben. Durch die Duale Hochschule kann die sächsische Wirtschaft ihren Bedarf an Fachkräften in Zukunft auch regional noch zielgenauer decken und damit zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unseres Freistaates beitragen. Damit ist das wesensbestimmende Merkmal das eigenständige Profil mit einem dualen Studium zur Sicherstellung des Wissenstransfers in die Region. Die Verbundenheit zur mittelständischen Wirtschaft ist somit noch viel tiefer ausgeprägt, als es in der Vergangenheit der Fall war. Mit der Umwandlung ist es auch gelungen, statusbedingte Nachteile der vormaligen Berufsakademie im Wettbewerb mit anderen Hochschulen deutschlandweit zu beheben; denn durch den rechtlichen Status als Hochschule sind die Abschlüsse nicht mehr nur den Hochschulabschlüssen gleichgestellt, sondern es handelt sich jetzt eben um einen akademischen Grad. Damit entfallen die Fragen nach der Anerkennung der Abschlüsse, was den Absolventen bessere Berufschancen und Karrierewege eröffnet – ein großes Plus für alle, die dort ihre Ausbildung machen. Mit dem Status der Dualen Hochschule – wir haben darüber gesprochen – wurde auch ein für Hochschulen essentieller Forschungsstatus etabliert. Der sogenannte kooperative Forschungsauftrag erhöht die Attraktivität und auch die Bindungskraft für Lehrpersonal. Das kommt am Ende der Lehrqualität zugute und trägt noch besser zum Transfer von Erkenntnissen in die Praxis bei. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Digitalisierung ist zum Lebensbegleiter und zum unverzichtbaren Mittel der Aufgabenbewältigung in nahezu allen Bereichen geworden. Was bedeutet das für unsere Hochschulen? Für die sächsischen Hochschulen ist die digitale Transformation ein entscheidender Schlüssel, um sowohl die Forschung als auch die Lehre sowie administrative Prozesse wettbewerbs- und zukunftsfähig zu gestalten. Nicht ohne Grund ist die Digitalisierung eine der zentralen Maßnahmen dieser Legislaturperiode. Der Handlungsrahmen dafür ist die gemeinsam vom Wissenschaftsministerium und der Landesrektorenkonferenz Sachsen entwickelte und schon verabschiedete Dachstrategie zur digitalen Transformation im Hochschulbereich. Im Mittelpunkt stehen hochschulübergreifende Kooperationen. Wir stellen uns immer wieder die Frage, warum Insellösungen an einzelnen Einrichtungen entwickelt werden, warum man nicht enger zusammenarbeitet. Das soll und wird sich ändern; es hat sich zum Teil schon jetzt geändert. Die Hochschulen werden gemeinsame IT-Infrastrukturen und IT-Dienste stärken sowie digitale Lösungen und Prozesse in den sächsischen Hochschulen etablieren, das heißt ganz konkret: Standardisierungen und skalierende Lösungen, Rahmenverträge, gemeinsame Betriebseinheiten, zentralisierte IT-Infrastrukturen und -Dienste für eine sachsenweite Nutzung. Technische und organisatorische Grundlage der Digitalisierung sind die Bereitstellung, der Betrieb und die Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur und -Dienste der sächsischen Hochschulen als Selbstverständlichkeit, aber auch als Notwendigkeit, um diese Strukturen in die Zukunft weiterzuentwickeln. Ein Großteil der hochschulinternen Prozesse wird serviceund nutzerzentriert gestaltet und durchgängig digitalisiert werden, um den manuellen Verwaltungsaufwand abzubauen – eine Selbstverständlichkeit, wie wir alle überzeugt sind. Dazu zählen zum Beispiel die schnellere, transparentere und weniger fehleranfällige Bearbeitung von Anträgen, die Immatrikulation und die Prüfungsorganisation. Im Projekt „MOSAIC“ zum Beispiel entsteht eine zentrale flexible Moduldatenbank. Sie bündelt die Modul-Lehrveranstaltungs- und -Studiengangsverwaltung, vereinfacht außerdem hochschulübergreifende Abstimmungen und ermöglicht eine integrierte Nutzung in unterschiedlichen IT-Landschaften, die natürlich trotzdem existieren. Die Digitalisierung der administrativen Hochschulprozesse wird dabei durch die Hochschulen gemeinsam konzipiert – ich denke, das ist zwingende Voraussetzung, um einen sinnvollen Prozess in die Zukunft zu tragen. Die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen – Sie wissen das – sind die Steuerungsprozesse, die wir haben, um den Hochschulen ein Stück weit Vorgaben zu machen und auch hier vereinheitlichte Verhältnisse herbeizuführen. Dazu haben wir mit den Hochschulen vereinbart, dass sie eine Struktur für das Forschungsdatenmanagement etablieren und die Kompetenzen der Wissenschaftler für ein Forschungsdatenmanagement stärken. Das ist nicht zuletzt auch deswegen notwendig, weil viele Forschungsprogramme als Grundvoraussetzung in den Antragsverfahren diese Kompetenzen im Forschungsdatenmanagement voraussetzen. Beispielsweise ist das bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft eine zwingende Voraussetzung. Wir müssen also hier in jedem Fall Schritt halten, deswegen diese Vereinbarung in den Zielvereinbarungen. Mit der Initiative Digitalisierung der Hochschulbildung in Sachsen haben wir schon von 2019 bis Mitte 2025 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer in der digitalen und digital gestützten Lehre qualifiziert. Sie sehen: Es klingt etwas trocken, aber das ist eine Vielzahl von wirklich dringend notwendigen Maßnahmen, um unsere Hochschulen in die Zukunft zu führen. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Hochschulen des Freistaates sind aber nicht nur Orte des Lernens und der Forschung. Am Ende sind sie die Basis und der Antreiber unserer wirtschaftlichen Entwicklung. Unsere vier Universitäten decken nahezu das gesamte Spektrum akademischer Disziplinen ab. Die fünf Hochschulen für angewandte Wissenschaften wiederum sind unverzichtbar für die Innovationskraft unserer Unternehmen; denn sie forschen und lehren praxisorientiert und entwickeln damit Lösungen, die unmittelbar in die Wirtschaft und die Gesellschaft wirken. Die fünf Kunst- und Musikhochschulen, die Duale Hochschule und auch private Einrichtungen knüpfen das Netz noch enger. Auch sie tragen dazu bei, dass Wissen und Ideen schneller ihren Weg in neue Technologien, Dienstleistungen und kulturelle Impulse finden. Um diesen Transfer, der in ganz unterschiedlicher Art und Weise stattfindet, zu beschleunigen, haben wir im vergangenen Jahr die Hochschulinnovationsstrategie entwickelt. Sie ist von einem hochkarätigen Expertenbeirat erarbeitet worden, mit Stimmen aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Wirtschaft, Finanzsektor und Verwaltung. Im Juni 2024 wurde sie dem Kabinett vorgelegt; das haben Sie sicherlich verfolgt. Jetzt wird diese Strategie Schritt für Schritt umgesetzt und in die Praxis getragen. Ein Kernelement besteht darin, die Leistungsfähigkeit der Hochschulen im Transferprozess zu steigern. Wir haben deshalb den Transfer in diesen Zielvereinbarungen, in diesen Steuerungsmechanismen höher gewichtet. Davon geht das Signal aus: Transfer ist nicht Nebensache, sondern zusammen mit Forschung und Lehre Kernaufgabe moderner Wissenschaft. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Doch wir wollen noch mehr. Wir wollen Sachsen zu einem Land machen, in dem aus Ideen Produkte entstehen, aus Erfindungen Unternehmen und aus Forschungsergebnissen Markterfolg. Deshalb bereiten wir derzeit ein Wissenschaftsinnovationsgesetz vor. Unser Ziel ist, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass der Weg von der Forschung in die Gründung noch leichter, noch attraktiver wird. Sachsen soll eine neue Gründerzeit erleben, eine Gründerzeit, in der Mut, Unternehmergeist und wissenschaftliche Exzellenz Hand in Hand gehen. Wir möchten, dass noch mehr Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Chance ergreifen, mit ihren Erkenntnissen den Schritt in die wirtschaftliche Selbstständigkeit zu wagen. Jede Ausgründung, die hier entsteht, stärkt den Standort, schafft Arbeitsplätze und trägt dazu bei, Wissen in Wertschöpfung zu verwandeln und im internationalen Wettbewerb an der Spitze im Kampf um Innovation und wirtschaftlichen Erfolg zu bestehen. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sie stellen die Mittel zur Finanzierung der Grundhaushalte der Hochschulen und der Wissenschaftseinrichtungen bereit, auch um die vorhandene Dynamik des Wissenschaftsstandorts Sachsen auszubauen und die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit des Innovationsstandorts zu sichern. Zusätzlich sind aber Förderinstrumente notwendig. Wir müssen die Bedarfe entlang der Innovationskette flexibel abdecken. Ich möchte einige Beispiele nennen. Die Richtlinie des SMWK zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte im Forschungsbereich, Ihnen bekannt als Landesforschungsförderung, ist ein wesentlicher Baustein in diesem System. Alleinstellungsmerkmal dieser Landesforschungsförderung ist die themenoffene Fokussierung auf Forschungsprojekte. Eine Evaluation während des Weißbuchprozesses – davon haben Sie gehört; darüber haben wir gesprochen – für die Forschungen im öffentlichen Wissenschaftsbereich im Freistaat Sachsen hat dieser Landesforschungsförderung eine hohe Relevanz und Passgenauigkeit zur Unterstützung der Profilbildung und wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit sächsischer Forschungseinrichtungen bescheinigt. Überzeugend ist vor allem die Hebelwirkung, die das Programm bei der Einwerbung von Drittmitteln entfaltet; denn wenn wir ausschließlich nicht-sächsische Drittmittelgeber betrachten, dann lässt sich ein Faktor von 1 : 3 ermitteln, das heißt, mit jedem Euro, den wir aus Landesmitteln investieren, holen wir 3 Euro vom Bund und von der Europäischen Union nach Sachsen. Die Landesforschungsförderung ist damit ein Basisinstrument im sächsischen Förderportfolio und zahlt nachweislich auf die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandorts ein. Es gibt noch andere Förderinstrumente, die große Wirkung entfalten. Übrigens, noch einmal rückblickend zur Landesforschungsförderung: Es war das Hohe Haus, das nicht im laufenden, aber im letzten Haushalt die Titelgruppe 70 noch einmal aufgestockt hat. Das heißt, Sie haben dazu beigetragen, und ich bitte Sie herzlich, bei zukünftigen Haushalten im Blick zu behalten, welche großartige Wirkung diese Landesforschungsförderung entfaltet. (Vereinzelt Beifall CDU) Aber es gibt auch andere Förderinstrumentarien, welche große Wirkung entfalten, zum Beispiel die anwendungsorientierte Richtlinie InfraProNet. Sie ist das verbindende Element zwischen Grundlagenforschung und wirtschaftlichem Transfer. Sie alle wissen: Grundlagenforschung ist heute nicht mehr so weit entfernt von der wirtschaftlichen Wertschöpfung, wie es noch in der Vergangenheit gewesen ist. Die Innovationszyklen werden immer kürzer. Grundlagenforschung hat das Potenzial, bereits in kurzer Zeit wirtschaftliche Erfolge zu zeigen. Deshalb ist auch diese Förderung von großer Bedeutung. Seit 2024 wurden in Sachsen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – EFRE –, darüber sprechen wir in diesem Zusammenhang, 219 Millionen Euro in den Ausbau moderner Forschungsinfrastruktur und in die Projektförderung aller Fachbereiche investiert. Das war auch durch die vom Landtag zur Verfügung gestellte Kofnanzierung in diesem Bereich möglich. Das zeigt, welche immense Hebelwirkung diese Kofinanzierungsmittel haben und welche gigantischen Finanzsummen wir hier für die Weiterentwicklung unseres Landes nach Sachsen holen können. Ergänzend dazu flossen Mittel – 93 Millionen Euro – aus dem Just Transition Fund gezielt in die Forschungsförderung der sächsischen Strukturwandelregionen. Das ist ein großer Beitrag zu diesen strukturellen Veränderungen, die wir alle vor Ort genau beobachten können und denen wir begegnen müssen. Ich möchte ein Beispiel für die Innovationsdynamik dieser Förderung bringen. Es ist zum Beispiel die Förderung der APECS-Pilotlinie im Rahmen des EU Chips Acts. Das Projekt fördert die Entwicklung fortschrittlicher Chiplet-Technologien und die zuverlässige Systemintegration in den Schlüsselbranchen, die für unser Land von Bedeutung sind: Telekommunikation, künstliche Intelligenz, Medizintechnik, Hochleistungsrechnen, Mikroelektronik – nicht zuletzt. Durch die enge Vernetzung mit sächsischen Forschungseinrichtungen stärkt APECS die internationale Sichtbarkeit Sachsens, und es festigt unsere Position im europäischen Mikroelektronikökosystem. Sie sehen es selbst: Das Potenzial dieser Industrie ist immens für unser Land und vielleicht die Lebensversicherung für die kommenden Dekaden. Durch die Investition über diese APECS-Förderlinie werden gleichzeitig Start-ups unterstützt. Es sind kleine und mittlere Unternehmen, die davon profitieren – und am Ende natürlich auch die Industrie. Sachsen trägt mit 38 Millionen Euro aus Landesmitteln keine geringe Summe bei, ohne Frage, aber maßgeblich zur Umsetzung. Dadurch mobilisieren wir Investitionen von insgesamt 260 Millionen Euro. Das heißt, das Geld, das wir hier in die Hand nehmen, kommt doppelt, dreifach und zu noch höheren Faktoren wieder nach Sachsen zurück. Anhand dieser Zahlen wird die hohe Wirksamkeit dieser Förderinstrumente ganz klar erkennbar. Aber auch an ganz konkreten Forschungsprojekten – Sie kennen selbst viele durch Ihre Beschäftigung, durch Ihre Besuche im Land. Ein paar möchte ich hier herausheben, die die hohe Leistungsfähigkeit unserer Forschungslandschaft sichtbar machen. Es sind zum Beispiel die Projekte SpiNNaker 2 und SpiNNaker 3, in denen wir im Bereich der Hochleistungsinformatik und künstlichen Intelligenz neue technologische Maßstäbe setzen. Entwicklungen, die vielleicht noch gar nicht in der breiten Öffentlichkeit bekannt sind, aber ein immenses Potenzial für die Zukunft haben. Die Universität Leipzig hat das im Aufbau befindliche SpiNNaker-2-System jetzt gekauft. Die Entwicklung selbst kommt aus Dresden; also sieht man auch hier, wie toll dieses Ökosystem zusammenarbeitet. Diese neue Rechenstruktur bietet der Wissenschaft modernste Möglichkeiten, um zum Beispiel biologische Prozesse, Medikamentenentwicklung, Umwelt- und Neurowissenschaften zu simulieren – und das in Echtzeit. Parallel dazu wird schon am nächsten System, an der nächsten Generation, gearbeitet: am System SpiNNaker 3, wo wieder und weiterhin diese neuromorphen Computerarchitekturen entwickelt werden, die der Funktionsweise des menschlichen Gehirns nachempfunden sind und dadurch künstliche Intelligenz leistungsfähiger, aber zugleich energieeffizienter gestalten und damit den steigenden Energiebedarf heutiger KI-Systeme signifikant reduzieren. Auch das spielt eine sehr große Rolle bei diesen Technologien. Diese Vorhaben sind beispielhaft dafür, wie der Freistaat konsequent – – Übrigens: In dieses Projekt flossen konkret mehrere Tranchen aus den EFRE-Förderungen der vergangenen Jahre, die überhaupt erst zu diesen Erfolgen geführt haben. Es zeigt, wie wir diese wissenschaftliche Exzellenz fördern, damit wirtschaftlich neue Chancen eröffnen und die Position Sachsens als Innovationsstandort festigen. Ein weiterer Fokus der sächsischen Forschungsförderung liegt auf der Wasserstofftechnologie als Schlüssel zur Energiewende. Mit einer gezielten Förderung unterstützt der Freistaat gemeinsam mit der TU Chemnitz und dem Fraunhofer-Institut für Werkzeugmaschinen und Umformtechnik bahnbrechende Forschungsarbeiten zur Nutzung von Wasserstoff – in den Bereichen Mobilität, Industrie und Wärmeerzeugung sowie als Energiespeicher. Ich möchte noch ein weiteres Beispiel bringen. Damit haben wir die drei großen Regionen abgedeckt: die Forschungsförderung im Gesundheitswesen beim FraunhoferInstitut für Zelltherapie und Immunologie in Leipzig. Hier wird mit den Fördermitteln eine neue Reinraumanlage errichtet. Hier werden sogenannte Genfähren entwickelt und hergestellt. Das sind spezialisierte Werkzeuge zur Reparatur fehlerhafter Erbinformationen des Menschen, die dazu führen werden, dass viele Patientinnen und Patienten mit derzeit unbehandelbaren Erkrankungen in Zukunft behandelt werden können. Vor allem aber schlummert dort auch ein immenses Potenzial für wirtschaftliche Wertschöpfung – für Ausgründungen und für die Produktion dieser maßgeschneiderten Therapien der Zukunft. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Neben diesen und vielen weiteren vielversprechenden Projekten verfolgen wir alle gemeinsam gespannt den Aufbau der beiden Großforschungszentren in den sächsischen Kohlerevieren. Hier werden perspektivisch bis zu 2000 Menschen arbeiten, und auch hier bieten sich unglaublich viele Möglichkeiten für junge Talente. Das Center for the Transformation of Chemistry und das Deutsche Zentrum für Astrophysik stehen exemplarisch für die Anpassungsfähigkeit von Spitzenforschung und Wissenschaft an neue, dynamische Herausforderungen. Sie geben Antworten auf brennende Fragen unserer Zeit – und zwar nicht nur in wissenschaftlicher, sondern auch in wirtschaftlicher und geostrategischer Hinsicht. Das CTC hat sich mit der Transformation der Chemie zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft befasst und baut diese Überlegungen und Forschungen weiter aus. Die Idee ist, die Herstellung chemischer Stoffe in der Region unabhängig von internationalen Risiken auszugestalten. Das verspricht Anschluss an frühere Erfolge des gesamten mitteldeutschen Chemiedreiecks, das – wie wir alle wissen – in diesen Wochen und Monaten unter ganz erheblicher Anspannung steht, weil große Player aus diesem Ökosystem Standortentscheidungen infrage stellen und damit Konsequenzen für die gesamte Region auslösen. Mit diesen Investitionen und Forschungen in der Chemie kann es gelingen, eine gute Zukunft für die gesamte Region zu entwickeln – mit ganz neuen Ansätzen und der Entwicklung neuer Ausgangsstoffe der Chemie, neuer Grundstoffe, die in Recyclingprozessen aus Abfällen wiedergewonnen werden. Dadurch wird nicht nur der CO₂-Fußabdruck reduziert, sondern auch die Unabhängigkeit von internationalen Ressourcen herbeigeführt. Das Deutsche Zentrum für Astrophysik in der Lausitz arbeitet an neuen Lösungen für die großen Herausforderungen der Digitalisierungs- und Datenwirtschaft. Viele unserer digitalen Werkzeuge stammen übrigens ursprünglich aus der Raumfahrtforschung. Das heißt, wir haben hier Grundlagenforschung, die sehr schnell auch in Anwendungen umschlagen kann. Heute sind diese Innovationen allgegenwärtig, aber sie sind energiehungrig, störanfällig, produzieren große Datenmengen und brauchen immer leistungsfähigere Technologien. Daran setzt das DZA an: Mit seinem Untergrundforschungslabor schafft es optimale, nämlich schwingungsund störungsarme Bedingungen für die Entwicklung und Herstellung immer kleinerer Mikroelektronikprodukte. Mit dem im Aufbau befindlichen Datenzentrum arbeitet das DZA – unter anderem – an der Bewältigung der immer größer werdenden Datenmengen. Mit seinen KI-Kompetenzen kann es außerdem neue Computing-Methoden und Chipdesigns entwickeln. Das DZA stärkt neben der Grundlagenforschung gezielt die Zukunftsbranchen, die in Sachsen schon heute wesentlich für unseren Wohlstand und unseren Fortschritt sind. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Spitzenforschung für die Lösung der modernen Menschheitsfragen, Exzellenzstrategie, Fachkräfteausbildung, Digitalisierung, Transfer, Start-ups, Großansiedlungen – alles, was eine erfolgreiche Wissenschaftspolitik ausmacht und ermöglicht, zahlt ein auf Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, auf unsere persönliche Zukunft. Nicht immer sind die Erfolge sofort sichtbar. Wir müssen alle Geduld haben. Viele fragen sich: Was entsteht aus diesen Großinvestitionen? Teilweise sind es Jahre, Jahrzehnte, die es braucht, um große Erfolge herbeizuführen. Viele der Erfolge, die heute unsere Lebensqualität sichern und unser Leben so angenehm machen, verdanken wir diesen langfristigen Entwicklungsprozessen. Den Wohlstand in diesem Freistaat, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern, verdanken wir diesen Investitionen der letzten Jahrzehnte. Ich danke Ihnen ganz herzlich, dass Sie alle immer wieder die Grundlage dafür schaffen, dass Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Sinne einer zukunftsgerichteten, guten Entwicklung für den Freistaat und seine Bürgerinnen und Bürger wirken können. Ich möchte Sie bitten, auch in Zukunft – und ich weiß, die Zeiten sind schwierig und wir stellen uns alle viele grundsätzliche Fragen in diesen Zeiten wirtschaftlicher und geopolitischer Herausforderungen – nicht nachzulassen in dieser Unterstützung. Denn nur wenn Sachsen mit den neuesten Entwicklungen in Wissenschaft und Forschung Schritt hält, werden sich unser Land und kommende Generationen in Sachsen eine gute Zukunft in Wohlstand sichern können. Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung)
Alexander Dierks
Nachdem der Applaus verebbt ist, danke ich Herrn Staatsminister Gemkow. Wir kommen zur Aussprache zur Fachregierungserklärung in der üblichen Reihenfolge. Die Redezeiten für die Fraktionen wurden wie folgt festgelegt: CDU 32 Minuten, AfD 31 Minuten, BSW 15 Minuten, SPD 12 Minuten, BÜNDNISGRÜNE sowie Die Linke je 10 Minuten. Die Reihenfolge lautet: in der ersten Runde AfD, CDU, BSW, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und der fraktionslose Abgeordnete. Ich erteile nun Herrn Kollegen Urban für die AfD-Fraktion das Wort. Herr Kollege, bitte.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe einen Traum, wie Deutschland wieder innovativ wird. Niemand zahlt Steuern, niemand muss Formulare ausfüllen, niemand muss auf penible Vorschriften zur Arbeitszeit achten oder einen Abfallbeauftragten benennen. Wie wäre das? Wäre das wirklich eine Gefahr für die Umwelt, für das Wohlergehen der Mitarbeiter und eine Gefahr für die Staatsfinanzen? Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn diese real existierende AbfallbeauftragtenVerordnung nicht sofort greifen würden und wenn die Steuern erst dann gezahlt würden, wenn das eigene Unternehmen nach zwei, drei oder vier Jahren richtig brummt, dann sorgt das für eine Entfesselung der Wirtschaft und für einen neuen Gründergeist, und beides braucht unser Freistaat dringend. (Beifall AfD) Ich träume davon, dass wir in Sachsen eine zweite Gründerzeit starten wie im ersten vereinten Deutschland 1871. Damals lag die Einkommenssteuer bei 0,62 % für Arme und 4 % für Reiche. Wir sagen deshalb: Für alle Bürger und Unternehmen müssen die Steuern drastisch gesenkt werden, und ganz speziell Unternehmensgründer sollen die Steuern am Anfang gar nicht bezahlen müssen. Wir sagen: Eine neue Gründerzeit ist möglich, wenn der Staat aufhört, seine Bürger und Unternehmen wie Zitronen auszupressen. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren! Die Realität in Bezug auf Unternehmensgründungen und Unternehmertum in Deutschland ist mehr als ernüchternd, auch wenn die Regierung etwas anderes verkündet. Seit 2019 hat Deutschland eine halbe Million Selbstständige verloren. Trotz gegenteiliger Jubelmeldungen der sächsischen Regierung ist die Zahl der Gründer in Vollzeit im Jahr 2023 um 8 % zurückgegangen. Es geht eben nicht nur darum, erfolgreich Steuergelder auszugeben; die Frage ist, was daraus für unsere Wirtschaft entsteht. Es gibt also wenig Grund zur Freude, Herr Gemkow. Wir brauchen tatsächlich eine neue Gründerzeit, insbesondere auch für Forschung und Entwicklung, darin gebe ich Ihnen recht. Mit genau diesem Versprechen wollten Sie, Herr Gemkow, vor einem halben Jahr Bremsklötze beseitigen und Hochschulen dazu bringen, sich selbst an Ausgründungen zu beteiligen. Was für ein Zufall, dass kurz darauf gleich acht sächsische Hochschulen und zwei aus Thüringen die Start-up-Campusallianz gründeten, mit dem Ziel, Unternehmertum und Gründungskultur zu fördern. Welch ein Glück, dass seit Juli 2025 ein neues mitteldeutsches Gründungszentrum, die boOst Startup Ecosystem GmbH, durch den Bund gefördert wird. Das Ziel ist, ein Fundament für die nächste Generation von Hightech-Unternehmen made in Germany zu legen. Bis 2030 soll die Zahl wissensbasierter Gründungen verdoppelt werden, von aktuell 100 auf 200 pro Jahr. Hochgesteckte Ziele, keine Frage, aber seien wir einmal ehrlich: Wie viele Gremien, Allianzen, Zentren und Plattformen brauchen wir eigentlich noch? Bereits 2019, also vor sechs Jahren, haben wir uns für eine stärkere Förderung von Unternehmensausgründungen aus der Wissenschaft eingesetzt. Die CDU lehnte unseren Antrag natürlich ab. Aber nicht nur das, die CDU sagte auch: Wir brauchen ein positives Bild des Unternehmers, wir brauchen attraktive Bedingungen für Investoren. – Und heute, nach sechs Jahren, haben wir was? Nichts! Ganz im Gegenteil, für Ihren Koalitionspartner SPD sind Unternehmer vor allem eines: Reiche, Profitgierige und Ausbeuter. Und schauen Sie noch ein Stück weiter nach links zu Ihren neuen politischen Busenfreunden: Für Die Linke sind Unternehmer Superreiche, böse Kapitalisten oder faule Erben. Ich frage Sie, Herr Gemkow: Sieht so für Sie das positive Bild des Unternehmers aus? Ich sage Ihnen, wer Unternehmer als „profitgierige Heuschrecken“ beschimpft, zerstört den Gründer- und Erfindergeist in Deutschland. Wenn Sie, liebe Kollegen von der CDU, eine unternehmerfreundliche Politik in Sachsen wollen, dann müssen Sie sich als Allererstes von Ihrem Koalitionspartner SPD trennen. (Beifall AfD) Wie war das mit der zweiten Aussage der CDU, den attraktiven Bedingungen für Investoren? Schauen wir einmal gemeinsam auf die tatsächlichen Zahlen der letzten sechs Jahre: 2019 erhielten insgesamt 17 sächsische Start-ups eine Finanzierung, sogenanntes Risikokapital, von insgesamt 78 Millionen Euro. Sechs Jahre später, 2024, waren es noch sechs Start-ups mit insgesamt nur noch 15 Millionen Euro. Das ist ein Rückgang um mehr als 60 % bzw. ein Rückgang um 80 %, was die Finanzierungssumme angeht. Selbst wenn man die Coronazeit berücksichtigt, liegt Sachsen damit im Ländervergleich ganz weit hinten. Zum Beispiel Berlin: 2024 gab es hier insgesamt 132 Finanzierungsrunden mit 1,5 Milliarden Euro Risikokapital. Das ist das hundertfache Investorenkapital wie in Sachsen. Sie, liebe CDU, haben in den letzten Jahren den Gründerstandort Berlin einfach davonziehen lassen und es nicht geschafft, Sachsen gleichwertig aufzustellen. (Christian Hartmann, CDU: So ein Unsinn!) Und das, auch das muss ich sagen, obwohl in Sachsen rund 30 % mehr Steuergeld für einen Studienplatz ausgegeben werden. Konkret heißt das: Berlin gab 2022 rund 8 000 Euro Steuergeld pro Studienplatz aus, Sachsen hingegen 11 000 Euro. Zurecht kritisiert der Sächsische Rechnungshof diesen verschwenderischen Umgang mit Steuergeldern; denn Geld mit vollen Händen auszugeben, ist zu wenig. (Christian Hartmann, CDU: Ooh!) Jeder Unternehmer erwartet von seinen heutigen Investitionen auch einen Gewinn für die Zukunft, und das muss auch an den Hochschulen sowie in Wissenschaft und Forschung gelten. Was das Wissenschaftsland Sachsen dringend braucht, ist erstens ein positives Bild des Unternehmers, zweitens ein investorenfreundliches Klima und drittens mehr marktorientierte Forschung an unseren Hochschulen und weniger Gender-Gaga. Sehr geehrte Damen und Herren! An dem Thema Stärkung der Gründerkultur in Sachsen laboriert die Regierungspartei CDU aber schon deutlich länger, nämlich seit 20 Jahren. Seit 2002 gibt es die Innovationsplattform futureSAX, zunächst als Projekt der Sächsischen Aufbaubank, später als GmbH des Freistaates. Ihr Ziel ist, Innovationsakteure zu vernetzen und das Innovationsland Sachsen sichtbar zu machen. Das klingt doch nach einem Erfolgsrezept. Ich frage mich nur, warum wir dann immer wieder die Weichen für die Zukunft des Wissenschaftslandes Sachsen stellen müssen. Ist vielleicht doch nicht alles so glanzvoll, wie es dargestellt wird? Bereits 2019 übte der Sächsische Rechnungshof Kritik. Man sah keine Notwendigkeit zur Gründung einer eigenständigen futureSAX GmbH zusätzlich zu der bereits bestehenden Wirtschaftsförderung in Sachsen. Kurz gesagt: Keine überflüssigen Doppelstrukturen auf Kosten der Steuerzahler! Wo sind nun die sichtbaren Erfolge von 20 Jahren futureSAX-Netzwerk? Oder anders gefragt: Wissen Sie eigentlich, was all Ihre Maßnahmen zur Stärkung der Gründerkultur in Sachsen bisher wirklich gebracht haben? Ich habe den Eindruck, dass Ihre ganze Wissenschaftslandschaft vor allem dazu dient, Verwaltungsbeamte zu beschäftigen und halbstaatliche Strukturen zu finanzieren; aber Unternehmensgründer bringt sie kaum hervor. Ihre Politik ist, mit viel Aufwand wenig Nutzen zu produzieren. Es sollte aber genau umgekehrt sein. Meine Damen und Herren! Natürlich haben wir in Sachsen ganz unabhängig von der Politik hervorragende Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Ein Beispiel sind die TU Freiberg und der Chemieanlagenbau Chemnitz, heute unter anderem Namen. Nach vielen Jahren erfolgreicher Kooperation haben sie Deutschlands fortschrittlichste und größte Anlage zur Herstellung von synthetischem Treibstoff in Betrieb genommen. Jetzt fehlt nur noch die Freigabe von synthetischem Kraftstoff durch die CDU. Dann kann dieses Unternehmen wirtschaftlichen Erfolg einfahren. Natürlich gibt es auch sehr erfolgreiche Hochschulausgründungen. Zum Beispiel die Novaled GmbH, gegründet 2001 an der TU Dresden. Sie produziert organische Halbleiter und Leuchtdioden. Seit 2013 ist sie eine Tochter von Samsung. Das ist ein Erfolg. Oder auch C-LEcta, ein weltweit tätiges Biotechnologieunternehmen aus Leipzig, gegründet 2004 aus der Uni Leipzig heraus. Es stellt Enzymprodukte für die Pharma- und Lebensmittelindustrie her. Doch was fällt sofort auf? Diese beiden Beispiele sowie auch die meisten Start-ups stammen aus Dresden, Leipzig und Chemnitz, um genau zu sein: 72 %. Wir sehen darin ein Problem. Unternehmensgründungen finden heute schwerpunktmäßig vor allem in unseren drei großen Städten statt. Was Sachsen braucht, um ein attraktiver Standort für Unternehmensgründer zu werden, ist erstens eine ehrliche Erfolgsmessung der Unterstützerstrukturen für Unternehmensgründer, zweitens die längerfristige Begleitung von Gründungen gerade im Bereich Hochschultechnologien und drittens eine gezielte Gründungsförderung in den Mittelzentren und im ländlichen Raum. Um es einmal bildlich zu sagen: Wir brauchen nicht nur einzelne Leuchttürme. Wir brauchen ein Lichtermeer an Unternehmensgründungen. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Gemkow, natürlich freue ich mich, dass Sie, unser Wissenschaftsminister, mehr Hochschulabsolventen und Forscher zu Firmengründungen motivieren möchten. Aber müsste diese Motivierung nicht viel eher beginnen? Unsere Antwort ist ein klares Ja. Wie wäre es, bereits Kindern und Jugendlichen ausreichend Wirtschaftswissen und Begeisterung für Technik zu vermitteln? (Staatsminister Sebastian Gemkow: Finde ich gut!) – Sie finden es gut? Ich finde es auch gut. – Sie hätten das bereits 2022 haben können, wenn Sie damals unseren Anträgen zugestimmt hätten. Auch in Zukunft werden Sie die Möglichkeit haben, unseren konstruktiven Vorschlägen zuzustimmen. So schlagen wir zum Beispiel vor, bereits in den Kindergärten einen verbindlichen Bildungsplan zu verfolgen. Auch wenn Sie diesen Antrag bestimmt wie immer aus ideologischer Borniertheit und Brandmauerdisziplin ablehnen, will ich Ihnen trotzdem sagen, was dieser Antrag mit meinem zweiten Traum zu tun hat. Ich träume davon, dass in Sachsen der Tüftler- und Erfindergeist bereits im Kindergarten geweckt wird. Das beginnt spielerisch mit ein paar Legobausteinen und endet vielleicht mit neuen Weltmarktführern direkt aus unserer Heimat. Das ist mein Traum. Sachsen sollte innovativ und zugleich familienfreundlich sein. Weitergetragen werden muss diese Technikbegeisterung in unseren Schulen mit einem verbindlichen Wirtschaftsunterricht ab Klasse 7 und mit einer Vielzahl von praktischen Bezügen. Natürlich reichen ein paar Unterrichtsstunden Wirtschaftswissen allein nicht aus. Zur Wahrheit gehört auch, dass es Willen, Anstrengung und Eigenmotivation braucht. Wenn Lehrer auf der einen Seite sagen, sie vermissten heute zunehmend Wissensdrang und Lernbereitschaft, und vor allem Politiker von weit links sagen, dass wir lieber mehr Psychologen und weniger Benotungen brauchten, dann passt da etwas überhaupt nicht zusammen. Das, was Kinder und Jugendliche zu Hause, in der Kita oder in der Schule beigebracht bekommen, was ihnen vorgelebt wird, das prägt sie für ihr ganzes Leben. Wenn Leistung nichts mehr wert ist, wenn Fleiß nicht mehr belohnt wird, wenn der Anspruch an die eigene Zukunft „Hauptsache Spaß“ und eine Work-Life-Balance ist, dann wird es nichts mit der Zukunft des Wissenschaftslandes Sachsen, Herr Gemkow. Wenn dazu noch Kinder aufs Gymnasium geschickt werden, die hinsichtlich Leistungsbereitschaft und persönlicher Eignung völlig fehl am Platz sind, dann wird es auch nichts mit der Exzellenz unseres wissenschaftlichen Nachwuchses. Schauen wir einmal zu unseren potenziellen Wissenschaftlern, zu unseren Studenten. Wenn wir Glück haben, finden wir Abiturienten, die auch ohne Vorkurs in Mathe und Physik studierfähig sind. Wenn diese sich dann noch für ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium entscheiden, dann ist das ein großes Glück. Wenn sie am Ende den Abschluss erfolgreich schaffen und in Sachsen bleiben, dann ist das der Glückstreffer. Ich übertreibe? Leider sieht die Realität gerade bei MINTund Ingenieurstudiengängen genauso aus. In den letzten zehn Jahren sank die Zahl der Studienanfänger in diesen Bereichen von 46 auf 42 %. Das klingt vielleicht nicht dramatisch. Aber schaut man genauer hin, dann sind es vor allem ausländische Studenten, die das Fehlen von sächsischen Bewerbern bei MINT- und Ingenieurstudiengängen ausgleichen. Insgesamt stieg die Zahl der ausländischen Studienanfänger in Sachsen in den letzten zehn Jahren von 25 auf 33 %. Allein an der TU Freiberg, der Uni mit dem höchsten Anteil an MINT- und Ingenieurstudiengängen, ist die Zahl ausländischer Studienanfänger von 33 auf 85 % gestiegen. Zum Vergleich: An der Uni Leipzig ist die Anzahl der Studenten aus dem Ausland mit 11 % seit zehn Jahren unverändert. Woran liegt das? Ich kann es Ihnen sagen: In Leipzig sind nur etwa 20 % der Studiengänge aus dem ingenieurs- und naturwissenschaftlichen Bereich. Kurz gesagt: Studenten aus dem Ausland kommen zu uns, weil sie hier Ingenieur und Naturwissenschaftler werden wollen. An sich wäre das kein Problem, gerade wenn die einheimischen Bewerber fehlen. Aber bleiben denn diese Studenten aus dem Ausland später in Sachsen? Hierbei, Herr Gemkow, dürfen wir uns die Realität nicht zurechtbiegen. Die neueste Absolventenstudie zeigt, dass 40 % der MINTAbsolventen und Ingenieure nicht in Sachsen bleiben. Von den ohnehin mageren 15 % deutscher Studenten an der TU Freiberg bleiben rechnerisch am Ende etwas mehr als die Hälfte, also 8 %. Und von den ausländischen Studenten? In der Studie konnte nur ein sehr kleiner Teil der ausländischen Absolventen befragt werden. Ein Grund dafür war die nicht vorhandene Erreichbarkeit im Ausland. Schon daraus kann man schließen, dass der Großteil der ausländischen Absolventen nach dem Studium Sachsen wieder verlässt. Das ist ein Problem. Noch einmal zur Klarheit: An der TU Freiberg studieren 85 % Ausländer. Der größte Teil von ihnen verlässt Sachsen nach dem Abschluss wieder. Was bedeutet das? Wir bilden kostenlos aus. Wir geben wertvolles Know-how ins Ausland, aber wir haben nichts davon. Das ist das Ergebnis der planlosen Hochschulpolitik der CDU in Sachsen über die letzten Jahre. (Beifall AfD – Zuruf Sören Voigt, CDU) Auch deshalb spricht sich die AfD für Studiengebühren aus. Internationale Studenten, die bei uns studieren wollen, müssen sich an den Kosten des Studiums beteiligen. Das ist nicht verfassungswidrig, das ist nicht ausländerfeindlich, das ist gesunder Menschenverstand. In vielen Ländern der Welt ist das selbstverständlich. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD steht für Innovation, Fortschritt und Wissenschaft statt Ideologie. Die AfD steht für eine wirtschaftsfreundliche Politik. Sie setzt sich für die Stärkung der deutschen Tugenden ein. Nur mit Fleiß und Leistungsbereitschaft werden wir unser Land aus der Rezession führen. Die CDU von Ministerpräsident Kretschmer dagegen steht für Stillstand, für eine jeden Erfindergeist erdrückende Bürokratie, für grüne Klimaplanwirtschaft und für eine Vernachlässigung von Kita, Schule und Bildung. Die CDU ist deshalb nicht in der Lage, die richtigen Antworten auf das anbrechende Zeitalter der künstlichen Intelligenz zu finden. Das Stichwort KI bringt mich zu meinem dritten Traum. Ich träume von einem schlanken Staat, der in Sekundenschnelle die Probleme unserer Bürger und Unternehmen löst. Mit künstlicher Intelligenz ist das möglich und sogar mit viel weniger Personal als bisher. Meine Aufforderung an Sie, Herr Gemkow, – Sie können sie auch gern an unseren Ministerpräsidenten weitergeben –: Hören Sie auf, die Verwaltungsstrukturen immer weiter aufzublähen! Wagen Sie die friedliche Revolution mit der künstlichen Intelligenz! (Oh-Rufe CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Bauen Sie unsere Behörden so um, dass diese Behörden nicht mehr eine zusätzliche Belastung bilden, sondern einen echten Mehrwert für unsere Bürger und Unternehmen generieren! Der Staat muss den Bürgern dienen und nicht umgekehrt. Selbstverständlich hat künstliche Intelligenz auch ihre Schattenseiten. Im KI-Zeitalter überleben die Klügsten und Innovativsten. Künstliche Intelligenz ersetzt bestimmte einfache Bürotätigkeiten. Das Leitbild eines beginnenden Zeitalters der künstlichen Intelligenz wird deshalb nicht der brave Verwaltungsbeamte sein, sondern der kreative technikaffine Querdenker. Diesen innovativen Querdenkern das Arbeiten so einfach wie möglich zu machen, muss deshalb die Aufgabe jeder modernen Regierung sein. Sehr geehrte Damen und Herren! Fleiß, Wissenschaft, Kreativität und Gründergeist waren die Grundlagen für den wirtschaftlichen Erfolg Sachsens. Diese Tugenden sind Teil unserer sächsischen Kultur und unsere Art zu leben. Das Potenzial für eine neue Gründerzeit in Sachsen ist vorhanden. Geben Sie, geben wir diesem Potenzial die Freiheit, sie stark und ungebremst zu entfalten! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
Alexander Dierks
Das war Kollege Urban für die AfD-Fraktion. Mir wurde gerade gespiegelt, dass ich bei der Aufzählung der Reihenfolge und den entsprechenden Redezeiten die SPD unterschlagen habe. Sie hat selbstverständlich im Anschluss an CDU und BSW in Person von Herrn Eisenblätter – wenn ich richtig informiert bin – die Gelegenheit, zur Fachregierungserklärung auszuführen. Wir schreiten aber in der Rednerreihenfolge fort. Auf dem Weg zum Pult befindet sich schnellen Schrittes Herr Kollege Fritzsche von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.
Oliver Fritzsche CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir sprechen heute über die Zukunft des Wissenschaftslandes Sachsen, über eine Zeit voller Herausforderungen, aber auch voller Chancen. Für uns als CDU-Fraktion ist klar, dass unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen ein Schlüssel für eine gute Zukunft unseres Landes sind. Herr Urban, hierzu möchte ich sehr deutlich Folgendes sagen: Unsere Hochschulen und unsere Wissenschaftslandschaft haben nicht nur eine wirtschaftliche Dimension, sondern auch eine gesellschaftliche, kulturelle und soziale Dimension. Wir alle wollen in einer freien, weltoffenen und demokratischen Gesellschaft friedlich zusammenleben. Deshalb dürfen Sie das nicht so verkürzt darstellen. (Beifall CDU und Die Linke) Sehr geehrter Herr Staatsminister Gemkow, vielen Dank für die Fachregierungserklärung und von dieser Stelle vielen Dank an alle, die sich in Vergangenheit und Gegenwart um die sächsische Wissenschaftslandschaft verdient gemacht haben. (Beifall CDU und Staatsregierung) Ich möchte noch einmal Folgendes feststellen: Sachsen verfügt über eine exzellente und dicht verwobene Hochschul- und Forschungslandschaft. Das ist ein klarer Standortvorteil in herausfordernden Zeiten. Der Freistaat beherbergt vier Universitäten, fünf Hochschulen für angewandte Wissenschaften, fünf Kunsthochschulen und die Duale Hochschule Sachsen mit sieben Standorten, dabei fünf außerhalb der großen Städte. Das heißt, auch in diesem Bereich betreiben wir aktive Strukturpolitik. Darüber hinaus ergänzen zahlreiche staatlich anerkannte und private Hochschulen die sächsische Hochschullandschaft. Diese dichte Struktur bildet die Grundlage unserer Landschaft hier in Sachsen. Die Frage ist nun: Wie stärken wir dieses System, damit es in turbulenten und schwierigen Zeiten trägt? Sachsen verfügt zusätzlich über rund 50 außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, beispielsweise Fraunhofer und die Leibniz-Gemeinschaft, Max Planck- und die Helmholtz-Einrichtungen sowie unsere landeseigenen Forschungsinstitute – eine thematisch breite Landschaft von der Mikro- und Nanoelektronik über Materialwissenschaften bis zur Biomedizin. Diese Institute sind wesentliche Partner für Transfer und Innovation in unserem Freistaat. Mit diesem Netzwerk, einer verlässlichen Grundfinanzierung und den gezielten Fördermaßnahmen haben wir die Zutaten für eine forschungsstarke Zukunft. Ziel und Ergebnis sind klar: Transfer, Ausgründung und internationale Vernetzung. Diese Dichte an Einrichtungen macht uns europaweit und international sichtbar. Die beiden Großforschungszentren, die sich nun im Aufbau befinden – Minister Gemkow hat darauf hingewiesen –, werden diese Sichtbarkeit noch weiter verstärken. Wir stehen zu unserer Verantwortung und stellen im Wissenschaftsetat jährlich rund 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Zuschussvereinbarung des Freistaates, welche mit unseren staatlichen Hochschulen geschlossen wurde, sieht eine dauerhafte Finanzierung der sächsischen Hochschulen auf einem hohen Niveau vor. Diese Mittel sind die Grundlage, aber sie wirken nur, wenn Forschung und Hochschule eng mit Wirtschaft und Gesellschaft verbunden sind. Auch die Bindung der Absolventinnen und Absolventen ist ein zentrales Ziel im Wissenschaftsland Sachsen. Unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen bieten hervorragende Bedingungen für Studium und Lehre. Das zeigen auch die Ergebnisse der aktuellen Sächsischen Absolventenstudie. Seit dem Jahr 2008 werden die Absolventinnen und Absolventen unserer Hochschulen regelmäßig nach der Zufriedenheit mit dem Studium sowie ihren Perspektiven für den Berufseinstieg befragt. Kein anderes Bundesland verfügt über vergleichbar umfassende Daten zum Berufseinstieg und Berufsverlauf seiner Studentinnen und Studenten. Ein zentrales Ergebnis der Studie ist der sogenannte Klebeeffekt, das heißt, die sehr hohe Bindung der Absolventinnen und Absolventen an den Freistaat Sachsen. Deutlich wird dabei, dass diejenigen, die hier studieren, zu großen Teilen im Freistaat bleiben. Dies gilt insbesondere für die Examensstudiengänge, beispielsweise Medizin, aber auch Rechtswissenschaften und vor allem das Lehramt. Laut der neuesten Studie treten über 60 % der Absolventinnen und Absolventen ihre erste Beschäftigung in Sachsen an. Über die Jahre hinweg hat sich diese Zahl kontinuierlich erhöht. Bei den hier Aufgewachsenen – den sogenannten Landeskindern – sind es sogar über 80 %. Auch hier stieg die Zahl im Vergleich zu den vorherigen Studien an. Der Klebeeffekt des Studiums insgesamt darf nicht unterschätzt werden; denn 44 % derer, die für das Studium nach Sachsen gekommen sind, beginnen hier ihre Erwerbsbiografie. Fragt man nun die Absolventen, ob sie ihr Studium erneut in Sachsen beginnen oder es hier zu Ende führen würden, antworten immerhin 94 % mit Ja. Das ist doch ein deutliches Signal für die hohe Qualität der Ausbildung im Freistaat. Zudem zeigen die Beschäftigungsquoten gute Perspektiven in Sachsen nach dem Studium. Unser Ziel ist es, in Zukunft Fachkräfte zu binden, um die sächsische Wirtschaft zu unterstützen. Auch im Bereich der Forschung wird großartige Arbeit geleistet. Selbstverständlich benötigen wir auch hier noch mehr Austausch mit den Unternehmen, zwischen Unternehmen und Hochschulen und einen starken Transfer innovativer Ergebnisse. Erfolgreiche Ausgründungen können gelingen – auch das klang in der Rede von Herrn Urban an –, und deshalb sollte man es deutlicher nach vorn stellen. Es gibt zahlreiche Beispiele: die Novaled GmbH in Dresden, die Wandelbots, die DuCem Unternehmensgesellschaft in Freiberg, die SaxonQ GmbH an der Uni Leipzig oder ESTER Biotech an der Uni Leipzig. Diese beschäftigen sich mit unterschiedlichen Fragestellungen. Auch hier gibt es die Spannbreite von der Materialwissenschaft bis zur Biomedizin. All diese Beispiele zeigen: Aus exzellenter Forschung entstehen Arbeitsplätze, Wertschöpfung und internationale Sichtbarkeit. Klar ist aber auch: Im Transfer in die Wirtschaft müssen wir in Zukunft noch besser werden, Ausgründungen müssen und sollen nach unseren Möglichkeiten besser unterstützt werden. Neben einer kompetenten Beratung ist dabei die finanzielle Unterstützung sehr hilfreich. Auch hierfür ist ein langer Atem wichtig. Lassen Sie mich damit noch zu einem besonders wichtigen Punkt kommen: der Internationalisierung als ein wesentlicher Bestandteil unserer Fachkräftestrategie. Der Fachkräftemangel trifft unsere Wirtschaft insbesondere im MINT-Bereich. Auf die demografischen Herausforderungen, die sowohl an den Hochschulen als auch in der Gesellschaft insgesamt auf uns zukommen, hat Sebastian Gemkow bereits hingewiesen. Internationale Studentinnen und Studenten bieten hier eine große Chance. Die Zukunft Sachsens als Wissenschaftsland hängt maßgeblich davon ab, ob wir ausreichend qualifizierte Fachkräfte finden und diese auch bei uns binden, im besten Falle hier ausbilden und ihnen ein Leben im Freistaat Sachsen ermöglichen. Die sächsischen Zahlen sind nicht schlecht. Aber natürlich können wir hierbei noch besser werden. Auch dies zeigt die Sächsische Absolventenstudie, die bereits mehrfach zitiert wurde. Diese zeigt, dass wir in diesem Bereich gut aufgestellt sind, aber auch, dass die Verbleibsquoten noch nicht so hoch sind wie bei deutschen Studentinnen und Studenten. Dafür gibt es eine Vielzahl von Gründen, welche ich an dieser Stelle nur kurz anreißen möchte. Es gibt immer noch zahlreiche Sprachbarrieren im Alltag, aber auch im Studium und nicht zuletzt beim Eintritt in den Arbeitsmarkt. Während des Studiums haben gerade internationale Studierende mit fehlenden Nebenjoboptionen zu kämpfen. Sie haben eine Reihe von Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt. Aber – und das muss man eben auch sagen – sie machen von Zeit zu Zeit auch Erfahrungen mit Diskriminierung und der persönlichen Sicherheit. Diese Dinge müssen stärker diskutiert werden. Es kann nicht sein, dass gerade jüdische Studentinnen und Studenten Sorge um Leib und Leben haben müssen, weil propalästinensische Gruppen den Campus dominieren. (Beifall CDU und SPD) Ebenso kann es nicht sein, dass Studentinnen und Studenten aus Afrika sich um ihre Sicherheit sorgen, weil rechtsextreme Gruppen, Freie Sachsen und andere den angeblich willkommenen kenianischen Austauschstudenten nicht vom somalischen Asylbewerber unterscheiden. Diese Unterscheidung wäre fatal, aber wir müssen mit einer klaren Botschaft, dass wir diesen Rassismus hier nicht dulden, nach außen treten und der Welt ein klares Signal des Willkommens setzen. Ansonsten geraten wir allein schon aus demografischen Gründen in allergrößte Schwierigkeiten. (Beifall CDU und SPD) Insgesamt müssen wir die Ursachen noch besser analysieren, was es denn ausmacht und wie es in Zukunft besser gelingen kann, ausländische Studentinnen und Studenten nicht nur ins Land zu holen, sondern auch nach dem Abschluss ihres Studiums an den heimischen Arbeitsmarkt zu binden. Genau hier setzen viele Universitätsstädte schon an, zum Beispiel mit Welcome-Centern in Leipzig und Dresden; aber auch an den kleineren Hochschulstandorten gibt es entsprechende Initiativen. Auch diese Initiativen müssen in Zukunft mit den Arbeitgebern vor Ort besser vernetzt werden. Abschließend ist festzuhalten: Sachsen verfügt über Talente, die notwendigen Strukturen sowie eine gesicherte Finanzierung. Jetzt kommt es darauf an, Forschung auch in Wertschöpfung zu verwandeln und internationale Absolventinnen und Absolventen als Fachkräfte zu binden. So bleibt Sachsen ein Wissenschaftsland von europäischem und internationalem Rang für die Menschen von hier und für die, die zu uns kommen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)
Alexander Dierks
Das war Kollege Fritzsche für die CDU-Fraktion. Für das BSW ergreift nun Kollege Scheibe das Wort.
Prof. Dr. Jörg Scheibe BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Staatsminister, wir begrüßen Ihre heutige Fachregierungserklärung zur Zukunft des Wissenschaftslandes Sachsen und erkennen an, dass die Staatsregierung sich dieses wichtigen Themas annimmt und langfristige Fortschritte erreicht worden sind. Diese in Ihrer Erklärung genannten Erfolge, etwa bei den Exzellenzclustern, verdienen unsere Anerkennung. Nicht zu unterschätzen ist bei der Erreichung dieser Erfolge aber auch die Eigenleistung der Wissenschaftler, die diese Forschung betreiben und die zunehmend mit neuen Herausforderungen der Bürokratie und Verwaltung konfrontiert sind, die ihre eigentlichen Aufgaben zunehmend erschweren. Dieses Problem trifft gleichermaßen Wissenschaftler und innovative Unternehmen in Sachsen. Wir müssen in einigen Punkten mehr Initiative zeigen, die aus unserer Sicht notwendig ist, um Sachsen zukunftssicher zu machen. Wir als Bündnis Sahra Wagenknecht fordern in dieser Legislaturperiode grundsätzlich eine Steigerung der Zuschüsse des Freistaates bei der Forschung und der dazugehörigen Ausbildung. Das betrifft auch die Vorbereitung von Anträgen an die DFG und das BMBF sowie die Beteiligung an drittmittelstarken Forschungsgemeinschaften – sowohl für laufende Forschungsprojekte als auch europäische Projekte, zum Beispiel EuProNet. Exzellente Forschung muss konkret in der Wirtschaft Fuß fassen können, um Wohlstand und Fortschritt zu generieren. Dabei stellen Forschung und Entwicklung hohe Anforderungen an die Investitionsvolumina der sächsischen Unternehmen. Der Freistaat kann und sollte durch Investitionszuschüsse gezielt Impulse in diesem Bereich setzen. Nur durch Investitionen auch in diesem Bereich kann die sächsische Wirtschaft aus der Krise kommen. Diese müssen auch in privaten Unternehmen getätigt werden, damit diese durch unternehmerische Eigeninitiative die passenden Investitionsmöglichkeiten erschließen, Arbeitsplätze schaffen und die Binnenkaufkraft stärken. Ein Zurückfahren von Investitionen in diesem Bereich würde eine Abwärtsspirale Richtung Rezession befördern. Wir als BSW-Fraktion sehen hier größeren Handlungsbedarf als je zuvor. Dabei sind die strukturschwachen ländlichen Räume diejenigen mit dem größten Handlungsbedarf; sie stehen aber gleichzeitig mitunter vor den größten Hürden der Nutzung solcher Fördermaßnahmen im Investitionsbereich. Dies kann aber nicht bedeuten, die Förderung einzustellen; sondern stattdessen muss an den Förderzugängen und der Zielgruppenansprache gearbeitet und die Fördermöglichkeiten aufrechterhalten werden. Bildung ist die Grundlage für künftige Innovationen. (Beifall BSW) Als Innovationsstandorte sollten die Hochschulen umfassend vom Freistaat unterstützt werden. Nur so können wir hoch qualifizierte Fachkräfte ausbilden, die international mithalten können, ob in Start-ups oder etablierten Unternehmen. Auch müssen der bereits erfolgreiche Weg des dualen Prinzips der Integration von Theorie und Praxis sowie die Verbindung zum ländlichen Raum fortgeführt werden. Mit der Gründung der Dualen Hochschule wurde der Hochschulstandort Sachsen weiter gestärkt. Hier müssen jetzt die entsprechenden Mittel zur Etablierung und zur Schaffung der entsprechenden Strukturen bereitgestellt werden. Das im Haushalt eingestellte Geld für die Duale Hochschule reicht dafür aber nicht aus. Wir brauchen gute Arbeitsbedingungen und exzellente Qualität der Ausstattung an den Hochschulen. Dazu gehören die Labore und Bibliotheken wie auch die Studentenwerke und der Hochschulsport. Die dafür eingestellten Haushaltsgelder waren aus Sicht unserer Fraktion ebenfalls nicht genug. Viele junge Menschen wandern manchmal direkt nach der Ausbildung bzw. vor dem Studium aus Sachsen ab. Gründe sind neben besseren Jobaussichten woanders eine angespannte Wohnungslage in den Großstädten und vor allem die mangelnde Infrastruktur im ländlichen Raum. Die Abwanderung wird nur gestoppt, wenn wir im ländlichen Raum ernsthafte und langfristige Perspektiven schaffen, wozu die Stärkung der Ortskerne und der Ausbau des Bahnnetzes genauso gehören wie der Ausbau der digitalen Infrastruktur. Nur mit einem starken ländlichen Raum können wir den Druck auf die Großstädte mindern und Sachsen flächendeckend attraktiv für Fachkräfte machen. Über die schmerzhaften Minderausgaben im Bereich der angewandten Forschung und die Gefahren für das Wirtschaftswachstum in Sachsen habe ich bereits in der Haushaltsdebatte im Juni das Nötige gesagt. Kürzungen im jetzigen Doppelhaushalt ausgerechnet bei der Finanzierung, zum Beispiel des Barkhausen Instituts, sehen wir mit Sorge, denn es ist ein bedeutender Bestandteil der sächsischen Forschungslandschaft zur wirtschaftlichen und technischen Entwicklung. Insbesondere im Bereich des Silicon Saxony, beispielsweise im Bereich Chipdesign, leistet es einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der Hoch- und Spitzentechnologie. Es ist investiv auszubauen; denn es kommt dem Freistaat im Hinblick auf seine Zukunftsfähigkeit in besonderer Weise zugute. Leider setzt auch hier das „Streichquartett“ den Rotstift an. (Beifall BSW) Grundsätzlich muss sich Sachsen angesichts der weltpolitischen Lage in der nächsten Zeit stärker Asien zuwenden und die Beziehungen zu aufstrebenden Wissenschaftsnationen wie China, Südkorea, Japan, Vietnam und Singapur ausbauen. Die wissenschaftlichen Verbindungsbüros in Chile, Indien, Usbekistan oder der Mongolei sind ein sehr begrüßenswerter Anfang; jedoch sollte unser wissenschaftliches Verbindungsbüro im chinesischen Sprachraum nicht auf Taiwan fokussiert bleiben. (Beifall BSW) Die Verbindungsbüros müssen auch den wichtigsten Herkunftsländern der wissenschaftlichen Spitzenkräfte und Studenten Rechnung tragen; sonst sind sie ineffizient und schlecht verteilt. Während wir uns traditionell immer noch stark auf europäische Partner konzentrieren, verpassen wir enorme Potenziale in Regionen, die inzwischen bei Zukunftstechnologien führend sind. Das bedeutet: Die Forschungskooperationen mit asiatischen Top-Universitäten sollten gezielt ausgebaut werden. Der Studentenaustausch mit Asien muss intensiviert werden, um voneinander zu lernen und internationale Netzwerke zu knüpfen. Mehr gemeinsame Forschungsprojekte in Bereichen wie künstliche Intelligenz, Quantencomputing, Robotik, Mikrochipproduktion und Biotechnologie würden Sachsens Position als Wissenschaftsstandort weiter stärken. Die Globalisierung der Wissenschaft schreitet voran – Sachsen darf den Anschluss nicht verlieren. Eine zu starke Orientierung auf die USA und die EU wird den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts nicht gerecht. (Beifall BSW) In herausfordernden Zeiten müssen mutige Entscheidungen getroffen werden. Wir brauchen Investitionen in Zukunftstechnologien – auch auf Kosten einer vorübergehenden Schuldenaufnahme. Dies werden wir auch in der nächsten Haushaltsverhandlung kontinuierlich als Handschrift eines von uns eventuell mitzutragenden Haushalts deutlich machen. Der Freistaat Sachsen sollte stärker in Schlüsseltechnologien wie Halbleiterproduktion, Quantencomputing und künstliche Intelligenz investieren und öffentlich-private Partnerschaften fördern, um private Investitionen zu hebeln. Nur so können wir langfristig wettbewerbsfähig bleiben und Wertschöpfung in Sachsen halten. Kurzsichtige Sparpolitik gefährdet unsere Zukunft. (Beifall BSW) Denn nichts gleicht den Rückfall in Forschung und Entwicklung aus, wenn dieser einmal eingetreten ist. Die Zeitenwende liegt in erster Linie an der Teilnahme Sachsens an der sich neu entwickelnden globalen Forschungslandschaft und den ihr folgenden Wertschöpfungsketten. Außerdem sehen wir als BSW-Fraktion es nach wie vor als den falschen Weg an, in der Realität zunehmend Rüstungsproduktion anzusiedeln oder Rüstungsforschung zu fördern, um damit zu versuchen, Konjunktur und Arbeitsplätze zu stützen. (Beifall BSW) Stattdessen sollten wir auf zivile Zukunftstechnologien setzen: erneuerbare Energien, nachhaltige Mobilität und Digitalisierung. Das schafft langfristig sichere Arbeitsplätze und bewahrt unseren Ruf als innovationsfreundliches Land. Dafür braucht Sachsen mehr Start-up-Förderung und sollte grundsätzlich die Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen für Start-ups prüfen. Die Start-up-Landschaft in Sachsen ist stark, doch es fehlt an Kapital und Infrastruktur, um wirklich gute Bedingungen dafür zu schaffen. Sonderwirtschaftszonen mit steuerlichen Anreizen, vereinfachter Bürokratie und günstigen Mieten könnten Gründer anziehen. Gründungszentren sind ein Schritt in die richtige Richtung, müssen aber stärker mit internationalen Partnern vernetzt werden. Das Ziel muss die Verdoppelung der Start-up-Gründungen bis zum Jahr 2030 sein – nicht nur in Dresden und Leipzig, sondern auch im ländlichen Raum. (Beifall BSW) Sachsen hat das Potenzial, globale Marktführer hervorzubringen. Diesen Weg müssen wir weitergehen. Insoweit benennt die Fachregierungserklärung der Staatsregierung wichtige Punkte, für die es jedoch Verbesserungsbedarf an entscheidenden Stellen gibt. Wir fordern deshalb zusammengefasst: Erstens, eine Förderung der sächsischen Unternehmen im wissenschaftlichen Innovationswettbewerb. Zweitens, eine Aufrechterhaltung und Steigerung der Zuschüsse für laufende Forschung. Drittens, eine Erhöhung der Zuschüsse für Ausbildung und Fachkräfte vor Ort in Sachsen. Viertens, eine Strategie zur Intensivierung der internationalen Kooperationen, die die realen Zahlen der Herkunftsländer unserer internationalen Studenten und Spitzenkräfte widerspiegelt. Fünftens, eine Investitionsoffensive durch gezielte Schuldenaufnahme für Zukunftstechnologien. Sechstens, Sonderwirtschaftszonen für Start-ups zur Förderung der Gründungskultur. Siebtens, eine Bildungsoffensive mit Fokus auch auf die Duale Hochschule. Und schließlich, achtens, die Stärkung des ländlichen Raums durch Infrastrukturausbau. (Beifall BSW) So können wir die Herausforderungen unserer Zeit begrüßen, statt sie zum Anlass zu nehmen, sich vor weltweiten Entwicklungen zu verschließen. Gehen wir es gemeinsam an! Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW)
Alexander Dierks
Das war Kollege Scheibe für die BSW-Fraktion. Für die SPD ergreift nun Herr Kollege Eisenblätter das Wort.
Gerald Eisenblätter SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Zukunft des Wissenschaftslandes Sachsen. Ein großes Wort, aber lassen Sie uns ehrlich sein: Es geht um nichts weniger als den Kern unserer Zukunftsfähigkeit. Ich bin Staatsminister Gemkow für seine Ausführungen sehr dankbar. Er hat die Breite unseres Wissenschaftslandes sowie die anstehenden Herausforderungen sehr gut umrissen. Die Diskussion zur Zukunft von Wissenschaft – von Forschung, Lehre und Transfer – ist immer mit Fragen des gesellschaftlichen Fortschritts, von Innovationsfähigkeit und den künftigen Grundlagen für unseren wirtschaftlichen Erfolg verknüpft. Wir blicken heute auf einen sächsischen Wissenschaftskosmos, der im Wesentlichen auf den Entfußt. Vor über 30 Jahren wurden hier die Weichen gestellt. Schon damals erkannte man: Wissenschaft und Forschung sind die Lebensadern unseres Landes. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Ohne starke Hochschulen, ohne leistungsfähige Forschungsinstitute, ohne die klugen Köpfe, die in Laboren und Bibliotheken die Köpfe zum Rauchen bringen, wird Sachsen weder wirtschaftlich noch gesellschaftlich in der 1. Liga spielen. Wir können heute mit Fug und Recht sagen: Sachsen ist ein Wissenschaftsstandort, der in Europa und darüber hinaus gut sichtbar ist. Meine Damen und Herren, im Titel der Regierungserklärung findet sich der Hinweis auf die herausfordernden Zeiten. Wir stehen jetzt an einer neuen Wegmarke. Wir als die scheiden, wie visionär sich das Wissenschaftsland Sachsen weiterentwickelt, ob wir weiterhin in der 1. Liga spielen und welche Innovationen in Zukunft mit dem Label „Made in Saxony“ versehen sein werden. Ich durfte am Wochenende, wie viele von Ihnen, zwei sonnige Tage in Sebnitz verbringen. Viele wissen sicherlich, dass mit dem Sebnitztal die Geschichte von Robert Sputh verbunden ist – ein pfiffiger Sachse, der im Jahr 1892 das Patent für den saugfähigen Holzfilzbierglasuntersetzer, heute besser unter „Bierdeckel“ bekannt, anmeldete und vor Ort die erste industrielle Produktion anschob. Das Beispiel zeigt, wie praxisnahe Forschung, Transfer und Innovation vor 130 Jahren aussahen. Und heute? Die Herausforderungen unserer Zeit sind gewiss andere. Unseren Wohlstand zu mehren bleibt aber auch heute das Ziel. Klar ist: In herausfordernden Zeiten geht es um mehr als Budget und Förderbescheide. Es geht um die Zukunftsfähigkeit Sachsens. Meine Damen und Herren Abgeordneten, stellen Sie sich einmal vor, wir könnten ein wenig in die Zukunft blicken! Gemeinsam reisen wir in die Oberlausitz und stehen auf der Lausitzer Scholle, also dem Lausitzer Granitmassiv. Dort werden wir in einem Besucherzentrum empfangen und es ertönt: „Der Weltraum. Unendliche Weiten. Wir schreiben das Jahr 2050. Das sind die Abenteuer von …“. (Heiterkeit Henning Homann, SPD) Ja, Sie haben richtig gehört. Man wird in 25 Jahren darüber sprechen, dass man von Sachsen aus das Weltall erkundet und Gravitationswellen untersucht. Mit dem Deutschen Zentrum für Astrophysik, einer der beiden Großforschungseinrichtungen, legen wir heute den Grundstein dafür. Damit es aber wirklich heißt „Die Welt kommt nach Sachsen und blickt von der Lausitz aus in die unendlichen Weiten“, braucht es noch mehr Mut und eine gemeinsame Kraftanstrengung. Vor wenigen Wochen wurde die Shortlist für die priorisierten Forschungsinfrastrukturen in Europa – ein sehr sperriges Wort – vorgestellt. Darauf findet sich unter anderem die Vorphase für das Einstein-Teleskop. In der Lausitz finden sich sehr gute geologische Voraussetzungen dafür. Jetzt gilt es, den Lausitzer Granit zu erkunden und ein gemeinsames, europäisches, visionäres Projekt anzustoßen. Dass Sachsen Forschung kann, stellen die beiden weiteren Projekte auf dieser Shortlist dar. Mit DALI, der Dresden Advanced Light Infrastructure, und dem Zentrum für Gen- und Zelltherapie in Regeneration und Transplantation haben wir beste Startbedingungen, um in den nächsten Dekaden Spitzenforschung aus, in und für Sachsen zu generieren. Hinzu kommt das zweite Großforschungszentrum in Nordsachsen, das die Chemie, ihre industriellen Prozesse und den Wandel hin zu einer Kreislaufwirtschaft in den Blick nimmt. Meine Damen und Herren! Man könnte noch weitere Beispiele nennen und viele wurden heute bereits erwähnt, aber ich möchte es für diesen Moment dabei belassen. Alle Projekte eint, dass sie neue Türen aufstoßen, dass wir jetzt eine Reise beginnen und die Früchte dieser Forschung in zehn, 20 oder 30 Jahren ernten werden. Ich bin davon überzeugt, dass wir auf dem richtigen Pfad wandern und jeder investierte Euro gut angelegtes Geld ist, da wir die Rendite später einfahren werden. Ich bin auch davon überzeugt, dass die Wissenschaftler/-innen die Themen der Zeit und der Zukunft in den Blick nehmen und sich den Herausforderungen unserer Zeit stellen. Sie alle werden dazu beitragen, mit den rasanten technologischen Entwicklungen umzugehen, neue Impulse für die Verarbeitung von großen Datenmengen zu geben, aber auch an der Nutzung und Weiterentwicklung von künstlicher Intelligenz zu arbeiten. Es kommen jedoch weitere Herausforderungen auf die Wissenschaft zu. Wir sehen geopolitische Unsicherheiten, die auch unsere Hochschulen treffen. Herr Fritzsche hat ein Beispiel genannt. Kooperationen werden schwieriger, internationale Studierendenmobilität sowie der Austausch unter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern stehen unter Druck. Wir spüren zudem die demografische Entwicklung in Sachsen. Immer weniger junge Menschen beginnen eine Ausbildung oder ein Studium. Daher braucht es Antworten auf den Fachkräftemangel in Wirtschaft und Gesellschaft. Das sind keine kleinen Probleme, sondern fundamentale Fragen. Umso wichtiger ist es, dass wir ein klares Leitbild verfolgen: Sachsen als offene, innovative und demokratische Wissenschaftslandschaft. (Beifall SPD) Werte Abgeordnete! Für uns muss der Grundsatz gelten: Wer Wissenschaft kleinreden will, wer die Arbeit von Forscherinnen und Forschern infrage stellt, weil die Ergebnisse nicht ins Weltbild passen, der greift unsere Demokratie an. Wir dürfen nicht länger dulden, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bedroht oder diffamiert werden. Wir stehen fest an ihrer Seite, denn Wissenschaft steht für Aufklärung und Fortschritt, nicht für populistische Stimmungsmache. Genau diesem Auftrag fühlen sich unsere Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen verpflichtet. Sie wirken in den Regionen und sind Ankerpunkte. Sie schaffen Arbeitsplätze und geben einen unmittelbaren Transfer. Unsere 15 Hochschulen sind das Fundament unserer Wissenschaftslandschaft. Hier haben Grundlagenforschung, Spitzenforschung und anwendungsnahe Forschung, aber auch Lehre, Studium und Weiterbildung ihre Heimat. Klar ist: Im Wechselspiel zwischen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, der Dualen Hochschule Sachsen sowie den Kunst- und Musikhochschulen ist ein attraktiver Hochschulraum entstanden, der dank der vielen außeruniversitären Forschungseinrichtungen noch attraktiver wird. Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die vielen großen und kleinen Erfolge, die wir in den letzten Jahren gemeinsam erzielt haben, sind keine Selbstläufer. Sie müssen verteidigt, ausgebaut und finanziert werden. Gerade in krisenhaften Zeiten dürfen wir die Freiheit von Forschung und Lehre nicht relativieren. Wissenschaft darf nicht instrumentalisiert oder eingeengt werden. Deshalb werden wir auch weiterhin die Wissenschaftsfreiheit vehement verteidigen. Doch auch die übrigen Rahmenbedingungen müssen stimmen. Wer die besten Köpfe nach Sachsen holen und hier halten will, darf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht mit Kettenverträgen und prekären Perspektiven abspeisen. Wir brauchen attraktive Karrierewege, unbefristete Stellen und echte Planungssicherheit. Dazu bedarf es einer soliden Hochschulfinanzierung. Genau diese stellen wir mit der Zuschussvereinbarung bis ins Jahr 2032 sicher. Wir tun gut daran, diesen Vertrag nicht einseitig aufzukündigen. Die Hochschulen vertrauen uns, da sie durch die langfristige Perspektive die notwendige Sicherheit erhalten und gleichzeitig die Freiheit haben, wichtige Zukunftsthemen wie Fachkräftesicherung und Digitalisierung anzugehen. Ich sage Ihnen klar: Wissenschaft ist kein Luxus. Wissenschaft ist die Basis für Arbeitsplätze, medizinischen Fortschritt und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ohne starke Hochschulen wird es weder leistungsfähige Krankenhäuser noch innovative Unternehmen, noch aufgeklärte Demokratinnen und Demokraten geben. Dass unsere Hochschulen hierfür einen Beitrag leisten, wurde jüngst mit den Daten der Sächsischen Absolventenstudie belegt. Minister Gemkow und Herr Fritzsche sind bereits darauf eingegangen; daher möchte ich nur kurz unterstreichen: Über 60 % der Studierenden bleiben für ihre erste Erwerbstätigkeit in Sachsen. Auch der sogenannte Klebeeffekt des Studiums darf nicht unterschätzt werden. 44 % derjenigen, die erst zum Studium nach Sachsen gekommen sind, beginnen hier ihre Erwerbsbiografie. Diese Zahlen sind Auftrag und Herausforderung zugleich. In meiner bisherigen Rede habe ich viel über die Wissenschaft gesprochen, aber stets die Einheit von Forschung und Lehre betont. Diese Symbiose ist seit Jahrhunderten ein Erfolgsgarant. Daher darf nicht nur über die Wissenschaftler/-innen gesprochen werden, sondern unser Blick muss auch auf die Studierenden fallen. Ihnen ein attraktives Studienumfeld sowie beste Studienbedingungen in Sachsen zu bieten, ist der Garant für eine stabile Hochschullandschaft. Die Grundfinanzierung unserer Hochschulen dient auch diesem Aspekt. Doch Studium ist mehr als der Hörsaal. Wie heißt es so schön: Leerer Bauch studiert nicht gern. Ohne die soziale Infrastruktur am Campus funktioniert es nicht. Daher muss es in den kommenden Jahren auch gelingen, die Studierendenwerke so auszustatten, dass sie ihrem sozialen Auftrag gegenüber den Studierenden nachkommen können. Was für die Hochschulen Recht ist, das sollte auch für die Studierendenwerke Praxis werden: mehr Planungssicherheit durch eine Zuschussvereinbarung, Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Wahl: Wollen wir Sachsen in den nächsten Jahrzehnten stark, innovativ und weltoffen halten, oder lassen wir es zu, dass wir im Wettbewerb abgehängt werden? Wir als SPD sagen: Wir haben keine Zeit mehr für Ausreden, für Kleinmut oder für den Rückspiegel. Sachsen braucht Mut zur Zukunft, und dieser Mut beginnt mit starken Hochschulen, exzellenter Forschung, guten Arbeitsbedingungen, internationalem Austausch und einem breiten Studienangebot. Alles andere bedeutet Rückschritt und Rückschritt können wir uns nicht leisten. Sachsen soll nicht nur Heimat der Tradition sein, sondern auch Motor der Zukunft.
Gerald Eisenblätter SPD
Dafür kämpfen wir, und deshalb werden wir alles tun, um das Wissenschaftsland Sachsen in diesen herausfordernden Zeiten stark, frei und erfolgreich zu halten. Vielen Dank. (Beifall SPD, Sören Voigt, CDU, und Staatsministerin Petra Köpping)
Alexander Dierks
Das war Herr Kollege Eisenblätter für die SPD-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN erhält nun Frau Kollegin Dr. Maicher das Wort. Bitte, Frau Kollegin.
Dr. Claudia Maicher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bedeutung unserer Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen für Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklung hat Herr Staatsminister Gemkow in seiner Erklärung herausgestellt. Er hatte eine ganze Reihe guter Nachrichten für den Wissenschaftsstandort Sachsen in der Mappe gehabt und die herausragende Arbeit der Forschenden in unserem Land gewürdigt. Ich habe das als Werbeblock für die Vielfalt und Güte unserer Forschungslandschaft verstanden, der an uns Abgeordnete gerichtet ist. Sie können sich sicher sein: Wir BÜNDNISGRÜNEN wissen um die strategische Bedeutung von Forschung und Wissenschaft. Wir wollen, dass die Dynamik des Wissenschaftsstandortes und die Attraktivität der Hochschulen in Sachsen auf hohem Niveau erhalten bleiben. Deshalb ist es mir wichtig, über die Herausforderungen zu diskutieren, für die es politische Lösungen braucht. Ich sehe Herausforderungen bei den finanziellen Rahmenbedingungen, aber auch bei den gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen; denn die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Sachsen hängt auch von der wahrgenommenen Handlungsfreiheit der Forschenden ab. Zunächst zur finanziellen Ausgangslage. Wir alle kennen die Fakten zum aktuellen Doppelhaushalt. Über die Konsequenzen haben wir hier bereits im Juni intensiv gesprochen. Die Frage, die sich nach der aktuellen Berichterstattung zu den Sparmaßnahmen an den Hochschulen aufdrängt, ist: Was passiert denn im kommenden Doppelhaushalt? Sind wir auf einer vorübergehenden Talfahrt? Geht es nach der nächsten Kurve bergab oder wieder etwas bergauf? Auf was müssen sich die Hochschulen und Forschungseinrichtungen einstellen? Wir werden hier im Landtag wie immer über Nachsteuern reden. Ich sehe die Verantwortung jedoch momentan aufseiten der Staatsregierung. Sie muss ihren Schwerpunkt – und das haben Sie heute auch so ausgeführt – Wissenschaft und Forschung nicht nur mit Worten hochhalten, sondern auch in einem Haushaltsentwurf zum Ausdruck bringen. Darüber werden Sie sich in der Regierung und in der Koalition unterhalten müssen. Es ist jedenfalls keine gute Strategie, wenn ein Regierungsentwurf ein hartes Konsolidierungsdogma exekutiert, als wäre das ein technischer Akt. Damit kann man sich dann fachpolitisch mehr oder weniger unschuldig geben und die politische Verantwortung dem Landtag oder der Opposition zuschieben. Aber so funktioniert das nicht! Es ist eine zutiefst politische Entscheidung, wenn Wissenschaft eben doch zur Verfügungsmasse gemacht wird. Eines möchte ich hier noch festhalten, bevor es in die Details geht: Wenn Sie in den Entwurf große Löcher schneiden, dann kann das auch schiefgehen; so große parlamentarische Flicken gibt es dann womöglich nicht. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Das sollten wir auch beim letzten Haushalt gelernt haben, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, gerade wenn wir uns den Forschungsbereich anschauen. Für den Wissenschaftsstandort bedeutet der aktuelle Doppelhaushalt durchaus erschwerte Rahmenbedingungen. Natürlich ist es erfreulich, dass es bei den Großforschungszentren vorangeht; auch die Erfolge der Universität Leipzig und der TU Dresden in der Exzellenzinitiative sind von außerordentlicher Bedeutung. Aber daraus folgt auch etwas. Es ist wichtig, dass der Fehlbetrag für die Kofinanzierung der Exzellenzcluster zusätzlich bereitgestellt wird und nicht von den Mitteln für die Breite der Forschung und für die Hochschulen abgezogen wird. Über 60 % Kürzungen gegenüber dem Vorgängerhaushalt bei der Landesforschungsförderung, die Sie zu Recht als Instrument im Land herausgestellt haben, und bei der Förderung europäischer Partnerschaften – das bremst unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gerade gewaltig aus. Aus dieser Talsohle müssen wir wieder herauskommen; sonst wird es schwer, sich als innovationsstarke Region international zu behaupten. Wenn auf absehbare Zeit keine neuen Projekte mehr gestartet werden können, dann hilft auch keine Priorisierung. Das führt zu einer Verödung, denn schon jetzt bleibt einiges Potenzial auf der Strecke. Für die Früchte der Zukunft, die Sie, Herr Eisenblätter, gerade so blumig beschrieben haben, muss geackert werden. Auch die landesfinanzierten Forschungseinrichtungen haben aufgrund der Kostensteigerung faktisch gerade eine Kürzung zu bewältigen. Das war bisher noch gar kein großes Thema; schwierig ist es für sie trotzdem. Es fehlt auch aktuell bei den Hochschulen. Zwar bleiben die Grundbudgets stabil – ich möchte nicht das Bekenntnis der Staatsregierung zur Zuschussvereinbarung kleinreden, das ist ein wichtiges Signal und auch ein Zeichen der Verlässlichkeit –, aber die globale Minderausgabe, die alle Hochschulen verordnet bekommen haben, sind ehrlicherweise auch Kürzungen bei ihrer Grundstruktur. Es gibt schmerzliche Einschnitte, gerade weil die vermeintlichen Sonderaufgaben Daueraufgaben sind und grundlegende Entwicklungsschritte planvoll finanziert werden müssen. Die Hochschulen geraten durch Kürzungen und Kostensteigerungen bei ihren grundlegenden Aufgaben doppelt unter Druck. Personal wird nicht weiterbeschäftigt, Forschungsgruppen, Nachwuchsgruppen können nicht gestartet werden, und was die Lage für die Digitalisierungsfortschritte bedeutet, wissen wir noch gar nicht. Eine gute Vorsorge für Forschung und dauerhafte Exzellenz ist das nicht, für die Fachkräfteausbildung auch nicht. Auf die Duale Hochschule ist Staatsminister Gemkow hier eingegangen. Sie ist zwar nicht von Kürzungen betroffen, das stimmt. Für den geplanten Strukturaufbau ist sie aber nicht richtig ausgestattet. Das gehört auch zur Ehrlichkeit dazu. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die Defizite in der Fläche mittel- und langfristig fortgeschrieben werden, dann sinkt langfristig der Stern des Wissenschaftslandes Sachsen. Wir BÜNDNISGRÜNE stellen deshalb die Frage, was wir uns kurzfristig finanziell leisten wollen, der Frage gegenüber, wo wir uns eine Unterfinanzierung langfristig leisten können. Dass gerade in Zeiten knapper Kassen bei den Verwaltungsstrukturen nach Effizienzgewinn, nach Synergien auch zwischen den Hochschulen gesucht werden muss, ist selbstverständlich. Aber so richtig schlau bin ich aus der Rede des Staatsministers noch nicht geworden. Ist das jetzt der einzige politische Pfad, wie Sie mit den Defiziten bei der Förderung umgehen? Wie kommen wir denn zu einer Bewertungsgrundlage? In welchem Umfang müssen darüber hinaus Kostensteigerungen abgefangen werden, um die Strukturen zu erhalten und die Entwicklungsfähigkeit zu ermöglichen? Strukturell vorwärtskommen müssen wir auch bei der Absicherung von guter Lehre, guten Arbeits- und Studienbedingungen, um die Attraktivität unserer Hochschulen zu halten. Bezüglich der Personalstrukturen im akademischen Mittelbau zum Beispiel steht eine Überprüfung der Umsetzung des Hochschulgesetzes an. Wie werden also die neuen Personalkategorien Wissenschaftsmanager/-innen, Lektor/-innen nach Funktionalität und Deputat konkret umgesetzt? Auch die soziale Infrastruktur ist ein wichtiger Faktor für die Attraktivität unserer Hochschulen. Für uns BÜNDNISGRÜNE war es deshalb ein zentrales Anliegen im Doppelhaushalt, Studierende zu entlasten, und das ist uns auch gelungen: Gemeinsam mit den Linken haben wir 5 Millionen Euro pro Jahr für die Studierendenwerke aufgestockt, damit studentisches Wohnen und Essensversorgung bezahlbar bleiben, Beratungsangebote fortgesetzt werden und die Semesterbeiträge nicht immer weiter steigen, damit ein Studium auch für Menschen, die nach Sachsen kommen, attraktiv ist. Das ist wichtig für die Zukunft Sachsens! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Erfolg des Freistaates als Wissenschaftsland hängt von weiteren Rahmenbedingungen ab. Das beginnt schon bei den unendlich langen Einbürgerungsverfahren, die zugewanderte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Ausübung ihrer Tätigkeit hindern. Das ist ein klarer Wettbewerbsnachteil, der dringend abgeschafft werden muss. Ein großes Problem ist die zunehmende Wissenschaftsund Innovationsfeindlichkeit. Wenn Forschungsthemen zu Geschlecht, Migration, Klima, Klimaschutz oder Extremismus öffentlich delegitimiert, wenn Forschende gar persönlich angefeindet werden, dann ist das keine abstrakte Debatte für den akademischen Salon; es trifft Forschende persönlich. Es schreckt junge Talente aus dem In- und Ausland ab, und dem müssen wir etwas entgegensetzen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Dazu möchte ich zu guter Letzt Folgendes anmerken: Es ist nicht hilfreich, wenn die Staatsregierung die Hochschulautonomie beschneidet, nur um identitätspolitische Themen bis in die letzte Ader der Gesellschaft zu drücken. Das Verbot, selbst über sprachliche Mittel zur Gleichstellung und Inklusion zu entscheiden, mag als Petitesse erscheinen. Eine solche Machtdemonstration verstärkt aber genau die Stimmung, dass es mit Innovationsfreundlichkeit und gesellschaftlichem Fortschritt in Sachsen bergab geht. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Wenden wir uns lieber wichtigeren politischen Baustellen zu, und davon gibt es ja einige; das hat die Debatte gezeigt. Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE)
Alexander Dierks
Das war Frau Kollegin Maicher für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Für die Fraktion Die Linke erteile ich nun Frau Kollegin NeuhausWartenberg das Wort. Bitte schön.
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank an Herrn Staatsminister Sebastian Gemkow. Der Wissenschafts- und Forschungsstandort Sachsen kann sich sehen lassen; dem stimmen wir zu, wenn wir nur auf die blanken Zahlen schauen und wenn wir die Hochschulen quasi betriebswirtschaftlich wahrnehmen. Die Studierendenzahlen: 108 000, die Zahl der Abschlussprüfungen: über 19 000, die Drittmitteleinnahmen, die weiter gestiegen sind, und auch bei der Exzellenzstrategie ist Sachsen mit 200 Millionen Euro vorne dabei. Das alles ist spitze! Sehr geehrter Herr Staatsminister, uns sind das in der Ausschließlichkeit zu viel Spitzenforschung, Profit und Markterfolge. Über die Forschung und über die Wirtschaft sprechen Sie viel, aber über die Bedingungen in Studium und Lehre unserer Meinung nach zu wenig. Deshalb mache ich das heute und kann an die Debatte, die meine Kollegin Claudia Maicher gerade mit ihren Punkten eröffnet hat, gut anknüpfen. Gestern waren an der Universität Leipzig Beschäftigte zum Protest aufgerufen, weil die Hochschule 16 Millionen Euro kürzen muss. Das wird natürlich nicht bei den Forschungsgeldern passieren und auch nicht bei den Mitteln für das Exzellenzcluster, sondern das wird vor allem die Lehrer treffen. Zwar erklärte die Direktorin, dass es keine Kündigungen geben wird. Aber wir wissen doch, dass es die befristet Beschäftigten treffen wird, indem ihre Verträge nicht verlängert werden. Das sind vor allem die Studentischen Hilfskraft- und die Wissenschaftlichen Hilfskraftstellen. Wie meine Kleine Anfrage gezeigt hat, sind diese sowieso prekär beschäftigt, und über 60 % haben vor allem befristete Verträge, die nicht mit dem Sächsischen Hochschulgesetz vereinbar sind. Auch an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die staatliche Gelder erhalten, gibt es keine einheitlichen Tarifverträge. Daueraufgaben brauchen Dauerstellen; so ist das auch im Koalitionsvertrag vermerkt. Ich zitiere: „Gute Lehre und innovative Forschungen brauchen Verlässlichkeit. Mit Dauerstellen für Daueraufgaben wird diese für das wissenschaftliche Personal hergestellt.“ Viele Beschäftigte, nicht nur an der Uni Leipzig, spüren gerade das Gegenteil von Verlässlichkeit. Lieber Sebastian Gemkow, das wissen Sie von mir: Wir sind der Meinung, dass im Wissenschaftsland Sachsen noch immer die falschen Prioritäten gesetzt werden. Drittmittel sollten für forschungsstarke Bereiche eine zusätzliche Finanzierung darstellen; jedoch sind wir in Sachsen mittlerweile so weit, dass es in vielen Bereichen gar nicht mehr ohne geht. Geistes- und Sozialwissenschaften genauso wie das Lehramt gelten nicht als forschungsstarke Bereiche; da gibt es kaum Drittmittel, weil damit kein Profit zu erzielen ist. Genau diese Bereiche bräuchten gerade jetzt vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Entwicklung aber mehr Investitionen. Demokratieforschung, Inklusion und auch Gender Studies brauchen mehr Unterstützung. Ich habe schon oft hier vorn gestanden und mehrmals gesagt, dass der Fokus auf dem Lehramt liegen müsse. Das Lehramt braucht Praxisnähe, Flexibilität, didaktische und methodische Innovation und besonders eine stärkere Orientierung an den Bedürfnissen der Studierenden. Für all das brauchen wir mehr Personal an den Hochschulen. Dabei beißt sich die Katze in den Schwanz, wenn mir mit fehlendem Personal begründet wird, dass wir am Lehramtsstudium grundlegend nichts ändern können. Das ist und bleibt ein riesiger Fehler, den wir in der Zukunft noch stärker als bisher bereuen werden. Aber nicht nur die Studierenden- und Arbeitsbedingungen an den Hochschulen, sondern auch die Lebensbedingungen rund um das Studium werden immer mehr vernachlässigt. Wir sind froh, dass es uns gemeinsam mit den BÜNDNISGRÜNEN gelungen ist, dass die Studierendenwerke weiterhin Landeszuschüsse erhalten und damit Beratung, bezahlbaren Wohnraum und günstige Mahlzeiten in den Mensen und Cafeterien anbieten können. Die Beratungsangebote der Studierendenwerke sind genau das, was ich vorhin mit einer stärkeren Orientierung an den Bedürfnissen der Studierenden meinte. Auch die finanzielle Situation ist für viele Studienanfänger eine große Herausforderung. Wir wissen, dass das BAföG vorn und hinten nicht reicht. Wir können das weiter abtun und politisch darüber diskutieren – wie es heute schon angeklungen ist –, was angeblich mit der so viel besprochenen jungen Generation nicht stimmt. Wissen Sie, was hier nicht stimmt? Ich finde es skandalös, dass junge Studierende mehr arbeiten müssen als dass sie studieren können, um ihren Alltag finanziell zu bestreiten. Wenn zukünftige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht mehr wissen, wie sie ihr Essen oder ihre Wohnung noch bezahlen sollen, dann wirkt sich das auch auf die Forschungslandschaft aus. Wenn uns junge Leute sehr deutlich sagen, dass ihnen ihre Eltern empfehlen, bloß nicht zu studieren, weil sie nicht in der Lage sind, das Studium gemeinsam zu finanzieren, dann sind wir genau dort, wo wir nicht hindürfen; denn dann werden sich hauptsächlich nur noch junge Leute aus wohlhabenden Familien ein Studium leisten können. Das ist gesellschaftlich nicht nur falsch, sondern fatal. (Beifall Die Linke) Die Durchlässigkeit eines Systems sieht anders aus. Andere Länder in der Welt machen uns vor, wie es besser gehen könnte und müsste; nein, ganz im Gegenteil, wir schicken Absolventinnen und Absolventen aus unseren Hochschulen in die große, weite Welt, und das hoch verschuldet. Die Studierendenwerke teilten uns mit, dass die Bedarfe spürbar größer sind, weil es an der Dualen Hochschule natürlich auch Angebote der Studierendenwerke braucht. Im Haushaltsplan ist es uns nicht gelungen, das sowohl strukturell als auch finanziell zu berücksichtigen. Eine weitere wichtige Entwicklung ist die Digitalisierung der Hochschulen – aber nicht nur das. Eine schnellere, transparentere und weniger fehleranfällige Bearbeitung von Anträgen, eine entsprechende Immatrikulation und Prüfungsorganisation sind uns natürlich wichtig. Darüber hinaus braucht es eine Anpassung der Studieninhalte. Bedarfe bestehen auch hier, vor allem im Lehramtsstudium. Nicht nur die digitale Infrastruktur an den Hochschulen benötigt ein Update, sondern auch die Studien- und Prüfungsordnungen müssen dahingehend regelmäßig aktualisiert werden. Auch in anderen Bereichen müssen endlich neue Perspektiven aufgemacht werden. Ärztinnen und Ärzte, Ingenieurinnen und Ingenieure brauchen attraktive Zukunftsaussichten in der Stadt, aber auch auf dem Land. Ja, viele Menschen bleiben nach dem Studium in Sachsen, und das, obwohl auch sie an den Hürden wie der Bürokratie oder an der fehlenden S-Bahn vielerorts verzweifeln. An den erheblichen Klebeeffekten, Sebastian Gemkow, die Sie betonten, haben wir anhand der Zahlen, die wir kennen, erhebliche Zweifel. Auch die Herausforderungen der Demografie sind hausgemacht. Erst mit der letzten Novellierung des Hochschulgesetzes wurde die Möglichkeit geschaffen, Karrierewege neben der Professur zu ermöglichen. Inwieweit das aber an den Hochschulen umgesetzt wird und welche Probleme es gibt, darüber sollten wir dringend diskutieren. Die Hochschulen sind Bildungsräume. Es braucht Investitionen, vor allem in die Bereiche, die für unsere demokratische Gesellschaft jetzt wichtig sind. Wir fordern eine Stärkung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit von wirtschaftlichen oder politischen Interessen, unter anderem durch eine Reduzierung der Drittmittelabhängigkeit und eine verbesserte öffentliche Finanzierung. Die Auswirkung von zu starker finanzieller Abhängigkeit privater Hochschul- und Forschungseinrichtungen zeigt sich gerade mehr als deutlich in den USA. Im Sinne einer freiheitlichen, solidarischen und demokratischen Gesellschaft ist es als Freistaat verdammt noch einmal unsere Pflicht, für gute Studien-, Arbeits-, Forschungs- und Lebensbedingungen zu sorgen; denn es ist richtig – das haben Sie gesagt –: Alles, was eine erfolgreiche Wissenschaftspolitik ausmacht und ermöglicht, zahlt ein auf Wirtschaft, Gesellschaft – ich würde hinzuzählen: demokratische Gesellschaft –, Kultur, auf unsere persönliche Zukunft. Wir können nur hoffen, so wie Sie es angekündigt haben, dass wirtschaftliche Leistungen und Markterfolge nicht die einzige Aufgabe für die sächsischen Hochschulen im angekündigten Wissenschafts- und Innovationsgesetz sein werden. Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Vereinzelt Beifall Die Linke)
Alexander Dierks
Das war Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg für die Fraktion Die Linke. Ich frage Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Sozialstaat gegen einen Herbst Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: 75 Jahre Erinnern für Antrag der Dritte Aktuelle Debatte: Der die Doppelmoral und Antrag der Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 50 Minuten, AfD 50 Minuten, BSW 24 Minuten, SPD 18 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 15 Minuten und Die Linke 20 Minuten; die Staatsregierung dreimal je 10 Minuten, wenn gewünscht. Erste Aktuelle Sozialstaat sichern, gegen einen Herbst Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion Die Linke das Wort, und selbiges ergreift Frau Kollegin Schaper. Bitte, Frau Kollegin.
Susanne Schaper Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Sommerpause ist vorbei, und auch wir Abgeordnete sind aus dem Urlaub zurück. Aber wissen Sie, wer hierbleiben musste? Es sind circa 850 000 Menschen in Sachsen. Jede und jeder Fünfte konnte sich nicht einmal eine einwöchige Reise leisten. Es ist doch wirklich schlimm, auf Erholung am Meer oder in den Bergen verzichten zu müssen und auch nicht einmal etwas anderes sehen zu können. Die Nachrichten, die den Daheimgebliebenen aus Berlin entgegenschallten, haben das Ganze nicht besser gemacht. Wir erleben eine Kampagne gegen den Sozialstaat. „Wir leben über unsere Verhältnisse“, behauptet der Kanzler, der jetzt den fraktionslosen Abgeordneten, ob das Wort gewünscht wird. – Das ist nicht der Fall. Ich schaue in das Rund, ob es weiteren Gesprächs- oder Aussprachebedarf seitens der Fraktionen gibt. – Diesen kann ich nicht erkennen. Damit sind die Aussprache zur Fachregierungserklärung und der Tagesordnungspunkt 1 beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Stunde sichern, Superreiche gerecht besteuern – der Ungerechtigkeit! Fraktion Die Linke Charta der Heimatvertriebenen – Gegenwart und Zukunft Fraktion CDU öffentlich-rechtliche Rundfunk, das Leben der Anderen Fraktion AfD Wir kommen zu Debatte Superreiche gerecht besteuern – der Ungerechtigkeit! Fraktion Die Linke unser Land gern von oben aus seinem Privatflugzeug beobachtet. (Andreas Nowak, CDU: Das ist kein Privatflugzeug! Das gehört der Regierung!) „Die Sozialausgaben seien völlig außer Kontrolle geraten“, pflichtete Herr Ministerpräsident Kretschmer bei. Die Eingliederungshilfe, die Hilfe zur Pflege oder das Wohngeld sind aber weder Luxus noch Almosen, sondern sie sind unverzichtbar. Zur Rentenversicherung fällt Wirtschaftsministerin Reiche derweil nur ein: „Wir müssen mehr und länger arbeiten“, wobei sie wohl selbst kaum Teil dieses Wir sein dürfte. Auf einen Herbst der Reformen werden wir eingeschworen. Das Wort „Reform“ klingt nach den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zu Recht wie eine Drohung. Kommissionen sollen jetzt Vorschläge zur Optimierung und Effizienzsteigerung machen. Am Ende wird nichts anderes geplant als ein knallharter Abbau unseres Sozialstaates. Wir wollen keinen Herbst der Ungerechtigkeiten. Angesichts Hunderter Milliarden Euro, die für Aufrüstung lockergemacht werden, sind solche Debatten mehr als zynisch. Es ist absehbar, wen auch diese Bundesregierung am Ende belasten wird: nämlich die Ärmsten. Darauf deutet die vor allem von CDU und CSU angeheizte Debatte zum Bürgergeld hin, dessen Empfänger pauschal als faul bezeichnet und sogar mit dem Einsturz von Brücken aufgerechnet werden. Allen ernst zu nehmenden Statistiken zufolge liegt der Anteil der sogenannten Totalverweigerer aber bei unter 1 %. Alle anderen werden hier in Mithaftung genommen, auch wenn sie unverschuldet nicht arbeiten können. Millionen Menschen bekommen Bürgergeld, weil sie Kinder sind, weil sie eine Erkrankung haben, weil sie Angehörige pflegen, weil sie eine Behinderung haben oder weil sie sich in Ausbildung oder Weiterbildung befinden. Fast eine Million Menschen arbeitet und bezieht Bürgergeld – schlicht deshalb, weil der Lohn nicht ausreicht. Sie alle leiden unter diesen unsäglichen Debatten, in deren Folge das Bürgergeld schon das zweite Jahr nicht an die steigenden Preise angepasst wird. Die Arbeitsförderung wird so stark gekürzt, dass sie überhaupt nicht mehr wirken kann. Aber man kann die Schuld ja bei den Betroffenen abladen – und dann genüsslich die steigenden Gesamtkosten des Bürgergelds skandalisieren. Gemessen an der Wirtschaftsleistung oder am Haushalt ist der Anteil, den wir dafür ausgeben, in den letzten zehn Jahren aber gesunken. Auch der Mythos, eine Vollzeitbeschäftigung zu Mindestlohnbedingungen lohne sich – verglichen mit dem Bürgergeld – nicht, ist widerlegt, zuletzt von der Hans-Böckler-Stiftung. Insgesamt ist die Höhe der Sozialleistungen zwar gestiegen – wie auch die Löhne, die Mieten und die Preise. Gemessen an der Wirtschaftsleistung ist ihr Anteil aber erstaunlich konstant und liegt etwa auf dem Niveau von 2015. Wir geben etwa 30 % des Bruttoinlandprodukts für Sozialausgaben aus. Der Sozialstaat ist nicht aufgebläht. Es gibt nur viele, die nicht ihren gerechten Beitrag zu dieser Finanzierung leisten. Umverteilung und Vermögensteuer sind zum Beispiel ein Stichwort. Hyperreiche zu besteuern ist längst überfällig. (Beifall Die Linke –
André Barth AfD
„Hyper“! Was ist denn „hyperreich“?) Zu diesen Lösungen komme ich in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall Die Linke –
André Barth AfD
„Hyperreiche“!) – Sie können bestimmt googeln, was das heißt. Von allein werden Sie darauf ja nicht kommen. (André Barth, AfD: Mach ich mal, Frau Schaper!) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Frau Abg. Schaper für die Fraktion Die Linke. Als Nächster ist Herr Abg. Patt von der CDU-Fraktion an der Reihe.
Peter Wilhelm Patt CDU
Vielen Dank. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion möchte, dass auch die Reichen in unser Land investieren, dass sie Verantwortung für Beschäftigung und Wachstum übernehmen – und dass sie nicht so billig stigmatisiert werden, als ob sie sich hier von Sozialumlagen und Steuern befreien würden. (Beifall CDU – Zuruf AfD: Genau!) Für mehr Steuern müssen wir Leistung befördern. Leistung ist die Besteuerungsgrundlage und auch unsere Lebensgrundlage. Aber das geht mit dieser Staatsquote von 50 % nicht mehr – nicht mit diesem Staatsapparat, und auch nicht mit einem Sozialsystem, das zusammen mit der Staatsverwaltung schneller wächst als die Steuergrundlagen. Die Unternehmen und diejenigen, die Steuern zahlen, Private, haben nicht mehr die Möglichkeit, dieses Sozialsystem zu bezahlen, wenn die Staatsverwaltung und das Sozialsystem schneller wachsen in ihrer Ausgabenstruktur als die Einkünfte. Denn, Frau Kollegin, zu den 30 % Sozialausgaben, die Sie angeführt haben – die angeblich stabil geblieben sind; was zu hinterfragen ist –, kommt noch die überbordende Bürokratie und Verwaltung hinzu. Diese Kosten müssen ebenfalls gestemmt werden, und das geht nicht mehr. Wir müssen den Menschen in den Blick nehmen, die Prozesse darauf ausrichten, die Regulierung abbauen und die Verwaltung massiv verschlanken. Die Wirtschaft zeigt, wie man so etwas effizient gestalten kann. Wir wollen um einen fairen Ausgleich ringen, das ist legitim, auch wenn Sie jetzt hier ein Bundesthema bringen. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Abg. Patt, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Abg. Schaper zu?
Peter Wilhelm Patt CDU
Ja. Wir haben zwar noch genügend Rederunden, aber bitte.
Susanne Schaper Die Linke
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Patt, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sehen Sie das auch für die sogenannten leistungslosen Einkommen so? Sind Sie der Meinung, dass diese Personen ausreichend dazu beitragen und in den Staat investieren – wenn darauf eben keine Steuern gezahlt werden? Weil Sie jetzt ja von einer Stigmatisierung reden. (Peter Wilhelm Patt, CDU: Bitte, wie definieren Sie leistungsloses Einkommen?) – Zum Beispiel, was man durch Kapitalerträge bekommt, indem man etwas anlegt. Man hat ja nichts dafür getan und bekommt trotzdem einen Mehrwert. Sind Sie da auch der Meinung, dass das alles legitim ist? Und meinen Sie, dass es eine „Stigmatisierung“ ist, wenn man dazu auffordert, solche Menschen, die leistungslos zu Einkommen kommen, zu besteuern, gerecht zu besteuern?
Peter Wilhelm Patt CDU
Sie haben Ihre Vorschläge ja noch nicht gemacht, Frau Kollegin. Es ist legitim, dass wir um einen fairen Ausgleich ringen. Starke Schultern müssen mehr tragen. (Zustimmung Susanne Schaper, Die Linke) Bei einem Vermögen heißt es immer: Das ist einmal verdient worden und musste schon versteuert werden. Man muss zugestehen: Es gibt auch Vermögensteile, die sich am Markt entwickeln, ohne dass ich selbst dazu beitrage. (Susanne Schaper, Die Linke: Ja!) Dazu kann es eine andere Lösung geben. Wir müssen dabei aber das gesamte Steueraufkommen im Blick haben. Die Spitzenverdiener haben einen Steuersatz in Höhe von 42 %. Aber Sie haben ja auch von Superreichen gesprochen. Die Reichensteuer liegt schon bei 45 %, und darauf gibt es noch einmal 5,5 % Solidarbeitrag, den andere gar nicht mehr bezahlen müssen. Da darf man durchaus sagen, dass diejenigen, die reicher sind, nicht nur einen höheren Anteil an ihrem Einkommen abgeben, sondern auch insgesamt einen hohen absoluten Anteil. Wissen Sie, es gibt ja Statistiken, die besagen, wie viel Prozent der Bevölkerung wie viel Prozent des Steueraufkommens im Einkommensteuerbereich bzw. im Körperschaftssteuerbereich bei Unternehmen erbringen. Das ist durchaus eklatant. Wenn 50 % gar nichts zum Einkommensteuer- und Lohnsteueraufkommen beitragen, dann wird deutlich, wie Umverteilung in unserem Land erfolgt. 10 % tragen 50 % zum Steueraufkommen bei, in der Lohnund Einkommensteuer. (Zuruf Susanne Schaper, Die Linke) Das können Sie auch bei der Hans-Böckler-Stiftung, die Sie eben zitiert haben und die in ihren Interessen sicherlich anders geleitet ist, nachlesen. Ich möchte für unsere Fraktion etwas zu unseren ordnungspolitischen Grundsätzen sagen – wovon wir uns leiten lassen, wenn wir um einen fairen Ausgleich ringen. Ordnungspolitik ist ja kein Eigenname, sondern muss immer charakterisiert werden. Grundsätzlich sind wir nach unserer Weltanschauung der Meinung, dass die Menschen frei sind; sie sind nach Gottes Willen freie Geschöpfe mit Haltung und Nächstenliebe. Für das Zusammenleben in dieser Freiheit geben wir uns als Demokraten eine selbstbestimmte Ordnung. Diese Ordnung – Ordnungspolitik, wie wir sagen –, die Ordnung der Union baut auf der christlichen Soziallehre auf. Ein starker Fokus liegt dabei auf der Schaffung und Sicherung einer wettbewerbsfähigen Marktordnung als Grundlage für Wohlstand. Dies ist kombiniert mit einem aktiven, aber begrenzten staatlichen Eingreifen in die Freiheit, um soziale Ausgleichsprozesse zu fördern und negative Marktfolgen sowie soziale Härten abzufedern. Wir als Union sind überzeugt, dass jeder Mensch etwas kann und insbesondere zur Gemeinschaft beitragen kann – und dass jeder Mensch anders ist. Kernprinzipien unseres Verständnisses von wirtschaftlicher Freiheit sind das Privateigentum, die Wettbewerbsfähigkeit und die Idee, dass der Staat klare Spielregeln setzt, den Spielablauf aber nicht direkt beeinflusst. Der Staat ordnet, er schafft Rahmenbedingungen für den Markt, für das Handeln der Akteure, aber er steuert diese nicht. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der geordneten, freien Marktwirtschaft mit einem sozialen Ausgleich für soziale Härten zu verbinden. Die Steuern und Abgaben, die Sie ansprechen und die sich aus dieser Pflicht ergeben, sind nicht dafür da, den Verwaltungsapparat des Staates beliebig zu finanzieren, und auch nicht, um einen Ausgleich für diejenigen zu schaffen, die zum Gelingen der Gesellschaft nicht beitragen. Nehmen wir als einfaches Beispiel, wie schnell man heute bei uns „arbeitsunfähig“ geschrieben wird. Früher haben wir das Krankenschein genannt. „Arbeitsunfähigkeit“ ist ein absoluter Begriff. Zu behaupten, dass jemand, der irgendeine Störung oder eine Krankheit hat, überhaupt nicht mitwirken könnte – schon das zeigt, wie marode dieses System eigentlich ist. Das ist nicht mehr auf einen fairen Ausgleich gegenüber denjenigen, die hart arbeiten, ausgerichtet, sondern macht es für manche auch recht bequem. Es sind durchaus mehr als 1 %, Frau Kollegin, die sich hartnäckig verweigern. Diese weigern sich hartnäckig, einer ordentlichen Arbeit nachzugehen. Das ist eine andere statistische Definition. In diese Debatte können wir gerne in den weiteren Runden einsteigen. Vielen Dank. (Beifall CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Patt. Jetzt spricht Herr Abg. Barth für die AfD-Fraktion.
André Barth AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit Ihren plumpen Parolen, Frau Schaper, sorgt Die Linke erneut für Wohlstandsvernichtung (Susanne Schaper, Die Linke: Wohlstandsvernichtung? Aha!) und natürlich auch für gesellschaftliche Spaltung. Natürlich, wenn Sie so debattieren, wandern wohlhabende und vermögende Menschen zum Beispiel in die Schweiz oder in andere europäische Länder aus, wo die Steuern womöglich niedriger sind. (Susanne Schaper, Die Linke: Wie Frau Weidel zum Beispiel! Die Steuern sind jetzt schon zu niedrig!) Wenn Linke wie Sie von Gerechtigkeit reden, meinen Sie natürlich immer nur höhere Steuern, Umverteilung oder womöglich sogar Enteignung. Frau Schaper, Ihre Gerechtigkeit nimmt von jenen, die unserem Land gerade die Werte schaffen, und Ihre Gerechtigkeit gibt häufig auch gerade denjenigen, die zu einem erheblichen Teil in unserem Land gar nicht sein dürften. (Susanne Schaper, Die Linke: Aber Milliarden erarbeitet haben!) Linke, Grüne und Sozialdemokraten kennen zum Teil nur eine Lösung: mit dem Geld anderer Leute üppige Wahlgeschenke versprechen und verteilen. Zum Glück fallen unsere sächsischen Bürger schon lange nicht mehr darauf rein. (Beifall AfD – Stefan Hartmann, Die Linke, steht am Mikrofon.) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Barth, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Stefan Hartmann Die Linke
Danke, Herr Präsident! Herr Barth, ist Ihnen bewusst, dass die privaten Geldvermögen in Deutschland im Jahr 2014 bei 3 500 Milliarden Euro lagen und am Ende des letzten Jahres bei 9 000 Milliarden Euro, von denen der allergrößte Teil bei den Top 10 % war, dort wieder der allergrößte Teil beim Top 1 % und exponentiell steigend maximal bei 0,01 % der Bevölkerung? Dass hier also maximal viele gigantische Vermögen angehäuft wurden, und zwar aus der Arbeit der arbeitenden Menschen in diesem Land, und dass es eine Frage der Gerechtigkeit ist, hier Umverteilung herzustellen? (Beifall Die Linke – Zurufe AfD)
André Barth AfD
Herr Kollege Hartman, wir haben sicherlich in diesem Land erhebliche Kapitalvermögen. (Rico Gebhardt, Die Linke: Aha!) Wir haben in der Automobilindustrie Anteilseigner, die derzeit erhebliche wirtschaftliche Risiken tragen. Das muss man dazusagen. Wenn wir uns VW, BMW anschauen, wie es den Automobilkonzernen geht, dann müssen diese Anteilseigner auch befürchten, im Wettbewerb durch eine teilweise fehlgeleitete Politik in Europa abgehangen und vielleicht auch in ihrem Vermögen deutlich gemindert zu werden – durch verminderte Dividendeneinnahmen und Ähnliches, die in der Automobilindustrie drohen. (Stefan Hartmann, Die Linke: Da sind die Krokodilstränen! – Zuruf Henning Homann, SPD) Dann sage ich grundsätzlich: Ja, es gibt reiche und es gibt auch superreiche Menschen in Deutschland. Dieses Vermögen ist aber zumeist in Firmenvermögen gebunden. Dieses Firmenvermögen ist auch Grundlage dafür, dass wir Hunderttausende Arbeitsplätze in der Vergangenheit in der Automobilindustrie in Deutschland überhaupt etablieren konnten. Wenn wir sehen, was in der Politik in den letzten Jahren geschehen ist: Dort sind 55 000 Arbeitsplätze in den letzten drei Jahren verlustig gegangen, und man prognostiziert weitere 90 000 Arbeitsplätze, die in den nächsten zehn Jahren verloren gehen. (Susanne Schaper, Die Linke: Und das, obwohl die Vermögen noch gar nicht versteuert sind! – Heiterkeit Die Linke) – Frau Schaper, ich beantworte immer noch die Zwischenfrage. Vermögen, Arbeitsvermögen, werden in Deutschland grundsätzlich besteuert. Wenn ich im Laufe meines Lebens etwas gespart habe, ist dieses Geld grundsätzlich aus versteuertem Vermögen angespart. Es gibt einen einzigen Unterschied: Ich erbe etwas! Dann haben aber zumeist die Vorfahren dieses Vermögen auch durch versteuertes Vermögen aufgebaut. Wenn Sie eine Vermögenssteuer einführen, kommen wir immer wieder in die Lage: Wir könnten das als eine Doppelbesteuerung von bereits versteuertem Vermögen betrachten. (Zuruf AfD: Genauso ist es!) Auch das müssen wir immer im Blick behalten. Ich bin jetzt mit der Beantwortung am Ende. In der heutigen Debatte trifft es wieder sogenannte Superreiche oder – wie Frau Schaper sagt – Hyperreiche. Ich habe das gegoogelt; für den Begriff speziell konnte ich keine Erklärung finden. Wenn ich mich also an dieser neuen Wortschöpfung abarbeite, muss man erst einmal klarstellen: Was ist Reichtum? – Sind wir ein reiches Land? – Nein. Wirklich reich ist in diesem Land nur noch der Staat. (Henning Homann, SPD, lacht.) Ein Rekordhaushaltsvolumen von über 500 Milliarden Euro im Bund, eine Steigerung von über 6 % trotz Rezession, eine Verdreifachung des Sozialbudgets seit 1992 und eine Staatsquote in unserem Land von fast 50 %: Fast ein Drittel der Wertschöpfung wird mittlerweile für Sozialleistungen ausgegeben. Der Sozialstaat ist bei uns so groß wie noch nie. Wenn Sie diesen wirklich sichern wollen, liebe Linke, müssen Sie Prioritäten setzen, falsche Anreize abschaffen und auch eine Reduzierung des Empfängerkreises in Betracht ziehen. Man könnte es auch einfach ausdrücken: Ein gut ausgebauter Sozialstaat und offene Grenzen – das funktioniert einfach nicht. Davor warnt meine Fraktion seit über zehn Jahren. Aber was bedeutet Reichtum? – Es ist nicht lange her, da konnte ein normaler, durchschnittlicher Arbeitnehmer oder Angestellter seiner Familie als Alleinverdiener ein anständiges Leben bieten. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Das beinhaltete genügend Wohnraum auch in der Großstadt, zwei Gebrauchtwagen, Urlaub, abwechslungsreiche Freizeitgestaltung und die Möglichkeit, ein wenig zu sparen. Jetzt fragen wir uns einmal: Ab wann ist denn heute, ab welchem Nettoeinkommen, so etwas möglich? Wenn Sie ehrlich sind, befinden wir uns da bereits tief im Bereich der Spitzensteuerzahler: 5 000 bis 6 000 Euro Nettoeinkommen – klingt für manchen utopisch, aber das wäre nötig, um den eben umrissenen Lebensstandard heute leisten zu können. Wenn so gut wie kein Arbeitnehmer heute reich ist, lässt man ihn nur so viel Steuern und Abgaben zahlen, als wenn er es wäre. Ohne den Beitrag der vielen Millionen Gutverdiener auf dem Papier wäre die große Umverteilungsmaschine in unserem Land längst implodiert. Ich denke, diese Realität ist selbst bei den Neidern der Linken bereits angekommen. Sogenannte Superreiche – das hatte ich auch vorhin schon gesagt – sind übrigens Unternehmerfamilien, die seit Generationen in unserem Land Arbeitsplätze stellen, wertvolle Güter herstellen, Dienstleistungen erbringen, produzieren, investieren und auch Innovation vorantreiben. Was hier besteuert werden soll, sind bereits versteuerte Einkommensströme; sie sind zum größten Teil in Vermögen in Firmen gebunden. Statt Anreize zum Sparen und Investieren zu schaffen, zerstört die Linke mit ihrer Debatte den Kapitalstock und reduziert die Möglichkeit zur Wertschöpfung. Alles, was unseren Lebensstandard in unserem Land ermöglicht, basiert auf dem produktiven Einsatz dieser Vermögensgegenstände. Diesen Ast, auf dem wir alle sitzen, sägen Sie mit Ihrer Debatte ab. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Abg. Barth, Ihre Redezeit.
André Barth AfD
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Das war der Abg. Barth von der AfD-Fraktion, und als Nächstes hören wir von der BSW-Fraktion Herrn Abg. Kupke.
Ronny Kupke BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, der sogenannte goldene Herbst beginnt am 22. September. Er wird sich hoffentlich von seiner schönsten Seite zeigen – wie jedes Jahr mit goldgefärbten Blättern. Aber für die meisten Menschen – und ich glaube, Herr Patt und Herr Barth, für die Menschen, die Sie meinen, wird es wahrscheinlich ein goldener Herbst –, für die meisten Menschen hier in unserem Land wird es kein goldener Herbst, sondern ein Herbst der Ungerechtigkeit. (Beifall BSW) Die Preise steigen, die Löhne stagnieren, die Mieten fressen die Einkommen auf. (André Barth, AfD: Die Löhne stagnieren? –
Gegenruf Sabine Zimmermann BSW
Ja!) – Ja! Und die Familien wissen nicht, wie sie die Heizkosten bezahlen sollen. In Sachsen gibt es sage und schreibe 10 000 Rentnerinnen und Rentner im Alter zwischen 75 und 85 Jahren, die noch arbeiten. So können Sie auch, Herr Barth, eins und eins zusammenzählen, was das bedeutet. Sie können auch die Pflegekräfte fragen: Wer kümmert sich denn um uns, wenn wir alt sind? Ich nenne Ihnen gern weitere Beispiele aus Sachsen: Jedes fünfte Kind wächst hier in Armut auf und geht oft hungrig zur Schule, drei von zehn Alleinerziehenden können die Kosten nicht mehr stemmen, obwohl sie arbeiten, und fast jeder elfte Jugendliche in Sachsen verlässt die Schule ohne Abschluss, weil Lehrkräfte fehlen und Förderschulen gestrichen werden. Was macht die Politik? – Sie stellt Milliarden für Panzer und Aufrüstung zur Verfügung, hat aber kein Geld für Gesundheit, Schulen und Entlastung der Familien und auch nicht für Sicherheit im Alter. (André Barth, AfD: Ja, das musste ja jetzt kommen!) Das ist kein Schutz des Sozialstaates; das ist, als wenn Sie ein Haus bauen, das Dach abreißen und sagen, das Haus sei sicher. (Beifall BSW) Was machen die anderen Parteien? (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Die SPD nennt sich „Verteidigerin des Sozialstaates“. Die Realität ist: Bürgergeld reicht nicht, und Renten werden von der Inflation aufgefressen. Und die GRÜNEN? Reden von Klimaschutz. Die Realität ist: Energiepreise explodieren, Familien und Mittelstand zahlen, und Konzerne kassieren. Und die Union? Kommunen stehen vor dem Kollaps, und Herr Merz ruft Kürzungen beim Bürgergeld aus, das heißt Hetze gegen die Schwächsten. Und Die Linke: Ja, sie redet groß, stimmt dann aber im Bundesrat für die Aufrüstung. (Susanne Schaper, Die Linke: Oh ne, echt jetzt?) Und die AfD, Herr Barth: Sie spalten. Sie suchen ständig Sündenböcke, und Sie haben kein einziges Konzept für soziale Sicherheit. Ganz im Gegenteil, Sie fordern das 5-%- Ziel für die Militärausgaben in Deutschland. (André Barth, AfD: Beim Sündenbocksuchen sind Sie doch der Profi!) Ich glaube, das würde uns mindestens 200 Milliarden Euro im Jahr kosten. Und was dann noch für den Sozialstaat bleibt, das können, denke ich, selbst Sie gut berechnen. (Beifall BSW) Wir als BSW-Fraktion fordern die Entlastung für die arbeitende Mitte. Nicht die Superreichen tragen die Hauptlast – denn sie wissen, wie sie ihre Vermögen in Stiftungen und Steueroasen retten –, sondern die, die morgens um fünf aufstehen, schuften und Steuern zahlen. Denn sie sorgen dafür, dass dieser Staat am Leben erhalten und die Wirtschaft angekurbelt wird. Für sie fordern wir faire Preise und eine geringere Steuerlast im Portemonnaie, was wiederum der Wirtschaft zugutekommt. Zweitens: Investitionen in Menschen, nicht in Panzer und Rüstung! Milliarden gehören in Schulen, Krankenhäuser und den sozialen Wohnungsbau. Wir brauchen eine Rentenreform nach dem Vorbild Österreichs mit Einbeziehung aller Berufsgruppen und einer Steuerfreiheit für kleine Renten. (Zuruf Peter Wilhelm Patt, CDU) Drittens: Arbeitsplätze sichern – ohne eine starke Wirtschaft kein starker Sozialstaat! Schluss mit Bürokratie, Schluss mit explodierenden Energiepreisen! Handwerk und Mittelstand brauchen Unterstützung und nicht nur schöne Reden. (Beifall BSW) Und noch etwas: Die Geschichte vom „unbezahlbaren Sozialstaat“ – ich glaube, auch Herr Patt hatte das in seinem Vortrag – ist eine Lüge. Seit zehn Jahren sind die Sozialausgaben stabil. Unbezahlbar sind allein die Steuerprivilegien für Millionäre und Milliardäre. (Beifall BSW) Darum sagen wir Nein zum Sozialabbau à la Merz, Nein zum Wegducken à la Linke, Nein zur teuren Ideologie der BÜNDNISGRÜNEN, Nein zum doppelten Spiel der SPD und Nein zum Populismus der AfD. (Beifall BSW –
André Barth AfD
Was bleibt da noch übrig bei so viel Nein?!) Aber wir sagen auch Ja zur Entlastung der arbeitenden Mitte, Ja zu Investitionen in Bildung, Gesundheit und Zukunft und Ja zu einem Sozialstaat, der wirklich Sicherheit gibt. (Beifall BSW –
Susanne Schaper Die Linke
Das ist zum Glück kein Populismus!) Wir reden nicht nur von Gerechtigkeit, wir geben denen eine Stimme, die sonst niemand hört – für die Menschen hier in Sachsen und für die Menschen in unserem Land. Vielen Dank. (Beifall BSW – Zuruf Susanne Schaper, Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Abg. Kupke für die BSW-Fraktion. Als Nächstes spricht für die SPD Herr Abg. Homann.
Henning Homann SPD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war ja schon augenöffnend, Herr Barth: Sie haben hier noch einmal klargestellt, wo die AfD steht. Nämlich: Sie sind die Erfüllungsgehilfen der Superreichen und der Steuerflüchtlinge. (André Barth, AfD, lacht.) Das ist nichts Neues. Ich will Ihnen das gern noch einmal vorrechnen, weil Sie es ja mit Fakten selbst nicht so haben. Wir haben alle noch Ihr Steuerkonzept zur Bundestagswahl in Erinnerung. Ich habe mir das im Vorfeld dieser Debatte noch einmal angeschaut. Ihr Vorschlag ist, dass man die allerkleinsten Einkommen, die vielleicht in Teilzeitarbeit noch etwas dazuverdienen müssen, also die Einkommen bis 10 000 Euro, im Jahr um 0,02 % entlastet. Das sind 2 Euro im Jahr. (Zuruf André Barth, AfD) Währenddessen wollen Sie die Leute mit 250 000 Euro Einkommen und mehr um 7,7°% entlasten. Das heißt, die Menschen, die schon 250 000 Euro im Jahr verdienen, sollen von Ihnen noch einmal 20 000 Euro geschenkt bekommen. Damit ist klar: Sie sind die falschen Freunde der arbeitenden Mitte, Sie sind die Erfüllungsgehilfen der Superreichen, und das muss in diesem Land auch lauter gesagt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall SPD und vereinzelt Die Linke – Protest AfD) Deshalb ist es richtig, dass wir daran erinnern, worauf das Erfolgsmodell Deutschland basiert: darauf, dass die starken Schultern mehr tragen müssen – also diejenigen, die hohe Vermögen haben, die, die viel Geld verdienen – als jene, die kein oder wenig Geld haben. (André Barth, AfD: Das machen wir doch immer so! Das ist doch in unserem Land so! Starke Schultern tragen mehr!) Da ist in den letzten Jahrzehnten etwas aus dem Lot geraten. 1 % der Bevölkerung besitzt 25 % des Vermögens, oder, um es drastischer zu sagen: 45 Familien in diesem Land besitzen die Hälfte des Vermögens. Das hat Dynamik in den letzten Jahren bekommen. Alle Menschen in diesem Raum und in diesem Land wissen, dass wir seit 2015 ein Jahrzehnt der Krisen hinter uns haben. In den Krisenjahren ist das Bruttoeinkommen, das reale Einkommen der arbeitenden Mitte, stagniert, währenddessen sich die Anzahl der Milliardäre in diesem Land verachtfacht hat, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Zuruf Dr. Joachim Michael Keiler, AfD) Da kann man doch nicht wegschauen. Deshalb ist es richtig, dass wir an dieser Stelle darüber diskutieren, wie ein Gesellschaftsvertrag aussieht zwischen den Menschen, die jeden Tag hart arbeiten, den Menschen, die einfach nur auf Kosten ihrer Vermögen gut leben, und den Menschen, die in diesem Land Hilfe brauchen. Ich möchte Ihnen sagen, was ich glaube, was richtig ist. Wenn ich mir die Zahlen anschaue, dann zeigen sie im internationalen Vergleich zwei ganz klare Dinge. Das Erste ist: Die Vermögensbesteuerung in Deutschland ist so niedrig wie fast nirgendwo in Europa. Und da rede ich nicht über Steuern auf das Haus der Omi, sondern über 5 Millionen Euro Cash auf dem Konto plus. Ich rede auch nicht von den in Unternehmen gebundenen Vermögen, sondern von 5 Millionen Euro plus Cash auf dem Konto. Das heißt, die Vermögensbesteuerung ist so niedrig wie fast nirgendwo. Sogar die Amerikaner nehmen mehr als wir. Währenddessen sind die Abgaben – und ich rede explizit von den Abgaben für Soziales, also für Rente, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung – so hoch wie fast nirgendwo in Europa. Das heißt, Arbeit ist überdurchschnittlich teuer in diesem Land, und das macht uns auch zu schaffen, was die Wettbewerbsfähigkeit angeht. Gleichzeitig sind die Vermögen so niedrig besteuert wie nirgendwo anders. Das ist weder gerecht noch ökonomisch klug, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deshalb heißt das eigentliche Ziel einer großen Reform: Wir müssen den Faktor Arbeit mit niedrigeren Abgaben belegen und gleichzeitig Steuern auf extrem hohe Vermögen erhöhen. Ich möchte Ihnen dazu ein Rechenspiel machen. Wenn wir in diesem Land eine Vermögenssteuer erheben, würden hier ungefähr 15 bis 20 Milliarden Euro erwirtschaftet. Und das ist selbst laut DIW ohne Weiteres möglich. Dann hätten wir die Chance, die Sozialabgaben in diesem Land um 2 % zu senken, und zwar sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer. Ein durchschnittlicher Arbeiter in diesem Land hätte 800 Euro im Jahr mehr, der Unternehmer wäre wettbewerbsfähiger und allen wäre in diesem Land geholfen. Das wäre ein fairer Deal für die Zukunftsfähigkeit und für die Gerechtigkeit in diesem Land. (Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNISGRÜNE) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir erleben ja die Debatte um die Bürgergeldempfänger, und auch ich will an dieser Stelle etwas dazu sagen. Eigentlich sagt jeder Wissenschaftler: Bei den Bürgergeldempfängern gibt es nichts zu holen. – Ich will Ihnen das nur noch einmal vorrechnen. Eine Million der 5,4 Millionen Bürgergeldempfänger sind Kinder, zwei Millionen davon sind krank oder pflegen ihre Angehörigen, 800 000 sind Aufstocker, was ein Skandal ist. Das heißt, von den 1,7 Millionen sind 6 000 Totalverweigerer, und über die reden wir in dieser Debatte. Ja, ich bin dafür, Missbrauch einzudämmen an den Stellen, an denen es ihn gibt. Aber aufgrund dieser 6 000 Menschen unseren Sozialstaat infrage zu stellen, wäre falsch. Wir brauchen einen großen Wurf und kein Mimimi nach unten. Vielen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt BSW – Beifall Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten mit einer Punktlandung den Abg. Homann und hören als Nächste für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Abg. Schubert.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke der Linksfraktion für die Debatte. Ja, es stimmt: Wir brauchen mehr Gerechtigkeit auch im Steuersystem. Aber wir brauchen vor allem – das hat der Kollege Homann vorher schon gesagt – eine realistische und eine große Steuerreform, die trägt und die wirkt – für Sachsen, für Deutschland, aber auch für die kommenden Jahrzehnte. Unser Sozialstaat ist ein Fundament, er ist nicht nur ein Auffangnetz, sondern eben auch ein Investitionsversprechen in Zusammenhalt, in Bildung, in Pflege und in Infrastruktur. Es kann doch nicht sein, dass in einem reichen Land wie unserem Kinderarmut im Aufstieg ist. Da muss man gegensteuern. Das kann man nicht akzeptieren. Gerade in Sachsen sehen wir: Familien brauchen Entlastung, ältere Menschen brauchen Verlässlichkeit, Kommunen brauchen Planungssicherheit. Klar ist damit auch: Wir können den Sozialstaat nur dann gut sichern, wenn wir ihn nachhaltig finanzieren, nicht nur durch immer neue Schulden, sondern durch ein gerechtes Steuersystem, das auch die in den Blick nimmt, die durch harte Arbeit erwirtschaften, was zur Verteilung notwendig ist. Große Steuerreform statt Stückwerk: Dafür möchte ich an dieser Stelle plädieren. Das heißt, wir können nicht nur die Erbschaftssteuer oder die Vermögenssteuer in den Blick nehmen, sondern wir brauchen eine umfassende Reform. Dazu gehört die Einkommenssteuer, bei der es eine Entlastung der mittleren und kleinen Einkommen braucht und selbstverständlich eine stärkere Beteiligung sehr hoher Einkommen. (Zuruf AfD: Warum?) Bei der Erbschaftssteuer müssen Schlupflöcher geschlossen werden. Niemand versteht, warum man zum Beispiel beim Erben von 300 Wohnungen keine Steuern zahlen muss. Aber – auch hier wieder ein Aber – Stundung und Ratenzahlung bei Betriebsvermögen müssen möglich bleiben, um Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Nun zur Vermögenssteuer. Sie ist ein wichtiges und ein notwendiges Instrument, um sehr große Vermögen deutlich stärker in die Verantwortung zu nehmen als bisher. Aber, sie darf nicht kleinteilig auf den Mittelstand durchschlagen. Das bedeutet: hohe Freibeträge, klare Bemessungsgrundlagen, ein modernes Erhebungsverfahren, realistisch und handhabbar für die Verwaltung. Unternehmensbesteuerung ist ein nächster wichtiger Punkt, wenn wir über eine umfassende Reform sprechen. Sie muss fair und wettbewerbsfähig zugleich sein. Wir dürfen Unternehmen, die in Deutschland Arbeitsplätze schaffen, nicht vertreiben. Aber wir müssen verhindern, dass Konzerne durch Steuertricks Milliardengewinne an der Allgemeinheit vorbeischleusen und sich damit asozial verhalten. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt Die Linke) Ich hätte wirklich Lust, auch über grundsätzliche Reformen, etwa bei der Mehrwertsteuer; zu diskutieren und dabei zum Beispiel die skandinavischen Modelle zum Vorbild zu nehmen, deren Sozialstaatsmodelle auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorbildhaft sind. Sie ermöglichen, dass die Frauenvollzeitbeschäftigung deutlich besser ist als bei uns, was sich signifikant im Bruttoinlandsprodukt niederschlägt. Ein Thema, das heute noch nicht zur Sprache gekommen ist, ist die konsequente Bekämpfung von Steuerflucht und Steuerbetrug. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Es reicht nicht, auf neue Steuern zu verweisen. Der Staat muss dafür sorgen, die geltenden Regeln wirklich durchzusetzen. Das bedeutet eine Stärkung der Steuerfahndung in den Ländern. Hier in Sachsen haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konkret dafür gesorgt. An dieser Stelle ein herzlicher Dank an all die Steuerfahnder, die signifikant zu den Einnahmen in diesem Land beitragen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD) Wir brauchen eine bessere Ausstattung der Finanzämter, personell und digital und längere Aufbewahrungsfristen, damit Cum-Ex- und Cum-Cum-Skandale nicht ungestraft bleiben. (Zuruf AfD) Jeder Euro, der durch Steuertricks entzogen wird, fehlt im Sozialstaat, in den Schulen, in der Pflege und belastet die Ehrlichen. Ganz zu schweigen davon, dass man Steuerflüchtigen keine Orden anheftet. Realpolitik heißt: Wir brauchen Mehrheiten. Wir brauchen nicht nur Parolen, die gut klingen, sondern wir müssen konkrete Gesetze auf den Weg bringen, die vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben, die durchsetzbar sind, die diejenigen stärker belasten, die es tragen können, und diejenigen entlasten, die dafür sorgen, dass es etwas zum Verteilen gibt. Das heißt, ein gerechtes Steuersystem ist kein Selbstzweck. Es ist die Grundlage dafür, dass wir die großen Aufgaben von öffentlicher Daseinsvorsorge, Klimaschutz, Digitalisierung und sozialer Sicherheit überhaupt stemmen können. Deshalb würde ich nicht gern über einen „Herbst der Ungerechtigkeit“ reden, sondern lieber über einen „Frühling des Aufbruchs“ in eine wirklich umfassende Steuerreform, die nachhaltig ist, Steuerflucht verhindert, Schlupflöcher schließt und das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit dieses Staates nachhaltig stärkt. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Vielen Dank, Frau Abg. Schubert. Herr Abg. Berger? – Kein Redebedarf. Damit ist die erste Runde abgeschlossen. Wir kommen nun zu einer zweiten Runde. Für Die Linke spricht Frau Abg. Schaper.
Susanne Schaper Die Linke
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesrepublik ist ein sehr reiches Land. Die Allgemeinheit kann und muss solidarisch sein mit Menschen, die schwere Zeiten durchmachen und vorübergehend oder dauerhaft nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Allen steht ein menschenwürdiges Existenzminimum zu und daran halten wir fest. Wenn Sie von der AfD sich mit Ihrer Frau Weidel in der Schweiz und Theo Müller mit 6,5 Milliarden Euro Einkommen zum Stiefelknecht der Superreichen machen, (André Barth, AfD: Davon hat niemand gesprochen!) dann ist das Ihr Problem und zeigt, wie nah Sie wirklich am Volk sind. (André Barth, AfD: Mehr als Sie!) Sie können nichts anderes als Bürgergeldempfänger/-innen und Migrantinnen und Migranten dafür zuständig zu machen, (André Barth, AfD: Was?) um davon abzulenken, dass Sie eigentlich diejenigen sind, die hier die Wirtschaft ruinieren, (Proteste und Heiterkeit AfD – André Barth, AfD: Was? Das ist der größte Witz!) weil niemand mehr ins Land kommen will und Sie sich selbst bedienen möchten. (Beifall Die Linke) Oder warum zahlt Frau Weidel die Steuern nicht in Deutschland? Sie angeblich Aufrechten, Sie! Damit eine alternde Gesellschaft finanzierbar ist, müssen wir Dreierlei tun: erstens, die Verwaltung effizienter machen, zweitens, die Ausgaben senken und drittens, genug Geld ins System bringen. Die Ausgaben senken wir, indem wir das Leben wieder bezahlbar machen. Ich habe in all den Debatten, außer bei den GRÜNEN, keine Vorschläge gehört (Zurufe SPD) – von der SPD auch, das nehme ich zurück –, die über das hinausgehen, was wir in der ersten Runde beredet haben, gegebenenfalls eine Vermögenssteuer einzuführen und zu entbürokratisieren. Aber was ist zum Beispiel mit dem Mietendeckel? So springt weiter der Staat mit Sozialleistungen ein, weil private Profite so ungern angetastet werden. Auch gute Löhne sind ein Weg, um Sozialausgaben zu senken. Die SPD machte das Wahlversprechen von 15 Euro Mindestlohn. Mal sehen, ob das kommt. Wir müssen den Sozialstaat verlässlich finanzieren. Die Sozialversicherungen sind bezahlbar, wenn alle beitragen und hohe sowie höchste Einkommen eben nicht mehr durch eine Beitragsbemessungsgrenze geschont werden. Es ist ungerecht, dass Superreiche unter dem Strich nicht mehr in die Rentenkasse einzahlen als ein Facharbeiter bei VW. (Dr. Joachim Michael Keiler, AfD: Superreiche brauchen keine Rente!) Es ist ungerecht, dass sich Superreiche aus der gesetzlichen Krankenversicherung heraushalten können. Es ist ungerecht, dass die Vermögenssteuer immer noch nicht erhoben wird. Es ist ungerecht, dass ein leistungsloses Einkommen kaum besteuert wird. Herr Patt, leistungslose Einkommen sind die, die nicht durch Arbeit erarbeitet werden, sondern Erbschaft, Schenkungen und Kapitalerträge. Wenn Sie sagen, die Unternehmen seien so wertvoll und verdienen so viel, dann ist das wirtschaftlich betrachtet sicher so. Aber etwas will ich Ihnen sagen: Sprachlich korrekt erwirtschaften nicht die Unternehmen den Profit, sondern deren Mitarbeitende. An deren Seite stehen wir. (Beifall Die Linke) So sorgt die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung seit 2016 zum Beispiel dafür, dass Superreiche bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer tricksen können. Auch im letzten Jahr hat der Staat die Reichsten beschenkt. Statt der veranschlagten 3,5 Milliarden Euro an Steuern für sehr große Erbschaften oder Schenkungen nahm der Staat nur 182 Millionen Euro ein. Alle müssen ihren fairen Anteil beitragen. Das macht niemanden arm, aber viele reicher. Da kann dann auch die gesetzliche Rentenversicherung eine sichere Bank sein. Das ist gerade für uns im Osten wichtig, wo Dreiviertel der über 65-Jährigen nur die Rente als einziges Einkommen haben. Nach einem Leben voller Arbeit sollte eine Mindestrente von 1 400 Euro garantiert sein. Stattdessen ruft die Wirtschaft nach einem späteren Renteneintrittsalter. Das ist weit weg von der Realität. Die Aktivrente kann ein nettes Zubrot für jene sein, die es sich gesundheitlich leisten können. Im Straßenbau oder in der Pflege sehe ich das kaum. Für viele ist die Rente überhaupt unerreichbar. Sie schaffen es nicht oder müssen nebenbei noch arbeiten. Das betrifft schon 20 000 Menschen. Deutschlandweit sind es 1,3 Millionen Menschen, die nach der Rente noch weiterarbeiten. Wir wollen das nicht hinnehmen. Wir wollen das nicht hinnehmen. Deshalb unterbreiten wir Vorschläge und sagen Folgendes: Wenn wir nicht über Umverteilung, sondern immer nur darüber reden, das Geld den Ärmsten weiter wegzunehmen und uns noch weiter zu entsolidarisieren, dann kommen wir in diesem Land nicht weiter. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Frau Schaper, die Redezeit.
Susanne Schaper Die Linke
Für die Einzigen, für die es vielleicht gut sein mag – deshalb debattieren Sie auch so, wie Sie debattieren –, sind Sie auf der rechtsextremen Seite. (Beifall Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für Die Linke Frau Abg. Schaper. In der zweiten Runde spricht Herr Abg. Patt für die CDU.
Peter Wilhelm Patt CDU
Vielen Dank. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schaper, es ist schade, dass Sie – dafür ist der Rahmen hier nicht geeignet – in einer solchen Aktuellen Debatte nicht sachlich bleiben können. Diese Verallgemeinerung kann ich überhaupt nicht leiden. Es gibt die Superreichen, die alle flüchten bzw. abhauen, die hier keine Steuern zahlen, die keine Beiträge in die Rentensysteme einzahlen. Dies finde ich so etwas von verlogen und nicht zielführend für eine vernünftige Auseinandersetzung, die wir vielleicht irgendwo anders führen sollten. In Sachsen gibt es rund 600 Einkommensmillionäre, die hier sehr ordentlich ihr Einkommen versteuern. Damit sind hier sehr wenige – im Gegensatz zu anderen Bundesländern. Nordrhein-Westfalen hat zum Beispiel 7 900 Einkommensmillionäre. Diese Einkommensmillionäre, die grundsätzlich zu den Steuerzahlern gehören, tragen über ihre Steuern zur Querfinanzierung und Subventionierung der Rentenversicherung bei. Sie tragen also eine viel höhere Last – nicht nur prozentual von ihrem Einkommen, sondern auch absolut von ihrem hohen Einkommen. Von ihren Steuerzahlungen geht ein großer Teil in das Rentensystem und finanziert die Renten von anderen Leuten. Unser Anspruch an die Sozialpflichtigkeit des Eigentums und der Leistung sowie eine leistungsangemessene Belastung rechtfertigt selbstverständlich Eingriffe des Staates. Wir müssen aber über das Maß des Eingriffes sprechen. Sie nehmen sich einzelne Steuern singulär heraus; Herr Homann hat das auch getan. Aber Sie müssen doch die Gesamtbelastung von Steuern – Vermögensteuern, Einkommensteuern, Körperschaftsteuern, Unternehmenssteuern usw. – und die Abgaben sehen, um zu schauen, ob wir ein Niedrig- oder Hochsteuerland sind. Ich denke, wir sind im Vergleich zu den Vereinigten Staaten ein Hochsteuerland. Herr Homann, diesbezüglich können Sie mit Ihren besonderen Ausnahmen nicht weiterhalten. Hans Carl von Carlowitz – wir, besonders Frau Schaper, kennen ihn als Rabensteiner – begründete die Lehre von der Nachhaltigkeit – kurz übersetzt für unsere Debatte: Nach fest kommt ab. Wenn ich Substanz besteuere, kann ich die Kuh, die ich geschlachtet habe, nachher nicht mehr melken. Auch das Melken selbst ist nicht überdehnbar und Substanzsteuern lösen unser strukturelles Problem auch nicht. Dieses Gesamtkonzept, das Sie vorschlagen, ist nicht geeignet, um Leistungsfreude in unserem Land zu erzeugen. Leistungsfreude ist die Grundlage für Steuereinnahmen, für ein Weiterkommen und ein Wachstum unseres Wohlstands. Ihr Konzept vertreibt die Leistungsträger. Das Kapital ist sehr scheu und mobil, und man kann sich sogar noch eine andere Staatsbürgerschaft irgendwo organisieren oder woanders hinziehen, wenn es einem hier nicht mehr passt. Das wollen wir aber nicht. Wir wollen keine Stigmatisierung. Wir möchten, dass die starken Schultern höhere Lasten bezahlen, aber dass sie hierbleiben und das hier tun, auch in unserem Land. Höhere Steuern lösen aus unserer Sicht auch das Strukturproblem unserer Ausgaben nicht. Diese Ausgaben sind überbordend gestiegen. Wir haben steigende Steuereinnahmen, aber die Ausgaben sind noch stärker gestiegen, und daran müssen wir arbeiten. Wenn wir das mit höheren Steuern tun, dann verschieben wir den Druck zur Deregulierung und Modernisierung unseres Staats- und Sozialwesens. Niemand sagt, dass wir unbedingt die Sozialleistungen kürzen wollen, aber es geht darum, was die Erstellung dieser Sozialleistungen kostet. Wir müssen daran arbeiten, dass das niedriger, vernünftiger und effizienter wird, wozu unser System wahrscheinlich nicht mehr ausreichend in der Lage ist. Diesbezüglich muss man sich mehr von der Wirtschaft abschauen. Wenn wir hier mehr Steuern fordern, dann geht es sichtlich um ein Bundesthema. Auch dort werden diese Mehrsteuern, die Sie alle vorrechnen, nicht reichen, um die 82-Milliarden-Euro-Lücke, die wir im jetzigen Haushalt schon haben, zu decken. Wenn ich die Vermögensteuer nehme, ist diese auch einmalig. Selbst wenn ich hier wiederkehre, ist irgendwann das Vermögen weg. Je nach Ihrer Rechnung zwischen fünf und 20 Jahren ist dieses Vermögen mit Ihren Steuersätzen verzehrt und wir haben auch noch nicht die Lasten aus dem Sondervermögen gesehen. Der einzige Weg führt dahin, dass wir die Ausgaben senken. Wir müssen die Ausgaben senken, und dann können wir nachher immer noch schauen, wie mehr Menschen im Hocheinkommensbereich vielleicht zu mehr Steuern beitragen. Ich denke, dass dafür viele bereit sind – aber unter der Bedingung, dass der Staat erst einmal bei sich aufräumt und seine großen Ausgabenprogramme reduziert. Dann kann man auch über mehr Steuern an anderer Stelle sprechen, wenn es immer noch nicht reichen sollte und wir einen Konsens über diese Leistungen im Staat haben, dass wir sie gemeinsam erbringen wollen. Vielen Dank. (Beifall CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Danke. Wir hörten Herrn Abg. Patt für die CDU-Fraktion. Als Nächstes spricht Herr Abg. Dünzel für die AfD-Fraktion.
Jonas Dünzel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrter Herr Homann, Sie haben sich gerade darüber aufgeregt, dass seit 2015 bei den Bürgern am Ende des Monats nicht mehr Geld in der Tasche ist. Diesbezüglich habe ich noch einmal nachgeschaut, weil ich mir nicht sicher war: Die SPD sitzt seit 2015 bis heute dauerhaft in der Regierung und ist selbst schuld daran, dass die Bürger immer mehr belastet und weniger entlastet werden. (Beifall AfD) Genau diesen Fakt sieht man bei allen Wahlen. Ihre Kollegen werden immer weniger. Auch bei der Wahl am Sonntag in Nordrhein-Westfalen wird sich wieder zeigen, dass im Ruhrpott nicht mehr rot, sondern blau gewählt wird. Das musste an dieser Stelle gesagt werden. (Beifall AfD – Zuruf CDU: Nein, muss nicht!) Jetzt kommen passend zu der Stunde Die Linken um die Ecke und wollen den Sozialstaat einmal wieder mit höheren Steuereinnahmen bzw. -erhöhungen finanzieren. Ist Ihnen in der Sommerpause wirklich nichts Besseres eingefallen, als jetzt wieder mit neuen Steuererhöhungen um die Ecke zu kommen? Allein im vergangenen Jahr sind über 270 000 hervorragend qualifizierte junge Leute ausgewandert, weil sie keine Lust mehr haben, diese hohen Steuern und Sozialabgaben zahlen zu wollen. Das war damals der Hauptgrund. Wenn Sie nun noch weiter die Steuern erhöhen, sorgt das ausschließlich dafür, dass noch mehr junge Leute gehen, dass weniger Steuereinnahmen kommen. Sie beschützen den Sozialstaat nicht, Sie schädigen ihn und werden ihn langfristig zerstören, wenn Sie ständig weiter höhere Steuern fordern. (Beifall AfD) Dann haben Sie selbst schon die Bürgergeldempfänger angesprochen. Ich habe noch einmal nachgeschaut: Von den 5,5 Millionen Bürgergeldempfängern, die wir bei uns im Land haben, sind circa die Hälfte keine Bürger unseres Landes. Darunter sind 700 000 Ukrainer, 500 000 Syrer und 200 000 Afghanen. Haben Sie sich einmal die Frage gestellt, warum die 500 000 Syrer immer noch bei uns im Land sind? Assad ist weg, und in Syrien gibt es mehr als genug zu tun. Ich kann es Ihnen sagen: Weil hier das Sozialleistungsniveau zehnmal höher liegt als das Durchschnittseinkommen in Syrien. Haben Sie sich einmal gefragt, warum Ukrainer bei uns im Land überproportional oft arbeitslos sind, währenddessen sie in anderen Ländern fleißig arbeiten gehen? Es ist der gleiche Grund: Weil hier die Sozialleistungen so hoch sind, dass es sich dafür überhaupt nicht lohnt, arbeiten zu gehen bzw. sich dementsprechend zu integrieren. Wenn man sich dann die Erwerbsunfähigkeitsrenten anschaut – das scheint hier noch keiner gemacht zu haben, weil das in den Reden noch nicht vorgekommen ist –, wird es richtig unfair. Die durchschnittliche Erwerbsunfähigkeitsrente liegt nämlich bei 1 000 Euro im Monat. Das heißt konkret: Derjenige, der 30 Jahre arbeiten gegangen ist und dann aufgrund von Krankheit erwerbsunfähig wird, bekommt genauso viel wie eine Fachkraft von denen, die zu uns ins Land kommt, aber nicht einen Cent eingezahlt hat. Das nennen Sie soziale Gerechtigkeit? Na dann, gute Nacht! (Beifall AfD) Es geht weiter. Sie und Ihre Kollegen in Berlin und in den anderen Landesparlamenten sind dafür verantwortlich, dass der Sozialstaat am Ende ist. Es war nämlich Ihre AntiFamilienpolitik, die dafür gesorgt hat, dass immer weniger Kinder in diesem Land geboren werden. Vor 50 Jahren waren es noch zweieinhalb Kinder, jetzt sind es nur noch 1,3 bis 1,2 Kinder pro Frau – direkte Folgen Ihrer Politik. Immer wenn wir fordern, dass man endlich vernünftige Familienpolitik gestaltet, heißt es von Ihnen ständig nur: Dafür ist kein Geld da. Gleichzeitig verschwenden Sie aber Milliarden für Ihre ideologischen Projekte – sei es die Finanzierung der Ukraine oder Ihrer linken NGOs, die kein Mensch im Land benötigt. Dort sind Ihnen die Steuergelder recht, aber wenn es um wirkliche Familienpolitik geht, ist nie Geld da – und das werden wir ändern. (Beifall AfD) Doch Sie lassen nicht nur junge Familien in Stich, auch sächsische Pflegebedürftige werden mittlerweile von Ihnen vollkommen im Regen stehen gelassen. Sie müssen mittlerweile 2 700 Euro im Monat selbst zuzahlen, wenn sie ins Pflegeheim müssen, und von Ihnen kommt nichts. Ihre Sozialpolitik heißt: Arbeite dein Leben lang, zahle 60 bis 70 % an Abgaben und verkaufe dann dein kleines Haus, um den Platz im Pflegeheim bezahlen zu können. Ihr linker Sozialstaat lässt sich deshalb wie folgt zusammenfassen: Wer wirklich hart arbeitet und krank wird, bekommt zu wenig, und wer nicht arbeitet und andere für sich arbeiten lässt, bekommt zu viel. Und genau das gilt auch für die Politiker, die das die letzten Jahre zu verantworten hatten. (Beifall AfD) Sobald die AfD in der Mehrheit ist, wird richtige Sozialpolitik gemacht. Das bedeutet wirkliche Steuersenkung und Senkung der Energiekosten. Das führt zu Investitionen, das führt zu neuen Jobs, was dann wieder das Sozialversicherungssystem stärkt. Wir werden ein familien- und unternehmerfreundliches Umfeld schaffen und damit echte Fachkräfte ansiedeln. Wir werden den Zugang zum Sozialversicherungssystem begrenzen und diejenigen abschieben, die hier nicht arbeiten wollen bzw. nicht sein dürften. Das alles ist möglich, das alles ist machbar. Das alles wird mit Ihnen nicht passieren, und deswegen werden wir das später umsetzen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten von der AfD-Fraktion Herrn Abg. Dünzel. Gibt es weiteren Redebedarf in einer dritten Runde? – Herr Abg. von Breitenbuch für die CDU-Fraktion, bitte.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich gehöre zu einer der Familien, die fast auf den Tag vor 80 Jahren entschädigungslos enteignet wurden. Insofern möchte ich etwas dazu sagen, was Unternehmertum in unserem Land bedeutet. Unternehmer kümmern sich um Vermögen, was da ist, und mehren es täglich. Sie können das, zumindest immer wieder, besser als der Staat. Das beweist sich immer wieder und hat dazu geführt, dass die soziale Marktwirtschaft mit unseren Regularien zu Wohlstand geführt hat und nicht, weil man gegeneinander gearbeitet hat, sondern weil man in einem Boot sitzt. Man versucht miteinander die Probleme für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber zu lösen. In schwierigen Verhältnissen auf der Welt mühen sich Unternehmerinnen und Unternehmer, Ihre Unternehmen durch die Zeit zu bringen. (Beifall CDU) Wer das neue Buch von Götz Aly „Wie konnte das geschehen“ über den Nationalsozialismus liest, der sieht, welche böse Wurzel im Neid steckt. Das ist dort sehr gut beschrieben. Der Neid zersetzt eine Gemeinschaft und macht sie letztendlich kaputt. Ich glaube nicht, dass wir mit dieser Art des Umgangs miteinander zum Ziel kommen. Aufgrund der geschichtlichen Erfahrungen, die wir haben, müssen wir versuchen, gemeinsam unterwegs zu sein. Ich bin viel im Land unterwegs, und es gibt viele Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Steuern zahlen, die keine Steuerfahndung brauchen, sondern mit dem Finanzamt gut zusammenarbeiten, weil alles transparent ist. Darauf hinzuweisen, was Unternehmertum und was Engagement als Arbeitgeber bedeutet, ist in dieser Debatte ganz wichtig anzusprechen, sonst kommt das zu kurz. (Widerspruch Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Herzlichen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Das war für die CDU-Fraktion Herr von Breitenbuch. Nun spricht für die AfD-Fraktion Herr Abg. Peschel.
Frank Peschel AfD
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Werte Abgeordnete! Ich halte diese Diskussion der Linken für sehr gefährlich, denn sie ist mehr als eine Neiddebatte. Ich möchte an dieser Stelle an den Parteitagsbeschluss vom 08.02.2025 erinnern, worin es heißt, es sollte keine Milliardäre in Deutschland geben. Das ist menschenverachtend. Werter Herr Innenminister, ich frage mich: Wann werden die Linken ein Fall für den Verfassungsschutz? (Beifall AfD) Wortwörtlich heißt es: „Es sollte keine Milliardäre geben, und das meinen wir absolut ernst. Mit diesen fünf Schritten wollen wir dafür sorgen, dass es in der nächsten Generation in Deutschland niemand mehr als eine Milliarde Euro besitzt.“ Man will eine Vermögensteuer ab einer Million Euro einführen. Man möchte eine einmalige Vermögensabgabe ab 2 Millionen Euro. Was Sie damit vorhaben, ist nichts weiter als die Zerstörung des sächsischen Mittelstands. Sie würden damit Tausende Selbstständige enteignen, die sich nach der friedlichen Revolution in Sachsen etwas aufgebaut haben. Was Sie hier wünschen, ist eine Enteignung der Menschen, die jeden Tag arbeiten gehen und Steuern zahlen. Sie wollen die Menschen um ihre Lebensleistung bringen. Sie wollen die Gleichschaltung der Menschen. Sie wollen die Individualität der Menschen abschaffen. Das Schlimme ist, dass Sie selbst vor Mord nicht zurückschrecken. 2020 wurde auf einem Strategietreffen der Linken in Kassel gesagt, dass man 1 % der Reichen auch erschießen kann. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Hört, hört!) Sie wollen Menschen erschießen, weil sie reich sind. Der damalige Parteichef wollte es etwas abmildern und sagte: Wir können diese Menschen auch für nützliche Arbeit einsetzen. (André Barth, AfD: Arbeitslager, oder was?) Werte Abgeordnete, das erinnert mich an schlimmste Zeiten in Deutschland, wo Kommunisten und Faschisten Menschen getötet oder in Arbeitslager getrieben haben. Das ist die Gefahr, die von links ausgeht! Wenn ich mir anschaue, was diese Milliardäre hier in Sachsen investieren, dann können wir froh sein, dass wir Milliardäre und Millionäre in Sachsen haben. Ich möchte Ihnen einige Beispiele nennen. Stefan Quandt, ein Milliardär von 22 Milliarden hat hier in ein grünes Unternehmen investiert, Solarwatt in Dresden. Die Familien Porsche und Klatten, die auch VW beherrschen, haben hier Zehntausende Arbeitsplätze für BMW, für VW und für andere Bereiche geschaffen. Diese Menschen wollen Sie ernsthaft erschießen oder enteignen? Was sind denn das für kranke Fantasien, die Sie haben? (Juliane Nagel, Die Linke: Steuern!) Wenige Kilometer von hier entfernt befindet sich die Wacker Chemie AG. Das ist Familienbesitz. Sie geben 1 500 Mitarbeitern Arbeit. Das sind gut bezahlte Jobs. Die wollen Sie besteuern? Mit welchem Grund wollen Sie Arbeitsplätze vernichten? Ist das Ihr einziges Ziel, das Sie haben? (Susanne Schaper, Die Linke, steht am Mikrofon.) Was wir hier brauchen, da wiederhole ich mich gern, sind reiche Menschen, die investieren, die Arbeitsplätze schaffen, die unsere Steuereinnahmen erhöhen, damit wir auch ganze soziale – – Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Frank Peschel AfD
Nein, jetzt bin ich nicht bereit, eine Frage entgegenzunehmen. Wir brauchen diese Menschen, die hier soziale Projekte für uns umsetzen. Werte Frau Schaper, Sie haben eine Kleine Anfrage gestartet. Es gibt in Sachsen knapp 500 Einkommensmillionäre, und denen wollen Sie ans Leder. (Susanne Schaper, Die Linke: Wir wollen sie besteuern und denen nicht ans Leder!) – Das ist unverständlich. Rede ich oder reden Sie? – Vielen Dank. (Susanne Schaper, Die Linke: Bleiben Sie mal bei der Wahrheit!) Wer viel besitzt, kann investieren oder konsumieren. Genau diese beiden Fälle brauchen wir zum Wohle unserer Gesellschaft. Ich sage Ihnen, die AfD steht für Aufstiegschancen für alle Menschen. Wir fordern mehr Netto vom Brutto. Wir wollen die Menschen unterstützen, damit sie selbst ihren Erfolg erarbeiten können. Wir wollen nicht wie Sie Menschen enteignen, besteuern. Wir möchten jedem individuellen Menschen hier in Sachsen, in Deutschland eine Chance geben, sich ein eigenes glückliches Leben aufzubauen. (Beifall AfD –
Susanne Schaper Die Linke
Solange er deutsch ist!) Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Peschel. Gibt es jetzt vonseiten der Abgeordneten weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht sehen. Dann erhält Frau Staatsministerin Köpping das Wort.
Petra Köpping
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das war wieder eine sehr emotionale Debatte. Ich denke, dass es richtig ist, diese Debatte so zu führen. Deutschlands Stärke, Sachsens Stärke ist eine gute Infrastruktur. Damit sie so bleibt, müssen wir diese Infrastruktur wieder stark machen. Das heißt, wir müssen investieren: in Schulen, in Brücken, in Straßen, in Arbeitsplätze, in Krankenhäuser usw. Ich könnte vieles nennen. Stärke ist aber auch soziale Stärke und soziale Infrastruktur. Die stärkt gegen Krisen. Das haben wir während Corona gesehen. Viele Menschen konnten Unterstützung erhalten, wenn sie in eine wirtschaftliche Krise gekommen sind. Soziale Infrastruktur stärkt die Substanz dieses Landes. Ehrlich gesagt – wir sollten stolz auf den Sozialstaat sein, den wir in Deutschland haben. Gesundheit, Pflege, soziale Landschaft – das ist Sozialstaat. Starker Sozialstaat heißt auch Vertrauen und Legitimität in den Staat insgesamt. Trotzdem wissen wir alle, dass wir reformieren müssen. Allein die Demografie ist eine besondere Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Gerade Sachsen wird 2030 das älteste Bundesland vom Durchschnittsalter her sein. Deshalb sind Reformen nötig, und – damit bin ich bei vielen, die heute gesprochen haben – es muss gerecht finanziert werden. Hierbei geht es ums Modernisieren und ums Vereinfachen. Dafür gibt es gute Initiativen, zum Beispiel die Initiative für einen handlungsfähigen Staat. Weil heute viel inhaltlich gesprochen wurde, möchte ich gern über die Instrumente sprechen, die nun kommen können. Wir haben zum Beispiel bei der Initiative für einen handlungsfähigen Staat, bei der unterschiedlichste politische Akteure beteiligt gewesen sind, den Bereich Sozialstaat analysiert. Fünf Bundesministerien verantworten zurzeit 170 verschiedene Leistungen und diese werden von fast 30 Behörden verteilt und verwaltet. Das heißt, dass man mit unterschiedlichsten Begrifflichkeiten arbeitet. In 16 Bundesländern und in 400 Kommunen gibt es teilweise unterschiedliche Auslegungen. Der Sozialstaat muss also effektiver und effizienter werden. Das ist eine der Empfehlungen, die diese Initiative gegeben hat. Sie hat weitere Empfehlungen gegeben, zum Beispiel die Zuständigkeiten für diese Leistungen in der Bundesregierung zu bündeln, Begriffe zu vereinheitlichen oder alle Anspruchsberechtigten in drei Gruppen zu teilen, zum Beispiel in Kinder und Jugendliche, in Erwachsene bzw. in Haushalte. Das sind Vorschläge, die auf dem Tisch liegen und miteinander diskutiert werden sollen. Außerdem sollten alle Regelleistungen auf einer zentralen, digitalen Dienstleistungsplattform erhältlich sein. Nehmen wir ein Beispiel, das eigentlich gut gemeint und uns allen wichtig war: die Kindergrundsicherung. Wenn wirklich einmal alles aus einer Hand kommt, dann ist das der richtige Weg. Wenn ich dafür jedoch eine Behörde mit 5 000 Beschäftigten schaffen muss, dann muss man das hinterfragen. Genau das soll die Reform zeigen: Wie können wir es so strukturieren, dass wir Vereinfachung und beispielsweise in diesem Bereich Verbesserung erreichen? Ich möchte gern einen Überblick darüber geben, was der Bund mit der Sozialstaatsreform möchte, weil ich weiß, dass viele Menschen, die den Sozialstaat brauchen, auch Ängste haben. Deswegen ist es wichtig, die Wege, die gegangen werden, jetzt zu schildern. Das Erste ist die Reform zur steuerfinanzierten Leistung. Es ist heute angesprochen worden, dass auch steuerfinanziert über alles nachgedacht wird. Dort soll die Kommission zur Sozialstaatsreform unter Leitung des BMAS den Auftakt am 1. September – der ist nun schon vorbei – gemacht haben. Weiterhin soll es einen Dialogprozess zur Eingliederungshilfe geben. Auch das ist wichtig. Wir haben im Landtag schon oft über die Kostensteigerung der Eingliederungshilfe gesprochen; auch darüber wird gesprochen. Der Auftakt dazu wird am 30. September sein. Die SK ist Mitglied dieser Kommission. Das heißt, wir werden Zweite Aktuelle 75 Jahre Charta der Erinnern für Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion CDU das Wort. Herr Abg. Eppinger.
Dr. Sven Eppinger CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Damen und Herren Abgeordnete des Sächsischen aus Sachsen heraus dort vertreten sein und unsere Ideen sowie unsere Gedanken dort einbringen. Das Zweite wird die Reform zur beitragsfinanzierten Leistung sein. Auch hierzu wird es eine Bund-Länder-AG Zukunftspakt Pflege geben – der Auftakt ist gemacht, die ersten Sitzungen hatten wir bereits – und Ende 2025 soll dazu ein Eckpunktepapier vorgelegt werden. Auch hierbei will man zeitnah arbeiten, um zu schauen, wie wir künftig mit dem Thema Pflege umgehen. Wir haben eine geplante Rentenreformkommission und eine geplante Krankenversicherungskommission. All das ist auf den Weg gebracht und soll in diesem Herbst beginnen. Ich bin ein wenig zurückhaltender, um nicht zu sagen, es sollen schon Ergebnisse kommen, aber die Arbeit wird aufgenommen, und das halte ich für wichtig. Die Zukunftsinitiative Sozialstaat der ASMK, bestehend aus drei AGs, wird ebenfalls eingesetzt. Mit einem Entlastungspaket werden bis zu 40 konkrete Vorschläge für Gesetzesänderungen sowohl im SGB II – das ist das Bürgergeld – als auch im SGB XII – das ist die Sozialhilfe – erarbeitet. Das Ziel dieser Reformkommission ist es, zu einer schnellen Entlastung für die Verwaltung und für die Bürger zu kommen. Auch die MPK wird sich mit der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung beschäftigen. Dazu soll ein Bericht und ein Beschlussvorschlag der MPK im Dezember kommen. Das alles sind sehr zeitnahe Ergebnisse, die wir zu erwarten haben. Deshalb ist es wichtig, dass wir über alle Themen, die auf den Tisch gelegt werden, sprechen, um gemeinsam ein Ziel zu erreichen: einen modernen und effektiven Sozialstaat. Ich lege Wert darauf, dass dieser zugänglicher, zielgenauer, unkomplizierter und für die zukünftigen Generationen sattelfest sein wird. Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU und Matthias Berger, fraktionslos) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Köpping. Damit ist die erste Aktuelle Debatte abgeschlossen. Ich eröffne die Debatte Heimatvertriebenen – Gegenwart und Zukunft Fraktion CDU Landtags! Bevor ich zu 75 Jahren Charta der Heimatvertriebenen spreche, gestatten Sie mir zwei Vorbemerkungen. Die erste Vorbemerkung. Es steht zweifellos fest, dass der Zweite Weltkrieg von Deutschland ausging. In diesem Krieg wurden von Deutschland Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen. Aber auch an deutschen Menschen wurden Verbrechen begangen. Die zweite Vorbemerkung. Meine Familie stammt väterlicherseits aus Kunsow, Kreis Stolp, in Pommern. Mein Vater erlebte die Schrecken der Vertreibung und die Entrechtung als kleiner Junge. Die resultierenden seelischen Narben aus der Zeit von 1945 bis 1947 sind – wie bei vielen Menschen der Erlebnisgeneration – nie verheilt, auch wenn er in der neuen Heimat seinen Weg erfolgreich gegangen ist. Auf den geschichtlichen Hintergrund der Vertreibung und die damit verbundenen, dramatisierenden Ereignisse für die betroffenen Menschen gehe ich im zweiten Teil der Debatte ein. Von Anfang an haben die Heimatvertriebenen einen enormen Beitrag zum Wiederaufbau Deutschlands in Ost und West geleistet. Vor dem Hintergrund der Schrecken der Vertreibung wird deutlich, wie besonders die Entstehung der Charta der Heimatvertriebenen ist. In der Charta wird unter den Rechten und Pflichten ein Verzicht auf Rache und Vergeltung für die Vertreibung verstanden sowie das Schaffen eines geeinten Europas und die Beteiligung am Wiederaufbau Deutschlands und Europas zur Pflicht für die Heimatvertriebenen postuliert. In der Charta wird ein auf theologischer Basis begründetes Recht auf Heimat gefordert. Zum 50. Jahrestag der Charta betonte der damalige Bundesinnenminister Otto Schily von der SPD die weitreichende Bedeutung der Charta, weil sie innenpolitisch radikalen Bestrebungen den Boden entzog und außenpolitisch einen Kurs der europäischen Einigung unter der Einbeziehung unserer mittel- und osteuropäischen Nachbarn vorbereitete. Wolfgang Schäuble nannte die Charta ein beeindruckendes Zeugnis menschlicher Größe und Lernfähigkeit. Nicht Revanchismus und Niedergeschlagenheit bestimmten die Charta, sondern der Glaube an die Zukunft, an das Europäertum und an die christliche Humanität. Für uns als CDU und für mich als Beauftragter meiner Fraktion für Heimatvertriebene und Spätaussiedler ist das Erinnern für die Gegenwart und die Zukunft ein zentraler Auftrag. Das Schicksal der Vertriebenen mahnt uns, auch heute das christliche Menschenbild zum Ausgangspunkt all unseres Handelns zu machen. An die Integrationsleistung der Vertriebenen zu erinnern heißt, auch heute von den Menschen, die zu uns kommen, eine solche Leistung zu fordern. An die Heimatvertriebenen und Spätaussiedler zu erinnern, schließt die Erkenntnis ein, dass die Sicherung von Freiheit auch Erinnerungsarbeit braucht. Diese Erinnerungsarbeit leistet der Landesverband der Vertriebenen und Spätaussiedler in besonderer Weise. Er ist nicht nur Hüter der Erinnerung, sondern Brückenbauer zwischen Generationen und Regionen, insbesondere nach Mittel- und Osteuropa. Mit dem Transferraum Heimat in Knappenrode verfügt Sachsen über einen bundesweit einmaligen Ort, an dem Flucht, Vertreibung und Neuanfang aus der Perspektive der Vertriebenen erfahrbar werden. Es ist ein Ort, an dem Jugendliche viel über ihre eigene Geschichte lernen, heutige Fluchtereignisse reflektieren und einordnen sowie Integrationsleistung schätzen lernen können. Leider nimmt die materielle Förderung der berechtigten Anliegen der Vertriebenen und Spätaussiedler ab. Das liegt zum einen an der aus meiner Sicht falschen Prioritätensetzung im letzten Haushalt und zum anderen an der Unterschätzung des Themas. Die heutige Debatte soll dieses Anliegen wieder mehr in den Fokus der Parlamentarier rücken und damit die Chancen verbessern, um für den 2026 zu beschließenden Haushalt für 2027/2028 eine bessere finanzielle Ausstattung der Akteure der Erinnerungsarbeit zu erreichen. Schauen wir nach vorn. Die Geschichte der Heimatvertriebenen lehrt uns, dass man mit Fleiß, Anstand und nimmermüden Anstrengungen aus jedem Tal selbst herauskommt und sich seine Zukunft in Freiheit und Sicherheit gestalten kann. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Eppinger. Als Nächstes spricht Herr Abg. Wiedeburg für die AfD-Fraktion.
Ferdinand Wiedeburg AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „75 Jahre Charta der Heimatvertriebenen – Erinnern für Gegenwart und Zukunft“ – heute an die Charta der Heimatvertriebenen zu erinnern, diese mal wieder ins Gedächtnis zu rufen, ist sicher richtig und auch notwendig. Warum? Was ist heute noch so wichtig daran? Ich erinnere daran, welches Chaos nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland herrschte. Viele Städte waren zerstört, viele hatten nichts mehr, und zu diesem ganzen Elend kamen noch die gewaltsam Vertriebenen aus Südost- und Osteuropa. Es waren ungefähr 8 Millionen Menschen, die in der alten Bundesrepublik Aufnahme fanden, und etwa 4 Millionen Menschen in Mitteldeutschland, also in der DDR. Diese waren in beiden Teilen nicht wirklich willkommen; denn die Deutschen in dem alten Deutschland hatten selbst nichts mehr. Das war eine große Aufgabe. Schlussfolgernd begann man ab 1949, Vereine der Landesverbände zu gründen, und zwar aus all den Gegenden, aus denen die Menschen kamen, aus denen man vertrieben wurde. Es gelang, einen zentralen Verband vertriebener Deutscher zu gründen. Bemerkenswert ist, dass man sich auf eine Charta einigen konnte, die heute noch die Wertegrundlage des Bundes der Vertriebenen ist. Wenn man sieht, wer alles unterschrieben hat, wird man schnell feststellen, dass es glücklicherweise zu dieser Zeit keine Brandmauer gab, sondern Ziele und Inhalte der Charta den Großteil der Landsmannschaften, Landesverbände und Vereine animierten, zu unterschreiben. Zu den Unterzeichnern gehörten hochrangige Offiziere der Waffen-SS, zum Beispiel – – (Juliane Nagel, Die Linke: SS also! – Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) – Das ist einfach die Wahrheit! (Rico Gebhardt, Die Linke: Ich weiß, aber …!) – Ich lobe das gar nicht, ich bringe es einfach an. (Rico Gebhardt, Die Linke: Haben Sie gerade gemacht! –
Juliane Nagel Die Linke
Keine Brandmauer…!) Nicht wenige von den Unterzeichnern kamen später in der alten Bundesrepublik vor Gericht: Entweder flüchteten sie vorher oder sie wurden wenig oder gar nicht bestraft. – Das dazu. Das in der Charta postulierte Recht auf Heimat sollte später in den Sechzigerjahren noch für viel Ärger – vor allen Dingen ausgehend von den Linken und der SPD – sorgen, aber dazu komme ich später. Anfang der Sechzigerjahre war man also wirklich auf dem richtigen Weg der Versöhnung und Gleichberechtigung aller. (Rico Gebhardt, Die Linke: Nee! Stimmt nicht!) Im Jahr 1963 gab es ein Grußtelegramm zum großen Deutschlandtreffen – ich zitiere –: „Breslau, Oppeln, Gleiwitz, Glogau, Grünberg, das sind nicht nur Namen, das sind lebendige Erinnerungen, die in den Seelen von Generationen verwurzelt sind und unaufhörlich an unser Gewissen klopfen.“ Und weiter: „Verzicht ist Verrat, wer wollte das bestreiten (…). Das Recht auf Heimat kann man nicht (…) verhökern. Niemals darf hinter dem Rücken der aus ihrer Heimat vertriebenen oder geflüchteten Landsleute Schindluder getrieben werden. Das Kreuz der Vertreibung muß das ganze Volk mittragen helfen.“ Heute undenkbar waren doch zum Beispiel die Unterschriften von Sozialdemokraten wie Erich Ollenhauer, Willy Brandt oder Herbert Wehner. Doch schon Ende der Sechzigerjahre drehte sich der ideologische Wind in Deutschland, jeder kennt zum Beispiel die linken Studentenunruhen. Auf einmal kam die Vokabel „Revanchismus“ ins Spiel. (Rico Gebhardt, Die Linke: Ja, richtig!) In Westdeutschland wurde sie zum Schlagwort kommunistischer Desinformationen. In der DDR hatten wir das besonders vom DDR-Oberhetzer Karl-Eduard von Schnitzler. Einer der wenigen, (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke – Heiterkeit Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) – gerade aus SPD-Kreisen –, der dem glaubhaft entgegentrat, war Willy Brandt. Schon die Ankündigung am 20. November 1970, das deutsch-polnische Verhältnis auf eine andere Basis zu stellen, löste bei vielen vertriebenen SPDund FDP-Mitgliedern Schnappatmung aus, sodass sie dann in Folge scharenweise aus diesen beiden Parteien austraten. (Albrecht Pallas, SPD: Das war die Grundlage der Wiedervereinigung, Herr Kollege!) Warum? In seiner Warschauer Fernsehansprache am 7. Dezember 1970 sagte Willy Brandt unter anderem: „Großes Leid traf auch unser Volk, vor allem unsere ostdeutschen Landsleute. Wir müssen gerecht sein: Das schwerste Opfer haben jene gebracht, deren Väter, Söhne oder Brüder ihr Leben verloren haben. Nach ihnen hat am bittersten für den Krieg bezahlt, wer seine Heimat verlassen musste.“ Neben der Tatsache, dass die langjährige Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen – – Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Abg. Wiedeburg, Ihre Redezeit ist zu Ende. (Zurufe) Sie können gern in der zweiten Rederunde weitersprechen.
Ferdinand Wiedeburg AfD
Okay, Danke. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Abg. Wiedeburg für die AfD-Fraktion. Als Nächstes spricht Herr Abg. Richter für die BSW-Fraktion.
Lutz Richter BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir begehen den 75. Jahrestag der Charta der Heimatvertriebenen. Dieses Dokument war 1950 ein wichtiger Versuch, nach dem Schrecken von Krieg und Vertreibung den Blick nach vorn zu richten: auf Frieden, auf Versöhnung, auf ein neues gemeinsames Europa. Doch wenn wir heute daran erinnern, dann dürfen wir nicht bei der Opferperspektive stehen bleiben. Vor der Vertreibung der Deutschen aus den ehemaligen Ostgebieten stand der deutsche Angriffskrieg. Vor dem eigenen Leid stand das Leid, das unser Land anderen zugefügt hat. Es war das nationalsozialistische Regime, dass den verbrecherischen Krieg gegen Polen, gegen die Sowjetunion, gegen ganz Europa begonnen hat. Es waren die Nationalsozialisten, die eine Politik des Lebensraums im Osten betrieben haben – eine Politik, die millionenfachen Mord, Zwangsarbeit, Hunger und Vertreibung anderer Völker bedeutete. Das ist die historische Wahrheit, und sie darf niemals relativiert werden. (Beifall BSW sowie Albrecht Pallas und Laura Stellbrink, SPD) Gleichzeitig gehört auch dies zur Wahrheit: Am Ende des Krieges verloren Millionen Deutsche ihre Heimat – Frauen, Männer, Kinder. Ganze Familien mussten ihre Häuser verlassen. Sie verloren ihren Besitz, wurzelten aus. Auch das gehört zur Geschichte unseres Landes. Ich will an dieser Stelle etwas Persönliches hinzufügen. Meine beiden Großmütter stammen aus Gebieten, die damals zu Deutschland gehörten und die im heutigen Polen liegen, genauer gesagt in der Nähe von Wrocław. Sie haben als Kinder ihre Heimat verloren. Sie haben Flucht, Kälte, Hunger und die tiefe Erfahrung von Heimatlosigkeit erlebt. Und doch haben sie mir als ihren Enkel stets dasselbe gesagt: Sei gegen den Krieg, sei gegen Hass und vergiss niemals, dass auch wir Flüchtlinge waren. (Beifall BSW und Albrecht Pallas, SPD) Diese Lehre meiner Familie ist für mich eine Verpflichtung; denn wenn wir anerkennen, dass Deutsche auch selbst Flüchtlinge waren, dann folgt daraus zwingend, dass wir auch heute einen menschenwürdigen Umgang mit Geflüchteten einfordern. Erinnerung darf niemals selektiv sein, sie muss universell sein. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Charta der Heimatvertriebenen von 1950 enthielt den bemerkenswerten Satz: Wir verzichten auf Rache und Vergeltung. Das war eine große und zugleich notwendige Geste. Aber diese Charta war zugleich ein Dokument ihrer Zeit. Sie hat nicht ausdrücklich die deutsche Schuld benannt – das müssen wir heute nachholen, indem wir die ganze historische Wahrheit benennen: Schuld und Leid gehören zusammen. Gerade deshalb ist diese Charta ein Vermächtnis für die Gegenwart. Sie erinnert uns daran, dass Vertreibung niemals akzeptabel sein darf – nicht damals, nicht heute. (Beifall BSW) Wenn wir heute in die Welt schauen, dann sehen wir, dass Flucht und Vertreibung keinesfalls überwunden sind – im Gegenteil: Menschen werden auch im 21. Jahrhundert aus ihren Häusern vertrieben. Sie werden verjagt, sie verlieren ihre Dörfer, ihre Lebensgrundlagen und ihre Heimat. (Andreas Nowak, CDU: In der Ukraine zum Beispiel!) Wir erleben es in so vielen Regionen dieser Erde und wir sehen es in diesen Tagen zum Beispiel in Gaza, wo Hunderttausende Menschen vertrieben werden, wo Landstriche systematisch entvölkert werden sollen, um sie neu zu besiedeln. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Eine zivilisierte Welt darf es niemals hinnehmen, dass ganze Bevölkerungen entwurzelt werden, um politische, ideologische und militärische Ziele zu verfolgen. (Beifall BSW und Albrecht Pallas, SPD) Wenn wir also heute an 75 Jahre Charta der Heimatvertriebenen erinnern, dann tun wir das nicht nur rückwärtsgewandt, sondern mit einem klaren Blick nach vorn. Wir gedenken der Geschichte, wir erkennen das Leid der Vertriebenen an, wir benennen die deutsche Schuld und wir ziehen Lehren für die Zukunft. Diese Lehren lauten: Krieg darf niemals Mittel der Politik sein und die Erinnerung an das eigene Leid verpflichtet uns zu einem humanistischen Umgang mit geflüchteten Menschen. (Beifall BSW) Sehr geehrte Damen und Herren! Die Charta der Heimatvertriebenen ist 75 Jahre alt, aber ihre Botschaft ist jung geblieben. Sie fordert uns auf, unsere historische Verantwortung anzunehmen und zugleich unsere Gegenwart menschenwürdig zu gestalten. Ich möchte mit einem Zitat von Kofi Annan schließen: „Vertreibung und Krieg rauben Menschen nicht nur ihr Zuhause, sondern auch ihre Würde. Frieden bedeutet, beides zu bewahren.“ Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion Herrn Abg. Richter. Als Nächstes spricht Herr Abg. Pallas für die SPD-Fraktion.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann sehr gut an die Rede von Kollegen Lutz Richter anknüpfen. Die Charta der Heimatvertriebenen, das Gründungsdokument des Bundes der Vertriebenen, war bereits 1950 zukunftsweisend. Ihre zentrale Botschaft besitzt auch heute noch höchste Aktualität. Die Aufforderung zur Versöhnung, zu Frieden und Völkerverständigung, das Verlangen geflohener Menschen nach Integration und Teilhabe, das Eintreten für ein geeintes Europa und die Absage an Revanchismus, Rache und Vergeltung. Bereits vor 75 Jahren wurden Fragen adressiert, die auch heute noch relevant sind und die politische Diskussion in unserem Land prägen: die Frage nach Zugehörigkeit, nach gesellschaftlicher Teilhabe und nach der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger in unserem Land – gleich, ob hier geboren oder woanders. Stellen wir uns kurz die Umstände vor, unter denen Millionen deutsche Flüchtlinge – allein eine halbe Million hier in Sachsen – nach dem Zweiten Weltkrieg gezwungen waren, in den ersten Jahren nach ihrer Ankunft leben zu müssen: in Lagern, Notwohnungen, ohne Arbeit, von der örtlichen Bevölkerung häufig ausgegrenzt und in Sorge über ihre verschollenen Angehörigen. Man kommt nicht umhin, auch an die Menschen zu denken, die heutzutage auf der Suche nach Schutz ihren Weg zu uns finden. Das ist vielleicht die besondere Qualität, welche die Charta der Heimatvertriebenen heute noch auszeichnet: dass sie maßgeblich für den Anspruch auf Integration von Millionen Vertriebener steht und für die Leistung, sie zu einem gleichberechtigten Teil unserer Gesellschaft werden zu lassen – auch, wenn es bereits damals ein langer und steiniger Weg war. Es gilt auch heute, diese Aufgabe zu bewältigen, mit Blick auf die vielen unterschiedlichen Menschen, die zu uns kommen und die häufig vor ganz ähnlichen Herausforderungen, wie die Vertriebenen damals, stehen. Heute kommen Menschen, die vor Krieg und Zerstörung bei uns Schutz suchen oder vor Elend, Verfolgung und Unterdrückung geflohen sind. Sie alle eint, dass sie wie die Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg ihr altes Leben hinter sich, ihre Freunde und Verwandten, ihr Hab und Gut zurücklassen mussten. Unter Strapazen und Entbehrungen suchen sie nach einem Ort, an dem sie sicher sind und sich eine neue Existenz aufbauen können. Zugleich erlebten Menschen vor 75 Jahren, dass sie ausgegrenzt wurden, obwohl sie formal bereits Teil unseres Staatsvolkes und unserer Gesellschaft waren. Wir sehen: Die Forderung nach Teilhabe und Zugehörigkeit geht über das Thema der heutigen Migration weit hinaus und beschreibt eine Generationenaufgabe unserer solidarischen Gesellschaft. Meine Damen und Herren! Auch wenn zu Recht wiederkehrende Kritik an der Charta formuliert wird – beispielsweise aufgrund des fehlenden Verweises auf die deutsche Schuld am Zweiten Weltkrieg –, an der Stelle vielleicht kurz eine Replik auf den Abg. Ferdinand Wiedeburg, der unter anderem den damaligen Bundeskanzler Willi Brandt sowie den Kniefall in Polen thematisierte. Herr Kollege, das ist ein wichtiger Schritt und Baustein hin zur Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten gewesen. Er ordnet sich in dieser Hinsicht perfekt in die unterschiedlichen Schritte der Integration und des Aufbaus des neuen deutschen Staates ein. Insofern gehen Sie in Ihrer Einschätzung fehl. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Es gab im Laufe der Zeit so manche Aussage von Repräsentant/-innen des Bundes der Heimatvertriebenen, die – gelinde gesagt – irritierend waren und dem Geist der Versöhnung widersprachen. Das zeigt ihre Geschichte trotzdem beispielhaft auf: dass auch eine große Zahl geflüchteter Menschen an einem anderen Ort Anschluss und eine neue Heimat finden können. Ich möchte an dieser Stelle den ehemaligen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert zitieren, der bereits zum 60- jährigen Jubiläum der Charta bei einer Festrede im Bundestag feststellte, dass „unser Problem in Deutschland nicht ein zu viel an Einwanderung, sondern zu wenig Einbürgerung“ sei und „dass im Übrigen nichts die Integration mehr fördert, als das Gefühl, willkommen zu sein …“. (Sebastian Wippel, AfD: Boah!) In diesem Sinne freue ich mich, dass der Freistaat Sachsen den sächsischen Verband der Heimatvertriebenen in den letzten Jahren unter anderem dabei unterstützen konnte, die Bildungs- und Begegnungsstätte Transferraum Heimat in Knappenrode einzurichten und zu etablieren. Mit den verschiedenen Teilen ihrer Ausstellung stellt sie die Verbindung zwischen der Geschichte deutscher Vertriebener und den Schicksalen und Biografien heutiger Geflüchteter her. Die Bildungsstätte und ebenso der sächsische Beauftragte für Vertriebene und Spätaussiedler, Dr. Jens Baumann – dem ich an dieser Stelle ausdrücklich für seine Arbeit danken möchte –, sensibilisiert für die Notwendigkeit von Austausch und einen langen Atem, wenn Integration und Teilhabe gelingen sollen. Dieser Transfer, der die Erfahrungen Geflüchteter von damals und heute miteinander ins Gespräch bringt und somit die Fähigkeit unserer Gesellschaft zur Integration verdeutlicht, ist die eigentliche Essenz der Charta der Heimatvertriebenen, die wir uns heute noch als Vorbild nehmen sollten. Wir freuen uns deshalb, wenn wir sie auch weiterhin unterstützen können, und wünschen allen Engagierten in den Verbänden viel Erfolg und gutes Gelingen bei ihrer bedeutsamen Arbeit. Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU, Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke, und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Abg. Pallas für die SPD-Fraktion. Als Nächste spricht Frau Schubert für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Für mich ist das Thema 75 Jahre Charta der Heimatvertriebenen ebenfalls kein abstraktes Thema; denn es ist auch Teil meiner eigenen Familiengeschichte. Meine Großeltern mütterlicherseits wurden nach dem Zweiten Weltkrieg aus den Sudeten vertrieben. Meine Großmutter hatte 1945 einen einjährigen Sohn, als sie ohne ihren Mann heimatvertrieben wurde, und mein Großvater war bis 1948 in französischer Kriegsgefangenschaft. Er hatte gar keine Heimat mehr, in die er zurückkehren konnte. Diese Erfahrung hat die Biografien sowohl meiner Großeltern als auch meiner Eltern und sicherlich auch meiner Generation geprägt, sie wirkt bis heute nach. Ich erinnere mich sehr genau, wie es damals war, als die Grenzen endlich offen waren, als wir diese Orte zusammen besuchten. Die Bauernhöfe, das Wegekreuz, den Friedhof, das heutige Jablonné v Podještědí – damals Deutsch Gabel – und wie mich meine Großmutter auf die Treffen der Sudetendeutschen mitnahm. Wir haben es heute bereits bei Herrn Dr. Eppinger und Herrn Richter gehört: Auch bei einigen hier im Haus ist es Teil der Familiengeschichte. Sich damit auseinanderzusetzen, ist keine Nostalgie, sondern das ist meiner Meinung nach zentral, wenn wir die Identitätsfragen der Gegenwart besprechen wollen, die insbesondere in Ostdeutschland tatsächlich eine Relevanz haben. Ich selbst bin als Politikerin immer wieder bei den Treffen der Böhmischen Niederländer, die aus dem Schluckenauer Zipfel vertrieben worden sind, gewesen. Sie treffen sich nach wie vor in Seifhennersdorf, obwohl sie schon sehr alt sind. Dort habe ich erfahren, wie Erinnerung weitergetragen werden kann und wie sich das Erlebte mit der Gegenwart verbinden muss. Wenn wir auf die Entstehung der Charta der Heimatvertriebenen schauen, dann müssen wir – wir haben es heute bereits gehört – beides würdigen. Zum einen war es 1950 eine Entscheidung, auf „Rache und Vergeltung“ zu verzichten und stattdessen Integration und ein geeintes Europa einzufordern. Das war eine echte Leistung. Zum anderen finden wir aber dieses „Recht auf Heimat“ als gottgegebenes Grundrecht. Historisch mag das verständlich sein, aus dem Schmerz der Vertreibung geboren, aber heute ist das eine Formulierung, die wir kritisch reflektieren müssen. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Charta den Fokus vor allem auf das Leid der deutschen Heimatvertriebenen legte. Die Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistischen Verbrechen kommt darin nicht vor. Das gehört aber zur gesamten Wahrheit dazu und muss immer wieder mit benannt werden. Ich bin überzeugt: Erinnerung ist kein Selbstzweck, sie ist Grundlage für unsere Demokratie. Wenn wir geschichtsvergessen werden, dann öffnen wir Tür und Tor für Umdeutung, für Relativierung und für Populismus – das alles ist gefährlich. Wir würdigen den Beitrag der Charta, ja, aber Erinnerungskultur muss immer weiterentwickelt werden. Sie muss Haltung, Verantwortung und Vielfalt verbinden. Was heißt das für die Gegenwart? Erstens. Erinnerung darf nicht exklusiv sein. Wir müssen die Perspektiven unserer Nachbarländer und auch die Geschichten anderer Gruppen, die unter Krieg, Diktatur und Vertreibung gelitten haben, einbeziehen. Zweitens. Es braucht politische Unterstützung für Gedenkstättenarbeit, für historische Bildung, für interkulturelle Initiativen. Gerade heute, wo wir wieder mehr Feindlichkeit und Demokratieverachtung erleben, ist das unerlässlich. Drittens. Wir brauchen die jungen Menschen. Wir müssen sie einbinden: mit Zeitzeugenprojekten, mit Schüleraustauschen, mit grenzübergreifenden Begegnungen; denn Erinnerung lebt ja nur dann weiter, wenn die nächsten Generationen sie mitgestalten und mittragen. Viertens. Die Erzählungen von Vertreibung und Flucht, das Aufgenommenwerden oder die Zurückweisung und Ausgrenzung, der Kampf um ein neues Leben, der Schmerz des Verlustes von Heimat – all das stattet uns eigentlich mit dem aus, was wir auch im Umgang mit Schutzsuchenden immer zeigen sollten: Mitgefühl. Auch das ist eine Ehrbezeugung und Verneigung vor dem Schicksal der Heimatvertriebenen unserer Familien. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gelingendes Erinnern geht über Symbolik hinaus. Es schafft Verständigung im Hier und Jetzt und verbindet Menschen über Grenzen hinweg. 75 Jahre Charta der Heimatvertriebenen ist für uns ein Auftrag für eine demokratische, solidarische und versöhnliche Erinnerungskultur in Sachsen, damit wir das Erbe der Vergangenheit nicht nur bewahren, sondern es in die Zukunft tragen und in der Gegenwart mit Würde ausstatten, im Umgang mit jenen, die heute zu uns kommen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Frau Abg. Schubert für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Als Nächstes spricht Herr Abg. Gebhardt für die Fraktion Die Linke.
Rico Gebhardt Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Klar, man sollte die Feste feiern, wie sie fallen. Aber die Charta der Heimatvertriebenen ist aus unserer Sicht nun ein äußerst erklärungsbedürftiger Anlass für jeglichen Jubel – außer man verordnet sich selbst ganz rechts außen. (Oh-Rufe CDU und Heiterkeit AfD) Allen anderen sollte dieses Dokument einen Anlass zur kritischen Reflexion und zur akkuraten historischen Einordnung bieten. (Martin Modschiedler, CDU: Was auch passiert!) Diese kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht ersparen. Als 1950 die Charta unterzeichnet wurde, befanden sich unter den Unterzeichnern etliche Funktionäre der NSDAP, die teils Führungsränge in der NS eingenommen oder später in den besetzten Ländern als fünfte Kolonne gedient hatten. Diese Leute repräsentierten die große Zahl der Flüchtlinge und Vertriebenen, die aus den sogenannten Ostgebieten und anderen Ländern Ost- und Südosteuropas kamen, mit Sicherheit nicht. Doch sie führten sich genauso auf. Der wenige Jahre später gegründete Bund der Vertriebenen behauptete, diese repräsentative Vertretung zu sein. Die tatsächliche Mitgliederzahl des Bundes der Vertriebenen und seiner Teilverbände ist ein alter Streitpunkt. Unter Historikerinnen und Historikern ist jedoch unstrittig, dass ein erheblicher Teil der BdV-Funktionäre der Gründungszeit und auch noch der nächsten Jahrzehnte aus den alten NS-Eliten stammte. Sie hatten ein Interesse daran, die von ihnen selbst mit geschaffene Gründung für die Flucht und Vertreibung nicht in den Vordergrund zu stellen. In der Charta der Heimatvertriebenen kommen diese Gründe – wahrscheinlich zufälligerweise – ja auch überhaupt nicht vor. Über die längste Zeit der Bonner Republik war die Charta der Heimatvertriebenen – auch wenn sie sich ihrem Wortlaut nach etwas anders ausdrückt – Grundlage dafür, revanchistische Forderungen aufzustellen, unter anderem die Oder-Neiße-Grenze nicht anzuerkennen und Gebietsansprüche zu erheben. Solche Bestrebungen spielten in gewisser Weise für die innere Integration in der alten Bundesrepublik eine herausragende Rolle. Aber: Für die Auseinandersetzung mit deutscher Schuld und Verantwortung, für die Versöhnung mit Polen und Tschechien, auch für den Fortschritt der europäischen Integration war sie über die Wiedervereinigung hinaus eine schwere Last. Ja, sie war ein historischer Irrweg. Wir durften ja gerade einen Redebeitrag eines Kollegen von ganz rechts außen hören, was meine Position noch mal deutlich bestätigt hat. Das alles gehört ehrlicherweise dazu, wenn man die Charta der Heimatvertriebenen aus ihrer Zeit heraus verstehen will. Wir erkennen heute an, dass der historische Irrweg für die meisten beendet ist – für Einzelne natürlich nicht, wie die vorletzte Vorsitzende des BdV, Erika Steinbach, zeigt. Aber der Bund der Vertriebenen durchläuft seither eine begrüßenswerte Neuausrichtung, ich möchte fast sagen: eine Liberalisierung. (Zuruf AfD: Ah ja!) Aus dieser Perspektive heraus ist es wiederum möglich, den Inhalt der Charta der Heimatvertriebenen losgelöst von ihrem schweren, belasteten geschichtlichen Kontext zu verstehen: das Recht auf Heimat als universelles Menschenrecht, das Recht auf ein friedliches Leben ohne Furcht und Zwang, frei von Leid, Armut und Elend sowie das gleiche Recht von geflüchteten Menschen als Bürgerinnen und Bürger – nicht nur vor dem Gesetz, sondern auch in der Wirklichkeit des Alltags. Wenn das die Worte sind, die wir aus der Charta der Heimatvertriebenen bewahren, bezweifle ich allerdings, dass so manche Teile der heutigen CDU irgendetwas davon glaubwürdig vertreten können. Es genügt nämlich ein Blick in den gerade beschlossenen Doppelhaushalt, um zu sehen, dass die CDU beispielsweise für die Belange der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion doch nicht so viel übrighat, (Unruhe im Saal) auch wenn Herr Eppinger sagt: Wir machen das beim nächsten Haushalt. In der Haushaltsdebatte gab es Kürzungen und keine Bereitschaft, unseren Änderungsantrag, den wir als Linksfraktion gestellt haben, hier im Sächsischen Landtag zu beschließen. Im Kontrast zu den Worten der Charta wird darüber hinaus klar, wie sehr sich die aktuelle Haltung der Union in Migrationsfragen davon unterscheidet. Von diesem Gedanken an ein gleiches Recht von geflüchteten Menschen sind die CDU und auch die CSU aktuell meilenweit entfernt. Das sollte denen, die diese Aktuelle Debatte angesetzt haben, zu denken geben. (Sebastian Wippel, AfD: Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun! Weit hergeholt!) – Na, von Ihnen da drüben, rechts außen, rede ich ja gar nicht. (Gelächter AfD) Es ist, wie ich am Anfang gesagt habe: Die Charta der Heimatvertriebenen ist ein Anlass zur kritischen Reflexion. Ich weiß, dass demokratische Konservative dazu in der Lage sind. Der bisherige Beitrag hat mich jetzt noch nicht so ganz davon überzeugt, aber, Herr Eppinger, ich gehe mal davon aus, dass Sie noch einen weiteren Redebeitrag haben. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Linksfraktion Herrn Gebhardt. Herr Berger? – Kein Redebedarf. Damit ist die erste Runde abgeschlossen. Wir kommen nun zur zweiten Rederunde. Ich bitte Herrn Eppinger von der CDU-Fraktion nach vorn.
Dr. Sven Eppinger CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um kurz auf die vorherigen Beiträge einzugehen: Herr Richter und Herr Pallas, man kann das so sehen wie Sie und die Vertriebenen von damals mit den Flüchtlingen von heute vergleichen. Ich persönlich sehe es nicht so. Die Umstände waren ganz anders. Viele in meiner Familie und viele in unserem Bekanntenkreis, die auch eine Vertriebenenhistorie haben, haben sich von diesen Aussagen beleidigt gefühlt, dass die Vertriebenen von damals den Flüchtlingen von heute gleichgesetzt sind. (Beifall Martina Jost, AfD) Die Umstände sind ganz andere. Es sind Menschen, die dort wirklich um ihr nacktes Überleben kämpfen mussten. Sagen Sie mir bitte, wo ein Tunesier, der hierherkommt, um sein nacktes Überleben kämpfen muss, (Beifall AfD) oder ein Albaner oder jemand aus dem Kosovo. Es verhöhnt die Erinnerung an diese Menschen. Und, Herr Gebhardt, ich schätze Sie. Sie sind rhetorisch herausragend, hervorragend, ich würde gern so sein wie Sie. Aber die Verwandtschaft Ihrer Partei mit der SED konnte man jetzt nicht übersehen. (Beifall Martina Jost, AfD –
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Hä?) Aber es ist eben so. Es war viel Rhetorik, die ich aus der Zeit bis 1989 kenne. Aber so ist es, jeder hat seine Meinung, das ist okay. Ich hatte gesagt: Im zweiten Teil möchte ich ein wenig auf die geschichtlichen Hintergründe eingehen. Das große Unglück für die deutsche Zivilbevölkerung im Osten brach mit der sowjetischen Offensive am 12.01.1945 herein. Durch die NS-Propaganda und die NS-Ideologie wurde eine rechtzeitige, geordnete Evakuierung der Zivilbevölkerung erheblich verzögert. Dadurch befanden sich viele Zivilisten – in der Regel Frauen, Kinder und alte Menschen – im Hinterland der Frontlinien. Millionen Frauen wurden Opfer von Vergewaltigung durch die Soldaten der Roten Armee, Tausende Menschen wurden ermordet. Im Potsdamer Abkommen vom August 1945 wurde festgelegt, dass die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie bis zum Abschluss eines Friedensvertrags unter polnischer Verwaltung verbleiben. Diese Gebiete umfassten 114 000 Quadratkilometer – zum Vergleich: Das ist ungefähr so groß wie die ehemalige DDR, diese hatte 108 000 Quadratkilometer. Retrospektiv muss gesagt werden, dass hiermit die systematische Entrechtung und völkerrechtswidrige Enteignung von östlich der Oder-Neiße-Linie verbliebenen Menschen zementiert wurde. Diejenigen, denen die Flucht vor der herannahenden Roten Armee nicht gelungen war, wurden nun systematisch aus ihrer seit Jahrhunderten angestammten Heimat unter zum Teil unmenschlichen Methoden vertrieben. Der Höhepunkt der Vertreibung war im Jahr 1947 erreicht. Insgesamt muss davon ausgegangen werden, dass von den 15 Millionen Menschen, die von der Vertreibung betroffen waren, mehr als 2 Millionen, wahrscheinlich fast 3 Millionen Menschen getötet wurden oder in der Folge katastrophaler Lebensbedingungen verstarben. Von den 12 Millionen Überlebenden der Vertreibung gelangten etwa 8 Millionen Menschen auf das Gebiet der späteren Bundesrepublik Deutschland. Ihr Bevölkerungsanteil lag bei 15,7 %. Etwa 4 Millionen Menschen kamen auf das Gebiet der späteren DDR, der Bevölkerungsanteil lag hier bei 24,1 %. Man muss sagen: Von diesen 4 Millionen Menschen wanderten bis 1961 noch einmal eine Million Menschen in die Bundesrepublik aus. Mit Blick auf die Gebiete der DDR können wir sagen, dass in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 1950 circa 50 % der Bevölkerung Heimatvertriebene waren. In Sachsen waren im Jahr 1950 von 5,5 Millionen Einwohnern eine Million Heimatvertriebene. In der neuen Heimat wurden Heimatvertriebene von ihren Landsleuten wenig solidarisch aufgenommen. Ablehnung sowie materielle und kulturelle Diskriminierung schlugen ihnen entgegen. In der DDR kam hinzu, dass die Heimatvertriebenen offiziell als „Umsiedler“ bezeichnet wurden und die Erwähnung der erlebten Geschehnisse als revanchistisch gebrandmarkt wurde. Zur Wahrheit gehört auch, dass viele Heimatvertriebene das Ausbleiben eines fairen Lastenausgleichs nach der Wiedervereinigung 1990 schmerzte und das Gefühl, nur Bürger zweiter Klasse zu sein, verstärkt hat. In der Vergangenheit haben der Freistaat und damit auch wir als Parlament regelmäßig Fördermittel für die Bewahrung der eigenen Geschichte und ein grenzübergreifendes Miteinander mit unseren ost- und südosteuropäischen Nachbarn bereitgestellt, einen eigenen Gedenktag initiiert und einen Beauftragten der Landesregierung bestellt, der die Arbeit koordiniert und den Betroffenen eine starke Stimme gibt. Dafür vielen Dank an Herrn Dr. Baumann. Lassen Sie uns diese Strukturen erhalten! Für das Gestern, aber auch für das Heute und das Morgen. (Beifall CDU, AfD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Herrn Eppinger. – Wenn es keinen weiteren Redebedarf aus den Reihen der Abgeordneten gibt, übergebe ich das Wort an die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Schuster, bitte.
Armin Schuster
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Als vor 75 Jahren, konkret am 5. August 1950, in Stuttgart-Bad Cannstatt die Vertreter der Vertriebenenverbände die Charta der deutschen Heimatvertriebenen unterzeichneten, setzten sie ein klares Zeichen, das immer noch gilt: Die Antwort auf Gewalt ist der Rechtsstaat, ist die Verständigung und ist ein neues Miteinander. Mit dem Verzicht auf Vergeltung eröffnete sich der Raum für Recht, Ausgleich und Versöhnung. Trotzdem ist der Satz kontrovers – bis heute. Die, die die größte Kriegsschuld auf sich geladen haben, sprechen vom Verzicht auf Vergeltung. Ich meine, das darf man, weil man über Krieg, ob moralisch, historisch oder politisch, die Schuldfrage eindeutig klären kann, jedoch nicht die Tatsache, dass es auf allen Seiten Opfer gibt. Darum geht es: Es gab auf allen Seiten Opfer. Die Charta hat den Kreislauf des Gegeneinanders durchbrochen und damit den Boden für eine gemeinsame europäische Zukunft in Freiheit, Frieden und Versöhnung bereitet – aus meiner Sicht eine geradezu historische Weichenstellung vor 75 Jahren hin zur Europäischen Union, die wir heute kennen. Was als tiefe Sehnsucht nach Rückkehr begonnen hat, hat sich in den Auftrag verwandelt, Grenzen zu überwinden und Nachbarschaft zu gestalten. In frühen Jahrhunderten enthielten viele europäische Friedensverträge noch eine Oblivionsklausel, eine sogenannte Vergessenheitsklausel. Sie besagte: vergeben und vergessen, um Racheakte und weitere Kriege zu verhüten. Die europäische Friedensordnung nach 1945 leitete einen Wendepunkt ein; denn sie setzte an die Stelle des Vergessens die Erinnerung und festigte damit den Frieden. Versöhnung ist kein Vergessen, sie ist Verantwortung. Sie dient allen: den Überlebenden, den Nachgeborenen und denen, die vor Krieg und Vertreibung fliehen. Heute sind weltweit über 120 Millionen Menschen auf nahezu allen Kontinenten, nah und fern, auf der Flucht. Wer selbst Leid erfahren hat, kann das Leid anderer besser nachempfinden. Im Zuge des Zweiten Weltkriegs haben rund 14 Millionen Deutsche ihre Heimat für immer verloren. Sie mussten ein neues Zuhause finden, mit ihren traumatischen Erfahrungen und Erlebnissen fertigwerden, den Alltag meistern, die Familien ernähren und ihre Zukunft neu gestalten. Doch die furchtbaren Erfahrungen, die hinter ihnen lagen, hatten vorerst kein Ende. Die Heimatvertriebenen waren nicht überall von Anfang an willkommen. Sie waren erst rechtlos und dann heimatlos geworden. Fremd zu sein, ist keineswegs nur Ausländern vorbehalten. Auch Deutsche wurden in Deutschland als Fremde empfangen. Sie erinnern sich an die Schwarz-Weiß-Bilder: Alles, was sie hatten, passte oft in einen Leiterwagen. Und alles, was sie bekamen, waren Notunterkünfte mindersten Standards. Durch die Westverschiebung der Sowjetunion, später Polens, kamen von den 14 Millionen Vertriebenen über 4 Millionen Deutsche in die sowjetische Besatzungszone. Später wanderte circa eine Million von ihnen in den Westen aus. Das war ein tiefer Einschnitt in West und Ost gleichermaßen. Enorme Integrations-, Wohnungs- und Arbeitsmarktaufgaben mussten zusätzlich zur Bewältigung der Kriegsfolgen erfüllt werden. Deshalb stimme ich dem Abgeordneten Eppinger an dieser Stelle ausdrücklich zu: Man kann das schwer vergleichen, wenn man sich vorstellt, welche Integrationsleistung hier in einem zerstörten Land zu erbringen war. Mit dem Lastenausgleich und dem Bundesvertriebenenund Flüchtlingsgesetz in den frühen Fünfzigerjahren konnte in der Bundesrepublik der soziale Frieden gestärkt und die demokratische Stabilität gesichert werden. In der DDR wurde das verschwiegen. Aus Vertriebenen wurden Umsiedler. Die Geschichte der Vertriebenen ist trotz Schuld, trotz Unglück, trotz Leid, trotz Armut, trotz Elend aber eine Geschichte der Integration. Gewiss war sie weder leicht noch konfliktfrei, aber Arbeit, Bildung und Unternehmergeist haben sie ermöglicht und getragen. Etwa ein Fünftel bis ein Viertel aller Menschen in Deutschland sind bis heute familiär von Flucht und Vertreibung betroffen – sehr viele Abgeordnete haben das ja hier so zu Protokoll gegeben –, dazu zählen auch die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. In Sachsen, meine Damen und Herren, haben rund 20 % der Vertriebenen der sowjetischen Besatzungszone ihre neue Heimat gefunden. Sie haben unser Land tatkräftig mit aufgebaut. Sie waren im Westen am Wirtschaftswunder intensiv beteiligt. Im Jahr 1995 lebten noch über 350 000 Vertriebene allein in Sachsen, rund 8 % der Bevölkerung. Schon im Jahr 2014 hat der Freistaat – früher als der Bund – einen eigenen Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung eingeführt. Wie es in der Sächsischen Verfassung steht, schützen wir das in der Charta verankerte Recht auf Heimat und fördern die Bewahrung der eigenen Kultur und Wurzeln. Meine Damen und Herren, ich verstehe die kritische Reflexion der Abgeordneten Schubert und Gebhardt, aber lassen Sie mich sagen: Ohne Heimat hast du keine Zukunft. Deshalb finde ich dieses in der Charta verankerte Recht auf Heimat etwas sehr Stützendes. Deshalb unterstützen wir seit Jahren die Stiftung „Erinnerung, Begegnung, Integration“ bei der Fortentwicklung der Bildungs- und Begegnungsstätte „Transferraum Heimat“ in Knappenrode, die im Jahr 2024 als „Lernort zum Umgang mit Gewaltmigration gestern und heute“ eröffnet wurde. Diese außerschulische Bildungsstätte behandelt Themen wie Heimat und Fremde, Flucht und Vertreibung, Ankunft und Integration und arbeitet gemeinsam mit den Besuchern die Bedingungen für eine erfolgreiche Integration heraus. Wir fördern zudem das Miteinander in den drei Begegnungszentren Chemnitz, Leipzig und Dresden und grenzüberschreitend gemeinsam mit den deutschen Minderheiten, mit unseren östlichen und südosteuropäischen Ländern. Ich denke zum Beispiel an den Riesengebirgspreis für Literatur. Es ist wichtig, dass die junge Generation diese Menschen kennenlernt und eine Chance erhält, ihr Leben und ihr Leid zu begreifen und beim Blick auf die heutigen Flüchtlinge den Transfer zu leisten, Herr Dr. Eppinger, nicht die Kopie. Dritte Aktuelle Der öffentlich-rechtliche Doppelmoral und das Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion AfD das Wort; Herr Abg. Gahler.
Torsten Gahler AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vorgestern Abend kam ich aus dem Kreis- und Finanzausschuss. Was Es ist ein Transfer, den man leisten muss. Man kann es nicht unmittelbar vergleichen, damit haben Sie recht. Die heimatvertriebenen Aussiedler und Spätaussiedler haben einen großen Beitrag zur Versöhnung der Völker im Herzen Europas geleistet. Unser Land würde ohne sie anders aussehen. Der Geist der Charta hat den Weg zu einem freien und geeinten Europa geebnet. Dennoch besteht die Gefahr, dass nach fast acht Jahrzehnten die Erinnerung an Flucht, Vertreibung und das damit verbundene Leid verblasst. Diese Aktuelle Stunde kann deshalb ein Auftrag sein, die Erinnerung an dieses bedrückende Kapitel unserer Geschichte lebendig zu halten und alles daran zu setzen, dass wir in Europa den Frieden – ein gerade mit dem Blick in die Ukraine oder den Gazastreifen leider wieder zerbrechliches Gut – erhalten und festigen. Die Arbeit der zukunftsgewandten Erinnerung wollen wir weiter verwirklichen mit den Haushaltsmitteln, die Sie uns hier zur Verfügung stellen, meine Damen und Herren Abgeordneten. Dafür möchte ich Ihnen sehr danken, auch wenn wir im letzten Haushalt Kürzungen hinnehmen mussten. Das gilt ja für sehr viele Bereiche. Wir sind sicher – ich schaue zu Herrn Dr. Baumann –, dass wir damit sehr gut arbeiten können und möchte mich an dieser Stelle im Namen der gesamten Staatsregierung beim Beauftragten für seine Arbeit, ein zutiefst humanes Werk, ganz herzlich bedanken. (Beifall CDU und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Ich möchte zum Schluss Wolfgang Schäuble zitieren. Er hat die Charta der Heimatvertriebenen einmal als einen der Grundsteine unserer Demokratie bezeichnet. Wir tun, aus meiner Sicht, deshalb gut daran, aus ihr immer wieder neu zu lernen. Ich danke Ihnen. (Beifall CDU und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Herrn Staatsminister Schuster. Damit ist die zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen. Wir kommen nun zu Debatte Rundfunk, die Leben der Anderen Fraktion AfD soll man sagen? Frustrierend: steigende Schulden und ausufernde Kosten für Soziales und Asyl. Zur Ablenkung schaute ich mal wieder TV, zappte kurz durchs Programm und erhaschte noch die Nachricht, dass Annalena Baerbock endlich in New York angekommen ist. Ich zappe weiter auf Phoenix und was kommt? „Außenpolitik am Limit“ mit Annalena. Hossa! Nachdem ich diese Satire gesehen habe und kurz mal auf Instagram schaute: Wen sah ich? Annalena in New York. (Sören Voigt, CDU: Scheint ja ein großer Fan zu sein!) – Selbstredend. – Locker-flockig ruft sie sich ein Taxi und schon im nächsten Clip sieht man ihre Lebensfreude im Bagelshop mit einem Wegwerfbecher. Ich glaube, sie hat heimlich noch einen Plastikstrohhalm mitgenommen. Was soll ich sagen? Man muss auch gönnen können. Die wird sich bestimmt denken: endlich frei hier und keinen grünen Wutwichtel vor Ort. Man zappt weiter und sieht Meldungen über ziemliche Unruhen in der Bevölkerung. Da soll ein Bürgermeisterkandidat außen vor gelassen werden. Die Regierung versucht, die Opposition zu unterdrücken, und sie ist nicht gerade demokratisch in der Wahl der Mittel. Der Nachrichtensprecher betont, wie undemokratisch das sei. Puh, denke ich, die lehnen sich ganz schön weit raus. Anscheinend beginnt ein Umdenken. Aber es war die Türkei. Na gut, was kommt dann? Ich zappe weiter. Oh, zwei grüne Khmer. Die sehen aus, als ob sie beim Häkelwettbewerb ausgeschieden seien. Ach nein, die werden nur nicht mehr gewählt und deshalb wollen sie mit den anderen Verlierern die Gewinner verbieten. Dies passiert jetzt nicht in der Türkei und deshalb findet der Nachrichtensprecher das gut. Ich finde das nicht so demokratisch und das verstößt auch irgendwie gegen das Grundgesetz. Ich schaue noch ein bisschen weiter. Jetzt kommen nur noch lieblose Meldungen: dass man der täglichen Messernutzung nicht mehr Herr werden würde. Man spult es schnell runter und man kommt anhand der Täterbeschreibung wahrscheinlich auf den Gedanken, es könnte sich um australische Austauschstudenten handeln. Dunja Hayali klärt uns schnell auf, dass es eher der MesserUwe ist. Mord und Totschlag sind inzwischen Alltag, und ARD und ZDF möchten uns so nüchtern wie möglich erklären, dass das normal ist. Man sollte doch das Internet und vor allem X verbieten, sonst verlieren sie noch die Deutungshoheit. Das findet auch die EU und schenkt uns den DSA. Während einige bereits 2015 und spätestens 2016 nach dem Tod von Maria in Freiburg vor steigender Kriminalität durch illegale Migranten warnten, versuchen selbst heute noch einige Berufslügner, dies im TV zu verneinen. Egal, ob mit Messer, stumpfer Gewalt oder auch nur während einer spontanen Spritztour mit dem Auto durch die Menschenmassen, die Arten des Mordens, des Terrors und der täglichen Ausreden der Experten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind äußerst kreativ. Während 2016 ein wahrhaft mitfühlender Christian Streich noch äußerte, der arme Bub, der kommt halt aus Afghanistan, darf sich am 01.09.2025 im MDR eine Kirchenvertreterin dahin gehend äußern, dass man den Täter nicht vorverurteilen dürfe, und eine Juristin ergänzt dort, dass man den Täter nicht entmenschlichen darf. Von Mitgefühl für alle Opfer, seit Maria bis hin zu Liana – keine Spur. Und es werden täglich mehr Opfer. Seit zehn Jahren werden Standardfloskeln nach Mord, Vergewaltigung und Terror über den Äther ausgestrahlt, und das im Öffentlich-Rechtlichen. Zehn Jahre „Wir schaffen das“, zehn Jahre Lügen und Vertuschung, zehn Jahre Verteufelung der Kritiker, zehn Jahre, ohne dass die Systemschranzen bei ARD und ZDF das Ganze hinterfragen, zehn Jahre, ohne dass die Frage gestellt wird: Wie lange noch? (Beifall AfD – Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Liegt es vielleicht an den lukrativen Aufträgen durch die Regierung an die sogenannten Journalisierenden oder wollen sie noch einen Sprecherposten in irgendeinem Ministerium ergattern? Ich weiß es nicht. Fakt ist: ARD, ZDF und die SPD-Gazetten können die Wahrheit kaum noch verbergen. Twitter, besser gesagt X und Elon Musk, sei Dank. Dafür verfolgen Behörden, Regierung und der öffentliche-rechtliche Meinungsmoloch die Opposition und Kritiker vereint umso heftiger, und die Methoden werden immer perfider. Dazu hören Sie mehr in der nächsten Runde. Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Gahler und als Nächster spricht für die CDU-Fraktion Herr Nowak.
Andreas Nowak CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gahler, ich war wirklich gespannt, ob Sie heute mal substanzieller vortragen als in Drucksache 8/3958. Das kommt dann bestimmt in der zweiten Runde. Ich nehme mal ein paar Dinge vorweg. Sie mixen dort wirr Doxing mit Klarnamenpflicht und Persönlichkeitsrechteschutz. Der Boden, den Sie da soeben ausgemalt haben, scheint wie gemacht dafür. Ich hätte es mir denken können: Ihre Debatte sagt vor allem „Skandal, Skandal“, dabei ist es doch so: Um Rechtsschutzlücken kann es in dieser Frage gar nicht gehen. Zunächst mal zu einem Begriff. Doxing – was ist das eigentlich? Die meisten werden damit noch nichts zu tun gehabt haben. Die Polizei definiert das als eine von Kriminellen angelegte Sammlung personenbezogener Daten, die dann gebündelt und ohne Zustimmung der betroffenen Person öffentlich gemacht werden. Der einschlägige Straftatbestand ist § 126 a Strafgesetzbuch, und dort geht es schon los: In dieser Drucksache rücken Sie die Arbeit von Journalisten in die Nähe von kriminell betriebenem Doxing. Der Rechtsrahmen von Journalisten ist aber ganz klar geregelt und ein ganz anderer. Beim Datenschutz gilt das Medienprivileg – übrigens auch für all die kritisierten Beiträge, die Sie hier gerade genannt haben. Wenn es dort unwahre Tatsachenbehauptungen gibt, sind diese justiziabel. Darauf komme ich gleich noch zu sprechen. Unter Juristen gibt es ja den einfachen Grundsatz: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Im konkreten Fall wäre dann ein Blick in § 85 Abs. 2 DSGVO einschlägig. Dort ist das Medienprivileg geregelt. Für den MDR ist das in § 37 Abs. 1 MDR-Staatsvertrag festgeschrieben. Journalistische Datenverarbeitung – und da nehme ich Ihre Kritik vorweg – unterliegt daher nur eingeschränkt der DSGVO, denn Hintergrund ist der Schutz der Rundfunk-, Meinungs- und Informationsfreiheit einerseits und das Recht des Einzelnen auf Schutz der personenbezogenen Daten andererseits. Der Straftatbestand nach § 126 a StGB, die als Doxing bezeichneten Handlungen, hat demnach mit journalistischer Tätigkeit so gar nichts zu tun. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Zum Thema Klarnamenpflicht oder auch Verhinderung derselben bleibt festzuhalten, dass das längst im Telemediengesetz geregelt ist, und im Medienänderungsstaatsvertrag, der im Raum steht, wird das nur nachvollzogen. Auch hier gibt es also keinen Handlungsbedarf durch die Staatsregierung. Es ist übrigens spannend, dass offensichtlich etwas kritisiert wird, was im Presserecht schon sehr lange geregelt ist. Für jede Zeitung, für jedes Flugblatt und für jede Veröffentlichung brauchen Sie einen ViSdP., einen Verantwortlichen im Sinne des Presserechts. Dafür gibt es übrigens einen Grund, und zwar ausgerechnet den Schutz der individuellen Persönlichkeitsrechte, der hier immer mal wieder als mangelhaft beklagt wird. Es soll nicht jeder unerkannt alles behaupten können, ohne dass Betroffene vor einem ordentlichen Gericht dagegen vorgehen können. Das, was Sie in diesem Antrag fordern, läuft genau dem entgegen, denn auch Artikel 2 und Artikel 5 Grundgesetz sind nicht schrankenlos. Sie finden ihre Grenzen nämlich genau dort, wo die Grundrechte anderer betroffen sind. Damit komme ich noch einmal zurück auf den Versuch in diesem Antrag, das Urteil des Landgerichts Berlin II gegen den MDR unter den Begriff des Doxing zu fummeln. Was ist da eigentlich passiert? Besagter Kläger hat unter einem Klarnamen in der öffentlichen Facebookgruppe „Stoppt die Deutsche Umwelthilfe“ gepostet. Ein Autor des MDR hat zu dieser Gruppe recherchiert, ist zum Kläger gefahren, hat sich und seinen Kameramann ordentlich vorgestellt und hat ihm Gelegenheit gegeben, seine Sicht auf die Dinge zu schildern. Das verlangen vor einer Veröffentlichung die vom BGH über die Jahre entwickelten Grundsätze der Verdachtsberichterstattung. Der Mann hat diese Gelegenheit auch reichlich genutzt, hat dem Kamerateam 20 Minuten ausführlich seine Sicht der Dinge geschildert. Zu keinem Zeitpunkt hat er gesagt, dass er diese Veröffentlichung nicht will. Der MDR hat in dem Beitrag keinerlei persönliche Daten zu Stadtteil, Straße oder gar Hausnummer dieses Interviewpartners veröffentlicht; darum ging es übrigens vor Gericht auch gar nicht. Vor dem Gericht ging es um unwahre Tatsachenbehauptung und nicht um die persönlichen Daten des Mannes. Es ist erkennbar gar nicht um Doxing gegangen; trotzdem stellen Sie in Ihrem Antrag und in der Begründung diesen Zusammenhang her. Ich komme erneut zu dem Schluss: Ihnen geht es da gar nicht um den Schutz der persönlichen Daten, sondern um das Rücken von Kriminellen, äh, von Journalisten (Lachen Dr. Joachim Michael Keiler, AfD) in die Richtung von Kriminellen. Dass der Rechtsstaat funktioniert, zeigt der Ausgang des Verfahrens. Das Persönlichkeitsrecht des Klägers wurde geschützt, weil der MDR eine unwahre Tatsachenbehauptung nicht mehr verbreiten darf. Das wäre bei journalistischer Sorgfalt natürlich nicht passiert und sehr wünschenswert gewesen, (Zuruf Torsten Gahler, AfD) aber das, was Sie dort kritisieren und regeln wollen, ist alles schon geregelt. Es gibt keine Rechtsschutzlücken, die geschlossen werden müssen. Deshalb gibt es für diese Debatte nur ein Wort: überflüssig. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall CDU, SPD, Die Linke und Staatsministerin Barbara Klepsch) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war der Abg. Andreas Nowak von der CDU-Fraktion. Wir fahren mit der Aussprache fort, und ich erteile Herrn Abg. Dr. Huhn von der Fraktion BSW das Wort; bitte schön.
Dr. Ingolf Huhn BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Solche Debatten mit möglichst lustigen Titeln sind immer wie eine kleine Wunderkiste: Man weiß nicht genau, was man bekommt. Es ist vielleicht ein wenig wie Theatersport. Man muss sich auf die Situation einrichten. Das versuche ich jetzt einmal. Ich schaue wahrscheinlich viel zu wenig Fernsehen, um nicht zu sagen, fast gar nicht. (Zuruf Sebastian Wippel, AfD) Aber ich höre Radio. Insofern kann ich darüber etwas sagen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat ein massives Vertrauensproblem. Das ist gar nicht meins, sondern das in der Bevölkerung. (Beifall Martina Jost, AfD) Das war einmal anders. Ich bin in der DDR aufgewachsen. Abends haben wir Westnachrichten in der Tagesschau geschaut und dachten: Ups, das war ruhig, unvoreingenommen, neutral, alle Seiten eines Problems beleuchtend. Das ist vielleicht ein etwas vergoldeter Eindruck gewesen, aber wir fanden das toll. Ich hatte auch keine Vergleichsmöglichkeit, denn Aktuelle Kamera wurde bei uns zu Hause nicht geschaut. (Beifall AfD und vereinzelt CDU) Ich habe den Eindruck, dass das auch damals in der alten Bundesrepublik noch so war. Nun ist das weg. Die Schuld daran haben zu einem großen Teil die Anstalten selbst. Das ist ganz langsam, ganz schleichend passiert. Über die vielen Jahre hinweg ist aus dem Berichten immer mehr ein Überzeugen geworden nach dem Motto: Wir wissen, was richtig ist, und das müssen wir jetzt der Bevölkerung beibringen. (Beifall BSW und AfD) Die Exzesse davon haben wir in der Coronazeit erlebt, aber auch jetzt noch können wir die schönsten Beispiele sehen. Im Foyer einer der großen, eher regierungsnahen Wochenschriften in Hamburg prangt der mythisch gewordene Satz des Gründers als Verpflichtung: „Sagen, was ist.“ Sie wissen alle, wer das ist. Tatsächlich aber geht es – wie übrigens im öffentlich-rechtlichen Rundfunk generell – fast noch mehr darum – ich folge jetzt einem Gedanken von Jan Fleischhauer, den viele von uns im Sommer bei der Landesmedienanstalt gehört haben –: Der Auftrag wird jetzt verstanden wie: Sagen, was sein soll. Das bringt die Leute weg vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk. (Beifall Andreas Nowak, CDU, und Martina Jost, AfD) Sie wollen von Journalisten keine Pädagogik. Sie wollen Informationen, sine ira et studio, die die verschiedenen Seiten einer Sache beleuchten, keine Überzeugungsarbeit. Wir – ich spreche jetzt für meine Fraktion – sind daran interessiert, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken – im Übrigen auch gegen ein paar von den Reformen, die die Anstalten gar nicht so hübsch finden und an manchen Stellen auch übergriffig nennen. Aber das Vertrauen kann sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur selbst zurückholen. Das ist Arbeit. Die Leute sind nicht doof. Sie wissen, wo ihnen jemand ehrlich entgegentritt. Sie haben ein ganz gutes Gefühl dafür, wie das eigentlich sein müsste, woher sie wirklich Informationen und von allen Seiten empathisch beleuchteten Hintergrund bekommen, das heißt: Alle Seiten sind empathisch zu beleuchten. Wenn das funktioniert, sind sie auch bereit, das Geld, das sie jetzt zwangsweise dafür ausgeben, auch weiterhin auszugeben. Wenn das nicht funktioniert, könnten sie das mit dem Geld nicht ändern, aber sie wenden sich ab. Das sollten wir verhindern. Aus dem ganz großen Horizont kann man sagen: Der Vertrauensverlust in die öffentlich-rechtlichen Anstalten ist ein Stück Frucht der Aufklärung, eine Weiterentwicklung der Aufklärung. Das, was Kant den „Ausgang des Menschen aus der selbst verschuldeten Unmündigkeit“ genannt hat, endet mit dem Satz: Selber denken. Selber denken, das wollen die Leute. Sie wollen sich nicht sagen lassen, wie sie denken müssen, sondern sie wollen Hilfen dazu haben, Informationen, und dann wollen sie es selbst machen. Glück auf! (Beifall BSW und AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war der Kollege Dr. Huhn aus der BSW-Fraktion. Wir setzen die Aussprache fort mit der SPD-Fraktion. Ich erteile Kollegin Stellbrink das Wort; bitte schön.
Laura Stellbrink SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, der öffentlichrechtliche Rundfunk setzt sich auch mit Ihnen auseinander, mit allen Parteien, manchmal humorvoll, satirisch, sarkastisch. Er zeigt auch alle Parteien und unterschiedlichen Meinungen. Gefallen mir alle Beiträge zur SPD? Garantiert nicht. Es ist aber die Aufgabe von Medienschaffenden, genau das zu machen: Meinungsvielfalt zu zeigen, unterschiedliche Perspektiven einzunehmen und darauf auch einzugehen, auf Probleme aufmerksam zu machen, kritisch zu sein. Genau das tut beispielsweise auch Jan Böhmermann, oder wie er eben von Herrn Gahler durch die Hintertür bezeichnet wurde, einer der Systemschranzen. Ihre Antwort: Diskreditierung und Diffamierung. Am liebsten würden Sie ihn abschalten lassen. (Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Oder mögen Sie das Rundfunk-Tanzorchester nicht? Das würde mir sehr leidtun. Ich finde das klasse. Aber wissen Sie, was man machen kann, wenn einem das Programm nicht gefällt? Umschalten. (Zuruf AfD: Aber ich muss trotzdem bezahlen!) Brüllen Sie immer sehr laut, dass man ja nichts mehr sagen dürfe, kritisieren Sie gleichzeitig alles, was Ihnen nicht passt, und möchten es verbieten. Gemäß Artikel 5 Grundgesetz ist Pressefreiheit – Sie haben es eben selbst erwähnt – ein hohes Gut, das Sie aber immer wieder infrage stellen. Sie würden am liebsten alles zensieren, was Ihnen unlieb ist, also links-grün und so – Sie wissen schon, das haben Sie eben auch sehr farbenfroh ausgeführt. Wohin dieses Gedankengut führt, der Traum von der Kontrolle von Medien, sehen wir gerade in den USA. „Wenn wir mal regieren, dann …“, schreiben und sagen Sie immer so schön als AfD-Fraktion. Auch diese Aktuelle Debatte zeigt, wie weit wir von Demokratie und auch Pressefreiheit entfernt wären, wenn das jemals der Fall werden würde. (Martina Jost, AfD: Nein, das stimmt nicht!) Hoffen wir alle, dass das niemals der Fall wird. (Martina Jost, AfD: Es wird!) Wenn es nach der AfD ginge, würde die Medienlandschaft in Deutschland ausschließlich aus NEOS TV, Russia Today und ServusTV bestehen. (Gelächter AfD) Rechtspopulismus, russische Propaganda und Verschwörungserzählungen (Zurufe AfD) – das hätte dann mit der Wahrheit so wenig gemein wie die AfD mit seriöser Politik. (Beifall SPD) Das, was Sie betreiben, Herr Gahler, ist reiner Populismus. (Lachen Torsten Gahler, AfD) Hat Ihre Debatte das Ziel, zu einer notwendigen Reform die außer Frage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steht, beizutragen? Nein. Haben wir das erwartet? Eher nicht. Die Diskussion über Finanzierung und Programmauftrag muss sachlich und auf Fakten basiert passieren. Genau das werden wir weiterhin im Sächsischen Landtag tun, wenn wir die Staatsverträge betrachten, die bereits im Landtag angekommen sind, oder die, die noch kommen werden. Fest steht jedoch: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der MDR, hat sich auch von selbst aufgemacht, sich zu verändern, und zwar über die Zusammenlegung von Aufgaben über Ländergrenzen hinweg die Verwaltung zu modernisieren, Aufgaben zu bündeln und dadurch Kosten zu reduzieren. Das scheint Sie aber überhaupt nicht zu interessieren. Ich bin gespannt, was Sie in Ihrer zweiten Runde anbringen, weil das völlig an Ihnen vorbeizugehen scheint. (Torsten Gahler, AfD: Ja!) Für die SPD-Fraktion ist auch klar: Wir dürfen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht kaputtsparen; die Anstalten müssen ihre Aufgabe erfüllen können. Dazu gehört es, sich ehrlich den Fragen nach den Rundfunkbeiträgen zu stellen, heißt: Was brauchen die Anstalten, um weiterhin ihre Aufgabe zu erfüllen? Mit Ihrer Aktuellen Debatte hatte allerdings dieses Thema überhaupt nichts zu tun. Aber wie ich schon sagte: Ich freue mich sehr auf Ihre Ausführungen in der zweiten Runde, die dann vielleicht sachlich und weniger beleidigend für Menschen sind, die beim öffentlichrechtlichen Rundfunk arbeiten. Vielen Dank. (Beifall SPD, Die Linke und Andreas Nowak, CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Die Abg. Laura Stellbrink hat den Standpunkt der SPD-Fraktion vorgetragen. Wir setzen die Aussprache mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort, und ich erteile das Wort der Abg. Dr. Claudia Maicher; bitte schön.
Dr. Claudia Maicher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind wieder mittendrin in der Geisterdebatte zum öffentlichrechtlichen Rundfunk. Dem widerlichen Einstieg in die Debatte wird in der nächsten Runde die Einbringung des Antrages folgen. Aktuell ist an dem Thema allerdings nur, dass die sächsische Geisterjägerfraktion ihre allerneueste Sichtung präsentiert. Und siehe da, es gibt sie doch: die erschreckenden Vergehen der Systemmedien. Diesmal haben Sie gleich den Großmeister Böhmermann am Wickel. Auch beim MDR hat sich wohl etwas zugetragen. Wurde da etwa die Privatsphäre unbeteiligter kleiner Bürger ungestraft verletzt? Aber die ganze Empörung, die gleich noch kommen wird – ich freue mich nicht darauf –, hält, wie immer, keiner Prüfung stand. Die Enttäuschung hätte sich die AfD ersparen können, wenn sie dem Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz der öffentlich-rechtlichen Anstalten im letzten Medienausschuss zugehört hätte. Aber das ist – das wissen hier alle – gar nicht das Interesse dahinter. Es geht auch heute nur darum, ein Dauerfeuer auf öffentlich-rechtliche Journalistinnen und Journalisten anzufachen und weiterlaufen zu lassen. Ich bin der Meinung, dabei dürfen sich auch andere Qualitätsmedien angesprochen fühlen, denn es bleibt nicht dabei. Natürlich könnte man heute über die Grenzen der Medienund Pressefreiheit sachlich diskutieren; es gibt sie, wie es auch Grenzen des Persönlichkeitsrechts gibt. Es ist ziemlich normal in unserer Demokratie, dass Grundrechte gegeneinander abgewogen werden müssen. Mit entsprechenden Ausnahmen im Datenschutzrecht für das journalistische Arbeiten ist alles rechtlich klar fixiert und alles andere als Ansichtssache. Das alles trifft auch auf die hier beschriebenen Fälle zu. Die AfD will die Antworten auf ihre Unterstellungen aber nicht hören. Was ihnen nicht in den Kram passt, ist Doppelmoral oder Verschwörung. Um diese Opferräume zu unterstreichen, muss dann auch ein Stasivergleich her. Aber das ist eine erbärmliche Vereinnahmung der Schicksale von Stasiopfern, die unter Repressionen und Zersetzung gelitten haben und eben nicht auf einen Rechtsstaat vertrauen konnten. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt CDU) Jetzt noch einmal zur Aufklärung: Wenn die Identität eines Influencers aufgedeckt wird, dann gehört das durchaus zum Berufsrisiko eines einflussreichen Meinungsmachers, auch wenn er als Clown nur im Nebenjob tätig ist. Die faktenbasierte Aufklärung liegt im öffentlichen Interesse und gehört zur journalistischen Arbeit. Journalistische Standards immer wieder zu reflektieren, ist eine Aufgabe der Aufsichtsgremien und des Presserates. Mit journalistischer Sorgfaltspflicht haben die Quellen, auf die die AfD vertraut, wie „Apollo News“ und „Nius“, übrigens nichts am Hut. Dort sind Desinformation und Verschwörung Programm. Die demokratische Meinungsbildung steht heutzutage unter Druck, weil permanent rechte Angriffe auf den Qualitätsjournalismus gefahren werden und das unter dem Deckmantel von Meinungsfreiheit und Journalismus erfolgt. Das müssen wir zum Schutz der Medienfreiheit durchschauen, und das müssen wir auch entkräften. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich belasse es jetzt dabei; denn das, was wir in Deutschland brauchen, sind starke und moderne öffentlich-rechtliche und andere Qualitätsmedien. Wir brauchen vertrauenswürdige und verlässliche Informationen, die ein Gegengewicht zur Meinungsmacht der Big-Tech-Konzerne bilden; denn längst ist klar, dass deren Dominanz für die demokratische Meinungsbildung höchst gefährlich ist und auf einigen großen Plattformen Desinformation und gezielte Steuerung von Informationen an der Tagesordnung sind. Darauf müssen wir medienpolitische Antworten geben, und das müssen wir ernsthaft diskutieren. Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE war das die Abg. Frau Kollegin Dr. Maicher. Nun spricht für die Fraktion Die Linke Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg; bitte schön.
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir reden heute über Anonymität, über Pressefreiheit und über Verantwortung. Das ist auch gut so, weil ich keine Lust habe, über Ihre Fernsehgewohnheiten, Herr Gahler, zu sprechen. Die Fakten sind eindeutig. Auch in Deutschland werden Journalistinnen und Journalisten gezielt bedroht. Private Daten, wie Adressen oder Telefonnummern, werden veröffentlicht, um sie einzuschüchtern. Organisationen wie „Reporter ohne Grenzen“ oder „Freedom House“ zeigen: Redaktionen wie „Correctiv“ sind nach Recherchen über rechte Netzwerke massiven Angriffen ausgesetzt. Das hat nichts mit Debatte zu tun, das ist Einschüchterung. Es ist ein Angriff auf die freie Presse und damit ein Angriff auf die Demokratie. Doxing bedeutet, private Informationen, Adressen, Telefonnummern, Arbeitsstellen ohne Einwilligung ins Netz zu stellen. Seit dem Jahr 2021 ist das nach § 126a des Strafgesetzbuches eine Straftat. Ziel ist es immer, Angst zu erzeugen und Betroffene mundtot zu machen. Wer so vorgeht, greift nicht nur einzelne Menschen, sondern die Grundlagen unseres Gemeinwesens an. Doch wir erleben von der AfD ein durchschaubares Spiel. Sie rufen „Meinungsfreiheit“, wenn Sie diskriminieren, Sie rufen „Anonymität“, wenn andere sich gegen Diskriminierung wehren, und Sie rufen „Doxing“, wenn Journalisten rechte Netzwerke sichtbar machen. (Zuruf Dr. Joachim Michael Keiler, AfD) So wird aus investigativer Recherche plötzlich eine angebliche Überwachung, die an das Ministerium für Staatssicherheit erinnern soll; genau das – Claudia Maicher hat es gesagt – steckt hinter diesem Debattentitel. Das ist schlicht erbärmlich und tatsächlich auch lächerlich. Die AfD-Fraktion versucht bewusst, Doxing dem Journalismus gleichzusetzen. Aber Journalismus ist rechtlich klar geregelt. Er steht unter dem Medienprivileg, das Presseund Rundfunkfreiheit schützt. Journalisten dürfen Daten verarbeiten, wenn es der Aufklärung dient. Aber sie sind gebunden an Persönlichkeitsrechte, an das Recht am eigenen Bild und an die Regeln der Verdachtsberichterstattung. Das heißt: Wer berichtet, muss sorgfältig abwägen und Betroffene anhören. Genau das ist Praxis. Das unterscheidet Journalismus von Doxing. Reden wir Klartext: Es geht nicht um Einzelfälle, sondern es geht um Strategie. Die AfD-Fraktion will den öffentlichrechtlichen Rundfunk nicht verbessern, sie will ihn kaputtmachen, und zwar Schritt für Schritt. Sie will das Vertrauen in den unabhängigen Journalismus untergraben, um Platz zu machen für eigene Kanäle, für Echokammern, für Verschwörungserzählungen. Sie nimmt dabei bewusst in Kauf, dass am Ende nicht die Demokratie profitiert, sondern die Algorithmen von Facebook, YouTube und X-Plattformen, die keine Verantwortung kennen, sondern nur Profit. (Martina Jost, AfD: Da glauben Sie doch selbst nicht dran!) Wir als Linke sagen klar: Anonymität schützt. Sie schützt Betroffene von Diskriminierung, sie schützt Whistleblower, und sie schützt Menschen, die sonst keine Stimme hätten. (Martina Jost, AfD: Da glauben Sie doch selbst nicht dran!) Aber Anonymität darf nicht zur Tarnkappe für Hetze werden. Die echten Opfer sind die, die bedroht werden, und nicht die, die bedrohen. Erstere brauchen Schutz, und zwar durch ein konsequentes Vorgehen gegen Doxing, durch klare strafrechtliche Regeln und durch einen starken unabhängigen Journalismus. § 126 a des Strafgesetzbuches setzt dafür klare Grenzen. Gleichzeitig stellt § 126 a Abs. 3 sicher: Aufklärung, Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen, Berichterstattung über Zeitgeschehen – all das ist ausdrücklich geschützt. Das ist die Balance zwischen Freiheit und Verantwortung, die unsere Demokratie stark macht. Sehr geehrte Damen und Herren! Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk demontiert, wer Journalistinnen und Journalisten einschüchtert, der will nicht Freiheit, der will Kontrolle durch Chaos. (Zuruf Sebastian Wippel, AfD) Wenn Elon Musk Wahlempfehlungen für die AfD ausspricht, dann zeigt das eines ganz deutlich, nämlich wessen Interessen hier vertreten werden und dass die AfD nicht auf der Seite der Demokratie steht. Vielen Dank. (Beifall Die Linke –
Martina Jost AfD
Aber sicher!) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg von der Fraktion Die Linke. Herr Berger hätte die Möglichkeit, wenn er möchte, vom Rederecht Gebrauch zu machen. Bitte schön, Herr Kollege.
Matthias Berger fraktionslos
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn es von meiner kostbaren Redezeit abgeht, gestatten Sie mir, weil auch ich nicht wusste, was in der Wundertüte stecken wird, ein paar Bemerkungen. Den wesentlichen Punkt hat aus meiner Sicht Herr Dr. Huhn genannt. Es gibt – dabei erinnere ich an den Sachsen-Monitor vor circa anderthalb Jahren, eine repräsentative Studie – ein großes Misstrauen der Bevölkerung gegenüber den öffentlich-rechtlichen Medien. Ich glaube, 70 bis 80 % der Bevölkerung haben gesagt: Wir trauen den öffentlich-rechtlichen Medien nicht. Wir sollten diesen Fakt zur Kenntnis nehmen und ein gemeinsames Interesse daran haben, die Glaubwürdigkeit dieser Medien wiederherzustellen. Das ist ein Fakt, dem wir uns nicht entziehen können. Beim Thema Journalismus ist die Frage: Wie muss guter Journalismus sein? Aus meiner Erinnerung ist er im Zweifel beschreibend, deskriptiv, im Ausnahmefall bewertend; aber dafür gibt es die Kommentare. Ich glaube, dabei verschwimmen die Grenzen manchmal. Das ist jetzt meine persönliche Meinung. Ich erinnere an den Sachsen-Monitor. Diesen Fakt sollten wir ernst nehmen. Die Glaubwürdigkeit ist schwer erschüttert. Wir sollten gemeinsam daran arbeiten, das zu verbessern. Aus der Fraktion der SPD kam der Hinweis, dass es diesbezüglich eine Überarbeitung der öffentlich-rechtlichen Medien gibt. Es wäre schön, wenn es neben den strukturellen und eventuellen Effizienzdingen die Überlegung gäbe, vielleicht inhaltlich daran zu arbeiten. Vielen Dank. (Beifall AfD und BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach der fraktionslose Abgeordnete, Herr Berger. Ich sehe Bedarf für eine zweite Rederunde. Herr Gahler von der AfD-Fraktion erhält das Wort.
Torsten Gahler AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herr Dr. Huhn, ich gebe Ihnen vollumfänglich recht, bis auf einen Punkt: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss nicht ausgebaut werden; das sehe ich anders. Herr Berger, ich stimme Ihnen zu. Herr Nowak, ich sehe es anders als das, was hier vorgetragen wurde. Einfach: Nein. (Andreas Nowak, CDU: Überraschung!) Frau Neuhaus-Wartenberg, das Doxing – das werden Sie sehen –: Dieses Medienprivileg wird missbraucht, um andere in die Öffentlichkeit zu zerren und die Daten zugänglich zu machen, und natürlich auch, um dadurch die Meinungsfreiheit einzuschränken, (Zuruf Andreas Nowak, CDU) denn dadurch werden die anderen beeinflusst. Aber ich beginne jetzt mit der zweiten Runde. So richtig begann die Hetzjagd auf Opposition und Kritiker von ARD und ZDF zusammen mit der sogenannten Zivilgesellschaft, also links-grünen Zahlungsempfängern, und den SPDBlättern im Jahr 2018. Da lief ein junger deutscher Familienvater nachts blindwütig in ein Messer eines unschuldigen illegalen Migranten, und dann verstarb er auch noch. Was sollte der illegale Syrer jetzt tun? Na ja, er flüchtete, genauso wie der Mittäter aus dem Irak. Die Medien waren völlig außer sich und stürzten sich auf die Chemnitzer Bevölkerung; denn die reagierte nicht wie die Bevölkerung in Köln 2016 und wollte diese Art des Ablebens nicht akzeptieren. Deshalb musste man mit schweren Geschützen kommen. Man erfand Hetzjagden, sah überall Nazis und brachte Gruselgeschichten – eine nach der anderen. Experten kamen und gingen, und selbst die Einschätzung des VS-Präsidenten Maaßen wurde durch sogenannte TV-Experten widerlegt. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Aber was kam schließlich dabei heraus? Die Verfahren gegen die sogenannten Gewalttäter wurden samt und sonders eingestellt. Ergebnis: nahezu null. Berichterstattung: null. Der Syrer erfreut sich bester Gesundheit, in Freiheit und in Deutschland, auf unsere Kosten – vielen Dank. Ein paar Jahre später kam es wieder zu etwas Außergewöhnlichem. Die Grundrechte der deutschen Bevölkerung wurden urplötzlich eingestampft. Eine Viruserkrankung labortechnischer Herkunft, wie wir heute wissen – – Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Torsten Gahler AfD
Bitte. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Dann hat jetzt Herr Kollege Lippmann die Möglichkeit zu einer Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage. Bitte schön.
Valentin Lippmann GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Gahler. Ich möchte von dem Recht auf eine Zwischenbemerkung Gebrauch machen. Herr Gahler hat soeben behauptet, dass die Verfahren alle eingestellt worden seien. Ich lese Ihnen eine Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vor, die Pressemitteilung 103 aus dem Jahr 2021: „Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Mitglieder der rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung Revolution Chemnitz.“ (Torsten Gahler, AfD: Was hat das mit 2018 zu tun?) – 2021. Na ja, Gerichtsverfahren, Herr Gahler – ich weiß, das interessiert Sie alles nicht. Dass eine Revisionsentscheidung beim BGH drei Jahre später schon schnell ist, das kann Ihnen vielleicht Herr Dr. Keiler erzählen; der hat manchmal ja wenigstens noch Ahnung davon – Sie offenkundig nicht. Will heißen: Der Kern, nämlich dass sich im Zusammenhang mit den Ausschreitungen in Chemnitz eine terroristische Gruppierung in Chemnitz gebildet hat, das ist gerichtlich festgestellt, bewiesen und auch vom Revisionsgericht so bestätigt worden. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD, Die Linke und vereinzelt CDU)
Torsten Gahler AfD
Ich möchte gern darauf reagieren. Sehr geehrter Herr Lippmann, es ist ja nicht so, dass ich darauf referiert habe, was sich danach gebildet hat, sondern darauf, was tatsächlich dort passiert ist. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie haben gesagt, die Verfahren seien alle eingestellt worden!) Bei dieser Demonstration haben die Leute aus Chemnitz dagegen demonstriert, dass einer von ihnen, also einer von den Mitbewohnern – einer von den deutschen Mitbewohnern, selbst wenn er kubanische Wurzeln hatte –, einfach so ermordet wurde, und dagegen, dass sich die Journalisten dann auf diese Stadt stürzten und nicht auf die Täter. Das ist ja das Schlimme: der Täterschutz in den Medien. Die Opfer bekommen kaum noch Namen, über die Opfer wird kaum noch berichtet. Aber über die Täter, da haben wir erfahren, welch eine schwere Kindheit sie hatten usw. Das interessiert uns nicht. Wir wollen, dass es aufhört – fertig. (Beifall AfD) Ich fahre fort. Eine Viruserkrankung labortechnischer Herkunft, wie wir heute wissen, (Andreas Nowak, CDU: Reine Behauptung! Das können Sie überhaupt nicht nachweisen!) versetzte das Land ins geistige Koma. ARD und ZDF assistierten fleißig, und Lauterbach, Drosten, Wieler und wie die ganzen Panikmacher hießen, lebten ihre Fantasien aus. (Martina Jost, AfD, in Richtung CDU: Sie wissen doch, worum es geht!) Aber ein nicht unwesentlicher Teil der Bevölkerung und eine Partei waren unzufrieden damit. Damit kommen wir zu einem mutigen IT-Unternehmer, Michael Ballweg. Er organisierte Demonstrationen unter dem Motto „Querdenken“. Diese forderten Grundrechte, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit und die Achtung der Menschenwürde. So viel Verwerfliches wurde argwöhnisch von VS, Regierung, ARD, ZDF und der SPD-Presse begleitet. Als ein Punkt erreicht wurde, an dem die Demonstrationen zur kritischen Masse wurden, machte man, was man seit 2015 schon mit Pegida und AfD gemacht hat: ignorieren, diffamieren und zersetzen. Im Zusammenspiel von Verfassungsschutz, ZDF, insbesondere Jan Böhmermann, und natürlich willfährigen GRÜNEN aus Politik, Verwaltung und Justiz wurde mithilfe von Anwalt Jun eine Lügenstory über Michael Ballweg erfunden. Jun meldete an die Steuerfahndung des Finanzamts Stuttgart I – die es dort nicht gibt – eine Steuerhinterziehung von Michael Ballweg in nicht unbeträchtlicher Höhe. Dies tat er nicht aus gutem Grund, sondern weil er im Zivilprozess die Gegenseite vertrat. Böhmermann wiederum brachte genau diese Behauptung in seiner Sendung im Dezember 2020. Böhmermann äußerte dabei Insiderwissen des Finanzamts Stuttgart II. (Roberto Kuhnert, AfD: Hört, hört!) Vielleicht gab es einen Austausch zwischen Böhmermann und der grünen Staatssekretärin Gisela Splett und dem Finanzamt. Böhmermann arbeitete damals auch mit „netzpolitik.org“ zusammen. Fakt ist: Man statuierte an Michael Ballweg ein Exempel, um der Demonstrationen Herr zu werden, und der grüne Staatsanwalt Michael Schnabel ermittelte. Anschließend schickte man Michael Ballweg für neun Monate in Untersuchungshaft ins Gefängnis für Terroristen nach Stuttgart-Stammheim – (Andreas Nowak, CDU: Da sitzen auch gewöhnliche Kriminelle!) und das, obwohl Landgericht und OLG den Fall mangels Substanz einstellen wollten. Was bleibt? Eine Umsatzsteuer in Höhe von 19,53 Euro für eine Hundedecke und einen Parfumzerstäuber. Michael Ballweg verlor seine Familie, sein Vermögen und kann auf die beschlagnahmten Mittel immer noch nicht zugreifen. Anwalt Jun wurde für seine erfundene Geschichte belobigt und von den GRÜNEN in Bayern als Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vorgeschlagen, und er erhielt den Bayerischen Verfassungsorden. Böhmermann hetzt weiter und versucht auch heute noch, Existenzen zu vernichten – egal, ob Bienenzüchter aus Meißen oder Blogger aus Bielefeld. Nur eines fällt auf: Böhmermann recherchiert nie zu Maskendeals, Impfstoffherstellern und anderen Profiteuren, auch nicht zu Windkraftprofiteuren und deren Methoden. Warum, frage ich. Vielen Dank an Michael Ballweg, vielen Dank an Pegida. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD – Martina Jost, AfD: Sehr gut!) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war in der zweiten Runde der Aussprache Herr Abg. Gahler von der AfD-Fraktion. Gibt es bei weiteren Fraktionen den Bedarf nach einer zweiten Runde? – Das kann ich nicht erkennen. Herr Berger, möchten Sie erneut sprechen? – Nein. Gibt es bei der AfD-Fraktion Bedarf an einer dritten Rederunde? – Da sehe ich Herrn Abg. Gahler flugs zum Rednerpult zurückkehren.
Torsten Gahler AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Stellen Sie sich den Fall vor, der von Herrn Nowak vorgestellt wurde: Wieder einmal ploppt ungebeten ein FacebookPosting von einer links-grünen NGO über neue Verbotsfantasien bei Ihnen auf, und Sie kommentieren kurz: „Ihr Klima-Diktatoren“ – mit einem Ausrufezeichen und fünf Wut-Smileys. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Einige Zeit später bekommen Sie Anrufe von unbekannter Nummer, und bevor Sie überhaupt wissen, worum es geht, steht auch schon ein MDR-Team vor der Tür. Ohne Filmerlaubnis, ohne Hinweis auf den Sachverhalt werden Sie vor der Kamera ins Kreuzverhör genommen. So war es nämlich. (Zuruf Andreas Nowak, CDU) Man behauptet, Sie hätten Tötungsfantasien. Sie denken, es müsse sich bestimmt um eine Verwechslung handeln. Sie wissen immer noch nicht, worum es geht. Egal, der Beitrag wird gedreht und veröffentlicht. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Tausende ablehnende Kommentare standen unter dem Posting der grünen NGO, und einer davon war gewaltverherrlichend – aber nicht Ihrer. Wie kamen Sie ins Fadenkreuz? Na ja, der MDR nutzt – wie andere Sender – auch künstliche Intelligenz und Open-Source-Intelligence-Tools zur Sammlung, Überwachung, Speicherung und Auswertung von Social-Media-Daten, also Daten der Zwangsbeitragszahler. Dass Sie weder die anderen Tausend Kommentatoren kennen noch deren Kommentare, das schützt Sie nicht – Kontaktschuld. Ein kritischer Kommentar unter einem linken oder grünen Beitrag ist fast so verdächtig wie ein blaues Herz im Status. Tausende sehen später in der Reportage Ihren Klarnamen, Ihr Bild und erfahren, dass Sie ein „rechter Gewaltverherrlicher“ seien. Stimmt zwar nicht, aber das ist den Journalistierenden egal. (Vereinzelt Heiterkeit AfD) Nette Story. Die elenden Rechten bekommen einen auf die Mütze, links-grün wurde geschützt. Datenschutz gilt auch nicht – „die Guten“ haben ja schließlich das Medienprivileg; das haben Sie ja ausgeführt. Ich kann nur sagen: So kann es nicht weitergehen. Dieser Online-Pranger soll nur Angst verbreiten und die Meinungsfreiheit weiter einschränken. Schluss damit! (Zuruf Andreas Nowak, CDU) Durch diese Methoden wurden und werden Hexenjagden durch ARD und ZDF ermöglicht, welche mit 10 Milliarden Euro völlig überfinanziert sind. Diese erhalten ihren Programmauftrag anscheinend von links-grün und schlagen zerstörerisch um sich. Dies sind keine Einzelfälle, das sieht man auch an vielen weiteren Fällen. Beispielsweise hat die Bloggerin Critical Cat mehr als 700 Fälle veröffentlicht, bei denen Parteimitglieder und Funktionäre sowie Mitarbeiter von ARD und ZDF als angeblich zufällige Passanten interviewt wurden. Dann recherchierten zwei investigative Journalistinnen mit Problem-Pony vom SWR zum Thema – plötzlich Hassobjekt. Was dies mit Critical Cat zu tun hatte, lässt sich nur schwer ermitteln. Was machten die beiden? Sie besorgten sich einen Enterprise-Zugang auf X – Kostenpunkt 40 000 Euro, aber das ZDF hat es ja. Dort schöpften sie von mehreren Konten die kompletten Nutzerdaten ab und suchten nach Übereinstimmungen. Kritik an links-grün oder ein blaues Herz waren Indizien. Durch Nutzung von KI war das Filtern kein Problem. Dass ein AfD-Mitglied ihnen folgte – umso besser. Schwupps hatte man 700 gemeinsame Follower von Critical Cat und Tim Kellner, und einige davon hatten eben diese Merkmale. Daraus schlussfolgerten die beiden Märchenerzählerinnen, dass Critical Cat ein rechter Account wäre, der Hass und Hetze verbreiten würde, und behaupteten, dass von dieser Bloggerin Personen gedoxt würden. Der erdrückende Beweis war schließlich die Tätigkeit für „Nius“. Die vorhergehende Tätigkeit für den SWR wurde verschwiegen. Tatsächlich waren es die beiden, die persönliche Daten veröffentlichten – es war der Klarname von Critical Cat. Übrigens erfolgte die Datenabschöpfung von X entgegen der AGBs; diese untersagen nämlich so etwas, dort gibt es nämlich Regeln. (Lachen Henning Homann, SPD.) Recht, Gesetz und Regeln interessieren aber die beiden Hobbydetektive nicht, da für sie das Medienprivileg gilt. (Andreas Nowak, CDU: Das ist übrigens Recht und Gesetz!) Übrigens: Der vorher genannte AfD-Abgeordnete ist Jens Cotta, mein sehr geschätzter Kollege aus Thüringen, ein Finanzfachmann und sehr guter Kenner des MDR. Vielen Dank für die wichtige Arbeit von Critical Cat und vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war in der dritten Rederunde der Abg. Gahler aus der AfD-Fraktion. Gibt es in den anderen Fraktionen den Bedarf, in dieser dritten Runde zu sprechen? – Ich sehe Herrn Abg. Dr. Huhn von der Fraktion BSW. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Dr. Ingolf Huhn BSW
Danke schön. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was soll man da jetzt sagen. (Heiterkeit AfD) Ich weiß nicht, ob Sie auch alle den Eindruck haben, dass wir so der Sache nicht beikommen. (Beifall Andreas Nowak, CDU, und Ines Biebrach, BSW – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es mag ja verführerisch sein, und ich verstehe auch den Impuls, Herr Gahler, so viele Einzelfälle darzustellen. Das beschreibt aber nicht das, worüber man reden müsste. Ich könnte jetzt meinen Beitrag von vorhin noch mal halten. Ich weiß nicht, ob Sie das mögen, bedanke mich trotzdem für das Lob von Herrn Berger und von anderen. Ich denke, es wäre hilfreich, das wirklich zu debattieren. In dieser Art von Format einer Aktuellen Debatte, bei der man gar keine Chance hat, sich vorzubereiten, sondern einen lustigen Titel bekommt, (Lachen Christian Hartmann, CDU) und dann rasch hinhören muss, und dann kann man rasch – habe ich vorhin schon gesagt, wie beim Theatersport – reagieren, geht gar nicht. (Martina Jost, AfD: Gelingt Ihnen auch!) Das kann die Sache in der Tiefe nicht klären. Ich wäre daran interessiert, mal über die grundsätzlichen Fragen zu reden. Ich merke, dass wir das auf diese Weise nicht hinbekommen. Noch einmal: Mit dem Impuls, bei uns zu schauen, wie wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk besser machen können. Nicht: Wie können wir ihn sein lassen: Sondern: Wie können wir ihn so machen, dass er auftragsgemäß funktioniert, und so, dass die Leute wirkliches Vertrauen darin haben. Ich habe vorhin schon einmal mit dem Wort gespielt. Vertrauen kann man nicht predigen. Wir können nicht sagen: Ihr müsst jetzt Vertrauen haben! Das haben wir früher den Kindern gesagt; das geht immer schief. Sondern: Das bekommt man nur durch Tun. Ich möchte Sie nicht mit so vielen philosophischen Erwägungen aufhalten. Ich wäre an einer wirklichen Debatte interessiert. Mit den Einzelfällen bekommen wir das jetzt nicht hin. Vielen Dank. (Beifall BSW und Andreas Nowak, CDU – Matthias Berger, fraktionslos, steht am Mikrofon.) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Abg. Dr. Huhn der BSW-Fraktion sprach in der dritten Rederunde. Ich sehe an Mikrofon 5 den fraktionslosen Abgeordneten Herrn Berger, bitte schön.
Matthias Berger fraktionslos
Vielen Dank. Ich möchte mich ganz kurz korrigieren. Und zwar hatte ich vorhin gesagt, 60 bis 70 % der Bevölkerung seien misstrauisch gegenüber dem Sachsen-Monitor. Mit ChatGPT habe ich gerade nachgeschaut: Es sind genau 50 %, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, für unglaubwürdig halten. Kleine Korrektur – aber diese Zahl ist aus meiner Sicht trotzdem erschreckend. Vielen Dank. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Der Kollege Berger hat sich im Rahmen seiner Redezeit in dieser dritten Rederunde selbst korrigiert. Ich sehe keinen weiteren Bedarf in der dritten Rederunde. Möchte jemand eine vierte Rederunde eröffnen? – Da kommt zum vierten Mal Herr Gahler ans Mikrofon. Bitte schön.
Torsten Gahler AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Dr. Huhn, es ist aber notwendig, dass man auch Beispiele bringt, was man ändern will. Ich kann nicht sagen: Es ist generell alles in Ordnung. Oder: Wir wollen generell alles anders machen. Wir müssen erkunden, woran es liegt. Daher sollte das schon helfen. In meiner letzten Rederunde muss ich noch einmal auf Böhmermann zurückkommen. Wenn er nicht gerade andere beleidigt, versucht er mit Lug und Betrug, mit Medienmacht und Kriegskasse des ZDF, die Existenzen einzelner Menschen zu vernichten, und das ist das Problem. Ich habe mich damals gewundert, als Herr Arne Schönbohm von Böhmermann öffentlich diffamiert und dann von Frau Faeser abgeschossen wurde. Ich habe mich auch gewundert, dass die CDU ihrem Parteifreund nicht zur Seite gesprungen ist, und keiner hat ihn unterstützt. Haben Sie wirklich so viel Angst vor den Linken und GRÜNEN und der Presse? (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich habe mich gewundert, wie leicht es Böhmermann fällt, einen Michael Ballweg für nichts hinter Gitter zu senden. Ich habe mich gewundert, warum selbst gegen einfache Imker zu Felde gezogen wird. (Andreas Nowak, CDU: Der hat sich erfolgreich gewehrt und damit Marketing gemacht! Das ist der Rechtsstaat!) – Aber erst einmal dagegen vorgehen. Es ist mir unbegreiflich, warum das ZDF die Prozesskosten dafür übernimmt. Ich habe mich auch gewundert, warum Helge Lindh beispielsweise im Rundfunkrat der Deutschen Welle sitzt und seine Mitarbeiterin im ZDF-Fernsehrat. Ich wundere mich, wie die im ZDF-Fernsehrat vertretenen Parteien das Veröffentlichen von privaten Daten durch Böhmermann und andere akzeptieren können. Da doxt er fröhlich den Blogger Clownswelt und dringt bis in die privatesten Gebiete ein, um die Familie, die Freunde und Kollegen zu fragen, was sie denn davon halten. (Andreas Nowak, CDU: Was wäre, wenn der von links außen bloggen würde? – Weitere Zurufe) – Es ist genau das Gleiche: Es ist ein Vordringen in die Privatsphäre. Aber über so viel Niedertracht muss man sich nicht wundern. An dieser Stelle möchte ich noch einmal an den Programmauftrag von ARD und ZDF erinnern. Dort steht nicht: „Ruiniere die Kritiker der Regierung“, „Vernichte die echte Opposition in den Parlamenten“, „Unterstütze Verfassungsbrüche der Regierung“, „Schau bei Skandalen der Regierung weg“. Es steht auch nicht: „Sei Handlanger der Regierung“, „Hoffe auf Jobs beim Staat“ oder „Schüre die Kriegslust“. Das steht alles nicht dort. (Beifall AfD) Was passiert, ist das sogenannte „Flood the zone with shit“. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es wird über sinnlose Sachen berichtet. Warum diese letzte Aussage, anstatt über den gewaltsamen, grausamen Tod von Liana zu berichten? Davon war im ZDF nichts zu hören; stattdessen kommen sinnlose Meldungen über die Umbenennung der Mohrenstraße auf den Namen eines anderen Mohren. Das ist wie 2016 mit der Kölner Domplatte; dieses ständige Verschweigen, Verschleiern und Lügen ist nicht im Programmauftrag. Wir hören stets Berichte über das Staatsfernsehen in China, Russland oder der Türkei. Was ist hier anders? (Andreas Nowak, CDU: Anders ist, dass sie hier nicht in den Knast dafür gehen!) An dieser Stelle vermisse ich unseren Meister der wohlfeilen Predigten und Widerstandskämpfer für 24 Stunden, der sich jetzt gemeldet und ein Zitat gebracht hätte. Ich zitiere mal frei aus der Bergpredigt: Ihr Heuchler, warum seht ihr den Splitter im Auge eures Bruders, aber den Balken in eurem Auge bemerkt ihr nicht? Weiß eigentlich jemand, welcher Partei er inzwischen angehört – unser Verschollener – oder welcher Glaubensrichtung? – Es wechselt ja immer mal. (Martina Jost, AfD, lacht.) Zurück zum Thema: Ich wünsche mir einen öffentlichrechtlichen Rundfunk, der seinen Programmauftrag aus dem Gesetz ableitet, ihn ausgewogen erfüllt, den Bildungsauftrag verfolgt, Kultur und Sport überträgt – aber nicht über die Maßen –, der zwar investigativ ist, aber ausgewogen, und dann auch Fragen stellt. (Gelächter SPD) Warum werden diese Fragen zum Beispiel nicht gestellt: Warum kamen seit 2015 überwiegend junge, wehrtüchtige und kriegserfahrene Männer nach Deutschland? (Zuruf Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE) Warum ist die einzige Industrie, welche nicht durch die GRÜNEN zerstört wurde, die Rüstungsindustrie? (Heiterkeit AfD) Warum sollen laut Roderich Kiesewetter diese illegalen Migranten nach einem Jahr Bundeswehr die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten? Ist die deutsche Fremdenlegion geplant? Was meint Merz mit der Aussage: Putin möchte die alte Sowjetunion wiederherstellen, und dazu gehört auch ein Teil meines Landes. Geht es da um Ostpreußen, Schlesien – oder um was geht es da? (Andreas Nowak, CDU: Dann müssen Sie Putin lesen! Das schreibt Putin selbst! – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Warum sollen wir kriegstüchtig werden? Warum verschenkt Friedrich Merz am Morgen Milliarden in die Ukraine und sagt am Abend, die Deutschen seien faul und müssten länger arbeiten, weil das Geld fehlt? (Beifall AfD) Warum propagiert die ARD ein Bargeldverbot für Deutsche, aber lobt das Hawala-System der Muslime? (Zurufe BÜNDNISGRÜNE) Ich bedanke mich bei allen unabhängigen YouTubern und Bloggern. Macht weiter so und recherchiert! Ich möchte aber nicht, dass ihr das private Umfeld von Böhmermann und Co. ausschnüffelt, auch wenn ihr das dürft; ihr fallt ja schließlich auch unter das Medienprivileg. Wir wollen einen ausgewogenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Frieden und Freiheit. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach Herr Kollege Gahler von der AfD-Fraktion in dieser vierten Runde. Herr Kollege Gahler, ich möchte Bezug nehmen auf einen Teil Ihres Redebeitrages, in dem Sie auf einen Beitrag im ZDF zur Umbenennung einer Straße hingewiesen haben. Ich meine, gehört zu haben, dass Sie eine Bezeichnung für schwarze Menschen gewählt haben, die gemeinhin heutzutage als eine Beleidigung empfunden wird. Sie haben als Abgeordneter in diesem Hohen Hause weitreichende Möglichkeiten, Ihrer Meinung freien Ausdruck zu verleihen. Ich bitte aber darum, dass wir solche Begrifflichkeiten vermeiden, die in der Lage sind, andere Menschen in ihrer Ehre zu verletzen. – Danke, dass Sie das berücksichtigen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE sowie vereinzelt CDU und Die Linke) Ich hatte kurzzeitig Herrn Abg. Lippmann am Mikrofon 4 gesehen. – Er hat kein Interesse mehr. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Gibt es in der vierten Rederunde weiteren Gesprächsbedarf seitens anderer Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Besteht das Interesse, eine fünfte Rederunde zu eröffnen? – Das kann ich ebenfalls nicht erkennen. Jetzt hätte nunmehr die Staatsregierung die Möglichkeit, ihren Standpunkt zu vertreten. Ich sehe Herrn Staatssekretär Dr. Handschuh zum Pult schreiten; bitte schön. Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich danke Ihnen für die Debatte und die sachlichen Anregungen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wo waren Sie das denn vorher?) Wir feiern im Oktober die 35. Wiederkehr der deutschen Einheit und damit den Sieg der Freiheit. Seit 35 Jahren ist unser Freistaat Bestandteil der freien Welt. Gerade für dieses Hohe Haus gilt: Wir können uns frei versammeln, frei vereinigen und frei unsere Meinung äußern. Alle Gewalt geht tatsächlich vom Volke aus – nicht von einer Gruppe, nicht von einer Klasse, nicht von einer Partei. (Martina Jost, AfD: Und auch nicht vom Öffentlich-Rechtlichen!) Die Ausübung der öffentlichen Gewalt wird durch freie Wahlen bestimmt. Ein Instrument zur Sicherung dieser freiheitlich-demokratischen Ordnung ist die Presse- und Rundfunkfreiheit und der daraus abgeleitete Programmauftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dieser Auftrag umfasst die Sicherstellung eines staatsfernen, umfassenden, ausgewogenen und vielfältigen Medienangebots, das zur Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung der Bevölkerung beiträgt, um die Meinungsbildung und die demokratischen Prozesse zu fördern. (Sebastian Wippel, AfD: So viel zur Theorie!) – Ich komme noch gleich dazu. Insoweit bin ich dankbar für die Bezugnahme im Debattenantrag auf den Film „Das Leben der anderen“, denn dort wird eindrücklich gezeigt, zu welcher Perversion eine Diktatur fähig ist – was Unfreiheit, Unterdrückung Andersdenkender und Vorgabe einer staatlichen Meinung, was staatlicher Rundfunk bedeutet. Gerade auch vor den geopolitischen Entwicklungen im Bereich der Medien brauchen wir mehr denn je einen freien, sowohl von privaten als auch von parteipolitischen Einflussnahmen freien Rundfunk, einen staatsfernen Rundfunk. Dies aber gleichzusetzen mit Ihrem Titel, die Betroffenen von möglichem journalistischem Fehlverhalten mit den Opfern einer Diktatur, ist beschämend und nicht tolerierbar. Die Freiheit des Freistaates Sachsen steht über allem, und der Freistaat Sachsen und die Bundesrepublik sind ein Rechtsstaat. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Es geht nicht um das unbedingte Festhalten an der gegenwärtigen Struktur des öffentlichen Rundfunks, sondern um die Frage, wie wir mit diesem Instrument zur Garantie der Meinungs- und Rundfunkfreiheit zukunftsfähig werden und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurückgewinnen. Die Staatsverträge, die jetzt dem Landtag zur Ratifizierung vorliegen, sind eine Entscheidung, mögliche Reformen anzustoßen, Strukturen zu ändern und Weichen anders zu stellen. Wir müssen da dicke Bretter bohren. Es geht sicherlich extrem langsam voran. Der Prozess ist sehr kleinteilig. Unsere Struktur des öffentlichen Rundfunks stammt aus den Sechzigerjahren des letzten Jahrhunderts. Die Länder haben im letzten Jahr mit dem Sechsten, Siebten und Achten Medienänderungsstaatsvertrag eine Reform auf den Weg gebracht, um dem Vertrauensverlust zu begegnen und auf das Hinzutreten anderer Marktteilnehmer und die Digitalisierung zu reagieren. Ich will vereinfacht auf die Gegenpole in der Diskussion hinweisen. Die einen verstehen die Skepsis am öffentlichen Rundfunk nicht, und sie verstehen nicht, wie man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus ihrer Perspektive mit Reformen leichtfertig aufs Spiel setzen kann. Andere sind sehr skeptisch und sehen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als nicht zeitgemäß und ignorant an. Es gibt diese ganze Bandbreite. In diesem Spannungsbogen müssen wir Kompromisse finden, müssen Reformen vorangetrieben werden. Das verlangt höchste Sachlichkeit; denn nur über Sachargumente kann man Einigung erzielen. Was das Vertrauen der Bürger verständlich erschüttert, ist der Umgang mit öffentlichen Geldern, der mangelhafte Anspruch auf Qualitätsjournalismus und ausgewogene Meinungsvielfalt. Der entstandene Schaden im öffentlichen Ansehen, der Eindruck der Abgehobenheit und das berechtigte Gefühl der Ungerechtigkeit sind enorm groß und schlagen auf die Akzeptanz. Dass die gesicherte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu ungenügender Verantwortung im Umgang mit den Mitteln führt, ist ein Risiko. Deswegen ist Kontrolle notwendig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung im Juli 2025 noch einmal eindrücklich deutlich gemacht: Das ist Aufgabe der Länder, das ist Aufgabe der Landesgesetzgeber, und diese haben dabei einen weiten Gestaltungsspielraum, der aber auch von diesen wahrgenommen werden muss. Beide demnächst zur Zustimmung im Sächsischen Landtag vorliegenden Staatsverträge sind sehr wichtig. Sie sind Voraussetzung dafür, dass Reformen angegangen, umgesetzt und intensiviert werden. Sie stellen einen Konsens als Schritt in die wichtige Reform dar. Einigung ist ein kostbares Gut, insbesondere dann, wenn die Mehrheitsverhältnisse in unserem Landtag Einigung so anspruchsvoll machen. Insofern kann und wird der Konsultationsmechanismus auch eine Chance sein, bei der sich die Mitglieder des Sächsischen Landtags in die Gestaltung des öffentlichrechtlichen Rundfunks aktiv einbringen können. Hier können wir zu konkreten Lösungen der Sachprobleme kommen. Insofern herzlichen Dank, Herr Dr. Huhn, auch für diese Anregung. Wir brauchen dringend eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir alle sind uns im Handlungsbedarf einig. Wir alle wollen aber auch einen starken, qualitätsvollen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und deshalb sollten wir die Grundbedingungen dafür schaffen. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war für die Staatsregierung der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Handschuh. Da ich keinen weiteren Redebedarf sehe, ist die dritte Aktuelle Debatte hiermit abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir behandeln nun Tagesordnungspunkt Zweite Beratung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes des Freistaates Sachsen Sächsisches Drucksache 8/2094, Drucksache 8/4012, für Infrastruktur und – Gesetz zur Änderung akzeptanzfördernder Maßnahmen im Drucksache 8/2644, Gesetzentwurf Drucksache 8/4013, für Infrastruktur und Es liegen Ihnen die Beschlussempfehlungen und Berichte des Ausschusses für Infrastruktur und Landesentwicklung als Drucksachen 8/4012 und 8/4013 vor. Den Fraktionen wird nun in gemeinsamer Beratung das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist: AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, Fraktionsloser und – wenn gewünscht – Staatsregierung. Ich erteile nun der AfD-Fraktion als Erstes das Wort und ich sehe Herrn Abg. Thumm zum Mikrofon schreiten. Meine Damen und Herren, da gerade Unsicherheit besteht: Wir behandeln beide Gesetzentwürfe in einem Tagesordnungspunkt in gemeinsamer Aussprache. Auf welches Gesetz Sie sich konzentrieren, Herr Kollege, ist Ihnen überlassen.
Thomas Thumm AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Bis 2032 müssen nach Bundesvorgaben insgesamt 2 % der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. Bei uns in Sachsen ist diese Regelung schwerlich umsetzbar, weil wir ein dicht besiedeltes Land mit teilweise ungünstiger Topografie sind. […] Deswegen halte ich einen festen Flächenbeitragswert von 2 % gar nicht für zielführend.“ Meine Damen und Herren! Wer hat das gesagt? Man glaubt es kaum, aber diese Worte stammen nicht von einem AfDPolitiker. Es waren Zitate aus einer Pressemitteilung der Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung, Frau Kraushaar, vom 3. April 2025. Anscheinend haben zumindest Teile der CDU das erkannt, was wir von der AfD seit Jahren gebetsmühlenartig in diesem Hohen Haus sagen. Liebe Frau Kraushaar, Sie haben sich über die Flächenbeitragswerte geäußert. Ich mache mir Gedanken, nachdem ich das gelesen habe. Möglicherweise sind Sie ein Fall für Armin Schuster, Verfassungsschutz, weil Sie hier Staatsdelegitimierung betrieben haben, und das ist bekanntlich seit der letzten Regierung in unserem Land strafbar, weil der Entwürfe zur Raumordnung und Landesplanung (Landesplanungsgesetz – SächsLPlG) – Windenergieordnungsgesetz Gesetzentwurf der Fraktion AfD Beschlussempfehlung des Ausschusses Landesentwicklung planungsrechtlicher Vorschriften und Bereich der Erneuerbaren Energien der Fraktionen CDU und SPD Beschlussempfehlung des Ausschusses Landesentwicklung Sie gegen die planwirtschaftlichen Interessen der Bundesregierung verstoßen haben, indem nämlich die erneuerbaren Energien gemäß EEG, § 2, vom vorrangigen Interesse sind und der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dienen. Meine Damen und Herren! Willkommen im besten Deutschland aller Zeiten, willkommen im grünen Reich. (Beifall AfD) Der um jeden Preis durchgeführte und teilweise schon an eine Zwangszerstörung erinnernde Ausbau der Windenergie in Sachsen ist kompletter Unfug. Genau deshalb haben wir, die AfD, diesen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, um den Windkraftausbau auf das minimal Mögliche zu reduzieren. Schluss mit einer ideologischen Überfrachtung unseres Landes mit Windenergieanlagen! Schluss mit einer verfehlten Energiepolitik auf Kosten unserer Bürger und Kommunen im ländlichen Raum! Beginnen wir endlich mit einer vernünftigen Landesplanung für die Bürger dieses Landes und nicht für die Windkraftlobby und ihre politischen Erfüllungsgehilfen! Wir, die AfD, beenden mit unserem Gesetzentwurf die Fehlentwicklungen der Vergangenheit beim Windkraftausbau. Wir, die AfD, stellen den Schutz unserer Bürger, unserer Heimat und unserer Identität in den Mittelpunkt politischen Handelns – so wie es sich für anständige Landespolitik gehört. Denn die Menschen werden durch die selbstherrlich herrschende Klasse in diesem Land nicht mehr mitgenommen. Hier setzen wir mit unserem Gesetzentwurf an. Wir wollen insbesondere die Menschen im ländlichen Raum, die maßgeblich von den Windkraftausbauzielen betroffen sind, schützen. Wir sorgen für Ordnung, Maß und Mitte beim Ausbau der Windenergie und verhindern eine Überlastung der einzelnen Kommunen. Unser Gesetzentwurf setzt die Flächenziele in Sachsen auf die im Bund tatsächlich vorgegebenen Werte, das heißt von 2 auf 1,3 % der Landesfläche zurück. Damit wehren wir die Überfrachtung unserer Kommunen ab, die bundesweit einmalig war. Sachsen hat sich durch die letzte Regierung von CDU, SPD und GRÜNEN zum deutschen Meister im Windkraftausbau herausstilisiert. Sie hat damals die 2032er-Ziele auf 2027 vorgezogen. Genau das machen wir mit unserem Gesetzentwurf rückgängig. Das ist keine Willkür, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein Akt der Vernunft. Es ist ein Schritt zurück in die Verantwortung gegenüber den Bürgern, die hier leben, arbeiten und sich engagieren, zum Beispiel im Erzgebirge, im Vogtland, in Meißen, in der Lausitz, in Nordsachsen, im Leipziger Land. Dass wir mit unserem Ansinnen nicht alleinstehen, hat die öffentliche Expertenanhörung im Ausschuss deutlich gezeigt, bei der uns beispielsweise der Sächsische Städte- und Gemeindetag bescheinigte, dass sich unser Gesetzentwurf näher an den kommunalen Positionen befindet als der Gesetzentwurf von CDU und SPD, über den wir im Anschluss sprechen werden. Wir schaffen eine eindeutige Rechtsgrundlage für befristete raumordnerische Untersagungen und die Möglichkeit, befristete raumordnerische Untersagungen zum Bau neuer Windkraftanlagen auszusprechen, und das so lange, wie ein neuer Regionalplan erarbeitet wird. Dies ermöglicht eine zeitliche Verschiebung der Entscheidungen über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit bis Ende 2027. Das gibt den Bürgern und Gemeinden, ja unserem gesamten Land, mehr Luft zum Atmen. Es gibt Raum zum Diskutieren, für demokratische Prozesse, für Planbarkeit und verlässliche Entscheidungen, die auf Akzeptanz in der Bevölkerung setzen und keine Politik gegen die eigene Bevölkerung machen. Damit möchten wir lokale Entscheidungsfreiheit und Spielräume in der Landesplanung stärken, ohne in die bundesrechtliche Hoheit des Bodenrechtes einzugreifen. Dieser Gesetzentwurf ist keine Blockade. Er ist ein Angebot und ein Schritt zur Befriedung, zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Politik. Er belastet weder die Verwaltung noch die Wirtschaft nennenswert, verursacht keine Kosten, sondern sorgt für Ordnung und Klarheit im Gesetzesdschungel. Sehr geehrte Damen und Herren! Der Schutz der Lebensgrundlagen, der Schutz der Kulturlandschaft, die Bewahrung des sozialen Friedens – all das steht für mich für verantwortungsvolle Politik. Das tun wir, die AfD, mit diesem Gesetzentwurf. Ich appelliere daher an Sie: Schützen wir gemeinsam unsere Heimat! Sorgen wir für Akzeptanz, Augenmaß und Bürgernähe in unserem Freistaat! Erhalten wir unsere Identität, unsere Zukunft, unsere Kulturräume, vor allem aber unsere Lebensqualität! Ich bin überzeugt: Mit Ihrer Zustimmung stellen wir uns heute auf die Seite der Mehrheit der Bürger dieses Landes und lassen uns nicht von einstellig gewählten Parteien am Nasenring durch die Manege führen. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach der Abg. Thumm von der AfD-Fraktion. Als Nächstes ist die CDU-Fraktion an der Reihe. Ich sehe Kollegen Ingo Flemming ins Rund kommen.
Ingo Flemming CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will vorab sagen, dass hiermit auch der Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und BSW eingebracht ist, damit ich das nachher nicht übersehe. Worum geht es bei unserem Gesetzentwurf? Ziel unseres Gesetzentwurfs zur Änderung der planungsrechtlichen Vorschriften und für akzeptanzfördernde Maßnahmen ist es, den Regionalen Planungsverbänden die Möglichkeit einzuräumen, die Flächenziele gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz der Bundesgesetzgebung und damit den Vorgaben des Bundes zu erarbeiten und rechtssicher umzusetzen. Damit soll verhindert werden, dass durch die unverschuldete Nichterreichung des 2-%-Flächenzieles bis 2027 eine Superprivilegierung in Kraft tritt und damit keinerlei Restriktionen vorhanden sind bzw. jegliche steuernde Lenkung verhindert wird. Wie ist es so gekommen? Es ist so, dass uns von der Bundesseite das Flächenziel in der Zweistufigkeit vorgegeben worden ist: 1,3 % bis Ende 2027, 2,0 % bis 2032. Wir haben in Sachsen vor circa drei Jahren entschieden, dass wir das zusammenfassen und in nur einer Stufe erreichen wollen, um im Sinne von Bürokratieabbau und Verwaltungsaufwandsreduzierung in einem Schritt zu gehen und doppelte Aufwände zu vermeiden. Das schien aus damaliger Sicht realistisch. Inzwischen – drei Jahre sind vergangen – haben uns zwei der vier Regionalen Planungsverbände gespiegelt, dass sie der Meinung sind, dass sie dieses 2-%-Ziel nicht erreichen. Die Regionalen Planungsverbände sind die Verbände, die das in der sächsischen Landesfläche umsetzen müssen. Nun ist es so, dass schon bei Nichterreichung dieses sehr ambitionierten Ziels diese Superprivilegierung eintreten würde, also nicht nur beim Reißen der 1,3-%-Schwelle, die der Bund vorgegeben hat. Das führt uns dazu, dieses Risiko zu vermeiden; denn der Ausbau der Windkraft in Sachsen muss gemeinsam mit den Betroffenen erfolgen. Das darf nicht über die Köpfe der Menschen, die in diesen Regionen, Gemeinden und Ortsteilen leben, passieren. Deshalb muss es eine ausreichende maßgebliche Beteiligung und Steuerung dieses Windausbauprozesses geben. Unser Gesetzentwurf, der über den Gesetzentwurf der AfD hinausgeht, beinhaltet deshalb die Reduzierung des Flächenziels bis 2027 auf das vom Bund vorgegebene Ziel. Der Gesetzentwurf dient außerdem dazu, in den Bereichen, in denen bislang noch raumordnerische Restriktionen bestehen, durch Verlängerung der zeitlichen Geltungsdauer der Flexibilisierungsklausel ebenfalls einen Zubau von Windenergie zu ermöglichen, aber nur dort – das möchte ich sehr deutlich sagen –, wo es gewollt ist. Diese Flexibilisierungsklausel ist nur dafür da, dann zum Einsatz zu kommen, wenn sich alle Beteiligten dazu bekennen, dass sie dieses Ziel erreichen wollen. Diesbezüglich sagen wir selbstverständlich: Wenn sie dieses Ziel wollen, dann sollen sie es auch dürfen. Wir haben aus der Anhörung einige Schlussfolgerungen ziehen können. Auch das geht mir beim Gesetzentwurf der AfD viel zu kurz ab. Wir haben die Erhöhung der Zahlungsverpflichtung als integralen Bestandteil; denn zur Akzeptanzsteigerung gehört die Beteiligung dazu. Seit dem vergangenen Jahr haben wir ein Gesetz, das ab 1. Januar dieses Jahres 0,2 Cent je Kilowattstunde als Beteiligung der Gemeinden vorsieht. Wir haben das jetzt im Gesetzentwurf, also im Änderungsantrag, auf 0,3 Cent je Kilowattstunde erhöht. Ursprünglich war das Ziel, diese Erhöhung unmittelbar den Betroffenen vor Ort zukommen zu lassen. Wir haben dann die Argumente aus der Anhörung abgewogen. Ich nenne einmal ein Beispiel: Wenn ich 20 000 Euro durch diese zusätzliche Beteiligung auf 10 000 Beteiligte, die in den betreffenden Ortsteilen leben, verteilen will, dann sind das 20 Euro pro Person. Diesbezüglich ist vermutlich der verwaltungstechnische Aufwand bei solchen Modellen höher als der erzielte Effekt. Wir haben uns dafür entschieden, dass von dieser Gesamtsumme – ausgehend von 0,3 Cent je Kilowattstunde – die Hälfte in den betroffenen Ortsteilen landen muss, wobei das Geld dort gemeinwohlorientiert, zum Beispiel zur Verbesserung des Ortsbildes oder anderer möglicher Verwendungszwecke – freiwilliger Verwendungszwecke – eingesetzt werden kann. Weiterhin werden die Möglichkeiten für Individualvereinbarungen durch unseren Gesetzentwurf erhöht. Bürgerenergiegesellschaften, Projektgesellschaften, die unmittelbare Beteiligung mit Strompreisnachlässen – das sind alles Möglichkeiten, auf die man eingehen kann, wenn man es individuell vereinbart. Dadurch kann auch in entsprechender Höhe die Pflichtbeteiligung abgelöst werden. Diese Freiheiten sind also allen gegeben, die sie nutzen wollen. Im Wesentlichen kann man zusammenfassen, dass die Änderungen durch den Gesetzentwurf und unseren Änderungsantrag die Akzeptanz der Windkraft verbessern können, dass sie interessant sind, sowohl für diejenigen, die die Anlagen betreiben, als auch für diejenigen, die davon betroffen sind. Im Mittelpunkt steht neben dieser Verhinderung dieser Superprivilegierung, die ich erklärt habe, die finanzielle Besserstellung von Bürgern und Kommunen. Des Weiteren sind wir der Auffassung, dass die im Vorfeld angebrachte Kritik, 0,3 Cent je Kilowattstunde könnten die Wirtschaftlichkeit infrage stellen, zurückzuweisen ist. Für die Anlagenbetreiber, die allein für Grund und Boden 50 000, 100 000, teilweise 150 000 Euro an Pachten bezahlen, auf dem sie ihre Windkraftanlagen errichten, kann die erhöhte Bürgerbeteiligung bzw. Akzeptanzsteigerung von 5 bis 10 000 Euro nicht das Ende eines Projektes bedeuten und die Wirtschaftlichkeit nicht brechen. Deshalb bleiben wir bei unserem Vorschlag und bringen dieses Gesetz so ein. Wir gehen davon aus, dass das den Windkraftausbau in Sachsen befördern wird und, wenn es in der Regel angewendet wird, auch zu einer Befriedigung der jeweiligen beteiligten Parteien führen kann. Wir lehnen den Gesetzentwurf der AfD ab, weil er nach unserer Meinung handwerklich schlechter ist als unserer, (Heiterkeit AfD) weil er doch einige Anregungen aus der Anhörung nicht mit aufnimmt und die Akzeptanzerhöhung durch Höherbeteiligung nicht beinhaltet. Ich bedanke mich. (Beifall CDU und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach Herr Abg. Ingo Flemming von der CDU-Fraktion. Wir setzen nun mit der Fraktion BSW fort. Ich vermute, dass Herr Abg. Böhme nach vorn kommen wird – und er tut es.
Ralf Böhme BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Titel der Einbringung der Gesetzesnovelle und des Änderungsantrages, genauer gesagt im Begriff „akzeptanzfördernde Maßnahmen“, zeigt sich ein Dilemma der Energiepolitik in den Jahrzehnten seit 1998. Seitdem wird aus parteiprogrammatischen Erwägungen – um nicht zu sagen: aus Ideologie – der Ausbau der erneuerbaren Energien massiv vorangetrieben, meist ohne Berücksichtigung von wirtschaftlichen, physikalischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten. Die logische Folge dessen können wir alle beobachten: Die Strompreise explodieren seitdem. Die Versorgungssicherheit ist geringer geworden. Insofern ist es keine Überraschung, dass eine Reserviertheit oder gar Widerstandshaltung innerhalb relevanter Gruppen der Bevölkerung angewachsen ist. Diese Gruppen können sich just heute bestätigt fühlen, da in den Medien Berichte zu verfolgen waren, dass unsere Strompreise – also nicht unsere, sondern die in Deutschland – die höchsten in Europa bleiben und die sogenannten Entlastungen speziell im Osten besonders gering ausfallen. Wir beobachteten bis einschließlich der Legislatur der Ampel jedoch nicht etwa Korrekturen, sondern eine weitere Verstärkung der Linie, in einem immer engstirnigeren Korridor eines willkürlich definierten Ausbaupfades, ohne Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Preis und die Versorgungssicherheit, am einmal eingeschlagenen Pfad oder an der einmal eingeschlagenen Linie festzuhalten. Sehr entschlossen wurde und wird stattdessen mit einer Menge an Werkzeugen aus dem Bereich des politischen Marketings unter dem Begriff Akzeptanz – und nun komme ich auf meinen ersten Satz zurück – versucht, die Ablehnung bzw. die fehlende Begeisterung für die Installation von Windenergieanlagen zu korrigieren. Insofern erregt die Formulierung des Titels einer Gesetzesnovelle, die den Begriff „Akzeptanzförderung“ beinhaltet, erst einmal unser Misstrauen. Denn wenn eine Energiewende gescheitert ist, müssen deutliche Korrekturen die zwingende Folge sein. (Beifall BSW) Nun zum Inhalt von Änderungsantrag und Gesetzesnovelle, der bei Annahme für uns diese Gesetzesnovelle zustimmungsfähig macht. Es werden Fehlentscheidungen der sächsischen Landespolitik aus der letzten Legislatur korrigiert, unter anderem die Fehlentscheidung, das Flächenziel schneller als durch die Bundesgesetzgebung gefordert zu erreichen. Dadurch bestand ein Risiko, dass wir bei Nichterreichung dieser Ziele ab 2027 mit der Situation einer sogenannten Superprivilegierung für Windenergieanlagen konfrontiert worden wären, was einen unvertretbaren Wildwuchs von Windenergieanlagen ermöglicht hätte. Eine Verhinderung dieses Szenarios ist für uns als BSW elementar. (Beifall BSW) Ein weiteres Ziel von unserer Seite war die Erhöhung der Entschädigung für die Kommunen, die durch den Neubau von Windenergieanlagen betroffen sind. Dies wird mit einem 50-prozentigen Zuwachs der Zahlung von Windenergieanlagenbetreibern an die Gemeinden erreicht. Ebenso ist es wichtig, dass die Möglichkeit von frei verhandelbaren Individualvereinbarungen zwischen Betreibern und Gemeinden gestärkt wird, beispielsweise in Form von Projektgesellschaften, Direktzahlungen an Einwohner oder vergünstigten Strompreisen. Die beschriebenen Kerninhalte des Änderungsantrages können allerdings aus unserer Sicht nur ein erster Schritt sein. Es ist erforderlich, aus Sachsen klare Erwartungen an die Bundespolitik zu adressieren, was an unseren Forderungen im Entschließungsantrag deutlich wird. Sinnhaftigkeit und Effekte eines weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie, sind kühl zu analysieren und bei Bedarf entsprechend zu korrigieren. Preis- und Versorgungssicherheit bei Strom müssen wieder zentrale Orientierung unserer Energiepolitik sein. Das Tempo des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist so lange zu verringern, bis eine Balance mit Netzkapazitäten und Speicherausbau hergestellt ist. Im inhaltlichen Gegensatz dazu liegen uns einige Anträge der Kollegen der AfD- und der GRÜNEN-Fraktion vor. Bei der AfD-Fraktion ist der Inhalt teils durchaus ähnlich zu unseren Zielstellungen, aber substanziell wird die Form unserer Gesetzesnovelle und unserer Änderungsanträge nicht erreicht; insofern ist das für uns nicht zustimmungsfähig. Die Anträge der GRÜNEN-Fraktion lassen erwartbar das Bedürfnis durchscheinen, das Vermächtnis des Ex-Umweltministers zu verteidigen und die Margen der Betreiber von Windenergieanlagen zu schützen. Beides ist für uns nicht unterstützenswert und demzufolge auch nicht zustimmungsfähig. Wir setzen heute mit der möglichen Verabschiedung dieser Gesetzesnovelle und des Änderungsantrags das Signal, dass der Freistaat willens und in der Lage ist, eine Korrektur der energiepolitischen Fehlentwicklung vorzunehmen und diese auch auf Bundesebene einzufordern. Daher stehen wir hinter dem Änderungsantrag und der Gesetzesnovelle. Vielen Dank. (Beifall BSW und CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Für die Fraktion BSW sprach der Abg. Böhme. Für die die SPD-Fraktion spricht nun Kollegin Pfeil; bitte schön.
Juliane Pfeil SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab ein Wort zum AfD-Gesetzesentwurf: Man wundert sich, warum sich die AfDFraktion die Mühe macht, ein Gesetz zu schreiben, wenn sie eigentlich in Gänze den Inhalt des Gesetzes ablehnt. Wohl dem, dass Sie Ihrer parlamentarischen Tätigkeit nachgehen, aber die Sinnhaftigkeit dessen, was Sie hier tun, erschließt sich mir nicht. Auch die Änderungsanträge so zu formulieren, dass sie von „Luft zum Atmen“ sprechen, aber eigentlich nur weitere Blockaden errichten, erschließt sich mir nicht. Sprechen Sie es aus: Sie wollen keine erneuerbaren Energien. Sie wollen keine Windenergie in Sachsen. Das ist ehrlich. Was Sie hier machen, ist auch ein wenig sinnwidrig. Unter dem Deckmantel des Heimatschutzes und des Umweltschutzes kommen solche Anträge. Das ist nichts, womit wir in Sachsen Politik machen wollen. Wir als Koalition haben uns gemeinsam mit der BSWFraktion auf den Weg gemacht, heute einen Gesetzentwurf zur Beschlussfassung zu bringen, mit dem wir die Planungsgrundlagen, aber auch die Mitsprache der Kommunen stärken wollen, ohne Bürokratie aufzubauen. Wir wollen vor allem die Beteiligung der Menschen vor Ort stärken. Mit Blick auf die erneuerbaren Energien sagen wir auch: Wir brauchen kein Rollback, sondern Rückenwind für die erneuerbaren Energien; denn sie sind die Grundlage für Klimaschutz, für eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung und insbesondere für die wirtschaftlichen Perspektiven in ganz Sachsen. Wenn wir merken, es hinkt etwas – und wir merken leider gerade, es hinkt etwas –, dann müssen wir etwas tun. Sachsen hinkt vor allem beim Ausbau der erneuerbaren Energien hinterher. Aktuell sind wir gerade einmal bei 0,2 % der Landesfläche, die für Windenergie ausgewiesen ist. Das ist zu wenig, gar keine Frage. Wir haben uns vor ein paar Jahren – Kollege Flemming und Kollege Böhme haben es vorhin schon ausgeführt – sehr hohe Ziele gesteckt und gesagt, wir wollen 2027 bei 2 % sein. Jetzt haben wir uns in einen sehr intensiven Austauschprozess mit den Planungsverbänden begeben. Wir hatten schon im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir das tun wollen, um diese Ziele zu überprüfen. Wir sahen, dass es nicht alle Planungsverbände schaffen werden und wir Korrekturbedarf haben. Ich halte es für sinnvoll, die 1,3 % bis 2027 anzugehen – wir wissen, der Bund evaluiert dann entsprechend – und die 2 % bis 2032. An diesen 2 % halten wir als Langfristziel fest, denn es macht Sinn, sich diese Ziele zu stecken. Wir sind der Meinung, dass diese 2 % im Jahr 2027 zu früh sind. Wären wir jetzt in der Situation, schon bei 1 % ausgewiesener Landesfläche zu sein, wären es bis 2027 nur noch 0,3 %. Aber so weit sind wir nicht; wir sind bei 0,2 % und haben noch viel Luft nach oben. Die Anträge laufen gerade gut an. Wir haben verkürzte Planungs- und Genehmigungszeiträume von im Durchschnitt 16 Monaten. Das ist gut. Gerade sind ungefähr 140 Anlagen im Genehmigungsverfahren. Auch das ist ein positives Zeichen. Das zeigt aber auch, dass die Planungsverbände an sich schon gut gearbeitet haben. Das wollen wir auch im Entschließungsantrag hervorheben. Aber wenn sie uns deutlich machen, dass sie bis 2027 2 % nicht erreichen, dann sollten wir ihnen die Luft zum Atmen geben. Warum machen wir das? Wir haben in Sachsen ein Akzeptanzproblem bei der Windenergie. Das ist einfach so. Was der Sachse nicht kennt, das mag er halt nicht. Das hatten wir 2015 und 2017 bei der Flüchtlingskrise. Dort, wo keine geflüchteten Menschen waren, wo vorher noch keine Ausländer gewohnt haben, da war man deutlich skeptischer als in den Regionen, wo es vorher schon so war. Bei der Windenergie ist es letztlich genauso. Wir merken, dass die Akzeptanz in den Regionen, wo bereits viel Windenergie vorherrscht, wo die Menschen merken, was sie davon haben, viel größer ist als in den Regionen – ich komme selbst aus so einer –, in denen man die Windräder fast an zwei Händen abzählen kann. Wenn wir jetzt den Planungsverbänden mehr Luft geben, schaffen wir auch bei den Gemeinden vor Ort die Möglichkeit, für mehr Akzeptanz zu sorgen, weil nicht gleich der große Dolch über den Kammgebieten im Erzgebirge oder des Vogtlandes hängt, wo vermeintlich bald irgendwelche Windanlagen stehen. Wir wissen: Akzeptanz brauchen wir, um die Genehmigungen voranzubringen. Ohne Genehmigung gibt es kein Projekt, ohne Projekt gibt es kein Windrad, ohne Windrad gibt es keine Beteiligung der Kommunen. Das hat vieles zur Folge. Zum Thema Beteiligung sagen wir: Diese brauchen wir ganz dringend und jetzt noch einmal mehr, denn Akzeptanz entsteht dann, wenn die Menschen merken, was sie davon haben. Deswegen haben wir uns auf den Weg gemacht und gesagt, wir gehen im Ertragsbeteiligungsgesetz um 0,1 Cent pro Kilowattstunde nach oben, um die Kommunen stärker zu beteiligen, vor allem die betroffenen Ortsteile. Wir wollen aus Betroffenen Beteiligte machen. Deswegen sollen 50 % der Erträge der Kommunen in die beteiligten Ortsteile fließen. Was sie damit machen können, ist gar nicht wenig. Kollege Flemming hat vorhin eine Zahl in den Raum geworfen. Wir gehen momentan von 30 000 bis 40 000 Euro pro Anlage aus, die zur Verfügung stehen. Das ist doch nicht wenig, wenn wir uns einen Windpark vor Augen führen. Die Kommen können damit vor allem ihre freiwilligen Leistungen vergolden. Da geht es um den Sportplatz, um das Gemeindezentrum, um den Spielplatz, um all das, was vor Ort mehr Lebensqualität bringt. Das können die Kommunen damit finanzieren, und das spüren die Menschen auch direkt vor Ort. Im Bereich der Individualvereinbarung sind wir auch noch einmal nach oben gegangen. Ich weiß, Kollege Löser, das ist ein Punkt, über den wir diskutieren werden. Es ist richtig, dass wir das tun. Wir bringen damit vielleicht auch den einen oder anderen Projektierer an seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Kollege Flemming hat es vorhin ausgeführt. Auch da ist es eine politische Entscheidung. Wir stärken somit die Beteiligung der Kommunen, damit sie stärker von der Windenergie profitieren und wir die Akzeptanz steigern. Wir glauben, dass deswegen nicht die komplette Wirtschaftlichkeit aller Anlagen und aller einzelnen Projekte gefährdet sein wird. Wir als SPD-Fraktion freuen uns auch, sagen zu können, dass die Flexibilisierungsklausel an der Stelle entfristet wird, denn auch das ist ein wichtiger Moment, den Kommunen weiterhin die Freiheit zu geben, wenn sie vor Ort gute und geeignete Flächen haben, mit denen sie sich gemeinsam mit Projektierern auf den Weg machen können. Ich möchte mich ausdrücklich noch einmal bei der CDUund der BSW-Fraktion für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken, hoffe noch auf eine spannende Diskussion auch anhand dieses Gesetzentwurfs und hoffe, dass wir mit diesem Gesetz noch einmal deutlich etwas für die Akzeptanz der erneuerbaren Energien im Freistaat Sachsen tun können. Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach die Abg. Juliane Pfeil von der SPD-Fraktion. Wir setzen in der ersten Rederunde mit der Aussprache fort, und nun folgt Kollege Thomas Löser von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE; bitte schön.
Thomas Löser GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwei Gesetzentwürfe liegen uns heute vor: einer von der AfD, einer von CDU, SPD und BSW. Beide richten sich – so sehen wir das – faktisch gegen den Ausbau der Windkraft. Da haben wir tatsächlich andere Meinungen, lieber Ingo Flemming und liebe Juli Pfeil –, auch wenn unterschiedliche Intentionen dahinterstehen. Beide gefährden damit die wirtschaftliche Entwicklung Sachsens und lassen das zarte Pflänzchen „Ausbau der erneuerbaren Energien mittels Windkraft“, welches in der letzten Legislaturperiode durch Beteiligung der GRÜNEN an der Landesregierung ein bisschen Licht erblickte, wieder eingehen. Bei der AfD ist es offensichtlich: Es geht nicht um eine sachliche Auseinandersetzung mit der Energieversorgung, nicht um wirtschaftliche Vernunft, nicht um Sachsens Zukunftschancen. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Es geht um Stimmungsmache und die Verbreitung von Fake News mittels Begrifflichkeiten wie „Flatterstrom“ oder „Vogelschredder“ und einer Erzählung von einer Opferrolle des ländlichen Raums. Auf der einen Seite die Bevölkerung auf dem Land und auf der anderen Seite die arroganten Städter, die die Windräder vor der Nase haben. Ich zeichne einmal das Gegenbild: Ihr Kollege Herr Urban hat heute geträumt – auch ich träume jetzt einmal: Sie von der AfD könnten mit den Menschen im ländlichen Raum anders reden und sagen: Leute, wir haben hier ein Thema, das müssen wir gemeinsam klären, und zwar die Klimaerwärmung – und wir müssen alles dagegen tun. Wir wissen, Deutschland trägt nur 1 % zum Kohlendioxidausstoß weltweit bei, aber jeder Mensch in Deutschland emittiert statistisch gesehen doppelt so viel CO wie beispielsweise die Menschen in Indien. (Zuruf Timo Schreyer, AfD) Deshalb verlangen es der gute Anstand und das Gerechtigkeitsempfinden – Sie sagten ja, Sie seien eine bürgerlichkonservative Partei –, unseren CO -Ausstoß zu senken; denn die Armen der Welt trifft die Klimaerwärmung viel stärker als uns wohlhabende Menschen im europäischen Norden. Sie könnten auch sagen: Wind- und Sonnenenergie sind doch im besten Sinne Heimatstrom, hier vor Ort produziert. Deutsches Licht, deutscher Wind – dafür müssen wir doch Lösungen finden. Das könnten Sie alles sagen. Das tun Sie aber nicht. Sie ziehen den menschengemachten Klimawandel ins Lächerliche, verteufeln erneuerbare Energien, die kein CO ausstoßen oder uns radioaktive Brennstäbe für die Ewigkeit hinterlassen. Um eines klar zu sagen: Man muss Windräder nicht schön finden und natürlich kann es durch Windräder und Stromtrassen Belastungen geben. Aber in der Stadt gibt es durch Verkehrslärm, hohe Mieten, knappen Wohnraum und weniger Grünflächen auch Belastungen. Kein Städter findet es toll, wenn der Pendelverkehr aus dem Umland ihn früh um sieben Uhr weckt. Jeder Wohnort bringt Vor- und Nachteile mit sich und Strom brauchen wir am Ende alle. Wer Politik ernst nimmt, sucht Lösungen, schafft Ausgleich und sorgt für gegenseitiges Verständnis. Die AfD hingegen nutzt die Unterschiede, um die Gräben zu vertiefen. Sie erzählen den einen, sie seien die Opfer, und den anderen, sie seien die Täter. Sie schüren Neid und Missgunst, statt Verantwortung zu übernehmen. Diese Strategie kann man wunderbar auch im Fraktionspapier der AfDBundestagsfraktion nachlesen. (Zuruf Dr. Joachim Michael Keiler, AfD) Wie unehrlich diese Argumentation ist, zeigt sich in Dresden besonders deutlich: Während die AfD im ländlichen Raum behauptet, die böse Windlobby aus der Stadt wolle den Menschen dort die Windräder vor die Nase stellen, damit die Städter Strom haben, lehnen ihre Kollegen im Dresdner Stadtrat unseren GRÜNEN-Antrag zur Errichtung von Windrädern im Stadtrandgebiet von Dresden ab. Maximal inkonsequent. Es geht Ihnen nicht um die Sache, es geht um Stimmungsmache. Der Gesetzentwurf der AfD ist ein Frontalangriff auf die Energiewende mit einem Ausbaustopp und Flächenbegrenzungen. Sie wollen den Ausbau, soweit es nur geht, verhindern. Das Ergebnis wäre: kaum neue Anlagen, weniger Investitionen, weniger Wertschöpfung in Sachsen und damit letztlich mehr Importabhängigkeit von Despoten wie Putin, als dessen langer Arm Sie schon lange fungieren. Meine Damen und Herren! Auch für uns GRÜNE ist Akzeptanz beim Ausbau der Erneuerbaren sehr wichtig. Deswegen wurde in der letzten Regierung – es kam schon zur Sprache – auf maßgebliche Initiative der GRÜNEN das Beteiligungsgesetz in Sachsen verabschiedet. Dadurch können die Gemeinden im ländlichen Raum schon heute ganz konkret von Windkraft und Solar finanziell profitieren. Windräder sind nicht nur saubere Stromlieferanten, sie sind auch Einnahmequellen für die Gemeinden. (Zurufe Thomas Thumm und Timo Schreyer, AfD) Damit kommen wir zum zweiten Gesetzentwurf. CDU, SPD und BSW, Sie verkaufen uns diesen als Beitrag zur Akzeptanzsteigerung. Es wäre schön, wenn es so wäre, wir werden es sehen. Aber schon in der Anhörung wurde deutlich, dass es so nicht funktioniert. Deswegen mussten Sie Ihren Antrag ändern. In Wahrheit handelt es sich hierbei – so sehen wir das –, politisch getrieben von der AfD, (Roberto Kuhnert, AfD: Wir jagen Sie!) um nichts anderes als eine Ausbaubremse für Windkraft. Warum? Sie wollen die Beteiligungsabgaben für Kommunen so anheben, dass Projekte am Ende unwirtschaftlich werden. Sie verzerren damit den deutschlandweiten Wettbewerb; denn am Ende verschlechtern Sie die Wettbewerbsbedingungen für sächsische Unternehmen. Mit diesem Gesetz droht Sachsen beim Ausbau noch weiter zurückzufallen. Schon heute sind wir Schlusslicht – das wurde gesagt – unter den Bundesländern beim Windkraftausbau. Sie wollen diesen Negativrekord damit zementieren. Wir wollen das nicht. (Zurufe Thomas Thumm, AfD) Die CDU spricht ja gern von Wirtschaftskompetenz. Doch schauen wir uns das Ergebnis dieser Politik einmal an: Deutschland war einmal Weltmarktführer bei Photovoltaik. (Zustimmung AfD) Dann hat die CDU im Bund den Ausbau massiv ausgebremst. Das Ergebnis: Zehntausende Arbeitsplätze sind verloren gegangen, ganze Industriezweige sind nach Asien abgewandert. Erst letzte Woche hat der Hersteller Meyer Burger in Sachsen seine letzten 500 Arbeitskräfte in der Region entlassen. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Ein ähnliches Thema ist die Automobilindustrie. Ministerpräsident Kretschmer und viele seiner Parteikollegen haben jahrelang den Verbrennungsmotor als zukunftssicher gepriesen und die Elektromobilität ausgebremst. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Söder und auch der Ministerpräsident fordern – gerade erst gestern wieder bei der Messe in München –, die Laufzeit für Verbrenner auszudehnen. Rolle vor und rückwärts, es ist das Gleiche wie bei der Atomkraft. Das Ergebnis: Sachsen hat heute eine der niedrigsten Elektroautomobilitätsquoten in Deutschland – und das im Autoland Sachsen. Wo sind denn die großen Kampagnen pro Elektromobilität in Sachsen? Im VW-Elektrowerk Zwickau wurden gerade 1 000 Stellen gestrichen. Währenddessen überrollt uns die chinesische Autoindustrie mit konkurrenzfähigen Elektroautos; Sie konnten es gestern Abend alle in der Tagesschau in den Berichten aus München sehen. (Martina Jost, AfD: Sie waren doch in der Regierung!) Meine Damen und Herren, wir GRÜNEN kritisieren nicht nur, wir machen auch eigene Vorschläge, wie Akzeptanz für die Windkraft gesteigert werden kann. Dazu liegen Ihnen Entschließungsantrag und ein Änderungsantrag vor. Erstens fordern wir eine bundesweite Harmonisierung der Beteiligungsausgaben. Heute gibt es einen Flickenteppich in ganz Deutschland und jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln. Das führt zu Wettbewerbsverzerrung und Unsicherheit. Einheitliche Regeln schaffen dagegen Klarheit für Investoren und Kommunen und sorgen dafür, dass die Windkraftprojekte nicht an den Landesgrenzen scheitern. Zweitens. Wir wollen ein bundesweit wirksames Instrument zur Strompreisrabattierung für direkte Anwohner von Windrädern. Das ist Ihre Idee aus der Koalition, sie muss aber im Bund geklärt werden. Wer in Sichtweite einer Anlage lebt, soll auch spürbar beim Strompreis entlastet werden. Das wäre ein fairer Ausgleich für die Zumutung vor Ort und ein echtes Plus an Akzeptanz. Das sind ganz konkrete Maßnahmen, und wir bitten Sie deswegen, unserem Antrag zuzustimmen. Meine Damen und Herren, die AfD will die Energiewende zerstören. CDU, SPD und BSW wollen sie klein halten. Beides, so glauben wir, ist schädlich für Sachsen. Darum lehnen wir die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe entschieden ab und werben für unsere eigenen Anträge; denn nur so wird Sachsen ein Land, das nicht bremst, sondern Zukunft gestaltet. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach Herr Abg. Löser von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Am Mikrofon 7 sehe ich ein Begehr des Abg. Thumm. Eine Kurzintervention, vermute ich.
Thomas Thumm AfD
Sehr richtig, Herr Präsident. Vielen Dank. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Bitte.
Thomas Thumm AfD
Herr Löser, Sie haben darauf referiert, dass die AfD Windkraft in Gänze ablehne. Es ist grundlegend falsch, was Sie hier behauptet haben, das möchte ich nur festhalten. (Sören Voigt, CDU: Sie sind Windkraftfreunde?) Wir sind für Technologieoffenheit. Was die GRÜNEN in den vergangenen 20 Jahren gemacht haben, ist, die erneuerbaren Energien mit all den Gesetzeswerken zu bevorteilen, die sie vollbracht haben. Diese Kosten sind zum Beispiel bei Ihren zitierten 7 oder 8 Cent für erneuerbare Energien gar nicht enthalten. Das will ich einmal festhalten. Wir haben eine neue Studie von der Deutschen Industrie- und Handelskammer, die zeigt, dass die Kosten dieser Energiewende in den nächsten knapp 25 Jahren 5,4 Billionen Euro betragen. Die müssen erst einmal erwirtschaftet werden. Das ist das Erste. Das Zweite. Der Anteil Deutschlands, der drittgrößten Volkswirtschaft dieser Welt, am gesamt emittierten CO beträgt gerade einmal 2 %. China schaltet jede Woche zwei Kohlekraftwerke ein. Was glauben Sie denn, was hier eigentlich passiert? Dass die deutschen Unternehmen mit dem Verlust der Wettbewerbsfähigkeit durch den Ausbau der erneuerbaren Energien zunehmend genau dorthin abwandern werden. Die Arbeitsplätze gehen verloren, die Exportüberschüsse der deutschen Außenhandelswirtschaft gehen verloren und damit die Steuereinnahmen des Staates. Daran wird dieser Sozialstaat kollabieren. Begreifen Sie endlich einmal, Herr Löser, dass es so nicht funktioniert! Wir brauchen für die Energiepolitik der Bundesrepublik Deutschland einen Energiemix, der funktioniert, und keine erneuerbaren Energien, die Kosten von 5,4 Billionen Euro in den nächsten 25 Jahren verursachen. – Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Kurzintervention des Abg. Thumm. Es folgt die Reaktion von Kollegen Löser am Mikrofon 3.
Thomas Löser GRÜNE
Vielen Dank, Herr Thumm, für diese Frage. Zunächst – das haben wir auch im Ausschuss gesagt – sind wir uns einig darin, dass die Energiepreise sinken müssen. Es ist richtig, sie sind zu hoch. Das hat aber sehr viele Ursachen. Unter anderem liegt es daran, dass einige sehr konservative Bundesländer die Maßnahmen nicht umgesetzt haben, die dazu führen würden, dass die Leitungen ausgebaut und entsprechende Speicher geschaffen werden. Wir unterscheiden uns sicher in der Frage, wie man die Energiewirtschaft zukunftsfähig aufstellt. Die Klimakrise – auf diesen Punkt habe ich hingewiesen – leugnen Sie einfach. Sie sagen, das gebe es nicht. Es seien Sonnenflecken oder Ähnliches, die dazu führten, dass es wärmer wird etc. Das ist Ihre Haltung, das kann man nachlesen. Wir glauben wie die große Mehrzahl der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf dieser Welt, dass der menschengemachte Klimawandel dazu führt, dass Temperaturen ansteigen. Das merkt im Übrigen jeder – auch die Leute im ländlichen Raum. (Zuruf) – Genau, das haben Sie gemerkt. Super, schön, freue ich mich. – Der Punkt, den ich Ihnen sagen will, ist: Wenn Sie das Stromsystem, das Energiesystem nicht anders aufbauen, werden die entstehenden Kosten – und da können Sie mittlerweile jede Versicherung fragen – wesentlich höher, als wenn Sie nicht reagieren würden. Ich gebe Ihnen, wie gesagt, recht, dass die Strompreise zu hoch sind. Auf der anderen Seite ist es so: China zum Beispiel baut die Erneuerbaren massiv aus. Sie kennen die Zahlen der nordischen Länder. Sie wissen, dass dort mittlerweile ein wesentlich höherer Anteil an Erneuerbaren im Netz ist, und daran sollten wir uns orientieren. Am Ende kommt aus der Steckdose nicht Ideologie, Kollege Thumm, sondern einfach nur Strom. In jeder ländlichen Kommune, durch die man fährt, hört man, wie dort die Gegenwindinitiativen unterstützt werden. Sie sprechen ständig von Flatterstrom, von Vogelschreddern und dem ganzen Zeug. Sie können doch jeden Bericht lesen, den es in der Zeitung gibt, – Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Die Redezeit ist jetzt vorbei, Kollege Löser.
Thomas Löser GRÜNE
– über diese Versuche, Windkraft vor Ort zu vermitteln, und wie das dann von Ihrer Seite dargestellt wird. (Beifall BÜNDNISGRÜNE – Dr. Frank Kromer, CDU, steht am Mikrofon.) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Reaktion des Abg. Löser auf die Kurzintervention von Herrn Thumm. Ich sehe eine weitere Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Löser am Mikrofon 6.
Dr. Frank Kromer CDU
Es wäre jetzt noch eine kurze Reaktion auf Herrn Thumm. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das ist nicht möglich. Herr Thumm hat eine Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Löser gehalten. Dieser hat die Möglichkeit, darauf zu reagieren, aber nicht Sie. Sie müssten im Rahmen der normalen Redezeit sich hier noch einmal einreihen und können dann später nochmals auf Herrn Thumm reagieren, wenn Sie mögen, Herr Kollege.
Dr. Frank Kromer CDU
Gut, danke schön. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir fahren in der Reihenfolge fort, und als Nächsten sehe ich Kollegen Hartmann von der Fraktion Die Linke. Bitte schön.
Stefan Hartmann Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Entwurf der AfD muss nicht wirklich viel gesagt werden, als dass sich von heute Vormittag bis jetzt eine graue Linie durchzieht. Heute Vormittag haben Sie sich als willige Vollstrecker der Milliardärinnen und Milliardäre in diesem Land gezeigt. (Zurufe AfD: Och, och!) Gerade von Ihnen, Herr Barth, und Ihren Kollegen hätte ich fast noch erwartet, dass Sie Katja Krasavices Gedicht „Doggy“ zitieren. Aber sei es drum. Auch jetzt zeigen Sie sich als Interessenträger der großen Atomlobby und der gigantischen fossilen Energieindustrie. Dementsprechend ist es völlig klar: Für Sie ist es konsistent, jeden, der die Zukunft dieses Landes im Auge hat, nur abzulehnen. Deshalb jetzt zum Gesetzentwurf der Koalition. Das ist leider eine vertane Chance. Dabei hätten Sie doch nur ordentlich von uns abschreiben müssen. (Sören Voigt, CDU: Wir wollten es selber machen!) Bereits in der 6. Legislatur, im Jahr 2017, haben wir Ihnen das erste Mal ein Gesetz vorgelegt, das die Bürger/-innen beim Bau von Windenergieanlagen im Vorfeld von Planungen besser beteiligt als auch eine finanzielle Teilhabe an den Umsätzen der Betreiber zusichert. Auch in der letzten Legislatur, im Jahr 2024, haben wir Ihnen ein neues, umfassendes Erneuerbare-Energien-Beteiligungsgesetz vorgelegt. Im Jahr zuvor gab es von uns ein allumfassendes Klimaschutzgesetz für Sachsen, das es übrigens von Ihnen bis heute immer noch nicht gibt. Alles haben Sie immer abgelehnt und uns als Träumer bezeichnet, weil wir die Menschen finanziell und an der Planung beteiligen wollten. Wir wollen das heute immer noch und gehen natürlich mit, wenn es darum geht, den Menschen endlich etwas zurückzugeben, wenn in ihrer Region erneuerbare Energieanlagen gebaut werden. Das ist nämlich der große Vorteil im Vergleich zu fossilen Kraftwerken: Man kann mit den Menschen vor Ort planen und sie an Gewinnen beteiligen. Alle können so von der Energiewende profitieren, doch man muss es selbstverständlich richtig machen. Das wurde jahrzehntelang in Sachsen sträflich vernachlässigt. Nachdem Sie 2024 endlich unseren Vorschlag aufgegriffen hatten, wenigstens die Gemeinden finanziell zu beteiligen, sollen mit dem jetzigen Gesetz endlich auch die Bürger/- innen direkt finanziell beteiligt werden. Das sah auf den ersten Blick ganz gut aus, liebe Koalition, und es lobt uns auch, dass Sie endlich etwas von unseren Ideen übernehmen. (Heiterkeit Sören Voigt, CDU) Doch dann kam das BSW um die Ecke und machte mit Ihrem gemeinsamen Änderungsantrag alles wieder zunichte. Die direkte finanzielle Beteiligung der Bürger/-innen ist rausgeflogen. Vielen Dank. Was soll das? Es wäre problemlos möglich gewesen, sowohl die betroffenen Gemeinden mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde als auch die dort lebenden Menschen mit 0,2 Cent direkt zu beteiligen. In meinen Gesprächen mit den Betreibern wurde sehr deutlich gesagt, dass das leistbar ist, abgesehen von der Konkurrenzsituation in anderen Ländern. Das wäre gerecht und hätte zu einer wirklichen Akzeptanzsteigerung vor Ort geführt. Doch was ist rausgekommen? Statt den Anteil von 0,1 Cent direkt für die Bürger/-innen zu verdoppeln, wie Sie es erst vorhatten, ist diese Option nun komplett rausgeflogen. Das ist ein fatales Zeichen. Was nun für die Bürger/-innen übrig geblieben ist, ist eine Kannbestimmung, zum Beispiel, dass ein Betreiber auch günstigen Strom anbieten „kann“. Solche Kannbestimmungen kann man gleich sein lassen, (Sören Voigt, CDU: Man kann, man kann!) denn so was muss man nicht gesetzlich regeln, liebe Kolleginnen und Kollegen. Was es verbindlich braucht, sind mehr direkte Bürger/ -innenbeteiligung und eine direkte finanzielle Teilhabe an erneuerbaren Energien. Denn Sachsen ist weiterhin Schlusslicht beim Windenergieausbau unter allen Flächenländern im Bund. Dazu, Herr Löser, braucht es gar nicht diese vermeintliche Schlechterstellung von 0,1 Cent. Das ist bereits jetzt der Fall. In Zukunft wird sich das wohl auch nicht ändern, denn das Flächenziel von 2 % wird mit diesem Gesetzentwurf weiter nach hinten geschoben. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Planungsverbände, zum Beispiel Westsachsen, die vorbildlich schon jetzt 2 % als Ziel auslegen. Das Hauptproblem, warum Sachsen nicht vorankommt, ist, dass hier zu wenig Flächen ausgewiesen werden. Denn Betreiber und Investoren sind da, nur bekommen sie zu wenig Flächen zur Verfügung. So bleibt Sachsen beim Ausbau erneuerbarer Energien weiter ein Entwicklungsland. Die nun zusätzliche Abgabe von insgesamt 0,3 Cent für die Kommunen wird das Ausbauinteresse nicht hemmen. Die Betreiber können sich das leisten. Das ist also nicht unser Problem, liebe GRÜNE. Uns ist die Akzeptanz vor Ort wichtig, und die wollen wir durch Beteiligung und finanzielle Teilhabe erhöhen und somit mehr Menschen gewinnen, sich für Erneuerbare vor Ort einzusetzen. Wir wollen das mit Ihnen gemeinsam voranbringen. Ihr ursprüngliches Vorhaben, vor Ort mehr Wertschätzung und finanzielle Teilhabe zu ermöglichen, teilen wir. Wir finden aber, so wie das Gesetz nun verunstaltet wurde, können wir diesem nicht zustimmen und werden uns daher enthalten. (Beifall Die Linke – Juliane Pfeil, SPD, steht am Mikrofon.) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach der Abg. Stefan Hartmann von der Fraktion Die Linke. Herr Berger möchte von seiner Redemöglichkeit als fraktionsloser Abg. Gebrauch machen. Herr Kollege, Entschuldigung, es gibt das Begehr einer Kurzintervention, was ich übersehen habe. – Bitte verzeihen Sie mir, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Juliane Pfeil SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, die Größe ist halt manchmal nicht optimal. Kollege Hartmann, Sie wissen, dass die direkte Beteiligung auch für uns als SPD ein ganz wichtiges Thema war. Wir sind damit ja ursprünglich in den Gesetzentwurf hineingegangen, weil wir gesagt haben, dass die Menschen einzeln, persönlich etwas brauchen. Doch die Anhörung hat sehr deutlich gezeigt – und dann das weitere Nachdenken –, was das mit sich bringen würde. Nicht nur, dass es ein gewissermaßen größeres Bürokratiemonster gewesen wäre, auch der Datenschutz ist nicht gänzlich geklärt gewesen, wann und wie Daten übermittelt werden müssen, ebenso die Frage des Meldestatus. Welchen Meldestatus muss man haben? Ist es der Nebenwohnsitz? Ist es der Hauptwohnsitz? Bei beiden hat man trotzdem entsprechende Stromtarife. Es sind gewisse Fragestellungen, die einfach nicht bis zum Schluss geklärt werden können. Das Ergebnis hat Kollege Flemming vorhin angesprochen und es schon sehr positiv mit 20 Euro pro Jahr berechnet. Es kommt dann aber auch auf die Größe des Energieparks an. Wenn es wirklich nur Beträge sind, bei denen es sich vielleicht um 8 bis 10 Euro handelt – das waren die Zahlen, die uns die Betreiber eher genannt haben –, die dann effektiv im Portemonnaie der einzelnen Bürger/-innen ankommen, haben wir gesagt: Das ist keine akzeptanzfördernde Maßnahme, sondern es ist Augenwischerei. Man verspricht sehr viel, und dann sind es letztendlich zwei Zweipfundbrote beim Bäcker, die man sich davon kaufen kann. Das ist nicht unbedingt das, wovon wir sagen, das steigert die Akzeptanz. (Einzelbeifall SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Kurzintervention der Kollegin Juliane Pfeil auf den Redebeitrag von Stefan Hartmann, der sogleich an Mikrofon 1 reagiert. Bitte.
Stefan Hartmann Die Linke
Verehrte Kollegin Pfeil, die Argumente sind ja in Teilen luzide. Allerdings haben Sie ein, glaube ich, wichtiges Argument gebracht. Sie haben gesagt: wenn das nicht ganz bis zum Ende durchdacht und durchkalkuliert ist. Ich glaube, das ist die Aufgabe der Einbringerinnen und Einbringer, vielleicht auch mit Unterstützung der durch sie gestellten Ministerinnen und Minister, dass es bis zum Ende, auch in Richtung Datenschutz usw., entsprechend durchdacht ist. Das ist dann hilfreich, wenn man am Ende Akzeptanz haben will. (Einzelbeifall Die Linke) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Reaktion von Kollegen Hartmann. Und nun, da ich keine weiteren Begehre sehe, ist Herr Berger an der Reihe und kommt zum Pult.
Matthias Berger fraktionslos
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was denkt eigentlich der Bürger, die Bürgerin über den Windstrom? Ich kann Ihnen mit einer aktuellen Anekdote helfen. Ich war letzte Woche in meinem Wahlkreis unterwegs. Wie überall in Sachsen gibt es auch bei uns eine Vielzahl von Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen. Eine davon, die größte, heißt „Gegenwind“. Das muss man nicht gut finden, ist aber zumindest ein guter Marketingname. Auf Initiative der „Leipziger Volkszeitung“ fand in der Parthelandhalle eine Veranstaltung mit circa 500 Teilnehmern statt. Ich schätze es so ein, dass das keine repräsentative Veranstaltung war, weil sich 80 % derer, die dort waren, aus diesen Bürgerinitiativen speisten, und circa 20 % der Anwesenden waren Betreiber von Windkraftanlagen, die das wahrscheinlich als Betriebsausflug gebucht hatten. Also, es waren nicht wenige vertreten, vielleicht im Verhältnis 20 zu 80. Auf dieser Veranstaltung passierte etwas ganz Interessantes. Nach einer Stunde heftigster Diskussion unter Beteiligung von Experten bekam jeder eine rote und eine grüne Karte, und es wurde von dem Moderator der LVZ die Frage gestellt: Wie stehen Sie zur Einführung von alternativen Energien? Aus meiner Sicht völlig überraschend war, dass über 80 % das grundsätzlich gut finden. Es waren alle überrascht. Und dann wurde gefragt: Würden Sie zustimmen, wenn Sie statt 2 Cent 3 erhalten? Darauf haben sie geantwortet: Damit brauchen Sie mir nicht zu kommen. Also, es ist eine grundsätzliche Frage. Der Bürger ist grundsätzlich bereit dafür, das war das Überraschende für die meisten im Raum. Die Frage ist, warum er so misstrauisch ist. Das Problem ist, dass uns als Politik generelles Misstrauen entgegenschlägt und wir inkonsistent sind bei dem, was wir tun. Das erleben wir gerade hier. Ich lehne mich einmal an eine Metapher von unserem Landtagspräsidenten an. Er hat gestern gesagt: Deutschland befindet sich in ganz schwierigen Zeiten. Er hat das mit einem riesigen Berg verglichen, auf den wir alle als Gesellschaft hoch und uns unterhaken müssen. Wir werden, wenn wir oben sind und vielleicht irgendwann alle Probleme gelöst haben, Schwielen an den Händen aufweisen. Er hat völlig recht; das sehe ich genauso. Aber ich wandle das einmal ab. Wir haben hier in Sachsen das Erzgebirge. Viele von uns gehen gern in den Alpen wandern. Wenn Sie einmal eine geführte Wanderung unternommen haben, dann wissen Sie, dass der Wanderführer Ihnen empfiehlt, was man auch tun sollte: Gehen Sie langsam, Schritt für Schritt, step by step. Schauen Sie ab und zu zum Gipfel, auch wenn Sie das eher demotivieren wird, weil er weit weg ist, aber gehen Sie langsam, achten Sie genau auf Ihre Füße, haben Sie das Ziel vor Augen, schauen Sie dennoch nur ab und zu einmal hin, dann werden Sie oben ankommen. Wenn Sie das nicht tun – und das machen wir in der Politik: vorwärts, rückwärts, vorwärts, rückwärts –, (Zuruf Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE) dann werden Sie wie der sich in den Alpen Verirrende irgendwann nachts um Hilfe rufen. Dann kommt der Rettungsdienst, und er kommt mit großem Aufwand, vielleicht mit so einem Mobil, vielleicht mit dem Hubschrauber. Das haben die mir selbst erzählt. Wissen Sie, was die meist zitierte Ausrede derer ist, die nachts in den Alpen gefunden werden? „Ich kann mir das gar nicht erklären. Plötzlich war es dunkel.“ Das ist ein Running Gag. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Es ist nicht plötzlich dunkel. Es war früh schon klar, wann es dunkel wird. Genauso war es diesem Land klar, dass uns irgendwann das Geld und die Lehrer fehlen werden und dass wir bei der Energie einen Plan haben sollten, und den haben wir nicht. Das ist bedauernswert. Ich möchte noch zwei spezifische Dinge anführen. Zum einen, das wurde schon angesprochen, ist das der Flächenverbrauch. Abgesehen davon – zumindest nach meinen Abiturkenntnissen –, dass es keine erneuerbaren Energien, sondern nur eine Energieumwandlung gibt – das bloß mal am Rande –, (Beifall AfD) ist das Thema viel zu ideologisch betrieben worden. Was ich absolut nicht verstehe – aber vielleicht kann mir jemand helfen –: Bevor man eine Straße baut, dann wird ein Defizit an Infrastruktur ermittelt. Es wird festgestellt: Wir bauen eine Straße von A nach B. Es wird eine Last festgelegt, eine Frequenz an Fahrzeugen, eine schwerlastmäßige Belastung in Tonnen usw. Dann wird der Auftrag erteilt, mit möglichst wenig Flächenverzehr, mit möglichst wenig Geld möglichst schnell die Straße zu bauen. Bezüglich der Windkraftanlagen verstehe ich die Denkweise nicht. Es wird ein Flächenziel definiert, ohne festzulegen, wie viel Energie wir produzieren wollen. (Beifall AfD und Ulf Günter Lange, BSW) Das hat auch nichts mit rechts und links zu tun. Das ist einfach eine Frage der Logik. Das zeigt aber, wie tief ideologisch diese ganze Diskussion geführt wird. Das Ganze gipfelt quasi fast in einer Schizophrenie, weil wir es nicht schaffen, in der Europäischen Union, die ich in den heutigen Zeiten für notwendig erachte, zu regeln, dass wir auf dem Erzgebirgskamm Windkraftanlagen bauen, aber auf der tschechischen Seite fabuliert man über ein Atomkraftwerk. Das ist einfach absurd. Das ist unausgegoren. Insofern hätte ich mir eine Zäsur gewünscht und einen ideologiefreien, durchaus in diese Richtung lenkenden Weg. Aber das passiert nicht. Das ist ideologiegetrieben. Wir werden heute ein Gesetz beschließen. Wenn Sie glauben, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung steigt, weil die Bevölkerung statt 0,30 0,20 Euro bekommt – ich lache mich tot, die Zahlen sind gerade genannt worden –, dann sage ich Ihnen: Das wird überhaupt nichts ändern. Das wird bei der Bevölkerung eher den Verdacht nähren, dass sie wieder einmal hinters Licht geführt werden soll. Insofern bin ich selbst noch unentschlossen, ob die heutige Beschlussfassung eine Verbesserung der Situation mit sich bringt oder nicht. Aber es ist eine Diskussion, die wir vor Jahrzehnten hätten führen sollen. Nun ist es viel zu spät. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war der fraktionslose Abgeordnete Berger. Er hat die erste Rederunde beschlossen. Wir können jetzt eine zweite Rederunde eröffnen, sofern der Bedarf besteht. – Ich sehe Herrn Abg. Thumm aus der AfD-Fraktion; er wird die zweite Rederunde eröffnen. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Thomas Thumm AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Kollegen Abgeordnete! Ich werde jetzt zum Gesetzentwurf der CDU sprechen. Auch in der 8. Legislatur hier im Sächsischen Landtag gibt es offensichtlich nur eine Partei, die sich für die Interessen der Bürger vor Ort einsetzt, und das ist die AfD. Es kann doch nicht wahr sein, dass nach der Landtagswahl im vergangenen Jahr und in vollmundigen Wahlkampfankündigungen von der CDU die energiepolitische Geisterfahrt in Sachsen fortgesetzt wird. Herr Kretschmer – er ist nicht da, aber Sie, die Mitglieder der – Staatsregierung, können es ihm gerne ausrichten , Sie sagten vor der Wahl: Wir müssen uns ehrlich machen und neu rechnen. Und Sie sagten: Die Energiewende ist gescheitert. Heute, nahezu ein Jahr nach der Sachsenwahl, legt Ihre Partei zusammen mit der SPD dem Hohen Haus einen Gesetzentwurf vor, mit dem der ungezügelte Ausbau der Windkraft in Sachsen weiter vorangetrieben werden soll (Sören Voigt, CDU: Das stimmt doch nicht! Das ist Quatsch!) und mit dem noch zusätzlich die Möglichkeit des Windkraftwildwuchses außerhalb der Landesplanung geschaffen wird. (Sören Voigt, CDU: Nein!) Herr Kretschmer, nicht nur die Energiewende ist gescheitert, auch Ihre Regierung. (Beifall AfD – Zurufe Sören Voigt, CDU, und Peter Wilhelm Patt, CDU) – Herr Voigt, hier sind vier Mikrofone. Gehen Sie doch an ein Mikrofon und stellen Sie eine Zwischenfrage. Sie haben auch das Recht auf eine Zwischenbemerkung. (Peter Wilhelm Patt, CDU: Das ist eine Aussage und keine Frage!) Ich habe so viel Redezeit. Wir können uns hier austauschen und die Sache mathematisch, physikalisch und ökonomisch auseinandernehmen, und Sie werden sehen: Die AfD hat am Ende recht. Ja, dieser Gesetzentwurf von der CDU und SPD zeigt, dass von Ihnen nie beabsichtigt war, in den Windkraftausbau regulierend einzugreifen, um Natur, Mensch und Unternehmen vor den Folgen dieser Energiewende zu schützen. Sie von SPD und CDU nehmen billigend in Kauf, dass ganze Regionen unbewohnbar werden. Sie wollen ganze Landstriche mit Windrädern verspargeln. Sie machen Politik zum Machterhalt, indem Sie mit 5-%-Parteien regieren, die offensichtlich den Ton in Ihrem Kabinett angeben, um mit Brandmauerrhetorik mehr als 30 % Wählerwillen auszugrenzen. Sie dirigieren das Energiechaos-Orchester Sachsen mit epochalen Auswirkungen, meine Damen und Herren. Das Merkelsche Mantra „Wir schaffen das“ muss zehn Jahre später korrigiert werden in „Wir schaffen das nicht, und wir schaffen uns ab“. Das ist die traurige Realität staatspolitischen Versagens der CDU-geführten Regierung. (Oh-Rufe CDU) Teuerster Strom, Energieabhängigkeit vom Ausland, Verlust von Souveränität, Wettbewerbsverlust und Pleitewellen bei Unternehmen sowie Abwanderung von Firmen ins Ausland, ein fragiles Stromnetz durch den Ausbau hochvolatiler Stromemittenten wie Wind- und Solarenergie, die unsere Netze kollabieren lassen. Ist das belegbar mit Zahlen? Natürlich ist es das. Deutschlands Stromnetz steht unter Dauerstress. Das zeigt die Entwicklung der sogenannten Netzeingriffe, also von Notmaßnahmen, um das Stromnetz vor dem Zusammenbruch zu bewahren. Anfang der 2000er-Jahre, also vor dem Ausbau der sogenannten erneuerbaren Energien, lag die Zahl der Netzeingriffe in Deutschland pro Jahr bei unter zehn. Im Jahr 2024 liegt sie bei mehr als 17 000 Noteinsätzen. Hinter diesen Zahlen stehen fast tägliche Zwangsabschaltungen von Windkraftanlagen und hektische Zuschaltungen klassischer Kraftwerke, bloß um das Netz in diesem Land nicht kollabieren zu lassen. Allein die Kosten – das ist wirklich interessant – betrugen im Jahr 2024 – halten Sie sich bitte fest – 2,8 Milliarden Euro. Diese Zahlen bestätigen eindeutig das Programm der AfD, nämlich den Windkraftausbau zu begrenzen und auf einen bezahlbaren, sicheren Energiemix zu setzen. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren! Ich habe es vorhin schon gesagt: Bis zum Jahr 2049 summieren sich die Kosten für die Unternehmen, der Haushalte und des gesamten Energiesystems in der Bundesrepublik Deutschland auf 5,4 Billionen Euro. Das ist die aktuelle Berechnung einer Studie, die von der Deutschen Industrie- und Handelskammer in Auftrag gegeben wurde. Nur zum Verständnis der Zahlen: Die Kosten für die Energiewende betragen in den nächsten 25 Jahren 5,4 Billionen Euro. Der Haushalt der Bundesrepublik Deutschland beträgt rund 500 Milliarden Euro, also rund ein Zehntel. Von diesen 500 Milliarden Euro, die im Bundeshaushalt stehen, sind aktuell bereits 90 Milliarden Euro schuldenfinanziert. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist volkswirtschaftlicher und energetischer Wahnsinn. Jetzt konkret zu den Details des vorgelegten Gesetzentwurfs der CDU und der SPD sowie den daraus folgenden Änderungsanträgen. Sie wollen Akzeptanz fördern. Dann hätten Sie wie die AfD ein Windkraftordnungsgesetz für den Freistaat Sachsen vorgelegt. Sie aber verklausulieren eine Änderung des Landesplanungsgesetzes mit der finanziellen Beteiligung für Kommunen, um einen weiteren Windkraftwildwuchs außerhalb der Landesplanung zu schaffen, also noch mehr Windräder für Sachsen. Es wird auch nicht besser, indem Sie den Bürgern Geld versprechen, das Sie ihnen zuvor in verschiedenen Formen ausgepresst haben. Sie nennen das dann „Akzeptanzförderung“. Aber ich sage Ihnen ganz konkret: Im Erzgebirge kann man keine Akzeptanz fördern, denn diese ist für Windkraftanlagen nahezu nicht vorhanden. Gehen Sie bitte nicht ansatzweise davon aus, dass ein Erzgebirgler, ein Vogtländer, ein Lausitzer oder ein Nordsachse für 20 Euro pro Jahr seine Heimat an die grünen Raubritter in Form einer Windkraftbeteiligungsprämie verkauft. Nein, meine Damen und Herren, wir wollen Heimat und kein grünes Reich. (Beifall AfD) Wenn Sie sich bezüglich der Landesplanung mit dem Thema der Flächenbeitragswerte auseinandersetzen – Herr Berger, Sie haben das auch gesagt –, dann entgegne ich Ihnen: Es ist völliger Irrsinn, den Energiebedarf an die Fläche zu koppeln, denn es geht nur um bereitgestellte Energiemenge. Das Hauptproblem bei volatilen Stromemittenten wie Solarstrom und Windenergie ist, dass nahezu niemand weiß, wie nächste Woche die Windverhältnisse oder die Sonnenverhältnisse sind, um am Ende genügend Energie zur Verfügung zu haben. Das bedeutet wiederum, dass Sie, wenn dann kein Wind oder kein Strom vorhanden ist, konventionelle Kraftwerke vorhalten müssen, die regelbar sind, also eine zweite Kraftwerksinfrastruktur, die das gesamte System unwahrscheinlich teuer macht, jedenfalls mindestens doppelt so teuer macht. Sie können davon ausgehen, dass diese Kraftwerke nicht autark laufen und sich nicht autark selbst zuschalten, wenn sie dann erst gebaut sind. Nein, sie müssen geregelt werden und unter ständiger Beobachtung stehen. Sie müssen zusätzlich gewartet werden. Das alles erzeugt Kosten. Meine Damen und Herren! Bei der Landesplanung, bei der Sie im Jahr 2027 auf 1,3 % zurückgehen wollen, nachdem die CDU, die SPD und die GRÜNEN im Jahr 2023 auf 2 % gegangen sind, stellt sich natürlich die Frage: Was passiert denn hier vor Ort? Wir machen raumordnerische Maßnahmen in Form der Regionalen Planungsverbände. Wir schaffen eine Landesplanung und definieren die Flächenbeitragswerte für 2027 mit 1,3 %. Gleichzeitig geben wir den Kommunen die Möglichkeit, kommunale Windkraftgebiete auszuweisen, die wiederum nur im Benehmen – nicht im Einvernehmen – mit den Regionalen Landesplanungsverbänden abzustimmen sind. Das bedeutet, dass Sie zum einen diese Flächenbeitragswerte von 1,3 % nach Bundesgesetz schaffen müssen und in den Kommunen zusätzliche Windenergiegebiete entstehen. Das ist der Wildwuchs, von dem wir hier sprechen. Sie reduzieren nicht, so wie es die Ministerin demonstrativ in der Presse propagiert hat, sondern Sie bauen zusätzlich aus, und das werfen wir Ihnen vor, meine Damen und Herren. (Sören Voigt, CDU: Das stimmt doch gar nicht!) Wenn Sie sich lokal mit der Raumordnung und der Raumplanung beschäftigen, dann wissen Sie: Das führt dazu, dass in einigen Landkreisen fast 50 Kommunen die Flächenbeitragswerte gar nicht erbringen können, die sie prozentual leisten müssten. Das wiederum führt dazu, dass andere Kommunen diese Flächenbeitragswerte übernehmen – auch im Vogtland, Herr Voigt, weil Sie so schön grinsen und lachen. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Ich sage Ihnen: Das wird nicht funktionieren. Wenn Sie in einigen Kommunen 20 % der Flächen dieser Gebietskörperschaft für Windkraftanlagen ausweisen, indem die Windkraftanlagenbetreiber dann dort machen können, was sie wollen – also Windkraftanlagen bauen –, und es zu den Windkraftanlagen selbst keine Abstandsflächen gibt, dann wird es dort eine Verspargelung dieser Kommunen zur Folge haben. Es wird die Akzeptanz, von der Sie reden, nicht fördern. Ihr Gesetzentwurf ist völlig unausgegoren. Ich sage es auf Deutsch: Er ist Mist. (Beifall AfD) Weitere Punkte für die Ablehnung der AfD-Fraktion begründen sich darin, dass der angeführte bürokratische Mehraufwand nach unserer Auffassung nicht, wie behauptet, reduziert wird. Nein, er wird nur auf die Kommunen und die Betreiber umverteilt. Zweitens erhöht er die finanziellen Belastungen des Freistaates. Laut des Gesetzentwurfs sollen es in Summe angeblich nur 1,4 Millionen Euro sein. Das ist relativ wenig im Vergleich zum Landeshaushalt in Höhe von 25 Milliarden Euro, aber auch diese Belastungen können wir uns vor dem Hintergrund der maroden Straßen und Brücken nicht leisten. Drittens. Er soll weiterhin den Ausbau der Energiewende in Sachsen fördern und somit unserem Bundesland schaden, dem Bürger, dem Unternehmen, der Natur, dem Landschaftsbild und insbesondere der Tourismuswirtschaft im ländlichen Raum. (Zuruf Ina Klemm, CDU) Zusammengefasst: Wir, die AfD, wollen keine Abwanderung von Unternehmen. Wir stehen für soziale Marktwirtschaft, für Technologieoffenheit, für bezahlbaren Strom für die Bürger und die Unternehmen, für eine intakte Umwelt, für den Natur- und Heimatschutz, für die Wirtschaft und für den Sozialstaat. Deshalb werden wir alle Ihre Initiativen, die Sie heute zu diesem Gesetzentwurf zur Förderung der Akzeptanz der Windkraftanlagen in das Hohe Haus einbringen, ablehnen. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Kollege Thumm von der AfD hat die zweite Rederunde eröffnet. Ich sehe bereits von der CDU-Fraktion den Kollegen Flemming zum Pult schreiten. Bitte schön, Herr Kollege.
Ingo Flemming CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will gar nicht so tief einsteigen; denn wer bei der Rede des Kollegen Thumm genau zugehört hat, hat bemerkt, dass das der reinste Populismus war. (Beifall CDU – Zurufe AfD) Auf einige wenige Punkte will ich trotzdem eingehen. Es wird davon gesprochen, der Ministerpräsident habe gesagt, wir müssten uns ehrlich machen und neu rechnen. (Zuruf AfD) – Das haben wir doch gerade erläutert! Wir machen uns doch ehrlich und haben neu gerechnet. Wir sagen: Diese 2 % sind bis zum 2027 unter Umständen nicht zu schaffen. Also reduzieren wir das auf 1,3 %, was dem Bundesziel entspricht. Wir haben neu gerechnet. Dann wird mit Stammtischparolen gearbeitet wie „ungezügelter Neubau“, „Wildwuchs“, „Windkraftbeteiligungsprämie“. Ich habe vorhin in meiner Rede erläutert, dass zum Beispiel das letzte Stichwort, diese Direktzahlungen, im Gesetz nicht drinsteht. Was Sie von Technologieoffenheit und von Windkraftbegrenzung im Sinne von planmäßigem Ausbau halten, das hat Ihre Bundesvorsitzende auf dem letzten Bundesparteitag gesagt: „Alle Windmühlen abrasieren!“ Das ist Ihre Politik, das ist es, was Sie wollen: komplett dagegen. (Vereinzelt Beifall CDU – Zurufe AfD) Viel weiter will ich darauf gar nicht eingehen. Ich will aber auch noch auf andere Redebeiträge – von Herrn Hartmann und Herrn Löser – reagieren. Dass wir den Änderungsantrag der GRÜNEN ablehnen, müssen wir natürlich damit begründen, dass Sie die Beteiligung wiederum heruntersetzen wollen mit diesem Änderungsantrag. Ich bestreite noch einmal, dass man mit 0,1 % Beteiligungserhöhung – – Ich sage einmal, bei einer durchschnittlichen Anlage macht diese Erhöhung heute um die 10 000 Euro aus, plus/minus, bei durchschnittlicher Größe. Dass wir damit ein Projekt unwirtschaftlich machen würden, halte ich für geradezu abstrus. Dass wir damit das Pflänzchen im Keim ersticken wollten, ist wohl auch nicht ganz sachlich, aus meiner Sicht. Wenn ich davon ausgehe, dass normale Anlagen durchschnittlicher Größe, wenn sie neu entstehen, heute Gewerbesteuerabgaben in Höhe von 100 000 bis 150 000 Euro haben und dass dort Pachten an Grundstücksbesitzer gezahlt werden müssen in Größenordnungen von 50 000 bis 100 000 Euro, dann möchte ich arg bezweifeln, dass man mit einer Beteiligungserhöhung der vor Ort Betroffenen in Höhe von 10 000 Euro ein Projekt totmachen würde. Das will ich weitgehend zurückweisen. Wenn Sie dann davon sprechen – ich glaube, Herr Hartmann hat es auch gesagt –, mit Stromnachlässen sozusagen die Beteiligten mitnehmen zu wollen, dann will ich einmal sagen: Auch das kostet Geld – und ist unter Umständen sehr viel teurer als diese 0,1 %. Da beißt sich in der Argumentation die Katze in den Schwanz. Wir haben neben dieser unmittelbaren Pflichtbeteiligung von 0,3 % ja durchaus die andere Seite zugelassen und auch ausgebaut, was die Individualvereinbarung betrifft. Ich will nur einmal zitieren – es steht so im Gesetz –: Projektgesellschaften können gegründet werden, Sparprodukte können angeboten werden, der Strompreis kann reduziert werden, wenn man sich darauf einigt. Es kann auch Direktzahlungen geben, wenn man sich darauf einigt. Es kann auch Beteiligungen an diesen Gesellschaften bzw. Bürgerenergiegesellschaften geben. Das alles ist möglich. Zwar sind das Kannbestimmungen, aber sie lösen dann natürlich die Pflichtbeteiligung ab; das muss man hinzufügen. Das heißt: Alles ist möglich. Die Optionen liegen auf dem Tisch. Die Beteiligten sollen sich doch darauf verständigen, welchen Weg sie gehen wollen. Wir halten unseren Gesetzentwurf bzw. den Änderungsantrag, den wir eingebracht haben, nach wie vor für zielführend. Auch ich will mich, wie Kollegin Pfeil es getan hat, beim BSW bedanken für die zwar manchmal zähe, aber doch insgesamt konstruktive Zusammenarbeit, insbesondere was die Inhalte des Änderungsantrags angeht. Ich glaube, wir haben eine sehr gute Lösung für Sachsen gefunden. (Beifall CDU und vereinzelt SPD – Beifall Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die CDUFraktion sprach Herr Abg. Flemming. Gibt es weiteren Redebedarf? – Für die BSW-Fraktion Herr Abg. Böhme, bitte.
Ralf Böhme BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Kollege Löser hat hier ja das große Paket aufgeschnürt, was zu der Gesetzesnovelle und den Änderungsanträgen eigentlich nicht unbedingt notwendig war. Dann machen wir es aber auch. Herr Kollege Berger hat es teilweise schon fortgesetzt, kommen wir noch einmal auf das Thema zurück: Erneuerbare Energien um der erneuerbaren Energien willen; so habe ich Sie verstanden. Wir müssen allerdings der Tatsache ins Auge sehen, dass wir in Deutschland eine hundertprozentige Energieversorgung durch erneuerbare Energien nicht erreichen werden. Ein Backup ist in unserem Industrieland immer notwendig. Das heißt, Ihr politisches Ziel, wenn ich es einmal weiterdenke, heißt dann: Wir brauchen eine doppelte Struktur der Energieversorgung. Das ist finanziell schlicht nicht leistbar. (Beifall AfD und vereinzelt BSW) Wir haben bereits jetzt die höchsten Strompreise in Deutschland. Wir haben zu konstatieren, dass das den Wohlstand unserer Bürgerschaft gefährdet – und eine Deindustrialisierung in Deutschland natürlich einfach realistisch erscheinen oder befürchten lässt. Das heißt, wir stellen uns – das haben wir deutlich gemacht – gegen ein solches Szenario, das Sie hier als wünschenswert beschrieben haben. Kurz noch zu dem Thema, das Herr Hartmann angedeutet hat: Die Bürgerinnen und Bürger vor Ort profitieren aus unserer Sicht natürlich, wenn die Gemeinden, die Ortschaften dann seitens der Betreiber über Abgaben entsprechende Zahlungen erhalten. Ein Spielplatz, ein Bürgerhaus, eine gepflegte Straße ist natürlich etwas, was die Bürgerinnen und Bürger vor Ort bemerken und was ihnen zugutekommt. Insofern – das Argument hat Kollegin Pfeil beschrieben – wäre hier ein weiterer Bürokratieaufwuchs für einen marginalen Effekt für den einzelnen Bürger von unserer Seite nicht vertretbar gewesen. Dies ganz kurz. Vielen Dank. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Herr Abg. Böhme sprach für die BSW-Fraktion. Möchte die SPD-Fraktion sprechen? – Das ist nicht der Fall. Die BÜNDNISGRÜNEN? – Herr Abg. Löser möchte auch nicht. Die Linke? – Nein. auch Herr Hartmann schüttelt den Kopf. Herr Berger? – Das kann ich nicht erkennen. Dann könnte ich eine dritte Rederunde eröffnen. – Eine solche ist gewünscht. Herr Abg. Thumm für die AfD-Fraktion, bitte. (Rico Gebhardt, Die Linke: Jetzt habt ihr doch schon alles gesagt!)
Thomas Thumm AfD
Herr Gebhardt, Vorfreude ist die schönste Freude. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte es in der letzten Rederunde schon kurz angedeutet: Wir haben auch zu unserem Gesetzentwurf von der AfD, dem Windenergieordnungsgesetz im Freistaat Sachsen, einen Änderungsantrag eingebracht, weil wir einfach noch ein Defizit erkannt haben, auch hervorgehend aus der Anhörung, die Experten haben uns das bestätigt. Es geht um den aufblühenden Windkraftwildwuchs im Bereich der kommunalen Windvorranggebiete, die auf kommunaler Ebene geschaffen werden. Einige Experten – das will ich hier noch einmal klar und deutlich sagen – waren massiv erschüttert, wie rege davon Gebrauch gemacht wird, schon jetzt. Sie teilen die Ansicht, dass der aktuelle Gesetzentwurf, wie er von der CDU vorliegt, diesen Wildwuchs in Sachsen noch verstärken wird. Mit unserem Änderungsantrag wollen wir eigentlich nur erreichen, dass der Begriff „Benehmen“ in „Einvernehmen“ geändert wird. Sie fragen sich sicherlich: Wozu? Genau dazu, dass die Kommunen mit den Regionalen Planungsverbänden einvernehmlich regeln, inwieweit Windkraftanlagen in den kommunalen Bereichen zulässig sind. Das Zweite: Dieses Einvernehmen ist dann hergestellt, wenn in den Stadt- und Gemeinderäten des Freistaates Sachsen dafür eine Zweidrittelmehrheit vorliegt, keine einfache Mehrheit – sowie auch eine Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder der Verbandsversammlung vorliegen soll. Damit sehen wir eine breitere Beteiligung erwirkt. (Zuruf Sören Voigt, CDU) – Sie lachen. Wir sehen darin eine breitere Beteiligung. Wir sehen damit mehr Bürger mit ihrem Wählerwillen in den Verbandsversammlungen sowie in den Stadt- und Gemeinderäten repräsentiert. Wir wissen ja, dass das goldene Kalb für die CDU die Brandmauer ist. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Herr Abg. Thumm sprach für die AfD-Fraktion. Weitere Wortmeldungen kann ich jetzt nicht erkennen. Dann erteile ich für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Kraushaar das Wort. Bitte. Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sie beraten heute über zwei Gesetzentwürfe, die die Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen in Sachsen betreffen. Der Ausgangspunkt ist klar: Der Bund hat mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz verbindlich festgelegt, dass jedes Bundesland Flächenvorgaben für die Ausweisung von Windenergiegebieten zu erfüllen hat: bis Ende 2027 mindestens 1,3 % der Landesfläche, bis Ende 2032 mindestens 2 %. So jedenfalls lautet derzeit die Bundesnorm. Das ist der Rahmen, in dem wir uns bewegen müssen, und zwar so, dass wir bitte unsere Steuerungsmöglichkeiten behalten. Mit dem Sächsischen Landesplanungsgesetz hat der Freistaat die Regionalen Planungsverbände mit der Ausweisung der Windenergiegebiete beauftragt. Gleichzeitig war darin vorgesehen, die vollen 2 % schon bis Ende 2027 zu erreichen. Ein ehrgeiziges Ziel, aber der Gesetzgeber ist damals der fachlichen Argumentation gefolgt: Das einstufige Verfahren spart selbstverständlich Ressourcen. Doch die Rückmeldungen – darauf haben die Abgeordneten heute schon hingewiesen, insbesondere Ingo Flemming – aus den Regionalen Planungsverbänden haben gezeigt: Dieses Ziel kann nicht garantiert werden, und eine Superprivilegierung ist nicht auszuschließen. Dazu komme ich gleich noch. Deshalb ist eine Anpassung des Gesetzes notwendig. Wir müssen anerkennen: Sachsen hat andere Bedingungen als beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern. Wir sind dichter besiedelt, wir haben große Mittelgebirgsregionen und enge Täler. Wir haben wertvolle Schutzgebiete wie die Sächsische Schweiz, und wir haben besondere Bedingungen durch Bergbaufolgelandschaften. Das bedeutet: Geeignete Flächen sind bei uns begrenzt, und sie müssen sorgfältig abgewogen werden. Deshalb müssen wir genau hinschauen, wie wir die Bundesvorgaben umsetzen. Zur Superprivilegierung: Wenn wir am bisherigen Ziel festhalten würden, bis Ende 2027 schon die vollen 2 % Fläche auszuweisen, und das Ziel nicht erreicht wird – und zwar flächendeckend in Sachsen –, riskieren wir etwas anderes: Unsere Steuerung wird wirkungslos. Denn das Bundesrecht schreibt vor: Werden die Ziele verfehlt, gilt der gesamte Außenbereich als Baufläche für Windkraftanlagen. Unsere Regionalpläne und auch die kommunalen Flächennutzungspläne verlieren dann ihre Steuerungswirkung. Dann greift unmittelbar das Privileg der Windenergie nach dem Baugesetzbuch, § 35 BauGB. (Zuruf AfD) Auch die Abstandsregelungen könnten dann nicht mehr durchgesetzt werden. Also: Runter vom Tempo, die einstufige Planung ist grundsätzlich vorzugswürdig – aber rauf und zurück in die Steuerung. Denn, meine Damen und Herren Abgeordneten, eine gute Planung sichert Abstände und Verträglichkeit für die Menschen vor Ort und die Unternehmen profitieren, weil Verfahren in ausgewiesenen Flächen schneller und einfacher ablaufen und damit auch Kosten gespart werden. Beide Gesetzentwürfe – von der AfD sowie von CDU, SPD und BSW – sehen vor, den Bundeswert von 1,3 % bis 2027 verbindlich festzuschreiben. Das heißt: Die Regionalen Planungsverbände müssen bis dahin 1,3 % ihrer Fläche für Windkraft ausweisen. Dieses Ziel sollten wir unterstützen. Das bedeutet keinen Rückschritt und auch kein Ausbremsen des Ausbaus. Es geht vielmehr um Planungssicherheit. Mit der zweistufigen Umsetzung – 1,3 % bis 2027, 2 % bis 2032 – lassen sich die Herausforderungen besser bewältigen, und auch die 1,3 % – das wissen Sie alle – sind immer noch eine deutliche Steigerung gegenüber den heute ausgewiesenen Flächen. Für Sachsen ist es der sicherste Weg, den Bundesfahrplan zu übernehmen, auch weil wir zu akzeptieren haben – das ist mehrfach angeklungen –, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung für einen schnelleren und umfassenderen Ausbau so nicht besteht. Hinzu kommt: Die Koalition auf Bundesebene hat klar gesagt, dass sie die Ziele bis 2027 nicht verändern wird, die Ziele für 2032 aber noch einmal überprüfen will. Das heißt, für das 2-%-Ziel gibt es aktuell keine absolute Rechtssicherheit. Wir sollten unsere Planungsverbände deshalb nicht in ein Verfahren schicken, das am Ende womöglich die rechtliche Grundlage verliert. Schauen wir genauer hin: Der AfD-Entwurf beschränkt sich darauf, bis Ende 2027 einen Flächenwert von 1,3 % festzuschreiben, und lässt offen, was danach geschieht. Für die Regionalen Planungsverbände hieße das, sie hätten keinen klaren Auftrag, die Ziele bis 2032 vorzubereiten. Das wäre unvollständig und würde die notwendige Planungssicherheit untergraben, denn noch gilt das Flächenziel von 2 % bis 2032. Hinzu kommt ein zweiter Punkt: Die AfD will eine sogenannte raumordnerische Untersagung ins Landesrecht aufnehmen. Dieses Instrument gibt es bereits im Bundesrecht. Es ist also nicht erforderlich, und für den Bereich Windkraft ist es in der Sache untauglich. Denn ein Windrad verhindert keine Ausweisung im Regionalplan. Steht es außerhalb eines künftigen Vorranggebiets, hat es mit dem Plan nichts zu tun. Steht es innerhalb, erfüllt es sogar genau den Zweck, für den die Fläche vorgesehen ist. Auch deshalb ist der AfD-Entwurf nicht geeignet, eine verantwortliche Planung für Sachsen sicherzustellen. Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Entwurf von CDU und SPD geht einen anderen Weg. Er übernimmt nicht nur die Bundesvorgaben, sondern er sorgt auch dafür, dass unsere Planungsverbände zuverlässig Arbeit leisten können. Zugleich werden die Flexibilisierungsklauseln verlängert. Das ist sehr wichtig. Das bedeutet: Auch die Gemeinden behalten Gestaltungsspielräume. Sie können dort, wo es vor Ort Akzeptanz gibt, Projekte ermöglichen, auch außerhalb der Vorranggebiete. Das ist ein ausgewogener Ansatz. Er gibt klare Leitplanken durch die Bundesziele, sichert die Handlungsfähigkeit der Planungsverbände und eröffnet den Gemeinden zugleich die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen. Damit verbindet der Entwurf Rechtssicherheit mit Flexibilität, und das ist genau das, was wir brauchen. Ein weiterer Bestandteil des CDU- und SPD-Entwurfs ist die Novelle des Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetzes. Sie gilt ausdrücklich für Anlagen, die ab 2026 genehmigt werden. Vorgesehen sind drei Verbesserungen: Gemeinden erhalten eine höhere finanzielle Beteiligung, bei neuen Anlagen fließen sogar künftig 50 % dieser Einnahmen direkt in die betroffenen Ortsteile, und die Betreiber können in Abstimmung mit der Gemeinde individuelle Beteiligungsmodelle anbieten. Damit wird deutlich: Neue Wind- und Solaranlagen schaffen künftig zusätzliche finanzielle Handlungsspielräume vor Ort; das ist mehrfach angesprochen worden. Entscheidend ist, dass die Beteiligung fair, praktikabel und wirksam organisiert wird, ohne den Ausbau der Erneuerbaren auszubremsen. Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Thema Windenergie geht es nicht um Sympathie oder Ablehnung, sondern um Verantwortung und Verlässlichkeit. Davon profitieren nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern insbesondere auch unsere Wirtschaft. Sie braucht Planungssicherheit und bezahlbare Energie, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Im direkten Vergleich überzeugt der Gesetzentwurf von CDU und SPD: Er setzt das Bundesrecht korrekt um, ergänzt es um wichtige Regelungen für mehr Rechtssicherheit und gibt zugleich den Gemeinden die notwendige Flexibilität. Deshalb, meine Damen und Herren Abgeordneten, empfehle ich, dem Entwurf der Fraktionen CDU und SPD zuzustimmen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD, Matthias Berger, fraktionslos, und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Kraushaar. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über die beiden Gesetzentwürfe. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen – Sächsisches Windenergieordnungsgesetz in der Drucksache 8/2094, Gesetzentwurf der AfD. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für diese Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 8/4064 vor. Ich habe ihn als eingebracht empfunden? – Das ist auch so. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, gemeinsam ab. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. (Zurufe: Welchen?) – Dem Änderungsantrag unter der Drucksache 8/4064 der Fraktion AfD zum Gesetzentwurf, der aufgerufen wurde. – Das sind die Stimmen dafür. Die Stimmen dagegen? – Enthaltungen? – Bei einigen Stimmen dafür, einigen Enthaltungen, aber mehr Stimmen dagegen wurde der Änderungsantrag abgelehnt. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir nun gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, gemeinsam ab. Wir stimmen über Überschrift, Artikel 1, Artikel 2 und Inkrafttreten ab. Wer diesen Teilen die Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür, einigen Enthaltungen, aber mehr Stimmen dagegen wurde dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt. Die zweite Beratung ist damit abgeschlossen. Nachdem sämtliche Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag des Einbringers statt. Damit frage ich den Einbringer. Er lehnt ab. Eine Schlussabstimmung ist nicht gewünscht. Mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs gilt der Entschließungsantrag der AfD-Fraktion unter der Drucksache 8/4063 gemäß § 51 Abs. 3 Satz 4 der Geschäftsordnung als erledigt. Ich rufe nun den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD in der Drucksache 8/2644 auf, Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften und akzeptanzfördernder Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien. Wir stimmen auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesentwicklung unter der Drucksache 8/4013 ab. Es liegen folgende Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Absatz 5 Satz 1 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs beraten und abstimmen. Unter der Drucksache 8/4084 liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor. Ist der eingebracht? – Ist eingebracht. Dann haben wir noch die Drucksache 8/4094, ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Ist der ebenfalls eingebracht? – Ja. Gibt es noch Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 8/4084. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür, einigen wenigen Enthaltungen, aber mehr Stimmen dagegen wurde dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen zum zweiten Änderungsantrag der BÜNDNISGRÜNEN, Drucksache 8/4094. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einigen Stimmen dafür, wenigen Enthaltungen, aber mehr Stimmen dagegen wurde auch dieser Änderungsantrag abgelehnt. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Absatz 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurden, gemeinsam ab. Geänderte Überschrift: Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften und akzeptanzfördernder Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien, Artikel 1 Änderung des Landesplanungsgesetzes, Artikel 2 Änderung des ErneuerbareEnergien-Ertragsbeteiligungsgesetzes, Artikel 3 Inkrafttreten. Wer diesen Teilen seine Zustimmung geben möchte, bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei mehr Stimmen dafür, einigen Enthaltungen und Gegenstimmen wurde diesem Gesetzentwurf zugestimmt. Die zweite Beratung ist damit beendet und es erfolgt die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung als Ganzes. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei mehr Stimmen dafür, einigen Gegenstimmen und wenigen Enthaltungen wurde der Gesetzentwurf in Gänze beschlossen. (Zuruf Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE) – Wenn Sie sich zu Wort melden möchten, bitte ich um das Handzeichen, damit ich das erkennen kann. Ansonsten sind das Zwischenrufe, die ich unter Umständen nicht verstehen kann. (Unruhe im Saal) Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Da ich keinen Widerspruch gegen die Dringlichkeit sehe, wird diesem Antrag zugestimmt. Es liegen zudem folgende Entschließungsanträge vor, über die wir gemäß § 51 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs beraten und abstimmen. (Unruhe im Saal – Glocke der Präsidentin) Drucksache 8/4062 Entschließungsantrag der Fraktion AfD. Einbringung ist erwünscht, bitte schön. Herr Thumm, Sie haben das Wort.
Thomas Thumm AfD
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt den Gesetzentwurf mit einigen Gegenstimmen und Enthaltungen beschlossen. Das bedeutet, es gibt zusätzlichen Windkraftausbau im Freistaat Sachsen, in den Kommunen, die Sie mit Geld geködert haben. Das wiederum bringt mich zu dem Entschließungsantrag der AfD. Ich möchte noch einmal den Ministerpräsidenten an sein Wahlkampfversprechen von 2019 erinnern, dass es mit ihm keine Windkraft in sächsischen Wäldern geben wird. Das passt dann irgendwie nicht zu der Veröffentlichung des Freistaates Sachsen vom 30.05.2025: „Sachsenforst stellt im Auftrag des Freistaates Sachsen landeseigene Waldflächen für die Planung und Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung. Die Vergabe von Flächen im Landeswald erfolgt anhand eines strukturierten Bieterverfahrens, in dem alle interessierten Unternehmen die gleichen Chancen haben.“ Also: Wer dort am meisten Geld in die Kasse des Freistaates Sachsen reinwirft, bekommt die Fläche und kann dann Windkraftanlagen erbauen – im Erzgebirge, im Vogtland, in der Dübener Heide, in Nordsachsen. Ich gehe nicht davon aus, dass die Windkrafträder im Waldstraßenviertel in Leipzig entstehen oder in den Parkanlagen in Dresden. Also, Sie machen hier im Freistaat Sachsen die ländlichen Regionen zur Beute dieser Windkraftlobby, und genau das soll unser Entschließungsantrag verhindern, indem wir fordern, keine Windkrafträder in sächsischen Wäldern zuzulassen, wie auch die Solarenergie in sächsischen Wäldern zu verbieten – in Wäldern, die im Eigentum des Freistaates Sachsen sind. Vielen Dank für Ihre Zustimmung. Schützen Sie unseren Freistaat, Flora und Fauna, unsere sächsischen Kulturlandschaften. Vielen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach am Rednerpult für die AfD-Fraktion Herr Abg. Thumm. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Ich sehe am Saalmikrofon 4 für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Flemming.
Ingo Flemming CDU
Schönen Dank. Ich will nur für die drei Fraktionen CDU, SPD und auch BSW, die den beschlossenen Gesetzentwurf eingebracht haben, ausführen. Ich will darauf inhaltlich gar nicht eingehen, nur: In diesem Entschließungsantrag werden Themen hochgezogen, die mit diesem Gesetzentwurf überhaupt nichts zu tun haben. Deshalb ist das schon formal aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig. Das ist vollkommen themenfremd. Man kann über diese Themen reden, aber sie haben mit dem unmittelbaren Inhalt dieses Gesetzes nichts zu tun. Das ist aus unserer Sicht reiner Populismus, und deshalb ist das schon formal ablehnungswürdig. (Beifall CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Am Saalmikrofon 4 sprach für die CDU-Fraktion Herr Abg. Flemming. Weitere Wortmeldungen kann ich nicht erkennen. Dann können wir zur Abstimmung kommen über den Entschließungsantrag der Fraktion AfD unter der Drucksache 8/4062. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür, aber mehr Stimmen dagegen und keinen Enthaltungen wurde der Entschließungsantrag abgelehnt. Wir kommen zum nächsten Entschließungsantrag unter der Drucksache 8/4092. Es handelt sich um den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Es spricht für die Einbringung Herr Abg. Löser für die BÜNDNISGRÜNEN.
Thomas Löser GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Noch einmal kurz, um unsere Unruhe vorhin zu erklären. Wir hatten nicht den Eindruck, dass eine geschlossene Abstimmung zwischen CDU, SPD und BSW stattfand. Es waren ein paar verzagte Hände, die dann irgendwie noch hervorkamen, und am Ende müssen wir dieses Parlament schon ernst nehmen. Mehrheiten sind Mehrheiten. Aus unserer Sicht war das so nicht. (Zuruf CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Aus meiner Sicht war die Abstimmung eindeutig.
Thomas Löser GRÜNE
Gut, dann ist das so. Wir hatten eben den Blick von hinten. (Zuruf Susanne Schaper, Die Linke) Ich möchte noch einmal auf die Debatte eingehen. Kollege Flemming hat uns ja noch einmal in seinem Redebeitrag erwähnt. Es ist so: Wenn wir momentan bei 0,2 etwa 40 000 Euro pro Windkraftanlage zahlen, dann sind es bei 0,3 etwa 60 000 Euro. Das ist erheblich mehr. Nicht wir sagen, dass das ein Problem für die Errichtung und für das Betreiben von Windkraftanlagen ist, sondern das sagen die, die sich damit auskennen. Das sind die Verbände. Die stehen in einem sehr harten Wettbewerb in Deutschland. Wir werden das sehen. Wir sind jetzt in Deutschland schon ganz hinten. Ich glaube nicht, dass es dadurch besser wird. Gegen Beteiligung an sich ist nichts einzuwenden. Wir glauben nur, dass das am Ende dazu führt, dass gar nichts gebaut wird. Dann können Sie auch nichts ausschütten an die Gemeinden, in denen Sie beteiligen. Insofern glauben wir, dass das einfach nicht funktioniert. Unser Entschließungsantrag sieht vor, dass man genau das auf bundeseinheitlicher Ebene regelt, damit es keine Wettbewerbsverzerrung gibt, sondern dass es klar geregelt ist. Das fände ich sehr gut. Der Bund sagt: Das ist die Windkraft, die Gemeinde wird beteiligt und deutschlandweit zu gleichen Bedingungen. Das ist das, was der Wettbewerbsverzerrung dann entgegenstehen würde. Ich glaube, dass wir das so machen sollten. Deswegen haben wir es in unserem Entschließungsantrag formuliert. Ich will die Möglichkeit nutzen, noch einmal auf ein paar Redebeiträge einzugehen. Kollege Berger, Sie haben das hier schön geschildert. Was zu hören war, fand ich recht sachlich. Zunächst ist es so: Sachsen verbraucht mehr Strom, als es produziert. Es ist damals der Sinn dieses Beschlusses der alten Koalition gewesen, diese 2 % rechtssicher festzulegen. Natürlich sind wir dem Bund ein Stück weit vorausgeeilt. Aber das haben wir gemacht, weil wir in Sachsen ganz weit hinten lagen. Planungssicherheit, meine Damen und Herren, heißt doch, dass man das, was man sagt, dann auch macht, (Beifall BÜNDNISGRÜNE) und dass man nicht immer wieder die Bedingungen ändert, denn das schafft am Ende keine Sicherheit für die Unternehmen, die sich darauf vorbereiten müssen. Diese 2 % sind genau die Leitplanken, die wir dabei vorsehen. Sie alle wissen – das ist gut so –, dass die modernen Anlagen wesentlich mehr Leistungen bereitstellen als die alten Anlagen. Das heißt, am Ende werden wir diese 2 % – das ist das, was man so in den Raum stellt – überhaupt nicht mit Windkraftanlagen füllen. Aber wir haben die Planungssicherheit und die klaren Korridore nach dem Landschaftsbild, Abständen und all diesen Kriterien abgewogen und festgelegt, wo die Anlagen hingestellt und verlässlich gebaut werden können. Das ist aus unserer Sicht eine klare und kluge Politik. Jetzt komme ich noch zum Kollegen Thumm. Sie wollen die Heimat schützen. Das ist schön. Das wollen wir alle. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit ist abgelaufen. (Thomas Thumm, AfD: Danke, Frau Präsidentin! – Heiterkeit AfD)
Thomas Löser GRÜNE
Das ist sehr schade. Ich hatte noch ein paar sehr schöne Sachen auf dem Zettel. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach Herr Löser für die einbringende Fraktion. Jetzt möchte Herr Böhme vom BSW sprechen. Bitte schön.
Ralf Böhme BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Namen der Träger und Unterstützer des Änderungsantrages, CDU, BSW und SPD, möchte ich eine Entgegnung zum eingebrachten Entschließungsantrag der GRÜNEN vorbringen. Wir tragen ihn nicht mit, und zwar – wie ich es vorhin in meinen Redebeiträgen zu umreißen versucht habe –, weil wir es im Freistaat Sachsen nicht als notwendig ansehen, Margen für die Betreiber von Windenergieanlagen zu optimieren und die Wettbewerbsbedingungen in Sachsen im Vergleich mit anderen Bundesländern besonders attraktiv erscheinen zu lassen. Das in aller Kürze zum Entschließungsantrag der GRÜNEN. Die drei Fraktionen werden ihn ablehnen. Vielen Dank. (Beifall BSW und vereinzelt CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach Herr Abg. Böhme für die BSW-Fraktion. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Drucksache 8/4092. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen, einigen Stimmen dafür, aber vielen Stimmen dagegen wurde diesem Entschließungsantrag nicht entsprochen. Wir kommen zum letzten Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BSW und SPD in Drucksache 8/4096. Zum Antrag möchte Herr Abg. Flemming sprechen. Bitte schön.
Ingo Flemming CDU
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die abstimmungstragenden Fraktionen CDU, BSW und SPD haben sich entschlossen, dem Gesetzentwurf bzw. diesem Änderungsantrag, den wir gemeinsam abgestimmt haben, noch einen Entschließungsantrag hinzuzufügen, in dem wir feststellen, dass die regionalen Planungsverbände erhebliche Anstrengungen unternommen haben, um das Flächenziel zu erreichen, dass es aber – wie in mehreren Beiträgen ausgeführt wurde – unsicher ist, ob man das 2-%-Ziel bis 2027 erreichen kann. Deshalb bringen wir diesen Entschließungsantrag ein, in dem die Staatsregierung aufgefordert wird, weitere faire wirtschaftliche Teilhabemöglichkeiten, die sozial ausgewogen sind, zu prüfen, beispielsweise die genossenschaftliche Beteiligung an Projektgesellschaften. Geprüft werden soll auch, inwieweit die Stromerzeugung und -verteilung im Freistaat der Volatilität der Bedarfsprognosen Rechnung tragen kann und wie weit man damit die Geschwindigkeit sowie den Umfang des Ausbaus beeinflussen kann. Sehr wichtig ist der dritte Punkt dieses Entschließungsantrages, nämlich die Adressierung an die Bundesebene, um die die Staatsregierung gebeten wird, um die aus den Ertragszielen resultierenden Flächenvorgaben bei der Windenergie auf die Themen Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit zu evaluieren und anzupassen. Das betrifft auch die Zeit nach 2027. Da ist ohnehin eine Evaluation vorgesehen. Wir wollen aber auch das Thema Technologieoffenheit adressieren. Machen wir uns nichts vor: Diese Ertragsziele sind im Moment vollständig auf die Flächenziele für die Windkraft umgelegt worden. Aber wir haben andere erneuerbare Energien, die man ebenfalls berücksichtigen kann, zum Beispiel Sonnenenergie, Photovoltaik, aber auch die Bioenergie oder eben – wenn ich an Regionen wie das Erzgebirge oder das Vogtland denke – die Geothermie, die man durchaus sehr gut gegen Ausbauziele der Windkraft gegenrechnen könnte. Da bitten wir um Adressierung an die Bundesebene. Darüber hinaus – und das ist der letzte Punkt – bitten wir darum, dass die regulatorischen Rahmen und die Genehmigungsfähigkeit für Speicher verbessert werden und es eine konsistente Speicherstrategie geben soll. So viel zu den Inhalten des Entschließungsantrages von CDU, BSW und SPD. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall CDU, BSW und SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Herr Abg. Flemming sprach für die einbringenden Fraktionen. Jetzt spricht Herr Abg. Wippel für die AfD-Fraktion.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Flemming, für die Einbringung dieses Entschließungsantrages. Ich möchte ein paar Sachen dazu sagen. Fangen wir an mit Punkt I.c) Da haben Sie geschrieben, dass die Einnahmen, die aufgrund dieses neuen Gesetzes generiert werden sollen, in den Gemeinden für freiwillige Aufgaben einzusetzen sind. Es ist keine Option, das zu machen, sondern es soll so erfolgen, es muss gemacht werden. Die Frage ist: Was erreiche ich mit dem Entschließungsantrag an der Stelle überhaupt? Im Prinzip überhaupt nichts. Das ist ein frommer Wunsch. Aber das wird am Ende nicht funktionieren, insbesondere, wenn ich Gemeinden habe, die ein HSK verabschieden müssen. Da ist fraglich, was die Fachaufsichtsbehörde am Ende sagt, wenn sie wissen will, was mit dem Geld am Ende passieren soll. Wenn die Gemeinde dann sagt, dass sie es für freiwillige Aufgaben verwenden will, dann wird die Behörde das verbieten, weil der Haushalt nicht ausgeglichen ist. Das Geld muss eingestellt werden, um den Haushalt zu konsolidieren. Das wird nicht funktionieren. Sie haben dabei eine interessante Verkettung. Sie sagen nämlich, dass die freiwilligen Aufgaben einerseits das Ortsbild aufwerten und gemeinwohlorientiert eingesetzt werden müssen. Außerdem müssen sie den betroffenen Ortsteilen zugutekommen. Bei dem letzten Satz kann man mitgehen. Bei dem ersten Teil hängen Sie die Latte ziemlich hoch. Wahrscheinlich meinten Sie eher ein „oder“, entweder das eine oder das andere. Es sei denn, Sie wollen nur über eine Bank reden, die dorthin gestellt werden darf. Das wären teure Möbel im öffentlichen Raum. Kommen wir zu Punkt II. Darin sagen Sie, dass ein sozial ausgewogenes Beteiligungsmodell stärker berücksichtigt werden soll. Dazu muss man sagen: Ja, okay. Aber wie stellen Sie sich das vor? Im Moment ist es durchaus sehr unausgewogen. Sie haben auf der einen Seite die Wertminderung bei denjenigen, die den Schatten im Haus haben und mit dem Lärm leben müssen. Wie Sie das Geld bei den anderen in Zukunft ausgleichen wollen, das ist mir ein Rätsel. Ihr Antrag hilft an dieser Stelle überhaupt nicht weiter. Unter II.b) reden Sie über die Anpassung des Ausbaus an die Volatilität der Bedarfsprognosen. Das ist ein wunderbarer Satz, mit dem ich überhaupt nichts anfangen kann. Das Problem bei erneuerbaren Energien besteht nicht darin, dass der Verbrauch in unserem Land wenig berechenbar ist; denn der Verbrauch soll sich künftig, wenn man sich das einmal überlegt, mit den Smart Metern usw. usf. – dazu gehören auch die neuen Waschmaschinen – danach richten, wann etwas angeboten wird, was ja schon irgendwie furchtbar ist. Das ergibt überhaupt keinen Sinn. Nicht der Bedarf ist das große Problem bei der Volatilität, sondern die Erzeugung. Wenn nämlich kein Wind weht und keine Sonne scheint, ist es auch egal, ob Ihr Ausbauziel fünf PVFlächen oder Windräder mehr oder weniger vorsieht; denn es ist und bleibt null. Dann wollen Sie auch die Verteilung auf den Freistaat Sachsen prüfen. Damit tun Sie so, als ob der Freistaat Sachsen eine eigene tragfähige Einheit im Stromnetz wäre. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Herr Wippel, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Sebastian Wippel AfD
Das wäre es vielleicht, wenn wir Kohle nicht abstellen, aber wir sind in das europäische Netz eingebunden. Man könnte jetzt noch weiter durch diesen Entschließungsantrag gehen, der vorn und hinten keinen Sinn macht und den man nur ablehnen kann. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Herr Abg. Wippel sprach für die AfD-Fraktion. Es folgt Herr Abg. Flemming.
Ingo Flemming CDU
Ich will nur kurz darauf reagieren, was Sie zu I. für Mutmaßungen anstellen. Sie haben es ja selbst so ausgedrückt; das will ich überhaupt nicht kommentieren. Wir sind diesbezüglich anderer Meinung und sind uns sicher, dass das funktionieren wird. Zu II.: Das sind jeweils Prüfaufträge, und da fragen Sie uns, wie wir uns das vorgestellt haben. Wenn ich einen Prüfauftrag ausstelle, will ich hören, was die Staatsregierung für Vorschläge unterbreitet. Wenn ich selbst Vorschläge hätte, dann hätte ich Ihnen einen Antrag vorgelegt. (Zuruf Sebastian Wippel, AfD) Lassen Sie uns doch einmal sehen, was die Staatsregierung zu diesem Thema vorlegt. Dann können wir darüber diskutieren und eine sinnvolle Lösung finden. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die Einbringer sprach Herr Abg. Flemming. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. (Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) – Oh, Entschuldigung, dann Herr Abg. Hartmann, wenn Sie möchten, immer gern; bitte schön.
Stefan Hartmann Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beginne mit dem Positiven, damit ich mit dem Negativen enden kann. Zu III.c): Dass hier eine Speicherstrategie eingefordert und als Zielstellung benannt wird, ist offensichtlich ein guter und notwendiger Aspekt, der schon rübergekommen ist. Allerdings will ich gerade als Mensch, der im Planungsverband Westsachsen lebt, deutlich sagen: Dort haben sich Politik, Wirtschaft und Wissenschaft außerordentlich bemüht, das 2-%-Ziel auch als Flächenplan auszulegen. Sie haben das auch geschafft. Ich finde es nicht gut, dass diesen Kolleginnen und Kollegen, die dieses erhebliche Engagement zeigen, gesagt wird: Na ja, das hätte alles nicht so sein müssen. Am Ende, wenn ihr es nicht hinbekommt, machen es die anderen auch nicht. Wir haben dort einen wunderbaren Leitgedanken gehabt. Eine Wirtschaftsregion kann nur dann Wirtschaftsregion bleiben, wenn sie Energieregion bleibt. Das ist natürlich in Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zu dem Abkommen zur über die Zentralstelle der Drucksache 8/2921, Gesetzentwurf Drucksache 8/4014, für Wirtschaft, Arbeit, Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort dazu? – Das kann ich nicht erkennen. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Manche machen gar nicht mit. – Bei vielen Stimmen dafür und einigen wenigen dagegen wurde dem Gesetz entsprochen. Aufgerufen ist nun das Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Drucksache 8/4014 ab. Es Westsachsen als ehemalige Kohleregion – oder zum Teil auch noch immer bestehende Kohleregion – ein schlagendes Argument. Aber auch in anderen Regionen, zum Beispiel im Industriebogen Meißen, wird sehr deutlich gesagt – und da sind große Unternehmen dabei wie Wacker Chemie –: Wir wollen vollständig erneuerbare Energie haben – vollständig dementsprechend ist es, glaube ich, ein angemessener Punkt. (Thomas Thumm, AfD: Dann sollen die doch ausbauen!) Wir werden der Aufweichung des 2-%-Ziels um diese zwei Jahre nicht zustimmen und dementsprechend auch diesem Entschließungsantrag nicht. (Beifall Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die Fraktion Die Linke sprach Herr Abg. Hartmann. Weiteren Redebedarf kann ich nicht erkennen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BSW und SPD in der Drucksache 8/4096. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmen dagegen, aber mehr Stimmen dafür wurde dem Entschließungsantrag stattgegeben. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren, wir kommen zu des Entwurfs Änderung des Abkommens Länder für Sicherheitstechnik der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Energie und Klimaschutz liegen keine Änderungsanträge vor. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurden, gemeinsam ab. Überschrift, Artikel 1, Artikel 2: Wer gibt diesen Teilen seine Zustimmung? – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmen dafür und wenigen dagegen wurde dem Gesetzentwurf zugestimmt. Die zweite Beratung ist damit beendet. Es folgt die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung als Ganzes. Wer gibt dem Gesetzentwurf seine Zustimmung? – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmen dagegen und keinen Enthaltungen wurde der Gesetzentwurf so beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Tagesordnungspunkt Bau, Bytes und Bewegung – Zünden Drucksache 8/3903, Hierzu können die Fraktionen in folgender Reihenfolge Stellung nehmen: AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, der fraktionslose Abgeordnete und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Wir beginnen mit der AfD-Fraktion. Herr Abg. Kuhnert; bitte. Sie haben das Wort.
Roberto Kuhnert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! 11 Milliarden Euro – eine stattliche Summe. So viel müssten sächsische Kommunen bis 2028 investieren – davon allein 4 Milliarden Euro im Bereich der Bildung. Woher das Geld dafür kommen soll, das steht in den Sternen, noch dazu, weil die aktuellen Haushaltszahlen der Kommunen alles andere als rosig sind. Im vergangenen Jahr verzeichneten sie ein Minus von 840 Millionen Euro. Damit wächst der Investitionsstau, im Besonderen für die Bildungsinfrastruktur. Vor wenigen Monaten – wir alle erinnern uns daran – wurde der Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen. Investitionen in den Bau von Kindergärten und Schulen wurden kaum bis gar nicht berücksichtigt, weil man auf die Zusage des Bundes hofft: Digitalpakt 2.0, Starchancen-Programm, Ganztagsausbau, Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Allerdings gibt es hier große Fragezeichen, zum Beispiel beim Digitalpakt 2.0. Die Investitionsbedarfe stehen immer unter dem Vorbehalt zukünftiger Haushalte. Beim Startchancen-Programm werden Förderschulen gar nicht berücksichtigt. Investitionen zum Werterhalt oder der Instandhaltung werden nicht gefördert. Beim neuen Schuldenberg der Bundesregierung ist überhaupt noch nicht klar, was Sachsen konkret mit dem Geld macht. Deswegen verlangen wir – erstens – eine detaillierte Erfassung aller Investitionsbedarfe in den kommenden fünf Jahren. Das heißt: In welcher Kommune muss welcher Kindergarten oder welche Schule saniert, modernisiert, umgebaut oder sogar neu gebaut werden? Wo brauchen wir neue Turnhallen und Sportplätze? Wo muss ein Wohnheim für Auszubildende dringend auf den neuesten Stand gebracht werden? Wo fehlt es noch immer an zeitgemäßer digitaler Ausstattung? Aber es geht nicht nur darum. Investitionen in Bildungsinfrastruktur heißt auch: Wie kommen Schüler gut und sicher in die Schule? Welche baulichen und technischen Hilfsmittel brauchen Förderschulen? Wo und wie kann flächendeckend guter Schwimmunterricht stattfinden? Um es auf den Punkt zu bringen: Investitionen in Bildung sind Investitionen in Gebäude, Ausstattung und IT-Infrastruktur, aber auch in den Meine Damen und Herren! Wir kommen zu Sie den Turbo, Herr Clemens! Antrag der Fraktion AfD Verkehr. Wenn wir schließlich die tatsächlichen Bedarfe kennen, brauchen wir auch einen Plan. Deswegen wollen wir – zweitens – die Aufstellung eines Investitionsplans, weil Planung und Kontrolle sicherstellen, dass Steuergeld sinnvoll, wirtschaftlich und zukunftsorientiert eingesetzt wird. Beispielsweise fehlt bis heute eine neue bzw. überarbeitete Leitlinie für den Schulhausbau. Kürzlich hatte erst der Sächsische Rechnungshof auf diese Problematik hingewiesen. Schulgebäude werden dadurch oft teurer, als sie es sein müssten. Mit einer guten Planung und Begleitung während und auch nach dem Bau würde viel Geld und Zeit gespart. Uns geht es vor allem darum, vorausschauend zu planen. Auch wenn jetzt die Kinderzahlen sinken, darf dies nicht der Anlass sein, nicht mehr zu investieren. Ganz im Gegenteil. Denn was passiert, wenn wir gerade in kleinen Kommunen in der Oberlausitz oder im Erzgebirge Kindergärten und Schulen schließen würden? Wir würden ganze Regionen verlieren. Junge Leute, die eine Familie gründen, wollen dann raus aus dem ländlichen Raum und in die großen Städte. Stattdessen haben wir im ländlichen Raum Ruhe, Natur und viel Freiraum für die Kinder. Dort suchen sie nach Kindergärten, Schulen und Sportvereinen. Sie suchen nach zuverlässigen Verkehrsanbindungen und sichereren Schulwegen. Finden sie das nicht, werden sie sich nicht für den ländlichen Raum entscheiden. Sie alle hier und wir wissen das. Werte Staatsregierung, holen Sie die Kommunen mit ins Boot, reden Sie miteinander, erkennen Sie deren Bedürfnisse, hören Sie zu! Beginnen Sie endlich, die überzogenen bürokratischen Hürden abzubauen! Deshalb verlangen wir – drittens – Antragsverfahren und Genehmigungsprozesse zu verschlanken. Gleichzeitig fordern wir mehr Transparenz bei der Ausreichung und Verwendung der Gelder. Sie wissen genauso gut wie wir: Digitalisierung ist auch da der Schlüssel zum Erfolg. Sehr geehrte Damen und Herren! Werter Herr Staatsminister! Wir sprechen heute nicht über konkrete Summen. Diese werden die Verhandlungen im nächsten Haushalt bestimmen. Wir sprechen heute über Klarheit, Weitsicht, Planung und Effizienz. Welche Investitionen in die Bildungsinfrastruktur sind notwendig? Wo müssen wir dringend investieren und in welchem Umfang? Wie kommen wir schneller und wirtschaftlicher zum Ziel? Was müssen wir für die Zukunft bereits heute bedenken? All diese Fragen könnte man beantworten, wenn man es wollte. Wer heute den Boden nicht gut bestellt, wird später eine schlechte Ernte einfahren. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die AfDFraktion sprach Herr Abg. Kuhnert. Es folgt für die CDUFraktion Herr Kollege Gasse. Bitte schön.
Holger Gasse CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren der AfD-Fraktion! Bei all den politischen Differenzen, die Sie und wir bei der Ausgestaltung unserer sächsischen Bildungspolitik haben, möchte ich Ihnen an dieser Stelle ein ernst gemeintes, ganz persönliches Kompliment machen. Die Überschrift Ihres Antrages lautet: „Bau, Bytes und Bewegung – Zünden Sie den Turbo, Herr Clemens!“ Ganz ehrlich? Die Aussage finde ich ausgesprochen gut gelungen und vor allem inspirierend. Jetzt habe ich Ihre Aufmerksamkeit. Sie nutzen nämlich das Mittel der Alliteration durch die dreifache Wiederholung des Buchstabens B in Bau, Bytes und Bewegung. Die Begriffe stehen für unterschiedliche Dimensionen. Bau verweist auf das Konkrete, auf das Physische. Bytes symbolisieren die digitale und technische Welt. Bewegung steht für Dynamik und Fortschritt. Die zweite Hälfte der Überschrift arbeitet mit der Metapher aus dem Motorsport. Der Turbo steht für eine Beschleunigung, für Innovation, den Drang, schneller und effizienter zu werden. Dieses Anliegen finde ich grundsätzlich gut. Dann ist es wie so oft bei Ihnen: Der Antrag kann mit diesem Anspruch nicht mithalten, aber die Überschrift war wirklich spitze. Weshalb Ihr Antrag der Überschrift nicht gerecht wird und wir ihn ablehnen werden, sage ich Ihnen jetzt. Hier ist der Hauptgrund: In Ihrem Antragstext haben Sie einerseits zwar die steigenden Personalkosten, die höheren Sozialausgaben und die Übertragung zusätzlicher Aufgaben ohne ausreichende Gegenfinanzierung zutreffend als die Ursachen für die finanziellen Schieflagen im Freistaat und in den Kommunen beschrieben. Andererseits ist es jedoch so, dass sich diese Ursachen nicht mit den in Ihrem Antrag erhobenen Forderungen einfach beheben lassen. Ihre und unsere politischen Vorstellungen gehen an dieser Stelle deutlich auseinander. Sie fordern einen zentralistischen, landesweiten Investitionsplan. Wir hingegen arbeiten nach dem Subsidiaritätsprinzip. Das bedeutet, dass Aufgaben grundsätzlich von der kleinsten zuständigen Einheit übernommen werden und nur dann, wenn diese Aufgabe nicht allein bewältigt werden kann, unterstützt die nächst höhere Ebene, eben der Freistaat in unserem Fall. Was die AfD-Fraktion in ihrem Antrag fordert, ist eine Beschneidung der kommunalen Selbstverwaltung. Meine Fraktion möchte hingegen, dass die Schulträger selbst entscheiden können. Wir trauen den Menschen vor Ort zu, selbst am besten zu wissen, mit welchen finanziellen Mitteln und in welchen Zeithorizonten welche Investitionen in welchem Umfang getätigt werden müssen. Den Rahmen dafür bilden die Schulnetzpläne. Sie werden in der Regel von den betroffenen Kommunen und Landkreisen selbst erstellt. Die Schulträger werden dabei mit einbezogen. Das hat den Vorteil, dass die Planungs- und Finanzierungsverantwortung bei den Schulträgern liegt. Die Kommunen wissen am besten, was Schulen und Kitas gerade wirklich brauchen, zum Beispiel neue Klassenzimmer, neue digitale Ausstattung oder eben mehr Personal. Da die Entscheidungsträger näher am Geschehen sind, können sie schneller reagieren und Investitionen gezielter planen. Die Kommunen können individuelle Lösungen für ihre Schulen finden, die der jeweiligen Situation gerecht werden. Ein zentralistisches System, wie von Ihnen gefordert, würde oft pauschale Vorgaben machen, die nicht überall sinnvoll sind. Wenn die Kommunen Verantwortung tragen und mitentscheiden dürfen, sind sie oft engagierter bei der Umsetzung von Bildungsprojekten. Sie wissen vor Ort selbst am besten, welche Bedarfe bestehen und welche Ressourcen zur Verfügung stehen. Wenn das Land zentrale Entscheidungen trifft, kann es dazu kommen, dass regionale Besonderheiten übersehen werden. Die Wege von der Entscheidung bis zur Umsetzung sind oft länger, und die Lösungen passen nicht immer zu den lokalen Herausforderungen. Sie wollen von allen Trägern – von Schulen und Kitas – die Bedarfe zentral erheben. Das hieße nichts anderes, als zusätzliche Bürokratie aufzubauen – und wie Sie wissen, sind wir im Freistaat gerade in die andere Richtung unterwegs. Wir wollen Bürokratie abbauen, meine Damen und Herren. Mit einer zentralistischen, landesweiten Bedarfsplanung würde man eine hohe Erwartungshaltung an eine finanzielle Unterstützung durch den Freistaat wecken, die wir – und im Übrigen auch kein anderes Bundesland – nicht erfüllen könnten. Lassen Sie mich ein paar Worte zu der von Ihnen geforderten transparenten und unbürokratischen Ausgestaltung von Planungs- und Genehmigungsprozessen sowie der Beantragung, Ausreichung und Verwendung von Investitionsmitteln sagen: Nachdem Sie in Ihrem eigenen Antragstext zu dem Schluss gekommen sind, dass unser Landeshaushalt keine finanziellen Spielräume zulässt, um den Investitionsstau aufzulösen, kommen Sie im selben Atemzug mit dieser Forderung um die Ecke. Das ergibt für mich keinen Sinn. Es ergäbe nur Sinn, wenn Sie damit auf das vom Bund aufgelegte Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz Bezug nehmen würden. Die Länder sollen aus diesem Paket rund 100 Milliarden Euro erhalten. Der Anteil des Freistaates würde dann ungefähr bei 4,8 Milliarden Euro liegen. Allerdings sind die Rahmenbedingungen dafür noch nicht geklärt. Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat stehen noch aus. Im Anschluss müssten die ergänzenden Bestimmungen in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt werden. Was ich damit sagen will: Ihre Forderung in allen Ehren, aber sie richtet sich – wie oft bei Ihren Anträgen – an den falschen Adressaten. Als höflicher Mensch würde ich sie mit dem Begriff „wohlfeil“ charakterisieren. Aber wenn wir schon einmal dabei sind: Neben den 100 Milliarden Euro für die Länder sollen im Sondervermögen weitere Gelder für die Bildungsinfrastruktur zur Verfügung stehen. Wir sprechen beispielsweise von 3,76 Milliarden Euro für eine Neuauflage des Investitionsprogramms Kinderbetreuung. Sachsen könnte hierdurch etwa 182 Millionen Euro erhalten. Damit könnte durchaus ein Teil des angesprochenen Investitionsstaus bei Kitas aufgelöst werden. Bei einem Förderanteil von 60 % könnten wir damit ein Gesamtvolumen von ungefähr 300 Millionen Euro realisieren. Insgesamt sind 2,25 Milliarden Euro für Infrastrukturmaßnahmen im DigitalPakt 2.0 geplant. Auch hieraus könnte Sachsen mit ungefähr 106,5 Millionen Euro rechnen. Zu kofinanzieren wäre das aber noch mit 20 % Eigenmitteln. Damit hätten wir wieder ein Gesamtvolumen von ungefähr 133 Millionen Euro. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch Folgendes: Der DigitalPakt 2.0 wird im Infrastrukturbereich weniger als die Hälfte der Mittel des DigitalPakts von 2019 bis 2024 umfassen. Diese geringeren Mittel werden zudem über eine länger gestreckte Laufzeit als beim vorherigen Digitalpakt verwendet werden können. Die Kofinanzierung durch die Länder und Schulträger wird doppelt so hoch sein. Damit steht fest, dass das hohe Niveau des DigitalPakts von 2019 bis 2024 nur mit erheblich mehr Landesmitteln zu halten gewesen wäre, was allerdings nicht möglich war. Zum Schluss möchte ich kurz auf die geforderte transparente und unbürokratische Beantragung, Ausreichung und Verwendung der Fördermittel eingehen. Als Beispiel dafür, dass das schon umgesetzt wird, möchte ich das Ganztagsinvestitionsprogramm nennen. Nach dem vorliegenden Entwurf des Dritten Berichts der Bundesregierung zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder nach § 24 a SGB VIII waren bei uns in Sachsen zum 30.06.2025 schon 94 % der Mittel bewilligt. Das ist nach Schleswig-Holstein mit 100 % der zweitbeste Wert. Der Bundesdurchschnitt liegt bei nur 45 %. (Zustimmung Staatsminister Conrad Clemens) Lassen Sie mich noch eines sagen: Solange wir beim Bildungsmonitor weiterhin den ersten Platz belegen – wie erst diese Woche zum 20. Mal geschehen –, blicke ich bei all den Herausforderungen, die vor uns liegen, optimistisch in die Zukunft. (Widerspruch Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Meine Damen und Herren, Sie sehen: Diesen Antrag der AfD bedarf es nicht, da hilft keine noch so schöne Überschrift. Ich bitte Sie recht herzlich, ihn abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsminister Conrad Clemens) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach am Rednerpult für die CDU-Fraktion Herr Kollege Gasse. Es folgt für die BSW-Fraktion Herr Abg. Wurzler.
Lars Wurzler BSW
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Bau, Bytes und Bewegung“, so lautet der erste Teil der Überschrift. Ich widerspreche Herrn Gasse – ich bin vielleicht ein wenig despektierlich –: Ich finde diese Überschrift wirr, ganz ehrlich. Das ist mein Eindruck. Auch nach mehrmaligem Lesen des Gesamtwerks wird es nicht klarer, da die Forderung nach diesen Bytes tatsächlich in den Forderungen an die Landesregierung gar nicht mehr auftaucht. (Heiterkeit Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Sie findet sich dann im Begleittext, aber in den Forderungen taucht das nicht auf. Wozu dann das Ganze? Auch der Begriff „Bewegung“ in der Überschrift erschließt sich wohl nur Ihnen – uns jedenfalls nicht eindeutig. Bewegung wovon? In welche Richtung? Mit welchem Ziel? Der zweite Teil – „Zünden Sie den Turbo, Herr Clemens!“ – ist wohl eher eine metaphysische Frage. In welche Richtung soll denn der Turbo gezündet werden? (Staatsminister Conrad Clemens: Immer nach vorn!) Das ist uns nicht ganz klar, zumal in Ihren Forderungen kein Wort von Bautätigkeiten steht, die zeitnah begonnen werden sollen, sollte noch irgendwo Geld zu finden sein. Und dennoch: Sie tun etwas – soweit ich das beurteilen kann –, was Sie schon mehrfach getan haben: Sie legen den Finger in offene Wunden, in diesem Fall ganz konkret bei der Bildungsinfrastruktur. Das ist ausdrücklich gut – tatsächlich. Dass keine neuen Landesmittel eingestellt wurden, ist eine Binsenweisheit. Aber Ihre Positionierung mit dem Satz „Investitionen in Bildung sind Investitionen in die Zukunft und müssen oberste Priorität haben“ – besser kann man es nicht sagen. (Beifall BSW) Unsere Fraktion unterstützt das vollumfänglich. Das ist ein Satz, den sich im Übrigen alle Fraktionen nicht nur zu Herzen nehmen, sondern an dessen Umsetzung sie aktiv arbeiten sollten, und zwar nicht nur mit warmen Worten, sondern mit transparenten Taten. (Beifall BSW) Doch ich schweife ab. Kommen wir zum Herzstück des Antrags, den aufgestellten Forderungen an die Staatsregierung. Ihr erster Punkt – sehr sinnhaft und in jedem Fall unterstützenswert. Was uns fehlt und unklar bleibt, ist, bis wann diese Aufstellung fertig sein soll, und wem und in welcher Form diese dann zur Kenntnis gebracht werden soll. Bei sehr wohlwollender Betrachtung könnte man das gegebenenfalls in Kombination mit Ihrem zweiten Punkt lesen. Doch auch dieser ist uns nicht ganz klar, zumal wir als Fraktion nicht sehen, warum private Träger eine derart zentrale Rolle spielen sollten. Natürlich wissen wir, dass gerade im Kitabereich viele Einrichtungen von privaten Trägern geführt werden. Dennoch sind wir der festen Überzeugung, dass zuallererst staatliche Schulen, Kitas, Berufsbildungsstätten und entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten saniert und auf den neuesten Stand gebracht, gegebenenfalls neu gebaut werden sollten. Erst wenn das geschehen ist, können wir gerne mit den privaten Trägern weitermachen. Trotzdem ist Ihr Ansatz aus unserer Sicht der absolut richtige: eine klare, eindeutige Feststellung des Istzustandes; denn dann – und nur dann – wissen wir alle, wo wir bei der Bildungsinfrastruktur stehen und wie viel Geld es konkret bräuchte. Ich denke hierbei auch an das zauberhafte Vermögen, das vom Bund irgendwann einmal kommt. Wir werden alle gemeinsam erleben, wohin das Geld dann wirklich fließt. (Heiterkeit Heiko Gumprecht, AfD) Nur ein paar Zahlen, die mir bekannt geworden sind – natürlich ohne den Anspruch auf Vollständigkeit und Tagesaktualität –: Allein Leipzig und Dresden schieben aktuell einen Investitionsstau von mehr als 1 Milliarde Euro im Bereich der Bildungsinfrastruktur vor sich her – da reden wir nur von diesen beiden Städten. Vom ländlichen Raum, der von dem einen oder anderen viel zu oft vergessen wird, sprechen wir noch gar nicht, auch von Neubauten nicht. Ein weiteres Problem mit Ihrem zweiten Punkt: Wer hat denn Ihrer Meinung nach – das ist uns nicht ganz klar – die letzte Entscheidungskompetenz, wenn es um Prioritäten geht? Der Freistaat, die Kommunen, die freien Träger, jeder pari? Das könnte etwas schwierig werden, da der eine Gesprächspartner Prioritäten anders setzt als der andere. Zu Ihrem letzten Punkt. Dieser ist – wie der erste – ebenfalls in Ordnung und unterstützenswert. Besonders positiv zu erwähnen sind der von Ihnen angedachte Transparenzansatz und der Wunsch nach weniger Bürokratie, der in diesem Satz mitschwingt. Das sind zwei Punkte, die unsere Fraktion genauso sieht. Wie das umgesetzt werden soll, bleibt jedoch völlig unklar, was, ehrlich gesagt, ziemlich schade ist. Dazu hätten wir gerne ein paar mehr Informationen bekommen, aber der Ansatz und die Richtung stimmen. Kommen wir zum Schluss: Die Zusammenschau: Bei allen positiven Aspekten wird man bei diesem Antrag einfach das Gefühl nicht los, dass ein guter Ansatz nicht zu Ende gedacht ist. Man hat eher den Eindruck, es wurde auf Krampf irgendetwas formuliert. Es ist im Grunde wie die letzte Staffel von „Game of Thrones“, da war es genauso. Die, die es gesehen haben, wissen, wovon ich rede. Ihre Punkte wirken mehr oder weniger unambitioniert und ein bisschen strukturlos. Es fehlen die Klammer und tatsächlich auch der Turboansatz. Aus diesem Grund beantragen wir die punktweise Abstimmung. Vielen Dank. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die BSW-Fraktion Herr Kollege Wurzler. Es folgt für die SPD Herr Abg. Eisenblätter; bitte.
Gerald Eisenblätter SPD
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie es mich gleich vorwegnehmen: Wir alle wissen, dass die Bildungsinfrastruktur in Sachsen einer regelmäßigen Modernisierung bedarf und derzeit unter Druck steht. Es fehlt an zusätzlichen modernen Räumen in den wachsenden Städten, aber auch an neuen Fenstern oder grünen Schulhöfen in alten Schulgebäuden. Auch bei der digitalen Ausstattung ist vielerorts noch Luft nach oben. Das ist keine neue Erkenntnis, und niemand in diesem Haus bestreitet, dass Investitionen in Bildung Investitionen in die Zukunft sind. Aber, meine Damen und Herren, auf diese einfache Erkenntnis folgt im Antrag der AfD – wie so oft – das Falsche. Jeder Bürgermeister in Sachsen weiß, wie es um seine Kita oder Schule bestellt ist. Die geforderte Übersicht zu den Schulgebäuden gibt es bereits. Sie finden diese im Schulnetzbericht, der Bestandteil einer jeden Schulnetzplanung für den jeweiligen Landkreis oder die kreisfreie Stadt ist. Definiert wird dies im Sächsischen Schulgesetz und der Schulnetzplanungsverordnung, deren Fortschreibung alle fünf Jahre vorgeschrieben ist. Wir haben also bereits einen gesetzlichen Standard und alle von der AfD geforderten Informationen liegen vor, und zwar auf kommunaler Ebene. Dort gehören sie auch hin. Schließlich sind die Kommunen in aller Regel die Schulträger und somit für Gebäude und Ausstattung zuständig. Das scheint an der AfD wohl vorbeigegangen zu sein. Meine Damen und Herren! Die Überschrift des Antrages – das wurde hier schon oft ausgeführt – klingt nach dem ganz großen Wurf: Man zündet den Turbo. Schaut man genauer hin, ist es wieder einmal nichts mehr als eine AfD-typische populistische Inszenierung. Noch dazu ist sie ziemlich schlecht gemacht. Denn wir alle hier wissen, dass Bauprozesse nicht dadurch beschleunigt werden, dass man das Wort „Turbo“ ruft und erst einmal viele Zettel ausfüllen lässt. Wer schnelle Verfahren will, muss Verwaltungsmodernisierung ernst meinen, Fachkräftemangel im Baugewerbe bekämpfen und seriös Prioritäten setzen, statt nur Überschriften zu produzieren. Meine Damen und Herren! Wir lehnen den Antrag ab, weil er bloße Symbolpolitik ist und für mehr Bürokratie sorgt. Aber wir lehnen nicht ab, was uns alle eint: die Verpflichtung gegenüber unseren Kindern, Jugendlichen, Familien, Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrkräften, gute Bedingungen zu schaffen. Darum will ich kurz aufzeigen, was in diesem Bereich bereits angelaufen ist. Erstens. Mit dem Beschluss des Doppelhaushalts haben wir den Sachsenfonds geschaffen, um Investitionen in die Zukunft zu ermöglichen. Im dazugehörigen Entschließungsantrag hat sich das Hohe Haus außerdem mehrheitlich für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur ausgesprochen. Zweitens. Der Digitalpakt 2.0 wird gerade zwischen Bund und Ländern verhandelt. Wir werden die zur Verfügung stehenden Mittel klug einsetzen, damit die digitale Ausstattung nicht veraltet und unsere Schulen am Ende womöglich nur einen Daten- oder Schrottfriedhof verwalten. Drittens. Für uns ist Bildungspolitik immer Sozialpolitik. Infrastruktur heißt nicht nur Beton- und Glasfaserleitungen, sondern ganz konkret Räume, in denen sich Kinder und Jugendliche entfalten, Lehrkräfte arbeiten und Familien Vertrauen spüren können. Deshalb haben wir neben Schulen und Kitas insbesondere auch die Wohnheime für Berufsschüler und Azubis im Blick. Wer Chancengerechtigkeit will, muss jungen Menschen, die nicht zu Hause wohnen können, sichere und bezahlbare Unterkünfte bieten. Das stärkt zugleich den ländlichen Raum. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Unterschied zwischen unserem Ansatz und dem der AfD ist nicht nur die Methodik, sondern die Haltung. Wir vertrauen unseren Kommunen, weil wir wissen, dass sie in der Lage sind, die notwendigen Investitionsbedarfe in die Bildungsinfrastruktur aufzuzeigen. Sie sind außerdem in der Lage, die Mittel gerecht in ihren Regionen zu verteilen. Die kommunale Familie hat schon mehrmals unter Beweis gestellt, dass sie Investitionen in die Bildungsinfrastruktur auch im größeren Stil administrieren kann. Meine Damen und Herren! Wir lehnen den Antrag ab, weil er unkonkret und entbehrlich ist. Aber wir nehmen ihn zum Anlass, erneut zu betonen: Bildung ist die Investition, die nie veraltet. Sie stärkt Demokratie, sie schafft Aufstiegschancen und sie hält Sachsen zukunftsfähig. Dafür kämpfen wir nicht nur mit Schlagworten, sondern mit einer klaren Politik – verlässlich, nachhaltig und gerecht. Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsminister Conrad Clemens –
Jan-Oliver Zwerg AfD
Bla, bla, bla!) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die SPD-Fraktion Herr Kollege Eisenblätter. In der Reihenfolge spricht nun für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Kollegin Melcher. Bitte.
Christin Melcher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel des AfD-Antrags klingt zunächst ziemlich flott: „Zünden Sie den Turbo, Herr Clemens!“ Doch wer genau hinsieht, erkennt: Unter dem Schein von Handlungswillen verbirgt sich in Wahrheit ein Sammelsurium aus Plattitüden, Problemumrissen und populistischen Schuldzuweisungen, ohne Substanz, ohne Lösungen, ohne Verantwortung. Ja, unsere Bildungsinfrastruktur braucht dringend Investitionen. Das ist hier, glaube ich, unstrittig. Und ja, es gibt auch einen massiven Rückstand, über 68 Milliarden Euro allein im Bereich der Schulinfrastruktur bundesweit. Auch in Sachsen stehen viele Kommunen mit dem Rücken zur Wand, wenn es um die Sanierung, den Neubau oder auch den Ausbau des Ganztags geht. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der AfD tut so, als sei das alles erst jetzt passiert und als könne man all diese Probleme mit einem Schlag durch ein paar pauschale Forderungen für Bürokratieabbau einfach lösen. Genau das ist typisch AfD: Symptome beschreiben und dann mit einem Schulterzucken in die Sackgasse marschieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es braucht – erstens – keinen Investitionsplan. Was es braucht, sind hochwertige, standardisierte Bedarfsplanungen. Der Sächsische Rechnungshof hat erst kürzlich klargemacht: Viele Projekte scheitern nicht am fehlenden Willen, sondern an schlechter Umsetzungsplanung. Wer DIN-Standards, Energieeffizienz und Raumbedarfe nicht von Anfang an sauber analysiert, produziert eben teure Fehlentscheidungen, und das können wir uns schlicht nicht leisten. Zweitens. Der Antrag ignoriert vollständig die langfristige Perspektive. Es geht eben nicht nur um Beton und Zahlen. 80 % der Lebenszykluskosten einer Schule entstehen erst nach dem Bau, für Betrieb, Energie, Instandhaltung. Wer hier nicht mit Energiemanagement, Flächenoptimierung und digitaler Ausstattung mitdenkt, handelt aus unserer Sicht fahrlässig, und das ist mit uns nicht machbar. Auch der Ruf nach Bürokratieabbau wirkt eher wie ein billiger Reflex als ein durchdachter Vorschlag. Einheitliche Richtlinien, Raumprogramme und digitale Planungsinstrumente sind doch kein Hindernis. Nein, sie sind der Weg für mehr Effizienz. Dann kommt natürlich noch die entscheidende Frage zum Thema Geld. Woher soll das Geld denn kommen? Die AfD schweigt dazu. Sie wertet alle Bundesprogramme wie das Startchancen-Programm und den Digitalpakt pauschal ab. Über die Bundesmittel, die gerade unseren Kommunen Luft verschaffen sollen, schweigt sie in ihrem Antrag vortrefflich. Das ist aus unserer Sicht nicht nur widersprüchlich. Nein, das ist auch verantwortungslos. Dabei gibt es jetzt doch endlich eine echte Chance. Im Juli hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen beschlossen: 100 Milliarden Euro Sondervermögen ausdrücklich auch für das Thema Bildungsinfrastruktur. Auch Sachsen wird davon in erheblichem Maße profitieren. Das ist aus unserer Sicht ein echter Fortschritt. Genau hierin liegt die Verantwortung, diese Mittel klug, transparent, nachhaltig und bedarfsgerecht zu nutzen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Wir BÜNDNISGRÜNEN sagen klar: Investitionen mit Fokus auf Klimaneutralität, Barrierefreiheit und digitale Ausstattung, Raumkonzepte, die mehrfach und sektorenübergreifend genutzt werden können und so langfristig Kosten sparen, und echte Qualitätsstandards statt noch mehr Zahlenkolonnen auf Papier, wie Sie es fordern. Die AfD will den Turbo, doch in Wahrheit tritt sie auf der Stelle. Sie liefert eben keine Konzepte, sondern politische Schaufensteranträge, und stellt sich dann ans Mikro, um Verantwortung abzugeben und von anderen einzufordern. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir BÜNDNISGRÜNEN stehen für eine Bildungsinfrastruktur, die den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsen ist, für Lösungen und nicht für Parolen, für Qualität und nicht für Populismus. Wir werden diesen Antrag ablehnen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Staatsminister Conrad Clemens) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die BÜNDNISGRÜNEN sprach Frau Kollegin Melcher. Es folgt für die Fraktion Die Linke Frau Neuhaus-Wartenberg. Bitte.
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Eine Alliteration macht noch keinen guten Titel: „Bau, Bytes und Bewegung – Zünden Sie den Turbo, Herr Clemens!“ Die Vermutung liegt nahe, dass hier zu viel Minecraft gespielt wurde. Es stellt sich die Frage: In welchem Modus befindet sich die AfD? Nicht nur der Titel, sondern auch der Antragstext lassen auf nicht mehr als den Kreativmodus schließen. Es wird mal was ausprobiert, ohne die aktuelle Situation an den sächsischen Schulen und den Zustand der Gebäude überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Wir sind in Sachsen im Überlebensmodus. Der bauliche Zustand der sächsischen Schulen ist an Stellen fatal und wir können jetzt keine langfristigen Pläne mehr machen. Wir brauchen jetzt Lösungen. Dafür müssen wir uns um unsere Ressourcen kümmern und die müssen ganz klar – wie Christin Melcher soeben sagte – auch aus dem Sondervermögen des Bundes kommen. Zudem finden wir, dass Investitionen in die Bildungsinfrastruktur auch kreditfinanziert sein könnten. Auch der Landesschülerrat erklärte letzte Woche in seinem Forderungspapier – ich zitiere –: „Eine gute, moderne schulische Infrastruktur ist die Grundlage für gelingenden Unterricht und ein gerechtes Bildungssystem. Bröckelnder Putz, langsames Internet, Lehrkräftemangel und lange Schulwege dürfen nicht die Norm bleiben. Dabei muss das Land die Verantwortung übernehmen, die Kommunen finanziell stärker zu unterstützen, damit diese ihren Pflichtaufgaben nachkommen können. Ein Fokus muss dabei auf Schulbau liegen.“ Ein Bit ist die kleinste Datenmenge. (Zuruf AfD: Aha!) Wie damit der Turbo gezündet werden soll, weiß ich nicht. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir reden hier also nicht von Bytes. Wir brauchen mindestens Gigabytes, was den Schulbau in Sachsen angeht. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Zuruf AfD) Abschließend möchte ich sagen, dass wir gesellschaftlich im Hardcore-Modus angekommen sind und wir wissen, gegen welche Monster wir kämpfen. Wir wissen als Linke auch, dass wir, um den Enderdrachen zu besiegen, Bildung brauchen. Dafür braucht es Orte, an denen sich junge Menschen wohlfühlen. Die AfD wäre am besten im Zuschauermodus aufgehoben: einfach durch die Welt fliegen, weder bauen noch zerstören und unsichtbar für alle anderen. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Holger Gasse, CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Frau NeuhausWartenberg sprach für die Fraktion Die Linke. Jetzt hätte der fraktionslose Abgeordnete die Möglichkeit, das Wort zu ergreifen. – Er möchte nicht. Gibt es in der zweiten Runde Redebedarf? – Ich sehe Herrn Kuhnert von der AfD-Fraktion. Damit eröffne ich die zweite Rederunde. Herr Kuhnert, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Roberto Kuhnert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Reaktion auf meinen Eingangsbeitrag war recht interessant. Interessant oder weniger interessant sind neben sachlicher Beurteilung und sachlicher Kritik, mit der wir alle miteinander nur besser werden können – und vielleicht irgendwann sogar bei dem, was wir gemeinsam erreichen wollen, Konsens finden –, diese ideologisierten Beiträge. Herr Gasse hat in seinem Redebeitrag auch davon gesprochen. Er hat auch ein wenig in Richtung der Ganztagsangebote erwähnt, dass es ein Bundesland weit oben im Norden gibt, mit nur 45 % der üblichen Deckung. Habe ich Sie jetzt falsch verstanden? (Holger Gasse, CDU: Ja!) – Gut, das mag sein. Dann bringe ich das auf den Punkt, was ich sagen wollte. Die meisten von uns sind auch kommunalpolitisch aktiv. Als Stadtrat eines kleinen beschaulichen Städtchens, Bad Muskau konkret, hatten wir das Problem, dass das Ganztagsangebot von der Stadt finanziell nicht mehr gedeckt werden kann. Der Bürgermeister hat sich an uns gewandt und gesagt, dass es nicht mehr zu leisten ist. Von den bisher zur Verfügung stehenden 8 000 Euro wären nur noch maximal 4 000 Euro verfügbar. Er sei am Ende seiner Möglichkeiten, mehr gehe nicht. Er hat die Frage oder die Aufforderung in den Raum gestellt, wenn es jemanden gäbe, der spenden würde, jemand also als Sponsor auftreten möchte, könne er das gerne tun. Das haben wir danach kurzerhand getan. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Ah, ja!) Wir hatten einen Unternehmer in der Ortschaft Bad Muskau entsprechend angesprochen, der bereit war, 50 % dieser Unterdeckung bereitzustellen, damit es für die Kinder in der Grundschule ein Ganztagsangebot geben kann. (Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Weiterhin hat er einen mit ihm befreundeten guten Bekannten angesprochen, ob er die Hälfte dazugeben würde. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Herr Kuhnert, möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?
Roberto Kuhnert AfD
Ich möchte das erst einmal zu Ende erzählen. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Dann bitte schön.
Roberto Kuhnert AfD
Danach gern. – Nachdem das bekannt wurde, brach hier ein regelrechter Medienhype los. Auch eine Kollegin, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Ja, klar!) ist völlig außer sich und ruft – (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Ich bin überhaupt nicht außer mir gewesen!) – Lassen Sie mich das doch zu Ende erzählen. Sie können es dann anders darstellen. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) – eine Kollegin aus dem Stadtrat der Linksfraktion an, sie möge doch diese Spende bitte nicht annehmen, weil sie von dem Herrn Chrupalla kam. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Es hat niemand angerufen! Ich hatte es der Presse mitgeteilt! Es ist nicht nötig, diese Information!) – Ich habe hier auch meine Informationen. Diese alte, gestandene Dame aus der Linksfraktion, mittlerweile über 80 Jahre alt, hat Charakter, und sie hat ihre Meinung. Damit können wir alle miteinander sehr gut umgehen. Diese Dame hat gesagt: Um Gottes willen, das ist Geld für die Kinder, und das nehmen wir an. An der Stelle muss ich ganz ehrlich sagen: Diese ideologischen Spielchen, die von Ihnen, von den GRÜNEN usw. – – (Zurufe Rico Gebhardt, Die Linke, und Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) – Herr Gebhardt: „hätte“. Ganz einfach: Für die Kinder hätten die Frau Neuhaus und die Frau Wartenberg – – (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Frau Neuhaus-Wartenberg, bitte! Das ist ein Doppelname!) – jeweils 2 000 Euro gespendet. Wissen Sie was? Wir hätten – – Ach so, also, hätte die Frau Neuhaus-Wartenberg – – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Bitte keine Zwiegespräche. Nutzen Sie die Möglichkeiten.
Roberto Kuhnert AfD
Also, hätte Frau Neuhaus-Wartenberg 4 000 Euro für die Kinder in der Schule in Bad Muskau gespendet, wir hätten Beifall gegeben. Das dazu. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wer nicht? – Zurufe Rico Gebhardt, Die Linke, und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke – Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) – Wir hätten uns gefreut, hätten gesagt: Super, toll. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Möchten Sie jetzt eine Zwischenfrage zulassen?
Roberto Kuhnert AfD
Ja, jetzt bitte gern. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Bitte schön, Frau Kollegin Melcher.
Christin Melcher GRÜNE
Ich möchte wissen, unter welchem Ihrer Punkte im Antrag das Ganztagsangebot abgesichert wird?
Roberto Kuhnert AfD
Ich habe das hier eingeflochten, weil ich das für meine zweite Rederunde für geeignet hielt.
Christin Melcher GRÜNE
In Ihrem Antrag gibt es keine Ausführungen zum Ganztagsangebot.
Roberto Kuhnert AfD
Das ist doch Nebensache. Ich habe hier Rederecht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie sollten zum Antrag reden!) – Herr Lippmann, hören Sie einfach zu. Es wird immer spannender. Ich komme wieder zum Antrag. (Zurufe Lars Wurzler, BSW, und BÜNDNISGRÜNE) – Herr Wurzler, Herr Lippmann! Herr Wurzler, Sie hatten zu Recht kritisiert, dass es hier kein konkretes Datum bezüglich dessen gebe, was wir hier fordern. Das will ich jetzt nachholen und sage: Herr Staatsminister, legen Sie bitte einen nach Prioritäten abgestimmten Investitionsplan zur Bildungsinfrastruktur bis zum 21. März 2026 vor. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und werbe durchaus für die Zustimmung, von mir aus auch in Einzelpunkten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Überraschung!) Besten Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die einbringende Fraktion sprach Herr Abg. Kuhnert. Gibt es weiteren Redebedarf? – Ja, den gibt es. Frau Abg. Neuhaus-Wartenberg, bitte schön, Sie haben das Wort.
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Ich müsste zunächst vielleicht einmal klären, ob erst Frau Neuhaus und dann Frau Wartenberg spricht oder ob ich es in einem Beitrag mache. (Jörg Urban, AfD: Sie können zweimal sprechen!) Also, ich möchte gern darauf reagieren, weil das hier im Raum steht. Ich glaube auch, dass einige Abgeordnete nicht wissen, was sich tatsächlich zugetragen hat. Deshalb möchte ich gern auf Ihren Redebeitrag reagieren. Ich bin von der Presse gefragt worden, wie ich es finde, dass ein guter Bekannter, Tino Chrupalla, Geld für die Ganztagsangebote in einer Grundschule in Bad Muskau spendet. Daraufhin habe ich Folgendes gesagt: Ich finde, für die Ganztagsangebote im Freistaat Sachsen ist das Kultusministerium zuständig, das abzusichern. Das ist Punkt 1. Darüber sollte Einigkeit im Hohen Hause bestehen. (Heiko Gumprecht, AfD: Richtig!) Zweitens habe ich gesagt: Wenn Einzelpersonen, die auch noch Politiker/-innen sind, sich in die Bildungspolitik einmischen, finde ich das schwierig und im Fall von Tino Chrupalla besonders schwierig, weil ich finde, dass es richtig ist, zu sagen, dass die AfD Demokratiefeinde sind. – Punkt. (Beifall Die Linke und SPD – Oh-Rufe AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Gibt es weiteren Redebedarf? – Diesen kann ich nicht erkennen. Dann erteile ich für die Staatsregierung Herrn Staatsminister Clemens das Wort; bitte schön.
Conrad Clemens
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Gestern gab es das Ergebnis für den Bildungsmonitor, und der Freistaat Sachsen liegt zum 20. Mal auf Platz 1. Deshalb gleich zu Beginn ein Dank an die Lehrerinnen und Lehrer, an die Schulleitungen, an die Assistenzkräfte, an die fleißigen Schülerinnen und Schüler und auch an die Eltern, die mithelfen. Das ist ihr 1. Platz. Wir können stolz sein auf die sächsische Schule, darauf dass sie auch im Vergleich zu anderen Bundesländern so gut dasteht. (Beifall CDU und Staatsministerin Petra Köpping) Dennoch haben auch wir Herausforderungen. Die Unterrichtsversorgung ist sicherlich die größte in Sachsen, aber auch die finanziellen Restriktionen, die hier schon angesprochen wurden, die demografische Situation, die Integration, bei der wir noch Aufgaben haben, die Schulentwicklung, bei der es auch in Sachsen Potenzial gibt, und natürlich auch die Bildungsinfrastruktur. Wir sehen, dass wir einen Sanierungsstau in den Landkreisen haben, aber auch in den großen Städten, dass wir bauliche Mängel haben und dass wir auch in unsere Bildungsinfrastruktur weiter investieren müssen. Es gibt also viel zu tun, aber es wird auch viel getan im Bildungsbereich. Wir als Kulturministerium haben gleich zu Beginn mit dem Maßnahmenpaket Entscheidungen vorgeschlagen und umgesetzt. Wir konnten damit für mehr Unterricht an den Schulen sorgen und konnten mit den Abordnungen eine bessere Verteilung von Lehrkräften, insbesondere an die Oberschulen, erreichen. In der Haushaltslage, in der wir uns befanden, haben vier Fraktionen in diesem Saal – CDU, SPD, Linkspartei und GRÜNE – auch das eine oder andere Feuer löschen können. Wir haben bei den Assistenzkräften, bei den Inklusionsassistenten ausgeholfen. Wir haben bei den Familienschulzentren geholfen. Es wird hier also auch viel erreicht und viel getan. Wir haben auch über das Thema Mediennutzung diskutiert, auf einem Handygipfel. Wir haben ein Handyverbot auf den Weg gebracht. Und wir sind auch beim Thema Bildungsinfrastruktur nicht untätig. Es sind Mittel in Höhe von zweimal 50 Millionen Euro in diesem Haushalt eingestellt. Das sind Abfinanzierungen. Es wird weiterhin an sächsischer Schule gebaut. Wir haben weitere Finanzierungsquellen in Aussicht. Der Digitalpakt ist angesprochen worden, mit dem wir zum Jahreswechsel rechnen, sodass wir auch weiterhin in digitale Endgeräte und schnelles Internet an unseren Schulen investieren können. Wir haben das Startchancen-Programm auf den Weg gebracht, mit dem schon jetzt 200 Grund- und Oberschulen in Personal und bauliche Maßnahmen investieren können. Wir haben das von Holger Gasse angesprochene Kitaprogramm, das es uns ermöglicht, in den nächsten vier Jahren in die frühkindliche Bildung zu investieren. Ferner gibt es das Sondervermögen. Hierzu habe ich eine klare Meinung. Wenn wir ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro aufnehmen und ehrlich sind, dann müssen wir sagen: Es ist kein Sondervermögen, sondern es sind Schulden, die hier aufgenommen werden. Diese Schulden werden von unseren Jüngsten zurückgezahlt werden müssen. Deswegen finde ich es nur recht und billig, dass wir neben den notwendigen Brückenbauten sowie den Schienen- und Straßenwegen etc. auch in die Infrastruktur für die Jüngsten investieren: in die Kitas und in die Schulen. Dafür gehört auch ein Teil dieses Sondervermögens investiert. Lassen Sie mich zum Schluss noch sagen: Ich verstehe Ihren Aufruf. Als Kultusminister kann man sich regelmäßig Vorschläge anhören und bekommt auch kritische Vorschläge. Dass ich den Turbo zünden soll, das ist ein neuer kritischer Vorschlag, den ich gern annehme. Wir haben viel erreicht und viel getan. Es kommt auch noch mehr. Freuen Sie sich darauf. Vielen Dank. (Beifall CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Clemens. Es besteht die Möglichkeit für das Schlusswort. – Kein Schlusswort. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde punktweise Abstimmung der Punkte I und II beantragt. Oder wie möchten Sie es haben? (Lars Wurzler, BSW: I und II!) Über die Punkte I und II getrennt abstimmen? – Dann wollen Sie unter Punkt II über die drei Punkte einzeln abstimmen? (Zuruf BSW) – Dann machen wir das so. Ich stelle die Drucksache 8/3903 zur Abstimmung. Es ist punktweise Abstimmung gewünscht. Wir stimmen zuerst über Punkt I ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Bei mehr Stimmen dagegen und wenigen Dafür-Stimmen wurde der Punkt I abgelehnt. Wir kommen zum Punkt II.1. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um jetzt um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmen dafür, wenigen Enthaltungen, aber mehr Stimmen dagegen wurde der Punkt II.1 abgelehnt. Wir kommen zum Punkt II.2. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen Tagesordnungspunkt Berichterstattung zu den in der Gohrischer Drucksache 8/3985, Die Fraktionen können in folgender Reihenfolge Stellung nehmen: BSW, CDU, AfD, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, der fraktionslose Abgeordnete und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der einbringenden BSW-Fraktion das Wort. Es spricht der Abg. Hentschel-Thöricht; bitte schön.
Jens Hentschel-Thöricht BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Brandkatastrophe in der Gohrischen Heide im Sommer war nicht einfach nur ein Waldbrand; es könnte eine der schwersten Naturkatastrophen in der Geschichte des Freistaates gewesen sein. Wir haben erlebt, welche Schäden Waldbrände verursachen können. Fast die gesamte Gohrische Heide wurde vernichtet. Nach Schätzung des Landratsamtes sind insgesamt 2 400 Hektar verbrannt. Mehr als 700 Einsatzkräfte von Feuerwehr, Technischem Hilfswerk, Bundeswehr und Polizei kämpften mit Hubschraubern, mit Wasserwerfern etc. gegen die Flammen. Ausgehend von einem ehemaligen Truppenübungsplatz mit alter Munition im Boden eskalierte die Lage rasend schnell. In kürzester Zeit verzehnfachte sich die Brandfläche. Dieses Ereignis hat uns vor Augen geführt, wie verwundbar unser Land gegenüber den Folgen des Klimawandels ist. (Zuruf Sebastian Wippel, AfD) Es war ein Weckruf, den wir nicht ignorieren dürfen. Diese Katastrophe war jedoch kein unvorhersehbares Schicksal. Die Wissenschaft warnt uns seit Jahren genau vor solchen Szenarien. Trotzdem wurden die Haushaltsmittel für den Schutz unserer Bürger gekürzt. Es hat sich in der Krise schnell gezeigt, dass die Schutzstrukturen doch nicht dafür, aber mehr Stimmen dagegen wurde auch dieser Punkt abgelehnt. Wir kommen zum letzten Punkt, dem Punkt II.3. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Gleiches Bild: Bei Stimmen dafür, aber mehr Stimmen dagegen und einer Enthaltung wurde auch der Punkt II.3 abgelehnt. Der Antrag der AfD Fraktion wurde nach punktweiser Abstimmung abgelehnt, und damit wurde die Drucksache 8/3903 nicht beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Ich eröffne den Folgen der Brandkatastrophe Heide 2025 Antrag der Fraktion BSW optimal vorbereitet waren. Insbesondere bei der Logistik, der Verpflegung und der Treibstoffversorgung gab es offenbar erhebliche Probleme – und das, obwohl wir alle wissen bzw. wissen könnten, dass mit dem zunehmenden Klimarisiko eher mehr Ressourcen nötig werden und nicht weniger. Symbolpolitik hilft jetzt aber nicht weiter. Wir brauchen eine lückenlose Aufklärung dieser Katastrophe. Aus genau diesem Grund haben wir als BSW-Fraktion heute diesen Antrag auf die Tagesordnung gesetzt. Unser Antrag verfolgt ein klares Ziel: Wir brauchen eine systematische, eine lückenlose und eine vollständige Aufarbeitung der Ereignisse. Nur so können wir die wahren und gesamten Folgen dieser Katastrophe ermessen und verstehen. Auf der Grundlage eines solchen umfassenden Verstehens können wir die richtigen, weitsichtigen Schlüsse für die Zukunft ziehen: für die Zukunft unseres Freistaates, für die Sicherheit unserer Bevölkerung und für den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Vor diesem Hintergrund fordern wir, dass die Staatsregierung dem Sächsischen Landtag bis zum 1. November 2025 einen detaillierten Bericht zu den Folgen der genannten Brandkatastrophe vorlegt. Dieser Bericht soll insbesondere die folgenden vier Punkte abdecken: Erstens. Eine vollständige Bestandsaufnahme aller Schäden muss erfolgen. Wir müssen genau wissen, was beschädigt wurde und bei wem. Das gesamte Ausmaß der Zerstörung muss lückenlos erfasst werden. Das ist die unabdingbare Basis für jede weitere politische Entscheidung. Ohne eine detaillierte Schadensbilanz handeln wir blind. Zweitens. Die vollständige Erfassung der Kosten und Aufwendungen, und zwar auf allen Ebenen: in den Kommunen, im Land und im Bund. Diese Katastrophe hat alle Ebenen unseres Gemeinwesens getroffen und enorme finanzielle Lasten verursacht: Evakuierung, Notunterkünfte, psychosoziale Notfallbetreuung, Aufräumarbeiten, Ersatz für zerstörte Ausrüstung – all das kostet Geld. Wir müssen genau wissen, welche Kosten entstanden sind und wer sie trägt. Nur dann können Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen zielgenau geplant und die Lasten fair verteilt werden. Die Kommunen dürfen mit diesen Kosten nicht alleingelassen werden. Wir brauchen Klarheit darüber, wer welche Aufwendungen schultern muss. Das geht uns alle an. Drittens. Eine ehrliche Evaluation der Hilfsmaßnahmen und des gesamten Krisenmanagements. Was hat gut funktioniert? Was kann besser laufen? Wir müssen aus den Erfahrungen der Betroffenen und der Helfer lernen, um unsere Handlungsfähigkeit bei künftigen Ereignissen, die leider zu erwarten sind, entscheidend zu verbessern. Es geht um nichts Geringeres als darum, beim nächsten Mal, wenn uns das Schicksal wieder herausfordert, noch besser vorbereitet zu sein. Eine Katastrophe dieses Ausmaßes darf nicht unverarbeitet bleiben. Wir müssen genau hinschauen, wo unser System versagt oder gestottert hat. Viertens. Wir müssen Lehren für den zukünftigen Brandund Katastrophenschutz ziehen. Brauchen wir mehr Löschfahrzeuge? Die in den existierenden Konzepten benannten Fahrzeuge sollen endlich angeschafft werden. Ferner geht es um bessere Ausrüstung, um mehr Personal und um andere Konzepte der Waldbrandbekämpfung, zum Beispiel angepasste Strategien auf ehemaligen Truppenübungsplätzen mit Munitionsbelastung. Daneben geht es um engere Kooperationen mit dem Bund oder mit den Nachbarländern. Welche präventiven Maßnahmen können solche Katastrophen von vornherein weniger wahrscheinlich machen? Dieser Bericht, den wir fordern, ist die Grundlage für einen breiten gesellschaftlichen und parlamentarischen Dialog über die zentrale Frage: Wie machen wir Sachsen krisenfester? Unser Antrag fordert deshalb eine umfassende und systematische Berichterstattung durch die Staatsregierung. Lassen Sie mich an dieser Stelle aber auch sagen: Es geht bei unserem Anliegen nicht um Schuldzuweisungen oder darum, im Nachhinein Sündenböcke zu suchen. Im Gegenteil: Wir haben allergrößten Respekt vor der Leistung der Helfer vor Ort, der Einsatzkräfte und auch der Mitarbeiter in den Behörden. Was sie geleistet haben, verdient unseren tiefen Dank. (Beifall BSW) Unsere Aufgabe als Parlamentarier ist es jetzt, unserer Verantwortung gerecht zu werden und gemeinsam sicherzustellen, dass die betroffenen Bürger die Unterstützung bekommen, die sie so dringend brauchen, und dass unsere Kommunen mit den finanziellen Lasten nicht alleingelassen werden, damit unsere Einsatzkräfte in Zukunft unter den bestmöglichen Bedingungen ihrer lebenswichtigen Arbeit nachgehen können. Unser Antrag ist deshalb vor allem ein Angebot: ein Angebot zur Zusammenarbeit über Fraktionsgrenzen hinweg. Wir laden ausdrücklich alle Fraktionen in diesem Haus ein, sich an diesem wichtigen Prozess der Aufarbeitung zu beteiligen. Lassen Sie uns gemeinsam nach bestmöglichen Antworten suchen, denn nur gemeinsam, nur mit gebündelten Kräften und im Schulterschluss können wir wirklich erreichen, dass der Freistaat Sachsen bestmöglich auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet ist. Vielen Dank. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Herr Kollege Hentschel-Thöricht sprach für die einbringende BSWFraktion. Für die CDU-Fraktion folgt Frau Kollegin Nicolaus. Bitte sehr.
Kerstin Nicolaus CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, der Antrag thematisiert eine Katastrophe, das kann man unumwunden sagen. Das war eine sehr schwierige Situation vor Ort, für den Landkreis und für alle, die betroffen waren. Aber ich möchte zuvorderst meinen Dank an alle Helferinnen und Helfer richten, an diejenigen, die mitgeholfen haben – ehrenamtlich und hauptamtlich – diese Katastrophe zu bezwingen. (Beifall CDU und vereinzelt AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE – Beifall Staatsregierung) Das alles war eben nicht selbstverständlich. Die Löschzüge, die wir in der Vergangenheit angeschafft haben, waren im Einsatz, aber auch viele andere Fahrzeuge aus der ganzen Region, aus dem ganzen Freistaat Sachsen. Auch die Bauern haben mitgeholfen – das möchte ich einmal in den Vordergrund stellen; das ist nicht selbstverständlich. (Beifall CDU und vereinzelt SPD – Beifall Staatsregierung) Diese Bauern haben nämlich ihre Arbeit liegen gelassen und haben dort beispielsweise Wasser zugefahren. Aber es geht auch darum, dass die Waldbewirtschaftung damit natürlich ins Hintertreffen geraten ist. Es handelt sich um ein munitionsverseuchtes Terrain, auch das darf nicht unerwähnt bleiben. Ich denke, auch Georg-Ludwig von Breitenbuch wird jetzt den Gedanken haben: Wie geht es jetzt weiter? Es ist am Ende gar nicht so einfach, das alles zu stemmen. Ja, ich habe mich schon etwas darüber gewundert – das will ich an dieser Stelle sagen –, dass dieser Antrag vom BSW kam. Der Minister hatte in der letzten Innenausschusssitzung ja noch einmal dargestellt, dass er am 2. Oktober 2025 allumfassend darüber berichten wird. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) Wenn er das ankündigt, dann wird er es auch tun. Damals war es dem Innenminister noch nicht möglich, allumfassend zu berichten, weil noch nicht alle Zahlen auf dem Tisch lagen. Wir haben auch ein Gespräch mit dem Landrat und mit dem Kreisbrandmeister geführt; dieser hat das noch einmal bestätigt und gesagt: Wir können momentan noch nicht alles berichten, was zu berichten ist. Deswegen bin ich wirklich etwas traurig darüber, dass wir jetzt diesen Antrag vorliegen haben, wonach bis zum 1. November berichtet werden soll – wo wir doch am 2. Oktober vom Minister den Bericht erhalten werden. Das ist, denke ich, kein so toller Umgang miteinander, hier im Hohen Haus – das will ich noch einmal betonen. Das hat nichts damit zu tun, dass wir unterschiedlichen Fraktionen angehören, aber es hat damit zu tun, ob wir mit Anstand und Achtung miteinander umgehen. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Ich möchte den Fokus noch einmal darauf richten, was wir in der Vergangenheit schon investiert haben. Ich hatte es angesprochen: Die drei Löschzüge, die der Freistaat angeschafft hat, waren im Einsatz, und das war auch gut so. Viele andere, neu angeschaffte Löschfahrzeuge waren dort ebenfalls mit im Einsatz, und auch das war gut so. Wir werden weiter investieren, gemeinsam mit der kommunalen Ebene, weil es ja auch ein Hauptanliegen und eine Pflichtaufgabe der Kommunen ist, den Brandschutz zu gewährleisten. Natürlich, bei einer Katastrophe sieht es wieder anders aus. Ich bin der Meinung, dass man im Lagezentrum einen guten Job gemacht hat. Auch das ist nicht selbstverständlich. Eines muss klar sein: Es gibt keine Blaupause für eine solche Lage. Jede Lage ist anders, jede Katastrophe ist anders. In der Sächsischen Schweiz hatten wir nicht die Verhältnisse wie in der Gohrischheide. Dort war Leben bedroht, Menschen mussten evakuiert werden. Aber das alles ist reibungslos gelaufen. Dass es dabei ein paar Reibungsverluste gibt, muss man, glaube ich, jedem zugestehen – weil es eben keine Blaupause gibt, um sich auf den nächsten Brand vorzubereiten und im Detail zu planen, wie es dort ablaufen kann. Das wird nicht passieren. Wir müssen gut vorbereitet sein, wir müssen technisch ausgerüstet sein. Die Leute müssen gut ausgebildet sein. Das sind sie hier im Freistaat Sachsen; auch das ist nicht selbstverständlich. Vieles ist da im Ehrenamt passiert. Da kann man nur sagen: Hut ab! Ich will noch etwas zu dem Antrag sagen, den wir ablehnen werden. Erkenntnisse aus der Brandkatastrophe: Erst wird aufgelistet, was alles zugearbeitet werden soll, und daraus sollen gleich Erkenntnisse abgeleitet werden. Ich denke, das ist einfach nicht leistbar. Wir werden uns beraten, natürlich auch im Innenausschuss, mit dem Innenministerium, mit dem Innenminister, was daraus abgeleitet werden sollte oder könnte. Da wird auch das eine oder andere aufgearbeitet, was ich schon erwähnt habe – etwa, dass es Reibungsverluste gab. Aber im Großen und Ganzen können wir froh sein, dass das alles so gut ausgegangen ist. In diesem Sinne – ich hatte es an den Anfang gestellt – können wir dankbar sein, dass es so gelaufen ist und dass in dieser Katastrophenlage nicht schlimmere Dinge oder Verwerfungen eingetreten sind. Wir sollten nach vorn schauen und, wenn es geht, nicht solche Anträge stellen, die uns nicht weiterbringen, weil der Minister ohnehin am 2. Oktober entsprechend berichten wird. Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt SPD – Beifall Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die CDUFraktion sprach Frau Kollegin Nicolaus. Nun spricht Herr Kollege Hütter für die AfD-Fraktion. Bitte, Sie dürfen.
Carsten Hütter AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Kerstin, ich gebe Ihnen in sehr vielen Punkten recht. (Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch: Nicolaus!) Ich möchte auch einleiten mit der Aussage bzw. der Feststellung, dass hier sehr gute Arbeit geleistet worden ist und dass sehr viele Kräfte eingebunden waren. Viele haben auf ihren Jahresurlaub verzichtet. Auch der Einsatz der Bauern war vorbildlich. Vorbildlich war, dass der eine oder andere einfach auf Urlaub verzichtet hat und sich in dieser Katastrophensituation eingebracht hat. Das muss man einfach einmal erwähnen. Man muss ebenfalls erwähnen, dass auch der eine oder andere aus dem Sächsischen Landtag vor Ort war und unterstützt hat – der eine, sage ich einmal, mit Getränken, der andere mit Nahrungsmitteln; was eben möglich war. Das ist mir sehr deutlich und sehr positiv aufgefallen. Dafür auch in dieser Runde herzlichen Dank. Zum Antrag des BSW: Ich war auch am Anfang ein Stück weit überrascht – was wollen Sie damit erreichen? Aufgrund der Tatsache, dass wir im Innenausschuss – Herr Minister, Sie hatten angekündigt, dass Sie zu der Thematik berichten wollen –, darüber sprechen, und Sie dann letztendlich mit dem Antrag kommen. Die Fragen, die Sie aufführen, sind absolut nachvollziehbar. Das sind die Fragen, die wir uns alle stellen. Das sind wahrscheinlich auch die Fragen, die sich der Herr Minister stellt. Der Termin zum 1. November mit einer umfassenden Analyse aller Vorgänge ist sehr sportlich; denn wir haben natürlich auch Gespräche geführt; wir wissen auch, dass der eine oder andere sich wahrscheinlich nicht so schnell melden, nicht so schnell liefern kann. Nichtsdestotrotz hat sich unsere Fraktion nach längerer Beratung dazu entschlossen, Ihren Antrag zu unterstützen. Wie gesagt, meine Kritikpunkte zu dieser Thematik habe ich Ihnen transportiert. Wir werden das unterstützen, weil wir durchaus ein sehr hohes öffentliches Interesse erkennen. Die Möglichkeit, durch Ihren Antrag letztendlich diese Informationen öffentlich zu machen, ist natürlich eher gegeben, als wenn wir uns im Innenausschuss im kleinen Kreis – Herr Minister, das ist halt einfach so – über diese Thematik austauschen. Ende der Rede – wir unterstützen Ihren Antrag. Vielen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die AfDFraktion sprach Herr Abg. Hütter. Es folgt für die SPDFraktion Frau Kollegin Koch, bitte.
Sophie Koch SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Feuer – das wissen wir alle, seitdem wir Kinder sind – ist zerstörerisch, unberechenbar und gnadenlos. Wenn sich ein Brand ausbreitet, geht es binnen Minuten eben nicht mehr nur um Natur, sondern um Menschenleben, um Häuser, um Infrastruktur und – das haben wir gesehen – um den Schutz ganzer Regionen. Ich denke, wir alle haben noch die Bilder der Brände in der Sächsischen Schweiz vor Augen, und ich glaube, nicht nur ich habe den Atem angehalten, als die Nachricht des Brandes in der Gohrischen Heide bei uns ankam; denn die Brandbekämpfungsmaßnahmen vor Ort waren – das haben wir schon gehört – besonders erschwert durch die Munitionsbelastung in diesem Gebiet. Die Beräumung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Sachsen läuft zwar bereits seit Jahren, aber sie ist mühsam, kleinteilig und ebenso langwierig. Deshalb mussten die Einsatzkräfte vor Ort eben auch einen gewissen Sicherheitsabstand einhalten und konnten die Flammen nicht überall direkt bekämpfen. Dieser Umstand war – so hat man das Gefühl – bei einigen Meinungsmachern während der Dauer der Brandbekämpfung allerdings nicht bekannt oder es wurde schlichtweg ignoriert, wenn zum Beispiel nach mehr Einsatz vor Ort, mehr Einsatz von Robotern oder den neuen sächsischen Polizeihubschraubern gerufen wurde. Dieser Brand und die Brandbekämpfung haben gezeigt: Jede Lage ist anders, und sie muss genau analysiert werden, bevor gehandelt wird. Für mich steht die Sicherheit unserer Einsatzkräfte und unserer Helferinnen und Helfer an erster Stelle; denn Held und Heldin ist nicht, wer sich oder andere gefährdet, sondern wer mit Kompetenz und mit Ruhe seinen Job macht. So war es auch in der Gohrischen Heide. Dass dieser Brand innerhalb einiger Tage eingedämmt werden konnte, verdanken wir genau diesen Heldinnen und Helden, den hunderten Einsatzkräften, den Helfer/-innen vor Ort, der guten Zusammenarbeit aus Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bauern, Polizei, Bundeswehr und Menschen aus der Region. Wir verdanken es auch den Lehren, die wir aus der letzten großen Brandkatastrophe gezogen haben; denn – das können wir sagen – alles, was für den Einsatz vorhanden und geeignet war, war im Einsatz. Das zeigt, dass sich die Investitionen in den Waldbrandschutz der vergangenen Legislaturperiode gelohnt haben. Natürlich muss jetzt weiterhin die vollständige Umsetzung des Waldbrandschutzgesetzes im Fokus unserer Arbeit stehen, auch bei klammen Kassen. Dazu gehört die stetige Weiterentwicklung anhand neuer Erkenntnisse, die wir jetzt aus der Brandbekämpfung in der Gohrischen Heide ziehen können; denn sie ist nicht die einzige Region in Sachsen, die munitionsbelastet ist. Unsere Einheiten, der Nachwuchs, die Ausstattung unserer Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten sollten uns natürlich jeden Cent wert sein. Mit dem Sachsenfonds, den wir als SPD-Fraktion jahrelang gefordert haben, legen wir jetzt einen wichtigen Grundstein. Gemeinsam mit den Geldern aus den Bundesmitteln können wir die Landesfeuerwehren und die Katastrophenschutzschule in Nardt ausbauen. Wir können für eine gute Ausstattung mit entsprechenden Geräten sowie für eine gute Aus- und Fortbildung unserer Einsatzkräfte sorgen. Im Landkreis Meißen wurde während des Brandes für betroffene Kommunen Katastrophenalarm ausgelöst, sodass die eingeübten Hilfsstrukturen entsprechend dem Sächsischem BRKG gut arbeiten konnten. Auf den ersten Blick könnte man also sagen: Alle Strukturen haben funktioniert, und dort, wo es Nachbesserungen gibt, werden wir natürlich genau hinsehen. Aus dem Waldbrand der Sächsischen Schweiz haben wir gelernt – das werden wir auch dieses Mal. Der Innenausschuss des Sächsischen Landtags wird sich sehr detailliert mit dem Thema befassen – das haben wir heute bereits mehrfach gehört –, und zwar dann, wenn alle Informationen der beteiligten Stellen vorliegen. An dieser Stelle möchte ich auf eine Forderung im Antrag eingehen. Darin heißt es, dass man prüfen solle, ob es sich bei der Brandkatastrophe um eine außergewöhnliche Notsituation nach Artikel 95 Abs. 5 Satz 1 der Sächsischen Verfassung handelt. Es ist richtig, dass so eine Notlage durch den Landtag festgestellt werden muss. Aber dabei blutet mir schon ein bisschen das Herz – so als Fachsprecherin für Blaulicht und Rechtspolitik –, denn hier wird offensichtlich von einem Katastrophenalarm nach § 47 Abs. 6 des Sächsischen BRKG auf eine außergewöhnliche Notsituation der Sächsischen Verfassung geschlossen. So einfach ist das aber nicht. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Auch wenn Schäden durch Naturereignisse außergewöhnlich sein können und sie jetzt nicht der regelmäßigen Kontrolle des Staates unterliegen, frage ich mich, ob ich etwas verpasst habe. Ich sehe aktuell keine erhebliche Beeinträchtigung des Haushalts; der Finanzbedarf zur Bewältigung dieser Großschadensereignisse übersteigt aktuell nicht die Finanzkraft des Freistaats und macht daher auch keinen Notlagenkredit erforderlich. Denken wir an die Coronapandemie zurück: Von einem solchen Ausmaß sind wir zum Glück weit entfernt. Die Vertreter/-innen der SPD-Fraktion werden sich auf jeden Fall im Innenausschuss anhand des Berichts von Herrn Staatsminister Schuster ein ausführliches Bild davon machen, wie der Brand in der Gohrischen Heide verlaufen ist, welche Folgen und welche Nachbesserungsbedarfe wir daraus ziehen werden. Für abschließende Bewertungen, für Forderungen nach finanzverfassungsrechtlichen Sonderlösungen, ist es allerdings noch zu früh. Deshalb wird die SPD-Fraktion diesen Antrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die SPDFraktion sprach Frau Kollegin Koch und für die BÜNDNISGRÜNEN folgt Herr Abg. Lippmann, bitte.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Brand in der Gohrischheide hat uns allen mal wieder vor Augen geführt, welche massive Gefahr von Waldbränden ausgeht. Er hat gezeigt, dass jeder Waldbrand in seiner Bekämpfung aber auch höchst unterschiedlich ist. War es in der Sächsischen Schweiz vor allem die schwere Zugänglichkeit, war es in der Gohrischheide nunmehr die erhebliche Munitionsbelastung, die die Bekämpfung wesentlich erschwert hat. An dieser Stelle danke auch ich allen Feuerwehrkräften und ihren tatkräftigen Unterstützerinnen und Unterstützern, denen es am Ende gelungen ist, in einem gewaltigen Kraftakt diesen Brand zu löschen. Aus diesem Brand müssen wir natürlich die richtigen Schlüsse ziehen; denn Waldbrände sind längst kein Einzelphänomen mehr, und angesichts der Verschärfung des Klimawandels müssen wir auf die Zunahme solcher Brandereignisse auch in der Zukunft vorbereitet sein. Das bedeutet, dass wir uns längst nicht auf dem Erreichten ausruhen können. Als BÜNDNISGRÜNE haben wir deshalb nicht nur 2023 die Reform des BRKG gemeinsam mit CDU und SPD mit auf den Weg gebracht, die beim Thema der Bekämpfung von Großschadenslagen neue Wege gegangen ist. Auch bei der ursprünglich geplanten Kürzung im Haushalt haben wir nachgesteuert – übrigens genau bei dem Punkt, der auch schon angesprochen wurde, nämlich die Gelder für die Weiterbildung in der Waldbrandbekämpfung zu erhalten. Ich denke, spätestens nach diesem Ereignis sollte allen klar sein, dass es wichtig ist, auch dort die Aus- und Fortbildung fortzusetzen, und das ist gewährleistet. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und BSW) Natürlich, werte Kolleginnen und Kollegen, ist das längst nicht alles. Wir stehen weiter vor großen Herausforderungen, auch bei der Vorbereitung für zukünftige Waldbrandereignisse. Was da allerdings wenig hilft, ist dieser doch arg lieblos daherkommende BSW-Schaufensterantrag. Beginnen wir mal mit dem zweiten Punkt. Der Staatsregierung soll aufgegeben werden, einen Bericht über Schadensbilanz, Kosten, Unterstützungsmaßnahmen und Erkenntnisse vorzulegen. Das klingt im ersten Moment klug, ist im zweiten aber ziemlich überflüssig. Es ist schon ausgeführt worden. Ich weiß nicht, wo Sie in der letzten Innenausschusssitzung waren, als der Innenminister ausgeführt hat, dass der Bericht kommt und im nächsten Innenausschuss Thema wird. Nun bin ich unverdächtig, dem Innenminister alles zu glauben, was er sagt, (Heiterkeit BÜNDNISGRÜNE) aber in dem Punkt gehe ich fest davon aus, dass dieser Bericht nicht nur dem Innenausschuss vorgelegt wird, sondern darüber hinaus sicherlich auch veröffentlicht wird, wie es gute Tradition bei solchen Berichten im Freistaat Sachsen ist. Betrachten wir den Kontext der Forderung mit Blick auf den ersten Teil, wird es meines Erachtens auch putzig; denn ausgerechnet dieser Bericht soll dann die Grundlage für die Feststellung, die Sie schon heute treffen wollen, sein. Da wedelt wohl der Schwanz mit dem Hund. Das scheint dann doch auch schon alles zu sein, was Ihnen mit diesem Antrag eingefallen ist, und das zeigt, dass Sie kein ernsthaftes Interesse an der Aufarbeitung des Themas haben; denn erfahrungsgemäß kann man eine Bewertung eben erst nach Einschätzung der zugrundeliegenden Fakten treffen und nicht, bevor diese schon bekannt sind – womit wir beim ersten Punkt des Antrags sind, der außergewöhnlichen Notsituation, ein Rechtsbegriff, der sich an unserer Verfassung als Voraussetzung für die Aufnahme von der Schuldenbremse wiederfindet. Wenn wir uns zurückerinnern, wurde dieser Zustand bisher einmal festgestellt: im Rahmen einer weltweiten Pandemie, die alle Lebensbereiche massiv beeinträchtigt hat und Gerichte, Parlamente und Gesellschaft bis heute weiter beschäftigt. Dem BSW ist das ja durchaus bekannt. Der Waldbrand in der Gohrischheide war zweifelsohne verheerend. Die Natur ist um Jahrzehnte zurückgeworfen, ihre Vielfalt zerstört worden. Es wird lange dauern, bis sich Natur, Pflanzen und Tiere von diesem Schlag erholen. Darüber hinaus zeigt dieses Brandereignis definitiv, dass uns die Folgen fehlenden Klimaschutzes mit voller Wucht treffen. (Oh-Rufe AfD) Aber ein regional begrenztes Ereignis, das weder die Haushaltslage des Freistaates Sachsen übermäßig gefährdet noch von staatlicher Seite steuerbar war – und genau das sind die Voraussetzungen für eine Feststellung –, kann keine Grundlage für die Feststellung einer Notlage sein. Würden Ihre Rechtsexpertinnen einmal in die Verfassung schauen, würden Sie sehen, dass die Notlage genau an diese Voraussetzungen gekoppelt ist – und nicht an Ihre rege Phantasie. Werte Kolleginnen und Kollegen! Es scheint mittlerweile so, dass man im BSW würfelt, wofür man die Schuldenbremse alles aufheben kann. Jetzt muss es sicherlich ein verheerender Waldbrand sein, morgen vielleicht schon Ihr kaputtes Dach. Für einen derartigen Verfassungsvoodoo stehen wir GRÜNE allerdings definitiv nicht zur Verfügung. Der Antrag ist im ersten Punkt schädlich und unnütz, im zweiten überflüssig; daher werden wir ihn ablehnen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die Fraktion Die Linke Kollege Gebhardt, bitte schön.
Rico Gebhardt Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Waldbrand, der im Juli in der Gohrischheide wütete, hatte verheerende Ausmaße. Erst nach rund zwei Wochen war das Großfeuer unter Kontrolle. Erschwerend kam hinzu, dass Teile des Bodens stark munitionsbelastet sind. Der Brand erstreckte sich auch auf Teile eines ehemaligen Truppenübungsplatzes. Insgesamt war und ist eine Fläche von 2 400 Hektar betroffen. Mehr als drei Viertel der Gohrischheide, die zum großen Teil ein Naturschutzgebiet ist, sind damit betroffen. Ein Revierförster nannte den Schaden an der Natur „apokalyptisch“. Wer vor Ort war oder wenigstens die Bilder kennt, wird diesen Eindruck nachvollziehen können. In der Gohrischheide hatte es bereits 2022 und 2023 gebrannt. Nun aber erlebten wir – und vor allen Dingen die Menschen in der Region – einen der größten Waldbrände im letzten Jahrzehnt in Sachsen. Unser ausdrücklicher Dank für den unermüdlichen Einsatz zur Brandbekämpfung gilt den Hunderten von Lösch- und Unterstützungskräften, die vor Ort waren und sich dabei hohen Risiken ausgesetzt haben. Ich betone diese Dankbarkeit umso mehr, da ein Dank im vorliegenden Antrag bedauerlicherweise nicht vorkommt. Wenn ich nun auf diesen Antrag blicke, brauchen wir als Erstes einen kurzen Heimatkundeunterricht. Im Antrag und auch in den Reden wird immer von der Gohrischer Heide geschrieben und gesprochen. (Zuruf BÜNDNISGRÜNE) Das ist zwar auch der Name eines Naturschutzgebietes, allerdings liegt das im Bundesland Brandenburg. Wir aber reden heute über etwas anderes, nämlich über das Gebiet südlich davon, über die Gohrischheide in Sachsen. (Beifall CDU und Sebastian Wippel, AfD) Wenn wir auf die Forderung des Antrags blicken, stellen sich nicht nur Fragen zur Heimatkunde, sondern auch zur Verfassungskunde. Herr Lippmann hat gerade damit angefangen, das darzustellen. Die Antragsteller wollen unter I.1 etwas vom Landtag festgestellt haben und fragen dabei, ob „eine außergewöhnliche Notsituation vorliegt“, die – wie es weiter heißt – „durch Untersuchungen festgestellt werden“ müsse. Also: Entweder man stellt etwas fest oder man beauftragt jemanden, etwas zu untersuchen. In meiner Welt sind das zwei verschiedene Paar Schuhe. Gesucht wird also nach der Ausnahme vom Kreditaufnahmeverbot. Ob die Ausnahme nach Artikel 95 Abs. 5 der Sächsischen Verfassung vorliegt, obliegt allerdings nicht einer Feststellung durch eine Untersuchung, sondern gemäß Abs. 6 einer Feststellung durch den Sächsischen Landtag, also dem Gremium, das wir hier bilden. Eine Untersuchung könnte natürlich zeigen, ob die erhebliche Beeinträchtigung des Haushalts vorliegt, die für so eine Feststellung vorausgesetzt ist. Die Hürden dafür sind ziemlich hoch. Konkret zu fragen wäre also, ob diese Hürde übersprungen wurde. Das wird mittels dieser Stichpunktfragen aber gar nicht beantragt. Beantragt wird ein Bericht der Staatsregierung unter anderem zur Schadensbilanz und den daraus resultierenden Kosten. Wenn man das später aufsummiert, wüssten wir leider immer noch nicht, wie hoch denn der Mehrbedarf zur Bewältigung der Naturkatastrophe gegenüber der Finanzkraft des Staates ist und ob das zur Lockerung der Schuldenbremse reicht. Nimmt man als Anhaltspunkte die Kosten, die infolge der Brände 2022 und 2023 entstanden, dann ist das eher fraglich. Aber ich lasse mich auch gern eines Besseren belehren. So oder so müssen natürlich alle Betroffenen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Das eigentliche Problem liegt darin, dass das BSW mit seinem Antrag die Sache keineswegs beschleunigt; denn beantragt wird ein Bericht, der bis zum 1. November 2025 vorliegen soll. Das betonte auch gerade der Redner des BSW noch einmal selbst. Ich bin mir ganz sicher, dass eine Berichterstattung erfolgen wird, unabhängig von dem Antrag und auch unabhängig von diesem Datum; Herr Lippmann hat es gerade ausgeführt. Dafür kenne ich tatsächlich auch den Innenminister gut genug, dass er es sich nicht entgehen lassen würde, so einen Bericht den Abgeordneten vorzulegen. Das ist Ihnen, glaube ich, eine Herzensangelegenheit, Herr Minister. (Allgemeine Heiterkeit) Wenn ich mich also richtig entsinne, wurde die Berichterstattung – auch darauf wurde schon hingewiesen – zur Brandkatastrophe im zuständigen Innenausschuss vom Innenminister am 28. August bereits zugesagt. Jetzt schauen Sie einmal auf den Antrag, wann er eingereicht worden ist, nämlich nach der Ausschusssitzung. Also: Entweder die Kollegen vom BSW haben nicht zugehört, können nicht aufpassen oder verstehen nicht, was der Innenminister sagt – alles wäre eine Katastrophe. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es ergibt viel mehr Sinn, die vorgesehene Befassung im Innenausschuss geschehen zu lassen und dort auch über die Möglichkeiten der Brandbekämpfung in der Gohrischheide anhand vorliegender Waldbrandkonzepte zu diskutieren, vielleicht sogar nach dem Vorliegen der tatsächlichen finanziellen Schadensbilanz und den notwendigen finanziellen Mitteln für die Beseitigung der Schäden zu prüfen, ob eine Notsituation nach der Sächsischen Verfassung vorliegt. Ein Beschluss heute ist völlig entbehrlich. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gebhardt sprach für die Fraktion Die Linke. Ich frage Herrn Berger, ob er Redebedarf hat. – Hat er nicht. Jetzt frage ich noch einmal die Fraktionen, ob es Interesse an einer zweiten Rederunde gibt. – Das gibt es. Herr Kollege HentschelThöricht von der Fraktion BSW begibt sich zum Rednerpult; bitte.
Jens Hentschel-Thöricht BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Antrag begehrt, dass die Staatsregierung nicht nur das Schadensbild darlegt, sondern auch offenlegt, welche Lehren für den Katastrophenschutz zu ziehen sind; denn dieser Einsatz hat gravierende Schwächen gezeigt. Einsatzkräfte sprachen öffentlich von einem Armutszeugnis für den Freistaat, weil Verpflegung und Treibstoff fehlten. Gleichzeitig sehen wir im Doppelhaushalt 2025/2026 Kürzungen beim Brandschutz. Das passt doch nicht zusammen! Nun hörte ich bereits das Gegenargument: Der Innenminister will im Innenausschuss berichten. Aber, meine Damen und Herren, ein Bericht im Innenausschuss reicht nicht. Diese Katastrophe betrifft die gesamte Bevölkerung. Wenn Tausende Hektar Natur verbrennen, Verluste entstehen und über 700 Einsatzkräfte an ihre Grenzen gehen, dann muss die Aufarbeitung öffentlich im Parlament erfolgen. Alles andere wird dem Ausmaß nicht gerecht. Noch wichtiger: Was der Innenminister angekündigt hat, ist lediglich ein Lagebericht. Unser Antrag geht weiter. Wir fordern eine Schadensbilanz. Wir fordern eine Übersicht über die Kosten auf allen Ebenen, eine ehrliche Analyse des Krisenmanagements und klare Lehren für die Zukunft. Ein Lagebericht ist kein Aufklärungsbericht. Wer wirklich aus Fehlern lernen will, muss systematisch analysieren, nicht nur berichten. Außerdem fehlt bisher die Einbindung derer, die mitten im Rauch standen: Feuerwehrleute, THWHelfer, Ehrenamtliche. Sie wissen am besten, wo es gehakt hat. Unser Antrag stellt sicher, dass ihre Erfahrungen dokumentiert werden; denn wenn diese Menschen nicht angehört werden, verschwenden wir wertvolles Wissen und wiederholen im Zweifel die gleichen Fehler. (Beifall BSW) Ein mündlicher Bericht schafft auch keine Verbindlichkeit. Unser Antrag setzt eine klare Frist: Bis zum 1. November soll die Staatsregierung schriftlich einen umfassenden Bericht vorlegen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ja, dazu kann ich nur sagen: Wenn angekündigt worden ist, im Innenausschuss einen Bericht vorzulegen, so wissen wir, dass zumindest nicht alle Kostenrechnungen bis dahin eingetroffen sein werden. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Alles andere bleibt unverbindlich. Wir brauchen Fakten, nicht lose Worte. Ein Bericht im Ausschuss entbindet das Parlament nicht von seiner Verantwortung. Ein Plenumsbericht zwingt uns alle, über die politischen Konsequenzen zu diskutieren: die Kürzungen im Brandschutz, die Ausrüstungslücken unserer Feuerwehren, die fehlende Strategie für Klimarisiken. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Diese Diskussion gehört ins Plenum, damit klar wird, wer bereit ist, an der Seite unserer Kommunen und Einsatzkräfte zu stehen, und wer nicht. Sie gehört einfach nicht ins politische Hinterzimmer. (Beifall BSW) Meine Damen und Herren! Es geht auch um ein Signal an die Bevölkerung. Die Menschen, die betroffenen Gemeinden und die Einsatzkräfte erwarten doch, dass ihr Landtag das Thema endlich ernst nimmt. Ein Bericht hinter verschlossenen Türen schafft kein Vertrauen. Transparenz schafft Vertrauen. Darum ist der Antrag richtig und notwendig. Selbst wenn die Heide nicht mehr brennt: Wenn wir nicht entschlossen handeln, dann steht das Vertrauen in unsere Versorgungsstrukturen in Flammen. Dieses Vertrauen droht zu verbrennen, wenn wir jetzt nicht die richtigen Schritte unternehmen. Vielen Dank. (Beifall BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hentschel-Thöricht eröffnete die zweite Rederunde. Gibt es Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Diesen sehe ich nicht. Möchte das BSW noch einmal zum Thema sprechen? – Nicht mehr. Wenn nicht, dann gebe ich jetzt das Wort an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Schuster. Bitte schön.
Armin Schuster
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Obwohl Sie, Herr Hentschel-Thöricht, mir beim Thema Einsatznachbereitung, Schadensmanagement und Folgerungen nicht so sehr viel zutrauen, bleibe ich freundlich und bedanke mich für Ihren Antrag. Sie hätten uns vier Wochen mehr eingeräumt. Ich habe Ihnen den 2. Oktober angeboten, Sie bieten den 1. November an. Danke. Wir bleiben beim 2. Oktober. Wir werden im Innenausschuss vortragen – nicht, weil da große Liebe zu den Abgeordneten Gebhardt und Lippmann ausgebrochen ist –, ich werde Ihnen, wie es üblich ist, zusichern, dass wir uns auf eine Art von Bericht einigen, mit dem die Abgeordneten dann das tun können, was das Parlament für richtig hält. Darüber kann man diskutieren, das ist gar kein Thema. Aber wir werden Ihnen erst einmal diese Fragen beantworten. Den Antrag hätten wir nicht gebraucht. Das hatten wir ohnehin so vor. Ich greife diesem Bericht, der bei uns mitten in der Erarbeitung ist, nicht vor und nutze die Gelegenheit, in dieser Rede zwei Punkte anzusprechen, die mir wichtig sind. Erstens. Ganz großen Dank an über 1 500 Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren, THW-Helfer, Retter von Hilfsorganisationen – wen soll ich alles aufzählen? – für einen aus meiner Sicht – das kann man jetzt schon sagen – in jedem Fall erfolgreichen Einsatz. Es hat gedroht, dass Häuser brennen. Es hat gedroht, dass Menschen verletzt werden oder mehr passiert. All das ist nicht geschehen. Das kann man als ersten Befund feststellen. (Beifall CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung) Wir haben zeigen können – das hat man im Einsatz gespürt –, dass die Änderungen und Verbesserungen seit 2022 – bei den großen Waldbränden damals hat die Gohrischheide ja auch gebrannt – wirken. Vier geländegängige Katastrophenschutzzüge Waldbrand wollten wir ins Werk setzen. Der erste wurde ausgeliefert. Wohin? Herr Landesbranddirektor, ich weiß nicht, wie Sie es gemacht haben, aber er ging nach Meißen. Der erste Zug wurde nach Meißen geliefert und kam genau dort zum Einsatz. Meine Damen und Herren, ich glaube, das hat ein Lob verdient. Zweitens. Wir haben das erste Mal mit der Kategorie Großschadensereignis gearbeitet. Man hat gespürt, dass die Führungsebenen vom SMI über die Landesdirektion und die Landkreise bis in die Gemeinden eine andere Qualität hatten als noch vor drei Jahren. Das konnte man ganz leicht spüren. Landrat Hänsel hat das schon im Feld stehend gelobt. Drittens. Lieber Herr von Breitenbuch, wir haben nach 2022 mit Ihrem Vorgänger, Herrn Günther, und mit Ihren Leuten einen Schlachtplan entwickelt. Wir haben gemeinsam sowohl im Wald als auch bei der Feuerwehr massiv investiert. Das hat man vor Ort gespürt. Ich will nur zwei Beispiele nennen: Die drei Zisternen, die es in der Gohrischheide gibt, waren Gold wert. Die Spezialtechnik, die Sachsenforst eingesetzt hat, war Gold wert. Ich habe sehr davon profitiert, mit Ihren Leuten da draußen zu stehen und wirklich gute Beratung und extrem gute Tipps zu bekommen. Das war vor drei Jahren anders. Die Fragen waren: Wie müssen wir vorgehen? Was ist der richtige Weg? Sie, Herr von Breitenbuch, waren selbst draußen. Meiner Meinung nach kann man jetzt schon sagen, dass es – erstens – ein sehr guter Einsatz von den Kameraden war und dass – zweitens – das, was wir nach den Bränden investiert haben, Wirkung gezeigt hat. Ob es reicht, diskutieren wir. Ich bin nicht unkritisch. Viertens. Sie fordern eine umfassende Schadensbilanz. Dafür brauche ich die Kosten der Gemeinden. Dafür brauche ich die Kosten des Landkreises. Dafür brauche ich die Landesdirektion und mein eigenes Haus. Wir sind nahe dran, diese Kosten aufführen zu können. Ich denke, bis zum 2. Oktober schaffen wir das. Ich will die Dramatik aus dem Thema Sächsische Verfassung und Notlage etwas herausnehmen. Vertrauen Sie uns. Wir sind mit der Frage beschäftigt, wie wir es schaffen, die Kosten, die in den Kommunen und im Landkreis angefallen sind, für diese so gering wie möglich zu halten. Wir wissen um die Situation in Meißen, in Gröditz oder in Zeithain. Wir wissen, dass die Gemeinden finanziell schwer am Limit arbeiten. Wir arbeiten auch an der Frage: Wie können wir denen mehr helfen, als es gesetzlich vorgesehen ist? Auch darüber kann ich vielleicht am 2. Oktober etwas sagen. Abschließend: Bei diesem Einsatz waren es extrem harte Bedingungen. Es waren unglaublich warme Temperaturen. Meine Damen und Herren! Das zeigt, dass das System in Deutschland und in Sachsen, die nicht polizeiliche Gefahrenabwehr auf dem Ehrenamt aufzubauen – in Wirklichkeit ist das ein High-Risk-Kurs –, in diesem Land funktioniert. Das ist ein fantastischer Befund. Für diese Männer und Frauen aus ganz Sachsen müssen wir dankbar sein. Politik muss adressieren, was hier geleistet wird. (Beifall CDU, BSW und Staatsregierung) Wir empfehlen die Ablehnung dieses Antrages, weil er sich im Prinzip erledigt hat. Vertrauen Sie darauf, dass wir am 2. Oktober berichten. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Schuster sprach für die Staatsregierung. Jetzt übergebe ich an die Fraktion BSW für das Schlusswort.
Jens Hentschel-Thöricht BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich auf ein paar der gesagten Dinge eingehen. Frau Nicolaus, wir sind alle dankbar, dass das gut gelaufen ist. Das ist vollkommen klar. Das entlastet uns aber nicht davon, nach vorn zu sehen. Alles andere wäre VogelStrauß-Politik. Das würde uns nicht weiterbringen. Auch die Frage nach einer Blaupause ist sinnfrei, denn eine Wiederholung ist bereits heute absehbar. Ob sie in ein, zwei, drei oder fünf Jahren passiert, ist vollkommen dahingestellt. Es wird sie geben. Es wurde gesagt, dass keine Roboter vorhanden waren. Es wurde von Polizeihubschraubern gesprochen. Wir haben einen Polizeihubschrauber, der aber zurzeit für diese Fälle nicht einsetzbar ist. Löschroboter haben wir auch nicht. Diese waren einmal im strategischen Waldbrandkonzept vorgesehen, wurden aber noch nicht angeschafft. Das habe ich gesagt. Die Munitionsbelastung ist ein sehr großes Thema. Wir werden uns darüber verständigen müssen, wie wir viel energischer an dieses Problem herangehen können. Zum Bericht im nächsten Innenausschuss habe ich schon gesagt, dass wir Informationen haben, dass es nicht der Fall sein kann, dass dort vollumfänglich Informationen vorliegen, weil sie bis dahin nicht geliefert werden können. Aber wir werden uns überraschen lassen. Es ist absolut richtig, Herr Innenminister, dass wir uns auf die freiwilligen Feuerwehren verlassen können. Aber wenn eine freiwillige Feuerwehr nachts um drei Uhr im Landkreis per Fax alarmiert wird – ich weiß nicht, wer nachts um drei bei den anderen Feuerwehren aufs Faxgerät schaut –, dann ist das hirnrissig. Hätte da nicht ein sehr guter Mitarbeiter in der Leitstelle mitgedacht und den Wehrleiter angerufen, dann hätten sie vielleicht am nächsten Tag einmal auf das Faxgerät geschaut. Wir müssen dankbar dafür sein, dass wir Mitarbeiter haben, die mitdenken. Das zeigt aber, dass wir Schwachstellen haben. Lehnen Sie den Antrag mehrheitlich ab. – Sie wollen sich dem Thema nicht widmen. (Staatsminister Armin Schuster: Das stimmt doch gar nicht!) Sie werden hoffentlich von den Feuerwehrleuten die Quittung bekommen. Wir werden uns im Innenausschuss überraschen lassen. Zumindest haben wir Ihnen ein paar Fragen mitgegeben, auf die Sie eingehen können. Vielen Dank an die Fraktionen, die die Wichtigkeit erkannt haben. Alle anderen können weiter den Kopf in den Sand stecken. Tagesordnungspunkt Mieterinnen- und Mieterschutz Drucksache 8/3411, Antrag der Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: BÜNDNISGRÜNE, CDU, AfD, BSW, SPD, Die Linke, fraktionsloser MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Fraktion BÜNDNISGRÜNE als Einreicherin das Wort. Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE spricht Kollege Löser; bitte schön.
Thomas Löser GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank für die Erteilung des Wortes. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Morgen, am 11.09.2025, ist Tag der Wohnungslosen. Gestern hat die Diakonie Sachsen dazu eine Pressemitteilung herausgegeben unter der Überschrift „Wohnungsnot beenden: Diakonie Sachsen kritisiert fehlende Lösungen“. Lassen Sie mich kurz zitieren: „3 439 Menschen suchten 2024 Hilfe bei der Diakonie Sachsen. Die Wohnungsnot bleibt im Freistaat auf hohem Niveau“. Und weiter: „Die Zahlen sind alarmierend. Wohnungsnot ist längst kein Randphänomen mehr, sondern betrifft Menschen […] von jung bis alt. Wir fordern die Politik auf, endlich wirksame Maßnahmen umzusetzen und Wohnungsnot konsequent zu verhindern.“ Besonders in großen Städten ist bezahlbarer Wohnraum Mangelware. Um die Wohnungsnot zu verhindern und Mieterinnen und Mieter zu schützen, haben wir Ihnen diesen Antrag vorgelegt. Wohnen ist ein Grundrecht, doch für viele Menschen in Sachsen ist es längst zu einer existenziellen Sorge geworden. Wer eine Mietwohnung sucht, muss häufig zu hohe Mieten akzeptieren. Wer Mieter ist, sorgt sich vor Verdrängung durch steigende Mieten oder Anmeldung von Eigenbedarf. Besonders in Dresden und Leipzig, aber auch zunehmend in den Umlandgemeinden, stoßen Familien, junge (Starker Beifall BSW und AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hentschel-Thöricht sprach das Schlusswort für die Fraktion BSW. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 8/3985 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen. – Danke schön. Stimmenenthaltungen? – Sehe ich keine. Es gab sehr viele Für-Stimmen, aber die Gegenstimmen waren in der Mehrheit. Damit ist die Drucksache nicht beschlossen. – Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu in Sachsen stärken Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Erwachsene, Alleinerziehende oder Rentnerinnen und Rentner an ihre Grenzen. Erst vorige Woche gab es in Dresden-Johannstadt die Übergabe einer Petition bezüglich undurchsichtiger Nebenkostenabrechnungen bei Vonovia in Dresden. Immerhin haben 400 Menschen unterzeichnet. Man wollte es dann übergeben. Es ist nur so: Vonovia – sie hält 40 000 Wohnungen – hat kein einziges Büro, in das man hingehen kann und etwas übergeben kann. So sieht es aus bei Vonovia Dresden. Mit unserem Antrag wollen wir den Mieterschutz stärken. Wir wollen, dass die Menschen hier nicht länger das Gefühl haben, dem Wohnungsmarkt ausgeliefert zu sein. Wir wollen deutlich machen: Politik kann handeln, wenn sie es will. Erstens. Ein zentraler Punkt in unserem Antrag ist die Einrichtung einer Mietpreisprüfstelle. Im Bundesland Berlin gibt es so etwas bereits. Die Erfahrungen dort zeigen, dass sie hilft. Mieterinnen und Mieter können in Berlin kostenfrei prüfen lassen, ob ihre Miete rechtens ist, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird, ob ein Mietspiegel beachtet wird oder gar Mietwucher vorliegt. Genau das brauchen wir in Sachsen. Wir dürfen die Menschen nicht länger mit juristischen Fragen alleinlassen, die ihre Existenz betreffen. Eine unabhängige, kostenfreie Prüfstelle schafft Transparenz, stärkt Rechte und sorgt dafür, dass das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter fair bleibt. Zweitens. Wir fordern die Verlängerung der Kappungsgrenzenverordnung auf fünf Jahre. Sie begrenzt Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen auf 15 % und gilt in Sachsen momentan nur für weitere zwei Jahre bis Juni 2027. Aber, meine Damen und Herren, diese Regelung ist kein Luxus, sie ist bitter notwendig und würde langfristig Klarheit schaffen; denn mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung auf geplante Unternehmensansiedlungen und auf den nahezu zum Stillstand gekommenen Wohnungsbau ist keine Entspannung am Wohnungsmarkt in den Großstädten in Sicht. Wer so glaubt, wir könnten solche Schutzinstrumente nach zwei Jahren auslaufen lassen, verschließt die Augen vor der Realität. Drittens. Wir müssen uns rechtzeitig auf die Verlängerung der Mietpreisbremse in Sachsen 2025 vorbereiten. Schon heute ist klar: Ohne dieses Instrument werden die Mieten in angespannten Märkten noch schneller steigen. Deshalb wollen wir die Liste des angespannten Wohnungsmarkts in Sachsen aktualisieren und dabei nicht nur die Großstädte untersuchen, sondern ausdrücklich auch die Umlandgemeinden. Auch dort steigen die Mieten, weil immer mehr Menschen aus den Städten auf das Umland ausweichen. Wer in Radebeul, Markleeberg oder in Radeberg eine Wohnung sucht, spürt längst den Druck, der früher nur in den Großstädten herrschte. Aber auch in Leipzig und Dresden muss die Mietpreisbremse unbedingt bestehen bleiben. Hier sind wir sehr gespannt, was uns die entsprechende Verordnung aus dem Ministerium sagen wird. Viertens. Wir wollen das Umwandlungsverbot vorbereiten. In vielen Städten erleben wir, dass Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Für die Investoren mag das lukrativ sein, für die Mieterinnen und Mieter bedeutet das oft Verdrängung; denn wer nicht kaufen kann, verliert am Ende seine Wohnung. Mit einem Umwandlungsverbot in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt schützen wir bezahlbaren Wohnraum und verhindern Spekulation. Meine Damen und Herren! All diese Maßnahmen haben eines gemeinsam: Sie schaffen Vertrauen – Vertrauen darin, dass die Mieten nicht ins Bodenlose steigen, Vertrauen darin, dass man in seiner Wohnung bleiben kann, Vertrauen darin, dass die Politik die Sorgen der Menschen ernst nimmt. Ich weiß, der eine oder andere von Ihnen wird das alte Lied von zu viel Regulierung oder zu viel Eingriff in den Markt anstimmen. Aber die Wahrheit ist: Bisher hat es der Markt nie geschafft, sonst hätten wir längst genügend bezahlbaren Wohnraum. Der Markt baut logischerweise dort, wo hohe Renditen winken – beispielsweise Luxuswohnungen in den Städten, Eigentumswohnungen für Anleger –, aber er baut bisher nicht genügend Wohnungen, die sich Normalverdienende leisten können. Deshalb braucht es politische Leitplanken. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Noch etwas: Mieterschutz ist kein Angriff auf Vermieterinnen und Vermieter. Es geht nicht darum, Eigentum schlechtzureden, sondern faire Regeln zu schaffen. Die allermeisten Vermieterinnen und Vermieter handeln seriös. Doch wir müssen diejenigen schützen, die es mit Miethaien oder Spekulanten zu tun haben – und das sind leider nicht wenige. In unserem Antrag geben wir der Staatsregierung konkrete Aufgaben: Mietpreisprüfstellen errichten, Kappungsgrenzenverordnung auf fünf Jahre verlängern, Mietpreisbremse nach dem Jahr 2025 fortsetzen, eine Ausweitung auf die Umlandgemeinden prüfen und ein Umwandlungsverbot von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen vorbereiten. Das sind keine radikalen Forderungen, sondern notwendige Schutzmaßnahmen – Schutzmaßnahmen für Hunderttausende Mieterinnen und Mietern in Sachsen, die sich Sicherheit im eigenen Zuhause wünschen. Deshalb bitten wir Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Stärken wir gemeinsam den Mieterschutz in Sachsen für eine Gesellschaft, in der Wohnen kein Luxus ist, sondern für alle bezahlbar bleibt! Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Löser sprach für Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die CDU-Fraktion Kollege Flemming; bitte schön.
Ingo Flemming CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es vorwegnehmen – das wird die GRÜNEN auch nicht überraschen –: Wir werden und müssen diesen Antrag ablehnen. (Zurufe BÜNDNISGRÜNE: Man muss überhaupt nicht! – Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE: Freies Mandat!) Aus unserer Sicht atmen wir wieder den reinen Geist der Planwirtschaft. Kollege Löser sprach die Stichwörter schon an. Das Einzige, das ich auf diesem Papier hier sehe – ich gehe im Einzelnen noch einmal darauf ein –, sind Verbote, Restrektionen, Eingriffe, Einschränkungen ins Eigentumsrecht, Berichtspflichten, Bürokratie, weiterer Personalaufbau, ich könnte das jetzt fortsetzten. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich will aber kurz auf die Punkte eingehen. Sie wollen, dass die Kappungs- und Mietpreisbremse verlängert wird. Ja, das wollen wir auch, das ist doch im Plan. Wir müssen selbstverständlich warten, bis die entsprechenden gesetzlichen Regelungen aus Berlin vorhanden sind, und schauen, dass wir das in angespannten Wohnungsmärkten vornehmen können. Das müssen wir auch entsprechend nachweisen können. So viel zu diesen Punkten. Die Punkte des Umwandlungsverbotes und die Verlängerung der Kündigungssperrfrist sind aus unserer Sicht nicht nötig; denn es sind weitere Eingriffe in Eigentumsrechte. Die Kündigungssperrfrist ist mit drei Jahren angemessen ausgebildet. Es gibt aus meiner Sicht keine Indizien dafür, dass hier in den „schwierigen“ Wohnungsmärkten – so will ich es mal nennen –, vielleicht in Leipzig oder Dresden reihenweise Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden oder die Herauskündigung stattfindet. Mir ist das zumindest als wohnungspolitischer Sprecher nicht bekannt. Deshalb müssen wir keine Probleme lösen, die nicht vorhanden sind. Wenn sie vorhanden sind, dann können wir uns darüber unterhalten, aber im Gehorsam hier Restrektionen einzuführen, das können wir nur ablehnen. (Juliane Nagel, Die Linke, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? – Bitte schön, Frau Nagel.
Juliane Nagel Die Linke
Ist Ihnen bekannt, dass alle Regelungen, die die Fraktion BÜNDNISGRÜNE nennen – und übrigens auch wir als Linke, aber das trage ich dann noch vor –, im BGB oder im BauGB verankert sind, also gar nichts Revolutionäres sind? Zweitens möchte ich fragen: Ist Ihnen bekannt, dass die Stadt Leipzig vor zwei Jahren der Staatsregierung ein umfangreiches Gutachten vorgelegt hat, das das Kündigungsgeschehen infolge von Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen nachweist und sozusagen als Begründung dargelegt hat, warum es diese Umwandlungserschwernis und den verlängerten Kündigungsschutz in der Stadt Leipzig mindestens braucht? Ist Ihnen bekannt, dass es dazu eine umfangreiche Untersuchung gibt?
Ingo Flemming CDU
Diese Untersuchung aus Leipzig ist mir nicht bekannt. Wie Sie aber selbst gerade ausgeführt haben, gibt es diese ganzen Regelungen. Warum müssen Sie sie hier nochmals fordern? Warum müssen wir sie immer weiter verschärfen? Warum müssen wir noch eins obendrauf setzen und die Goldkante annähen? Dagegen wehren wir uns. (Vereinzelt Beifall CDU) Der wichtigste Grund, warum wir das ablehnen, ist die Einrichtung einer Mietpreisprüfstelle auf Landesebene. Das heißt neues Personal, neue Vorschriften, das heißt für die Kommunen und Städte neue Berichtspflichten; denn irgendwo müssen diese Informationen hinkommen. Das bedeutet zusätzlicher Aufwand und Bürokratie. Für einen schmalen Taler kann jeder Mieter im Mieterverein Mitglied werden. Da bekommt er eine exzellente juristische Beratung. Man kann sich an die Verbraucherzentralen wenden. Deshalb ist es überhaupt nicht wünschenswert, dass weitere Beratungsstellen zusätzlich entstehen. Sie haben übrigens noch die Milieuschutzsatzung vergessen, die müsste auch noch mit rein. Wir können das nur ablehnen. Es geht um weiteren Aufwand, weitere Bürokratie, weitere Einschränkungen, weitere Dokumentationspflichten. (Vereinzelt Beifall CDU und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Flemming für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Hentschel.
Holger Hentschel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Wieder einmal wollen sich die GRÜNEN in Sachsen Berlin zum Vorbild nehmen. Berlin, eine Stadt, die aufgrund eines andauernden politischen Versagens international bereits als Failed State, also als gescheiterter Staat bekannt ist, die Stadt, in dessen Görlitzer Park sich die Polizei nur noch in geschlossener Hundertschaft traut, die Stadt, in der alle grünen Albträume wahr geworden sind. Zum Glück ist Sachsen aber nicht Berlin. Wir von der AfD lassen es auch nicht zu, dass die GRÜNEN unsere schöne Heimat in ein zweites Berlin verwandeln, weder auf dem Wohnungsmarkt in Leipzig noch in der Lausitz. Wer den sächsischen Wohnungsmarkt noch mehr ruinieren will, der stimmt diesem Antrag zu. Er ist schlicht kontraproduktiv. Außerdem lässt sich der hiesige Wohnungsmarkt nicht mit dem Wohnungsmarkt in Berlin vergleichen. Sehen wir also genauer hin. Der Antrag der GRÜNEN klingt vordergründig zwar nach sozialer Gerechtigkeit, nach Schutz für Schwächere und nach dem Versprechen, Wohnraum in Sachsen bezahlbar zu machen und dies auch zu halten. Doch blicken wir hinter die Fassade, erkennen wir eine in sich widersprüchliche, marktwidrige und in Teilen gefährliche Politik, die mehr Probleme schafft als sie zu lösen verspricht. Das sage ich als gebürtiger Leipziger, als Mann, der dort aufgewachsen ist und mit seiner Familie immer noch lebt. Die GRÜNEN fordern unter anderem die Einrichtung einer landesweiten Mietpreisprüfstelle, eine Verlängerung der Mietpreisbremse, die Vorbereitung der Verlängerung des Umwandlungsverbots und eine zehnjährige Kündigungssperre bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Verehrte Damen und Herren, das klingt, als könnten die GRÜNEN mit wenigen Sätzen große Probleme mit einem Federstrich aus der Welt schaffen. Das zeigt deutlich, dass die GRÜNEN bis heute weder das Prinzip der Marktwirtschaft noch die Mechanismen des Wohnungsmarktes verstanden haben. Wie die grünen Genossen sich das vorstellen, so funktioniert das einfach nicht. So funktioniert ein fairer Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern erst recht nicht – zumal die GRÜNEN in der letzten Wahlperiode bereits fünf Jahre in der Regierung waren und es auch nicht auf die Reihe bekommen haben. Sie, liebe grünen Genossen, betonieren mit diesem Antrag in Wahrheit nur Angst, Unsicherheit und eine Abkehr vieler privater Kleinvermieter und Investoren vom sächsischen Wohnungsmarkt. Jedes neue Prüfungsamt, jede zusätzliche Regulierung, jede Verlängerung von Sperrfristen und Preisbremsen erhöht die Bürokratie dramatisch. Dabei wäre jede neue Landesbehörde mit neuem Verwaltungsaufwand, neuem Meldeaufwand und damit mit mehr Kosten für die Gemeinden und die Bürger verbunden. Dabei brauchen wir in Sachsen weniger statt mehr Bürokratie. (Beifall AfD) Die Folge dieses GRÜNEN-Antrags wäre die Abschreckung der Vermieter. Sie stecken kein Geld mehr in die Sanierung und kehren dem hiesigen Wohnungsmarkt den Rücken. Damit wächst exakt das Problem, das Sie beklagen, die Verknappung des Angebots von bezahlbarem Wohnraum. Überbordende Regelungen erzeugen Stillstand und nicht Fortschritt. Wer nach Investoren ruft, darf diese nicht mit misstrauischer Bürokratie und immer neuen staatlichen Hürden verscheuchen. Wer die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen pauschal erschwert, nimmt jungen Familien und Menschen mit Förderbedarf jegliche Chancen, Eigentum zu bilden und mittelständische Strukturen zu schaffen. Eine Mietpreisprüfstelle würde vor allem zwei Dinge bewirken: erstens, das Klima zwischen Vermietern und Mietern vergiften und, zweitens, die Stellung des Mieterschutzbundes und der Verbraucherzentralen angreifen. Das gießkannenartige Misstrauen der GRÜNEN gegen Vermieter und das kostenfreie Prüfen jedes Mietvertrages auf vermutete oder tatsächliche Verstöße signalisiert schon im Vorfeld, dass Vermieter für die GRÜNEN potenzielle Betrüger sind. Die Realität ist jedoch: Die allermeisten Eigentümer in Sachsen sind private Vermieter, oft aus der Mitte der Gesellschaft. Sie investieren für das Alter, aus familiärer Verantwortung oder weil sie einen Beitrag zur Wohnungssituation leisten wollen. Statt auf Kooperation und Verhandlung – wie es ein ausgewogener Mietmarkt bräuchte – setzen die GRÜNEN auf Konfrontation und Sanktion. Kurz: Die GRÜNEN spalten die Gesellschaft. Die GRÜNEN wollen Mieter und Eigentümer ausspielen. Die Verlängerung dieser Instrumente mag kurzfristig populär erscheinen, sie ignoriert aber zentrale wirtschaftliche Mechanismen. Die Mietpreisbremse führt beispielsweise dazu, dass Vermieter entweder höhere Einstiegsmieten fordern oder erst gar nicht mehr bereit sind, neue Wohnungen zu vermieten. Das Umwandlungsverbot blockiert sinnvolle Umstrukturierung auf angespannten Märkten. Spekulationsvermeidung ist zwar wichtig, pauschale Verbote treffen jedoch die Kleininvestoren, während große Investoren längst Wege für lukrative Ausnahmen gefunden haben. Wer solche Regelungen über Jahre verlängert, zementiert Fehlanreize und verhindert Marktmechanismen, die eigentlich für Angebot und Nachfrage sorgen. Kurz gesagt: Der Antrag der GRÜNEN-Fraktion würde mehr Probleme schaffen als lösen. Wer Mietern Kündigungsschutz von zehn Jahren nach Umwandlung zusagt, der hat immer noch nicht verstanden, dass so etwas den Wohnungsmarkt kaputt macht. Wer den Verkauf von Immobilien ohne triftigen Grund erschwert, sorgt dafür, dass Kapital für Neubauprojekte fehlt. Keine Kommune in Sachsen hat ein Mietproblem wie die Metropolen Berlin und München, auch Leipzig nicht. Es werden vielmehr Probleme importiert, die ganz andere Ursachen haben. (Widerspruch Die Linke) – Sagen Sie nachher bitte etwas. Ohne den Willen privater Investoren, Eigentümer und Bauträger wird viel zu wenig neuer bezahlbarer Wohnraum entstehen. Überzogene Standards und regulatorische Gängelung machen Wohnungen nicht günstiger, sondern vielmehr teurer, zumal wir in Sachsen viel mehr Mieter zu Eigentümern von Wohnungen und Häusern machen müssten. Unser Fazit ist daher: Wir müssen den Antrag entschieden ablehnen, denn er schafft mehr Probleme als Lösungen. Dieser Antrag ist grünes Gift für den sächsischen Wohnungsmarkt. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Antrag nutzt am Ende weder den Mietern noch den Vermietern, sondern heizt den Mangel weiter an. Wir brauchen keine Bürokratisierung der Symptome, sondern intelligente Investitionsanreize und ein Klima des Vertrauens für mehr Wohneigentum in Sachsen. Wir brauchen die Förderung von Neubau und Sanierung bezahlbaren Wohnraums durch Marktöffnung, nicht durch Planwirtschaft und Misstrauenskultur. Lehnen Sie deshalb diesen Antrag ab und machen Sie sich dafür stark, dass sich jeder in Sachsen eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim leisten kann! Vielen Dank. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hentschel sprach für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion BSW spricht nun Frau Knebel. Bitte schön.
Uta Knebel BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Die Fraktion BÜNDNISGRÜNE will die Stärkung des Mieterschutzes. Dieses Anliegen können wir nur unterstützen. Wie Sie sicherlich wissen – vielleicht auch nicht -, ist genau dieses Thema seit 1996 mein Anliegen. Aus dieser Erfahrung heraus kann ich Ihren Antrag jedoch nicht mittragen. Wir mussten für die von Ihnen angestrebten Dienstleistungen einen Verein gründen und dürfen nur dessen Mitglieder in dieser Frage beraten. Das damalige Rechtsberatungsgesetz sah keine andere Möglichkeit vor. Es wurde im Jahr 2008 zwar ausgesetzt, doch an dessen Stelle trat das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen. Ich habe darin allerdings keine Änderung dahin gehend gefunden, dass Rechtsdienstleistungen durch beliebige Dritte erbracht werden dürfen. Vielleicht habe ich etwas übersehen, aber wenn dem so wäre, hätten die Mietervereine keine Existenzberechtigung mehr. Es steht also zur Frage, ob das von Ihnen vorgesehene Vorgehen gegen das soeben genannte Gesetz verstößt. Ungeachtet dessen steht die Frage im Raum, ob diese Vorschläge mit den ansässigen Mietervereinen und ihrerseits dem Landesverband der sächsischen Mietervereine besprochen wurden. Was sagen die eigentlich dazu? Ich als Vorsitzende unseres örtlichen Mietervereins empfände eine solche Beschlussfassung als Schlag ins Gesicht. (Beifall BSW) Der Antrag der BÜNDNISGRÜNEN beschäftigt sich aus unserer Sicht nur mit den Symptomen, jedoch nicht mit den Ursachen des Problems. Warum sehen wir diese Entwicklung des Engpasses von Wohnraum in den Großstädten? Konzentration auf die Großstädte bei politischen Entscheidungen – wie heute, wo es wieder um Dresden und Leipzig gehen soll –, (Staatsministerin Barbara Klepsch: Antrag lesen!) strenge Vorgaben bezüglich energetischer Maßnahmen und Standardisierung beim Wohnungsbau mit dem Ergebnis, dass nicht mehr gebaut wird. (Zurufe Albrecht Pallas, SPD) Die Ursachen der Wohnungsnot in den Großstädten scheinen zu großen Teilen durch die Politik der letzten Jahre selbst gemacht zu sein. (Widerspruch Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE) Junge Menschen ziehen aus den ländlichen Gebieten weg – jetzt umso mehr, weil zum Beispiel die Berufsausbildung verstärkt in den Großzentren stattfinden wird. Da die Politik der Vergangenheit immer mehr dafür gesorgt hat, dass die Attraktivität des ländlichen Raums zugunsten der großen Städte weiter abgenommen hat, besteht in den Großstädten das Problem der Wohnungsnot. Solange der Fokus im Land auf Leuchtturmpolitik liegt und größere Industrieansiedlungen und Infrastrukturmaßnahmen sich auf die Großstädte und deren nächstes Umfeld konzentrieren, wird sich an der aktuellen Situation in den Großstädten nichts ändern. Die Einbeziehung der Umlandgemeinden in die Entwicklung der Großstadtstandorte durch bessere Anbindung mit Bus und Bahn könnte schnelle und nachhaltige Entlastung im Wohnungsmarkt der Großstädte bringen. Vor dem Hintergrund, dass junge Familien gern einen Lebensmittelpunkt im ländlichen Raum suchen – wie wir in der Anhörung am Montag erfahren konnten –, sollten wir umdenken. Wir können diese Entwicklung mit entsprechenden Beschlüssen forcieren. Der vorliegende Antrag dient dazu leider nicht. Wir werden uns enthalten, weil weder die Rechtslage geklärt scheint noch das eigentliche Ziel mit dem Antrag erreicht werden kann. Danke. (Beifall BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Knebel sprach für das BSW. Nun spricht für die SPD-Fraktion Kollege Pallas; bitte schön.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn geht mein Dank an die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für den Antrag, der uns Gelegenheit dazu gibt, über den Schutz von Mieterinnen und Mietern und darüber, was Bundesund Landesregierungen bereits dafür getan haben, zu sprechen. Die Herausforderungen beim Wohnen sind in Sachsen sehr unterschiedlich. Wir haben Regionen mit schrumpfender Bevölkerung und wachsendem Leerstand sowie Ballungsräume, vor allem die Großstädte, mit knapper werdendem Wohnraum und steigenden Mieten. Jetzt und heute geht es vor allem um den Schutz von Mieter/-innen in angespannten Wohnungsmärkten. Frau Kollegin Knebel, gestatten Sie mir die Bemerkung: Sie gehen völlig fehl mit Ihrer Unterstellung, die Landespolitik würde nichts für den ländlichen Raum tun. Frau Knebel, wenn Sie Thesen aufstellen, wäre es gut, Sie würden sich auch die Gegenargumente anhören. Das Gegenteil ist der Fall. Wenn Sie sich vor allem die letzten elf Jahre anschauen, wie viele Fördermittel, Infrastrukturmittel und Unterstützung in den ländlichen Raum geflossen sind, wie die Verteilung der öffentlichen Gelder zwischen kreisfreiem und kreisangehörigem Raum erfolgt, ergibt sich ein ganz anderes Bild. Erzählen Sie hier also bitte nichts Falsches. Für die SPD steht der Mieterschutz bei funktionierenden Konzepten schon immer im Zentrum der Wohnungspolitik. Wo wir Verantwortung tragen – sei es in der Bundes- oder der Landesregierung oder in der Kommunalpolitik –, werden die Bedürfnisse von Mieterinnen und Mietern beachtet. Kommen wir zum Antrag. Die Debatte zur Mietpreisprüfstelle ist nicht wirklich neu; sie ist vor allem eine symbolische Forderung. Die Vorschläge wirken nur auf den ersten Blick wie ein Fortschritt, doch sie lösen die realen alltäglichen Herausforderungen von Mieter/-innen nicht. Stellen wir uns einmal vor, es gäbe solch eine Mietpreisprüfstelle. Die entscheidende Frage bleibt: Was passiert eigentlich nach einem festgestellten Verstoß gegen das Mietrecht? Ein automatischer Schutz für die Betroffenen ist unrealistisch; denn ohne flankierende Ordnungs-, Zivil- und Strafverfahren bleibt eine solche Prüfstelle zahnlos. Der Vorstoß der GRÜNEN bleibt auf halber Strecke stehen. Er gibt keinen Hinweis, was nach einem festgestellten Verstoß passiert. Bleibt es bei der Feststellung oder folgt konsequentes staatliches oder gerichtliches Handeln? Der Antrag fordert einen reinen Prangermechanismus. Das allein reicht nicht aus und kann schwarze Schafe allenfalls vereinzelt und nur kurzfristig disziplinieren. Die Schaffung neuer Behörden oder Prüfstellen bedeutet allerdings einen erheblichen, schwer kalkulierbaren Verwaltungsaufwand und Kosten. Weder aus Berlin noch aus anderen Ländern liegen bisher belastbare Erfahrungen zum tatsächlichen Personalbedarf, zu Bearbeitungszeiten oder zur Wirksamkeit solcher Strukturen vor. Als SPD wollen wir aber vor allem wirksamen Schutz für informierte Mieterinnen und Mieter sowie rechtsstaatliche Instrumente bieten. Rein symbolische, nicht zu Ende gedachte Vorschläge klingen vielleicht gut, erhöhen am Ende aber die Verdrossenheit der Bevölkerung. Wir haben bereits wirksame Beratungsstrukturen in Sachsen: Mietervereine und Verbraucherschutzzentralen. Sie leisten bundesweit – auch bei uns im Land – kompetente und niedrigschwellige Beratung. Die SPD unterstützt deshalb die Stärkung von Mietervereinen und Verbraucherschutzzentralen. Das ist viel sinnvoller als eine neue Bürokratiestelle. Zum Beispiel gibt es in Leipzig ein vergünstigtes Angebot der Mietrechtsberatung in Kooperation mit dem örtlichen Mieterverein und der Verbraucherschutzzentrale. In Dresden haben wir sogar für eine kostenfreie Mietrechtsberatung für Inhaber des DresdenPasses gesorgt. Mit den weiteren Forderungen kommt der Antrag der GRÜNEN dann allerdings zu spät. Im Bund hat die SPD mit Bundesbauministerin Verena Hubertz maßgebliche Verbesserungen bei Mieterschutz und bezahlbaren Wohnungen vorangetrieben. Die Mietpreisbremse wurde im Juni von SPD und CDU im Bundestag verlängert. Das Wohngeld wurde dynamisch angepasst. Der soziale Wohnungsbau wurde weiter gestärkt. Auf Landesebene setzt die Koalition insbesondere unter Infrastrukturministerin Regina Kraushaar die soziale Wohnungsbauförderung fort. Trotz angespannter Haushaltslage wird die Förderung von Neubau und Sanierung von bezahlbarem Wohnraum auf hohem Niveau fortgesetzt, ebenso das „Junge Wohnen“ und die Eigentumsförderung des Familienwohnens. Es ist wahr: Solange wir nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum in den Städten haben, brauchen wir weiter die Begrenzungsinstrumente für die Mieten. Die Kappungsgrenzenverordnung wurde bereits verlängert. Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist in Arbeit. Wir drängen als SPD-Fraktion gegenüber der Staatsregierung darauf, dass diese am 1. Januar in Kraft tritt und keine Regelungs- oder Schutzlücke für Mieterinnen und Mieter entsteht. Außerdem wollen wir untersuchen, wie sich die Wohnungsmärkte in Sachsen entwickelt haben – ob es weitere Gemeinden gibt, die angespannte Wohnungsmärkte haben –, um im Ergebnis in derart angespannten Wohnungsmärkten Landesverordnungen aufgrund der Ermächtigungen im Baugesetzbuch und im Bürgerlichen Gesetzbuch erlassen zu können. Das betrifft die Beschlusspunkte 5 und 6 des Antrags der GRÜNEN. Als SPD setzen wir uns dafür ein, dass die Ausschöpfung der Laufzeit von Kappungsgrenze und Mietpreisbremse und bislang fehlende Instrumente zum Mieterschutz danach auf den Weg gebracht werden. Meine Damen und Herren, die Sozialdemokraten stehen in der Wohnungspolitik für wirksame und pragmatische Ansätze. Mit dem sozialen Wohnungsbau, einer Unterstützung für bereits bestehende Beratungsangebote und konkreten Hilfen für Mieterinnen und Mieter erreichen wir eine echte Verbesserung statt einer neuen bürokratischen Prüfstelle, die vor allem einen hohen Verwaltungsaufwand und Kosten mit fraglicher Wirksamkeit erzeugt. Die SPD hat in Land und Bund bereits alle anderen Punkte des GRÜNEN-Antrags umgesetzt oder bereitet sie vor. Daher sehen wir keine Notwendigkeit, den Antrag zu beschließen, und lehnen ihn ab. Herzlichen Dank. (Beifall SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion Die Linke Kollegin Nagel; bitte schön.
Juliane Nagel Die Linke
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Ah-Rufe AfD) Der Befund ist wenig neu: Mieterinnen und Mieter stehen in Sachsen, insbesondere in den beiden Großstädten, aber ebenfalls – auch ich will das unterstreichen – in den Umlandgemeinden und Landkreisen der beiden Großstädte – das ist mit Zahlen belegt – unter immer größerem Druck. Bevor ich zwei Schlaglichter werfe, möchte ich vorab sagen: Wir unterstützen den Antrag, und zwar die Verlängerung der Kappungsgrenze und der Mietpreisbremse, die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu begrenzen und den betroffenen Kommunen den verlängerten Kündigungsschutz endlich zu ermöglichen. Wir als Linke unterstützen darum diesen Antrag. Wir haben viele dieser Forderungen schon selbst aufgestellt und eingefordert. Ich will mich noch einmal an Herrn Flemming von der CDU-Fraktion wenden, der, glaube ich, da ist. Die Regelungen, die hier eingefordert werden, müssen wir als Land den Kommunen ermöglichen, indem wir Verordnungen erlassen. Hiermit wird also nichts Absurdes gefordert, sondern es wird einfach gefordert, dass das Land den Kommunen, die es wollen und brauchen, die Möglichkeit gibt. Das passiert nicht. – Jetzt können Sie sich weiter unterhalten. (Sören Voigt, CDU: Danke schön!) Ich möchte ein erstes Schlaglicht werfen. Bei uns melden sich Mieterinnen und Mieter, und zwar regelmäßig, wenn sie aus ihren lange bewohnten vier Wänden wegen Eigenbedarfs herausgekündigt werden. Laut Mieterbund sind Eigenbedarfskündigungen einer der häufigsten Kündigungsgründe in Sachsen. Es ist davon auszugehen, dass Eigenbedarf in vielen Fällen nur dazu dient oder vorgeschoben wird, um Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen herauszudrängen und neue, lukrativere Verträge abzuschließen. Seit Jahren – und das möchte ich betonen – verweigert die Staatsregierung den Kommunen – zuerst war Leipzig auf der Matte, dann ist Dresden gefolgt – die Möglichkeit, den verlängerten Kündigungsschutz nach einer Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einzusetzen, indem die Verordnung aus fadenscheinigen Gründen einfach nicht freigegeben wird. Die Gründe sind wirklich fadenscheinig. Ich vermute, dass Immobilieneigentümer – wir haben es ja ein wenig aus der CDU-Fraktion gehört – mit Samthandschuhen angefasst und keine Sperren eingezogen werden sollen, wenn es um das Schicksal von Familien, von Seniorinnen und Senioren, von vielen Menschen geht, die ihre Wohnung dann verlassen müssen. Es wäre ganz einfach, diese Verordnung zu erlassen. Wir wissen, dass die Wohnungsmärkte in Sachsen – in Leipzig und Dresden – angespannt sind. Es wäre ein Einfaches, diese Verordnung zu erlassen, um diese Schutzmechanismen in Gang zu setzen. Das zweite Schlaglicht, das ich werfen will, ist das Thema Mietpreisprüfstelle. Hierzu haben wir als Linke eine etwas andere Auffassung, als sie mein Vorredner vorgetragen hat. Die Stelle gibt es bereits in Berlin. Übrigens, Frau Knebel, kann man einfach schnell ins Internet schauen. In der Mietpreisprüfstelle in Berlin sind Beratungsstellen engagiert, die den gesetzlichen Auftrag haben. Dies hätte man mit einem Klick herausfinden können. Diese dürfen also in diesem Sinne beraten. Wir wissen, dass die Hürden dafür hoch sind. Die Stelle in Berlin wurde vor allem – und den Punkt möchte ich hier gern noch ausführen – infolge der hohen Fallzahlen von Mietpreisüberhöhungen und Mietwucher, die durch die App der Linken im Bundestag offenkundig wurden, schlussendlich eingeführt. Auch in Sachsen sind Mietpreisüberhöhungen und Mietwucher ein Problem. In Leipzig haben seit November 2024 über 17 000 Haushalte die linke Mietwucher-App genutzt. Es gab in 1 130 Fällen bis Ende Juli – die Zahlen sind inzwischen bestimmt höher – insofern Treffer, dass Verdachtsfälle direkt beim Sozialamt gelandet sind. In fast der Hälfte dieser Fälle lag tatsächlich Mietwucher vor, das heißt eine 50-prozentige Überhöhung der Miete. Das ist ein Drama. Wenn man in Dresden damit anfangen würde, würde man bestimmt auf Zahlen kommen, die in diese Nähe reichen. Das Leipziger Sozialamt hat schnell reagiert und den digitalen Mietspiegelrechner der Stadt um eine Mietwucherprüfung ergänzt. Jetzt sind die ersten Zeugeneinvernahmen abgeschlossen und Fälle von Mietwucher der Bußgeldstelle bzw. der Staatsanwaltschaft übergeben wurden. Von zwei Fällen wurde uns bekannt, dass Mieter/-innen nach der Beratung durch das Sozialamt sogar auf ihre Vermieter zugehen konnten, Miete zurückbekommen haben und Mieten gesenkt wurden. Ich erzähle das hier, weil die Mietpreisüberprüfungsstelle, die wir in Sachsen einrichten könnten, an diese Praxen, die in Leipzig bereits kommunal existieren, aber auch an das Engagement von Mietervereinen und Mieterberatungsstellen anschließen könnte. Wenn wir das aus dem Freistaat heraus machen würden – natürlich mit kommunalen Stellen; ich denke, so stellt sich die GRÜNE-Fraktion das auch vor –, könnten wir dafür sorgen, dass die kommunale Ebene entlastet wird; denn das alles ist schon recht aufwendig. Festhalten will ich aber auch – und damit ein wenig in die Kerbe von Albrecht Pallas schlagen –: Sinnhaft ist eine Mietpreisprüfstelle aus unserer Sicht vor allem dann, wenn Mieterinnen und Mieter über die Stelle nicht nur prüfen können, sondern – wie im Falle der Mietpreisüberhöhung und des Mietwuchers – gesetzlich die Ermächtigung vorhanden ist, Verstöße gleich zu ahnden und einen bürokratischen Gang einzuleiten. Bei der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenze sind die Betroffenen wieder auf den zivilrechtlichen Weg zurückgeworfen. Genau hierfür brauchen sie Ermutigung und Unterstützung. Unsere Auflösung ist aber eine andere: Man muss die Mietpreisbremse verschärfen oder das zivilrechtliche Element dort herausnehmen und es zu einem öffentlich-rechtlichen Fall machen. Mein letzter Punkt – auch wegen der Redezeit –: Für wirksame Mittel müsste die Mietpreisbremse weiterentwickelt werden, und zwar zu einem Mietendeckel, wie ihn die Linke auf Bundesebene an der Seite von Mieterinnen und Mietern, von Initiativen und Vereinen fordert. Deshalb wird sich Die Linke für effektive Mittel des Mieter/-innenschutzes einsetzen und wird es weiterhin tun – auf der Ebene, auf der es angebracht ist, und zwar im Bund. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Nagel sprach für die Fraktion Die Linke. Damit hätten wir die erste Rederunde absolviert und könnten in eine zweite Rederunde einsteigen, insofern Bedarf angezeigt wird. – Das sehe ich seitens der Fraktionen nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung, an Frau Staatsministerin Kraushaar. Bitte schön. Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben heute schon viele Argumente gehört, und auf den ersten Blick klingt der Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mieterfreundlich. Wenn ich genauer hinschaue, kommen mir Zweifel, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung. Wir finden in diesem Antrag, obwohl der Abbau von zusätzlichem Aufwand ein Gebot der Zeit ist, eine ganze Reihe neuer Vorschriften, Prüfstellen und Verbote. Allerdings sage ich: Wir handeln mit Augenmaß. Die Staatsregierung hat die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung zum 1. Juli 2025 verlängert, lückenlos bis Mitte 2027. Wir haben uns bewusst für eine kürzere Laufzeit entschieden. Genauso bei der Sächsischen Mietpreisbegrenzungsverordnung. Sie läuft Ende dieses Jahres aus. Ich bin zuversichtlich, dass auch hierfür eine lückenlose Anschlussregelung ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten wird. Ich habe mit meinem Haus einen Zeitplan erarbeitet. Und ja, wir müssen alle Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung ausschöpfen, um dieses Ziel zu erreichen. Ich bin mir allerdings sicher, dass uns alle, die wir in diesem Zusammenhang einbinden wollen und müssen, im Ziel unterstützen. Auch hier gilt: Wir verlängern zunächst nur bis Mitte 2027. Warum nicht länger? Weil wir faktenbasiert arbeiten wollen. Meine Damen und Herren! Es wird ein umfassendes Gutachten erstellt. Worum geht es dabei? Wir wollen genau wissen, wo es in Sachsen wirklich angespannte Wohnungsmärkte gibt und wo nicht. Die Lage in Dresden oder Leipzig ist – und darin werden Sie mir recht geben – nicht vergleichbar mit jener in Görlitz oder Plauen im Vogtland. Dort haben wir teilweise erheblichen Leerstand und keine Wohnungsknappheit. Das Gutachten passt die bundesweiten Kriterien auf die sächsische Situation an. Wir brauchen belastbare Zahlen, die regionale Unterschiede deutlich machen, und wir brauchen eine fundierte Analyse, die zeigt, wo die Mieten wirklich ein Problem sind. Wo braucht es Regulierung und wo braucht es diese nicht? Auf Basis der Ergebnisse können wir klar und – ich hoffe – auch rechtssicher entscheiden, ob und wo im Freistaat Kappungsgrenze und Mietpreisbremse nach dem Jahr 2027 weiter gelten sollen. Das heißt auch, ob weitere Gemeinden in die Regelungen aufgenommen werden müssen und ob zusätzliche Instrumente wie Baugebote, Umwandlungsgebote oder -verbote sinnvoll und zielführend sind. Wir wollen auch hier seriöse Politik machen und Entscheidungen auf der Grundlage von Zahlen, Daten und Fakten treffen. Tiefe Eingriffe prüfen wir gründlich. Sie fordern ein Umwandlungsverbot und eine zehnjährige Sperrfrist bei Eigenbedarfskündigungen. Das klingt nach starkem Mieterschutz, ja. Wir würden die Folgen für Eigentümerinnen und Eigentümer, aber auch für Familien, die Wohneigentum erwerben wollen, damit umso schärfer gestalten. Solche Maßnahmen sollten wir nicht einfach pauschal beschließen. Schauen Sie sich die geltenden Regelungen in § 250 BauGB Umwandlungsverbot und in § 577 a BGB Kündigungssperrfrist einmal genauer an. Dort ist klar geregelt, unter welchen Voraussetzungen solche Eingriffe überhaupt zulässig sind und unter welchen nicht. Wir wollen also erst prüfen und dann entscheiden – ich sage das noch einmal: faktenbasiert und rechtssicher. Ich komme zurück zu meinem Anfang. Eine staatliche Mietpreisprüfstelle wäre aus meiner Sicht nicht erforderlich; sie wäre aus meiner Sicht auch bürokratischer Überfluss. Was würden uns die äußerst zuverlässig und professionell arbeitenden, tragfähigen Strukturen, die schon da sind, denn entgegenhalten? Die vielen Mietervereine, unsere sächsische Verbraucherzentrale und die kommunalen Beratungsstellen. Dort bekommen Mieterinnen und Mieter bereits umfassende Hilfe, nicht nur bei Fragen zur Mietpreisbremse oder bei Verdacht auf Mietwucher, sondern auch bei Modernisierungsankündigungen oder Betriebskostenabrechnungen. Das Ganze – auch das stimmt – ist bezahlbar. Studierende oder Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen zahlen beim Mieterverein gerade einmal 2,67 Euro im Monat. Für diese geringe Summe bekommen sie eine umfassende Beratung, weit mehr als eine staatliche Prüfstelle – aus meiner Sicht jedenfalls – jemals leisten könnte. In vielen Kommunen gibt es zudem kostenlose Angebote, auch das ist eine tolle Sache – in Leipzig zum Beispiel oder in Dresden mit Ermäßigung über den Dresden-Pass. Eine staatliche Prüfstelle würde deshalb – entschuldigen Sie – Doppelstrukturen schaffen, die Verwaltung zusätzlich belasten und Steuergeld kosten, ohne dass die Mieterinnen und Mieter aus meiner Sicht einen echten Mehrwert hätten. Nein; ich bin überzeugt, wir würden niemandem wirklich gerecht. Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir investieren – auch das ist heute schon gesagt worden – Rekordsummen in den sozialen Wohnungsbau und in die Modernisierung von Beständen. Wir fördern Eigentum für junge Familien, wir digitalisieren die Baugenehmigungen, bauen Bürokratie ab, beschleunigen Verfahren. Das schafft Verlässlichkeit für die Menschen, die eine Wohnung suchen und für diejenigen, die Wohnungen bauen. Für mich heißt das: Da sind Zahlen, da sind Fakten, die den Mieterschutz ebenso im Blick haben wie auch die berechtigten Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer. Mehr bezahlbarer Wohnraum mit Steuermitteln, die dieses Hohe Haus dankenswerterweise im aktuellen Haushalt bereitgestellt haben, ist die Antwort. Das ist unser klarer Weg: verantwortungsvoll und im Interesse der Menschen in Sachsen. Aus diesen Gründen möchte ich empfehlen, den Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsministerin Kraushaar sprach für die Staatsregierung. Ich erteile nun das Wort an Herrn Kollegen Löser, Fraktion BÜNDNISGRÜNE, für das Schlusswort.
Thomas Löser GRÜNE
Vielen Dank. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Debatte verfolgt, ist das am Ende schon ein ganz schön großes Herausgerede, was hier stattfindet. Der oder die haben dies oder das begründet. Niemand konnte mir aber so richtig erklären, warum es normal ist, dass die Vonovia SE überteuerte Nebenkostenabrechnungen stellt und warum man dafür bezahlen soll, dass man das überhaupt herausbekommt. Also derjenige, der sozusagen illegal handelt, der überteuerte Forderungen stellt, kommt damit durch, und derjenige, der sich beraten lassen will, soll am Ende Geld zahlen. Genau hier haben wir angesetzt. Herr Hentschel, ich möchte Ihnen das noch einmal sagen: Wir wollen keine Berliner Verhältnisse. Das ist genau das, was wir nicht wollen. In Berlin haben sich die Mietpreise seit dem Jahr 2015 verdoppelt. Das ist genau das, was wir nicht wollen. Deshalb, glauben wir, sollte man alles nutzen, was für Mieterinnen und Mieter sinnvoll ist. Hierbei geht es nicht um Misstrauen oder so etwas. Die 400 Leute in Johannstadt haben das nicht wegen der GRÜNEN gemacht, sondern sie haben ein ganz berechtigtes Anliegen. Sie haben nämlich ein Problem mit diesen völlig undurchsichtigen Nebenkostenabrechnungen, die sie von der Vonovia immer wieder erhalten. Wir schreiben Ihnen auch nicht vor, wie Sie diese Mietpreisprüfstelle einrichten; es ist im Antrag ausdrücklich vorgesehen, dass man das so gestalten kann, dass es gut funktioniert. Wir haben natürlich mit dem Verbraucherschutz gesprochen, der übrigens ganz viel Geld durch die GRÜNEN im neuen Haushalt bekommen hat. Wir haben auch mit dem Mieterverein gesprochen; seine Mitglieder fanden das übrigens nicht schlecht – das nur als Information an dieser Stelle, weil das hier als große Drohkulisse aufgebaut wurde. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Wir machen auch nichts, was eine neue Erfindung ist. Kollegin Nagel hat darauf hingewiesen: In Berlin wird das gemacht. Damit ist es logisch, dass es funktioniert, liebe Frau Knebel; denn, was in einem Bundesland geht, das geht auch in einem anderen. Sie hätten auch einmal googeln können. Im zweiten Quartal 2025 haben sie bei 95 Beratungen 93 Übertretungen festgestellt. Ich denke, für diese 93 Leute war das eine ganz entscheidende Feststellung; damit haben sie die Informationen, dass ihre Mietpreise nicht okay waren. Aus unserer Sicht ist es das wert gewesen. Also, ich sehe ganz viel Herumlavieren. Ja, lieber Kollege Pallas, mit der CDU im Boot muss man das ablehnen. Das kostenfreie Angebot ist nichts Schlechtes; das weiß die SPD auch. Bei der Mietpreisbremse werden wir sehr genau zuhören. Ich habe hier zur Kenntnis genommen, wie sich Dresden betreffend Kollege Flemming und die Ministerin geäußert haben. Ich bin sehr gespannt, ob dann Dresden noch angespannter Wohnungsmarkt ist oder ob das am Ende herausfällt. Ich kann nur hoffen, dass das am Ende nicht die Entscheidung sein wird. Ja, Kollege Flemming, es war ein wenig flapsig: Bürokratiekeule, Eingriffe hier, Eingriffe dort, Mietpreisbremse Tagesordnungspunkt Für die Menschlichkeit aus Gaza in Sachsen Drucksache 8/3966, Antrag Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: Die Linke, CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, fraktionsloser MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun der Fraktion Die Linke als Einreicherin das Wort, und für die Fraktion spricht Kollege Nguyen. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Nam Duy Nguyen Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Wertes Plenum! In Gaza herrscht eine humanitäre Katastrophe. Auf den Überfall der Hamas am 7. Oktober 2023, bei dem auf israelischer Seite 1 200 Menschen getötet und 250 als Geiseln verschleppt wurden, reagierte Israel mit Luftangriffen und einer Bodenoffensive in Gaza. Internationale Forschungsteams der Universitäten in Stanford und Princeton, dem Osloer Friedensforschungsinstitut und dem Palestinian Center for Policy und Survey Research haben die Kriegslage vor Ort untersucht und stellen fest, dass bisher von mehr 100 000 Toten ausgegangen werden muss, wenn wir nicht nur die Opfer durch Waffengewalt berücksichtigen, sondern auch die wachsende Zahl derer, die an Hunger oder an Krankheit sterben oder die erst gar kein Krankenhaus erreichen. Völkerrechtler sprechen von einem Völkermord. Der Internationale Strafgerichtshof hat einen Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Galant erlassen. Sie werden für das gibt es bereits. Wir haben gesagt, dass wir eine klare Verlängerung wollen. Eine Kappungsgrenze gibt es ebenfalls, das ist überhaupt kein bürokratischer Aufwand. Wir wollen die Verlängerung, denn die Probleme sind aus unserer Sicht da. Wir haben Ihnen einen konkreten Vorschlag gemacht und bitten immer noch, wenn auch schon ein wenig verzweifelt, weiterhin um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Löser sprach das Schlusswort für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 8/3411 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, einige Dafür-Stimmen, aber die Gegenstimmen waren in der Mehrheit. Damit ist die Drucksache nicht beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf – Kranke und Verletzte aufnehmen! der Fraktion Die Linke Kriegsverbrechen, das Aushungern als Methode der Kriegsführung sowie das Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich gemacht. Die Situation der Menschen im Gaza ist also kaum in Worte zu fassen, und deshalb haben wir als Linksfraktion den vorliegenden Antrag gestellt. In Leipzig, aber auch in vielen anderen Kommunen wie Hannover oder Düsseldorf wurde in den vergangenen Wochen ein wichtiges Zeichen gesetzt. In diesen Städten gab es die parteiübergreifende Initiative, hilfsbedürftige Menschen, insbesondere Kinder, aus dem Gazastreifen aufzunehmen. Auch wir als sächsisches Landesparlament müssen uns mit konkreten Maßnahmen anschließen und einen Weg finden, um unseren Beitrag zur Beendigung dieser humanitären Katastrophe zu leisten. Dass höchste Dringlichkeit vorherrscht, zeigt sich am deutlichsten bei der Nahrungsmittelversorgung. Im vergangenen Monat stellte die IPC, die den Schweregrad von Ernährungsunsicherheit und Unterernährung einstuft, fest, dass im Norden des Gazastreifens eine Hungersnot vorherrscht. Diese Feststellung trifft die IPC nicht häufig; in den vergangenen Jahren ist dies viermal geschehen, und zwar in Somalia, in Südsudan, im Sudan und nun in Gaza. Konkret bedeutet Hungersnot in Gaza, dass mindestens 20 % der Haushalte von extremem Lebensmittelmangel betroffen sind und mindestens 30 % der Kinder unter akuter Mangelernährung leiden. Es ist unerträglich, die Bilder von Menschen sehen zu müssen, deren Gesichter eingefallen sind, deren Körper kraftlos an den Knochen hängen, Bilder von unterernährten Müttern, die ihre Kinder nicht mehr stillen können, weil sie täglich von einer halben Tasse Reis leben müssen. Es ist eine humanitäre Katastrophe, die vermeidbar gewesen wäre; denn seit Monaten stehen Lkws mit Tonnen an Lebensmitteln an der Grenze und warten, dass sie Israel über die Grenze lässt. Die Menschen in Gaza stehen vor einer unmöglichen Wahl: entweder in zerstörten Unterkünften in Gaza-Stadt bleiben und in ständiger Angst vor Bomben leben oder in überfüllte Küstengebiete fliehen, wo es weder Wasser noch medizinische Versorgung gibt. Seit dieser Woche ruft das israelische Militär zur vollständigen Evakuierung von Gaza-Stadt auf. Das heißt, eine Millionen Menschen sollen in die Region Al-Mawasi flüchten, die aber laut UN schon maßlos überfüllt ist. Unser Antrag knüpft daran an. Wir als Linksfraktion fordern zum einen, eine Analyse der Kapazitäten durchzuführen. Dazu gehört, welche Krankenhäuser in Sachsen schwerkranke Kinder behandeln können und welche Kliniken eine schnelle Erweiterung oder zusätzliche Ausstattung benötigen. Des Weiteren fordern wir auf der Grundlage des § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen von unterernährten, kranken und verletzten Kindern und deren Angehörigen ersten und zweiten Grades in bzw. aus Gaza und in diesem Prozess das erforderliche Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium herzustellen. Mehrere Städte sind aufnahmebereit für besonders schutzbedürftige oder traumatisierte Menschen aus Gaza. Dafür braucht es aber auch die politische Unterstützung seitens der Bundesregierung und des BMI für das Einreiseverfahren, für die Auswahl und die medizinische Koordination. Wir fordern, in Sachsen ein Landesaufnahmeprogramm für mindestens 500 besonders hilfsbedürftige Menschen und deren Angehörige ersten und zweiten Grades aus Gaza aufzulegen und umzusetzen, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt. Angesichts der Lage in Gaza stehen auch wir im Sächsischen Landtag vor der Frage, wie wir Solidarität üben und Verantwortung in einem bearbeitbaren Rahmen übernehmen können, ähnlich wie wir es gegenüber den ukrainischen Kriegsgeflüchteten getan haben. Ein solches Programm, welches wir als Linksfraktion vorschlagen, beendet den Krieg nicht. Es ist mit Blick auf die unfassbare Zahl an Toten und Verletzen, das Schrecken und das Leid wohl nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir dürfen aber nicht länger zögern und müssen handeln. Abschließend noch eine kurze Bemerkung. Der angekündigte Plan Netanjahus, Gaza-Stadt zu übernehmen und Gaza als strategisch kontrolliertes Territorium zu gestalten, offenbart die Dimension. Hierbei geht es nicht nur um Vergeltung, sondern es geht um die Vertreibung und die dauerhafte Kontrolle. Ich bin deshalb froh, dass relevante Teile der israelischen Gesellschaft dies anerkennen und die Mehrheit der Bevölkerung gegen die Ausweitung des Krieges von Netanjahu ist. Woche für Woche fordern Hunderttausende Menschen auf den Straßen eine Waffenruhe und sofortige Verhandlungen zur Rettung der israelischen Geiseln. Auch deren Angehörige sagen unmissverständlich: Nur wenn der Krieg stoppt, haben die Geiseln eine Chance. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Geiseln dann freigekommen sind, wenn es eine Waffenruhe gab, wenn sich israelische Truppen zurückgezogen haben und es zu einem Deal gekommen ist. Die Erfahrung ist ebenfalls, dass der Krieg mit vorrückenden Truppen die Geiseln in Gefahr bringt und die Regierung Netanjahus gerade aber das Gegenteil macht. Wertes Plenum, die Aufnahme von Geflüchteten aus Gaza ist eine Frage der Menschlichkeit und ein Gebot der Genfer Flüchtlingskonvention. Ich bitte Sie um die Annahme des Antrages. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Nguyen brachte den Antrag der Fraktion Die Linke ein. Nun spricht für die CDU-Fraktion Kollege Weinrich; bitte schön.
Stephan Weinrich CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag der Fraktion Die Linke ist aus humanitärer und menschlicher Sicht nachvollziehbar. Wir haben im Gazastreifen eine Situation, die die gesamte Weltgemeinschaft bewegt und auch bereits in vielen Nationalstaaten zu einer Reaktion geführt hat. Trotz dieser nachvollziehbaren humanitären Sichtweise ist der Antrag sowohl logistisch, gesellschaftlich als auch finanziell nicht leistbar und widerspricht einer vernünftigen Asylpolitik; denn der Wunsch nach humanitärer Hilfe darf nie die Frage außer Acht lassen, ob wir überhaupt imstande sind, einen solchen Kraftakt zu leisten. Richtigerweise wollen Sie daher gemäß Ihrem Antrag prüfen lassen, welche Kapazitäten wir für die Aufnahme einer so großen Anzahl an Menschen benötigen. Nun haben Sie aber in Ihrem Antrag bereits eine feste Zahl an aufzunehmenden Menschen benannt. Insofern wäre zunächst zu prüfen, wie viele Personen überhaupt kommen würden, bevor wir uns Gedanken darüber machen, welche Kapazitäten wir benötigen. Ihr Antrag fordert die Aufnahme von 1 000 Personen, bestehend aus 500 hilfsbedürftigen Kindern und 500 hilfsbedürftigen Menschen, wobei auch hierunter Kinder zählen könnten. Zuzüglich zu diesen 1 000 Personen sollen gleichermaßen deren Verwandte ersten und zweiten Grades von Ihrem Antrag profitieren. Dies würde auf eine Gesamtzahl von circa 6 500 Personen hinauslaufen, wobei diese Zahl nur ein gemittelter, konservativ gerechneter Wert ist. Tendenziell schätze ich aber, dass diese Zahl noch viel höher ist, da die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag gefordert hat, von den Regelungen des § 5 Abs. 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes abzusehen. In dessen Folge würden wir bei der Aufnahme dieser Personen auf eine regelmäßige und durchgehende Identitätsfeststellung verzichten. Insofern muss damit gerechnet werden, dass Personen als Angehörige angegeben werden, die es gar nicht sind; denn es ist menschlich nachvollziehbar, dass jemand aus dem Gazastreifen diese Gelegenheit, nach Deutschland kommen zu dürfen, in vollem Umfang in Anspruch nimmt. Da wir die Identität der Antragsteller aber nicht durchgehend prüfen sollen, müssen wir glauben, was man uns sagt. Unter diesen Umständen hat jede Person der hier im Antrag benannten 1 000 Menschen vier Großeltern, zwei Geschwister und zwei Eltern. Damit wären wir insgesamt bei 9 000 Menschen, die wir aufnehmen müssten. Dies entspräche einem erheblichen Aufwuchs an Asylbewerbern im Verhältnis zu den bereits hier in Sachsen lebenden Menschen, die den Wunsch auf eine Bleibeperspektive haben. Dem kann meine Fraktion nicht zustimmen, und zwar allein deshalb, weil es in Ihrem Antrag auch nur ansatzweise an einem Finanzierungsvorschlag fehlt. Wenn ich Ihren Antrag richtig interpretiere, geht es nicht etwa darum, dass diese 9 000 Menschen sich eigenverantwortlich auf den Weg nach Sachsen machen sollen, sondern es geht darum, dass der Umzug dieser Menschen vom Gazastreifen nach Deutschland durch uns logistisch sicherzustellen ist. Hierbei reden wir mit Sicherheit von einem nicht unbedeutenden achtstelligen Millionenbetrag, den wir aufbringen müssten, um dies zu leisten. Bereits an diesem Punkt ist es müßig, auf die gegenwärtige Haushaltssituation des Freistaates Sachsen zu verweisen. Dabei reden wir noch nicht über die Kosten der Integration dieser Menschen oder den Aufwand, selbige unterzubringen. Ich darf bezweifeln, dass die in Ihrem Antrag genannte Stadt Leipzig willens und imstande ist, 9 000 Menschen aus dem Gazastreifen eigenverantwortlich aufzunehmen. Dass die Leistungsfähigkeit unseres Staates eine Rolle spielt, haben Sie selbst indirekt in Ihrer Antragsbegründung formuliert, indem Sie schreiben, dass der Freistaat sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen soll, um Ihrem Antragsbegehr nachzukommen. Der Freistaat hat dafür keine verfügbaren Mittel. Insofern lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Weinrich sprach für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion der AfD spricht nun Kollege Wippel.
Sebastian Wippel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Zehn Jahre „Wir schaffen das!“, und ich muss sagen: Zehn Jahre – wir haben die Herausforderung, vor die uns die CDU gestellt hat, nicht geschafft, und das mit Ansage der AfD. Jetzt kommen die Linken mit dem Antrag um die Ecke: „Für die Menschlichkeit – Kranke und Verletzte aus Gaza in Sachsen aufnehmen!“ Erster Punkt. Der Antrag ist nicht eindeutig formuliert; denn wir haben mit mehreren Leuten genau dasselbe Problem gehabt wie Herr Weinrich. Er hat gesagt, 1 000 Menschen sollen kommen. Wir haben es so gelesen, es sollen 500 Menschen sein. Ich nenne später noch ein paar Zahlen; deswegen ist es auf 500 Menschen gerechnet. Sollte Herr Weinrich recht haben, dann könnte es das, was ich nachher sagen werde, alles verdoppeln. Sie wollen also 500 Kinder aus der Region des Gazastreifens aufnehmen, die dort durch den Krieg in Not geraten sind. 500 Kinder, das klingt ja erst einmal gar nicht viel. Das klingt irgendwie machbar, es klingt ehrenhaft – wer möchte Kindern schon die Hilfe verweigern? Dazu wollen Sie aber Verwandte ersten und zweiten Grades nehmen, also: Mütter, Väter, Geschwister, Großeltern. Was bedeutet das? Über wie viele Leute reden wir hier eigentlich? Die Geburtenrate im Gazastreifen liegt bei 3,14 Kindern pro Frau, nicht bei ungefähr 1 wie bei uns in Sachsen. Das heißt, pro Kind kommen noch einmal acht Angehörige dazu. Das ergibt ein Gesamtpersonenpotenzial von 4 500 Personen – also etwa die Hälfte dessen, was die CDU angenommen hat. Aber selbst 4 500 hört sich schon ganz anders an als 500. Was wissen wir über die Leute, die da kommen sollen? Und was können die Leute, die da kommen sollen? Ich sage es Ihnen: Nichts, wir wissen nichts. Sie von den Linken wollen das auch gar nicht wissen, das hat nämlich schlicht und ergreifend keine Konsequenz. Selbst wenn wir etwas wüssten: (Rico Gebhardt, Die Linke: Humanitäre Gründe!) Sie wollen bei den Neuankömmlingen auf das Erfordernis der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes verzichten. Das heißt – für die, die es nicht wissen –: Der Lebensunterhalt muss nicht bestritten werden können. Welche Staatsangehörigkeit die Leute haben oder wer sie überhaupt sind, ist Ihnen egal. Ob die Leute einen Pass besitzen, ist Ihnen egal. (Zuruf Juliane Nagel, Die Linke) Und jetzt kommt der Hammer, jetzt wird es langsam völlig irre: Sie fordern, dass das Ausweisungsinteresse des deutschen Staates nicht berücksichtigt wird. Das übersetze ich jetzt einmal: Da können Straftäter kommen – egal, was sie verbrochen haben, es interessiert Sie nicht. Da können Leute kommen, die zur Verfolgung politischer und religiöser Ziele Gewalt angewandt oder angedroht haben: Es ist Ihnen egal. Da können Leute kommen, die zum Hass auf Bevölkerungsgruppen und Religionen aufrufen: Das ist Ihnen egal. Derjenige, der da kommt, kann sogar Angehöriger einer Terrororganisation sein: Es ist Ihnen scheißegal, wer hier nach Sachsen kommt. (Beifall AfD) Nehmen wir als Beispiel einmal die Hamas – das liegt ja nicht so fern, oder? Die Hamas ist als Terrororganisation eingestuft, und das völlig zu Recht, denn sie ist eine Terrororganisation. Ich erinnere jetzt nur einmal an den 7. Oktober 2023. Da wurden Frauen auf bestialische Art und Weise vergewaltigt. Da wurde Frauen mit dem Messer in den Rücken gestochen, wenn sie wegwollten, damit der Typ sie wieder heranziehen konnte, um sie weiter zu vergewaltigen. Da wurden Frauen die Brüste abgeschnitten mit Cuttermessern, und das vor laufenden Kameras. Und diese Tiere, so muss ich das nennen, die wollen Sie auch in Sachsen haben; denn es interessiert Sie nicht, wer hierherkommt. Es interessiert Sie auch nicht, ob die, die da kommen, zu denen gehören, die Leichname geschändet haben. (Zuruf Juliane Nagel, Die Linke) Es interessiert Sie auch nicht, ob darunter Geiselnehmer sind, die auch Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit, mit deutscher Staatsangehörigkeit in ihrer Gewalt haben. Diese Leute sind Geiseln bis heute – das interessiert die deutsche Regierung komischerweise auch nicht. Dafür haben Sie auch nichts übrig, dazu haben Sie kein Wort gesagt. (Zuruf Susanne Schaper, Die Linke) Kurz und gut: Sie wollen die Mörder ins Land lassen. Sie wollen es auch nicht wissen. Aber bei jeder passenden Gelegenheit schreien Sie dann: „Nie wieder!“ – Frau Schaper, Sie beschweren sich gerade. (Susanne Schaper, Die Linke: Ich finde das unerträglich!) Schauen Sie sich bitte das Programm der Hamas an – was die Hamas vorhat, was die Hamas mit Israel vorhat, was sie mit Juden vorhat und überhaupt mit unserer westlichen Lebensweise. (Susanne Schaper, Die Linke: Deshalb muss man die 500 Kinder verrecken lassen?) Jenseits dieses eben genannten Wahnsinns ist die Frage: Können wir uns das als Staat überhaupt leisten? (Zuruf AfD: Nein!) Die innere Sicherheit ist heute schon am Boden. Wir müssen auch feststellen, dass wir eine deutliche Überrepräsentanz bei Arabern haben, wenn es um Straftaten mit Messern geht, die in den letzten Jahren erheblich angestiegen sind. Wir haben eine deutliche Überrepräsentanz dieser Leute, wenn es um Sexualstraftaten geht. (Zuruf AfD: Ja!) Ich muss auch sagen: Es ist keine Änderung zu erwarten. Wer übernimmt denn, wenn wir die Leute hierherholen, ohne zu wissen, wer da kommt, die Verantwortung dafür? Sind Sie das von den Linken? Gehen Sie dann raus, gehen Sie zu den Opfern hin und sagen: Ja, wir haben die hierhergeholt, wir haben das gewollt? (Juliane Nagel, Die Linke: Gehen Sie zu den Opfern Ihrer rechten Gewalt?) So etwas bringt dann auch den Widerstand der Bevölkerung hervor. Wenn Sie diese Politik durchziehen, dann muss ich sagen: völlig zu Recht. So eine Politik, wie Sie sie vorhaben, ein solcher Antrag, der spaltet das Land. (Beifall AfD) Das befördert am Ende pauschalen Ausländerhass (Susanne Schaper, Die Linke: Sie propagieren hier pauschalen Ausländerhass!) und damit natürlich auch echte Extremisten, was wir alles nicht haben wollen. (Zuruf AfD: Linksradikale!) Jetzt reden wir noch einmal über die Kosten Ihrer Humanität. Ganz lapidar sagen Sie ja nur: Der Freistaat soll alle, „sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Mittel“ nutzen. Welche Mittel meinen Sie als Linke denn da? Das steht nämlich nicht im Antrag. Das ist absolut nicht geklärt. Also rechnen wir einmal: Nehmen wir Einreisekosten von ungefähr 5 Millionen Euro; das wäre einmalig. Wir sprechen über 4 500 Personen, die ins Bürgergeld kommen. Gehen wir davon aus, dass das drei Bedarfsgemeinschaften sind, nämlich einmal für die Großeltern, noch einmal für die anderen Großeltern und für die Kernfamilie. Das sind 45 Millionen Euro pro Jahr. Dazu kommen Sonderbedarfe für Behinderte und Senioren. Hinzu kommen mindestens 12 Millionen Euro, die wir noch den Krankenkassenbeitragszahlern aufbügeln, weil die Beiträge untergedeckt sind – nämlich das, was der Staat an die Krankenkassen bezahlt. 350 Euro kostet der durchschnittliche Krankenkassenpatient pro Monat, aber sie bekommen eben nur 119 Euro vom Staat. Wir müssen davon ausgehen – weil das hier auch eine Negativauswahl ist –, dass die Kosten am Ende des Tages sogar noch deutlich höher liegen. Reden wir über die Kosten für die Verwaltung, angesichts dieser Personenanzahl. Das bedeutet: 60 neue Stellen bei den unteren Ausländerbehörden. Legen wir die Besoldungsgruppe E 9 zugrunde, sind das noch einmal 3,9 Millionen Euro pro Jahr. Dann reden wir noch über 1,25 Millionen Euro, die wir für Personal in Jobcentern und bei den Rentenkassen brauchen. Wir reden über 4,8 Millionen Euro für die Kinderbetreuung, wenn wir hier eine Mischung aus Krippe, Kita und Hort annehmen. Wir reden über 7,2 Millionen Euro für Integrationskurse. Wir reden über 12 Millionen Euro, die aufzubringen sind, bis die Sprachkurse vom ersten Kurs bis B 2 eingerichtet sind. Weil Sie da drüben bei den Linken so ungläubig den Kopf schütteln: Das sind Durchschnittszahlen; wir haben uns nicht an den oberen Zahlen orientiert, sondern sind tatsächlich in der Mitte geblieben. Für die, die nicht so schnell rechnen können: Das heißt, wir haben 67 Millionen Euro laufende Kosten pro Jahr, plus einmalige Kosten in Höhe von 24 Millionen Euro. 67 Millionen Euro in einem Land, in dem wir schon heute kein Geld für die Infrastruktur haben? In einem Land, in dem wir einstürzende Brücken und marode Straßen haben? Das Geld brauchen wir in einem Land, von dem selbst der Landeselternrat sagt, dass wir in der Landeshauptstadt Dresden Hunderte Millionen Euro Sanierungsstau bei den Schulen haben. Wir betreiben in Sachsen 41 % der Schulgebäude mit großen Sicherheitsbedenken. Wir reden über ein Land, in dem wir steigende Kitakosten haben und alle Bürger diese Kosten mittragen müssen. Die Schulen sind schon heute überfordert. Wir haben 15 % Unterrichtsausfall an den Oberschulen. Schon heute fehlen die Lehrer, und Sie wollen noch 1 500 Kinder dazuholen? Das sind 94 Klassen, die wir zusätzlich unterrichten müssten – mit Lehrern, die schon heute nicht da sind. Wir reden über ein Land mit 20 000 Rentnern, die in Sachsen schon heute Grundsicherung bekommen, weil das Geld nicht reicht, Frau Schaper, das hat Ihre eigene Anfrage ergeben. Wir reden über künftig noch höhere Krankenkassenbeiträge, die bereits heute bei 17,1 % liegen. Wir reden über eine Sozialabgabenquote in Höhe von 53 % im Jahr 2035, wenn das so weitergeht. In dieser Lage kann auch kein Deutscher mehr Ersparnisse für das Alter aufbringen. Diese Kosten, die wir dann hätten – laufend, pro Jahr –, müssen alle addiert werden. Am Ende des Tages werden wir arme Rentner haben, die sich natürlich auch die Pflege nicht mehr leisten können, was dann bedeutet, dass wir höhere Zuschüsse für die Pflege über die Landkreise und kreisfreien Städte finanzieren müssen. Woher wollen wir das Geld denn holen? Es ist schlicht und ergreifend nicht da. Meine Damen und Herren! Sie von den Linken stellen diesen Sachverhalt so dar, als hätte Sachsen im Krieg in Gaza – der ein schrecklicher Krieg ist, weil alle Kriege schrecklich sind – irgendwie eine Garantenpflicht zu erfüllen. Nein, das haben wir nicht, ganz deutlich: nicht. (Beifall AfD) Wenn jemand eine Garantenpflicht zu erfüllen hat, dann wären das vielleicht die Brudervölker der Araber, die dort nahe an der Levante sind oder in der Levante. Da sprechen wir über Ägypten, über Jordanien, über Saudi-Arabien oder sonstige reiche Staaten. Warum nehmen die denn keine Leute auf? Weil sie ihre Nachbarn kennen. Sie wollen die nicht in ihrem Land haben. Das ist ihnen schlicht und ergreifend zu gefährlich. Deswegen lässt Ägypten keinen über die Grenze und schließt die Grenze. Ich kann keine Pflicht erkennen, die uns hier in Sachsen beträfe. Hier im Sächsischen Landtag haben wir alle, wie wir hier sitzen, nur eine Pflicht, und die heißt: das Wohl des Volkes zu mehren und seine Rechte zu wahren. Dazu gehört auch die Sicherheit. Ihren Antrag lehnen wir ganz entschieden ab. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel sprach für die AfD-Fraktion. Bevor ich das Wort an den nächsten Redner übergebe, möchte ich einiges klarstellen bzw. hier auch um Verständnis bitten. Das „Sch-Wort“ ist heute zum zweiten Mal gefallen. Ich denke, es gibt auch andere Formulierungen, die man nutzen kann – Herr Kollege Hentschel-Thöricht und Kollege Wippel. Ich denke, das sollten wir hier im Hohen Haus vermeiden. Dann haben Sie in Ihrem Redebeitrag Menschen als Tiere bezeichnet. Das ist sehr grenzwertig. (Susanne Schaper, Die Linke: Grenzwertig?) Ich war kurz davor, Ihnen einen Ordnungsruf zu erteilen. Ich mache davon heute nicht Gebrauch. (Susanne Schaper, Die Linke: Ja, ist klar!) Ich möchte diesen Vergleich in diesem Hohen Haus bitte nicht mehr hören, Herr Wippel. Das ist tatsächlich ein Angriff auf die Menschenwürde und ich bitte das in Zukunft zu beherzigen. (Unruhe im Saal – Susanne Schaper, Die Linke: Dass Sie das jetzt gleichsetzen!) Ich übergebe jetzt an den nächsten Redner, und zwar an Herrn Kollegen Nico Rudolph von der BSW-Fraktion. (Sebastian Wippel, AfD: Überlegen Sie mal, was sie mit den Frauen angestellt haben. Das machen sie nicht mal mit Tieren! – Susanne Schaper, Die Linke: Das ist wirklich das Allerletzte!)
Nico Rudolph BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident, danke für die Klarstellung; ich hätte das jetzt auch gesagt. Zum Begriff Tiere: Das ist unangemessen. Nun haben Sie das dankenswerterweise übernommen. (Zurufe CDU und AfD) Bei aller Verabscheuungswürdigkeit der Taten, die da gezeigt wurden, ist das Leid der Menschen in Gaza nicht mehr vom Selbstverteidigungsrecht Israels gedeckt. Wir als BSW-Fraktion haben bereits vor drei Monaten den Antrag „Deutsche Waffenexporte nach Israel stoppen – Humanitäre Hilfe für die Palästinenser in Gaza ermöglichen“ eingebracht. Darin haben wir gefordert, dass sich die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung dafür stark macht, über diplomatischen Druck humanitäre Hilfe im Gazastreifen zu ermöglichen. Wäre er damals in Gänze oder in Teilen hier angenommen worden, wären heute vielleicht eine Reihe von Ärzten und Hilfsgütern aus Sachsen und anderen Bundesländern in der Region vor Ort und könnten helfen. (Beifall BSW) Alle Fraktionen, auch die Linksfraktion, haben diesen Antrag abgelehnt, obwohl er damals richtig gewesen wäre und es heute noch immer ist. (Beifall BSW) Mittlerweile ist noch deutlicher geworden, dass Netanjahu die Palästinenser aus dem Gazastreifen vertreiben will. Manche sprechen auch von ethnischen Säuberungen. Dort sollen dann perspektivisch Israelis angesiedelt werden, und das mit der Unterstützung der USA. Von der einzigen Möglichkeit einer dauerhaften Befriedung im Interesse der Menschen auf beiden Seiten, nämlich einer Zweistaatenlösung, sind wir durch das israelische Vorgehen so weit entfernt wie lange nicht. Umso weniger Palästinenser es in Gaza gibt, umso näher kommt Netanjahu seinem Ziel. Aber die Palästinenser haben ein Recht auf ihr Land. (Zuruf AfD) Es stellen sich beim Antrag der Linken verschiedene Fragen: Sind Sie auf der Seite der Palästinenser und ihres Rechts auf ihr Land? Warum fordern Sie nicht eine Initiative der Landesregierung an die Bundesregierung, dass Netanjahu vor Ort internationale, deutsche oder sächsische Hilfe zulässt? Deutschland ist nach den USA der größte Verbündete Israels in der westlichen Welt. Die deutsche Stimme hätte dort Gewicht. (Zuruf CDU) Warum fordern Sie nicht, dass in Gaza bzw. in der Region ausreichend Hilfslager durch die UN, gegebenenfalls durch die EU oder Deutschland, errichtet und betrieben werden können, die die Menschen dort vor Ort mit Nahrung, medizinischer Versorgung und einem Dach über dem Kopf versorgen würden , und zwar so, dass es ausreichend ist? (Beifall BSW) Wieso fordern Sie keine sächsische oder deutsche Delegation von Ärzten? Wieso schieben Sie die Verantwortung von Netanjahu weg? UNICEF spricht davon, dass 500 000 Menschen von der Hungersnot betroffen sind. Welche Tausend davon wollen Sie hierherholen? Wie wollen Sie sie auswählen? Der Rest hat dann Pech gehabt! Ein Problem dieser Größe kann nur vor Ort gelöst werden. Nam Duy, wir duzen uns – deshalb auch hier das Du: Du sagst selbst, es ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Der Antrag ist eine Scheinlösung, die moralisch sauber erscheint, aber die Ursachen des Konflikts nicht antastet. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, dass sie keine Palästinenser nach Deutschland einfliegen wird. Wir denken, Hilfe vor Ort ist das richtige Mittel, um einer wirklich großen Anzahl von Menschen zu helfen. (Beifall BSW) Deutschland als zentraler Partner Israels kann erfolgreich Druck aufbauen, wenn es wirklich will. Weil wir trotz allem annehmen, dass es Ihnen oder euch um das Schicksal der Menschen geht, werden wir uns der Stimme enthalten, obwohl wir den Ansatz nicht für den richtigen halten. Vielen Dank. (Beifall BSW) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Nico Rudolph sprach für die Fraktion BSW und nun spricht für die SPD-Fraktion Kollege Pallas.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Lage im Gazastreifen ist alarmierend. Laut Schätzung der Vereinten Nationen sind Hunderttausende Menschen im dicht besiedelten Gebiet auf der Flucht, unter ihnen zahlreiche Kinder, Frauen und alte Menschen, die in zunehmendem Maße neben der Zerstörung und den hohen Opferzahlen auch an der Hungerkatastrophe leiden. Diese Menschen brauchen umfassende Hilfe von internationaler Seite und ein schnelles Ende der Kampfhandlungen, das zugleich die bedingungslose Freilassung aller verbleibenden Geiseln durch die Hamas voraussetzt. Zudem brauchen die Menschen im Gazastreifen und in der Westbank eine Perspektive für ihre Zukunft, ohne die Tyrannei der Hamas, in einem lebensfähigen palästinensischen Staat, der in friedlicher Koexistenz mit Israel bestehen kann. Meine Damen und Herren! Der schreckliche Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 stellte für viele Menschen eine grauenhafte Zäsur in ihrem Leben dar. So sehr das Selbstverteidigungsrecht Israels gilt und der Schutz des Staates Israel zur deutschen Staatsräson gehört, so sehr müssen auch die humanitären Bedürfnisse der Menschen in den palästinensischen Gebieten Beachtung finden. Als SPD fordern wir deshalb – wie es nicht zuletzt die Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali Radovan deutlich zum Ausdruck gebracht hat – ein Ende des Leids der Menschen im Gazastreifen, den sicheren Zugang international anerkannter Hilfsorganisationen in die betroffenen Gebiete, die umfassende Versorgung der Bevölkerung mit Hilfsgütern vor Ort und die Schaffung einer Zukunftsperspektive für das gesamte palästinensische Volk. Das können wir aber nicht in diesem Hohen Hause beschließen; dafür bedarf es der Diplomatie und des konstanten Wirkens auf internationaler Ebene durch die entsprechenden Verantwortlichen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission. Deshalb muss man festhalten: So sehr das Leid der Menschen zum Handeln drängt, wir brauchen keinen Aktionismus, sondern eine nachhaltige Lösung der humanitären Krise. Hier geht der Antrag, den die Fraktion Die Linke vorgelegt hat, trotz aller humanistischen Beweggründe, die ich Ihnen zugestehen will, leider fehl. Denn er formuliert im Kern die zwar menschlich nachvollziehbare, in der Sache aber zu kurz greifende Forderung nach einem Landesaufnahmeprogramm in Sachsen sowie nach der Evakuierung von 500 Personen und ihren Angehörigen. Bei einem solchen Programm, wie es hier skizziert wird, stellen sich jedoch gleich mehrere Fragen, die Sie in dem Antrag eben nicht beantworten. Zum Ersten, die Frage nach dem Adressatenkreis. So bleibt vor dem Hintergrund des massenhaften Leids in Gaza offen, wer eigentlich die besonders hilfebedürftigen Menschen sein sollen, wenn Hunderttausende von Flucht, Hunger und Zerstörung bedroht sind. Es ist völlig unklar, warum es gerade 500 Personen sind, die mit ihren Angehörigen aufgenommen werden sollen. Weder im Antrag noch in Ihrer Begründung erklären Sie, wie diese Zahl zustande kommt. Da ist es umso verwunderlicher, dass Sie unter Nr. 1 zunächst die Kapazitäten für die Versorgung schwer verletzter und unterernährter Menschen in Sachsen erheben lassen wollen. Das Ergebnis dieser Prüfung wollen Sie aber nicht abwarten. Das legt die Vermutung nahe, dass es sich bei diesen 500 Menschen um eine willkürlich festgelegte Zahl handelt. (Susanne Schaper, Die Linke: Dann bringen Sie doch einen Änderungsantrag ein!) Zum Zweiten stellt sich die Frage nach der Umsetzbarkeit Ihres Vorhabens. Wie vergangene Aufnahmeprogramme gezeigt haben, gehen diese mit langwierigen Vorbereitungshandlungen und Prüfungsverfahren einher. Ein mahnendes Beispiel kann uns die immer noch nicht abgeschlossene Aufnahme afghanischer Ortskräfte nach der Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 sein. Auch bei anderen Programmen verzögerte sich die Durchführung durch die Notwendigkeit, vor Ort zunächst eine behördliche Stabsstelle, eine Struktur einrichten zu müssen, um die von Ihnen geforderte Überprüfung nach bestimmten Kriterien durchführen zu können. Diese bürokratischen Maßnahmen vertragen sich logischerweise nicht mit der gegebenen Dringlichkeit, mit der auf die Not der Menschen in Gaza reagiert werden muss. Unterm Strich bleibt daher festzuhalten, dass Aufnahmeprogramme in bestimmten Situationen ein sinnvolles und gebotenes Instrument sein können, um vom Krieg bedrohten Menschen oder Menschengruppen eine Rettung zu bieten. Sie sind aber weder ein Mittel, um dem aktuellen Leid der Hunderttausenden in Gaza zu begegnen, noch ein Mittel, um ein notwendiges Ende der aktuellen Kampfhandlungen herbeizuführen. (Juliane Nagel, Die Linke: Das behaupte ich doch gar nicht!) Sehr geehrte Damen und Herren! Viele Menschen in unserem Land bewegt der Konflikt im Nahen Osten sehr, und die neuerlichen Angriffe sowie die angekündigte Besetzung von Gaza-Stadt durch das israelische Militär lassen Schlimmes befürchten. Umso mehr fordern wir als SPD ein Ende der Kämpfe, die Freilassung aller verbliebenen Geiseln der Hamas, den umfassenden Schutz und die Versorgung der Bevölkerung im Gazastreifen mit Hilfsgütern sowie die Schaffung einer tragfähigen Zukunftsperspektive für das palästinensische Volk im Rahmen einer Zweistaatenlösung. Doch nicht wir hier im Sächsischen Landtag entscheiden über diese Schritte, sondern sie werden auf internationaler Ebene getroffen. Dort – und nur dort – kann der Grundstein für einen dauerhaften Frieden und ein sicheres Leben aller Menschen im Nahen Osten gelegt werden. Wir werden dem hier vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke deshalb nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die Fraktion der SPD. Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE spricht nun Kollegin Schubert; bitte schön.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über ein Thema, das uns nicht kaltlassen darf. Es geht insbesondere um kranke und verletzte Kinder aus dem Gazastreifen. Die Kinder in Gaza sind keine Terroristen, (Beifall BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und vereinzelt BSW) Kinder, die nichts für diesen Krieg können, Kinder, die ihn sich nicht ausgesucht haben, und Kinder, die am meisten darunter leiden. Hannover und Leipzig, diese Städte in Deutschland sind bereits vorangegangen. Sie haben gesagt: Wir sind bereit, Kinder aufzunehmen, die dringend medizinische Hilfe brauchen. Das ist keine große politische Geste. Das ist ein Akt von Menschlichkeit. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Es ist gut, dass sich die sächsische Stadt Leipzig hier so klar positioniert hat. Leipzig hat in den letzten Jahren gezeigt, wie man Menschen aus Krisengebieten aufnimmt, wie man Integration praktisch gestaltet – offen, pragmatisch und solidarisch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein sehr schwieriges Thema, und wir können von Sachsen aus den Nahostkonflikt nicht lösen. Wir wissen um die Gräuel der Hamas. Wir wissen um unsere Verantwortung gegenüber Israel. Wir müssen auch berechtigte Kritik an der israelischen Staatsführung zulassen, und wir sehen den Zangengriff, in dem sich der Staat Israel befindet. Die Komplexität dieser Materie ist an dieser Stelle zu groß und sie ist auch nicht Gegenstand des Antrags. Es geht im Antrag darum, was wir als Sachsen tun können, was wir als kleinen Beitrag leisten können, wenn Kinder verhungern, wenn sie verletzt sind, wenn sie ihre Familien verloren haben. Die Realität in Gaza ist erschütternd. UNICEF berichtet: Zwei Millionen Menschen sind auf Hilfe angewiesen, und eine Million davon sind Kinder. Eine Sprecherin von UNICEF beschreibt Gaza-Stadt inzwischen als einen Ort, „an dem Kindheit nicht überleben kann“. Das muss man sich einmal bewusst machen: „ein Ort, an dem Kindheit nicht überleben kann“. Deutschland hat in der Vergangenheit gezeigt, dass wir helfen können. Wir haben ukrainische Kinder aufgenommen, wir haben sie medizinisch versorgt, und andere Länder wie Italien und Norwegen haben bereits Kinder aus Gaza in ihre Krankenhäuser gebracht. In Sachsen haben wir die Strukturen, wir haben die Erfahrung und wir haben selbstverständlich Möglichkeiten. Es ist schon krass, wie man hier mit Millionenbeträgen so argumentieren kann – und das sage ich als Finanzpolitikerin. Aber das kann man in so einer Situation doch nicht bringen, sorry. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Das Aufenthaltsgesetz eröffnet den Ländern ausdrücklich die Möglichkeit, aus humanitären Gründen eine Aufnahmeanordnung zu treffen. Und ich frage: Wenn das hier kein humanitärer Grund ist, welcher ist es dann? (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Darum mein Appell an den Bund und meine Bitte, dass sich die sächsische Landesregierung hier aktiv einbringt: Schaffen Sie die Voraussetzungen, damit Länder und Kommunen, die das wollen, auch aufnehmen können. Geben Sie ein Einvernehmen für Landesaufnahmeprogramme, wo Länder und Kommunen das wollen. Sorgen Sie dafür, dass humanitäre Hilfe ungehindert geleistet werden kann. Ich spreche mich sehr klar dafür aus – und darauf haben wir vielleicht noch einen stärkeren Fokus als die Linksfraktion –: Nehmen wir Kinder und ihre Mütter in den Fokus. Und mit diesem Fokus stimmen wir diesem Antrag heute auch zu; denn Kinder sind keine Terroristen. Am Ende geht es um die Frage: Was entgegnen wir dem Leid von Kindern? Jedes Kind, das wir aus der Hölle des Krieges retten können, zählt. Jedes Kind, das in einem Krankenhaus gesund werden darf, ist ein Stück Hoffnung. Lassen Sie uns deshalb handeln. Lassen Sie uns ein Aufnahmeprogramm mit dem Fokus auf verletzte und kranke Kinder und ihre Mütter aus Gaza auf den Weg bringen. Das ist der humanitäre Beitrag, den wir leisten können, und es ist ein Zeichen für das Sachsen, das wir sein können – solidarisch, verantwortungsvoll und menschlich. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schubert sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Damit hätten wir die erste Rederunde absolviert und könnten in eine zweite Rederunde einsteigen. Ich denke, die Fraktion Die Linke möchte ein Schlusswort sprechen. – Nein, weil die Redezeit fast aufgebraucht ist. Deshalb frage ich die CDU: Redebedarf? – Das sehe ich nicht. AfD? – Kollege Hütter, bitte schön.
Carsten Hütter AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Linksfraktion, wenn Sie Ihren Antrag auf 500 Kinder bezogen hätten, mit dem humanitären Hintergrund und der Situation – und die Bilder haben wir alle gesehen, und ja, das macht mich auch betroffen, das sage ich ganz deutlich –, dann hätte man eventuell über Ihren Antrag zumindest diskutieren und nachdenken können. Aber das, was Sie hier machen: Da haben Sie ab 2015 überhaupt nichts dazugelernt. Sie haben nichts dazugelernt. (Juliane Nagel, Die Linke: Hä?!) Sie wollen Menschen zu uns lassen, letztendlich Verwandte ersten und zweiten Grades, ohne feststellen zu wollen, wer da kommt. Sie wissen um die Schwierigkeiten, die wir beim Sicherheitsaspekt haben. (Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Sie wissen, welche Schwierigkeiten in den letzten Jahren hier entstanden sind. Sie wissen auch genau, welche Probleme finanzieller Art wir momentan in unseren Kommunen haben. Sprechen Sie doch einmal mit den Bürgermeistern. Dann schauen Sie sich doch einmal die Defizite der Krankenhäuser an. Chemnitz benötigt 40 Millionen Euro und bekommt fünf Millionen Euro. Wir haben seit der Wende fast 50 Krankenhäuser geschlossen. Wo möchten Sie diese Leute alle behandeln und unterbringen? Wie viele der Verwandten ersten und zweiten Grades sind vielleicht auch Verletzte? Warum stellen Sie keinen Antrag, der uns zum Beispiel auffordert, dass endlich die Zufuhr von Hilfsgütern erfolgt, die – wie Ihr Kollege vorhin richtig gesagt hat – quasi an den Grenzen stehen, aber nicht hineingelassen werden? Das macht irgendwo Sinn, das können wir uns vorstellen. Warum fordern Sie denn nicht die Nachbarländer auf, diese Leute aufzunehmen und ihnen zu helfen? (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke – Zuruf Sebastian Wippel, AfD) Wir haben doch aber genau das aus der Krise 2015 gelernt. Wir haben doch alle mitbekommen, dass die eine oder andere Maßnahme, die wir durchgeführt haben, überhaupt nicht zielführend war. Wieso setzen Sie sich nicht für einen sofortigen Waffenstillstand ein? Sie sprechen diese Themen alle kurz an, aber letztendlich kommen Sie mit einem Antrag, von dem Sie vorher genau wussten, dass Sie dafür sicherlich keine Mehrheiten bekommen. (Rico Gebhardt, Die Linke: Das wissen Sie bei Ihren Anträgen bestimmt auch!) – Herr Gebhardt, das war jetzt ein Scherz, oder? (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke – Gelächter AfD) Also, meine Damen und Herren, wie der Kollege Wippel vorhin schon ganz klar ausgeführt hat, müssen wir diesen Antrag ablehnen. Mal abgesehen davon: Ist Ihnen bekannt, dass wir 2022 340 Millionen Euro Steuergelder in diese Richtung investiert haben, 150 Millionen Euro zusätzlich noch einmal aus Deutschland über die EU, 2022/2023 noch einmal 330 Millionen Euro, und 2025 wurden die Hilfen noch einmal um 30 Millionen Euro aufgestockt? Haben Sie das berücksichtigt? Was sollen wir noch alles tun? Wie wollen Sie unserem Steuerzahler das alles erklären? Ich rede jetzt nicht von Ihrer Klientel, sondern von den Menschen, die jeden Morgen zur Arbeit gehen, ihre Steuern bezahlen, wovon das hier alles finanziert werden soll, von denen rede ich. (Beifall AfD – Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) – Hören Sie doch auf. Ich weiß doch genau, wen Sie vertreten. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Das ist eine Unterstellung!) – Das ist keine Unterstellung. (Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Möchten Sie vielleicht die ganzen Demonstrationen abstreiten, die stattgefunden haben, und diese interessanten Plakate, die hochgehalten wurden? Das ist Ihre Klientel, das sind Ihre Antifas, die da rumlaufen, die antisemitische Parolen verbreiten, die sich gegen Israel wenden. Schauen Sie sich doch einmal die letzten Demos an. (Beifall AfD) Das wollen Sie allen Ernstes abstreiten? Wissen Sie was? Diesen Antrag kann man nur ablehnen – im Sinne unserer Bürger. Vielen Dank. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hütter sprach in dieser zweiten Rederunde für die Fraktion der AfD. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Möchte die AfD noch einmal dazu sprechen? – Das sehe ich auch nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Schuster. Bitte schön.
Armin Schuster
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Krieg im Gazastreifen ist fürchterlich. Jeden Tag sterben dort unbeteiligte Zivilisten. Die Infrastruktur ist weitgehend zerstört. Die Versorgung der Zivilbevölkerung ist unzureichend. Ich möchte aber einen anderen Akzent setzen, als ich ihn jetzt bei der Linken oder dem BSW gehört habe. Diese Zustände hindern die Hamas nicht daran, weiter in der Form Krieg zu führen, dass sie ihre eigene Bevölkerung in Geiselhaft nehmen und die noch lebenden israelischen und auch deutschen Staatsangehörigen in ihren Tunneln einkerkern. Dieser Krieg, der durch den grauenhaften, wenn nicht bestialischen Überfall der Hamas am 7. Oktober 2023 begonnen hat, könnte sofort beendet sein, wenn die Hamas einlenken würde. (Beifall AfD und vereinzelt CDU) Dies geschieht aber nicht. Deshalb müssen wir uns immer wieder mit den Folgen dieses Krieges beschäftigen. Ich finde es richtig und gut, dass die Bundesregierung auch in dieser für Deutschland sensiblen Lage, in unserer sensiblen politischen Rolle permanent Initiativen Richtung Friedensschluss und Freilassung der Geiseln ergreift, Initiativen startet, um Einfluss auf die verfeindeten Parteien zu nehmen – wohl wissend, dass die diplomatischen Hauptakteure die USA, Katar, Ägypten und die Türkei sind oder sein sollten. Es war auch richtig, gemeinsam mit unseren europäischen Partnern Hilfs- und Lebensmittel mittels der Luftwaffe abzuwerfen. Meine Damen und Herren! Ich möchte daran erinnern, dass Deutschland trotz der schwierigen Rahmenbedingungen seit Beginn dieses Krieges für die palästinensischen Gebiete humanitäre Hilfe vom insgesamt mehr als 330 Millionen Euro geleistet hat – über die WHO, über UNICEF, über die Hilfsorganisationen. Davon entfallen etwa 95 % auf die Bevölkerung im Gazastreifen. Im Mai dieses Jahres hat Deutschland die Hilfen angesichts der schwierigen humanitären Lage noch einmal um 30 Millionen Euro aufgestockt. Das ist ganz eindeutig der richtige Weg, den Menschen in Gaza zu helfen. Deshalb unterstützen wir die Bundesregierung bei ihren Bemühungen, sich gemeinsam mit allen Partnern für eine Verbesserung der humanitären Lage in Gaza einzusetzen und insbesondere zu gewährleisten, dass die Konvois in den Gazastreifen gelangen und bei den Menschen ankommen. In diesem Kontext stehen die intensiven Bemühungen von Außenminister Wadephul, die umliegenden arabischen Länder der Region zu motivieren, humanitäre Notfälle aufzunehmen und zu versorgen. Wir unterstützen die Nachbarstaaten bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe. Die Ausweitung der medizinischen Hilfe vor Ort und in regionaler Nähe steht richtigerweise im Mittelpunkt der deutschen Bemühungen. Wir wollen – und das ist ein großer Unterschied – möglichst vielen Menschen in Gaza und Israel direkt vor Ort helfen statt nur sehr wenigen, die auf einem schwierigen, wenn überhaupt möglichen Weg nach Deutschland kommen könnten. Meine Damen und Herren der Linksfraktion, Sie fordern eine Maßnahme nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz. Frau Abg. Schubert, Sie haben insinuiert, dass wir es nur entscheiden müssten und es dann tun könnten. Der § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz setzt aber das Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium voraus. Das liegt nicht vor, jedenfalls derzeit nicht. Das ist aktuell auch richtig. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie können das beantragen! Das wird nicht vorab entschieden!) – Herr Lippmann, das müssen wir nicht beantragen, weil die Aussage klar im Raum steht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist quasi Ihr Parteikollege!) – Ja. Ich sage aber, dass das aktuell richtig ist. Die Linksfraktion setzt auf eine zugegeben emotional sehr wirksame Aktion, die für mich emotional sehr nachvollziehbar ist. Aber sie trifft nur sehr wenige Menschen. Wir setzen alles dafür ein, maximale Wirkung für sehr viele Menschen direkt in der betroffenen Region zu erzielen. Das halte ich für einen sehr relevanten Unterschied. Meine Damen und Herren! Ich ergänze jetzt, weil hier so heftig gestritten wurde: Die Fraktion Die Linke hat einen ziemlich verwirrenden Antrag geschrieben. Sie können uns nicht vorwerfen, Frau Schubert, dass wir über Kinder auf diese Art und Weise sprechen. Der Antrag der Linken spricht in der Überschrift von Kranken und Verletzten. Er sagt im Text an einer Stelle etwas von Kindern und an einer anderen Stelle von 500 besonders hilfsbedürftigen Menschen sowie Angehörigen ersten und zweiten Grades. Er spricht von 500 Menschen plus die Angehörigen ersten und zweiten Grades. Der Antrag fokussiert nicht auf Kinder. Deshalb muss ich als Innenminister ganz klar ergänzen, dass die Hamas nach wie vor erheblichen Einfluss im Gazastreifen hat. Deshalb kann für uns nicht ausgeschlossen werden, dass es Personen gibt, die extremistische oder gar terroristische Ziele verfolgen und diesen Weg nutzen würden, um nach Deutschland zu kommen. Wir müssen mitdenken, dass die Hamas diese Maßnahme für ihre Zwecke missbrauchen könnte und würde. Darf ich Sie daran erinnern, dass sie ihre Bevölkerung in Geiselhaft nehmen, dass sie ihre Befehlszentralen unter Krankenhäuser bauen? Diese Menschen sind zu allem fähig. Deshalb würden sie auch diesen Weg wählen. Deshalb würden wir auch nicht, wie von Ihnen beantragt, auf Identitätsfeststellungen verzichten. Nur: Erforderliche Sicherheitsüberprüfungen der auszufliegenden Personen sind aktuell nicht möglich. Dafür gibt es weder diplomatische Vertretungen noch könnten die Überprüfungen in umliegenden Ländern durchgeführt werden. Darauf will ich nicht im Detail eingehen. Ein gesteuerter Transport von Hunderten oder Tausenden Menschen in der aktuellen Sicherheitslage und unter den Rahmenbedingungen bei den zu beteiligenden Partnern ist logistisch mindestens fragwürdig. Ich halte ihn aufgrund der Sicherheitslage für nahezu unmöglich. Einen Aspekt möchte ich noch ergänzen. Wer aus dem Gaza-Bereich ausgeflogen wird, braucht die Zustimmung der Israelis, um nur ein kleines diplomatisches Problem zu erläutern. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir das hinbekommen, halte ich derzeit für nicht realistisch. Ich bin daher für den eindeutig humanitäreren Weg, dass wir Nachbarländer wie Ägypten, Saudi-Arabien oder Katar unterstützen, dass sie mehr Verantwortung übernehmen, die notleidende Bevölkerung zu unterstützen, anstatt eine kleine Zahl auszufliegen. Lassen Sie mich bitte abschließend auf einen weiteren Punkt hinweisen. Der Freistaat Sachsen beweist seit Jahrzehnten, dass er, wenn es darauf ankommt und wenn die Lage stimmt, all das tut, was in Ihrem Antrag steht. Ich darf nur daran erinnern, was im Bereich des Ressorts von Frau Köpping mit kranken Menschen aus der Ukraine, mit verletzten Menschen aus der Ukraine läuft. Wir machen das, wenn es geht, wenn es sinnvoll ist und wenn wir denken, dass wir damit die richtige Hilfe leisten. Ich will gar nicht darauf eingehen, wen wir alles aufgenommen haben. Aber bei den 64 000 Personen, darunter Verletzte und Kranke, die seit dem russischen Angriffskrieg zu uns gekommen sind, haben wir uns genau diese Mühe gegeben. Da war es richtig. Der Gaza-Konflikt erfordert aus unserer Sicht derzeit aber ein anderes Vorgehen. Aus den vorgenannten Gründen empfehlen wir die Ablehnung des Antrags. Danke schön. (Beifall CDU und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Schuster sprach für die Staatsregierung. Jetzt sehe ich Kollegen Wippel von der AfD-Fraktion mit einem weiteren Redebeitrag. Bitte schön.
Sebastian Wippel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Der Innenminister hat gerade gesagt, dass Katar in dem Falle Verantwortung übernimmt. Das halte ich für etwas schwierig. Normalerweise würde es naheliegen, aber sie nehmen keine Leute auf. Die Leute, die sie aufnehmen, sind die Führungsschicht der Hamas. Diese Leute leben als Millionäre bis Milliardäre in Saus und Braus in Katar. (Zuruf AfD) Bei diesem Konflikt spielt Katar eine sehr fragwürdige Rolle. Trotz alledem ist der Ansatz richtig, den Menschen in den Nachbarländern zu helfen. Das haben wir in der Vergangenheit immer wieder gefordert, auch mit klaren Zahlen. Vielleicht erinnern Sie sich an diese Ausschussreise, die einem kurzen Ausflug gemacht haben, bei dem wir das Lager in Al-Azraq angesehen haben. Das war natürlich sehr interessant, weil wir erfahren haben, dass selbst die Jordanier sehr genau schauen, wen sie zum Beispiel damals aus Syrien aufgenommen haben. Ich möchte jetzt nicht in die Tiefe gehen; denn wir haben noch andere Dinge zu bereden. Eines ist klar: Wenn Sie vielen Leuten helfen wollen, dann machen Sie das bitte vor Ort. Die dort aufgewendeten Kosten sind ein Dreißigstel von dem, was wir pro Person hier in Deutschland aufwenden. Das heißt, wenn Sie 1 000 Menschen helfen wollen, könnten Sie mit demselben Geld 30 000 Menschen an anderer Stelle helfen. Nur wenn wir sie nicht hier haben, haben wir auch nicht diese gesellschaftlichen Verwerfungen. Das wäre ein Weg, der zu gehen ist. Was mich an Ihrem Antrag so aufgeregt hat, ist nicht unbedingt, dass man 500 Kindern helfen möchte – ganz und gar nicht, das ist klar –, sondern dass Sie Kinder vorschieben, um eine andere Agenda zu betreiben, und das, was in diesem gesamten Antrag mitschwimmt, also dass sie diese Sicherheitsprüfung ausschließen wollen und solche Dinge. Das ist nicht fahrlässig, sondern hier unterstelle ich Ihnen Vorsatz. Herzlichen Dank. (Beifall AfD)
Alexander Dierks
Das war Kollege Wippel für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann ergreift Herr Kollege Nguyen für die Linksfraktion das Schlusswort; bitte schön.
Nam Duy Nguyen Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich habe drei kleine Punkte. Ich habe nicht behauptet, dass wir Abertausende von Menschen aufnehmen sollten. Humanitäre Hilfe leisten bedeutet doch auszuloten, unter welchen Bedingungen welche Hilfe möglich ist. An dieser Stelle vielen Dank an Frau Schubert und die Fraktion der GRÜNEN, dass sie das Motiv des Antrags anerkannt haben und nachvollziehen konnten. Dieses Zahlengeschiebe finde ich absurd. Ich bin gespannt, ob diese Rechenbeispiele auch vorliegen, wenn es das nächste Mal um Grenzschutzpolizei und Abschiebegefängnisse geht. Zu dem Punkt, wer besonders hilfsbedürftig ist. Herr Schuster, Sie haben es bereits angesprochen: In Sachsen haben wir 46 Kriegsverletzte aus der Ukraine medizinisch behandelt; es waren vor allem komplexe Fälle – Menschen, die keine Sinnesorgane mehr hatten oder bei denen Gliedmaßen gefehlt haben. Es wurde auch ein ukrainischer Junge behandelt, der schlimme Brandverletzungen hatte. Vor diesem Hintergrund, was richtig war, sollte es doch in diesem Rahmen ein ähnlicher Anspruch für die Kinder aus Gaza sein. Ihre Argumentation finde ich nicht überzeugend, dass es bezüglich humanitärer Hilfe mit getaner Hilfeleistung oder Hilfsüberweisungen ausreichend sei. Die Bereitschaft in den Kommunen, die ich angesprochen hatte, ist gegeben. Noch ein letzter Punkt. Es wurde kritisiert, ob jetzt der Fokus auf Kindern oder auf Erwachsenen liegt. Wenn wir Tagesordnungspunkt 1. Tätigkeitsbericht nach dem Berichtszeitraum: 1. Januar Drucksache 8/1241, Sächsische DatenschutzDrucksache 8/4015, des Ausschusses für Das Präsidium hat für die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, für jede Fraktion sowie für die Staatsregierung eine Redezeit von je 8 Minuten festgelegt. Die Reihenfolge lautet: die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, Frau Dr. Hundert, CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser Abgeordneter sowie Staatsregierung, wenn gewünscht. Wünscht vor der Aussprache der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Wiesner, das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich Frau Dr. Hundert, das Wort zu ergreifen; bitte schön. Dr. Juliane Hundert, Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bedanke mich für die Gelegenheit, Ihnen heute den ersten Tätigkeitsbericht nach dem Sächsischen Transparenzgesetz vorzustellen. Das Transparenzgesetz ermöglicht es, Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu staatlichen Informationen zu ermöglichen. Anders als andere Bundesländer hatte Sachsen lange Zeit kein solches Informationsfreiheitsgesetz. ernsthaft darüber sprechen, dann sollten wir uns auch bemühen, dass wir Kindern nicht zumuten, allein in ein fremdes Land zu kommen. Es ist doch klar, hier sind viele Eltern. Es ist nachvollziehbar, dass man dann auslotet, ob ein Elternteil oder die noch überlebende Verwandtschaft mitkommen kann. Ich bin zum Teil über die Art und Weise, wie dieses Thema umgedeutet wurde und welche Rechenbeispiele vorgeführt wurden, erschrocken. Ich danke all denen, die dafür Verständnis hatten, und den GRÜNEN für die Zustimmung. Danke. (Beifall Die Linke)
Alexander Dierks
Das war das Schlusswort seitens der Fraktion Die Linke. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wer dem vorliegenden Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist bei einer Reihe von Jastimmen, einigen Enthaltungen und einer Mehrheit von Ablehnungen die Drucksache nicht beschlossen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme zu Sächsischen Transparenzgesetz 2023 bis 30. September 2024 Unterrichtung durch die und Transparenzbeauftragte Beschlussempfehlung und Bericht Verfassung, Recht und Europa Dass der Freistaat nunmehr wie fast alle Bundesländer und der Bund das Recht auf Informationsfreiheit gewährleisten, ist – wie ich finde – ein riesiger Gewinn für unsere Demokratie; denn Information bedeutet Teilhabe. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Meine Erfahrungen in zwei Jahren Praxis mit dem Sächsischen Transparenzgesetz zeigen: Mit knapp 1 200 Anfragen – das sind die Zahlen des Justizministeriums – haben die Bürgerinnen und Bürger das neue Gesetz gut angenommen. Auch die transparenzpflichtigen Stellen haben sich auf das Gesetz eingestellt. Das Interesse – das zeigen die Anfragen – ist dabei sehr weit gefächert. Sie betrafen zum Beispiel Lehrgangsunterlagen der Landesfeuerwehrschule, Dokumente zum Einsatz von Social Media bei der Polizei oder die Kosten für einen Wolf. Meine Funktion als Transparenzbeauftragte wurde auch angenommen. Mich erreichten im Berichtszeitraum 88 Eingaben, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger an mich wandten, wenn sie sich in ihrem Transparenzanspruch aus ihrem Recht auf Zugang zu Informationen als verletzt ansahen. Im Ergebnis meiner Vermittlung erhielten die Petenten in knapp jedem vierten Fall doch noch die gewünschten Informationen der transparenzpflichtigen Stelle. In den anderen Fällen war das Recht auf Zugang zu Informationen aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen. Als eine erfolgreiche Vermittlung gilt für mich nicht nur, wenn die Antragstellenden am Ende des Vorgangs die beantragten Informationen erhalten. Häufig war auch Ziel meiner Bemühungen, dass die Petentin oder der Petent eine rechtssichere und nachvollziehbare Begründung für den Ablehnungsantrag erhält. Zu meinen Aufgaben als Transparenzbeauftragte gehört zudem die Beratung transparenzpflichtiger Stellen. Im Berichtszeitraum verzeichnete ich 21 Beratungsanfragen. Der Bedarf im ersten Jahr war durchaus etwas höher und ebbte dann etwas ab. Die Fragen betrafen vor allem die zahlreichen Bereichsausnahmen des Gesetzes, um die es meistens auch in den Beschwerden ging. Ein Antragsteller hatte weitgehend gleichlautende Anfragen an eine Vielzahl von sächsischen Behörden verschickt und Zugang zu den jeweils geltenden Dienstanweisungen beantragt. Dienstanweisungen, Erlasse und allgemeine Veröffentlichungen zählen zu den Informationen, die generell ab 2026 auf einer Transparenzplattform proaktiv von den transparenzpflichtigen Stellen zur Verfügung gestellt werden müssen. Trotzdem erreichten mich infolge dieser Anfragen mehrere Beschwerden, weil eine Reihe von transparenzpflichtigen Stellen die beantragten Informationen nicht zugänglich machen wollten. Sie argumentierten, dass Dienstanweisungen erst auf der Transparenzplattform ab 2026 veröffentlicht werden müssten oder sie beriefen sich auf die Ausnahme der behördeninternen Kommunikation. Hierbei habe ich deutlich gemacht, dass die Pflicht, eine bestimmte Information zu veröffentlichen, selbstverständlich die Pflicht einschließt, diese Information auf andere Art zugänglich zu machen; denn jede Person hat mit dem Inkrafttreten des Sächsischen Transparenzgesetzes das Recht auf Zugang zu Informationen. Sie muss dies lediglich beantragen. In manchen Fällen waren die Kosten für den Verwaltungsaufwand so hoch angesetzt, dass der Eindruck entstand, die transparenzpflichtige Stelle wolle den Antragsteller von seinem Informationsbegehr abringen. Ein solches Vorgehen ist unzulässig. Grundsätzlich sind Gebühren bei einem Aufwand von mehr als sechs Stunden zu erheben, maximal dürfen Gebühren in Höhe von 2 500 Euro erhoben werden. Ein weiterer Schwerpunkt bei den Beschwerden ist auf eine schmerzliche Lücke im Transparenzgesetz zurückzuführen. In 18 % der Eingaben wandten sich Bürgerinnen und Bürger an mich, die vergeblich versucht hatten, amtliche Informationen von einer Gemeinde oder einer Stadt in Erfahrung zu bringen. Ihnen allen musste ich mitteilen, dass ich aufgrund der Regelung des Sächsischen Transparenzgesetzes keine Befugnis habe, in diesen Fällen zu vermitteln. Teilweise rief das Unverständnis hervor. Zwar können sich Städte und Gemeinden freiwillig mit einer entsprechenden Satzung selbst zur Anwendung des Gesetzes verpflichten, dies hat allerdings bis zum heutigen Tag noch keine sächsische Gemeinde getan. Die Informationsfreiheitssatzungen der kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig bleiben hinter den Möglichkeiten des Transparenzgesetzes zurück. Dabei haben vor allem die kommunalen Entscheidungen eine große Relevanz für Menschen, etwa wenn es um den Bau einer Straße oder um die Verteilung von Haushaltsmitteln geht. Im Rest der Republik sind die Kommunen vom jeweiligen Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz selbstverständlich umfasst. Sachsen ist neben Hessen das einzige Bundesland mit dieser Gesetzeslücke. Als Gesetzgeber haben Sie die Möglichkeit, hier nachzubessern. Ich würde das sehr begrüßen. Es gibt noch eine weitere Lücke. Das Sächsische Umweltinformationsgesetz gewährt bereits seit 2006 den freien Zugang zu Umweltinformationen, über die Behörden verfügen. Es gab durchaus Überlegungen, dieses Gesetz in das Transparenzgesetz zu integrieren. Das ist aber nicht geschehen. Das hat nun zur Folge, dass sich Personen, die Auskunft nach dem Transparenzgesetz verlangen, an mich wenden können. Sie haben also eine Ansprechpartnerin bei der Versagung von Informationen, bei Auskünften zu Umweltinformationen jedoch nicht. Dabei werden sie auf den Rechtsweg verwiesen. Ich würde mir wünschen, dass auch im Bereich der Umweltinformationen eine unabhängige Stelle die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert. Der Zugang zu Umweltinformationen ist sogar in unserer Sächsischen Verfassung geregelt. Sehr geehrte Abgeordnete, derzeit müssen Bürgerinnen und Bürger noch einen Antrag stellen, wenn sie von einer transparenzpflichtigen Stelle Informationen begehren. Bis zum 01.01.2026 soll in Sachsen eine Transparenzplattform online sein, auf der öffentliche Stellen bestimmte amtliche Informationen proaktiv einstellen müssen. Dazu zählen unter anderem Beschlüsse der Staatsregierung, Protokolle von öffentlichen Sitzungen, Verträge der Daseinsvorsorge sowie Gutachten oder Studien. Schon jetzt appelliere ich an alle transparenzpflichtigen Stellen, sich dieser Aufgabe anzunehmen, die zu veröffentlichenden Informationen zu sichten und für die Veröffentlichung vorzubereiten. An Sie als Gesetzgeber appelliere ich, der geplanten Verschiebung der Transparenzplattform nicht zuzustimmen. Ich möchte hier auf meine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Staatsregierung verweisen. Meinem Team danke ich abschließend für das herzhafte Anpacken der neuen Aufgabe und Ihnen für Ihren Mut, Regierungs- und Verwaltungshandeln in Sachsen transparenter zu machen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD und Die Linke)
Alexander Dierks
Das war die Datenschutzund Transparenzbeauftragte Frau Dr. Hundert. Wir kommen jetzt zur Aussprache. Ich bitte aber, bevor wir in die Aussprache eintreten, noch um etwas Ruhe im Raum. Uns allen ist bewusst, dass der Tag vorangeschritten ist, und dennoch wollen wir in der nötigen Ordnung gemeinsam die Tagesordnung zu Ende bringen. In der Aussprache ergreift nun für die CDU-Fraktion Herr Kollege Weinrich das Wort.
Stephan Weinrich CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sachsen hat mit dem Inkrafttreten am 01.01.2023 ein eigenes Transparenzgesetz erhalten und ist damit mit den Ländern Rheinland-Pfalz und Thüringen eines von insgesamt drei Flächenländern, die auf ein solches Gesetz verweisen können. Dieser Feststellung bedarf es, da die Datenschutzbeauftragte in ihrer Rede Informationsfreiheitsgesetz synonym verwendet für Transparenzgesetz. Dies ist meines Erachtens eine fachliche Unschärfe, die es zu korrigieren gilt; denn ein Informationsfreiheitsgesetz ist etwas anderes als ein Transparenzgesetz, und davon gibt es bezogen auf die Flächenländer nur drei Stück. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Nichtsdestotrotz ist Transparenz ein wesentlicher Baustein eines demokratisch verfassten Staates. Transparenz lässt Bürger behördlich getroffene Entscheidungen nachvollziehen. Es kann Unsicherheiten reduzieren und Korruption vorbeugen. Mit Transparenz sind die Bürger unseres Staates in der Lage, politisches Handeln zu kontrollieren. Der nun vorliegende Tätigkeitsbericht gibt Auskunft darüber, wie die Menschen in Sachsen jene Möglichkeiten, die ihnen dieses Gesetz eröffnet, genutzt haben. Folgt man der Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, gibt es ein breites Spektrum an Anfragen – wir haben es gerade gehört –, die von Feuerwehrschulungen bis hin zur Polizeisoftware reichen und den Bürgern somit einen tiefen Einblick in staatliches Handeln eröffnen. Auch wenn das Gesetz gemäß des Tätigkeitsberichtes eine Wirkung entfaltet hat, erzeugt es dennoch Konfliktfelder. So verweist die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme auf den sehr hohen Verwaltungsaufwand, der bereits bei den bestehenden Pflichten, die dieses Gesetz mit sich bringt, vorhanden ist. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass deutlich weniger Anträge auf Transparenz gestellt worden sind, als es die ursprünglichen Erwartungen haben vermuten lassen. Zudem verursacht das Transparenzgesetz weitreichende Kosten. Zwar haben sich die Erwartungen aus dem Gesetzgebungsverfahren in Bezug auf die Kostenfreiheit für die Bürger erfüllt, jedoch ist die Belastung für den sächsischen Staatshaushalt nicht von der Hand zu weisen, insbesondere mit Blick auf die im Gesetz geregelte und im Aufbau befindliche Transparenzplattform. Leider geht der Bericht nicht auf die Kostenthematik ein. Weiterhin sehen wir uns mit einer sich verändernden Sicherheitslage in Europa und der Welt konfrontiert, die das vorbehaltlose Veröffentlichen von Daten kritisch hinterfragen muss. Der Feststellung im Bericht, dass die im Gesetz geregelten Ausnahmetatbestände schmerzlich seien, möchte ich daher entgegentreten. Das Spannungsfeld zwischen Transparenz und öffentlicher Sicherheit wird zukünftig für uns eine noch größere Rolle spielen als bisher. Hier braucht es auch in Zukunft klare Regeln, welche Daten der allumfassenden Transparenz entzogen werden müssen. Als besonders schmerzlich bezeichnet der Bericht zudem den Umstand, dass die kommunale Ebene durch das Transparenzgesetz nicht umfasst wird. Die kommunalen Spitzenverbände haben in den Anhörungsverfahren zum seinerzeitigen Entwurf des Gesetzes die Übertragung des Transparenzrechts auf die kommunale Ebene entschieden abgelehnt. An dieser Position hat sich nichts geändert. Insofern läuft die Forderung der Beauftragten, auch die Gemeinden und Städte zu transparenzpflichtigen Stellen zu erheben, der Haltung der kommunalen Ebene entgegen. Dies wird auch im Bericht deutlich. Die Beauftragte stellt klar fest, dass keine Kommune im Freistaat Sachsen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Regelungen des Transparenzgesetzes mittels eigener Satzung freiwillig zu übernehmen – ein, wie ich finde, klares Signal. Ohnehin wären die finanziellen Auswirkungen auf die kommunale Ebene signifikant. Bereits 2023 hat RheinlandPfalz ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse übertragen auf den Freistaat Sachsen einen Mehraufwand an Personalkosten von rund 25 Millionen Euro für die kommunale Ebene bedeuten würden. Preisen wir die neuerlichen Tarifrunden mit ein, dürfte der Betrag noch höher liegen. Aufgrund der kommunalen Haushaltslage, der bereits bestehenden Möglichkeit für Bürger, Informationen über gemeindliches Handeln einholen zu können, und mit Blick auf den zu erwartenden bürokratischen Mehraufwand können wir den Wunsch der Transparenzbeauftragten nach einer Ausweitung des Gesetzes auf die kommunale Ebene nicht teilen. Dennoch danken wir Ihnen sehr herzlich für die Erstellung dieses Berichtes, sehr geehrte Frau Dr. Hundert, wenngleich selbiger Bewertungen enthält, die seinem Neutralitätsgebot nicht immer gerecht werden. Alles in allem stimmen wir der Beschlussfassung des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa zu. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsministerin Prof. Constanze Geiert)
Alexander Dierks
Das war Herr Kollege Weinrich für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion AfD ergreift Herr Kollege Wiesner das Wort. Bitte schön.
Alexander Wiesner AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bericht enthält viele Punkte darüber, wie in den letzten zwei Jahren mit dem neuen Gesetz umgegangen wurde. Interessant ist hier vor allem, dass die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme einiges anders bewertet als die Transparenzbeauftragte selbst. Natürlich können wir uns gern darüber streiten, ob die eine oder andere Formulierung im Gesetz gelungen ist. Wir können auch darüber debattieren, ob eine Bereichsausnahme hier oder eine Anwendungsbeschränkung dort im Gesetz gerechtfertigt ist. Doch machen wir uns ehrlich: Das sind letztlich Details. Unseres Erachtens lauten die zentralen Fragen vielmehr: Erstens. Hält das Transparenzgesetz das, was im Zuge des Gesetzgebungsprozesses versprochen wurde? Zweitens. Schließt das Gesetz tatsächlich eine Lücke im Freistaat Sachsen, wie es die Transparenzbeauftragte im Vorwort zum Bericht attestiert hat? Und drittens. Wohin soll die Reise mit dem Transparenzgesetz in Zukunft gehen? Sehr geehrte Kollegen! Das Transparenzgesetz soll unseren Bürgern den Zugang zu behördlichen Informationen verschaffen. Doch interessiert das die Adressaten überhaupt? Prognostiziert wurden jährlich 1 200 Anfragen. Tatsächlich waren es nicht einmal halb so viele. Offensichtlich ist das Interesse doch nicht so groß wie vermutet. Nun kann man das darauf schieben, dass das Gesetz neu und seine Möglichkeiten nicht wirklich bekannt sind, wahrscheinlich ist die Verwaltung darüber auch nicht sonderlich böse. Im Bericht klang ebenfalls an, dass Antragsteller mit Gebühren abgeschreckt werden. Mein Kollege Dr. Dringenberg hat in einer Kleinen Anfrage darauf hingewiesen, dass einem Verein vom Justizministerium Gebühren in Höhe von 1 100 Euro in Aussicht gestellt wurden, woraufhin der Verein seinen Antrag zurückzog. Man kann es auch darauf schieben, dass die Kommunen nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen sind und damit ein großer Teil der interessanten Informationen gar nicht abgeschöpft werden kann. Nun seien Sie versichert: Die Kommunen haben genug andere Baustellen und lehnen derartige Avancen auch dankend ab. Man kann es auch darauf schieben, dass der Weg über einen Antrag für den normalen Bürger zu umständlich ist, und auf Besserung hoffen, welche sich mit der Transparenzplattform einstellen soll. Nur, meine lieben Kollegen, wäre es nicht sinnvoll, erst erste Schritte zu machen und nicht gleich einen Dauerlauf hinzulegen? Wäre es nicht sinnvoll, zuerst etwas länger zu beobachten, wie die Informationen auf Antrag angenommen werden, bevor die Transparenzplattform scharf geschaltet wird? Natürlich, für die Transparenzplattform wurde schon viel Vorarbeit geleistet. Es sind Verträge geschlossen und vor allem Kosten verursacht wurden. Und jetzt argumentiert die Staatsregierung – bestehend aus CDU und SPD – plötzlich mit Bürokratieaufwuchs sowie finanziellem und personellem Mehraufwand. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, wirkt vorgeschoben! Denn das alles war bereits bekannt, als das Gesetz auf den Weg gebracht wurde. Hier muss sich insbesondere die CDU fragen lassen, warum sie sich von ihren damaligen Koalitionspartnern – GRÜNE und SPD – die Transparenzplattform aufschwatzen ließ. (Rico Gebhardt, Die Linke: Och!) Nun, wahrscheinlich war es der Preis einer notdürftig zusammengeschmiedeten Koalition und jetzt rudern sie zurück. (Sören Voigt, CDU: Aufschwatzen ist das falsche Wort! – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Deswegen: Hören Sie auf, Ressourcen des Freistaates zu verbrennen! Schieben Sie das Umsteuern in Sachen Transparenzgesetz doch nicht auf die lange Bank! Und machen Sie sich ehrlich und sagen Sie, wohin Sie umsteuern wollen! Vielen Dank. (Beifall AfD)
Alexander Dierks
Das war Kollege Wiesner für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion BSW ergreift nun am Saalmikrofon 2 Herr Kollege – jetzt ist der Name kurz weg – Richter das Wort. Entschuldigung, Herr Kollege Richter, es ist spät.
Lutz Richter BSW
Genau, das ist ein guter Punkt. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Dr. Hundert! Wir bedanken uns für Ihren vorgelegten Tätigkeitsbericht. Wir als BSW-Fraktion würden uns freuen, Sie in einer der nächsten Sitzungen unserer Fraktion mal begrüßen zu können, um in den Austausch zu treten. Damit will ich es auch im Zuge der Zeit schon bewenden lassen. Es ist schon spät, Herr Präsident. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nicht, dass Sie sich zu Ihrem Plan, das Transparenzgesetz zu …! – Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke)
Alexander Dierks
Herzlichen Dank. Das war Herr Kollege Richter für die BSW-Fraktion. Nun ergreift für die SPD Frau Kollegin Koch das Wort. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Besser nichts sagen, ne?)
Sophie Koch SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Der erste Transparenzbericht der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten ist genau das richtige Signal, und zwar gerade jetzt in dieser Zeit. Der Bericht kommt genau zur richtigen Zeit; denn wir leben in einer Zeit, in der Fake News, haltlose Behauptungen und Geschichtsrevisionismus zunehmend die öffentliche Debatte prägen. Und dabei, darin sind wir uns doch hoffentlich einig, ist Transparenz wichtiger denn je. Das Transparenzgesetz sendet eine klare Botschaft: Fragen ist besser als behaupten. Es lädt die Bürgerinnen und Bürger dazu ein, sich aktiv Informationen einzuholen, und stärkt damit das Vertrauen in unseren demokratischen Rechtsstaat. Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte unterstützt dabei mit ihrer Expertise. Ihr erster Transparenzbericht zeigt, dass es ein Bedürfnis nach Zugang zu Informationen und vor allen Dingen nach Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns gibt. Bürgerinnen und Bürger, die misstrauisch gegenüber unserem Staat oder der Verwaltung sind, können dieses Misstrauen im besten Fall über das Erlangen von Informationen abbauen. Das heißt, Transparenz schafft Vertrauen. Wir erleichtern durch das Transparenzgesetz den Zugang zu Informationen. Wir legen damit eine wichtige Grundlage für Teilhabe und auch für informierte Meinungsbildung und demokratische Willensbeteiligungsprozesse. Und ganz ehrlich: Was kann uns denn Besseres passieren, als wenn die Bürgerinnen und Bürger hier in Sachsen ihre Entscheidungen auf guten Informationsgrundlagen treffen? Und deshalb sagen wir als SPD-Fraktion: Ja, wir müssen das Transparenzgesetz weiterentwickeln – nicht erschweren, sondern modernisieren. Damit das Transparenzgesetz seine Wirkung allerdings voll entfalten kann – und das haben wir heute bereits in etwa gehört –, müssen wir es noch bekannter machen. Denn ja, es ist noch sehr jung. Viele Bürgerinnen und Bürger wissen noch gar nicht, welche Möglichkeiten ihnen das Transparenzgesetz eigentlich bietet. Gerade hierin liegt eine große Chance: Denn je besser das Gesetz, je bekannter es ist, umso stärker wird es auch genutzt und desto mehr kann es wiederum dazu beitragen, Vertrauen in staatliches Handeln zu stärken. Die geplante Transparenzplattform für Sachsen könnte dabei zum Beispiel ein nächster Schritt sein, um Informationen niedrigschwellig und digital zugänglich zu machen. Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte leistet einen wichtigen Beitrag durch Vermittlung zur Auslegung und Anwendung des Transparenzgesetzes gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch gegenüber der Verwaltung und anderen transparenzpflichtigen Stellen. Für diese Arbeit, liebe Frau Hundert, möchten wir heute ausdrücklich und aufrichtig Danke sagen. Wir möchten diese wichtige Arbeit auch fortgesetzt wissen. Der Bericht stellt umfangreich die Grundlagen und Tätigkeit der Beauftragten dar. Insbesondere die Unterstützung bei Vermittlungsersuchen zeigt, dass die Tätigkeit der Beauftragten eben nicht die Verwaltung lahmlegt, sondern auf Kooperation, Konstruktivität und einem klaren gesetzlichen Auftrag basiert – genau so muss es sein, auch weiterhin. Vielen Dank. (Beifall SPD, Martin Modschiedler, CDU, und Staatsministerin Petra Köpping)
Alexander Dierks
Das war Frau Kollegin Koch für die SPD-Fraktion. Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE ergreift Herr Kollege Lippmann das Wort. Bitte, Herr Kollege.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum ersten Mal liegt uns ein Tätigkeitsbericht zum Sächsischen Transparenzgesetz vor. Zunächst möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Frau Dr. Juliane Hundert, für diesen Bericht danken. Ich möchte vielleicht schon mal einschieben: Wer mal in den gesetzlichen Auftrag der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten schauen würde, der würde feststellen, dass es mit der Rüge des vermeintlichen Verstoßes gegen die Neutralität von Gesetzes wegen nicht weit her ist. Sie ist quasi die Anwältin der Transparenz im Freistaat Sachsen. Deswegen ist es auch gut, wenn sie sich kritisch äußert – was in diesem Gesetz nicht funktioniert. Denn dieses Gesetz wirkt endlich und es schließt eben doch eine Lücke, die in Sachsen über viele Jahre bestand. Das, so wie es jetzt vorliegt, ist mehr als eine Bilanz. Der Bericht zeigt, wie Bürgerinnen und Bürger ihr Recht aktiv nutzen, wie Behörden lernen, offener zu werden, und wo wir als Gesetzgeber eigentlich definitiv nachschärfen müssten. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2023 sind Hunderte Anfragen und zahlreiche Petitionen gestellt worden. Und es ist allen Unkenrufen zum Trotz zu keinem Stillstand der Verwaltung gekommen. Nun finde ich es schon ein wenig bizarr, dass diejenigen, die damals den Untergang der Verwaltung prophezeit haben, sich jetzt darüber beschweren, dass das Gesetz nutzlos sei, weil zu wenig Anfragen kämen. Ehrlicherweise: Das kann man klären, es gibt bestimmt genügend Menschen im Freistaat Sachsen, die noch nicht wissen, dass man entsprechende IFG-Anfragen in Sachsen stellen kann. Wenn das Ihr Begehr ist, dann kann man nach der heutigen Sitzung bestimmt viel tun, werte Kolleginnen und Kollegen. Das Gesetz schafft Vertrauen, weil sich die Verwaltung nicht länger hinter verschlossenen Aktenstapeln verstecken kann. Der Mehrwert ist unübersehbar für die Demokratie, für das Vertrauen in staatliches Handeln, für die Bürgerinnen und Bürger, die endlich ihre Informationsrechte ausüben können. Das sind keine Bagatellen, werte Kolleginnen und Kollegen, das ist Teil gelebter Demokratie. Natürlich gibt es Nachbesserungsbedarf – das benennt der Bericht der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten auch ganz klar. Kommunen und Gemeinden sind bisher nur freiwillig transparenzpflichtig – und das, obwohl genau dort die Informationen entstehen, die die Menschen unmittelbar betreffen. Ich weiß, wir nehmen uns im Freistaat Sachsen als Land immer sehr wichtig; aber das, was einen Großteil der Menschen in diesem Land interessiert, findet auf der kommunalen Ebene statt. Von daher wäre es gut, die Transparenzpflicht dorthin auszuweiten. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Rico Gebhardt, Die Linke) Denn vom Kitaausbau bis zur Straßenplanung: Es gibt bisher keinen verbindlichen Zugang zu den Informationen. Das ist und bleibt die größte Leerstelle des Gesetzes. Unser Auftrag – übrigens im Transparenzgesetz unter „Evaluationspflicht“ niedergeschrieben – wäre eigentlich die Prüfung der Ausrollung auf die Kommunen und einer verbindlichen Transparenzregelung. Zweitens. Die Liste der Ausnahmen ist zu lang. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung wird offensichtlich gern bemüht. Jenes Gummiband darf man eigentlich nicht weiter ausdehnen – so weit, bis am Ende jede unbequeme Information darunterfällt. Auch bei den Gebühren muss klar sein: Transparenz darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Es darf nicht abschreckend sein, was die Verwaltung an Gebühren verlangt. Bemerkenswert ist, dass der Bericht klarstellen muss: Schon jetzt müssen die Informationen auf Antrag zugänglich gemacht werden, selbst wenn sie erst später auf der Transparenzplattform veröffentlicht werden müssen. Das heißt, die Verwaltung kann sich nicht mit dem Verweis auf ein zukünftiges Portal dieser Pflicht entziehen. Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, Nachsteuerung heißt besser machen und nicht ausbremsen. Damit komme ich zum Kern bzw. zum großen rosa Elefanten, der gerade durch den Raum marschiert und vielleicht der Grund ist, warum das BSW von einer Stellungnahme lieber abgesehen hat. Herzstück dieses Transparenzgesetzes ist die Transparenzplattform. Sie ist mehr als eine technische Lösung, sie ist das Versprechen, dass Informationen von öffentlichem Interesse aktiv sowie kosten- und barrierefrei zugänglich gemacht werden. All das haben wir nach dem IFG-Anspruch bisher nämlich nicht. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Beschlüsse der Staatsregierung, Verträge der Daseinsvorsorge, Gutachten, Studien: All das soll dort zentral auffindbar sein. Mit der Plattform wird Transparenz nicht nur eingefordert, sondern praktisch erlebbar. Nun soll die Inbetriebnahme der Plattform bekanntermaßen um zwei Jahre verschoben werden. Ich sage Ihnen deutlich: Dieses Nachsteuern bezweckt keine technische Feinjustierung, sondern hat ein politisches Ziel, nämlich eine Rolle rückwärts beim Transparenzanspruch. Es wäre ein fatales Signal an die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat, die ihr Recht ausüben wollen, und an jene, die noch skeptisch auf die Wirksamkeit dieses Gesetzes blicken. Man kann es drehen und wenden, wie man will: Eine Verschiebung bedeutet zwei Jahre weniger Transparenz, zwei Jahre weniger demokratische Teilhabe und zwei Jahre weniger Vertrauensbildung in dieses Gesetz. Währenddessen wundern sich dieselben Stimmen – von CDU über SPD bis BSW – über Politikverdrossenheit. Wie soll denn auch das Vertrauen wachsen, wenn Sie den Menschen den einfachsten Weg zum Informationszugang nun für weitere zwei Jahre vorenthalten wollen, wenn Sie das Herzstück dieses Gesetzes künstlich stilllegen, bevor es überhaupt begonnen hat, zu schlagen? Ich habe kein Verständnis für die Pläne, das Transparenzgesetz rückabzuwickeln. Etwas anderes scheint mir die geplante Verschiebung nicht zu sein. Hier verweise ich auf den Redebeitrag meines Kollegen, der bereits darauf hingewiesen hat, dass man bei dem, was an Informationen bereitgestellt werden muss, eigentlich ausdünnen müsste. Wenn nun plötzlich das Argument bemüht wird, dass die Informationen durch möglicherweise feindliche Mächte genutzt werden können, dann sollten Sie, glaube ich, tatsächlich noch mal in die Ausnahmen schauen; denn beim Thema Sicherheit und Schutz der Belange der Bundesrepublik Deutschland haben wir nun wirklich umfassendste Regelungen, sodass Sie diese Informationen nicht einmal nach dem IFG-Anspruch bekommen können. Die werden – ich kann Sie beruhigen – nie im Leben auf einer Transparenzplattform eingestellt. Werte Kolleginnen und Kollegen, Transparenz ist kein Selbstzweck und keine lästige Pflicht. Sie ist die Grundlage demokratischer Legitimation, sie ermöglicht Teilhabe. Wer Angst vor Transparenz hat, hat auch Angst vor eigenen Entscheidungen. Das Sächsische Transparenzgesetz war und ist noch ein Meilenstein, es ist ein Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger. Das zeigt auch der Bericht. Es ist ein Fortschritt, den wir nicht wieder hergeben sollten. Der Bericht zeigt, dass Transparenz funktioniert, dass Bürgerinnen und Bürger zu Recht ihre Rechte einfordern, dass Verwaltung offener wird. Und er zeigt auch, dass wir mutig weitergehen sollten, anstatt zu zögern. Darum unser Appell: keine Verzögerung, keine Ausreden. Ich hoffe, dass es im nächsten Bericht der Transparenzbeauftragten dann auch um die Transparenzplattform gehen wird; denn Sachsen darf nicht wieder Schlusslicht, sondern muss Vorreiter beim Thema Transparenz von Behörden sein und bleiben. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Das war Kollege Lippmann für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Für die Fraktion Die Linke ergreift nun Herr Kollege Gebhardt das Wort. Herr Kollege, bitte.
Rico Gebhardt Die Linke
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Erstmals hat die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte in ihrer Funktion als Transparenzbeauftragte einen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Das klingt trocken, ist aber wichtig und wird uns schnell zu einem aktuellen Konflikt führen, der den Bericht überschattet. Aber der Reihe nach. Dass es solch einen Bericht überhaupt gibt, geht darauf zurück, dass der Sächsische Landtag vor gut drei Jahren das Sächsische Transparenzgesetz beschlossen hat. Der Freistaat Sachsen gehörte damit nicht länger zu den wenigen Bundesländern, die es „verbimmelt“ haben, eigene Informationsfreiheitsgesetze zu erlassen. Sachsen gehört nun stattdessen zu den Ländern, in denen die Informationsfreiheitsrechte nicht nur als individueller Anspruch, sondern darüber hinaus als Veröffentlichungspflicht der Verwaltung ausgestaltet sind – zumindest war das nach dem beschlossenen Gesetz so gedacht. Die Transparenzbeauftragte kommt nach dem Gesetz immer dann ins Spiel, wenn Antragstellerinnen und Antragsteller ihren Transparenzanspruch als verletzt ansehen. Im Berichtszeitraum kam es in den individuellen Antragsverfahren zu 88 Vermittlungsversuchen. Davon konnten durch die Transparenzbeauftragte 20 erfolgreich geklärt werden; Frau Dr. Hundert sprach gerade in ihrem Bericht darüber. Meine Fraktion dankt der Transparenzbeauftragten und ihrem Team sowohl für ihre Arbeit als auch für den vorliegenden Bericht. Der Bericht gibt nämlich auch zahlreiche Hinweise auf Fälle, in denen der Informationsanspruch trotz Eingreifens der Transparenzbeauftragten ins Leere lief. Das ist gehäuft der Fall aufgrund der zahlreichen Ausnahmen im Gesetz, darunter zum Beispiel die kommunale Ebene. Im Gesetzgebungsverfahren hatte die Linksfraktion in der letzten Legislaturperiode bereits auf den überbordenden Ausnahmenkatalog hingewiesen, an dem, wie sich nun zeigt, tatsächlich viele Auskunftsbegehren scheitern. Hinzu kommen unter Umständen anfallende Gebühren, die bis zu 2 500 Euro betragen können. Schon die Kostenprognose kann davon abschrecken, überhaupt Anträge zu stellen. Mitunter stieß die Transparenzbeauftragte aber auch auf eine schlichte Verweigerungshaltung in den Behörden. Manche Probleme sind beim Vollzug eines neuen Gesetzes natürlich zu erwarten. Darauf weist auch die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme berechtigt hin. Ansonsten ist die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme ziemlich kurz angebunden, teils aber auch regelrecht auf Konfrontation aus. Zum Beispiel wird es bestritten, dass durch Kostenvorschriften manche Informationsansprüche abgeblockt werden. Wenn wir in den parallelen Evaluationsbericht des Justizministeriums zur Überprüfung des Transparenzgesetzes schauen, dann wurde zwar in nur 1 % aller Fälle eine Gebühr erhoben, doch wie viele Anträge vorzeitig zurückgezogen wurden, nachdem man Gebühren angedroht hat, kann die Staatsregierung nicht sagen; denn sie hat diese Frage leider nicht evaluiert – vielleicht ein Zufall? Diese Probleme sind jedoch Kikifax gegenüber einem anderen Bereich: Die Rede ist von der beschlossenen Transparenzplattform, dem eigentlichen Herzstück des Transparenzgesetzes. So nennt es die Transparenzbeauftragte in ihrem Bericht und damit hat sie völlig recht. Laut dem Gesetz muss die Plattform zum 1. Januar 2026 in Betrieb genommen werden. Der Start steht also eigentlich kurz bevor. Diesem Start steht eigentlich nichts mehr entgegen – außer die Absicht der Staatsregierung, die Inbetriebnahme doch ganz kurzfristig zu verhindern und mit einem Gesetzentwurf um zwei Jahre zu verschieben. Im parallelen Evaluationsbericht wird die Transparenzplattform sogar gleich elfmal erwähnt, obwohl sie noch gar nicht evaluiert werden kann; denn es gibt sie ja noch gar nicht. Aber die Absicht wird doch etwas klarer: Nicht nur die Transparenzplattform wird durch die Staatsregierung infrage gestellt, sondern gleich das Transparenzgesetz als Ganzes. Es handelt sich bei dieser Absicht nicht etwa um Erfahrungen, die auf den Bericht der Transparenzbeauftragten gestützt werden könnten. Wenn die Staatsregierung ein Mehr an Bürokratie beklagt, das mit der Transparenzplattform entstehen würde, dann widerspricht das vielmehr den dokumentierten Tatsachen. Tatsache ist nämlich, dass der Vollzug des Transparenzgesetzes weniger Aufwand bereitet als einst gedacht. Tatsache ist auch, dass alle erforderlichen Vorbereitungen für die nächste Stufe, nämlich die Transparenzplattform, getroffen wurden und alle dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Womit wir es wirklich zu tun haben, ist eine vorgefasste politische Meinung der Staatsregierung – oder zumindest von Teilen der Staatsregierung –, die bereits im Koalitionsvertrag verankert wurde. Wenn demnach das Transparenzgesetz, wie es dort heißt, auf den Prüfstand gestellt werden soll, reden wir über nicht weniger als den Rückbau der Informationsfreiheitsrechte für die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen. Es erscheint daher nicht ausgeschlossen, dass der erste Bericht der Transparenzbeauftragten auch ihr letzter sein könnte. Es erscheint sogar sehr wahrscheinlich, dass die Transparenzplattform, wenn sie denn erst einmal verschoben ist, niemals an den Start geht; denn mir kann bis jetzt noch niemand erklären, warum in zwei Jahren nicht mehr der bürokratische Aufwand bestehen soll, der jetzt als Argumentation vorgeschoben wird. Das, was wir jetzt erleben, ist nicht weniger als die Abkehr vom Transparenzprinzip in einem konkreten Beitrag zur Teilhabe, Kontrolle und Vertrauen in Behördenhandeln. Was uns als Bürokratieabbau verkauft wird, ist nun wirklich eine Minderung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Was am Ende herauskommt, ist nicht nur ein bisschen gespartes Geld, sondern die Rückkehr des Amtsgeheimnisses, das einer modernen Demokratie gewiss nicht entspricht, sondern eher der Idee eines Obrigkeitsstaates. (Beifall Die Linke) Wirklich überrascht bin ich bei der Zusammensetzung dieser Koalition natürlich nicht. Was mich aber überrascht, ist der Partner, den die Minderheitsregierung dafür gefunden hat, und zwar das BSW. Es ist nicht lange her, da warnte die Parteieigentümerin Sahra Wagenknecht vor einem „autoritären Umbau unserer Gesellschaft“. Ich habe keine Ahnung, was genau sie damit sagen wollte, aber die Rolle zurück beim Transparenzgesetz ist aus Sicht der Linksfraktion ganz offensichtlich Teil dieses Umbaus. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und BÜNDNISGRÜNE)
Alexander Dierks
Das war Herr Kollege Gebhardt für die Fraktion Die Linke. Ich frage, ob es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen gibt. – Diesen kann ich nicht sehen. Dann frage ich, ob die Staatsregierung das Wort wünscht. – Das Wort wird gewünscht und selbiges ergreift Frau Staatsministerin Prof. Geiert.
Prof. Constanze Geiert
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eigentlich ist soeben bereits eine Stellvertreterdiskussion zu der Frage der Verschiebung der Transparenzplattform aufgekommen. Ich will mich zunächst auf den Tätigkeitsbericht konzentrieren und vielleicht noch zwei, drei Worte zu der im Raum stehenden Verschiebung sagen. Mit seinen Initiativen rund um das Thema Transparenz hat der Freistaat Sachsen in den vergangenen Jahren tatsächlich Neuland betreten. Wo Neuland betreten wird, ist es schlicht und ergreifend so, dass man erst einmal die Gegend aufwendig zu kartografieren versucht, damit gangbare Wege gefunden werden können. Genau in diesem Stadium befinden wir uns jetzt gerade beim Transparenzgesetz. Bevor sich diese gangbaren Wege in die routinierten Abläufe einspielen und später zu Automatismen werden, ballt sich erst einmal denklogisch ein Arbeitsaufwand. Wir sammeln Erfahrungswerte, trennen das sinnvoll Machbare vom Unpraktischen, vom allzu Umständlichen und nicht Durchführbaren. Der erste Tätigkeitsbericht nach dem Sächsischen Transparenzgesetz, den die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte vorgelegt hat, kann uns bei diesem Prozess unterstützen. Insofern danke ich Ihnen – danke ich dir, liebe Juliane – im Namen der Staatsregierung ausdrücklich für diesen Bericht; denn er enthält ganz wesentliche Erkenntnisse, insbesondere zu der Frage nach der Zahl der gestellten und berechtigten Transparenzanträge und dazu, wer diese Anträge gestellt hat. Darüber hinaus werden weitergehende Überlegungen aus den gewonnenen Erkenntnissen dargelegt. Einige davon teile ich, einige davon teile ich nicht. Aber feststeht: Das Sächsische Transparenzgesetz ist noch relativ neu und uns liegt zu vielem noch keine Rechtsprechung vor, auf die wir uns stützen können. Das merken wir beispielsweise dort, wo es um die Anwendung der schon heute viel zitierten Kostenvorschriften geht. Ich stimme zu, dass die Kostenfolge auf keinen Fall unsachgemäß eingesetzt werden darf, um Antragsteller dazu zu bewegen, ihre Anträge zurückzunehmen. Doch wir haben eine gesetzliche Regelung, die von der Verwaltung anzuwenden ist. Ergänzen möchte ich deshalb, dass uns keine Fälle bekannt sind, in denen dies so gewesen wäre. Anderweitige Unterstellungen scheinen mir nicht nur unseriös, sondern diese Unterstellungen weise ich auch für unsere redlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der sächsischen Verwaltung entschieden zurück. Für zumindest ergänzungsbedürftig halte ich den Punkt, der den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt. Die Schlussfolgerung, die im Tätigkeitsbericht aus dem dort skizzierten Fall gezogen wird, greift meiner Auffassung nach einfach zu kurz; denn soweit der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung entgegensteht, besteht unstreitig keine Transparenzpflicht. Das gilt unstreitig auch für abgeschlossene Vorgänge. Ebenso nicht beipflichten kann ich der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, wo sie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Verbot prohibitiv wirkender Gebühren zitiert; denn dieses Urteil lässt sich nicht auf die Kostenregelung des Sächsischen Transparenzgesetzes mit seinen festen Kostengrenzen übertragen. Es ist einfach eine ganz andere Voraussetzung, ein anderer Fall, als wir ihn in Sachsen haben. (Unruhe im Saal) Die Gebühren richten sich bei uns nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand. Das kann nun auch mal heißen, dass dieser Aufwand eine Gebühr von 2 500 Euro rechtfertigt. Wenn dies nicht gewollt ist, muss man die gesetzliche Regelung umstellen.
Alexander Dierks
Ich nehme eine erhebliche Unruhe im Raum wahr. Ich bitte noch um etwas Disziplin. – Bitte, Frau Staatsministerin.
Prof. Constanze Geiert
– Danke. – Wenn eine gesetzliche Regelung so lautet, dann ist sie auch anzuwenden. Wenn man sie nicht möchte, dann muss man sie ändern. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang noch eine weitere Anmerkung zu den Kosten und der Forderung, dass auf die Kostenerhebung verzichtet werden könnte, weil jede Anfrage nach dem Transparenzgesetz im öffentlichen Interesse liege; denn meines Erachtens wird im Tätigkeitsbericht der Begriff des öffentlichen Interesses aus juristischer Sicht zu weit ausgelegt. In einem demokratischen Staat, dessen Verwaltungshandeln immer dem öffentlichen Interesse dienen sollte, ließe sich dieser Begriff letztlich an jeder Stelle instrumentalisieren. Diese Nachlässigkeit dürfen wir uns aber nicht leisten; denn auch beim Thema Transparenz müssen die Interessen des Einzelnen, den Zugang zu Informationen zu bekommen, immer denen der Allgemeinheit gegenübergestellt werden. Diese Interessenabwägung dürfen wir, zumal in einer mehr als angespannten Haushaltslage, auf keinen Fall aus den Augen verlieren. Anderenfalls wächst uns – – (Starker Beifall Christian Hartmann, CDU – Heiterkeit Staatsministerin Prof. Constanze Geiert – Christian Hartmann, CDU: Da muss mal geklatscht werden!) – Danke. – Andernfalls wächst uns das Thema Transparenz nämlich über den Kopf und könnte im Einzelfall und Extremfall unsere Verwaltung lahmlegen. Auch wenn das vorhin immer wieder ins Lächerliche gezogen wurde, so legen die prognostizierten Zahlen und die tatsächliche Entwicklung der Anzahl unserer Verwaltungsmitarbeiter diesen Schluss durchaus nahe. Vor diesem Hintergrund kann ich auch dem Vorschlag nichts abgewinnen, die Transparenzpflicht auf die Kommunen auszuweiten. Diese Forderung, Entschuldigung, geht aus meiner Sicht völlig an der Realität vorbei. Den Verwaltungsaufwand, den die Transparenzpflicht mit sich bringt, können die meisten Gemeinden mit ihren ohnehin knappen personellen und finanziellen Ressourcen überhaupt nicht stemmen. Das ist nicht nur meine persönliche Meinung, sondern das wird der Staatsregierung auch vonseiten der Kommunen unmissverständlich gespiegelt. Ich bin in den letzten Monaten sehr viel im Freistaat Sachsen herumgekommen. Ich habe etliche Behörden besucht und bin dort mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ins Gespräch gekommen. Ich habe auch Bürgermeistern und Landräten zugehört. Wenn Sie aus erster Hand von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung hören, wo die größten Herausforderungen im Augenblick liegen und wie dringend eine Entlastung nötig ist, dann erscheint die Forderung nach einer Transparenzpflicht der Kommunen als völlig lebensfremd. Deshalb ist es auch keine große Überraschung, dass sich vor allem die kleineren Kommunen vehement gegen eine solche Pflicht zur Wehr setzen und dass keine Kommune von der bisher schon bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Anwendbarkeit des Transparenzgesetzes für ihr Gemeindegebiet freiwillig erklärt hat; (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) denn es ist nicht mit dem Entwurf einer entsprechenden Satzung getan. Wir sprechen hier von einer dauerhaften Belastung der Verwaltung. (Unruhe im Saal) In den drei großen Städten – darüber braucht man nicht reden – ließe sich diese Belastung vielleicht gerade noch stemmen, was wohlgemerkt aber nicht heißt, dass man dort eine Transparenzpflicht herbeisehnt. Für die mittleren und kleineren Gemeinden ist sie dagegen utopisch. Wenn man einmal aus der Hauptstadt-Bubble herauskommt und dort hinfährt, dann bekommt man häufig zu hören, dass sich die kleinen Kommunen nicht gesehen fühlen. Sie sind vielleicht nur ein oder zwei Autostunden von uns entfernt, aber für die Menschen dort fühlt sich diese Entfernung deutlich größer an. Dort läuft ein Entfremdungsprozess von der Landespolitik ab, den wir dringend umkehren müssen. Das werden wir nicht schaffen, wenn wir diese Gemeinden mit einer Transparenzpflicht vor den Kopf stoßen und ihnen mehr Bürokratie verordnen. (Beifall CDU) Nebenbei bemerkt ist es auch nicht so, dass in unseren Kommunen gar keine Transparenz gelebt würde. Ich verweise hier auf § 40 Sächsische Gemeindeordnung. Ein Blick dort hinein erhellt durchaus auch das Recht; denn dort ist unmissverständlich geregelt, dass jeder Gemeindebürger einen Anspruch darauf hat, Einsicht in die Protokolle der Gemeinderatssitzungen zu nehmen. Die Gemeinderatssitzungen und die Entscheidungen, die dort getroffen werden, sind die Grundlage jeglichen Verwaltungshandelns in einer Kommune. Dort wird genau das – nämlich die Frage, welche Straße gebaut wird – zur Einsicht gegeben. Es ist nicht so, dass der Bürger das nicht sehen kann. Und schon jetzt ist es so – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wie viele von nach § 34 BauGB erteilten Baugenehmigungen sehen Sie denn im Stadtrat?) – Das ist doch keine Baugenehmigung, sondern die Entscheidung. Die Straße wird nicht nach § 34 BauGB gebaut, sondern nach dem Sächsischen Straßengesetz. Außerdem ist es ein Planfeststellungsverfahren, das über den Gemeinderat durch Beschluss angestoßen wird. Insofern ist für mich alles enthalten. (Beifall CDU, AfD, BSW, Matthias Berger, fraktionslos, und Staatsregierung) Durch den Gemeinderat muss auch die einvernehmliche – –
Alexander Dierks
Ich möchte doch sehr darum bitten, dass es hier nicht in Zwiegespräche ausartet. Wir sind auch nicht auf einem Volksfest, so sehr wir sie wahrscheinlich alle mögen. (Oh-Rufe AfD) Frau Staatsministerin, bitte schön.
Prof. Constanze Geiert
Noch ein kleiner Hinweis dazu: Im Gemeinderat wird über das Einvernehmen zu Bauanträgen entschieden, und auch das ist ein Beschluss, der eingesehen werden kann. Kommen wir zurück zu unserem hiesigen Thema. Wie gesagt: Dort gelangen die Bürger an ihre Informationen, und im Übrigen überfordert bereits jetzt das bestehende Einsichtsrecht die kleineren Gemeinden insbesondere dann, wenn es dahin gehend ausgenutzt wird, dass man Einsicht zu bestimmten Themen, 1993 beginnend, in alle Gemeinderatsprotokolle erhalten möchte. Ich kann Ihnen gern einzelne Gemeinden benennen, die daran gescheitert sind. Dieser ganzen Probleme sollten wir uns auch bei dem Thema Transparenzplattform bewusst sein. Nun möchte ich doch noch ein paar Worte dazu sagen: (Zuruf BSW: Ja!) Wenn die sächsische Transparenzbeauftragte in ihrem Bericht dafür plädiert, dass sich die transparenzpflichtigen Stellen alsbald auf die Veröffentlichungspflicht einstellen, scheint mir das zwar grundsätzlich plausibel, aber Sie wissen, dass wir – erstens – über einen Gesetzentwurf sprechen, mit dem wir es hinausschieben. Zweitens: Jetzt schon die Dokumente vorzubereiten, geht an der gesetzlichen Regelung vorbei; denn erst ab Januar besteht die Transparenzpflicht. Die Dokumente sind also noch gar nicht geschrieben, die ab Januar eingestellt werden müssten. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Für die Verschiebung dieser Transparenzplattform gibt es aus meiner Sicht sehr gute und sogar deutlich bessere Gründe, als sie jetzt hochzufahren, weil wir mit exorbitanten bürokratischen Mehraufwänden zu rechnen haben und mit beträchtlichen Kosten, die damit verbunden sind. Nur, wenn wir die Plattform verschieben und die Zeit nutzen, entsprechend nachzusteuern, können wir dem Anspruch auf Transparenz auch gerecht werden, ohne ihm die Handlungsfähigkeit unserer Verwaltung zu opfern. Gründe für eine dringende Inbetriebnahme zum 1. Januar 2026 sehe ich nicht. Wir müssen noch weitere Erfahrungen mit dem Gesetz sammeln – das wurde immer wieder gesagt –, und wir müssen weiter schauen, wie die Menschen es annehmen oder nicht annehmen. Dann geben Sie uns doch die zwei Jahre und lassen Sie nicht zu, unsere Verwaltung schon jetzt mit dem erheblichen Mehraufwand zu belasten. (Beifall CDU, BSW und Matthias Berger, fraktionslos) Im Augenblick stehen 28 000 dann prophylaktisch einzustellende Einträge pro Jahr nicht einmal 600 Anträgen auf entsprechende Transparenz gegenüber. Das ist aus meiner Sicht etwas, was in keinem Verhältnis steht. Wir werden also realistisch sagen müssen: Entgegen den bisherigen Erfahrungen wird es nicht dazu kommen, dass die Bürger plötzlich ihr ganz großes Interesse an der Transparenz entdecken. Wir dürfen auch eins nicht vergessen: Die bisherigen Anfragen sind zum Großteil von „FragDenStaat“ gestellt worden und nicht vom einzelnen Bürger. „FragDenStaat“ stellt übrigens alle Antworten bereits auf einer Plattform zur Verfügung. Das heißt, wir haben einen Privaten, der schon jetzt im Internet die Möglichkeit eröffnet, alles, was schon einmal abgefragt wurde, im Internet einzusehen. Warum sollen wir als Staat jetzt noch eine Plattform mit 28 000 Einträgen schaffen? (Beifall CDU und Staatsregierung) Ich kann Ihnen versprechen: Wenn wir über das Gesetz diskutieren, werde ich Ihnen erklären, wie wir von der Erstellung bis zur Veröffentlichung des Dokuments kommen und wie viel Aufwand damit verbunden ist. Ich bin nicht gegen Transparenz, sondern ich bin für eine vernünftige Transparenz. Die Bürger sollen ihre Antworten bekommen. Aber im Augenblick macht es deutlich den Eindruck, dass wir schneller und besser zur Antwort kommen, wenn die Frage gestellt wird, und nicht, wenn wir über eine Plattform mit einem unbekannten Suchbegriff 28 000 Dokumente durchsuchen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Matthias Berger, fraktionslos, und Staatsregierung)
Alexander Dierks
Das war die Staatsregierung. Ich muss darauf hinweisen, Frau Staatsministerin, wenngleich Ihr Redebeitrag ganz offenkundig müde Geister munter gemacht hat, dass Sie die Redezeit überschritten haben. Nach § 85 Abs. 2 gilt die Regel, dass, wenn die Staatsregierung die Redezeit überschreitet, die Fraktionen auf Verlangen eine Ergänzungsredezeit in derselben Dauer begehren können. Die Überschreitung der Redezeit betrug 3 Minuten und 30 Sekunden. Begehrt eine der Fraktionen eine ergänzende Redezeit in dieser Länge? (Matthias Berger, fraktionslos, steht am Mikrofon.) Diese Regel gilt nicht für den fraktionslosen Abgeordneten, sondern lediglich für die Fraktionen. (Allgemeine Heiterkeit – Der Präsident stimmt sich mit dem Sitzungsvorstand ab.) Begehren Sie eine Kurzintervention? – Dann erteile ich Herrn Kollegen Berger das Wort für eine Kurzintervention. Bitte schön.
Matthias Berger fraktionslos
Als Erstes wollte ich beweisen, dass ich noch da bin. (Allgemeine Heiterkeit und Beifall CDU, AfD, BSW und Staatsregierung)
Matthias Berger fraktionslos
Genau. Das bitte fürs Protokoll. Aber ich wollte mich bei der Staatsministerin für Justiz ausdrücklich bedanken. Das macht mir Mut, dass es in der Staatsregierung, auch hier im Hohen Haus, durchaus noch – hoffentlich nicht nur einzelne – Personen gibt, die die Perspektive der kommunalen Ebene nicht verloren haben. – Vielen Dank. (Beifall CDU, AfD, BSW und Staatsregierung)
Alexander Dierks
Das war eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Berger. Weiteren Aussprachebedarf kann ich nicht sehen. Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 8/4016 ab, und ich bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Drucksache einstimmig beschlossen; ich habe keine Gegenstimmen und keine Enthaltungen wahrgenommen. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet, und wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf, Tätigkeitsbericht Datenschutz, Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2024 (Dem Sächsischen Landtag vorgelegt gemäß Artikel 59 der Datenschutz-Grundverordnung.), Drucksache 8/2178, Unterrichtung durch die Sächsische Datenschutzund Transparenzbeauftragte, und Drucksache 8/4016, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Kommunales und Sport. Ich habe eben die falsche Drucksache zur Abstimmung aufgerufen, Entschuldigung. Ich war schon ein Blatt weiter. Wir wiederholen die Abstimmung, und zwar über die Drucksache 8/4015. Ich bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist das einstimmig beschlossen, und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe nunmehr auf Tagesordnungspunkt Tätigkeitsbericht Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Landtag vorgelegt gemäß Artikel 59 Drucksache 8/2178, Sächsische DatenschutzDrucksache 8/4016, des Ausschusses für Inneres, Das Präsidium hat für die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, für jede Fraktion sowie für die Staatsregierung eine Redezeit von je 8 Minuten festgelegt. Reihenfolge in der ersten Runde: Sächsische Datenschutzund Transparenzbeauftragte, CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Wünscht zunächst der Berichterstatter, Herr Kollege Pallas, das Wort? – Das Wort wird nicht gewünscht. Dann erteile ich nun Frau Dr. Hundert das Wort. Frau Dr. Hundert, bitte schön. Dr. Juliane Hundert, Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im vergangenen Jahr – und darum geht es in meinem Bericht als Datenschutzbeauftragte – haben sich wieder mehr Bürgerinnen und Bürger mit Eingaben an mich gewandt. In Summe waren es 1 260 Beschwerden und Kontrollanregungen, das ist ein Plus von 8 % gegenüber dem Vorjahr. Der Anstieg setzt sich im Jahr 2025 voraussichtlich fort. Mein Tätigkeitsbericht soll daher noch einmal deutlich machen, dass Datenschutz alle betrifft, vor allem dann, wenn durch einen Verstoß die eigenen Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Auch deshalb bleibt Prävention, insbesondere Beratung, ein Kern meiner Arbeit. Im Berichtszeitraum erhielt ich 740 schriftliche Beratungsanfragen, auch hier ein deutlicher Zuwachs gegenüber dem Vorjahr. Oftmals wenden sich betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte mit ihren Fragen an mich. Somit erfahre ich aus erster Hand, welche Themen die sächsische Wirtschaft und Verwaltung beschäftigen. Mit meiner Beratungstätigkeit trage ich wesentlich dazu bei, dass geplante Datenverarbeitungen rechtskonform gestaltet werden. Dies gilt auch für Rechtssetzungsvorhaben. Im Jahr 2024 gab ich zwölf Stellungnahmen zu Gesetzund Verordnungsentwürfen ab. In der Regel fanden meine Hinweise Berücksichtigung. Das begrüße ich außerordentlich, denn so wird der Datenschutz von Anfang an gewährleistet. Einen neuen Höchststand registrierte ich bei den Meldungen zu Datenpannen. Verantwortliche teilten mir erstmalig über tausend Datenschutzverletzungen mit. Wir haben Datenschutz Dezember 2024 (Dem Sächsischen der Datenschutz-Grundverordnung.) Unterrichtung durch die und Transparenzbeauftragte Beschlussempfehlung und Bericht Kommunales und Sport jeden dieser Verstöße geprüft und, wenn erforderlich, auch Maßnahmen eingeleitet. Wie Sie wissen, werden Anwendungen mit künstlicher Intelligenz oftmals personenbezogene und teils auch sehr sensible Daten verarbeiten. Deshalb bearbeiten die nationalen und die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden dieses Thema schon seit etlichen Jahren intensiv. Mit der europäischen KI-Verordnung liegt inzwischen ein weltweit erstes Regelwerk vor, das den grundrechtsorientierten Umgang mit künstlicher Intelligenz normiert. Für Deutschland steht die Umsetzung in nationales Recht einschließlich der Frage nach der Aufsicht noch aus. Ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung sieht vor, die Marküberwachung für bestimmte grundrechtsrelevante künstliche Intelligenz der Bundesnetzagentur, unter anderem auch im Hochsicherheitsbereich, zu übertragen. Diese Aufgabe hat die KI-Verordnung allerdings den Datenschutzaufsichtsbehörden zugewiesen, und dort sollte sie auch bleiben. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Bundesnetzagentur auch die Marktaufsicht über den Einsatz von KI durch Landesbehörden innehätte. Das wäre beim Einsatz von KI für originäre Landesaufgaben verfassungswidrig. In der Datenschutzkonferenz haben wir darauf vor ein paar Tagen öffentlich hingewiesen. Bereits im vergangenen Jahr hatten wir einen Vorschlag zur Regelung der Aufsicht vorgelegt und eine Orientierungshilfe zur datenschutzgerechten Nutzung von KI-Systemen herausgegeben. Fortschritte sehe ich bei der Nutzung von KI in sächsischen Schulen. Wenn Lehrkräfte in Sachsen diese Technologie verwenden wollen, haben sie nun mit dem digitalen Assistenten KAI eine datenschutzkonforme und kostenfreie Möglichkeit. Die Entwicklung dieses KI-Werkzeuges habe ich im Berichtszeitraum begleitet. Das Projekt zeigt, dass sich künstliche Intelligenz und Datenschutz nicht ausschließen, sondern Effizienz und Grundrechtsschutz funktionieren. Darüber hinaus habe ich bei der Erarbeitung einer KIRichtlinie für die sächsische Verwaltung mitgearbeitet. Der Leitfaden liefert wichtige Anhaltspunkte für eine rechtskonforme Nutzung von KI. Ich unterstütze diese Richtlinie ausdrücklich und hoffe, dass die Umsetzung für Sachsen ein Erfolg wird. Das Tagesgeschäft bestand im Jahr 2024 größtenteils aus der Prüfung potenzieller Datenschutzverstöße. Dabei ging es aber nicht nur um Beschwerden, sondern ich habe auch datenverarbeitende Stellen anlasslos kontrolliert. Im vergangenen Jahr widmete ich mich dabei schwerpunktmäßig dem Datenschutz im Internet. Wir kontrollierten 30 000 sächsische Webseiten im Hinblick auf Datenverbindungen zu Google und anderen Drittanbietern sowie zu Cookies. Mit diesen Textdateien können Besucherinnen und Besucher dieser Webseiten seitenübergreifend verfolgt werden. Was mit diesen Daten geschieht, bleibt in den meisten Fällen nebulös. Ein häufiges Szenario sind die Profilbildung und die Einblendung von personalisierter Werbung; jedoch kann auch eine Verwendung für kriminelle Zwecke nicht ausgeschlossen werden. Bei dieser Massenprüfung identifizierten wir insbesondere die rechtswidrige Einbindung von Google Analytics. In circa 2 300 Fällen fehlte eine wirksame Einwilligung. Die Aufforderung zur Behebung bei diesen Webseiten führten zu einer Verbesserung um 65 %. Dieser Erfolg bestärkt mich, diese Kontrollen regelmäßig zu wiederholen. Ein anderes wiederkehrendes Thema war im Jahr 2024 die Videoüberwachung vor allem durch Privatpersonen. Hierzu ebbten die Beschwerden nicht ab. Aus einigen Vorgängen zur Videoüberwachung resultierten auch Ordnungswidrigkeitenverfahren. Im nicht öffentlichen Bereich hatte ich 83 neue Anzeigen zu Ordnungswidrigkeiten zu verzeichnen. Mehr als zwei Drittel bezogen sich auf die Anfertigung von Videoaufnahmen. Insgesamt belief sich die Summe der verhängten Bußgelder auf 199 000 Euro. Für den öffentlichen Bereich setzte ich Bußgelder und Verwarnungsgelder in Höhe von 14 580 Euro fest. In 85 % der im Berichtszeitraum anhängigen Verfahren standen Bedienstete der sächsischen Polizei in Verdacht, unbefugt dienstlich erlangte Personendaten verarbeitet zu haben. Für großes bundesweites mediales Interesse sorgte das Personenidentifikationssystem „PerIS“. Es ermöglicht der sächsischen Polizei einen biometrischen Live-Abgleich der Aufnahme mit Referenzbildern. Diese Technik wird auch an Polizeien anderer Länder ausgeliehen. Ich habe darauf hingewiesen, dass es für Live-Abgleich mit Inkrafttreten der europäischen KI-Verordnung keine Rechtsgrundlage gibt. Aber auch für biometrische Abgleiche ohne Echtzeit bedarf es einer normenklaren gesetzlichen Grundlage, die grundrechtsschonende Vorgaben enthält. Aktuell gibt es eine solche Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung nicht. Sie als Landesgesetzgeber möchte ich bitten, insbesondere bei den neuen Befugnissen für die Polizei maßzuhalten und den Grundrechtsschutz zu beachten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie sehen, die Arbeit der Datenschutzaufsicht ist vielseitig. Sie bleibt herausfordernd, denn die Digitalisierung vervielfacht die Vorgänge, bei denen personenbezogene Daten betroffen sind. Daher verwundert es auch nicht, dass Beschwerden, Beratungsanfragen und Datenpannenmeldungen zunehmen. Das untermauert die Bedeutung des Schutzes der Grund- und Persönlichkeitsrechte. Gemeinsam mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – denen ich an dieser Stelle ausdrücklich für das Geleistete danke – setze ich mich für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein. Das ist meine Aufgabe. Dafür bitte ich auch Sie um Unterstützung. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, Frau Dr. Hundert. Nun können in der besagten Reihenfolge die Fraktionen Stellung nehmen. Ich bitte Herrn Wähner von der Fraktion CDU nach vorn; bitte schön.
Ronny Wähner CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Der Tätigkeitsbericht unserer Datenschutzbeauftragten für das Jahr 2024 zeigt, wie vielfältig Datenschutz ist. Die Vielfältigkeit wird eher mehr als weniger, gerade wenn ich auf die Ausführungen der Datenschutzbeauftragten zum Thema KI verweise. Der Datenschutz ist wichtig. Es ist ein wichtiges Anliegen, denn Daten sind wertvoll, gerade wenn es um personenbezogene Daten geht. Jeder von uns hat ein berechtigtes Interesse, dass seine Daten geschützt sind. Man kann sagen: Daten sind im Internet schon eine eigenständige Währung. Aber der Datenschutz ist auch eine Herausforderung. Ich will verweisen auf das Spannungsfeld, dass wir auf der einen Seite digitale Lösungen für unseren Arbeitsalltag finden müssen, auf der anderen Seite der Datenschutz konform, aber auch effektiv und rationell sein muss. Diese Herausforderungen gilt es nicht zu beklagen, sondern sie sind vernünftig zu lösen. Ich will auf die positiven Lösungsansätze der Datenschutzbeauftragten verweisen, dass es das Angebot der Beratung gibt, wenn es um die Erstellung digitaler Lösungen geht, und man nicht hinterher sagt, was nicht geht, sondern vorher aufzeigt, was möglich ist. Ein Punkt, der sich durchaus größerer Beliebtheit erfreut, ist die Nutzung von Videokameras zum Schutz des Eigentums. Dafür haben Sie eine Broschüre mit dem Titel „Achtung Kamera“ herausgebracht, die aufzeigt, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Man sieht an diesem positiven Erfolg, dass durch den Videoschutz auch Verbrechen vorgebeugt werden können. Gerade dieser Lösungsblick und die Möglichkeit des Ermöglichens will ich noch einmal positiv hervorheben und Sie ermutigen, in dieser Richtung weiterhin zusammenzuarbeiten. Das wünsche ich mir auch für einen Bereich, in dem Daten besonders sensibel sind, nämlich wenn es um polizeiliche Maßnahmen geht, bei denen Daten erhoben werden. Man muss aber auch hier die Zeichen der Zeit sehen. In einem digitalen Zeitalter müssen wir für unsere Ermittlungsbehörden auch Möglichkeiten schaffen, die datenschutzrechtlich konform sind, und unsere Sicherheitskräfte, unsere Polizistinnen und Polizisten in die Lage zu versetzen, wieder auf Augenhöhe mit denen zu kommen, die Verbrechen begehen. Diese zeitgemäßen Möglichkeiten für unsere Polizei müssen effektiv und wirksam sein. Sie haben ein System angesprochen, das auch Gegenstand des Berichtes war. Es geht um das System „PerIS“. Das ist datenschutzrechtlich durchaus eine Herausforderung. Aber wenn man sich anschaut, welche Fahndungserfolge damit erzielt werden konnten, dann sollte es in unser aller Interesse sein, solche Systeme weiterhin zu nutzen; denn das ist die Voraussetzung, um auf Augenhöhe zu sein, um letztendlich für unser aller Schutz effektiv eintreten zu können. Ich denke, das ist das Bestreben, das unsere Polizistinnen und Polizisten in unserem Freistaat haben. Darin sollten wir sie auf alle Fälle unterstützen. (Beifall CDU und Matthias Berger, fraktionslos, sowie vereinzelt AfD) Ich möchte schließen mit einem Dank im Namen der CDUFraktion an Sie, Frau Dr. Hundert, aber auch an Ihr Team, weil das keine Einzelleistung ist, sondern eine Teamleistung. Ich freue mich auf eine weitere konstruktive Zusammenarbeit, gerade bei dem angesprochenen Thema der Möglichkeiten für unsere Sicherheitskräfte. Vielen Dank, herzliches Glück auf! (Beifall CDU und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Herr Kollege Wähner sprach für die CDU-Fraktion. Jetzt hat die BSWFraktion die Möglichkeit – – Oh, Entschuldigung. Ja, es stimmt, die AfD ist an der Reihe. Bitte, Herr Wippel. Entschuldigung.
Sebastian Wippel AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wie in jedem Jahr liegt uns wieder der Jahresbericht der Sächsischen Datenschutzbeauftragten vor. Anhand einer Vielzahl von Beispielen wird wieder gezeigt, auf welch breiter Front die Datenschutzbestimmungen mittlerweile jede Ecke der Gesellschaft erreicht haben. Manchmal muss man sich natürlich schon fragen: Wer blickt da eigentlich noch durch? Die geschilderte Überprüfung von Webseiten zeigt etliche Verstöße, die in der Masse sicher aufgrund mangelnder Kenntnis passiert sind und bestimmt nicht immer mit Absicht. Wenn ich mir die Einleitung anschaue – mit dem Ausblick auf den Komplex KI, mit den geplanten bzw. schon existierenden Regelungen, national und europäisch –, wird es mit dem Durchblick nicht einfacher. Ich habe aber immer noch die Hoffnung, dass wir uns künftig bei der Weiterentwicklung nicht selbst im Weg stehen und am Ende nicht alles überregulieren. Tendenzen dazu kann man zumindest schon erkennen. Die Polizei ist immer wieder ein Thema, auch in diesem Datenschutzbericht. Dabei muss man aber feststellen: Im Weg stehen wir uns selbst schon lange. Wie sagt man: Die Ganoven sind uns eigentlich immer eine Nasenlänge voraus. Wenn wir aber so zögerlich weitermachen mit den bereits existierenden verschiedenen modernen und effektiven Methoden und dann immer wieder den Datenschutz vorschieben, dann werden aus dieser Nasenlänge schnell mal zwei große Schritte Vorsprung. Eine aus meiner Sicht wesentliche Ursache ist das Misstrauen, das man der Polizei entgegenbringt. Ich bin strikt gegen gläserne Bürger, so viel ist klar, aber die Bürger haben nichts zu befürchten, wenn zum Beispiel Löschfristen strikt eingehalten und auch kontrolliert werden. Gleichzeitig geht es aber auch nicht mehr ohne unterstützende Soft- und Hardware und nicht mehr ohne Videoüberwachung, zumindest in ausgewählten Bereichen im öffentlichen Raum. Warum funktioniert das eigentlich in Großbritannien, (Albrecht Pallas, SPD: Das funktioniert nicht!) warum hat man dort Erfolge damit, aber vor allem: Warum hat der Großteil der britischen Bürger kein Problem damit? (Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Vielleicht überzeugen die Erfolge der Polizei in der Kriminalitätsbekämpfung. Es gibt sicherlich mehrere Ursachen für das Vertrauen der Bürger, aber diese Erfolge sind eine davon. Wie dem auch sei, das Thema Polizei ist wieder da. Eine bewertende Einschätzung der Zahlen fehlt jedoch. Also hole ich das jetzt einmal kurz nach. Es wird berichtet, dass im Berichtszeitraum 69 Ordnungswidrigkeitenverfahren im öffentlichen Bereich anhängig waren, davon 85 % im Bereich der sächsischen Polizei, das heißt: 60 Stück. Bei der Gesamtgrößenordnung von 15 000 Polizeibediensteten betrifft das 0,4 %. Was davon wiederum vorsätzliche und was fahrlässige Handlungen waren, wird nicht angegeben. Dann müssen wir auch einmal überlegen, dass es pro Tag ja nicht nur einen Zugriff auf Datenbanken oder Ähnliches gibt. Die Zahlen zeigen dennoch eindeutig, dass 2024 eine zweckwidrige Nutzung von Datenbanken durch sächsische Polizeibedienstete nur in einem äußerst geringen Umfang erfolgte. Was fehlt mir in dem Bericht? Was kommt zu kurz? Das ist zum Beispiel das Thema des großen Handels mit personenbezogenen Daten, etwa mit Wohnadressen und Namen. Das ist ein Riesengeschäft, wenn die Post Adressen millionenfach an Werbekunden verkauft, ohne dass die Bürger ihre Zustimmung geben. Welche Daten fließen aus den Einwohnermeldeämtern gegen Geld in genau diese Kanäle, nur weil man ein fadenscheiniges Interesse bekundet? (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Was ist mit dem Anfertigen von Personenprofilen durch Großkonzerne über die unzähligen Rabattkartensysteme und der ungefragten Weitergabe dieser Daten? Man sollte im nächsten Bericht vielleicht auch einmal solche Problemfelder beleuchten, auch wenn es keine Mitteilungen und Anzeigen von Bürgern gibt. Mit viel Aufwand wurden dieses Mal 30 000 Webseiten überprüft; das ist so gesehen völlig richtig. Im nächsten Jahr brauchen wir dann aber einmal einen anderen Themenschwerpunkt. Ob die Ressourcen nun richtig eingesetzt sind – das Ergebnis dieser Aufarbeitung von 30 000 Webseiten –, wenn man mit der Datenpflege, die händisch erfolgen soll, in Zukunft weitermacht, das stelle ich tatsächlich infrage, weil hier Aufwand und Nutzen in keinem guten Verhältnis stehen. Ich bin aber gespannt, was der Bericht 2025 dann irgendwann einmal sagen wird. Herzlichen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die AfDFraktion sprach Herr Abg. Wippel. Nun folgt die BSWFraktion mit Herrn Kollegen Richter; bitte.
Lutz Richter BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Auch hier wieder dasselbe Verfahren: Wir verzichten auf einen Beitrag in der Aussprache, bedanken uns für den Bericht und werden unsere Zustimmung erteilen. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank, Herr Kollege Richter. Nun folgt in der Reihenfolge für die SPD-Fraktion Herr Kollege Pallas; bitte.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute zu dem Tätigkeitsbericht der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, dem Datenschutzbericht für das Jahr 2024. Ich möchte damit beginnen, Frau Dr. Hundert einen großen Dank für ihren Bericht, für die Ausführungen im Plenum, aber auch für die Arbeit ihrer Behörde, die dahintersteht, auszusprechen. Sie und ihr Team leisten eine wichtige Arbeit zum Schutz des Datenschutzgrundrechts in Sachsen. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen sind zunehmend sensibilisiert. Auch das ist eine Folge der Tätigkeit ihres Teams. So sind im vergangenen Jahr über 1 200 Beschwerden bei ihrer Stelle eingegangen, was einem Zuwachs von 8 % entspricht. Noch stärker stiegen die Beratungsanfragen von öffentlichen und privaten Stellen – auf über 700 Fälle, das sind etwa 20 % mehr. Allein diese Zahlen zeigen: Der Schutz personenbezogener Daten und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind längst keine Nebensache, keine juristischen Lieblingsthemen mehr, sondern haben eine hohe Bedeutung für die Menschen in unserem Bundesland. Dieser Umstand sollte deshalb insbesondere in diesem Hohen Hause und für unsere Staatsregierung Mahnung und Richtschnur zugleich sein, wenn es um die Erarbeitung von Gesetzentwürfen und Verordnungen geht – im Zweifel mit Eingriffsbefugnissen in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern. Meine Damen und Herren! Ich möchte noch auf ein paar einzelne Themen aus dem Bericht eingehen. So widmet sich der Bericht beispielsweise dem Thema künstliche Intelligenz, da die rasanten Entwicklungen auf diesem Feld es notwendig werden lassen, nach der wegweisenden KIVerordnung der Europäischen Union auch auf Bundes- und Landesebene endlich umfassende Rechtsrahmen zu schaffen. Die von der Staatsregierung angekündigte KI-Verordnung für die öffentliche Verwaltung ist hierbei ein wichtiges Signal, welches wir ausdrücklich begrüßen; denn neben dem Schutz privater Daten vor dem wachsenden Informationshunger amerikanischer Tech-Unternehmen ist auch die Regulierung der staatlichen Nutzung von KI ein drängendes Anliegen. Dazu muss man sich nur die Mini-Debatte soeben im Landtag zu der theoretischen Frage der Nutzung einer KI-gesteuerten Analysesoftware für die sächsische Polizei oder auch andere Polizeien von Bund und Ländern vor Augen führen. Wer sich damit ein wenig beschäftigt, weiß, dass wir dann auf die Software Palantir angewiesen sind. Aus Sicht der SPD-Fraktion kann ich ganz klar sagen, dass wir die personenbezogenen Daten der sächsischen Bürgerinnen und Bürger auf gar keinen Fall einem Tech-Milliardär mit zweifelhafter politischer Agenda zum Fraß vorwerfen werden. (Sebastian Wippel, AfD: Aber wenn er die richtige Agenda hat, dann geht’s?) Aber auch die Debatte um die Anwendung zur automatisierten Gesichtserkennung unter dem Kürzel PerIS in Dresden zeigt die hohe Relevanz einer Regulierung der KINutzung. Aus Sicht der SPD gilt es, dabei die Kritik der Datenschutzbeauftragten ernst zu nehmen; denn der massenhafte Abgleich biometrischer Daten von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zum Zwecke der Strafverfolgung, ohne dass die Gesichter Unbeteiligter vorher aussortiert werden, stellt einen ernsten und massenhaften Grundrechtseingriff dar, der dringend einer klaren Rechtsgrundlage und auch einer Begrenzung bedarf. Positiv stimmen zugleich Erfolge, die bereits in anderen Bereichen realisiert werden konnten, zum Beispiel die Entwicklung einer sächsischen Richtlinie zur datenschutzkonformen Nutzung von künstlichen Intelligenzen an Schulen. Die hier erfolgte Abwägung zwischen dem Nutzen der neuen Technologien und der Wahrung des individuellen Grundrechts auf Datenschutz sollte für eine ähnliche, verfassungskonforme Regelung im Bereich der Strafverfolgung als Vorbild genommen werden. Auch die anderen im Bericht adressierten Themenfelder – etwa die hohe Anzahl an Beschwerden von Beschäftigten über mündliche Äußerungen von Vorgesetzten oder die wachsende Kritik an öffentlicher Videoüberwachung – zeigen die hohe Relevanz des Datenschutzes im alltäglichen und auch im öffentlichen Leben der Menschen in Sachsen. Schließlich möchte ich das proaktive Handeln der Datenschutzbehörde hervorheben, die im vergangenen Jahr – wie wir im Ausschuss gelernt haben – über 32 000 Internetauftritte aus Sachsen automatisiert überprüft und dabei immerhin 2 300 Verstöße festgestellt hat. Dass in zwei Dritteln der Fälle ihre Hinweise Wirkung entfalteten und zu einer Behebung der Verstöße führten, zeigt den Erfolg und die Bedeutung dieser eigeninitiativen Kontrolle durch die Datenschutzbehörde. Im Namen der SPD-Fraktion möchte ich abschließend noch einmal herzlich danken: für Ihre Arbeit, Frau Dr. Hundert, und die Arbeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für Ihre umsichtigen Einschätzungen, Ihre Beharrlichkeit an so mancher Stelle. Das ist von großer Bedeutung, insbesondere wenn es um die Wahrung der informationellen Selbstbestimmung und die Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns geht. Sie bleiben für das Parlament eine wichtige Ratgeberin bei allen noch kommenden Gesetzgebungsprozessen, ebenso wie Sie die zentrale Ansprechperson für alle öffentlichen und privaten Stellen beim Thema Datenschutz sind. Wir danken Ihnen für die stets konstruktive Zusammenarbeit und wünschen weiterhin gutes Gelingen. Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion sprach Herr Kollege Pallas. Es folgt für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Kollege Lippmann, bitte.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der jährliche Bericht der Datenschutzbeauftragten ist auch jedes Mal eine Bestandsaufnahme für den Stand des Datenschutzes im Freistaat Sachsen. Dafür möchte ich Ihnen, Frau Dr. Hundert, erneut danken. Der Datenschutz ist ein Recht, das – und das kann man übrigens nie lange genug und häufig genug betonen – in Sachsen nach Artikel 33 expliziten Verfassungsrang genießt und deshalb besonders geschützt werden muss. Jedes Jahr aufs Neue geht es daher in dem Bericht um kleine Probleme, um größere Probleme, um Verstöße, um Beschwerden, um manchmal auch Skandale und Unzulänglichkeiten beim Datenschutz in Sachsen – aber stets auch darum, wie die Staatsregierung und die Behörden damit umgehen. Hierfür möchte ich für das Jahr 2024 etwas positiv herausstellen: Mir scheint, dass die Zusammenarbeit der sächsischen Datenschutzbeauftragten und der Staatsregierung beim Umgang mit auftretenden Problemen von Jahr zu Jahr besser wird. Immerhin zeichnen sich viele der Berichte und Stellungnahmen der Staatsregierung dadurch aus, dass das Problem zumindest grundsätzlich erkannt wird und man bereit ist, an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten. Das ist gut für den Datenschutz in Sachsen und gut für die Bürgerinnen und Bürger. Werte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt kommt das große Aber, bevor sich der Innenminister zu sehr freut. Der Einsatz der automatisierten Gesichtserkennung im Freistaat im Rahmen der Strafverfahren ruft bei uns BÜNDNISGRÜNEN erhebliche Besorgnis hervor. Hierbei werden faktisch biometrische Bilderkennungssysteme durch die Polizei genutzt. Kollege Pallas hat bereits darauf hingewiesen: Auch nicht beteiligte Personen werden entsprechend dann in Mitleidenschaft gezogen. Auch wenn wir hiermit im Bereich der Strafprozessordnung sind, die dafür die Grundlage bildet und für die wir als Landtag nicht zuständig sind, zeigt sich, welch gefährliches Potenzial zur Massenüberwachung in diesem System lauert und offenbar bereits genutzt wird. Und es zeigt sich auch, wo das Innenministerium vielleicht hinwill: Es ist ein wenig kurios: Auch dieser Bericht ist dann eher einer, mit dem man vielleicht in die Zukunft blicken kann – etwas zeitliche Koinzidenz – wie beim vorherigen; denn das Innenministerium hat Presseberichten zufolge offenbar jedwedes Maß verloren, wenn es um die nächsten geplanten, unverhältnismäßig schweren Eingriffe in die Freiheitsrechte der Menschen in Sachsen geht. Offenbar plant man, bei der Polizeirechtsnovelle – die übrigens notwendig geworden ist, weil der Sächsische Verfassungsgerichtshof wesentliche Teile des freiheitsfeindlichen schwarz-roten Polizeigesetzes von 2019 für verfassungswidrig erkannt hat – zum neuerlichen Frontalangriff auf die Bürgerrechte und damit auch zum Frontalangriff auf den Datenschutz zu blasen. Werter Herr Innenminister, ich weiß ja nicht, wie Sie diese Entscheidung lesen, aber der Verfassungsgerichtshof hat Ihnen sehr klar aufgegeben, einen verfassungskonformen Zustand herzustellen und nicht – wenn man der Presseberichterstattung glauben darf – die nächste verfassungswidrige Großnovelle des Polizeigesetzes anzuzetteln und dafür diese Überarbeitungsnotwendigkeit zu nutzen. Regeln Sie das, was Sie müssen, nämlich einen verfassungswidrigen Zustand zu korrigieren, und lassen Sie den Rest bitte sein – zum Wohle des Datenschutzes und der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt Die Linke) Denn wenn es demnächst tatsächlich so ist, dass wir über biometrische Echtzeitüberwachung für die Polizei in Sachsen reden, dass wir darüber reden, dass die Rechtsgrundlagen für Palantir geschaffen werden sollen, dann ist doch klar, dass das für den Datenschutz im Freistaat Sachsen vor allem eines ist: eine Hypothek. Werte Kolleginnen und Kollegen! Gegenüber dem, was gerade offenbar im Innenministerium geplant wird und wo ich gespannt bin, was am Ende dabei herauskommt, wirkt der verfassungswidrige Angriff auf unsere Freiheitsrechte aus dem Jahr 2019 fast wie ein Kindergeburtstag. Ich kann Sie nur davor warnen, sehenden Auges in die nächste verfassungsrechtliche Niederlage hereinzumarschieren. Sie sind definitiv auf gutem Weg, was aber ein schlechter Weg für die Bürgerrechte im Freistaat Sachsen ist. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Rico Gebhardt, Die Linke) Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Aufgabe, den Datenschutz im Freistaat Sachsen zu erhalten und zu schützen, ist übrigens nicht allein Aufgabe der sächsischen Datenschutzbeauftragten, sondern auch dieses Parlaments; denn dieses Parlament ist aufgrund dessen, dass Artikel 33 den Verfassungsrang des Datenschutzes im Freistaat manifestiert, auch verpflichtet, bei allen Gesetzen einen sehr großen Wert auf den Datenschutz zu legen. Schon deshalb verbietet es sich, dass der Landtag irgendwann eine notwendige verfassungsrechtliche Reparatur möglicherweise dazu nutzt, den nächsten Angriff auf den Datenschutz im Freistaat Sachsen zu provozieren. Dessen sollten wir uns als Gesetzgeber schon jetzt bewusst sein; denn die Zeit wird sportlich, wie wir sehen. Immerhin läuft die Frist bis zum 30.06. – ich habe noch einmal in das Urteil geschaut – bekanntermaßen aus. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Deshalb sage ich Ihnen ganz klar: Lassen Sie die Finger von den hart erkämpften Bürgerrechten und stärken Sie lieber weiter den Datenschutz! Denn dort, wo Sie ihn stärken, ist er zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in diesem Freistaat. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die BÜNDNISGRÜNEN sprach Herr Kollege Lippmann. Es folgt für die Fraktion Die Linke Herr Abg. Gebhardt, bitte. (Zuruf: Jetzt kommt noch einer von denen!)
Rico Gebhardt Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist noch nicht so lang her – es war erst im Mai dieses Jahres –, dass wir an dieser Stelle über den Datenschutzbericht für das Jahr 2023 sprachen. An der Datenschutzbeauftragten lag es nicht, dass es so spät war; es lag an der Staatsregierung. Das hielt den Innenminister im Mai-Plenum nicht davon ab, sich selbst – Sie erinnern sich, Herr Minister, genauso wie ich – in puncto Datenschutz die Note 1 minus zu geben. Ich hatte damals den Eindruck, dass Ihnen vielleicht ein anderer Bericht vorliegt als uns. Ich bin bereits gespannt, welches Zeugnis Sie sich angesichts des Datenschutzberichts für das Jahr 2024 ausstellen, um den es heute geht. Nachdem die Staatsregierung dazu ihre Stellungnahme abgegeben hat, erkenne ich freudig an, dass sie für diese acht Seiten diesmal nur fünf Monate gebraucht hat. Nun aber mehr Ernst zum aktuellen Bericht. Schon der Umfang von deutlich über 200 Seiten zeigt uns, dass sich Datenschutz in Sachsen bis heute nicht von selbst versteht, dass es die Datenschutzbeauftragte braucht, dass sie weiterhin reichlich zu tun hat und dass sie uns den Inhalt ihrer Arbeit und die dabei auftretenden Probleme zuverlässig und nachvollziehbar darlegt. Der Bericht vermeldet – erstens – eine deutliche Steigerung der Eingaben, – zweitens – eine deutliche Steigerung der Beratungsanfragen und – drittens – einen Höchststand bei der Meldung der Datenbanken. Das hat auch etwas mit der zunehmenden Sensibilisierung zu tun, zu der die Arbeit der Datenschutzbeauftragten dankenswerterweise aktiv beiträgt. Das sächsische Datenschutzzeugnis würde ansonsten noch um einiges schlechter ausfallen als der Innenminister glaubt. Tatsächlich betreffen die größten Brocken im Bericht genau seinen Geschäftsbereich. Stichwort: polizeilicher Einsatz automatisierter Gesichtserkennung über das sogenannte Personenidentifikationssystem, kurz PerIS. Darüber war bereits in früheren Berichten zu lesen. Nun gab es einen neuen Anlass: Die sächsische Polizei hat dieses System in Amtshilfe an ein anderes Bundesland ausgeliehen, das wiederum auf richterlichen Beschluss hin tätig wurde. Dieser Einsatz landete in der Presse. Zwar ist die sächsische Datenschutzbeauftragte für diesen spezifischen Fall nicht zuständig, aber sie rügt – richtigerweise und nicht zum ersten Mal –, dass das System – erstens – in erheblicher Zahl komplett Unbeteiligte erfasst und dass – zweitens – für die Nutzung dieses Systems im Strafverfahren eine Rechtsgrundlage fehlt. Immerhin geht dieser wiederholte Hinweis nicht ganz ins Leere. Die Staatsregierung erklärt in ihrer Stellungnahme, dass das Innenministerium unter Beteiligung des Justizministeriums erwägt, einen Vorschlag für eine Rechtsgrundlage zu erarbeiten. Wir dürfen auf die Ergebnisse der Erwägungen der Staatsregierung gespannt sein. (Heiterkeit Die Linke) Ein anderes Beispiel kennen wir auch aus den Medien: die Veröffentlichung eines Übersichtsfotos von niederländischen Fans während der Fußball-EM in Leipzig. Gezeigt wurde dieses Bild auf einem sozialen Mediakanal der Polizei Sachsen. Nun ist es so, dass die Polizei nach dem Polizeivollzugsdienstgesetz nicht einfach Bildaufzeichnungen anfertigen darf, und noch viel enger wären die Voraussetzungen, wenn wir den Fanmarsch als eine Versammlung betrachten. So oder so dürften solche Fotos nicht einfach durch die Polizei veröffentlicht werden. Das ist ausdrücklich unzulässig. Das Innenministerium hat dazu die abenteuerliche Perspektive entwickelt, wonach die Polizei quasi von jeder gesetzlichen Bindung befreit ist, wenn ein Foto der Öffentlichkeitsarbeit der Polizei dient. Man kann das als Albernheit abtun, aber es gibt einen ernsten Kern. Wenn man der Auffassung des Innenministeriums folgt, dann wäre es ohne jegliche gesetzliche Eingriffsermächtigung für die Polizei jederzeit zulässig, Fotos anzufertigen, zu speichern und zu veröffentlichen – man muss nur sagen, es sei für die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei und keine echte Polizeiarbeit. Es fragt sich dann aber immer noch, warum die Veröffentlichung auf einem Profil namens Polizei Sachsen vorgenommen wird. (Lachen Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Selbstverständlich stellt die durchschnittliche Betrachterin oder der durchschnittliche Betrachter sofort den Bezug zur echten Polizeiarbeit her, und selbstverständlich könnte so ein PR-Foto, wenn es rein zufällig etwas Auffälliges zeigt, trotzdem für echte Polizeiarbeit herangezogen werden. Ich bin mir absolut sicher: Diesen Trick wollte der Gesetzgeber, also der Landtag, weder beim Polizeivollzugsdienstgesetz noch beim Versammlungsgesetz zulassen. Dritter Komplex, den ich hervorheben möchte: Bedienstete der Polizei haben einen steigenden Anteil an Verfahren wegen des Verdachts, unbefugt personenbezogene Daten abzurufen. Dabei handelt es sich, wie wir dem Bericht entnehmen, „regelmäßig um privat motivierte Datenabrufe“. Man kann es sich nun wie die Staatsregierung leicht machen und sagen, dass sich diese Fälle „nur auf eine äußerst geringe Zahl von Bediensteten der sächsischen Polizei beschränken“ und dass es außerdem „nur in einem äußerst geringen Umfang zur zweckwidrigen Nutzung dieser Daten gekommen sei“. Ganz so leicht sollte man es sich meiner Auffassung nach aber nicht machen. Datenmissbrauch ist Datenmissbrauch, und er wiegt in einem so sensiblen Bereich immer schwer. Außerdem handelt es sich hier um ein Thema, das wir aus früheren Berichten leider nur zu gut kennen. Wir kennen daher nicht nur das Thema gut, sondern auch die Entgegnung der Staatsregierung: Dass das ja gar nicht so viele Fälle seien, haben wir schon wiederholt gelesen. Statt Satzbausteine aus früheren Stellungnahmen zu wiederholen, wäre es sicherlich besser, wenn es gelänge, diese Fälle zu reduzieren oder sogar ganz abzustellen. Dann würde ich auch gerne über eine bessere Benotung der Staatsregierung mit mir reden lassen. Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Schluss nicht versäumen, der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten und ihrem Team für die beharrliche Arbeit zu danken. Sie trägt dazu bei, dass wir in Sachsen auch beim Datenschutz nicht völlig hinter die Zeit zurückfallen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach Herr Abg. Gebhardt für die Fraktion Die Linke. Nun hätte der fraktionslose Abgeordnete die Möglichkeit zu sprechen. – Er möchte das nicht. Dann folgt die Staatsregierung, wenn gewünscht. Herr Staatsminister Schuster, bitte.
Armin Schuster
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Tätigkeitsberichte zum Datenschutz werden angesichts der gefühlten Alltäglichkeit digitaler Revolutionen – Stichwort: KI oder Virtual Reality – zum Zeugnis komplexerer Prüfungen und Kontrollen durch die Datenschutzbeauftragte. Schließlich erfordert die Dynamik unserer Zeit exekutive Antworten in diesen Bereichen, für unsere Verwaltung und Sicherheitsbehörden, aber auch für den Datenschutz. Umso besser, dass ich – wie schon im Mai, wir haben ja dieses Jahr zwei Jahresberichte – sagen kann: Wir sind mit dem Zeugnis sehr zufrieden, Frau Dr. Hundert, und auch mit der Zusammenarbeit. Herr Gebhardt, ich kann Ihnen keine Note mitteilen, weil Frau Dr. Hundert umgestellt hat. Sie vergibt keine Noten mehr, sondern wir bekommen nur noch mitgeteilt, ob wir uns gut betragen und gut mitgearbeitet haben. (Rico Gebhardt, Die Linke: Okay!) Das haben wir, sagt sie. Ansonsten sind wir in die nächste Klasse versetzt worden. Eine Note kann ich jetzt aber nicht mehr mitteilen. (Rico Gebhardt, Die Linke: Noten abschaffen finden wir gut!) Es wird sich aber so in dem bisherigen Rahmen bewegen, denke ich. Das geht aber auch, wenn Sie die Rede gehört haben, aus den Worten von Frau Dr. Hundert hervor. Wir freuen uns zum Beispiel darüber, dass der ganz überwiegende Teil der Anfragen von Polizeibeamten in polizeilichen Abfragesystemen rechtmäßig war. Jetzt haben Sie das sehr kritisiert. Ich habe mir die Fälle herausgesucht: 15 000 Polizeibedienstete, ich weiß nicht, wie oft am Tag Abfragen gemacht werden; Ergebnis nach einem Jahr: 59 Verfahren gegen Polizeibeamte, 50 abgeschlossen, 18 eingestellt, in elf Fällen ein Bußgeldverfahren. Ich glaube, das ist schon eine 1 minus, aber das wollte ich jetzt nicht gesagt haben. Meine Damen und Herren! Ich glaube, das ist ein hervorragendes Ergebnis angesichts der Tatsache, dass jeder Beamte Zugriff hat. Damit sind wir sehr zufrieden. Ich danke vor allen Dingen Ihnen, Frau Dr. Hundert, dass, wenn wir miteinander umgehen und Sie und Ihr Team Kritik haben, das in aller Regel wertschätzend und im gegenseitigen Verständnis geführt wird. Wenn es einmal Diskussionen gibt, dann werden diese fair und sachlich ausgetragen, und dafür sind wir sehr dankbar. Thema der Stunde ist und bleibt aber vor allem KI, und zwar sowohl was die Risiken betrifft als auch die Chancen. Herr Pallas, wir sind Politiker. Diese Abwägung – ich kann es auch an Herrn Lippmann adressieren –, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja gerne! Aber ich bin nicht der Ersatz für Herrn Pallas!) was hat denn mehr Gewicht beim Thema KI, die Chancen oder die Risiken, ist auch eine politische Abwägung zwischen Täterschutz und Opferschutz. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Das muss jeder für sich selbst befinden, auf welcher Seite man die Waagschale sieht. Ich möchte es ganz klar sagen: Sie haben gesagt, wir hätten beim PVDG den Auftrag, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs umzusetzen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Verfassung!) Ja, wir haben den Auftrag, Verfassungsgerichtsurteile umzusetzen. Ja, ich habe auch den Auftrag, für die Sicherheit der Bürger dieses Landes zu sorgen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich kann jetzt nicht vorgreifen aus Respekt vor den Sozialdemokraten, mit denen wir diesen Gesetzentwurf gerade verhandeln, und werde hier nicht öffentlich diskutieren. Aber Sie können sich ganz sicher sein, dass unsere Vorschläge ausschließlich etwas damit zu tun haben, was die Sicherheit dieser Bürger anbelangt. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wenn Sie nur einmal für sich selbst die Attentate der letzten 14 Monate durchgehen, wenn Sie sich nur einmal anschauen, warum die Meinung aller Innenminister in Deutschland zu den Themen, die Sie kritisiert haben, überwiegend in die gleiche Richtung geht – egal, ob Sozialdemokrat oder CDU/CSU, Herr Lippmann: Es ist mir eine besondere Freude, dass Herr Kretschmann sich mit Herrn Strobl auf höchster Ebene nach wochenlangem Streit in den Bundesmedien im dortigen Polizeigesetz auf KI und Palantir geeinigt hat. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das würde ich Sie bitten, in der nächsten Debatte noch einmal zu erklären, da wären wir sehr interessiert daran. Aber ich komme zurück zum Datenschutzbericht. Gerade im öffentlichen Bereich arbeiten wir fast immer mit hochsensiblen personenbezogenen Daten. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) In der Verwaltung kommt als Datengrundlage noch eine hohe Zahl vertraulicher Inhalte hinzu. Verwaltung und Staatsregierung müssen hier also einen Spagat hinbekommen, der einerseits Innovationen fördert, andererseits auch Effizienz ermöglicht. Wir dürfen und wir werden die rechtlichen und auch die ethischen Risiken nicht unterschätzen. Aber das ist auch der Anspruch der KI-Richtlinie der Staatsregierung, an der aktuell mit Hochdruck gearbeitet wird. Ich freue mich jedenfalls sehr, Frau Dr. Hundert: In der Fach-AG KI der sächsischen Verwaltung wirken Sie genauso mit wie bei der Implementierung von KI an unseren Schulen. Diese Zusammenarbeit gibt es auch bei vielen anderen Themen, und man kann eigentlich durch die Bank weg festhalten: Auch wenn Datenschutzbeauftragte und Innenminister nicht in 100 % der Fälle die gleiche Sichtweise haben oder haben können, zeigt unsere Zusammenarbeit für mich sehr deutlich, dass sich Datenschutz und Sicherheit bei einem konstruktiven Herangehen nicht gegeneinander ausspielen lassen. Dafür ist PerIS auch ein gutes Beispiel, das wurde hier ja jetzt auch angesprochen. Ja, die Auffassung der Datenschutzbeauftragten zu PerIS ist uns bekannt. Sie bezweifelt die derzeitige Existenz einer Ermächtigungsgrundlage für den strafprozessualen Einsatz dieses Systems. Wir sehen dagegen in der Angelegenheit aufgrund richterlicher Beschlüsse und auf Grundlage der StPO die sächsische Datenschutzbeauftragte und das sächsische Parlament gar nicht als betroffen an. Aus unserer Sicht fiele eine gegebenenfalls zu schaffende strafprozessuale Ermächtigungsgrundlage in der StPO wegen der Biometrie in den Anwendungsbereich der KI-VO. So oder so: Mitarbeiter meines Hauses stehen aktuell im engen Austausch mit Kollegen aus dem Justizministerium, unter anderem auch, um die Möglichkeiten der Implementierung einer Befugnisnorm auf Bundesebene – da spielt das Ganze ja in die StPO – für KI im Sinne von Biometrie zu untersuchen. Die Staatsregierung wird also auch künftig alles dafür tun, den wachsenden datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Verwaltungsarbeit gerecht zu werden. Das geht nur zusammen mit der sächsischen Datenschutzbeauftragten. Deshalb freuen wir uns auf diesen gemeinsamen Austausch. Ich hoffe, ich habe die Vizepräsidentin mit meiner Redezeit nicht verärgert. (Beifall CDU und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach Herr Staatsminister Schuster. Er hat die Vizepräsidentin nicht verärgert, er hätte noch 55 Sekunden Zeit gehabt. Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 8/4016 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Kommunales und Sport, Drucksache 8/4016, zugestimmt und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Schule und Bildung zum Antrag mit dem Thema „Ein Sächsischer Bildungsplan für die Zukunft unserer Kinder“ in der Drucksache 8/3877 angekündigt. Die Redezeit beträgt 10 Minuten je Fraktion für diesen Tagesordnungspunkt. Je Beschlussempfehlung stehen jedoch nur maximal 3 Minuten Redezeit zur Verfügung. Ich erteile der AfD-Fraktion zur Drucksache 8/3877 und somit für 3 Minuten das Wort. Bitte schön.
Tobias Heller AfD
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Genderwahn im Bildungsplan oder, anders ausgedrückt, politische Indoktrination im Sandkasten – genau das enthält der neue Bildungsplan in unserem Nachbarbundesland Sachsen-Anhalt unter Federführung der CDU. Besonders mit Punkt 2 unseres Antrages fordern wir, dass Sachsens Bildungsplan keine Blaupause davon wird. Wir wollen keine schwammigen Formulierungen Ihres Antragstextes vom Juni dieses Jahres. Diese lassen leider Gottes eine ganze Menge Spielraum und Interpretationsmöglichkeiten: Gewerkschaften und Sozialverbände als Mitautoren. Was ist da eigentlich der Sinn? Eine politische Agenda à la DDR hatten wir. Das hat im Sächsischen Bildungsplan nichts zu suchen. Was ist Ihre breite, fachliche, gesellschaftliche oder praxisnahe Perspektive für die Anleitung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes mit dem Titel „Geschlechtliche Vielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe – inter* und trans* Kinder 0 - 6 Jahre“ zur Grundlage für die Fortbildung unserer Erzieher? Sollen Besuchspersonen Ersatz oder Ergänzung unserer 55 Fachberater werden? Wem wird mit welchen Befugnissen Tür und Tor der noch zum Großteil geschützten Kindergärten in unserem Land geöffnet? Ich sage es ganz deutlich: Eltern haben in unserem Land das Erziehungsrecht. Sie haben ein Recht auf den Schutz ihrer Kinder auch im Kindergarten, auf den Schutz vor ideologischer und sexueller Indoktrination. Herr Hartmann, die Landtagswahl vor einem Jahr hat es gezeigt: Die Sachsen wollen keine Regierungsorganisationen im Kindergarten. Sie wollen keine Toleranzprediger mit Frauenklamotten und Perücken, die unseren Kindern absurde Geschichten vorlesen. Sie wollen keine politische Agenda. Sie wollen keine Regenbogenszene als fahrlässige Türöffner für Leute, vor denen man seine Kinder besser schützen muss. (Beifall AfD – Zuruf Laura Stellbrink, SPD) Berichte der Ausschüsse – 8/4017 Die Mehrheit der Sachsen möchte, dass ihre Kinder unbeschwert aufwachsen und ihren Eltern vertrauen. Sie möchten ihr Recht auf Erziehung und Fürsorge wahrnehmen. Die Mehrheit der Sachsen erwartet, dass ihre Kinder mit festen Bildungszielen gut auf die Schule und ihr Leben vorbereitet werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ausschuss sprachen Sie hinsichtlich unseres Antrags von Unterstellungen. Ich bin deshalb sehr positiv gestimmt in Bezug auf die Vorschläge des Kultusministers im November mit dem entsprechenden Plan. Ich persönlich hoffe auf eine positive Bildungsrevolution in Sachsen, die ihren Namen verdient und nicht noch mehr Bildungsunfälle in unserem Land produziert, die im schlimmsten Fall das Land übernehmen. Auf Ihre Belehrungen und Befürchtungen, die sicherlich unbegründet sind, bin ich sehr gespannt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Jetzt sprach für die AfD-Fraktion Herr Kollege Heller. Gibt es Aussprachebedarf? – Den gibt es von Frau Kollegin Firmenich von der CDU-Fraktion; bitte.
Iris Firmenich CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn es schon spät ist, denke ich, dass man das nicht unwidersprochen stehen lassen darf, was vom AfD-Kollegen hier gesagt wurde. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung) Ich hatte zwar damit geliebäugelt, meinen Redebeitrag zu Protokoll zu geben, aber nun werde ich doch sprechen, weil es notwendig ist. Die AfD legt uns hier einen Antrag vor, zu dem wir schon im Ausschuss sehr ausführlich debattiert und den wir dort abgelehnt haben. Die AfD versucht, mit ihrem Antrag auf einen Zug aufzuspringen, der längst die volle Fahrt aufgenommen hat. Die Weiterentwicklung des Sächsischen Bildungsplans hin zu einer verbindlichen Arbeitsgrundlage für die frühkindliche und kindliche Bildung bis zum 10. Lebensjahr ist in vollem Gange. Herr Urban hat davon schon geträumt. Das finde ich prima. Er kommt auf unsere Spur. Die Punkte, die die AfD mit Ihrem Antrag umgesetzt wissen will, sind Ziel dieses Prozesses. Natürlich geschieht die Fortschreibung des Bildungsplans auf wissenschaftlicher Basis. Das Ziel besteht darin, alle Kinder frühzeitig und altersentsprechend so gut wie möglich zu fördern und ihnen einen gelingenden Übergang zur Grundschule zu ermöglichen. Dabei geht es um ihre sprachliche, emotionale, soziale, gesundheitliche und motorische Entwicklung, genauso wie um die Vermittlung sogenannter basaler Kompetenzen. Wir wollen frühzeitig Unterstützungsbedarfe erkennen und dann gezielt fördern. Deshalb werden wir die Untersuchungen im vierten Lebensjahr und die Vorschuluntersuchungen überprüfen, um zu klären, wie man das am besten erreicht und wie eine begleitende pädagogische Diagnostik verankert werden kann. Um all diese Ziele optimal in der Praxis umsetzen zu können, bedarf es guter räumlicher Bedingungen. Das steht in Ihrem Antrag, aber davon haben Sie nicht geredet. Es braucht qualifizierte und motivierte Fachkräfte. Die Fortbildung der Fachkräfte zur Umsetzung des neuen Bildungsplans haben wir eingeplant. (Unruhe im Saal) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Darf ich um ein klein wenig Aufmerksamkeit bitten. Es ist ein unglaubliches Gemurmel im Raum. Das hat Frau Firmenich nicht verdient.
Iris Firmenich CDU
Danke. – Was Räume und eine bessere Personalausstattung anbelangt, muss eine Einigung mit der kommunalen Ebene erfolgen, weil diese zuständig ist. Das ist eine kommunale Pflichtaufgabe. All das haben wir in diesem Hohen Haus am 22. Mai dieses Jahres auf Antrag der CDU und SPD unter Ergänzung eines Gruppenantrages der Fachpolitiker ausführlich diskutiert und beschlossen. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Sie konnten sich damals nicht anschließen. (Zuruf AfD: Das hatte Gründe!) Erklärung
Doreen Voigt BSW
Der Antrag der AfD Fraktion verfolgt die Intention, den Sächsischen Bildungsplan zu überarbeiten. Um es vorweg zu sagen: Wir als BSW-Fraktion werden diesem Antrag nicht zustimmen. Ich möchte Ihnen erläutern, warum: Der Antrag, so wie er hier formuliert ist, ist obsolet; denn die Novellierung des Sächsischen Bildungsplanes ist bereits in vollem Gange. Der seit fast 20 Jahren existierende Sächsische Bildungsplan versteht sich zwar als pädagogische Grundlage für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege, hat aber lediglich den Status einer Empfehlung, Heute legen Sie uns einen Antrag vor, der in fast allen Teilen redundant ist und in einem Punkt, auf den Sie sich hier konzentriert haben, klar zurückzuweisen ist. Sie unterstellen, dass der Bildungsplan ideologische Übergriffigkeiten enthalte, dass die Schamgrenze für Kinder überschritten und das Erziehungsrecht der Kinder eingeschränkt werde. Ich weiß nicht, woher Sie das nehmen. Aber es ist falsch, und ich weise diese Unterstellungen entschieden zurück. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung) Verehrte Kollegen von der AfD, Ihr Antrag ist entbehrlich und abzulehnen, wie im Ausschuss so auch hier. Ich bitte deshalb um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach Frau Kollegin Firmenich für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – Für die BSW-Fraktion spricht jetzt Frau Voigt; bitte.
Doreen Voigt BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir werden dem Antrag nicht zustimmen können. Ich gebe meine Rede zu Protokoll. (Beifall BSW, CDU und SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht mehr erkennen. Ich frage die AfD-Fraktion, ob sie Einzelabstimmung wünscht? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Damit ist die Aussprache zur Sammeldrucksache beendet. Gemäß § 103 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmverhalten im Ausschuss fest. Damit ist der Tagesordnungspunkt 11 ebenfalls beendet. zu Protokoll eine Verbindlichkeit wäre notwendig, um gleich gute Bedingungen und vor allem qualitativ hochwertige Angebote für alle Kinder zu gewährleisten. In unserem Verständnis von Bildung und Erziehung im frühen Kindesalter wollen wir konsequent vom Kind, seinen sich entwickelnden Interessen und Bedürfnissen ausgehen. Daher müssen wir hier die Entwicklungspsychologie klar berücksichtigen: Im jungen Alter lernen Kinder vor allem über die Mittel des Entdeckens und des Lernens am Beispiel. Dies erhält und stärkt den natürlichen Entdeckerdrang der Kinder und bereitet selbstgesteuertes Lernen im Rahmen der formalen Bildung vor. Dieser wissenschaftliche Fakt bleibt weitestgehend unberücksichtigt. Insgesamt enthält der Antrag wenig Konkretes, wie eine Novellierung des Bildungsplans Ihrer Meinung nach aussehen und wer im Rahmen der Novellierung geeignete Ideen mit einfließen lassen sollte. Hier sollten aus unserer Sicht die entsprechenden Akteure miteinbezogen werden. Worauf ich im Besonderen noch eingehen möchte, ist, dass die Übergänge zwischen kindlichem Lernen und der Vorbereitung auf die formale Schulbildung bzw. dem schulischen Wissenserwerb derzeit ungünstig gestaltet sind. An dieser Stelle müssen wir nacharbeiten. Auch darauf geht der Antrag nicht ein. Hinzukommt, dass der Bildungsplan tatsächlich viele Forderungen an Bildungszielen enthält. Wir müssen berücksichtigen, dass dabei die Ausbildung essenzieller Grundlagen für die Kinder nicht zu kurz kommen und die Kita zu einer vorgelagerten Schule wird. Hier muss sich aus unserer Sicht vielmehr die Schule ändern und die Kinder dort abholen, wo sie in ihrer individuellen Entwicklung stehen. Ihrem Antrag ist jedoch nicht zu entnehmen, wie sie die Ziele des Bildungsplanes reduzieren wollen und mit welcher Begründung. Das Thema Sächsischer Bildungsplan ist für uns ein wichtiger Baustein einer Gesamtnovellierung des Kitasystems in Sachsen: Erstens. Es braucht eine umfassende Novellierung des Sächsischen Bildungsplanes entsprechend der tatsächlichen Bedürfnisse von Kindern und Familien als Konsequenz der sich in den letzten Jahren veränderten gesamtgesellschaftlichen Bedingungen. Im nächsten Schritt braucht es eine transparent kommunizierte Implementierungsphase. Zudem haben wir ein Umsetzungsproblem: Der Bildungsplan ist als Richtlinie gut, aber auch viele Jahre nach dessen Erstellung fehlt die generelle Umsetzung: Wir brauchen hierfür Zeit für Kinder und Eltern, welche nur durch eine Verbesserung des Personalschlüssels erreicht wird und verbindliche Weiterbildungen für Erzieherinnen und Erzieher, welche die Einführung flankieren. Zweitens. Die Kitalandschaft in Sachsen und Deutschland ist ungerecht: Das Ziel, dass durch pädagogische Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich den Berichterstatter oder die Berichterstatterin, ob zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort gewünscht wird. – Das ist nicht der Fall. Es gibt kein Verlangen für eine Aussprache, auch jetzt nicht. Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung begründet. Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Betreuung Nachteile der Kinder ausgeglichen werden, wird nicht erreicht. Dies zeigt der gerade herausgegebene Bericht zu Armut und Kitabetreuung des Paritätischen Gesamtverbandes. Neben zu wenig Zeit für Förderung während der Betreuungszeit wird der kontinuierliche Anstieg von Elternbeiträgen mit Folgen für Familien und Alleinerziehende mit geringen Einkommen genannt, welche nur bedingt von den Beitragsbefreiungen profitieren können. Dies führt zu geringeren Betreuungszeiten oder zu keinem Kitabesuch, gerade bei Kindern, die davon am meisten profitieren würden. Zudem ist die Personalsituation gerade bei Kitas in sozioökonomisch belasteten Vierteln schwierig: Es gibt nachweislich weniger Bewerberinnen/ Bewerber und zugleich höhere Krankenstände, welches die Unterversorgung mit guten Bildungsangeboten verschärft. Daher gilt auch hier: Wir müssen den Betreuungsschlüssel verbessern und multiprofessionelle Teams ermöglichen, damit können wir die Kinder am besten begleiten und ein Auseinanderdriften der Fähigkeiten verhindern. Dies führt uns schließlich zum dritten Baustein: Drittens. Eine Neuordnung der Kitafinanzierung. Viele Kommunen kennen den Wert einer guten Kitabetreuung und haben in den letzten Jahren viel kompensiert. Die Grenze der Erträglichkeit ist hier jedoch definitiv erreicht. Wir müssen dringend kosten- und zeitintensive Doppelstrukturen abschaffen, die unterschiedlichen Leistungen verschiedener Kostenträger harmonisieren und automatisieren, dass sie auch einfach und schnell zusammenkommen und, zu guter Letzt, die Finanzierungsanteile ehrlich und auf Augenhöhe mit Land, Kommunen, Trägern und Eltern neu berechnen, sodass „unwirksame Moratorien“ nicht die Norm werden, sondern Kitas im Sinne der Kinder und deren Eltern vorgehalten werden können. Daher stimmen wir dem Antrag nicht zu und werben für eine integrierte Gesamtlösung im Rahmen eines Kitagipfels, welche alle drei Bereiche zusammenführt. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Meine Damen und Herren! Ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 8/4018 Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 103 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Damit ist der Tagesordnungspunkt 12 beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 18. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Donnerstag, den 11. September 2025, 10 Uhr festgelegt. Einladung und Tagesordnung liegen Ihnen vor. Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar nach Hause! (Schluss der Sitzung: 21:51 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
