Rico Gebhardt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist noch nicht so lang her – es war erst im Mai dieses Jahres –, dass wir an dieser Stelle über den Datenschutzbericht für das Jahr 2023 sprachen. An der Datenschutzbeauftragten lag es nicht, dass es so spät war; es lag an der Staatsregierung. Das hielt den Innenminister im Mai-Plenum nicht davon ab, sich selbst – Sie erinnern sich, Herr Minister, genauso wie ich – in puncto Datenschutz die Note 1 minus zu geben. Ich hatte damals den Eindruck, dass Ihnen vielleicht ein anderer Bericht vorliegt als uns. Ich bin bereits gespannt, welches Zeugnis Sie sich angesichts des Datenschutzberichts für das Jahr 2024 ausstellen, um den es heute geht. Nachdem die Staatsregierung dazu ihre Stellungnahme abgegeben hat, erkenne ich freudig an, dass sie für diese acht Seiten diesmal nur fünf Monate gebraucht hat. Nun aber mehr Ernst zum aktuellen Bericht. Schon der Umfang von deutlich über 200 Seiten zeigt uns, dass sich Datenschutz in Sachsen bis heute nicht von selbst versteht, dass es die Datenschutzbeauftragte braucht, dass sie weiterhin reichlich zu tun hat und dass sie uns den Inhalt ihrer Arbeit und die dabei auftretenden Probleme zuverlässig und nachvollziehbar darlegt. Der Bericht vermeldet – erstens – eine deutliche Steigerung der Eingaben, – zweitens – eine deutliche Steigerung der Beratungsanfragen und – drittens – einen Höchststand bei der Meldung der Datenbanken. Das hat auch etwas mit der zunehmenden Sensibilisierung zu tun, zu der die Arbeit der Datenschutzbeauftragten dankenswerterweise aktiv beiträgt. Das sächsische Datenschutzzeugnis würde ansonsten noch um einiges schlechter ausfallen als der Innenminister glaubt. Tatsächlich betreffen die größten Brocken im Bericht genau seinen Geschäftsbereich. Stichwort: polizeilicher Einsatz automatisierter Gesichtserkennung über das sogenannte Personenidentifikationssystem, kurz PerIS. Darüber war bereits in früheren Berichten zu lesen. Nun gab es einen neuen Anlass: Die sächsische Polizei hat dieses System in Amtshilfe an ein anderes Bundesland ausgeliehen, das wiederum auf richterlichen Beschluss hin tätig wurde. Dieser Einsatz landete in der Presse. Zwar ist die sächsische Datenschutzbeauftragte für diesen spezifischen Fall nicht zuständig, aber sie rügt – richtigerweise und nicht zum ersten Mal –, dass das System – erstens – in erheblicher Zahl komplett Unbeteiligte erfasst und dass – zweitens – für die Nutzung dieses Systems im Strafverfahren eine Rechtsgrundlage fehlt. Immerhin geht dieser wiederholte Hinweis nicht ganz ins Leere. Die Staatsregierung erklärt in ihrer Stellungnahme, dass das Innenministerium unter Beteiligung des Justizministeriums erwägt, einen Vorschlag für eine Rechtsgrundlage zu erarbeiten. Wir dürfen auf die Ergebnisse der Erwägungen der Staatsregierung gespannt sein. (Heiterkeit Die Linke) Ein anderes Beispiel kennen wir auch aus den Medien: die Veröffentlichung eines Übersichtsfotos von niederländischen Fans während der Fußball-EM in Leipzig. Gezeigt wurde dieses Bild auf einem sozialen Mediakanal der Polizei Sachsen. Nun ist es so, dass die Polizei nach dem Polizeivollzugsdienstgesetz nicht einfach Bildaufzeichnungen anfertigen darf, und noch viel enger wären die Voraussetzungen, wenn wir den Fanmarsch als eine Versammlung betrachten. So oder so dürften solche Fotos nicht einfach durch die Polizei veröffentlicht werden. Das ist ausdrücklich unzulässig. Das Innenministerium hat dazu die abenteuerliche Perspektive entwickelt, wonach die Polizei quasi von jeder gesetzlichen Bindung befreit ist, wenn ein Foto der Öffentlichkeitsarbeit der Polizei dient. Man kann das als Albernheit abtun, aber es gibt einen ernsten Kern. Wenn man der Auffassung des Innenministeriums folgt, dann wäre es ohne jegliche gesetzliche Eingriffsermächtigung für die Polizei jederzeit zulässig, Fotos anzufertigen, zu speichern und zu veröffentlichen – man muss nur sagen, es sei für die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei und keine echte Polizeiarbeit. Es fragt sich dann aber immer noch, warum die Veröffentlichung auf einem Profil namens Polizei Sachsen vorgenommen wird. (Lachen Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Selbstverständlich stellt die durchschnittliche Betrachterin oder der durchschnittliche Betrachter sofort den Bezug zur echten Polizeiarbeit her, und selbstverständlich könnte so ein PR-Foto, wenn es rein zufällig etwas Auffälliges zeigt, trotzdem für echte Polizeiarbeit herangezogen werden. Ich bin mir absolut sicher: Diesen Trick wollte der Gesetzgeber, also der Landtag, weder beim Polizeivollzugsdienstgesetz noch beim Versammlungsgesetz zulassen. Dritter Komplex, den ich hervorheben möchte: Bedienstete der Polizei haben einen steigenden Anteil an Verfahren wegen des Verdachts, unbefugt personenbezogene Daten abzurufen. Dabei handelt es sich, wie wir dem Bericht entnehmen, „regelmäßig um privat motivierte Datenabrufe“. Man kann es sich nun wie die Staatsregierung leicht machen und sagen, dass sich diese Fälle „nur auf eine äußerst geringe Zahl von Bediensteten der sächsischen Polizei beschränken“ und dass es außerdem „nur in einem äußerst geringen Umfang zur zweckwidrigen Nutzung dieser Daten gekommen sei“. Ganz so leicht sollte man es sich meiner Auffassung nach aber nicht machen. Datenmissbrauch ist Datenmissbrauch, und er wiegt in einem so sensiblen Bereich immer schwer. Außerdem handelt es sich hier um ein Thema, das wir aus früheren Berichten leider nur zu gut kennen. Wir kennen daher nicht nur das Thema gut, sondern auch die Entgegnung der Staatsregierung: Dass das ja gar nicht so viele Fälle seien, haben wir schon wiederholt gelesen. Statt Satzbausteine aus früheren Stellungnahmen zu wiederholen, wäre es sicherlich besser, wenn es gelänge, diese Fälle zu reduzieren oder sogar ganz abzustellen. Dann würde ich auch gerne über eine bessere Benotung der Staatsregierung mit mir reden lassen. Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Schluss nicht versäumen, der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten und ihrem Team für die beharrliche Arbeit zu danken. Sie trägt dazu bei, dass wir in Sachsen auch beim Datenschutz nicht völlig hinter die Zeit zurückfallen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach Herr Abg. Gebhardt für die Fraktion Die Linke. Nun hätte der fraktionslose Abgeordnete die Möglichkeit zu sprechen. – Er möchte das nicht. Dann folgt die Staatsregierung, wenn gewünscht. Herr Staatsminister Schuster, bitte.
