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Sebastian Wippel

AfD 10.09.2025 Sitzungen 8/18

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Flemming, für die Einbringung dieses Entschließungsantrages. Ich möchte ein paar Sachen dazu sagen. Fangen wir an mit Punkt I.c) Da haben Sie geschrieben, dass die Einnahmen, die aufgrund dieses neuen Gesetzes generiert werden sollen, in den Gemeinden für freiwillige Aufgaben einzusetzen sind. Es ist keine Option, das zu machen, sondern es soll so erfolgen, es muss gemacht werden. Die Frage ist: Was erreiche ich mit dem Entschließungsantrag an der Stelle überhaupt? Im Prinzip überhaupt nichts. Das ist ein frommer Wunsch. Aber das wird am Ende nicht funktionieren, insbesondere, wenn ich Gemeinden habe, die ein HSK verabschieden müssen. Da ist fraglich, was die Fachaufsichtsbehörde am Ende sagt, wenn sie wissen will, was mit dem Geld am Ende passieren soll. Wenn die Gemeinde dann sagt, dass sie es für freiwillige Aufgaben verwenden will, dann wird die Behörde das verbieten, weil der Haushalt nicht ausgeglichen ist. Das Geld muss eingestellt werden, um den Haushalt zu konsolidieren. Das wird nicht funktionieren. Sie haben dabei eine interessante Verkettung. Sie sagen nämlich, dass die freiwilligen Aufgaben einerseits das Ortsbild aufwerten und gemeinwohlorientiert eingesetzt werden müssen. Außerdem müssen sie den betroffenen Ortsteilen zugutekommen. Bei dem letzten Satz kann man mitgehen. Bei dem ersten Teil hängen Sie die Latte ziemlich hoch. Wahrscheinlich meinten Sie eher ein „oder“, entweder das eine oder das andere. Es sei denn, Sie wollen nur über eine Bank reden, die dorthin gestellt werden darf. Das wären teure Möbel im öffentlichen Raum. Kommen wir zu Punkt II. Darin sagen Sie, dass ein sozial ausgewogenes Beteiligungsmodell stärker berücksichtigt werden soll. Dazu muss man sagen: Ja, okay. Aber wie stellen Sie sich das vor? Im Moment ist es durchaus sehr unausgewogen. Sie haben auf der einen Seite die Wertminderung bei denjenigen, die den Schatten im Haus haben und mit dem Lärm leben müssen. Wie Sie das Geld bei den anderen in Zukunft ausgleichen wollen, das ist mir ein Rätsel. Ihr Antrag hilft an dieser Stelle überhaupt nicht weiter. Unter II.b) reden Sie über die Anpassung des Ausbaus an die Volatilität der Bedarfsprognosen. Das ist ein wunderbarer Satz, mit dem ich überhaupt nichts anfangen kann. Das Problem bei erneuerbaren Energien besteht nicht darin, dass der Verbrauch in unserem Land wenig berechenbar ist; denn der Verbrauch soll sich künftig, wenn man sich das einmal überlegt, mit den Smart Metern usw. usf. – dazu gehören auch die neuen Waschmaschinen – danach richten, wann etwas angeboten wird, was ja schon irgendwie furchtbar ist. Das ergibt überhaupt keinen Sinn. Nicht der Bedarf ist das große Problem bei der Volatilität, sondern die Erzeugung. Wenn nämlich kein Wind weht und keine Sonne scheint, ist es auch egal, ob Ihr Ausbauziel fünf PVFlächen oder Windräder mehr oder weniger vorsieht; denn es ist und bleibt null. Dann wollen Sie auch die Verteilung auf den Freistaat Sachsen prüfen. Damit tun Sie so, als ob der Freistaat Sachsen eine eigene tragfähige Einheit im Stromnetz wäre. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Herr Wippel, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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