Alexander Dierks
Das war die Staatsregierung. Ich muss darauf hinweisen, Frau Staatsministerin, wenngleich Ihr Redebeitrag ganz offenkundig müde Geister munter gemacht hat, dass Sie die Redezeit überschritten haben. Nach § 85 Abs. 2 gilt die Regel, dass, wenn die Staatsregierung die Redezeit überschreitet, die Fraktionen auf Verlangen eine Ergänzungsredezeit in derselben Dauer begehren können. Die Überschreitung der Redezeit betrug 3 Minuten und 30 Sekunden. Begehrt eine der Fraktionen eine ergänzende Redezeit in dieser Länge? (Matthias Berger, fraktionslos, steht am Mikrofon.) Diese Regel gilt nicht für den fraktionslosen Abgeordneten, sondern lediglich für die Fraktionen. (Allgemeine Heiterkeit – Der Präsident stimmt sich mit dem Sitzungsvorstand ab.) Begehren Sie eine Kurzintervention? – Dann erteile ich Herrn Kollegen Berger das Wort für eine Kurzintervention. Bitte schön.
