Nam Duy Nguyen
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich habe drei kleine Punkte. Ich habe nicht behauptet, dass wir Abertausende von Menschen aufnehmen sollten. Humanitäre Hilfe leisten bedeutet doch auszuloten, unter welchen Bedingungen welche Hilfe möglich ist. An dieser Stelle vielen Dank an Frau Schubert und die Fraktion der GRÜNEN, dass sie das Motiv des Antrags anerkannt haben und nachvollziehen konnten. Dieses Zahlengeschiebe finde ich absurd. Ich bin gespannt, ob diese Rechenbeispiele auch vorliegen, wenn es das nächste Mal um Grenzschutzpolizei und Abschiebegefängnisse geht. Zu dem Punkt, wer besonders hilfsbedürftig ist. Herr Schuster, Sie haben es bereits angesprochen: In Sachsen haben wir 46 Kriegsverletzte aus der Ukraine medizinisch behandelt; es waren vor allem komplexe Fälle – Menschen, die keine Sinnesorgane mehr hatten oder bei denen Gliedmaßen gefehlt haben. Es wurde auch ein ukrainischer Junge behandelt, der schlimme Brandverletzungen hatte. Vor diesem Hintergrund, was richtig war, sollte es doch in diesem Rahmen ein ähnlicher Anspruch für die Kinder aus Gaza sein. Ihre Argumentation finde ich nicht überzeugend, dass es bezüglich humanitärer Hilfe mit getaner Hilfeleistung oder Hilfsüberweisungen ausreichend sei. Die Bereitschaft in den Kommunen, die ich angesprochen hatte, ist gegeben. Noch ein letzter Punkt. Es wurde kritisiert, ob jetzt der Fokus auf Kindern oder auf Erwachsenen liegt. Wenn wir Tagesordnungspunkt 1. Tätigkeitsbericht nach dem Berichtszeitraum: 1. Januar Drucksache 8/1241, Sächsische DatenschutzDrucksache 8/4015, des Ausschusses für Das Präsidium hat für die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, für jede Fraktion sowie für die Staatsregierung eine Redezeit von je 8 Minuten festgelegt. Die Reihenfolge lautet: die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, Frau Dr. Hundert, CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser Abgeordneter sowie Staatsregierung, wenn gewünscht. Wünscht vor der Aussprache der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Wiesner, das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich Frau Dr. Hundert, das Wort zu ergreifen; bitte schön. Dr. Juliane Hundert, Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bedanke mich für die Gelegenheit, Ihnen heute den ersten Tätigkeitsbericht nach dem Sächsischen Transparenzgesetz vorzustellen. Das Transparenzgesetz ermöglicht es, Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu staatlichen Informationen zu ermöglichen. Anders als andere Bundesländer hatte Sachsen lange Zeit kein solches Informationsfreiheitsgesetz. ernsthaft darüber sprechen, dann sollten wir uns auch bemühen, dass wir Kindern nicht zumuten, allein in ein fremdes Land zu kommen. Es ist doch klar, hier sind viele Eltern. Es ist nachvollziehbar, dass man dann auslotet, ob ein Elternteil oder die noch überlebende Verwandtschaft mitkommen kann. Ich bin zum Teil über die Art und Weise, wie dieses Thema umgedeutet wurde und welche Rechenbeispiele vorgeführt wurden, erschrocken. Ich danke all denen, die dafür Verständnis hatten, und den GRÜNEN für die Zustimmung. Danke. (Beifall Die Linke)
